Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6300

Drucksache 17/6300
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
(zu Drs. 17/6264)
Der Präsident
des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –
Hannover, den 17.08.2016
Verfassungsgerichtliches Verfahren
Organstreitverfahren StGH 1/16
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/6264
In dem
Organstreitverfahren StGH 1/16
der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Thomas Adasch, Johann-Heinrich Ahlers,
Martin Bäumer u. a.,
alle Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover,
– Prozessbevollmächtigter: Parlamentarischer Geschäftsführer Rechtsanwalt Jens Nacke MdL,
CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover,
und
des Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Christian Grascha,
Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover,
–
Prozessbevollmächtigter: Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rechtsanwalt Dr. Stefan Birkner MdL, FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Hannah-Arendt-Platz 1,
30159 Hannover,
Antragsteller
gegen
den Niedersächsischen Landtag,
vertreten durch den Präsidenten Bernd Busemann MdL,
Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover,
Antragsgegner,
– StGH 1/16 –
wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses („Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen“)
–
Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 25.05.2016
– StGH 1/16 –
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6300
hat der Niedersächsische Landtag in seiner 102. Sitzung am 17.08.2016 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Niedersächsische Landtag beantragt, den Antrag der Antragsteller vom 20. Mai 2016 zurückzuweisen und den Antragstellern die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Der Landtag nimmt zur Begründung Bezug auf die in der Anlage* beigefügte Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb.
Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft der Leibniz Universität
Hannover vom 8. August 2016.“
* Die der Beschlussempfehlung - Drs. 17/6264 - beigefügten Anlagen sind hier nicht erneut abgedruckt.
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(Ausgegeben am 18.08.2016)