Bundesland Kurztitel Kundmachungsorgan §/Artikel/Anlage

Landesrecht
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Aufnahmebeschränkung für Ausländer in Krankenanstalten
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 151/1970
§/Artikel/Anlage
§1
Inkrafttretensdatum
30.12.1970
Text
§1
Die Aufnahme fremder Staatsangehöriger, die sich nicht seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen im
Bundesgebiet aufgehalten haben und welche die voraussichtlichen Pflege(Sonder)gebühren nicht erlegen oder
sicherstellen, ist auf die Fälle der Unabweisbarkeit beschränkt.
www.ris.bka.gv.at
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