bekanntmachung

STADTVERWALTUNG ZITTAU
Oberbürgermeister
Zittau, 12. August 2016
B E K A N N T M A C H U N G
der
Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau
Donnerstag, den 25.08.2016 17:00 Uhr
Bürgersaal im Rathaus
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung
2.
Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
3.
Anträge zur vorläufigen Tagesordnung und Bestätigung
4.
Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 23.06.2016
5.
Bericht des Oberbürgermeisters nach § 52 (5) SächsGemO
6.
Beschluss zur Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung)
100/2016
7.
Beschluss zum Fachteil Energie und Klimaschutz als Bestandteil des SEKo
119/2016
8.
Beschluss zum Leitbild der Energie-und Klimaschutzpolitik der Großen
Kreisstadt Zittau
127/2016
9.
Beschluss zur Förderung der Einzelmaßnahme EFRE NSE "KU-Förderung"
auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Zittau
121/2016
10.
gegen 18:00 Uhr Anfragen der BürgerInnen
11.
Anfragen der Stadträte
12.
18.30 Uhr Pause
13.
Beschluss zur Regelung der Straßenbeleuchtung im Kernstadtgebiet von
Zittau
118/2016
14.
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen am BV Sanierung
Schliebenschule Zittau 2. BA Oberschule, Los 52 Außenanlagen
109/2016
15.
Beschluss
zur
Erweiterung
des
Erbbaurechtsgrundstückes
der
Hochwaldbaude um einen Teil des Forstflurstück- Nr. 420/1 der Gem.
Oybin.
096/2016
16.
Beschluss zur Ersteigerung der Grundstücke Villingenring 4, 5 und 6,
Flurstücke- Nr. 2122/105, 2122/106 und 2122/107 der Gemarkung
Zittau.
129/2016
17.
Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 mit der Entlastung
der
Betriebsleitung
und
Verwendung
des
Jahresgewinns
des
Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste
103/2016
18.
Beschluss zur Erarbeitung einer Konzeption für die Durchführung in der
Stadt Zittau stattfindender kultureller Höhepunkte
133/2016
19.
Beschluss zur Ergänzung von Erteilungsvoraussetzungen zur Ausgabe des
Sozialpasses
137/2016
Nichtöffentlicher Teil
20.
Stundungen
Gegen
18:00
Uhr
können
die
Zittauer
EinwohnerInnen,
Gewerbetreibenden
und
Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten Fragen stellen oder Anregungen und
Vorschläge unterbreiten (Fragestunde gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO).
gez.
T. Zenker
Oberbürgermeister
Verteiler:
entsprechend Bekanntmachungssatzung vom 23.11.2006
(zuletzt geändert 13.12.2012)