de 1-2/2002 Januar-Heft

RCDs im TN-S-System
FRAGESTELLUNG
Bei einem Reparaturauftrag in
einer Eigentumswohnung in einem
neuen Mehrfamilienhaus sagte
uns der Eigentümer, dass der FISchalter häufig auslöse. Insbesondere dann, wenn vorher der
Backofen ca. 45 bis 60 Minuten in
Betrieb war.
Das Bild 1 zeigt den Übersichtsschaltplan der Elektroanlage. Der
Planer hat diese Anordnung angeblich gefordert, um den Sicherheits-Standard zu erhöhen.
Unser Installateur überprüfte
die Anlage. Der Isolationswiderstand, Ableitstrom usw. wurde gemessen, wobei keine Überschreitung von Grenzwerten festgestellt
werden konnte. Auch der Kundendienst des Backofenherstellers
Bild 1:
Vorgefundene Anlagenkonfiguration
konnte an seinem Gerät keinen
Fehler ermitteln.
Allerdings stellten wir fest,
dass der 30-mA-RCD bereits bei einem Fehlerstrom von 17,8 mA und
einer Berührungsspannung von
1 V auslöste. Die Anlage wurde
daraufhin gemäß Bild 2 geändert.
Hier unsere Fragen:
Ist unsere Änderung so richtig?
Wäre es günstiger, eine 4-polige
RCD mit einem Nennfehlerauslösestrom von 500 mA für die Gesamtanlage und eine 2-polige
RCD mit einem Nennfehlerauslösestrom von 30 mA selektiv für
die Steckdosen Bad und Terasse
zu installieren?
H. P., Nordrhein-Westfalen
ANTWORT
Ihre beiden Zeichnungen habe
ich im Bild 3 etwas vereinfacht,
um die beiden von Ihnen geschilderten Zustände besser darstellen
zu können.
Ich gehe davon aus, dass für die
gesamte von Ihnen vorgestellte
neue Elektroanlage der Fehlerschutz durch die Schutzmaßnahme TN-S-System mit Überstromschutzeinrichtung (LS) normgerecht gewährleistet ist (Bild 3/01).
Mit zusätzlichem Schutz
nicht ungünstige Anlagenkonstellation schaffen
Der
Einsatz
einer
RCD
(I∆N ≤ 30 mA) ist in dieser Anlage
dann nur im Sinne des Zusatzschutzes für die Steckdosen im
Bad und auf der Terasse erforderlich.
Die Entscheidung des Errichters, diesen FI-Schutzschalter
dann auch für die anderen Stromkreise dieser großen Wohnung mit
zu nutzen, war nicht sinnvoll.
Zwar wird die von diesem Schalter
gewährleistete höhere Sicherheit
auf weitere Bereiche der Wohnung ausgedehnt, gleichzeitig
aber die Funktionsfähigkeit der
Anlage und damit die Anwendungsmöglichkeit der Verbrauchsgeräte unzulässig eingeschränkt.
Das Ergebnis haben Sie geschildert.
Dass der Errichter der Anlage
die Stromkreise für Kühlschrank
und Keller nicht über den FISchalter angeschlossen hat, wird
Zur Beachtung!
Bild 2:
Geänderte
Anlage
Soweit in der Rubrik »Praxisprobleme« und in den technischen Berichten eine auszugsweise Wiedergabe von
DIN-Normen mit VDE-Klassifikation erfolgt, werden diese
wiedergegeben mit Erlaubnis
des DIN und des VDE. Maßgebend für das Anwenden
der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten
Ausgabedatum, die bei der
VDE-Verlag GmbH, Berlin,
und der Beuth Verlag GmbH,
Berlin, erhältlich sind.
Die Redaktion
de 1-2/2002 – 13
er vermutlich damit begründen,
dass anderenfalls bei einem Abschalten des FI- Schutzschalters
쐌 während der Abwesenheit des
Hausbesitzers möglicherweise der
Kühlschrankinhalt verdirbt bzw.
쐌 während des Aufenthalts einer
Person im Keller diese im Dunkeln
steht und möglicherweise zu
Schaden kommen kann. Dagegen
ist nichts einzuwenden.
Im Endergebnis hat der Errichter jedoch für alle Räume der
Wohnung genau das erreicht, was
er für den Keller ausschließen
wollte, die Familie steht des öfteren im Dunkeln und die Suppe
wird nur lauwarm. Ursache ist,
dass jedes der Verbrauchsgeräte
auch im ordnungsgemäßen Zustand einen geringen Ableitstrom
aufweist (Heizgeräte je nach Leistung allerdings 2 mA bis 6 mA)
und deren Summe dann ab und
zu, je nachdem welche Geräte eingeschaltet wurden, die Höhe des
Auslösestroms des FI-Schutzschalters erreicht. Jedes Gerät für
sich ist einwandfrei, einen Fehler
wird daher niemand entdecken.
Im Augenblick der von Ihnen
Bild 3:
Vier Mögliche
Konfigurationen, vereinfachte
Darstellung
durchgeführten Messung dürfte
die Summe der Ableitströme etwa
5 mA betragen haben, da der FISchutzschalter normalerweise bei
21 mA (0,7 x 30 mA) auslöst.
Änderung der Anlage war
sinnvoll
Gegen die von Ihnen vorgenommene Änderung ist nicht einzuwenden. Die Anlage ist nach
wie vor normgerecht, da ja der
Fehlerschutz durch die Schutzmaßnahme TN-S-System mit
Überstromschutzeinrichtung ge-
Kennzeichnung von isolierten
Leitern in beweglichen Anschlussleitungen von Flächenheizungen
DIN VDE 0100-510 (VDE 0100 Teil 510), DIN VDE 0293 (VDE
0293), DIN VDE 0253 (VDE 0253) und DIN EN 60446 (VDE 0198)
FRAGESTELLUNG
Wir sind Hersteller von elektrisch betriebenen Heizmatten
und Heizschleifen. Die verwendeten Heizleitungen sind VDE-geprüft und -zugelassen. Die Heizmatten werden über zwei Anschlusskabel in Schrumpfmuffentechnik angeschlossen. Diese
einadrigen Anschlusskabel sind –
bis auf die 1,5- bzw. 2,5-mm2-CuLitze – identisch mit der Bauart
NH6Y4GQUY, gemäß VDE 0253.
Die Aderisolierungen der EVA-Mischung (4G) sind je Heizmatte in
Schwarz und Blau ausgeführt.
In einem Projekt für die Bahn
AG wurde erstmalig folgender
Sachverhalt bemängelt: Da die
Heizmatten an 400 V – also zwischen zwei Außenleitern – angeschlossen werden, darf keine der
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Anschlussleitungen eine blaue
Primärisolierung aufweisen. Diese
sei für die Neutralleiter-Kennzeichnung reserviert. Die Bahn AG
verweigerte die Abnahme der Freiflächenheizung, obwohl diese zuvor vom TÜV abgenommen wurde.
Die Bahn AG verwies jedoch
auch nicht auf eine entsprechende
Verordnung. Man steht dort auf
dem Standpunkt, dass wir beweisen sollen, dass die blaue Aderfarbe zur Kennzeichnung eines
Außenleiters erlaubt ist.
Welche VDE-Norm regelt diesen Sachverhalt?
E. L., Niedersachsen
ANTWORT
Da es sich um eine flexible Anschlussleitung eines elektrischen
währleistet wird (Bild 3/02).
Natürlich wäre es im Sinne einer
höheren Sicherheit noch besser,
der gesamten Anlage (ohne Keller
und Kühlschrank) einen verzögert
abschaltenden
Fehlerstromschutzschalter (FI 2) mit I∆N ≤ 30
mA und den Steckdosen von
Terasse und Bad einen solchen
mit I∆N ≤ 30 mA (FI 1) zuzuordnen
(Bild 3/03). Möglich ist auch die
Gestaltung der Anlage nach Bild
3/04. In diesem Fall könnte als FI
2 ein unverzögerter Schalter eingesetzt werden.
K. Bödeker
Verbrauchsmittels handelt, wäre
in erste Linie die Betriebsmittelnorm für die Anschlussleitung zutreffend. Da in der angeführten
Norm DIN VDE 0253 (VDE 0253)
keine Aussagen bezüglich der Anschlussleitungen enthalten sind,
gelten die allgemeinen Anforderungen, wie sie in der Errichtungsbestimmung, d. h in den
Normen der Reihe DIN VDE 0100
(VDE 0100), enthalten sind. Alternativ könnten auch die Festlegungen von DIN VDE 0293 (VDE
0293) angewendet werden, die für
die Kennzeichnung von isolierten
Leitern in Kabeln oder Leitungen
zutreffend ist.
Hellblau nicht ausschließlich
für Neutralleiter reserviert
Da im Abschnitt von DIN VDE
0100-510
(VDE
0100
Teil
510):1997-01 bezüglich der Kennzeichnung von Neutralleitern auf
DIN EN 60446 (VDE 0198) verwiesen wird, gelten die Festlegungen
dieser Norm, wo in Abschnitt
3.2.2 von DIN EN 60446 (VDE
0198):1999-10 Folgendes ausgesagt wird:
Neutral- oder Mittelleiter:
Wenn ein Stromkreis einen durch
Farbe gekennzeichneten Neutral-