STADTVERWALTUNG ZITTAU Oberbürgermeister Zittau, 12. August 2016 B E K A N N T M A C H U N G der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau Donnerstag, den 25.08.2016 17:00 Uhr Bürgersaal im Rathaus TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 1. Eröffnung 2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Anträge zur vorläufigen Tagesordnung und Bestätigung 4. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 23.06.2016 5. Bericht des Oberbürgermeisters nach § 52 (5) SächsGemO 6. Beschluss zur Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) 100/2016 7. Beschluss zum Fachteil Energie und Klimaschutz als Bestandteil des SEKo 119/2016 8. Beschluss zum Leitbild der Energie-und Klimaschutzpolitik der Großen Kreisstadt Zittau 127/2016 9. Beschluss zur Förderung der Einzelmaßnahme EFRE NSE "KU-Förderung" auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Zittau 121/2016 10. gegen 18:00 Uhr Anfragen der BürgerInnen 11. Anfragen der Stadträte 12. 18.30 Uhr Pause 13. Beschluss zur Regelung der Straßenbeleuchtung im Kernstadtgebiet von Zittau 118/2016 14. Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen am BV Sanierung Schliebenschule Zittau 2. BA Oberschule, Los 52 Außenanlagen 109/2016 15. Beschluss zur Erweiterung des Erbbaurechtsgrundstückes der Hochwaldbaude um einen Teil des Forstflurstück- Nr. 420/1 der Gem. Oybin. 096/2016 16. Beschluss zur Ersteigerung der Grundstücke Villingenring 4, 5 und 6, Flurstücke- Nr. 2122/105, 2122/106 und 2122/107 der Gemarkung Zittau. 129/2016 17. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 mit der Entlastung der Betriebsleitung und Verwendung des Jahresgewinns des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste 103/2016 18. Beschluss zur Erarbeitung einer Konzeption für die Durchführung in der Stadt Zittau stattfindender kultureller Höhepunkte 133/2016 19. Beschluss zur Ergänzung von Erteilungsvoraussetzungen zur Ausgabe des Sozialpasses 137/2016 Nichtöffentlicher Teil 20. Stundungen Gegen 18:00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO). gez. T. Zenker Oberbürgermeister Verteiler: entsprechend Bekanntmachungssatzung vom 23.11.2006 (zuletzt geändert 13.12.2012)
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