Sitzungsunterlagen Gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr und des Stadtentwicklungsund Planungsausschusses 30.08.2016 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Einladung Vorlagendokumente TOP Ö 5 Bestellung Schriftführer gemeinsame Sitzung Beschlussvorlage 0283/2016 TOP Ö 6 Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis Mitteilungsvorlage 0313/2016 TOP Ö 7 Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorlage 0314/2016 TOP Ö 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorlage 0315/2016 TOP Ö 9.1 Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung von geeigneten Flächen für die Gewerbeansiedlung entlang der A4 Antrag 0312/2016 Anlage1_CDU_Antrag_Flaechen_a_b_c 0312/2016 Anlage2_CDU_Antrag_Flaechen_d 0312/2016 Anlage3_Antrag_CDU 0312/2016 3 5 5 7 7 7 9 9 11 11 15 15 19 19 23 25 27 4 Stadt Bergisch Gladbach Datum 17.08.2016 Ausschussbetreuender Fachbereich VV II-2 Stadtentwicklung, Komm. Verkehrsplanung Sachbearbeiterin Franziska Wilbert Telefon-Nr. 02202-141290 Tag und Beginn der Sitzung Dienstag, 30.08.2016, 17:00 Uhr Einladung zur gemeinsamen Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses in der neunten Wahlperiode Sitzungsort Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, verständigen Sie bitte Frau Wilbert, Tel. 02202-141290 Tagesordnung Ö Öffentlicher Teil 1 Eröffnung, Bekanntgabe nicht anwesender Ausschussmitglieder, Feststellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses am 07.07.2016 - öffentlicher Teil 3 Mitteilungen der/des Ausschussvorsitzenden 4 Mitteilungen des Bürgermeisters 5 Bestellung der Schriftführerin und ihres Stellvertreters für diese gemeinsame Sitzung Vorlage: 0283/2016 6 Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis Vorlage: 0313/2016 7 Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage: 0314/2016 5 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage: 0315/2016 9 9.1 Anträge der Fraktionen Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung von geeigneten Flächen für die Gewerbeansiedlung entlang der A4 Vorlage: 0312/2016 10 Anfragen der Ausschussmitglieder N Nicht öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses am 07.07.2016- nicht öffentlicher Teil 2 Mitteilungen der/des Ausschussvorsitzenden 3 Mitteilungen des Bürgermeisters 4 Anträge der Fraktionen 5 Anfragen der Ausschussmitglieder gez. Lennart Höring gez. Christian Buchen gez. Berit Winkels Vorsitzender SPLA Vorsitzender AUKIV Vorsitzende FNPA 6 Ö 5 Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich Zentraler Dienst 6-10 Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 0283/2016 öffentlich Gremium Sitzungsdatum Art der Behandlung Gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses 30.08.2016 Entscheidung Tagesordnungspunkt Bestellung der Schriftführerin und ihres Stellvertreters für diese gemeinsame Sitzung Beschlussvorschlag: Zur Schriftführerin der gemeinsamen Sitzung des Stadtverkehrs- und Planungsausschusses, Flächennutzungsplanausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr wird Frau Franziska Wilbert bestellt. Im Vertretungsfall nimmt Herr Friedhelm Assmann die Aufgaben des Schriftführers wahr. 7 Sachdarstellung / Begründung: Gemäß § 52 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NW obliegt die Bestellung des Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers dem jeweiligen Ausschuss. Da ein Schriftführer für diese gemeinsame Ausschusssitzung noch nicht bestellt ist, muss ein solcher gewählt werden. Die Aufgaben des Schriftführers dieser gemeinsamen Sitzung sollen von Frau Wilbert, die Stellvertretung soll von Herrn Assmann wahrgenommen werden. 8 Ö 6 Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich VV II-2 Stadtentwicklung, Komm. Verkehrsplanung Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 0313/2016 öffentlich Gremium Sitzungsdatum 30.08.2016 Gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses Art der Behandlung zur Kenntnis Tagesordnungspunkt Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis Inhalt der Mitteilung Der Rheinisch-Bergische Kreis ist ein gewachsener und vielfältiger Wirtschaftsstandort, der heute durch verschiedenste Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe geprägt ist. Um auch künftig attraktiv zu bleiben, ist ein bedarfsgerechtes Angebot an ausreichenden und qualitativ hochwertigen neuen Gewerbeflächen notwendig. Die Entwurfsfassung des Landesentwicklungsplanes NRW enthält allerdings verschiedene Vorgaben zur Flächenausweisung. So sollen in Zukunft ein schonender Umgang mit der Flächennutzung sowie eine bedarfsgerechte Flächenentwicklung angestrebt werden. Außerdem sind für die Ausweisung von Gewerbeflächen regionale Konzepte erforderlich. Aus diesen Gründen haben der Rheinisch-Bergische Kreis, seine acht Kommunen, die RheinischBergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben, das dem Flächenbestand einen prognostizierten Bedarf gegenüberstellt. Beauftragt wurde das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln, welches auch die Brachflächenanalyse für Bergisch Gladbach erstellt hat. Das Gutachten besteht aus den drei Teilbereichen Unternehmensbefragung, Berechnung des zukünftigen Flächenbedarfes sowie Analyse der planerischen Bestandsreserven. 9 Ergebnisse der Unternehmensbefragung Neben den klassischen Standortfaktoren wie Verkehrsanbindung, Fachkräfteangebot oder den Kosten für Grundstücke, Energie und kommunale Abgaben, ist die Flächenverfügbarkeit laut den befragten Unternehmen ein entscheidender Aspekt. Ein Drittel der befragten Unternehmen sind nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort. Von den befragten Unternehmen, die ihren Betrieb verlagert haben, gaben mehr als die Hälfte an, dass fehlende Flächenverfügbarkeit am Standort für die Verlagerung ausschlaggebend war. Wenn eine Verlagerung stattgefunden hat, fand diese bei 58 % der befragten Unternehmen innerhalb eines Radius von 20 Kilometern statt, da in diesem Abstand zur ehemaligen Betriebsstätte die Mitarbeiterschaft gehalten werden kann. Findet sich in diesem Radius kein neuer Standort, orientiert sich die Suche an anderen Kriterien und kann dementsprechend über Kreis-, Landes- und Staatsgrenzen hinweg vorgenommen werden. Gewerbeflächenbedarf Um die bestehenden Betriebe im Rheinisch-Bergischen Kreis zu halten und auch Neuansiedlungen und Neugründungen mit ausreichend Flächen versorgen zu können, besteht im Rheinisch-Bergischen Kreis ein zusätzlicher Flächenbedarf von 140 ha bis zum Jahr 2035. Berechnet wurde dieser Bedarf nach der GIFPRO-Methode, mit der sowohl die Bezirksregierung Köln rechnet und mit der auch der Bedarf für den Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach berechnet wurde. Gewerbeflächenreserven Dem Bedarf gegenüber stehen kreisweit maximal 85 ha Reserveflächen, von denen jedoch noch die (zum Teil überwindbaren) Restriktionen abgezogen werden müssen. Zu diesen Restriktionen zählen unter anderem umweltrelevante Bindungen, technische Restriktionen, fehlende Verkaufsbereitschaft oder Abstandsflächen zur Wohnbebauung. Um zukünftig expandierenden Unternehmen im Rheinisch-Bergischen Kreis Flächen zur Erweiterung anbieten zu können und diese in Standortnähe halten zu können, ist eine gemeinsame kommunalübergreifende Herangehensweise unabdingbar. Das Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis wird in zwei Präsentationen vorgestellt. Teil 1, vorgestellt durch Herrn Gerhard Wölwer, Dezernent beim Rheinisch-Bergischen Kreis für den Bereich Umwelt/Planung, umfasst die zuvor genannten Aspekte sowie die allgemeine Herangehensweise bei der Ermittlung von potenziellen Gewerbeflächen. Teil 2, vorgestellt durch die Stadtverwaltung, umfasst die für Bergisch Gladbach untersuchten Potenzialflächen. 10 Ö 7 Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich VV II-2 Stadtentwicklung, Komm. Verkehrsplanung Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 0314/2016 öffentlich Gremium Sitzungsdatum 30.08.2016 Gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses Art der Behandlung Entscheidung Tagesordnungspunkt Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorschlag: Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs durch Aushang und Versammlung durchzuführen. 11 Sachdarstellung / Begründung: Der Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach wurde ab 1975 aus den Flächennutzungsplänen der vormals eigenständigen Städte Bergisch Gladbach und Bensberg sowie Odenthal für den Bereich Schildgen zusammengeführt. Hintergrund war das Neugliederungsgesetz, nach dem der Flächennutzungsplan bis 1978 neu aufgestellt werden musste. Um den Zeitrahmen einzuhalten, wurden die planerischen Aussagen der bestehenden Flächennutzungspläne im Wesentlichen übernommen. Der Flächennutzungsplan wurde im April 1978 genehmigt. Mittlerweile umfasst er über 180 Änderungen und entspricht nicht mehr den demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen. Mit der Neuaufstellung soll er an die aktuellen planerischen Zielsetzungen angepasst werden. Als vorbereitender Bauleitplan übernimmt der Flächennutzungsplan eine wesentliche Steuerungsfunktion für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Bergisch Gladbach in den nächsten Jahren und ist damit ein wichtiges Handlungsprogramm für Politik und Verwaltung. Sein Inhalt beschränkt sich auf die Darstellung der Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung und lässt der Stadt Spielraum für die Konkretisierung durch die verbindliche Bauleitplanung, die Bebauungspläne. Der Spielraum ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf sind. Die bewusste „Ungenauigkeit“ beträgt in etwa eine Grundstückstiefe und wird gegebenenfalls in den Bebauungsplänen, welche nach § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, konkretisiert. Um die prognostizierten Bedarfe für Wohnen und Gewerbe bis zum Jahr 2035 decken zu können, werden im Vorentwurf rund 180 ha zusätzliche Wohnbauflächen und rund 50 ha zusätzliche Gewerbeflächen, nach Betrachtung der städtebaulichen Eignung und Bewertung der Umweltschutzgüter, dargestellt. Die Bewertungen aller untersuchten Flächen sind den Steckbriefen für Wohnen und Gewerbe zu entnehmen. Neben den Steckbriefen besteht der Vorentwurf des Flächennutzungsplans aus einem Plan, einer Begründung sowie einem Umweltbericht, der einen Teil der Begründung darstellt (separates Dokument). Der Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan ist am 16.07.2013 vom Planungsausschuss gefasst worden, im Mai 2015 wurde mit der inhaltlichen Bearbeitung des Flächennutzungsplans begonnen. Vom 01. bis 30. November 2015 fand das Scoping-Verfahren statt. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dazu aufgefordert worden, dem Planungsträger Informationen von besonderer Bedeutung für die weitere Arbeit zu nennen und gegebenenfalls vorhandenes Material zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Scopings ist auch abgeklärt worden, ob und in welchem Umfang Sondergutachten oder weitere Verfahrensschritte durchzuführen sind. Die eingegangenen Anregungen sind, soweit sie relevant waren, in den Umweltbericht aufgenommen worden. Erste Vorgespräche mit der Bezirksregierung Köln und der Kreisverwaltung haben bereits stattgefunden. Von beiden Behörden wird der zusätzliche Bedarf an Siedlungsflächen grundsätzlich anerkannt. In den zur Bebauung vorgeschlagenen Flächen werden definitive Tabuflächen nicht benannt. 12 Mit der Bezirksregierung haben die Gespräche auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Regionalplans stattgefunden, mit der in diesem Jahr begonnen wurde. Zudem muss die Bezirksregierung den Flächennutzungsplan nach dem Beschluss durch den Stadtrat genehmigen. Mit der Kreisverwaltung wurden Gespräche geführt, da die überwiegende Anzahl an neuen Siedlungsflächen im heutigen Außenbereich liegen wird. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Zeit vom 09.09. bis 11.10.2016 stattfinden. In dieser Zeit wird der Plan im Rathaus Bensberg ausgelegt, steht im Internet zum Download bereit, wird es am 10.09. eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bergischen Löwen geben, werden Infostände auf den Wochenmärkten sein sowie neun Bürgergespräche stattfinden. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung fließt in die Erstellung des Flächennutzungplan-Entwurfs ein. In diesem Zuge werden auch die Begründung und der Umweltbericht weiter entwickelt. Die Offenlage des Entwurfs des Flächennutzungsplans ist für Herbst 2017 vorgesehen, der Beschluss des Flächennutzungsplans für Frühjahr 2018. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stattfinden. Die Unterlagen zum Vorentwurf (Plan, Begründung, Umweltbericht und Steckbriefe) haben die FNPA-Mitglieder, die AUKIV-Mitglieder sowie die SPLA-Mitglieder und die Fraktionen mit dem Versand der Einladung für die Sitzung erhalten (separat gedruckte Dokumente). Anlagen Vorentwurf als Plan Begründung zum Vorentwurf Flächennutzungsplan Umweltbericht zum Vorentwurf Flächennutzungsplan Steckbriefe Wohnen Steckbriefe Gewerbe 13 14 Ö 8 Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich VV II-2 Stadtentwicklung, Komm. Verkehrsplanung Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 0315/2016 öffentlich Gremium Sitzungsdatum 30.08.2016 Gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses Art der Behandlung Entscheidung Tagesordnungspunkt Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, die in der Vorlage beschriebenen Angebote der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 15 Sachdarstellung / Begründung: Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, eventuelle Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu sind folgende Formate vorgesehen: Am Samstag, 10. September 2016 findet von 10 bis 16 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bergischen Löwen statt. Hier besteht die Möglichkeit zur Information und zur Erörterung. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Äußerung, indem mehrere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Stadtverwaltung persönliche Stellungnahmen zur Niederschrift aufnehmen. Vom 9. September 2016 bis zum 11. Oktober 2016 hängt der Vorentwurf zum FNP im Rathaus Bensberg zu den Dienststunden aus. Eventuelle Fragen können an Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerichtet werden. Diese nehmen auch persönliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Ergänzend steht der FNP-Vorentwurf während dieser Zeit über die städtische Homepage zum Herunterladen im Internet zur Verfügung. In der Zeit vom 09.09.2016 bis 11.10.2016 können Stellungnahmen zum FNP der Stadtverwaltung schriftlich eingereicht werden. Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, Stellungnahmen über ein dafür eingerichtetes E-Mailformular abzugeben, wenn die Pflichtfelder (Name, Anschrift) ausgefüllt sind. Dieses Formular ist sinnvoll, damit Stellungnahmen einer Person oder Institution zugeordnet werden können. Anonyme Stellungnahmen und sonstige Beiträge in Veranstaltungen werden inhaltlich zur Kenntnis genommen und gewürdigt, können aber formal nicht gleichwertig mit den anderen, namentlich gekennzeichneten Stellungnahmen (schriftlich, E-Mail, zur Niederschrift) behandelt werden. Neben diesen Formaten sind – außerhalb der gesetzlichen Anforderungen - zwei weitere Beteiligungsformen vorgesehen: Im Monat September werden Informationsstände auf den Wochenmärkten im Stadtgebiet stehen, jeweils in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr. Donnerstag 15.09. Bensberg Freitag 16.09. Refrath Donnerstag 22.09. Paffrath Samstag 24.09. Stadtmitte Dienstag 27.09. Herkenrath auf dem Parkplatz vom Supermarkt Freitag 30.09. Schildgen Die Informationsstände sollen auf das Beteiligungsverfahren aufmerksam machen und zur Mitwirkung anregen. Zu insgesamt neun stadtbezirks- oder themenbezogenen Bürgergesprächen werden jeweils circa 30 bis 40 Einwohnerinnen und Einwohner unter Verwendung der sinusMilieus ausgewählt und persönlich eingeladen. Dieses Format wird gewählt, weil sich 16 in einem derartigen Rahmen auch solche Personen zur Planung äußern, die dies in öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen und auf schriftlichem Wege überwiegend nicht tun. Zu den Veranstaltungen/Angeboten im Einzelnen: 1. Aushang des Vorentwurfs im Rathaus Bensberg vom 9. September bis zum 11. Oktober 2016 Dieses Angebot entspricht dem bei Bebauungsplänen üblichen Vorgehen. Der Aushang wird im 1. Obergeschoss des Bensberger Rathauses in der Nähe der Büros der Stabsstelle Stadtentwicklung/strategische Verkehrsentwicklung während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erfolgen. Diese sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Stabsstelle stehen während dieser Zeiten für Auskünfte zur Verfügung und nehmen auf Wunsch persönliche, namentliche Stellungnahmen zur Niederschrift entgegen. 2. Öffentliche Informationsveranstaltung am 10. September 2016 Am Samstag, den 10. September wird von 10.00 bis 16.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bergischen Löwen stattfinden. Werbung wird für die Veranstaltung neben den üblichen Wegen über die Medien und die städtische Homepage auch durch Plakataushänge im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Die Veranstaltung bietet mehrere Möglichkeiten der Information. Zehn Informationsstände An den Informationsständen, die über den gesamten Treppenhausbereich verteilt werden, werden je mindestens zwei Personen für Auskünfte etc. zur Verfügung stehen. Sie werden grundsätzlich planerische Fachkenntnisse besitzen. Mindestens eine dieser Personen soll zudem über gute Ortskenntnisse verfügen. Anders als bei der Veranstaltung zum Mobilitätskonzept soll es an den Ständen keine regelmäßigen Kurzvorträge geben. Ein Informationsstand soll allgemein über das Instrument des Flächennutzungsplans sowie die aktuellen demografischen und regionalen Rahmenbedingungen informieren. Fünf Stände behandeln die Planungen in den Stadtbezirken: (1) Schildgen, Katterbach, Paffrath, Nußbaum, Hand (2) Stadtmitte, Hebborn, Heidkamp, Gronau, Sand, Romaney (3) Herkenrath, Asselborn, Bärbroich, Moitzfeld, Herrenstrunden (4) Lückerath, Bensberg, Kaule, Bockenberg (5) Refrath, Alt Refrath, Kippekausen, Frankenforst, Lustheide. Vier Stände beschäftigen sich mit fachlichen Schwerpunkten: Wohnen, Gewerbe, Mobilität, Freiraum. An den Ständen wird die Möglichkeit eröffnet, Karten mit Anregungen und Stellung- 17 nahmen zu beschriften. Derartige Äußerungen ersetzen jedoch nicht die oben beschriebene namentlichen Stellungnahme. Neben den an den Ständen fest eingeplanten Fachkräften stehen einzelne orts- und fachkundige „Springer“ als Reserve zur Verfügung, um zusätzliche Gesprächskapazitäten kurzfristig bereitzustellen. Elf Diskussionsforen Über den Tag verteilt werden verschiedene Diskussionsforen von jeweils 45 Minuten Dauer angeboten. Sie werden mit jeweils zwei fachkundigen Personen, davon einer mit guter Ortskenntnis, besetzt und finden ausschließlich in geschlossenen Räumen statt. Neben einer einmaligen Einführung in das Instrument FNP und die allgemeinen Rahmenbedingungen wird es je drei Foren zu den Themen Gewerbe beziehungsweise Wohnen und je zwei Foren zu den Themen Mobilität und Freiraum geben. In den Foren sind jeweils einführende bebilderte Vorträge vorgesehen. Es wird ein kurzes Ergebnisprotokoll geben. Auch hier gilt, dass persönliche Stellungnahmen nur in den oben beschriebenen Formen der namentlichen Stellungnahme erfolgen können. Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift Zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden zur Verfügung stehen, um persönliche namentliche Stellungnahmen zur Niederschrift aufzunehmen. Dazu wird es einen eigenen Stand geben. Ziel dieses Angebots ist es, auch Personen, die nicht gerne schreiben, die Möglichkeit zur Äußerung zu geben. Hinweis: Da parallel zur Veranstaltung das Stadtfest und die Kulturmeile sein werden, wird es in der Stadtmitte voraussichtlich zu Engpässen bei den Parkmöglichkeiten kommen. Von daher wird empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. 3. Neun repräsentativ besetzte Bürgergespräche In Zusammenarbeit mit dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. und unter Verwendung von Sinus-Milieu-Daten werden zu den gleichen fünf Stadtbezirken und vier fachlichen Schwerpunkten, wie in der Veranstaltung am 10. September 2016 beschrieben, jeweils Bürgergesprächen durchgeführt. Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem der Gesamtstadt oder dem betroffenen Stadtteil entsprechenden repräsentativen Milieu sollen circa 30 bis 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Abendveranstaltungen (19.00 bis circa 21.00 Uhr) zwischen dem 13. September und dem 4. Oktober 2016 über den neuen Flächennutzungsplan und die Entwicklung unserer Stadt, auch in Teilgruppen, diskutieren. Dabei sind sie ausdrücklich aufgerufen, dies anhand ihrer persönlichen Lebenssituation (Wohnen, Arbeit, Ausbildung, Mobilität, Freizeit, Versorgung usw.) zu tun. Auch hier wird es ein kurzes Ergebnisprotokoll geben. Persönliche, namentliche Stellungnahmen müssen auf den oben beschriebenen Wegen erfolgen. 18 Ö 9.1 Absender CDU-Fraktion Drucksachen-Nr. 0312/2016 öffentlich Antrag der Fraktion, der/des Stadtverordneten CDU-Fraktion zur Sitzung: Gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 30.08.2016 Tagesordnungspunkt Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung von geeigneten Flächen für die Gewerbeansiedlung entlang der A4 Inhalt: Mit Datum vom 14. März 2016 beantragte die CDU-Fraktion, die Verwaltung möge die Flächen a) zwischen A4 und Brüderstraße, b) zwischen A4 und Frankenforster Straße und K27 (Neufeldweg), c) zwischen A4 und L358/Rather Weg und d) zwischen A4 und L136 im Bereich Obereschbach bis Mitteleschbach letztere auch unter Berücksichtigung einer möglichen Verlegung der L136, gezielt in Bezug auf die Möglichkeit der Gewerbeansiedlung prüfen. Auf Grundlage der Aussage der Verwaltung, diese Flächen würde ohnehin für den neuen Flächennutzungsplan geprüft, erfolgte keine Beschlussfassung. Für die Fläche a) hat eine detaillierte Prüfung stattgefunden, die im Steckbrief G-Fr2 hinterlegt ist. Sie ist 9,5 ha groß und im Flächennutzungsplan aktuell als Fläche für Wald ausgewie- 19 sen und entsprechend genutzt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. In der Abwägung zwischen Belangen der Umwelt und der Erholung einerseits und dem Bedarf an neuen, gut erschlossenen Gewerbeflächen wird eine Neudarstellung von 4,5 ha gewerblicher Baufläche vorgeschlagen. Die nicht für eine Bebauung geeigneten Flächen weisen insbesondere hochwertige Böden mit hohem Grundwasserstand auf. Vor einer endgültigen Darstellung als Baufläche sind noch weiterführende Umweltprüfungen erforderlich. Für die Fläche b) gilt weitgehend das gleiche wie für die Fläche a). Bei einer Gesamtfläche von sieben Hektar wird eine Neudarstellung von vier Hektar gewerblicher Baufläche vorgeschlagen. Details finden sich im Steckbrief G-Fr1. Die Fläche c) liegt südlich der Autobahn und damit, von einer kleinen Teilfläche in ihrer südlichen Spitze abgesehen, im FFH- und Vogelschutzgebiet und ist als Naturschutzgebiet festgesetzt. Sie ist zwar durch die umliegenden Straßen beeinträchtigt, gleichwohl aber Teil des großflächigen Landschaftsraumes „Königsforst“. Eine detaillierte FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Auf Grund des Schutzstatus wurde keine nähere Untersuchung durchgeführt und folgerichtig auch kein Steckbrief angelegt. Grundsätzlich sind FFH-Schutzgebiete für eine bauliche Nutzung tabu. Nur wenn diese Nutzung aus überwiegenden Gründen (die in der entsprechenden EU-Richtlinie abschließend benannt sind) unvermeidlich, also alternativlos und ausschließlich auf dieser Fläche möglich ist, sind Ausnahmen denkbar. Diese sachliche Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt. Tatsächlich ist zwar der überwiegende Teil der in Bergisch Gladbach noch für eine Gewerbeansiedlung nutzbaren Flächen aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes ebenfalls wertvoll, dennoch sind Flächen mit deutlich geringerem Schutzstatus vorhanden. Das Verfahren für die Rücknahme einer FFH-Schutzfläche müsste die gleichen Komponenten wie die seinerzeit erfolgten Meldungen aufweisen, das heißt ein Antrag müsste von der Stadt aus über den Kreis und das Land an den Bund und von dort aus an die EU-Kommission gehen. Eine lange Verfahrensdauer ist dabei ebenso zu erwarten wie massive Widerstände seitens der zu beteiligenden Stellen und Gremien. Die Fläche d) geht östlich des Gewerbegebiets Obereschbach bis zur Stadtgrenze. Aufgrund der vorhandenen Bebauung, diverser Siefen, Wälder und geschützten Landschaftsräumen wurde die Fläche in vier kleinere Flächen unterteilt. Für alle diese Flächen gilt, dass sie gegenüber dem Ursprungszustand im Bereich des neuen Gewerbegebiets eine circa doppelt so große Geländeneigung, die um die 20 Prozent schwankt, aufweisen. Jede Bebauung wäre mit massiven Eingriffen in die Geländestruktur verbunden. Je nach individueller Situation würde das 1,5 bis zweifache der tatsächlich bebaubaren Grundstücke durch Erdbaumaßnahmen in Anspruch genommen. Flächen für den Ausgleich und die Entwässerung wären noch hinzuzurechnen. Der Aufwand wäre im Vergleich zum Ertrag insbesondere aus Sicht der Landschaft, aber auch aus finanziellen Gründen, grob unverhältnismäßig. Die Fläche d1) liegt in Obereschbach östlich (unterhalb) des neuen Gewerbegebietes Obereschbach und westlich der L136. Er ist hat Mittel eine Geländeneigung von 20 Prozent. Ein gesetzlich geschütztes Biotop müsste in Anspruch genommen werden. Zudem bestehen erheb- 20 liche bodenmechanische Probleme. Die Fläche d2) liegt ebenfalls in Obereschbach, der Fläche d1) gegenüber auf der Ostseite der L136. Hier erreichen die Geländeneigungen „nur“ circa 18 Prozent, allerdings müsste eine Erschließung weit in die Tiefe des Grundstücks geführt werden. Da das Grundstück im Verhältnis zu seiner Breite etwa die dreifache Tiefe aufweist, wird die Erschließung noch unwirtschaftlicher. Ähnlich verhält es sich bei der Fläche d3), die im Norden von Mitteleschbach östlich der Landstraße im Bereich „Rommelskirchen“ liegt. Ihre Neigung liegt knapp über 20 Prozent. Schließlich ist die östlich benachbarte Fläche hinter den Häusern Mitteleschbach 1-13 zu betrachten (d4). Sie ist mit circa 25 Prozent Geländeneigung nochmals steiler und würde einen Konflikt mit der bestehenden Wohnnutzung auslösen, der nur durch Abstände zu lösen wäre. Ergänzend wurde untersucht, ob eine Verlegung der L136 an die Autobahn vorteilhaft ist. Dabei wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der Topografie (Tallage des Eschbachs, steiler Anstieg zur Autobahn) sowie der vorhandenen Waldflächen und diverser geschützter Flächen eine Verlegung nur im östlichen Bereich (ab Mitteleschbach 2 nach Osten) in Frage kommen würde. Die Straße wäre auf einer Länge von circa. 1.000 Metern zu verlegen, in bestehende Wohnnutzungen und die Bachaue müsste eingegriffen werden. Maximal zwei Hektar Gewerbeflächen, deutlich geneigt, könnten entstehen. Auch hier stehen Eingriff, Kosten und Ergebnis in keinem angemessenen Verhältnis. Für die unter d) zusammengefassten Flächen kann eine Darstellung als Gewerbefläche somit nicht empfohlen werden. Dies gilt auch für eine Planvariante mit einer nach Süden verlegten L136. Anlage 1: Flächen a) bis c) Anlage 2: Fläche d) 21 22 Ö 9.1 23 24 Ö 9.1 25 26 Ö 9.1 AndieVorsitzendedesFlächennutzungsplanausschusses FrauBeritWinkels CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach T 02202 14-2218 F 02202 14-2201 [email protected] www.cdu.gl/fraktion 14. März 2016 PrüfantragzurSitzungdesFNPAam15.März2016 SehrgeehrteFrauWinkels, imRahmenderSuchenachgeeignetenFlächenfürGewerbeansiedlungbittenwirumgezieltePrüfung folgenderFlächen: FlächenentlangderAutobahnA4imBereichderAASBensberg/Frankenforstinsbesondere a. zwischenA4undBrüderstraße b. zwischenA4undFrankenforsterStr.undK27 c. zwischenA4undL358/RatherWeg d. zwischenA4undL136/ObereschbachbisMitteleschbach InsbesonderedieFläche(d)sollteauchunterBerücksichtigungeinermöglichenVerlegungderL136 geprüftwerdenalsmögliches„GEObereschbachII“gedachtwerden. WirbittenumBerichterstattungineinerdernächstenFNPA-Sitzungen. FreundlicheGrüße Dr.MichaelMetten stellv.Fraktionsvorsitzender BernddeLamboy SprecherderCDU-Fraktion 27 28
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