Gefährdete Marktmechanismen, Teil 2 Auch ohne EU müssten sich die Staaten organisieren Nationalismus ist eine Entwicklung der europäischen Neuzeit. Spätestens seit Napoleon konstruiert sich die Menschheit ihre Inklusions-/Exklusionssphären dominant in Form von Nationalstaaten. Ein junges Phänomen. Mit dem rasanten technologischen Wandel des 20. Jahrhunderts, nahmen supranationale Koordinierungsbedarfe zu. In früheren Artikeln thematisierten wir das Global Order Deficit, wiesen wir auf die unzureichende Koordination der Nationalstaaten hin. Das Global Order Deficit hat als Ursache das dysfunktionale Etablieren von supranationaler Verbindlichkeit. Im Artikel „Kapitalismus gefährdet Marktmechanismus“ fassten wir zusammen: „Ergebnis ist eine Schwächung sowohl des inklusiven Marktmechanismus durch die Oligopolisierung von marktwirtschaftlichen Allokationsprozessen und die Plutokratisierung von politischen Entscheidungsprozessen, als auch eine Schwächung der generationalen Chancengleichheit durch ein Dekonstruieren der Mittelschicht und ihrer stabilisierenden Faktoren, wie direkte demokratische Partizipation (…) In Summe ergibt dies eine Schwächung der sozialen Mobilität in unseren Gesellschaften.“ Will man nun die Schwächung der sozialen Mobilität als Quelle vieler gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Probleme unserer Zeit in den Griff bekommen, wird der zunehmende Bedarf an verbindlicher supranationaler Koordination einer in Nationalstaaten fragmentierten Weltgemeinschaft offensichtlich. Nun kennen wir das Instrument der völkerrechtlichen Verträge (Charta der Vereinten Nationen, EU-Vertrag, Atomwaffensperrvertrag, et cetera). Doch auch hier gilt, dass eine verbindliche Umsetzung stets im Licht der Eigeninteressen der teilnehmenden Völker/Institutionen relativiert wird. Es mangelt also an einer möglichst neutralen Letztinstanz in der Bewertung einer Situation im Geiste der Vereinbarung. Der Preis der Innovation Auf nationaler Ebene begegnet man dem Bedarf an möglichst unabhängigen Instanzen mit Institutionen wie dem Verfassungsgerichtshof oder einer unabhängigen Notenbank. Gleiches versucht nun erstmals ein Bund von Nationalstaaten mit der EZB und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder auch in Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz © Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH globaler Dimension mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC). Diese Versuche operieren am Erkenntnisrand, die sogenannte Trial-Error-Frontier, mit dem Ziel, eine möglichst hohe Verbindlichkeit (inklusive Sanktionen, Overruling, et cetera) herzustellen. Die Weltgemeinschaft lernt damit an den Fehlern in Echtzeit mit. Ein Beispiel dafür ist die Europäische Union. Charakteristik jeglichen Erkenntnisrandes ist, sich quasi bei dichtem Nebel in unwegsamem, unbekanntem Gelände voranzutasten, ohne dabei zu oft gegen ein Hindernis laufen zu wollen. Dies ist übrigens der zu akzeptierende Preis jeglichen Innovationsversuches. Die Frage dabei ist, ob sich die Innovation letztlich als zweckdienlicher im Vergleich zu etablierten Lösungen durchsetzt. Oder wird sie durch Widerstände absorbiert oder implodiert sie aufgrund eigener Unzulänglichkeit? Klar am Beispiel der Europäischen Union ist: Selbst wenn es zur Renationalisierung käme, bliebe der Koordinierungsbedarf bestehen. Im Bedienen eben dieses Bedarfes, würden die Nationalstaaten bald wieder vor den gleichen Fragestellungen stehen, wie auch derzeit gegeben. Die zweite Herangehensweise Parallel dazu gibt es Versuche über freiwilliges Commitment von Mitgliedern einer Interessenorganisation bestimmte Standards zu etablieren. Als Beispiel sei der automatische Informationsaustausch (AIA) der OECD genannt. Bei diesem unverbindlicheren Zugang besteht die Gefahr, dass sich große Nationen nur partiell binden lassen wollen (in diesem Fall die USA) und auch nur solange es dienlich erscheint. Als weiteres Beispiel dient auch der Permanent Court of Arbitration (PCA) in Den Haag, der kürzlich über den Inselstreit zwischen den Philippinen und China entschied, China sich aber nicht an den Schiedsspruch gebunden fühlt. Diese unterschiedlichen Zugänge im Etablieren von Verbindlichkeit passieren im Kontext einer sich ändernden Globalisierung, die sich von einer „One Hub“ zu einer „Multi Hub Globalisation“ wandelt. Mit ihr auch die Treiber einer sich globalisierenden und deglobalisierenden Welt, in der sich Dinge, Prozesse und Technologien schneller globalisieren als Menschen ihre Rituale anpassen können oder wollen. Alte Orientierungspunkte als Optimierungsziele wie zum Beispiel Ideologien verlieren in diesen strukturellen Brüchen ihre Erklärungskraft und somit ihren originären Zweck, nicht aber die Möglichkeit ihrer missbräuchlichen Verwendung. Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz © Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH Gleichbleibende Fragen- und Aufgabenstellungen Unabhängig vom Optimierungsziel einzelner Akteure, um die Spielanordnung (a la Stephan Schulmeister) auf supranationaler Ebene ändern zu können, benötigt es Verbindlichkeit. Ausgehend von der Kernfrage, wie diese supranational herzustellen ist, ergeben sich viele zu debattierende Fragezeichen. Dazu gehören zum Beispiel Voraussetzungen, realistische Umsetzungswege, Grenzen der Verbindlichkeit, ideologische Barrieren, et cetera. Die Frage wird sein, ob die notwendige Ausverhandlung von höherer Verbindlichkeit innerhalb bestehender Institutionen (UN, IWF & Co.) stattfinden kann (unwahrscheinlich), oder neue Plattformen gebildet werden müssen. Auch, ob friedlich und demokratisch legitimiert, oder mit kriegerischen Mitteln verhandelt wird, ist noch offen. Über den Autor: Markus Schuller ist Gründer von Panthera Solutions, einer Beratungsfirma für strategische Asset Allocation im Fürstentum Monaco. Zuvor war er über zehn Jahre lang als Asset Manager und Produktentwickler bei Banken und Asset Managern tätig. Er kommentiert für diverse Qualitätsmedien den Markt und referiert regelmäßig auf Konferenzen zum Thema Asset Allocation. Dieser Artikel erschien am 25.08.2016 unter folgendem Link: https://www.private-banking-magazin.de/gefaehrdete-marktmechanismen-teil-2-auch-ohne-eu-muessten-die-staaten-sich-organisieren-1472110129/ Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz © Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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