Kurzbeschreibung (gemäß § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV) für die

Kurzbeschreibung (gemäß § 4 Abs. 3
der 9. BImSchV) für die Erweiterung
des Gefahrstofflagers A 950 / A952 /
A 953 der HOYER GmbH Internationale
Fachspedition im CHEMPARK Dormagen
Status August 2016
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1
Inhaltsverzeichnis
1.
ALLGEMEINE ANGABEN UND ANTRAGSGEGENSTAND .................................. 3
2.
STANDORT DES GEFAHRSTOFFLAGERS ........................................................... 6
3.
BAULICHE ANLAGEN ............................................................................................ 7
4.
ANLAGEN UND BETRIEBSBESCHREIBUNG ....................................................... 8
5.
EMISSIONEN / UMWELTSCHUTZ .......................................................................... 9
5.1
Abluft .................................................................................................................................................................. 9
5.2
Abwasser ............................................................................................................................................................. 9
5.3
Gewässerschutz .................................................................................................................................................. 9
5.4
Abfälle ............................................................................................................................................................... 10
5.5
Schall ................................................................................................................................................................. 10
5.6
Licht .................................................................................................................................................................. 11
5.7
Klima ................................................................................................................................................................. 11
6.
ARBEITS-, EXPLOSIONS- UND BRANDSCHUTZ ............................................... 11
6.1
Arbeitsschutz .................................................................................................................................................... 11
6.2
Explosionsschutz .............................................................................................................................................. 12
6.3
Brandschutz ...................................................................................................................................................... 12
7.
SICHERHEITS- UND STÖRFALLBETRACHTUNGEN ......................................... 13
8.
SCHLUSSWORT.................................................................................................... 13
2
1.
Allgemeine Angaben und Antragsgegenstand
Das bestehende Gefahrstofflager einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen befindet sich im
Nordwesten des CHEMPARKS Dormagen und gehört zur HOYER GmbH Internationale
Fachspedition. Das Betriebsgelände liegt südlich der Stadt Dormagen und östlich der Bundesautobahn A57.
Die Firma HOYER plant im CHEMPARK Dormagen die Errichtung und den Betrieb einer Erweiterung des vorhandenen Containerterminals innerhalb des vorgenannten Gefahrstofflagers. Die
bisher genehmigte Lagerkapazität im Bereich des Gebindelagers beträgt 2.100 t und im Containerterminal 14.300 t. Durch die Erweiterung mit dem neu zu errichtenden Containerterminal A955
soll die Kapazität für Container um 20.160 t auf 34.460 t erhöht werden. Die Lagerkapazität des
gesamten Gefahrstofflagers beträgt damit zukünftig 36.560 t.
Die Errichtung des neuen Lagerbereichs A 955 des Freilagers mit der zugehörigen Bereitstellungsfläche ist parallel zur bestehenden Anlage in nordöstlicher Richtung vorgesehen. Die Lagerung der Container erfolgt in maximal vier Ebenen. Es werden ausschließlich Stoffe eingelagert,
deren Handhabung bereits für das vorhandene Lager genehmigt ist. Das Sicherheitskonzept und
das Einlagerungskonzept der Anlage bleiben insgesamt unverändert.
Auf der nordwestlich vom Lagerbereich gelegenen Bereitstellungsfläche werden sechs Heizplätze errichtet.
Die geplante Kapazitätserhöhung der BImSchG-Anlage stellt eine wesentliche Änderung des
bestehenden Gefahrstofflagers dar. Für das Vorhaben ist daher eine Genehmigung nach §16 (1)
BImSchG erforderlich.
3
Das Gefahrstofflager wird vollkontinuierlich von Montag bis Sonntag 24 h betrieben, wobei an
Wochenenden nur wenige Ein- und Auslagerungsvorgänge stattfinden.
Zur Abschätzung möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die Erhöhung der Lagerkapazität im Bereich des Gefahrstofflagers wurden die relevanten Kriterien in Anlehnung an die
Anlage 2 des UVPG berücksichtigt, da für die Erhöhung der Lagerkapazität gemäß des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
durchzuführen war. Im Ergebnis konnten durch die Erhöhung der Lagerkapazität keine Beeinträchtigungen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter abgeleitet werden.
In Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ist für das beantragte Vorhaben daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen des Gefahrstofflagers durchzuführen.
Unter den in der Anlage zur Lagerung von Gefahrstoffen in Containern und anderen ortsbeweglichen Gefäßen verwendeten und eingesetzten Stoffen befinden sich auch Stoffe, die in der Störfall-Verordnung genannt sind. Für diese Stoffe werden besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die entsprechenden Vorkehrungen sind in einem auf die Anlage bezogenem Sicherheitsbericht dargestellt. Die sicherheitstechnischen Betrachtungen haben ergeben, dass durch die
vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes schnell erkannt und behoben werden. Die Wahrscheinlichkeit von Störfallen,
die erhebliche Auswirkungen im Sinne der StörfallVO nach sich ziehen, kann somit als gering
eingestuft werden.
4
Nachfolgend sind die bisher im Containerterminal A 952 / A 953 genehmigten und nach geplanter
Erweiterung im gesamten Containerterminal A 952 / A953 / A 955 vorhandenen Stoffkategorien
nach Anhang I der 12. BImSchV in einer Übersicht dargestellt (grau hinterlegt: Gegenstand der
Änderung). Das größte bereits genehmigte und geplante Einzelinventar entspricht 40.000 kg.
Freilager A 952 / A 955
Lagerabschnitte
A-D
brennbare Flüssigkeiten
Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 55
°C(Gefahrklasse A I, A II und B)
Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 55 °C
(Gefahrklasse A III)
Stoffe nach Anhang I der StörfallV
Nr.
Stoff, Kategorie
1
sehr giftige Stoffe und Zubereitungen, z.B.:
Methylchlorformiat*,
Isopropylisocyanat*,
2-Chloracrylnitril*
Chloracetylchlorid,
Chlorwasserstoff
2
giftige Stoffe und Zubereitungen,
z.B.:
o-Chloranilin,
n-Methylanilin,
m-Toluidin
6
entzündliche Stoffe und Zubereitungen, z.B.:
p-Chlortoluol,
Chlorbenzol
7b
leichtentzündliche Flüssigkeiten,
z.B.:
Toluol,
Pyridin,
Tetrahydrofuran
9a / 9b umweltgefährliche Stoffe und
Zubereitungen, z.B.:
o-Chlorbenzylchlorid,
p-Toluidin,
Diphyl
12
Krebserzeugende Stoffe:
12.8 Diethylsulfat,
12.12 Dimethylsulfat,
12.15 2-Naphthylamin
und/oder seine Salze
26
Methanol
37
Toluylendiisocyanat
Gesamtmenge
(stoffunabhängige Mengenbegrenzung)
E
8.640 m³ 5.426 m³
F
G
H
I
A-I
ContainerHeizstationen
auf den Bereitstellflächen
A 953 / A 955
-
-
3.548 m³
3131 m³
20.954 m³
--
3.548 m³ 3.131 m³
29.672 m³
405 t / 150 t
12.140 m³ 5.426 m³ 2.087 m³
3.340 m³
max.
Summe
8.480 t
6.240 t
2.400 t
3.840 t
4.080 t
3.600 t
28.640 t 405 t / 150 t
12.480 t
6.240 t
2.400 t
3.840 t
4.080 t
3.600 t
32.640 t 405 t / 150 t
8.640 t
6.240 t
-
-
4.080 t
3.600 t
22.800 t
--
8.640 t
6.240 t
-
-
4.080 t
3.600 t
22.800 t
--
14.300 t
6.240 t
2.400 t
3.840 t
4.080 t
3.600 t
34.460 t
405 t / 150 t
14.300 t
405 t / -
-/405 t / -
14.300 t
-
6.820 t
9.480 t
6.240 t
14.300 t
6.240 t
2.400 t
3.840 t
4.080 t
3.600 t
20.980 t
9.480 t
4.080 t
3.600 t
34.460 t 405 t / 150 t
*Der Stoff wird nur in den Lagerabschnitten A-D gelagert.
Abbildung 1: Stoffe und Stoffkategorien nach Anhang I der 12. BImSchV
5
2.
Standort des Gefahrstofflagers
Das Gefahrstofflager einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen befindet sich im A900-Block
des CHEMPARKS Dormagen. Bei dem Gelände handelt es sich um ein ausgewiesenes Industriegebiet. Die genaue Lage ist:
Gemarkung Dormagen
Flur 2
Flurstück 712
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die örtliche Lage des HOYER Gefahrstofflagers.
Reg.bez. Köln
N
Reg.bez. D’dorf
A9
A 57 (K - NE)
HOYERGefahrstoffLager
A8
A6
A5
Str. 11
A7
B9
Str. 12
B8
Str. J
B5
Ineos-Köln
B6
B7
C6
C7
M
E
L
F
K
G
DB (K - NE)
Da
KölnWorringen
Rhein
Abbildung 2: Örtliche Lage des HOYER Gefahrstofflagers
6
DormagenMitte
3.
Bauliche Anlagen
Das GefahrstoffGefahrstofflager-Lager umfasst im Wesentlichen folgende bauliche Anlagen:
A 955
Abbildung 3: Lage der baulichen Anlagen des Gefahrstofflagers
(Übersichts-Skizze, nicht maßstäblich)
Bauliche Anlagen des Gefahrstofflagers:
Containerterminal A 955
(Antragsgegenstand)
Containerterminal mit fünf Lagerabschnitten und zwölf Lagertassen
Bereitstellungsfläche A 955
– Nordwest mit integrierter
Tankcontainer - Heizstation
(Antragsgegenstand)
Die Bereitstellungfläche dient als Vorstaufläche für den Betrieb des
Containerterminals A 955 und der zugehörigen Container - Heizstation. Es handelt sich hier um eine in Stahlbeton ausgeführte Fläche
von 43 m x 28 m.
Im nordwestlichen Teil der Bereitstellfläche werden Tankwagen/Tankcontainer auf Chassis vorübergehend abgestellt, deren Inhalt beheizt werden soll.
Freilager A 952
(unverändert)
Containerlager mit 27 Lagertassen.
LKW-Wartezone
A 952-Südwest
(unverändert)
Die Lkw-Wartezone befindet sich westlich der Lagerabschnitte C
und D. Es handelt sich um eine mit Verbundsteinpflaster befestigte
Fläche von ca. 60 m x 15,7 m.
7
Tankwagen/ContainerHeizstation A 953
(unverändert)
Auf einer Grundfläche von ca. 31,5 m x ca. 20 m werden Tankwagen/Tankcontainer auf Chassis vorübergehend abgestellt, deren Inhalt beheizt werden soll. Die Standplätze haben eine StahlbetonOberfläche, deren Gefälle zu einer an allen Standplätzen vorbeiführenden Bodenrinne führt.
LKW-Wartezone/Lagerbüro
A 952-Nordwest
(unverändert)
Die Lkw-Wartezone dient als Vorstaufläche für den Betrieb des Freilagers und der Tankwagen/Container-Heizstation. Es handelt sich hier
um eine mit Verbundsteinpflaster befestigte Fläche von ca. 130 m x
16,5 m (also > 300 m2). Nördlich an den Parkplatz schließt sich das
Lagerbüro an.
4.
Anlagen und Betriebsbeschreibung
Im vorhandenen Teil des Freilagers werden bisher insgesamt max. 14.300 t Stoffe in Containern
und Gebinden gelagert. Durch die geplante Erweiterung um 20.160 t erhöht sich die Lagerkapazität der BE 1 auf 34.460 t.
Das geplante zusätzliche Containerterminal ist in fünf Lagerabschnitte unterteilt. Der Abschnitt E
besteht aus vier Lagertassen und die Abschnitte F bis I bestehen jeweils aus zwei Lagertassen.
Als Haupt-Kriterium bei der Aufteilung der Stoffe auf die vorhandenen Lagerabschnitte dienen die
Einstufungen "sehr giftig" und "giftig" nach GefStoffV und die Einstufungen der gelagerten Flüssigkeiten gem. BetrSichV und TRGS 510.
Es werden keine Stoffe gelagert, die in physiologischer oder sicherheitstechnischer Hinsicht kritischer eingestuft sind, als die bisher bereits genehmigten Stoffe. Dies betrifft auch die Lagerung
von sehr giftigen, kanzerogenen oder geruchsintensiven Stoffen.
Es werden die gleichen Containertypen wie bisher und zusätzlich sogenannte Swap Bodies eingesetzt. Es handelt sich um Tankcontainer, Boxcontainer mit Gebinden oder Schüttgut-container
aus geeigneten Werkstoffen, wie Stahl, Aluminium und Kunststoff. Sie besitzen eine Zulassung
nach Transportrecht. Sie weisen eine Rahmenkonstruktion mit ineinandergreifenden Steckverbindungen ("TWISTLOCK") auf, die eine übereinander Stapelung erlauben. Maximale Stapelhöhe sind vier Container. Teilweise besitzen die Container Kühl-/Heizmöglichkeiten.
Die Erweiterung des Containerterminals wird zentral durch einen Portalkran bedient. Die Schienen des Krans liegen auf der Betonkonstruktion. Der Kran besitzt ein Spezial-Aufnahmegerät
("Spreader") für den Transport von Containern, das eine sichere horizontale Lage des transportierten Containers gewährleistet.
8
5.
Emissionen / Umweltschutz
5.1
Abluft
In dem Gefahrstoff-Lager werden gefährliche Stoffe ausschließlich in dicht verschlossenen Gebinden oder Tankcontainern gelagert. Durch die geplante Erweiterung des Containerterminals
fällt keine zusätzliche Abluft an. Geruchsbelästigungen sind aufgrund der Art des Umgangs mit
den relevanten gelagerten Stoffen und Gemischen weiterhin nicht zu erwarten.
5.2
Abwasser
In dem Gefahrstofflager fallen ausschließlich die Abwasserströme AW 1 und AW 3 an.
Bei dem Abwasserstrom AW 1 handelt es sich um unbelastetes Abwasser, welches bei Temperiervorgängen in den Tankwagen-Heizstationen anfällt.
Der Abwasserstrom AW 3 besteht aus Entwässerungsströmen durch Niederschlagswasser, sowie aus Spritzwasser im Zusammenhang mit Reinigungsvorgängen. Spritzwasser aus Reinigungsvorgängen ist im Regelfall nicht mit Gefahrstoffen beladen, da es mit den gelagerten Stoffen im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht in Berührung kommt. Reinigungsvorgänge zielen in
der Regel nicht auf die Beseitigung von stofflichen Verunreinigungen des Freilagers und der
Tankwagen-Heizstationen, sondern auf Verunreinigungen durch Außenlufteinwirkungen und Niederschläge.
Zu behandelnde Abwässer werden der zentralen Kläranlage des CHEMPARKS zugeführt.
5.3
Gewässerschutz
In dem Gefahrstofflager werden wassergefährdende Stoffe der WGK 1 (schwach wassergefährdend) bis WGK 3 (stark wassergefährdend) gehandhabt. Die bodenberührten Flächen der baulichen Anlagen sind auch bei eventuellen Leckagen gegenüber den dort vorhandenen Stoffen beständig und undurchlässig. Für geänderte wasserrechtliche Anlagen wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine gutachterliche Stellungnahme beigefügt.
Für die Rückhaltung von Leckagen und Löschwasser stehen ausreichende Auffangräume zur
Verfügung. Durch die Rückhalteeinrichtungen wird sichergestellt, dass keine Stoffe in den Boden
oder in Gewässer eindringen können. Eine Gefährdung von Grund- und Oberflächenwässern ist
somit nicht gegeben.
Den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der Verordnung über Anlagen
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) wird weiterhin
entsprochen.
9
5.4
Abfälle
In dem Gefahrstofflager fällt im bestimmungsgemäßen Betrieb kein Abfall an.
Sollte es bei Störungen einmal doch zu einem Anfall von Abfall kommen, der nicht mehr stofflich
verwertbar ist (z. B. Bindemittel mit aufgenommenem Leckage-Produkt), so würde dieser ordnungsgemäß thermisch verwertet oder beseitigt. Als Anlagen, deren man sich dabei bevorzugt
bedienen würde, sind z. B. die Abfallverbrennungsanlagen der CURRENTA GmbH & Co. OHG
(Dormagen, Leverkusen, Krefeld-Uerdingen) zu nennen.
5.5
Schall
An neu zu installierenden Aggregaten sind aus schalltechnischer Sicht zusätzliche Pumpen und
der Portalkran zu berücksichtigen. Diese Aggregate werden dem Stand der Technik entsprechen
und auch unter schalltechnischen Aspekten ausgewählt, installiert und betrieben.
Zum Nachweis der schalltechnischen Durchführbarkeit und der Einhaltung der Anforderungen
der TA Lärm, wurde eine Schallprognose der zu erwartenden Schallemissionen und Immissionen für das Gefahrstofflager einschließlich der geplanten Kapazitätserweiterung erstellt
und bewertet. Die Schallemissionen der geplanten Erweiterung werden durch eine Worst-CaseBetrachtung berücksichtigt.
Die Schallemission des Gefahrstofflagers unterscheidet sich in der Tagzeit von 6:00 bis 22:00
Uhr durch den höheren Anteil des anlagenbezogenen Verkehrs von der Schallemission in der
Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Daher wird in der Untersuchung der Tag- sowie der Nachtzeitraum betrachtet. Der anlagenbezogene Verkehr in der Tagzeit von 6:00 bis 22:00 Uhr sowie in
der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr wird entsprechend berücksichtigt.
Die Anlage wird im vollkontinuierlichen Lagerbetrieb von Montag bis Sonntag 24 Stunden und 7
Tage betrieben.
Als maßgebliche Immissionsorte nach Nr. 2.3 TA Lärm sind folgende Immissionsorte mit den
dazugehörigen Immissionsrichtwerten zu betrachten. Für die von dem Gefahrstofflager einschließlich der geplanten Erweiterung emittierten Geräusche sowie der anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche werden die Beurteilungspegel für den Tag Lr,T und die Nacht Lr,N gemäß
Nr. 2.10 TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten prognostiziert.
Nr.
Immissionsort
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
Beurteilungspegel
in dB(A)
Tag
Nacht
Lr,T
Lr,N
1
Alte Straße 164
55
40
16
9
2
Heinestraße 8
50
35
25
19
3
Jussenhovener Straße 83
55
40
27
21
4
Schillerstraße 4
50
35
30
24
10
Es ist festzustellen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel die anzusetzenden Immissionsrichtwerte um mindestens 10 dB unterschreiten werden. Die Immissionspunkte liegen somit im
Sinne der TA Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs der Anlage.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die die Immissionsrichtwerte erreichen oder überschreiten,
sind nicht zu erwarten. Gemäß Nr. 2.2 TA Lärm liegen die betrachteten Immissionsorte damit
nicht im Einwirkungsbereich der betrachteten Anlage. Tieffrequente Geräusche sind ebenfalls
nicht zu erwarten.
Von dem Gefahrstofflager einschließlich der geplanten Erweiterung sind daher bei bestimmungsgemäßem Betrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten.
5.6
Licht
Durch den Betrieb des erweiterten Gefahrstofflagers entstehen zusätzliche Lichtemissionen infolge des Einsatzes zusätzlicher Einrichtungen zur Anlagenbeleuchtung. Darüber hinaus fallen keine weiteren Lichtemissionen an. Die Anlage befindet sich innerhalb des CHEMPARKs Dormagen, der aus betriebs- und sicherheitstechnischen Gründen nachts beleuchtet wird. Nachteilige
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
5.7
Klima
Auswirkungen des erweiterten Gefahrstofflagers auf die klimatischen Verhältnisse der Umgebung
sind nicht erkennbar. Durch die Errichtung der zusätzlichen baulichen Anlage (Containerterminal)
im Rahmen des Vorhabens sind im Bereich außerhalb des CHEMPAKRS und damit in den
nächstgelegenen Wohngebieten keine Veränderungen der Windverhältnisse / kleinklimatischen
Parameter / Frischluftquellgebiete zu erwarten.
6.
Arbeits-, Explosions- und Brandschutz
6.1
Arbeitsschutz
In dem Gefahrstofflager werden Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung gehandhabt.
Das Lager wird gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz, insbesondere
unter Beachtung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks betrieben. Innerhalb des Freilagerbereiches A 952 / A 955 sind alle gelagerten Container und Gebinde/ortsbeweglichen Gefäße fest verschlossen. Schadhafte Exemplare werden beim Eingang
bzw. bei der Einlagerung erkannt und aus dem Lager ferngehalten. Treten bei Box- bzw. Tankcontainern Stoffe aus, so besteht die Möglichkeit, die schadhaften Container in eine mobile Auffangwanne zu setzen.
Evtl. ausgetretene Stoffe werden unter Beachtung der anzuwendenden Vorsichtsmaßnahmen mit
Bindemittel aufgenommen und entsorgt. Hierbei steht die Abteilung Umweltmanagement von
CURRENTA GmbH & Co. OHG beratend zur Seite.
Für den Fall des Auftretens von Leckagen steht die erforderliche Schutzkleidung zur Verfügung
(Schutzanzug, Gummistiefel, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gesichtsschutz und ggf. Atemschutz). Die Benutzung wird durch Betriebsanweisung geregelt.
11
Für die gelagerten Stoffe und Produkte sind Sicherheitsdatenblätter vorhanden und für Gefahrstoffe auch Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV.
Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeit und anschl. in regelmäßigen Abständen
entsprechend § 81 Betr.VG und DGUV Vorschriften über die allgemeinen betrieblichen Zusammenhänge, den sicheren Umgang mit Lagergütern sowie über das richtige Verhalten am Arbeitsplatz (auch bei Störungen) und mögliche Unfallgefahren unterwiesen.
Der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan wird bis zur Inbetriebnahme entsprechend
überarbeitet. Die Beschäftigten werden über den Inhalt dieses Planes unterrichtet. Es stehen
Arbeitsschutzkleidung und Körperschutzmittel zur Verfügung. Die Benutzung wird durch Hinweistafeln, Gebotsschilder und Betriebsanweisungen zur Pflicht gemacht. An deutlich sichtbarer Stelle in den einzelnen Lagerbereichen sind Ganzkörper- und Augenduschen zur sofortigen Behandlung bei Verätzungen angebracht. An den im Einvernehmen mit der Werkfeuerwehr des Chemieparks festgelegten Plätzen befinden sich Fluchtmasken in ausreichender Anzahl.
Es sind markierte Sammelstellen für das Personal im Gefahrenfall eingerichtet; die aktuelle Windrichtung ist an Windsäcken im Bereich der Anlage erkennbar. Das Verhalten im Gefahrenfall ist
durch Sicherheitsanweisung festgelegt und wird in jährlichen Alarmübungen geübt.
Das Gefahrstofflager ist mit einer akustischen Warnanlage/Lautsprecheranlage zur Alarmierung
der Belegschaft bei Gefahren ausgerüstet. Die Lageranlage ist an die zentrale Werkswarnanlage
des Chemieparks Dormagen angeschlossen.
Somit ist sichergestellt, dass die Beschäftigten durch Gefahrstoffe nicht gefährdet werden.
6.2
Explosionsschutz
Die Kapazitätserweiterung des Gefahrstofflagers wird gemäß den geltenden Explosionsschutzregeln errichtet und betrieben. Alle Lagerbereiche sind als Explosionsschutzzonen ausgewiesen.
Die dort eingesetzten mechanischen und elektrischen Einrichtungen werden explosionsgeschützt
ausgeführt.
6.3
Brandschutz
Im CHEMPARK Dormagen steht eine anerkannte hauptberufliche Werkfeuerwehr gemäß
§ 15 des NRW-Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes vom 10.02.1998 (letzte Änderung
8.12.2009) zur Verfügung. Der Werkfeuerwehr obliegen die Bekämpfung von Schadenfeuer und
die Hilfeleistung. Die Werkfeuerwehr ist rund um die Uhr besetzt. Sie verfügt über die für die
Schadensbekämpfung in der chemischen Industrie erforderliche technische Ausrüstung und entsprechend geübtes und ortskundiges Personal und erfüllt die Anforderungen der IndBauRL, Pkt.
3.10.
Über das Betriebsgelände des Gefahrstofflagers verteilt sind Brandmelder und Feuerlöscher installiert. Die Löschwasserversorgung erfolgt über Hydranten im Bereich des Lagers.
12
7.
Sicherheits- und Störfallbetrachtungen
Unter den in dem Gefahrstofflager gehandhabten Stoffen befinden sich überwiegend Stoffe, die
in der Störfall-Verordnung genannt sind. Bei der Handhabung dieser Stoffe werden besondere
Sicherheitsvorkehrungen beachtet. Anhand einer systematischen Betrachtung wurden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt.
Die Zusammenlagerung der verschiedenen Chemikalien erfolgt auf der Grundlage der Zusammenlagerungsvorschriften der TRGS 510. Bei der Lagerung werden alle einschlägigen Sicherheitshinweise umgesetzt, insbesondere Angaben zur Lagerung in den Sicherheitsdatenblättern
sowie TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Alle relevanten
Abläufe wurden in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen einer eingehenden sicherheitstechnischen Untersuchung unterzogen.
Für beantragte Erhöhung der Lagerkapazität des Gefahrstofflagers wurden die möglichen Auswirkungen hypothetischer Freisetzungen von:
- Chloracetylchlorid
- Chlorwasserstoff (Hydrolyseprodukt von Chloracetylchlorid)
- Triethylamin
- Cyclopropylamin
- n-Hexan
auf die Umgebung berechnet und bewertet. Bei keiner der betrachteten Störungen sind außerhalb des Werksgeländes gefährliche Immissionsbelastungen zu erwarten. Auch bleiben zündfähige Gemische auf den unmittelbaren Nahbereich der Freisetzungsstelle begrenzt, so dass unter
Berücksichtigung der ex-geschützten Installation ein Brand und/oder eine Explosion ausgeschlossen werden kann.
Die überwachungsbedürftigen Anlagenteile, z. B. Tankcontainer für brennbare und wassergefährdende Flüssigkeiten, werden nach den geltenden Vorschriften gehandhabt. Erforderliche Abnahmeprüfungen werden von amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfern einer zugelassenen Überwachungsorganisation (TÜV) erstmalig und wiederkehrend durchgeführt.
Die sicherheitstechnischen Betrachtungen haben ergeben, dass durch die vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes
schnell erkannt und behoben werden.
8.
Schlusswort
Bei der beantragten Kapazitätserweiterung des Gefahrstofflagers handelt es sich um ein modernes und technisch hochwertiges Containerterminal mit zugehörigen Nebeneinrichtungen. Es erfüllt die hohen Anforderungen hinsichtlich des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der
Anlagensicherheit in allen Belangen und stellt einen Beitrag zur Stärkung des CHEMPARKs
Dormagen dar.
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