Landesrecht Bundesland Kärnten Kurztitel Aufnahmebeschränkung für Ausländer in Krankenanstalten Kundmachungsorgan LGBl. Nr. 151/1970 §/Artikel/Anlage §1 Inkrafttretensdatum 30.12.1970 Text §1 Die Aufnahme fremder Staatsangehöriger, die sich nicht seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten haben und welche die voraussichtlichen Pflege(Sonder)gebühren nicht erlegen oder sicherstellen, ist auf die Fälle der Unabweisbarkeit beschränkt. www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
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