Pflanzenbau Aktuell, 34. Kalenderwoche

Landwirtschaftskammer NRW Münster, 22.08.2016
Referate Landbau und Pflanzenschutz Nevinghoff 40, 48147 Münster Redaktion: Ursula Furth Seitenzahl:5 Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz im Rheinland und in Westfalen‐Lippe Wetter: Nach einem durchwachsenen Wochenstart macht sich rasch sonniges und heißes Wetter breit. Ackerbohnen: bei Ernte auf Pferdebohnenkäfer achten Bei der Ernte von Ackerbohnen konnten vereinzelt, wie im Bild zu sehen, kreisrunde Löcher in Hülsen und Samen festgestellt werden. Der Verursacher dieser Symptome ist der Pferdebohnen‐
käfer, der sich besonders in diesem Jahr bei warmer Witterung ausbreiten konnte. Es handelt sich um einen reinen Freilandschädling, der nach dem Verlassen des Winterquartiers ab dem Monat Mai bevorzugt vom Rand her die Ackerbohnenflächen besiedelt. Die Nahrungsquelle der Käfer ist der Nektar der Ackerbohnen. Ab Juni / Juli beginnen die Weibchen der Eiablage, die bis zu 30 Eier/ Hülse betragen kann. Aus dem Ei schlüpft eine Larve, die sich durch die Hülse in das Samenkorn einbohrt. Das Korn wird meist nur von einer Käferlarve befallen. Je nach Witterung schlüpft der Jungkäfer ab Anfang August bis zur ersten Septemberhälfte. Dazu nagt er ein kreisrundes Loch durch Samen und Hülse. Ein Teil der Käfer schlüpft nicht. Sie verharren in den Körnern. Wird dieser Samen im nächsten Jahr als Saatgut verwendet, so kann er wieder auf das Feld gelangen. Im Lager geschlüpfte Pferdebohnenkäfer machen keinen Schaden mehr, weil hier keine Vermehrung mehr stattfinden kann. Populationsmindernd ist eine Anbaupause der Ackerbohnen von mehr als einem Jahr. Die neuen für den Ackerbohnenanbau vorgesehenen Flächen sollten in möglichst weiter Entfernung zur vorjährigen liegen. Ausgefallene und befallene Samen sind tief unterzupflügen. Eine chemische Bekämpfung ist im Ackerbohnenbestand sehr schwierig, da nur das Larvenstadium bekämpft werden kann. Die Larve sitzt sehr geschützt an den unteren Hülsen, abgeschirmt durch sehr viel Blattmasse. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 10 Käfern/100 Pflanzen. Pferdebohnenkäfer sind Freilandschädlinge. Im Lager machen sie keinen Schaden mehr. (Fotos: E.Winkelheide) Zuckerrüben: pilzliche Blattkrankheiten meist gut beherrschbar Obwohl gute Infektionsbedingungen herrschen (starker Morgentau bei hohen Tagestemperaturen), ist bisher kein dramatischer Befallsverlauf bei Blattkrankheiten zu beobachten. Die eingesetzten Fungizide zeigen gute Wirkungsgrade (kein Auftreten von Resistenzen), so dass momentan alle Blattkrankheiten gut zu kontrollieren sind. Der Schwerpunkt des Krankheitsbefalls liegt weiter im Bereich der Zuckerfabrik Jülich. Hier wurden auch schon einige Zweitbehandlungen durchgeführt. Die teilweise überdurchschnittlich große Blattmasse der Rüben in Verbindung mit einem hohen Blattzuwachs lassen die Wirkdauer der Fungizide schneller an ihre Grenzen gelangen. Daher Flächen, die vor 3 bis 4 Wochen behandelt wurden, erneut kontrollieren. Aufgrund der fortgeschrittenen Vegetationszeit liegt die Behandlungsschwelle jetzt bei 45% Befallshäufigkeit, das heißt fast jedes zweite willkürlich gepflückte Blatt muss Befall zeigen. Auf Rübenschlägen, die für die erste Rodeperiode im September vorgesehen sind, ist eine Fungizidmaßnahme meist nur noch dann lohnend, wenn neben der Befallshäufigkeit zusätzlich die Befallsstärke (durch Cercospora, Ramularia oder Rost zerstörte Blattfläche) die 1 %‐Marke deutlich übersteigt. Mehltau tritt bisher nur bei den als anfällig bekannten Sorten verstärkt auf. Achtung: Jetzt auch die Wartezeit (Tage bis zur Ernte) der Fungizide beachten! Zum Beispiel: Spyrale, Rubric, Duett Ultra, Domark, Score, Juwel 28 Tage, Ortiva 35 Tage. Das Boniturergebnis vom 16.08.2016 zeigt, dass pilzlichen Blattkrankheiten bisher gut zu kontrollieren waren. Bei den Flächen, die in der Karte rot dargestellt sind, handelt es sich um unbehandelte Spritzfenster, damit die Leistung der Fungizide überprüft werden kann. Zuckerrüben: bei Feldkontrollen auf Rübenfäulen achten Starkregen und Staunässe sowie die feuchtwarme Witterung der letzten Wochen begünstigen den bodenbürtigen Pilz Rhizoctonia solani, den Auslöser der Späten Rübenfäule. Die Kontrollen auf Blattkrankheiten sollten Sie daher nutzen, um auf gefährdeten Standorten (z.B. hoher Maisanteil in der Fruchtfolge, viel unverrottete organische Masse im Boden) nach faulen Rüben zu sehen. Typisch für einen Befall ist das nesterweise Welken und Absterben der Blätter mit gleichzeitiger Fäulnis der Rübenkörper. Das klassische Schadbild zeigt sich aber nicht immer schon zu Beginn der Fäule, denn oft bleiben die Blätter lange grün, daher auffällige Pflanze ausgraben und den Rübenkörper einer genauen Kontrolle unterziehen. Werden faule Rüben auf der Fläche festgestellt, sollte die Ernte vorgezogen werden, da sich die Fäule im Bestand schnell ausbreitet. Auch die Mietenlagerung ist so kurz wie möglich zu gestalten. Zudem sollte die Zuckerfabrik kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen in beiderseitigem Interesse abzustimmen, damit der Schaden so gering wie möglich bleibt. Typisch für die späte Rübenfäule Rhizoctonia solani sind Welkenester im Bestand (Foto links). Die Rübenblätter liegen dabei meist sternförmig auf dem Boden. Da die Rübenblätter lange grün bleiben, wird die Fäulnis ohne Kontrollen, selbst bei Starkbefall, oft erst bei der Ernte entdeckt (Foto rechts). Fotos: Ch. Heinrichs Im südlichen Rheinland (Kreis Düren, Euskirchen, Bergheim und Rhein‐Sieg) gelten die Kontrollen auf faule Rüben vor allem dem Ditylenchusbefall. Im Anfangsstadium ist hier an den Rübenköpfen unterhalb des Blattansatzes ein pusteliges weißes Luftgewebe zu erkennen. Später geht dieses Gewebe in Fäulnis über, die sich über den gesamten Kopfbereich ausbreitet und tief in den Rübenkörper eindringt. Vor allem die kühlen und sehr feuchten Bedingungen nach der Aussaat scheinen sich sehr positiv auf die erste Vermehrungswelle des Schädlings ausgewirkt zu haben. Auch hier gilt, bei Befall Kontakt mit der Zuckerfabrik aufnehmen und je nach Befallsstärke die Rodefolge anpassen. Der Befall beginnt mit weißem Pustelgewebe unter dem Blattansatz (Foto links) und endet mit der Vermorschung und Fäulnis der Rübe (Foto rechts). (Fotos: Ch. Heinrichs) Zuckerrüben: durchschnittliche Ertragserwartung (Rheinischer Rübenbauer‐Verband) Die zweite Proberodung am 16. August ergab mit rund 59 t Rübenertrag je Hektar und einem Zuckergehalt von 15,3 % einen knapp durchschnittlichen Zuckerertrag von 9 t je Hektar. Die Witterungsbedingungen der letzten vier Wochen ermöglichten dank Wärme und ausreichender Wasserversorgung einen guten Zuwachs. Zwischenzeitlich sind die meisten Bestände gegen Blattkrankheiten behandelt worden. Allerdings sind weitere Kontrollen notwendig, um die Pflanzen bis in den späten Herbst gesund und ertragsfähig zu halten. Falls im weiteren Verlauf ausreichende Niederschläge fallen, kann mit einem weiterhin guten Zuwachs an Zucker gerechnet werden. Bei Pflanzenschutzmitteln die Zulassungsnummer richtig lesen Die Codierung der Zulassungsnummer eines Pflanzenschutzmittels hat seit einigen Jahren eine zusätzliche Bedeutung erlangt. Systematik der Zulassungsnummern: 03 4060 – 00 / ! \ Generationsnr. Stammnr. Vertriebsnr. Die zusätzlichen Generationsnummern geben Aufschluss über Wiederzulassungen. Da Umformulierungen stattgefunden haben können und eventuell auch neue bzw. geänderte Anwendungsbestimmungen vergeben wurden, wird die Wiederzulassung wie eine neue Zulassung behandelt. Das heißt aber auch, dass das Pflanzenschutzmittel mit der alten Zulassung nach der sechsmonatigen Abverkaufsfrist nicht mehr verkehrsfähig ist und nach der zwölfmonatigen Aufbrauchfrist nicht mehr eingesetzt werden darf. Beispiel Targa Super Neue Zulassung: Zulassungsnummer 034060‐00 bis 30. November 2020 zugelassen. Alte Zulassung: Zulassungsnummer 024060‐00 bis 31.12.2016 zugelassen. Die Abverkaufsfrist beim Handel endet am 30.6.2017 und die Aufbrauchfrist beim Anwender am 30.6.2018. Wird bei Betriebskontrollen festgestellt, dass ein Pflanzenschutzmittel nach Ende der Aufbrauchfrist eingesetzt wurde, gilt das als Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und somit als Ordnungswidrigkeit. Deswegen: Keine Lagerbestände über den Bedarf hinaus aufbauen. Immer zuerst alte Pflanzenschutzmittel aufbrauchen, bevor neue gekauft werden. Abgelaufene Pflanzenschutzmittel nach der Aufbrauchfrist fachgerecht entsorgen. Nähere Informationen über den Zulassungsstand einschließlich der Generationsnummer finden Sie im Internet unter www.bvl.bund.de in der Rubrik Häufig gesucht/Zugelassene Pflanzenschutzmittel. Kartoffeln: Ergänzung zum Fungizid Diabolo Für Speisekartoffeln, die bei Einlagerung mit dem Fungizid Diabolo (Wirkstoff Imazalil) zur Bekämpfung von Silberschorf, Fusarium oder Phoma behandelt werden, besteht nach der Rückstandshöchstmengenverordnung die Kennzeichnungspflicht „Nach der Ernte behandelt“, da Rückstände möglich sind. Der aktuell gültige Rückstandhöchstwert liegt bei 3 ppm.