1. Elternpost 2016/2017 - Grundschule Am Schötener Grund Apolda

Staatliche Grundschule
„Am Schötener Grund“
Staatliche Grundschule „ Am Schötener Grund “
Friedrich-Engels-Straße 2 - 99510 Apolda
Telefon: 03644 / 562695
Fax:
03644 / 651628
eMail: [email protected]
Internet: www.gs-schoetenergrund-apolda.de
1. ELTERNPOST im Schuljahr 2016/2017
Liebe Eltern,
Apolda, 23.08.2016
das Schuljahr 2016-2017 ist inzwischen wenige Tage alt. Ich wünsche Ihrem Kind, dass es gern zur Schule
geht, jeden Tag etwas Neues entdeckt und erfolgreich lernt. Lassen Sie uns als Erwachsene gut
miteinander zusammenarbeiten! Am Ende der Elternpost befindet sich ein Abschnitt, den Ihr Kind bitte
unterschrieben in der Schule abgibt. Sie quittieren durch Ihre Unterschrift Ihre Kenntnisnahme.
1. Erreichbarkeit
Wir möchten Ihnen noch einmal die Telefonnummern mitteilen, unter denen Sie uns erreichen können:
1. Schulleitung und Sekretariat:
Telefon:
03644/562695 (ab 08:00 Uhr-13:00 Uhr)
Fax:
03644/651628
E-Mail:
[email protected]
2. Hort:
Telefon:
03644/651627
Ich nutze die Gelegenheit und wende mich mit ein paar Informationen an Sie, damit der Schulalltag
durch Ihr Kind gut zu bewältigen ist. Mit unserer Miteinanderwoche wollen wir den Kindern einen guten
Start ins neue Schuljahr bieten. Sie lernen sich in der Gruppe kennen, gehen gemeinsam wandern, legen
Regeln fest, die aus Sicht der Kinder wichtig für ein gutes Miteinander sind, wählen ihre
Schülervertretung, organisieren die Dienste fest. Die Kinder besuchen die Schulbibliothek und den
Schulgarten. Wir erachten diese Zeit für äußerst wichtig, da wir aus der Lernpsychologie wissen, in
einem guten Lernklima, lernen alle Kinder besser und das Lernen ist immer mit Emotionen verbunden.
2. Struktur der Schule / Ansprechpartner
Stammgruppe/Klasse
Stg. „Mäuse“
Stg. „Raben“
Stg. „Frösche“
Stg. „ Hasen“
Stg. „Bären“
Klasse 3a
Klasse 3b
Klasse 4a
Lehrerin
Frau Meyer
Frau U. Hesse
Frau Polster
Frau Duensing
Frau Bähr
Frau Pietsch
Frau Einax
Frau Hörisch
Klasse 4b
Frau Klein
Erzieherin
Frau Gröschner
Frau Janik
Frau E. Hesse
Frau Kluge
Frau Gimm
Frau Schollemann
Frau Kozian
Die Kinder sind in den Hortgruppen der
3a, 3b und 4b aufgeteilt.
Frau Bankeri
Staatliche Grundschule „Am Schötener Grund“ –Friedrich-Engels-Str. 2 – 99510 Apolda
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Unsere Sonderpädagogen Frau Gerlach- Schäler, Frau Mohnhaupt und Frau Rödger unterstützen die
Arbeit der Pädagogen in ihrer Stammgruppe bzw. Klasse. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen die
Lehrerin anlässlich des Elternabends.
Der evangelische Religionsunterricht wird von Frau Pietsch am Freitag, in der 4. und 5. Stunde im
Hortraum E 06, durchgeführt.
3. Unterrichts- und Hortzeiten
06:00 bis 07:45 Uhr
Frühhort
08:00 bis 09:30 Uhr
1. Block
09:30 bis 10:05 Uhr
Bewegungs- und Frühstückspause
10:05 bis 11:35 Uhr
2. Block
11:35 bis 11:55 Uhr
Hofpause
11:55 bis 12:40 Uhr
5. Stunde
12:40 bis 12:45 Uhr
Pause
12:45 bis 13:30 Uhr
6. Stunde
anschließend
Hortzeit bis 17 Uhr
4. Abholzeiten der Hortkinder
entweder:
 nach dem Unterricht
 nach dem Mittagessen Plan mit Essenzeiten hängt aus (Es kann zu Änderungen kommen,
wenn Kollegen ausfallen usw.)
 nach der Lernzeit ab 15 Uhr
Wir bitten darum, dass die Kinder möglichst dementsprechend abgeholt werden. Abholungen
währenddessen führen immer zu Störungen.
5. Zugang zur Schule
Am Morgen kommen alle Kinder über den Haupteingang in das Schulhaus. Wir erinnern daran, die Tür zu
schließen, damit es nicht so zieht. Ab Unterrichtsbeginn werden die Türen geschlossen. In dieser Zeit
kann man sich durch Klingeln am Haupteingang im Sekretariat anmelden und bekommt dann Zutritt zum
Schulgebäude. Am Nachmittag verlassen die Kinder bitte über den Schulhof das Schulhaus. Wegen der
Sicherheit im Schulhaus bitten wir alle Eltern darum, nicht die anderen Ausgänge zu nutzen. Oftmals
werden die Türen nicht richtig geschlossen, so dass jedermann Zutritt hat. Wir möchten gern wissen, wer
sich in unserem Schulhaus aufhält. Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir die Sicherheit im Schulhaus
gewähren können.
6. Verhinderung der Teilnahme am Unterricht / Befreiung und Beurlaubung vom Unterricht
Bei Erkrankung Ihres Kindes möchten wir Sie bitten, bis 08:00 Uhr die Schule unter Angabe des Grundes
(siehe auch Infektionsschutzgesetz) zu informieren. Der Anrufbeantworter ist geschaltet. Des Weiteren
sind Arzttermine, die in die Unterrichtszeit fallen, rechtzeitig beim Klassen- bzw. Stammgruppenleiter
anzumelden. Bitte lesen Sie hierzu auch den Auszug aus der Thüringer Schulordnung:
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§5
Verhinderung
(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer
sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich
von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
(2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei
Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit
vorzulegen.
Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines
ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder
bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder
schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
§6
Befreiung
(1) Der Schulleiter kann in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern, in
der Regel zeitlich begrenzt, befreien. Die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen
Zeugnisses kann verlangt werden. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden,
an anderem Unterricht teilzunehmen.
(2) Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen
wegen körperlicher Beeinträchtigung entscheidet der zuständige Lehrer. Bei Vorlage
eines ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren.
§7
Beurlaubung
(1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern
beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.
(2) Zuständig für die Entscheidung ist:
1. der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen,
2. der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen
unmittelbar vor und nach den Ferien,
3. das Schulamt in den sonstigen Fällen. Sollen Schüler mehrerer Schulen zur Teilnahme
an außerschulischen Veranstaltungen beurlaubt werden, so entscheidet das
Schulamt.
7. Lehrmittel
Liebe Eltern, Kinder leihen Schulbücher aus. Die pflegliche Behandlung ist Voraussetzung für eine lange
Lebensdauer der Bücher. Ein Umschlag schützt. Hierum bitten wir ausdrücklich. Nun erhielt ihr Kind
vermutlich sein Leihexemplar schon. Sollten Sie daran Mängel festgestellt haben, so bitten wir Sie diese
zu notieren und an Frau Hörisch bis zum 22.08.2016 zu senden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind die
Trinkflasche unabhängig vom Leihexemplar im Ranzen aufbewahrt.
8. Termine
 Elternabende:
Schuleingangsphase:
Klassen 3 und 4:
 Elternsprecherrunde:
 Schulkonferenz:
 AG „Pausenspieltraum“:
23.08.2016,
24.08.2016,
29.08.2016,
29.08.2016,
31.08.2016,
18 Uhr, im jeweiligen Stammgruppenraum
19 Uhr, im jeweiligen Klassenraum
18 Uhr, im Hortraum E 05
20 Uhr, im Hortraum E 05
17 Uhr, auf dem Schulhof
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Kindersachenbasar:
Herbstfest:
10.09.2016,
17.09.2016,
10 bis 12 Uhr, in der Turnhalle unserer Schule
von 10 bis 14 Uhr, auf dem Schulhof
9. Hausordnung der Schule
In unserer Schule gilt folgende Hausordnung. Bitte beachten Sie diese.
1. Wir sind freundlich zueinander und grüßen.
2. Die Schule ist während der Unterrichtszeit von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Zum Betreten des
Schulgebäudes ist die Haupteingangstür zu benutzen. Holen Eltern ihr Kind am Nachmittag ab,
so gehen sie durch das Haupteingangstor, um das Schulgebäude herum zum Hofeingang ins
Haus hinein.
3. Im Frühhort werden die Kinder von 06:00 bis 07:45 Uhr und im Späthort von 16:00 bis 17:00 Uhr
betreut.
4. Hauskinder betreten das Schulgelände ab 07:45 Uhr und verlassen es spätestens 15 Minuten
nach Unterrichtsschluss.
5. Unsere Schule ist frisch saniert. Diesen Wert achten wir. Die Räume und Freiflächen werden
entsprechend ihres Zweckes genutzt.
6. Die Kinder tragen Wechselschuhe, die ihren Platz ebenso wie die Jacken, in den Garderoben
haben.
7. Im Sportunterricht tragen die Kinder für die Halle zugelassene Turnschuhe oder solche mit
hellen Sohlen.
8. Kinder, die im Verhalten so auffällig sind, dass sie die Anweisungen der Lehrperson oder der
Erzieherin missachten, werden nach telefonischer Information von ihren Eltern abgeholt (siehe
Hortsatzung § 4 Abs. 2).
9. Kinder, die ein Mobiltelefon mit sich führen, schalten das mit dem Betreten des Schulgeländes
aus. Für Verlust oder Beschädigung kommt die Schule nicht auf.
10. Unser Schulgelände bleibt rauchfrei. Hinsichtlich der Vorbildwirkung Erwachsener ist vor der
Schule das Rauchen unerwünscht.
11. Hunde und andere Haustiere gehören nicht auf das Schulgelände. Projekttage sind von dieser
Regelung ausgeschlossen.
12. Die Kinder, die den Weg zur Schule mit dem Fahrrad zurücklegen, tragen einen Fahrradhelm und
stellen das Fahrrad in den Fahrradständer. Die Schule übernimmt keine Haftung.
13. Das Schulgebäude wird nicht mit Kinderwagen befahren.
10. Nutzungsordnung der Bibliothek
Um die Lesefreude der Schüler zu steigern, kann jedes Kind regelmäßig die Bibliothek benutzen. Die
Schulbibliothek ist immer dienstags geöffnet. Die Bibliotheksordnung ist dabei zu beachten:
Benutzungsordnung der Bibliothek der Grundschule „Am Schötener Grund“
§ 1 Allgemeines
(1) Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen.
(2) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 2 Anmeldung
(1) Durch die Elternpost der Grundschule wird die Benutzerordnung der Schulbibliothek allen
Erziehungsberechtigten bekannt gemacht. Sie bestätigen die Kenntnisnahme schriftlich.
(2) Den Schülern wird die Benutzerordnung durch den Klassenlehrer in der Bibliothek erläutert.
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(3)
§3
(1)
(2)
(3)
(4)
§4
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(2)
(3)
(4)
§5
(1)
(2)
(3)
Alle Benutzer erhalten einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird.
Ausleihe und Benutzung
Jeder Benutzer darf ein Buch oder zwei Zeitschriften ausleihen.
Die Leihfrist kann vor Ablauf einmal verlängert werden. Dazu ist das entliehene Medium
vorzulegen.
Kommt ein Nutzer der Rückgabepflicht nicht nach, bekommt er eine schriftliche Erinnerung
und darf bis zur Rückgabe nichts ausleihen.
Findet keine Rückgabe statt, muss das entliehene Medium durch die Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und
Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichen und Bemerkungen sind verboten.
Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand
zurückgegeben werden.
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.
Aufenthalt in der Bibliothek
Jeder Benutzer hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer
gestört wird. Die Schul- und Hausordnung gilt auch hier.
Essen und Trinken sind nicht gestattet.
Beim Zurückstellen der Bücher sollte darauf geachtet werden, dass der Buchrücken nach
außen zeigt und die Bücher in das richtige Regal gestellt werden. Dabei bitte auf die
Farbmarkierungen achten.
11. Lesepaten
In den vergangenen Jahren arbeiteten einzelne Lesepaten an unserer Schule. Lesepaten arbeiten
ehrenamtlich. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir das Angebot für unsere Kinder ausbauen könnten.
Sollten Sie Interessenten kennen, können sich diese gern im Sekretariat vormittags melden.
Zum Schluss noch einmal der Hinweis, dass Sie sich bei allen Fragen oder bei Anregungen auch immer
telefonisch oder per Mail an uns wenden können!
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Storch
-Schulleiterin___________________________________________________________________________________
EMPFANGSBESTÄTIGUNG (BITTE WIEDER BEIM LEHRER ABGEBEN)
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Name des Kindes
Hiermit bestätige ich, dass ich die Informationen der 1. Elternpost SJ 2016/2017 zur Kenntnis genommen habe:
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Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigter
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