Gilt nur für Angebote in Papierform Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. Bitte nicht öffnen! Angebot für Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Müllerstraße 146 (ALTBAU), 13353 Berlin Raum 075 Vergabe-Nr.: Bau-466-5 Ablauf der Angebotsfrist: 01.09.2016 / 09:00 Uhr Eröffnungstermin: 01.09.2016 / 10:00 Uhr V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer Bau-466-5 zur Eignung) Maßnahmenummer Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.G F Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Datum: 18.08.2016 Tel.: Fax: +49 30901844688 E-Mail: [email protected] Müllerstr. 146 (ALTBAU) 13353 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) Berlin Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 01.09.2016 Uhrzeit 09:00 Eröffnungstermin Datum 01.09.2016 Ort Uhrzeit 10:00 Müllerstr. 146 (ALTBAU) 13353 Berlin Raum 075 Bindefrist endet am Vergabenummer Bau-466-5 Baumaßnahme 30.09.2016 Maßnahmenummer Bau-466 Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. Übersicht Straße und Baumpflanzung Übersicht Lagerfläche Spielplatz 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.G F V 241 F V 248 F V 2250 Besondere Vertragsbedingungen – Garten- und Landschaftsbau Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr. V 231 F V 244.H F C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F D) 1 Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on Entsorgungsfachbetrieben be i Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin 13341 Berlin zu vergeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name BA Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Straße Müllerstr. 146 (ALTBAU) PLZ, Ort 13353 Berlin Telefon E-Mail Fax [email protected] Internet www.vergabe.berlin.de Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung Urkalkulation (gesonderter, verschlossener und gekennzeichneter Umschlag) nur vom AN erforderlich! 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F ) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer Maßnahmenummer Bau-466-5 Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 10 (frei) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Müllerstr. 146 (ALTBAU) 13353 Berlin Deutschland Vergabenummer Bau-466-5 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Maßnahmenummer Bau-466 Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Bau-466-5 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Maßnahmenummer Bau-466 Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 30.10.2016 spätestens in der . Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 30.11.2016 innerhalb von ginn. in der KW . Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Fertigstellungspflege inkl. Wässern bis 31.10.2017 Entwicklungspflege inkl. Wässern bis Ende Sept. 2020 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei der nach Vertragsabschluss genannten Bauleitung 3 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf Tage. 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Uma) Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von satzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. b) Für Leistungen der Kostengruppe 570 der DIN 276 (Pflanz- und Saatflächen) ist abweichend zu a) eine Sicherheit in Höhe von % der Teilauftragssumme zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre + 1 Monat 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer Bau-466-5 Baumaßnahme Maßnahmenummer Bau-466 Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer Bau-466-5 Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 223.H F (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Datum Vergabenummer Bau-466-5 Maßnahmenummer Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 1 Mengeneinheit Zeitansatz 2 4 5 1 1 2 3 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 6 7 8 9 2 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 Pflanzsubstrat 57.1.3 21 Stk 21 Stk 80 Stk Wassersäcke füllen 57.2.11 Baumbügel 55.1.1 1 2 3 4 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer Bau-466-5 Maßnahmenummer Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer Bau-466-5 Baumaßnahme Maßnahmenummer Bau-466 Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer Bau-466-5 Maßnahmenummer Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer Bau-466-5 Maßnahmenummer Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer Bau-466-5 Maßnahmenummer Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer Bau-466 Vergabenummer Bau-466-5 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer Bau-466-5 Baumaßnahme Maßnahmenummer Bau-466 Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 V 2411 F (Abfall - Formblatt 1) Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege Bieter: Baumaßnahme: Vergabenummer: Bau-466-5 Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Vorgabe durch den Nr. AVV-ASN AG (Kreuz) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* 1) Abfallart Name des Transporteurs 1) Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder 1) Beseitigungsunternehmens Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird. Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen) Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes. (Ort, Datum, Unterschrift des AN) 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2412 F (Abfall - Formblatt 2) Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Vergabenummer: Bau-466-5 AN: Baumaßnahme: Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* Abfallart Menge Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enth. Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen. Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Unterschrift des AN) Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer Bau-466-5 Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer Maßnahmenummer Bau-466-5 Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 247 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – ILO Kernarbeitsnormen) Vergabenummer Bau-466-5 Maßnahmenummer Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus • dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), • dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), • dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), • dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), • dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), • dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), • dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und • dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) wird die bestmögliche Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vorlage der unter http://www.kompass-nachhaltigkeit.de aufgeführten Produkt-Zertifikate vermutet, sofern diese ausdrücklich die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 8 Absatz 1 BerlAVG beinhalten. Die Suchmaschine von http://www.kompass-nachhaltigkeit.de erlaubt es nach Zertifikaten zu suchen, die alle ILO- Kern(arbeits)normen beinhalten. Es ist ebenso möglich, die Qualität sämtlicher dort gelisteter Zertifikate untereinander zu vergleichen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber ebenso zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 247 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – ILO Kernarbeitsnormen) Eigenerklärung (Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.) Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. _____________________________ (Unterschrift des Bieters) Produktliste nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die zu ergreifenden Maßnahmen für nachfolgend aufgeführte Waren: • Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) • Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle • handgefertigte Teppiche • Natursteine • Produkte aus Holz • Kaffee, Kakao, Tee • Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein • Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Zucker, Nüsse, Süßwaren • Fischereiprodukte • Feuerwerkskörper, Zündhölzer • Schnittblumen, Topfpflanzen 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 248 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen) Vergabenummer Maßnahmenummer Bau-466-5 Bau-466 Baumaßnahme Melchiorstraße zw. Michaelkirchplatz und Engeldamm Fahrbahn- und Gehwegerneuerung 10179 Berlin Leistung/CPV Landschaftsbauarbeiten -Straßenbaumpflanzung- Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 00 Vorbemerkungen Einheitspreis in EUR 1 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR 1. BAUBESCHREIBUNG 1. BAUBESCHREIBUNG 1.1. Lage, Allgemeines Die Melchiorstraße ist eine Anliegerstraße im Bezirk Mitte von Berlin und stößt im Osten an den Engeldamm und im Westen auf den Michaelkirchplatz, mittig von der Adalbertstraße gekreuzt. Beidseitig der Melchiorstraße sind größtenteils Wohnbauten. Die Melchiorstraße weist eine Gesamtbreite von ca. 19,0m auf. Die Fahrbahn besteht aus einer ca. 5,50m breiten Asphalt- Fahrgasse und beidseitig angeordneten Großpflaster- Parkstreifen mit einer Breite von 2,0m auf der Ostseite sowie 4,30m auf der Südseite. Eine Ausnahme bilden die letzten ca. 60,0m vor dem Michaelkirchplatz auf der Südseite. Hier ist der Parkstreifen nur 2,0m breit. Beidseitig fahrbahnbegleitend befinden sich ca. 3,40m breite Gehwege. Die Baumpflanzung erfolgt in den Parkstreifen in den bereits angelegten und mit Kantensteinen umgrenzten Baumscheiben. Die Melchiorstraße wurde umfassend erneuert. Hierzu gehörten im wesentlichen Trinkwasserleitungen, Gehwege, Straße, Parkbuchten. Abgeschlossen wird die Erneuerung mit der Baumpflanzung. Vor Beginn der Bauarbeiten hat der AN alle in Anspruch zu nehmenden Straßen, Wege und Plätze sowie die zu nutzenden Grundstücke gemeinsam mit dem AG zu begehen. Der Zustand ist mit Fotos und einem Pflasterprotokoll zu dokumentieren. Für Schäden, die durch unsachgemäße Baudurchführung oder Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten entstehen, haftet der AN. 1.2. Baustellensituation Die Baustelle kann vom Michaelkirchplatz, von der Adalbertstraße und vom Engeldamm vorbehaltlich unvorhergesehener Sperrungen angefahren werden. Auf Grund der stark frequentierten Melchiorstraße und der enormen Auslastung der PKW-Stellplätze sollten die Arbeiten in 2 Bauabschnitten ausgeführt werden. Empfohlen wird daher, das für die Dauer der Arbeiten im jeweiligen Bauabschnitt Halteverbotszonen, im Abstand von 340m (beidseitig je 170 m zwischen Engeldamm und Adalbertstr.) errichtet werden. In den Bereichen, wo bereits Bäume in die Baumscheiben gepflanzt und sämtliche Nebenleistungen erbracht wurden, sollten die Absperrungen abgebaut werden und die Parkhäfen wieder für die Nutzung durch Dritte freigegeben werden bzw. sind die Absperrungen sofort in den nächsten Bauabschnitt (zwischen Michaelkirchplatz und Adalberstr) umzusetzen. Die erforderlichen Genehmigungen für die Absperrmaßnahmen müssen daher vom AN bei der LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 2 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) des Bezirksamtes Mitte rechtzeitig, unmittelbar nach Auftragserteilung in einem Antrag mit Terminierung der 2 Bauabschnitte, beantragt werden. Absperrmaßnahmen sind gem. RSA95, ZTV SA 97, StVO und VwV StVO vorzunehmen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der öffentl. Bereiche sind die benutzten Straßen- und Wegefläche in regelmäßigen Abständen vom AN eigenverantwortlich zu kontrollieren und täglich zu säubern. Der Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist in die EP einzukalkulieren, s. ZVB 200.3. Beschädigungen des Gehweges müssen zu Lasten des AN beseitigt werden. Bis zum Feierabend müssen die Baumgruben immer bis OK Gelände aufgefüllt sein. Dies ist so zu kalkulieren. 1.3. Umfang der Arbeiten Der Umfang der Arbeiten umfasst im Wesentlichen: Einbau von Wurzelschutzbarrieren vertikal, Einbau von Baumsubstrat (Obersubstrat), Baumpflanzung (40 Stk), Kiesabdeckung, Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege (3 Jahre) Durch die abschnittsweise Ausführung und Kleinteiligkeit beziehen sich die angegebenen Mengen auf Teillängen, -flächen und -volumina und sind jeweils in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn dies nicht gesondert in der jeweiligen Pos. aufgeführt ist. 1.4. Bauzeit Sie liegt im Herbst 2016, Beginn je nach Fertigstellung Straßenbau. 1.5. Bauwasser / Baustrom Bauwasser, sanitäre Einrichtungen und Strom stehen nicht zur Verfügung! Ein Wasserhydrant der BWB befindet sich im Gehwegbereich Michaelkirchplatz zwischen 50-100 m vom Pflanzeneinschlag entfernt. 1.6. Kampfmittel Es liegt kein konkreter Verdacht vor. 1.7. Rettungswege Feuerwehr Flucht- und Rettungswege sowie Aufstellflächen der Feuerwehr sind während der Bauarbeiten frei zu halten. Dies ist in die EPs einzurechnen. 1.8. Ausführung der Bauleistung Sämtliche Abbruch- Positionen enthalten alle Lade-, Lager- und Transportarbeiten einschl. Entsorgungsgebühren. Sämtliche Herstellungs- Positionen enthalten die Lieferung der dazugehörigen Baustoffe und -teile LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR (sofern im Leistungstext nicht der Hinweis "bauseits vorhanden" gegeben ist) einschließlich Lade-, Lager- und Transportarbeiten. Folgendes ist bei der Ausführung der Bauleistungen unbedingt zu beachten!!! Zum Feierabend muss stets jeder Baumstandort in der Melchiorstraße ordnungsgemäß ebenerdig bis zur OK der Bordsteineinfassung verfüllt sein. Lagerflächen stehen auf der Baustelle oder im näheren Umfeld nur sehr begrenzt zur Verfügung, daher sind alle anzuliefernden Schüttgüter "just in time" zu bestellen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen! Lagerflächen Schüttgüter In den aufeinander folgenden zwei Bauabschnitten wird jeweils ein Teilabschnitt von insgesamt 5St PKW-Stellplätzen (Querparker) für event. erforderliche Zwischenlagerung von zu liefernden Baumsubstrat bzw. Granitsplitt zur Verfügung gestellt. Die Stellplätze sind vor Verunreinigung, Beschädigung bzw. Zerstörung zu schützen, wie folgt: die Lagerfläche zunächst mit einer zu liefernden PE -Folie nach Wahl des AN abdecken Stahl- Lastendruckverteilerplatten liefern, auslegen, für den Zeitraum der Schüttgutlagerung vorhalten, nach Fertigstellung aufnehmen und entsorgen Größe der Lagerfläche: ca. 53 m2 Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet, sie ist bei der Kalkulation der Position Baustelle einrichten, vorhalten, und Beräumen zu berücksichtigen. Die Einfriedung der Lagerfläche wird gesondert vergütet. Lagerfläche Pflanzware Für die Zwischenlagerung der Pflanzenware wird eine Fläche im Eingangsbereich vom Spielplatz Michaelkirchstraße 7-10 bereit gestellt. Diese ist im beigefügten Planausschnitt vom Ausführungsplan zum BV Umgestaltung Spielplatz ersichtlich. Die Lagerfläche ist mittels Bauzaun zu sichern. Das Abladen der Baumpflanzware muss von der Melchiorstraße erfolgen, die Entfernung bis Lagerfläche beträgt max. 50m. Die neu gebauten öffentlichen Gehwege sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr ausgelegt, somit ist die Befahrung durch Fahrzeuge jeder Art hiermit untersagt. Größe der Lagerfläche: ca. 40 m2 Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet, sie ist bei der Kalkulation der Positionen Pflanzenlieferung zu berücksichtigen. Das Aufstellen, vorhalten und Beräumen des Bauzaunes wird gesondert vergütet. LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 4 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 51 Geländeflächen 51.1 Oberbodenarbeiten Einheitspreis in EUR 5 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis für das gesamte LV Hinweis für das gesamte LV Sämtliche Abbruch- Positionen enthalten alle Lade-, Lager- und Transportarbeiten einschl. Entsorgungsgebühren. Sämtliche Herstellungs- Positionen enthalten die Lieferung der dazugehörigen Baustoffe und -teile (sofern im Leistungstext nicht der Hinweis "bauseits vorhanden" gegeben ist) einschließlich Lade-, Lager- und Transportarbeiten. Oberbodenarbeiten Oberbodenarbeiten 51.1.1 Wurzelbarriere: Wurzelführungssystem H= 60cm Schwarze Polypropylen-Platten von 2mm dick zum Schutz von Straßen- und Gehwegbelägen, Kabeln und Versorgungsleitungen vor Wurzelschäden liefern und nach Herstellerangaben in der vorbereiteten Baumgrube, unmittelbar am Baumscheibenrand vertikal einbauen, Wurzelschutz 60cm hoch. Evtl. Verbindungen von 2 Teilen sind mit dafür speziell entwickelten Klemmen nach Einbauanleitung zu versehen. Als Doppelrandplatte 60cm hoch (DR60 -Platte) mit vertikalen Führungsrippen, horizontalen Erdankern und wurzelfester Koppelung. Höhe der vertikalen Führungsrippen: mindestens 1 cm Maximale Abstand zwischen vertikalen Führungsrippen: 15 cm, UV-stabilisiert und zum Führung/Schutz vor überwachsenden Wurzeln mit doppeltem oberen Rand. Die Ausführung sollte unmittelbar mit Einbau des Pflanzgrubensubstrates erfolgen, damit die Standsicherheit des Wurzelschutzes gewährleistet ist. Einbau bündig mit Bordstein und Kantenstein (Baumscheibe innen, Einbau als geschlossenes Rechteck bzw. oval). Maße einer Trennwand: Länge: 60 cm x Höhe 60 cm Maße Baumscheiben innen: Typ 1: 1,76 m x 3,88 m = 21 Stk. Typ 2: 2,76 m x 1,88 m = 19 Stk. Es ist in den EP einzurechnen, dass die Platten noch 10cm tiefer als die ausgeschachtete Sohle gestellt werden müssen, damit die Wurzelbarriere bündig zum Kantenstein/Bordstein eingebaut werden kann. Dies ist mit geeignetem Gerät auszuführen (ohne Bodenaushub und -abfuhr) und in den EP einzurechnen. Abrechnung nach Aufmaß. Inkl. aller Nebenleistungen, Kleinteile Die Kleinteiligkeit ist in den EP einzurechnen. LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Erzeugnis: .............................. Vom Bieter einzutragen. 430,00 m Gesamtsumme: 6 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 51.2 Bodenarbeiten Einheitspreis in EUR 7 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis Bodenarbeiten Hinweis Bodenarbeiten Alle Bodenarbeiten müssen möglichst bodenschonend ausgeführt werden. Der Bodenabtrag soll entsprechend der Ausführungsplanung höhen- und profilgerecht hergestellt werden. Verschmutzungen auf An- und Abfuhrwegen sind täglich zu beseitigen. Ein Aushub mit Selbstlader wird empfohlen. 51.2.1 Pflanzgrube ausheben, Aushub 3,41 m3 z. Abfuhr seitl. zwischenlagern Pflanzgrube profilgerecht gem. Ausführungsplan herstellen. Die Ausführung erfolgt in Füllboden der Bodenklasse 2 bis 3 gem. DIN 18300 mit Beimengung von Fremdanteilen (Betonreste / Ziegelschutt etc.) < 10 Vol.% bis Z. 1.2. Boden im Mittel 0,50 m tief ausheben und zur Abfuhr seitlich zwischenlagern, davon anteilig 80 % maschinell mit geeignetem Gerät sowie im unteren und seitlichen Bereich 20% in Handarbeit (wg. Vorhandensein der Kunststofffolie auf -50cm Tiefe und seitlichen Kantensteinen/Bordsteinen inkl. Betonrückenstütze). Soweit es der anstehende Boden und die örtlichen Verhältnisse erlauben, sind die Pflanzgruben mit senkrechten Wänden herzustellen. Innenmaß Baumscheibe: 1,76 m x 3,88 m x 0,5m = 3,41 m3 Aushub Die Abfuhr wird gesondert vergütet. Bordsteine/Kantensteine sind nicht zu zerstören oder zu beschädigen. Im Schadensfall hat dies die ausführende Firma kostenneutral wieder herzustellen. Ein Gutachten/Zertifikat des eingebauten Füllbodens kann bei der ausführenden Tiefbaufirma während der Ausführung abgefragt werden. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. 21,00 51.2.2 Stk Pflanzgrube ausheben, Aushub 2,59 m3 z. Abfuhr seitl. zwischenlagern Pflanzgrube wie vor, jedoch mit folgendem Innenmaß der Baumscheibe: 2,76 x 1,88 x 0,5 = 2,59 m3 Aushub 19,00 Stk LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 8 18.08.2016 16.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 51.2.3 Vorh. Kunststofffolie als Trennschicht abschneiden, aufnehmen und entsorgen, Typ 1 Vorh. Kunststofffolie (PE-Folie-transluzent, Baufolie) als Trennschicht mit geeignetem Gerät auf ca. - 50cm Tiefe eingebaut am Bordstein/Kantensteinfundament entlang sauber schneiden, aufnehmen und fachgerecht entsorgen, inkl. Entsorgungsgebühren. Abrechnung über Lieferschein. Maße Typ 1: Innenmaß Baumscheibe: 1,76 m x 3,88 m = 6,83 m2 21,00 51.2.4 Stk Vorh. Kunststofffolie als Trennschicht abschneiden, aufnehmen und entsorgen, Typ 2 Leistung wie vor, jedoch mit den Innenmaß Baumscheibe: Typ2: 2,76 x 1,88 = 5,19 m2 19,00 Stk Gesamtsumme: LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 55 Einbauten in Außenanlagen 55.1 Allgemeine Einbauten Einheitspreis in EUR 9 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Allgemeine Einbauten Allgemeine Einbauten 55.1.1 Baumschutzbügel mit Spreizung Baumschutzbügel liefern und nach Herstellerangaben und gem. Ausführungsplan in die Baumscheibe mittels geeignetem Werkzeug wie Lochspaten in Handarbeit standfest und lotrecht in die Baumscheibe einbauen (nicht einschlagen!). Abrechnung nach Lieferschein. ca. Maße: Höhe: 1,40 m Breite: 0,80 m Material: Stahlrohr D= 60mm, feuerverzinkt, 2,5mm dick Spreizung 750 mm Einbau bis 0,60 m unter dem Erdreich, so dass das Einschlageisen nicht mehr sichtbar ist, verbleibende sichtbare Höhe= 80 cm. Inkl. aller Neben- und Erdarbeiten. Der Aushub ist innerhalb der Baumscheibe zu planieren. 80,00 Stk Gesamtsumme: LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 57 Pflanz- und Saatflächen 57.1 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 10 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Vegetationstechnische Bodenbearbeitung Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 57.1.1 Verzahnung unteres und oberes Pflanzsubstrat, Typ 1 Die Pflanzgruben sind vor Aufbringen des Pflanzsubstrats mit geeignetem Gerät auf der Sohle aufzureißen. Maße Typ 1: Innenmaß Baumscheibe: 1,76 m x 3,88 m = 6,83 m2 Tiefe des Aufreißens: 5cm. Zwischenzeitlich wieder verdichtete Flächen müssen erneut aufgerissen werden. Hinweis: Aufgerissene Flächen müssen von der Bauleitung abgenommen werden. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung über Lieferschein. 21,00 57.1.2 Verzahnung unteres und oberes Pflanzsubstrat, Typ 2 Leistung wie vor, jedoch Innenmaß Baumscheibe: Typ2: 2,76 x 1,88 = 5,19 m2 19,00 57.1.3 Stk Stk Vegetationstragschicht (obere Vegetationstragschicht): 2,73 m3 Vegetationstragschicht (obere Vegetationstragschicht) zur Pflanzung, gemäß Vorgaben der FLL und DIN18916 für das Pflanzloch der Bäume, mit Humin- und Nährstoffen auswaschungssicher pflanzfertig optimiert, kornabgestuftes, porenhaltiges, strukturstabiles Material mit beständigem Humusanteil mit definierten Anteilen von gütegesichertem (RAL) Grüngutkompost, ausreichend nährstoffversorgt mit mikrobiologisch abbaubarem Langzeitdünger FRISOL- Plant forte, Körnung 0/15-20, recycelbar, umweltverträglich, beständig gegen physikalische und chemische Einwirkungen, ohne pflanzenschädliche Bestandteile, mit sehr hoher Wasserdurchlässigkeit > 2 mm/min, max. Wasserspeicherkapazität 45 bis 55 Vol.-%, bei gleichzeitig sehr hohem Luftporenvolumen > 10 Vol.-% bei pF 1,8 > 15 Vol. %, gemessen jeweils im verdichteten Zustand, kapillar hoch wirksam, entmischungssicher, pH-Wert 6,9 8,0 (nicht unter 6,5 absinkend), Gewicht in gesetztem, lagerdichtem, Wasser gesättigtem Zustand ca. 1.300 kg/m³. Das Substrat liefern und im oberen Bereich mit einer Genauigkeit von der Sollhöhe von 2cm einschl. aller erforderl. Nebenarbeiten einbauen. Anschluss an LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 11 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Bordstein/Kantenstein 10 cm unter Oberkante. Verdichtungsfaktor ca. 15 %. Abrechnung im verdichteten Zustand. Einbaustärke 40 cm bei gem. Ausführungsplan und Details. Das Substrat ist in einem Arbeitsgang mit dem Pflanzen der Hochstämme einzubauen. Dies ist im EP zu berücksichtigen. Fläche (Innenmaß Baumscheibe): 1,76 x 3,88 x 0,4 = 2,73 m3 Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung des Bezirksamtes keinen Gießrand wünscht! Typ: Rotgrand-Pflanzsubstrat Abrechnung über Aufmaß und Original-Lieferscheine. Erzeugnis BOTT Begrünungssysteme GmbH Robert-Koch-Str. 3 d 77815 Bühl Fax 07223-951189-10 Tel. 07223-951189-0 [email protected] www.systembott.de Ein Untersuchungszertifikat über die Zusammensetzung des Substrats darf nicht älter als 3 Jahre sein und ist der Kalkulation beizulegen. 21,00 57.1.4 Vegetationstragschicht (obere Vegetationstragschicht): 2,08 m3 Vegetationstragschicht (obere Vegetationstragschicht) wie vor, jedoch mit der Fläche (Innenmaß Baumscheibe): 2,76 x 1,88 x 0,4 = 2,08 m3 19,00 57.1.5 Stk Stk Langzeitdünger Zur Nachdüngung nach Freigabe durch die Objektüberwachung, organisch/mineralischer Universal Langzeitdünger mit Spurenelementen, baut sich mikrobiologisch ab, Granulat ausbringen und angießen, 1,5 kg/lfm Kronendurchmesser. Bestandteile: 60 % org. Substanz Mikrobielle Pilzbiomasse (?Chitin?) 40 % mineralischer Anteil Dolomitmehl zur Erhöhung ?von Spurenelementen und Vitaminen 12?% N Stickstoff 5?% P2O5 Phosphor 9?% K2O Kalium 3?% MgO Magnesium Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 12 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Erzeugnis: .............................. Vom Bieter einzutragen. 120,00 57.1.6 kg Flüssigdünger Flüssigdünger nach Freigabe durch die Objektüberwachung nach Herstellerangabe mit Wasser verdünnen und mit geeignetem Gerät auf die Baumscheiben ausbringen. Flüssigdünger: Zuckerpnosphoramid, Stickstoff (N) 10%, Phosphor (P205) 5%, Kalium (K20) 6%, Bor, Mangan, Zink, Eisen, Schwefel, pH-Wert= 6,0 In der Kalkulation ist zu berücksichtigen, daß innerhalb weniger Stunden nach Ausbringung die behandelte Baumscheibe gewässert werden muß, um den Wirkstoff tiefer in den Boden zu transportieren. Aufwandmenge: 40g / lfdm Kronendurchmesser Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Erzeugnis: .............................. Vom Bieter einzutragen. Vom Bieter einzutragen, auch bei ausgeschriebenem Hersteller bzw. Lieferanten 3,50 kg Gesamtsumme: LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 57.2 Pflanzen Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 13 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Pflanzen Pflanzen Bäume Hinweis: Es ist zu berücksichtigen, daß die Bäume im Herbst/WInter 2016 gepflanzt werden. Desweiteren ist zu berücksichtigen, daß die notwendigen lt. Straßenverkehrsbehörde erforderlichen Absperrungen, Schilder, evtl. Anträge f. Halteverbote etc. zur Baumpflanzung in der Pos. Verkehrssicherung enthalten sind. Die ausgewählte Baumschule ist von der GaLaBau Firma zu benennen. Seitens der Bauleitung findet eine Vorbesichtigung statt. Desweiteren ist der Liefertermin zur Baustelle mind. 3 Tage im voraus zu benennen. Alle verholzenden Pflanzen müssen mind. eine Vegetationsperiode in der hiesigen Klimaregion kultiviert sein und von Standorten mit sandigen Böden stammen. Der AN garantiert für die Sortenechtheit. Die Pflanzen müssen regelmäßig verpflanzt worden sein (Nachweis durch Quartierbuch), mit begleitenden Schneidemaßnahmen. Das Jahr der letzten Verschulung ist schriftlich anzugeben und darf nicht länger als drei Vegetationsperioden zurück liegen. Alle notwendigen Einmessarbeiten sind für die gesamte Baumaßnahme durchzuführen: Alle Bäume haben in einer Flucht mittig in der Baumscheibe zu stehen und sind dementsprechend auszurichten. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vorbemerkungen zu Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten Alle Pflanzen sind nach DIN 18916, die Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der FLL, Güteklasse I und den üblichen anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaues zu liefern. Darüber hinaus gelten die DIN 18917, 18928 und 18919. Alle Vorschriften gelten in den jeweils aktuellen Fassungen. Im übrigen gelten die folgenden Bestimmungen: - Als Lagerfläche (ca. 40m2) steht eine Rasen- und Plattenfläche am Spielplatz Michaelkirchplatz zur Verfügung, s. Skizze - Bei allen Baumheistern ist sorgfältig darauf zu achten, daß die Terminalknospen nicht beschädigt oder herausgeschnitten werden, andernfalls wird die Abnahme verweigert. - Bei allen Bäumen und Stammbüschen etc. ist sorgfältig darauf zu achten, daß die Stämme beim Transport nicht auf die Bracken aufgelegt oder LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 14 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR sonstwie auf Pfähle oder dergleichen abgestützt getragen werden, damit keine Schürf-, Platz- oder Druckwunden am Stamm entstehen. Beschädigte Bäume können nicht abgenommen werden. - Der Unternehmer verpflichtet sich, zur Durchführung der Pflanzarbeiten eine ausreichende Anzahl an gärtnerischen Fachkräften zur Verfügung zu halten. Pflanzzeit - Beginn: voraussichtlich ab 30.10.2016 - Ende der Pflanzung: 30.11.16 - Schlußrechnungslegung bis 18.12.16 57.2.1 Carpinus betulus 'Fastigiata', mDB Carpinus betulus ............. , Hochstamm, a.e.w.St., 4xv., mDB., Stu 18-20 liefern 19,00 57.2.2 Acer campestre, mDB Acer campestre, Hochstamm, a.e.w.St., 3xv., mDB., Stu 18 - 20 liefern 6,00 57.2.3 Stk Prunus x schmittii, mDB Prunus x schmittii, Hochstamm, a.e.w.St., 3xv., mDB., Stu 18 - 20 liefern 8,00 57.2.5 Stk Alnus spaethii, mDB Alnus x spaethii, Hochstamm, a.e.w.St., 3xv., mDB., Stu 18 - 20 liefern 7,00 57.2.4 Stk Stk Pflanzarbeit Bäume Planzarbeit nach DIN 18916 für die ausgeschriebenen Bäume durchführen. Die Leistung umfasst das Abladen, transportieren, ggf. Zwischenlagern und Einschlagen und die Pflanzarbeit inkl. Rückschnitt an sich. Die Verknotung des Ballentuches in unmittelbarer Stammnähe sollte aufgeschnitten und der Wurzelhals mindestens 10-15 cm freigelegt werden. Bei der Verdrahtung des Ballens soll dieser Abstand zum Wurzelhals ebenfalls eingehalten werden und der Draht zur Seite gebogen werden. Eventuell anfallendes Schnittgut auf LKW des AN und LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 15 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR gem. Abfallgesetz entsorgen. Es ist kein Gießrand anzulegen. 40,00 57.2.6 Stk Granitsplitt 8/16 mm Granitsplitt 8/16 mm liefern und auf den 40 Baumscheiben in 10cm starker Schicht von Hand abdecken und gleichmäßig verteilen. Einbau 1cm tiefer als OK Bord/Kantenstein. Eine Materialprobe des Splitts ist der Bauleitung vor der Ausführung zur Freigabe vorzulegen. 245,00 57.2.7 m2 Verdunstungsschutz Stamm Thermischen Rindenschutz gegen abiotische Schäden der Rinde an Stamm von Hochstämmen und Solitären gegen Verdunstung und Sonneneinstrahlung herstellen. Stammumfang bis 20 cm, Arbeitshöhe bis 3 m. 1. Stamm mittels Schleifvlies oder Spezialbürste reinigen und mit dem Voranstrich passend zum RIndenschutz "satt" streichen. 2. Rindenschutz durch deckenden Anstrich mehrjährig (>= 5 Jahre) haftender Stammschutzfarbe (weiß) wie vom Stammfuß bis in die Hauptäste, unterer Kronenbereich nach Abstimmung mit der Objektüberwachung anlegen. Hinweis: ab + 10°C auftragen (nicht auf gefrorenes oder nasses Holz streichen) Erzeugnis .............................. Vom Bieter einzutragen. 40,00 57.2.8 Stk Dreibock zur Pflanzenverankerung Befestigung aus Pfahl-Dreibock zur Baumverankerung mit doppeltem Lattenrahmen aus Halbriegeln wie folgt beschrieben liefern und herstellen: Material: Kiefer, weiß geschält, nicht imprägniert, Mindesthaltbarkeit 3 Jahre Bindung: mit Baumbindegurt, 66 mm breit, Polyester, elastisch, braun. Die Baumbindung ist auf Höhe des Kronenansatzes fachgerecht anzubringen. oberer Lattenrahmen: einfach aus Halbriegeln unterer Lattenrahmen: vierfach aus Halbriegeln, bündig OK Gelände. Die Lattenrahmen (oben und unten) sind an die senkrechten Pfähle zu schrauben. OK-Pfahl = OK-Kronenansatz LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 16 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Pfahllänge: 400 cm, Pfahlstärke d=10 cm Einschl. allen Kleinmaterials und Nebenarbeiten. Die Dreiböcke dürfen die Wurzeln, Wurzelballen und Stämme nicht beschädigen. 40,00 57.2.9 Stk Wassersäcke 100 l liefern und anbringen Bewässerungssack 100 l aus Polyethylen (Farbe grün) mit Reißverschluß, Einfüllstutzen und Schlaufen liefern und nach Herstellerangaben um die Baumstämme wickeln, Reißverschluß schließen und mit zu lieferndem Wasser voll füllen. die Bewässerungsöffnungen sind korrekt zu positionieren. Die Schlaufen sind mit zu liefernden Kabelbindern zu sichern. Inkl. aller Nebenarbeiten. 40,00 Stk Hinweis / Vorbemerkung Hinweis / Vorbemerkung Fertigstellungspflege/Entwicklungspflege Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege gelten DIN 18916 und 18919. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG vor Beginn anzuzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge. 57.2.10 Fertigstellungspflege Bäume Fertigstellungspflege der Bäume abweichend von der DIN 18 916 und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTVLa-StB) bei Herbstpflanzung 2016 bis zum 31. Oktober 2017 durchführen. Sie endet mit der Abnahme der Pflanzung. Anzahl der Pflegegänge: mindestens 15 Stk. Dazu gehören u.a.: - Verankerungen nachrichten - trockene Pflanzenteile entfernen; - Gehölze nachschneiden; Zusätzliche Leistungen: LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 17 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR - Die Bäume sind auf Krankheiten, Schädlinge und Wildbiss zu überwachen. Lässt der Befall bzw. die Schädigung eine Gefährdung des vorgesehenen Begrünungszieles erwarten, sind Maßnahmen, gegebenenfalls auch vorbeugend, vorzusehen. -Beseitigen von unerwünschtem Aufwuchs in der Baumscheibe (mechanisch). - Nachsplitten bis zur ursprünglichen Deckungshöhe, - fachgerechte Beseitigung und Entsorgung aller anfallenden unerwünschten Stoffe. -Die gepflanzten Bäume sind entsprechend ZTV Baumpflege (insbesondere 3.1.3 Erziehungs- und Aufbauschnitt, 3.1.6 Kronenpflege, 3.1.12 Stamm- und Stockaustriebe, 3.4.2 Behandlung von Wunden) zu pflegen. Diese Pflegemaßnahmen sind nur von fachlich qualifizierten Mitarbeitern mit entsprechenden Pflanzenkenntnissen durchzuführen. Einschl. aller Lieferungen und Leistungen und Gebühren. Der Zeitpunkt eines Pflegeganges ist der Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten anzuzeigen und durch Lieferscheine zu bestätigen. Abrechnung nach anerkannten Lieferscheinen. 1 Arbeitsgang = 40 Bäume 15,00 57.2.11 Stk Wassersäcke füllen Ende April 2017 - Sept. 2017 Die Wassersäcke der neugepflanzten Bäume sind von Ende April bis Ende September 2017 zu füllen, wenn natürliche Niederschläge in ausreichender Menge ausbleiben. In der Kalkulation sind 21 Bewässerungsgänge zu berücksichtigen, durchschnittlich 1x wöchentlich. Der Einsatz ist jeweils von der örtlichen Objektüberwachung schriftlich vor Ausführung anzuzeigen. Ohne Nachweis der Durchführung erfolgt keine Vergütung. Die Wasserkosten gehen zu Lasten des AN. Wasserentnahmemöglichkeit: Hydranten im Umfeld. (je Baum und Gabe 100 Liter, inkl. Wasserlieferung). 1 Arbeitsgang = 40 Bäume 21,00 57.2.12 Stk Düngung März 2017 - Sept. 2017 Die Bäume sind in zwei Gaben ( 2x 1000 g/Baum) mit einem Bau- Volldünger, 9+5+20+4 zu düngen, anschließend gründlich wässern. Die Ausführung ist zu dokumentieren und diese der BL unaufgefordert zuzuleiten. 1 Arbeitsgang = 40 Bäume 2,00 Stk LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 18 18.08.2016 16.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 57.2.13 Entwicklungspflege für 3 Jahre nach Abnahme Fertigstellungspflege Entwicklungspflege der Bäume gem. DIN 18 919, entsprechend den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTVLa-StB) für 3 Jahre nach Abnahme der Fertigstellungspflege durchführen. Sie endet mit der Abnahme der Pflegeleistungen. Anzahl der Pflegegänge: mindestens 15 Stk. pro Jahr Dazu gehören u.a.: - Verankerungen nachrichten - trockene Pflanzenteile entfernen; - Gehölze nachschneiden; Zusätzliche Leistungen: - Die Bäume sind auf Krankheiten, Schädlinge und Wildbiss zu überwachen. Lässt der Befall bzw. die Schädigung eine Gefährdung des vorgesehenen Begrünungszieles erwarten, sind Maßnahmen, gegebenenfalls auch vorbeugend, vorzusehen. - Gehölze, die nicht in der Flucht stehen, sind zu richten - der Erziehungs- und Aufbauschnitt und das Herstellen des Lichtraumprofils ist herzustellen. -Beseitigen von unerwünschtem Aufwuchs in der Baumscheibe (mechanisch). - Nachsplitten bis zur ursprünglichen Deckungshöhe, - fachgerechte Beseitigung und Entsorgung aller anfallenden unerwünschten Stoffe. - In Abstimmung mit der Unterhaltung vom Bezirksamt sind zum Ende der Entwicklungspflege die Baumböcke zu entfernen, inkl. Abfuhrgebühren und Nebenarbeiten. Diese Pflegemaßnahmen sind nur von fachlich qualifizierten Mitarbeitern mit entsprechenden Pflanzenkenntnissen durchzuführen. Einschl. aller Lieferungen und Leistungen und Gebühren. Der Zeitpunkt eines Pflegeganges ist der Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten anzuzeigen und durch Lieferscheine zu bestätigen. Abrechnung nach anerkannten Lieferscheinen. 1 Arbeitsgang = 40 Bäume 45,00 57.2.14 Stk Wassersäcke füllen März 2018 - Sept. 2020 Die Wassersäcke der neugepflanzten Bäume sind von Ende April 2018 bis Ende September 2020 zu füllen, wenn LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 19 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR natürliche Niederschläge in ausreichender Menge ausbleiben. In der Kalkulation sind 21 Bewässerungsgänge je Jahr zu berücksichtigen. Der Einsatz ist jeweils von der örtlichen Objektüberwachung schriftlich vor Ausführung anzuzeigen. Ohne Nachweis der Durchführung erfolgt keine Vergütung. Die Wasserkosten gehen zu Lasten des AN. Wasserentnahmemöglichkeit: Hydranten im Umfeld. (je Baum und Gabe 100 Liter, inkl. Wasserlieferung). 1 Arbeitsgang = 40 Bäume 21 x Wassersäcke füllen pro Jahr x 3 Jahre = 63 Stk. 63,00 57.2.15 Stk Düngung März 2018 - Sept. 2020 Die Bäume sind in zwei Gaben ( 2x 1000 g/Baum) mit einem Bau- Volldünger, 9+5+20+4 zu düngen, anschließend gründlich wässern. Die Ausführung ist zu dokumentieren und diese der BL unaufgefordert zuzuleiten. 1 Arbeitsgang = 40 Bäume 6,00 57.2.16 Stk Zusätzliches Befüllen der Wassersäcke Zusätzliches Befüllen der Wassersäcke, wenn die ausgeschriebene Anzahl aufgrund fehlender natürlicher Niederschläge nicht ausreicht. Der Einsatz ist jeweils von der örtlichen Objektüberwachung schriftlich vor Ausführung anzuzeigen. Ohne Nachweis der Durchführung erfolgt keine Vergütung. Die Wasserkosten gehen zu Lasten des AN. Wasserentnahmemöglichkeit: Hydranten im Umfeld. (je Baum und Gabe 100 Liter, inkl. Wasserlieferung). 1 Arbeitsgang = 40 Bäume 1,00 Stk Gesamtsumme: LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 20 18.08.2016 16.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 59 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 59.1 Baustelleneinrichtung 59.1.1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen wie folgt einrichten, vorhalten und abräumen: Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die Baustelleneinrichtung ist für die Dauer von 1 Monat vorzuhalten. Die Baustelle ist nach Beendigung der Baumaßnahme von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. zu räumen. Einschl. Aufräumen und Herrichten der für Bauzwecke benutzten Bau- und Lagerplätze, Zu- und Abfahrten. Benutzte Flächen und Wege sind entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen und tiefbauamtlichen Belange ordnungsgemäß wiederherrichten. Verunreinigungen sind zu beseitigen. Die Baustelleneinrichtung, die Arbeitsplätze und die Baustellenzufahrten sind stets in einem äußerst sauberen Zustand zu halten. Entstandene Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen. Die Aufwendungen hierfür sind in die EP einzukalkulieren. Vorhaltezeit: 1 Monat 1,00 59.1.2 Vorhaltekosten BE, Verlängerung Vorhaltekosten BE, Verlängerung Vorhaltekosten der Baustelle bei Verlängerung der vereinbarten Bauzeit, Mehr- oder Mindertage werden zu 1/30 des Einheitspreises vergütet. 1,00 59.1.3 Mona Mona Verkehrssicherung Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach RSA 95, ZTV SA 97, VwV StVO und STVO bei Bauarbeiten unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, ständig sach- und fachgerecht unterhalten, betreiben und gem. ZTV SA 97 überwachen und wieder abbauen: temporäre Verkehrssicherung im Bereich der Baumscheiben ( Außenmaß 21St 6,0m x 4,0m und 19St 3,0m x 2,0m / der benötigte Arbeitsraum und kurzzeitige temporäre Lagerflächen ist zusätzlich zu berücksichtigen.) gem. StVO, VwV-StVO, RSA 95 und ZTV-SA 97, in Anlehnung an Regelplan B I/2 mit Verkehrs-, Zusatz- und Hinweiszeichen, Abschrankungen, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, Beleuchtung, LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 21 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR entsprechend den Anordnungen der Verkehrsbehörde und der Bauleitung in 2 Bauabschnitten beidseitig zu je ca. 170 m = 340 m x 2 auf- und abbauen, während der gesamten Bauzeit vorhalten, gem. ZTV SA 97 kontrollieren und warten. Ersatz zerstörter und abhanden gekommener Teile der Einrichtung wird nicht gesondert berechnet. Die Halteverbotszone über eine Länge von 340m Länge (Abschnitt Engeldamm bis Adalberstr. beidseitig und 2. Abschnitt Adalberstr. bis Michaelkirchplatz beidseitig), ist gem. verkehrsbehördlicher Anordnung spätestens 72 Stunden vor Aufnahme der Arbeiten zu errichten. Die Sperrzeiten sind mit Zusatzschildern anzuzeigen. Nach Abschluß der Arbeiten des 1. 360m-Abschnitts ist die Absperrung sofort umzusetzen. Nach Beendigung der gesamten Baumaßnahme sind die Verkehrszeichen abzubauen und zu entfernen. Die Genehmigung für die Benutzung von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragnehmer einzuholen. Dazu sind die notwendigen Arbeiten vom AN mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und zu beantragen. Anfallende Gebühren werden nicht gesondert vergütet. 680,00 59.1.4 Verkehrssicherung umsetzen Leistungen wie vorherige Pos., jedoch umsetzen (2. Abschnitt Adalberstr. bis Michaelkirchstr.) 680,00 59.1.5 m m Bauzaun liefern Bauzaun aus Gittermatten mit Bauzaunfüßen aus Beton als Betonfertigteil, liefern und fachgerecht aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten, gem. ZTV SA 97 überwachen und nach Abschluss aller Bauarbeiten beseitigen. Die Zaunfelder sind untereinander zu verschrauben. Inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. Bodenfreiheit: ca. 20 cm Zaunhöhe: 2,00 m Bauzeit bzw. Vorhaltezeit: 1 Monat Abrechnung nach anerkannten Lieferschein. Lagerflächen Schüttgüter (5 Querparker Parkplätze in der Michaelkirchstr., s. auch Vorbemerkungen Pkt. Ausführung der Bauleistung): 34 m Lagerfläche Pflanzware (Spielplatz am Michaelkichrplatz, s. auch Vorbemerkungen Pkt. Ausführung der Bauleistung): 26 m 60,00 m LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 22 18.08.2016 16.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 59.1.6 Bauzaun umstellen Vorhandenen Bauzaun der Pos. vor, in nächsten Straßenabschnitt umstellen. Dies betrifft die Lagerung der Schüttgüter. Aufstellung in Abstimmung mit der Bauleitung. Transportweg max. 300 m 34,00 59.1.7 m Verlängerung der Vorhaltezeit Leistung wie Pos. "Bauzaun liefern", jedoch Verlängerung der Vorhaltezeit für 1 Monat. 1,00 Mona Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 59.3 Abbruchmaßnahmen Einheitspreis in EUR 23 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Abbruchmaßnahmen Abbruchmaßnahmen 59.3.1 Baumischabfälle laden und entsorgen. Im Baustellenbereich gelagerte Baumischabfälle, z.B. Müll von Dritten, Folien aus PE, Beton, Holz etc. auf messbare Mieten setzen. Nach gemeinsamem Aufmaß anfallendes Material laden und auf Nachweis entsorgen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten sowie aller anfallenden Gebühren. Abrechnung nach gemeinsamem Mietenaufmaß. 2,00 m3 Gesamtsumme: LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 59.4 Materialentsorgung Einheitspreis in EUR 24 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Material- und Abfallentsorgung Material- und Abfallentsorgung Für die nachfolgenden Entsorgungspositionen gilt, die Abrechnung erfolgt nach den Abtragsprofilen in der Horizontalprojektion Ausführungsplan! Bei den im LV angegebenen Mengen handelt es sich um die feste Masse. Bei der Abfuhr des Aushubmaterials ist der Lockerungsfaktor gemäß aktuellem Jahreskalender v. Fachverband GaLaBau zu berücksichtigen. 59.4.1 Füllboden, BK 2 bis 3, laden u. abfahren, TR LAGA Z 1.2, Fremdanteile < 10 Vol.% Füllboden, Bodenklassen 2 bis 3 DIN 18300, nicht schadstoffbelasteter Abfall, gemäß TRLAGA Zuordnung Z 1.2, mit Beimengung von Fremanteilen < 10 Vol.%. Boden der stofflichen Verwertung zuführen, die Gebühren der Verwertung werden vom AN übernommen, Boden auf der Baustelle zwischengelagert, auf LKW des AN laden, zur Verwertungsanlage abfahren. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist unmittelbar zu erbringen. Alle erforderlichen Nachweise sind nach Abschluss der Arbeiten in Kopie der Objektüberwachung zu übergeben. Abrechnungsgrundlage für die Abfuhr ist das Aufmaß vor und nach Ausführung der Erdarbeiten, in der Kalkulation ist der Lockerungsfaktor zu berücksichtigen und die Lieferscheine. 147,20 m3 Gesamtsumme: LV: Strassenbaumpflanzung Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 59.6 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen, 59.6.1 Tischtennisplatte quer stellen u. verschieben für Lagerfläche Bäume Vorh. Tischtennisplatte am Spielplatz Michaelkirchplatz ohne Maschinen zur Freimachung des Lagerplatzes für die einzupflanzenden Bäume quer stellen und ca. 3m an den Rand der vorh. Pflanzfläche verschieben. Inkl. aller Nebenleistungen. 1,00 Einheit Einheitspreis in EUR 25 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Stk Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen, sonstiges Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen, sonstiges Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte sind auf Anordnung der Bauleitung ausführen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbelege, Winterbauumlage und dgl.) sowie Lohn - bzw. Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Überstunden sind eingerechnet, für Nacht-, Sonnund Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. 59.6.2 Stundenlohn II. Abrechnung nach anerkannten Stundenlohnzettel. Bauvorarbeiter (Berufsgruppe II) 4,00 59.6.3 Stundenlohn III/2. Abrechnung nach anerkannten Stundenlohnzettel. Spezialfacharbeiter (Berufsgruppe III/2) 4,00 59.6.4 Std Std Stundenlohn VIII. Abrechnung nach anerkannten Stundenlohnzettel. Hilfskraft (Berufsgruppe VIII) 4,00 Std Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des Auftraggebers ausführen. Angeboten wird für das jeweilige Gerät ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt der Abrechnung einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 26 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Zuschläge für Überstunden des Bedienpersonals sind eingerechnet, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. 59.6.5 Baumaschine von 51 bis 100 PS, Radlader Baumaschine von 51 bis 100 PS, Radlader einschl. Bedienungspersonal. Abrechnung über anerkannten Stundenachweis. 4,00 59.6.6 Erdbaumaschine von 51 bis 100 PS, Bagger Erdbaumaschine von 51 bis 100 PS, Bagger einschl. Bedienungspersonal. Abrechnung über anerkannten Stundenachweis. 4,00 59.6.7 Std Minibagger einschl. Bedienungspersonal. Abrechnung über anerkannten Stundenachweis. 4,00 59.6.8 Std Std Kleingerät einschl. Bedienungspersonal. Abrechnung über anerkannten Stundenachweis. wie z.B.: - Motorsäge, Schwertlänge bis 40 cm, - Rüttler; - Holzhäcksler, für Holzdurchmesser bis 20cm; - Elektroschweißgerät - Sauerstoff-Brenngeräte - Stromaggregat bis 100KW 4,00 59.6.9 Std Verrechnungssatz für LKW Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung der Bauleitung ausführen. einschl. Bedienungspersonal. Abrechnung über anerkannten Stundenachweis. Angeboten wird für den jeweiligen Lkw ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des Lkw enthält, insbesondere Gerätevorhalten und Betriebsstoffkosten sämtliche Zuschläge einschl. der Kosten für den Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Arbeitseinsatzes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 27 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Arbeitsstunden und nach der tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen Lkw (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge). Zuschläge für Überstunden des Fahrers sind eingerechnet, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. 4,00 59.6.10 Std Radlader einschl. Fahrer Radlader einschl. Fahrer, über 18 bis 37 kW. Abrechnung über Stundennachweis. 4,00 59.6.11 Std Hydraulikbagger einschl. Fahrer Hydraulikbagger einschl. Fahrer, mit Kettenfahrwerk, Löffel-Korbinhalt bis 0,5 m3. 4,00 Std Gesamtsumme: LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 60 Anhang Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Folgende Detailzeichnungen, Anlagen sind dieser Folgende Detailzeichnungen, Anlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt: - Übersicht der Straße und der zu pflanzenden Bäume - Übersicht Lagerfläche Spielplatz Gesamtsumme: 28 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Strassenbaumpflanzung Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 00 Vorbemerkungen 51 Geländeflächen 51.1 Oberbodenarbeiten 51.2 Bodenarbeiten 55 Einbauten in Außenanlagen 55.1 Allgemeine Einbauten 57 Pflanz- und Saatflächen 57.1 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 57.2 Pflanzen 59 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 59.1 Baustelleneinrichtung 59.3 Abbruchmaßnahmen 59.4 Materialentsorgung 59.6 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen, 60 Anhang Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 29 18.08.2016 16.08.2016 Gesamtbetrag in EUR
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