RCDs im TN-S-System FRAGESTELLUNG Bei einem Reparaturauftrag in einer Eigentumswohnung in einem neuen Mehrfamilienhaus sagte uns der Eigentümer, dass der FISchalter häufig auslöse. Insbesondere dann, wenn vorher der Backofen ca. 45 bis 60 Minuten in Betrieb war. Das Bild 1 zeigt den Übersichtsschaltplan der Elektroanlage. Der Planer hat diese Anordnung angeblich gefordert, um den Sicherheits-Standard zu erhöhen. Unser Installateur überprüfte die Anlage. Der Isolationswiderstand, Ableitstrom usw. wurde gemessen, wobei keine Überschreitung von Grenzwerten festgestellt werden konnte. Auch der Kundendienst des Backofenherstellers Bild 1: Vorgefundene Anlagenkonfiguration konnte an seinem Gerät keinen Fehler ermitteln. Allerdings stellten wir fest, dass der 30-mA-RCD bereits bei einem Fehlerstrom von 17,8 mA und einer Berührungsspannung von 1 V auslöste. Die Anlage wurde daraufhin gemäß Bild 2 geändert. Hier unsere Fragen: Ist unsere Änderung so richtig? Wäre es günstiger, eine 4-polige RCD mit einem Nennfehlerauslösestrom von 500 mA für die Gesamtanlage und eine 2-polige RCD mit einem Nennfehlerauslösestrom von 30 mA selektiv für die Steckdosen Bad und Terasse zu installieren? H. P., Nordrhein-Westfalen ANTWORT Ihre beiden Zeichnungen habe ich im Bild 3 etwas vereinfacht, um die beiden von Ihnen geschilderten Zustände besser darstellen zu können. Ich gehe davon aus, dass für die gesamte von Ihnen vorgestellte neue Elektroanlage der Fehlerschutz durch die Schutzmaßnahme TN-S-System mit Überstromschutzeinrichtung (LS) normgerecht gewährleistet ist (Bild 3/01). Mit zusätzlichem Schutz nicht ungünstige Anlagenkonstellation schaffen Der Einsatz einer RCD (I∆N ≤ 30 mA) ist in dieser Anlage dann nur im Sinne des Zusatzschutzes für die Steckdosen im Bad und auf der Terasse erforderlich. Die Entscheidung des Errichters, diesen FI-Schutzschalter dann auch für die anderen Stromkreise dieser großen Wohnung mit zu nutzen, war nicht sinnvoll. Zwar wird die von diesem Schalter gewährleistete höhere Sicherheit auf weitere Bereiche der Wohnung ausgedehnt, gleichzeitig aber die Funktionsfähigkeit der Anlage und damit die Anwendungsmöglichkeit der Verbrauchsgeräte unzulässig eingeschränkt. Das Ergebnis haben Sie geschildert. Dass der Errichter der Anlage die Stromkreise für Kühlschrank und Keller nicht über den FISchalter angeschlossen hat, wird Zur Beachtung! Bild 2: Geänderte Anlage Soweit in der Rubrik »Praxisprobleme« und in den technischen Berichten eine auszugsweise Wiedergabe von DIN-Normen mit VDE-Klassifikation erfolgt, werden diese wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN und des VDE. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE-Verlag GmbH, Berlin, und der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erhältlich sind. Die Redaktion de 1-2/2002 – 13 er vermutlich damit begründen, dass anderenfalls bei einem Abschalten des FI- Schutzschalters 쐌 während der Abwesenheit des Hausbesitzers möglicherweise der Kühlschrankinhalt verdirbt bzw. 쐌 während des Aufenthalts einer Person im Keller diese im Dunkeln steht und möglicherweise zu Schaden kommen kann. Dagegen ist nichts einzuwenden. Im Endergebnis hat der Errichter jedoch für alle Räume der Wohnung genau das erreicht, was er für den Keller ausschließen wollte, die Familie steht des öfteren im Dunkeln und die Suppe wird nur lauwarm. Ursache ist, dass jedes der Verbrauchsgeräte auch im ordnungsgemäßen Zustand einen geringen Ableitstrom aufweist (Heizgeräte je nach Leistung allerdings 2 mA bis 6 mA) und deren Summe dann ab und zu, je nachdem welche Geräte eingeschaltet wurden, die Höhe des Auslösestroms des FI-Schutzschalters erreicht. Jedes Gerät für sich ist einwandfrei, einen Fehler wird daher niemand entdecken. Im Augenblick der von Ihnen Bild 3: Vier Mögliche Konfigurationen, vereinfachte Darstellung durchgeführten Messung dürfte die Summe der Ableitströme etwa 5 mA betragen haben, da der FISchutzschalter normalerweise bei 21 mA (0,7 x 30 mA) auslöst. Änderung der Anlage war sinnvoll Gegen die von Ihnen vorgenommene Änderung ist nicht einzuwenden. Die Anlage ist nach wie vor normgerecht, da ja der Fehlerschutz durch die Schutzmaßnahme TN-S-System mit Überstromschutzeinrichtung ge- Kennzeichnung von isolierten Leitern in beweglichen Anschlussleitungen von Flächenheizungen DIN VDE 0100-510 (VDE 0100 Teil 510), DIN VDE 0293 (VDE 0293), DIN VDE 0253 (VDE 0253) und DIN EN 60446 (VDE 0198) FRAGESTELLUNG Wir sind Hersteller von elektrisch betriebenen Heizmatten und Heizschleifen. Die verwendeten Heizleitungen sind VDE-geprüft und -zugelassen. Die Heizmatten werden über zwei Anschlusskabel in Schrumpfmuffentechnik angeschlossen. Diese einadrigen Anschlusskabel sind – bis auf die 1,5- bzw. 2,5-mm2-CuLitze – identisch mit der Bauart NH6Y4GQUY, gemäß VDE 0253. Die Aderisolierungen der EVA-Mischung (4G) sind je Heizmatte in Schwarz und Blau ausgeführt. In einem Projekt für die Bahn AG wurde erstmalig folgender Sachverhalt bemängelt: Da die Heizmatten an 400 V – also zwischen zwei Außenleitern – angeschlossen werden, darf keine der 14 – de 1-2/2002 Anschlussleitungen eine blaue Primärisolierung aufweisen. Diese sei für die Neutralleiter-Kennzeichnung reserviert. Die Bahn AG verweigerte die Abnahme der Freiflächenheizung, obwohl diese zuvor vom TÜV abgenommen wurde. Die Bahn AG verwies jedoch auch nicht auf eine entsprechende Verordnung. Man steht dort auf dem Standpunkt, dass wir beweisen sollen, dass die blaue Aderfarbe zur Kennzeichnung eines Außenleiters erlaubt ist. Welche VDE-Norm regelt diesen Sachverhalt? E. L., Niedersachsen ANTWORT Da es sich um eine flexible Anschlussleitung eines elektrischen währleistet wird (Bild 3/02). Natürlich wäre es im Sinne einer höheren Sicherheit noch besser, der gesamten Anlage (ohne Keller und Kühlschrank) einen verzögert abschaltenden Fehlerstromschutzschalter (FI 2) mit I∆N ≤ 30 mA und den Steckdosen von Terasse und Bad einen solchen mit I∆N ≤ 30 mA (FI 1) zuzuordnen (Bild 3/03). Möglich ist auch die Gestaltung der Anlage nach Bild 3/04. In diesem Fall könnte als FI 2 ein unverzögerter Schalter eingesetzt werden. K. Bödeker Verbrauchsmittels handelt, wäre in erste Linie die Betriebsmittelnorm für die Anschlussleitung zutreffend. Da in der angeführten Norm DIN VDE 0253 (VDE 0253) keine Aussagen bezüglich der Anschlussleitungen enthalten sind, gelten die allgemeinen Anforderungen, wie sie in der Errichtungsbestimmung, d. h in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), enthalten sind. Alternativ könnten auch die Festlegungen von DIN VDE 0293 (VDE 0293) angewendet werden, die für die Kennzeichnung von isolierten Leitern in Kabeln oder Leitungen zutreffend ist. Hellblau nicht ausschließlich für Neutralleiter reserviert Da im Abschnitt von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100 Teil 510):1997-01 bezüglich der Kennzeichnung von Neutralleitern auf DIN EN 60446 (VDE 0198) verwiesen wird, gelten die Festlegungen dieser Norm, wo in Abschnitt 3.2.2 von DIN EN 60446 (VDE 0198):1999-10 Folgendes ausgesagt wird: Neutral- oder Mittelleiter: Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutral-
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