Vermittlungsvertrag (ohne Führungspersonal) Zwischen der Firma (Auftraggeber) und der Personalberatung Dr. Wenger, 47051 Duisburg, Schinkelplatz 1 (Auftragnehmer) wird folgende Vereinbarung getroffen: Die Personalberatung Dr. Wenger wird für den Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung zur Besetzung der vakanten Stelle eines …. (Wochenstunden, Bruttomonatsverdienst...) tätig. Die Leistungen umfassen die Erstellung eines Anforderungsprofils, die komplette Bewerberrecherche, davon in drei Internetdatenbanken, sowie die Vorauswahl durch persönliche Interviews und Präsentation der geeigneten Kandidaten beim Auftraggeber. Sollte der Auftraggeber die Schaltung von Anzeigen in kostenpflichtigen Medien wünschen, werden die Anzeigekosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Beratung und Konzipierung der Anzeige ist im Honorar bereits enthalten. Für die Leistungen wird bei Einstellung eines vorgeschlagenen Bewerbers ein Honorar in Höhe von …. Bruttomonatsverdienst zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Das Honorar ist zahlbar in 6 gleichbleibenden Monatsraten, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, jeweils zum letzten Werktag eines Beschäftigungsmonats. Der Beschäftigungsmonat wird ab dem Tag der Einstellung berechnet, unabhängig vom Kalendermonat. Endet das Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines Beschäftigungsmonats vor dem letzten Werktag, wird für diesen letzten Teilmonat keine Honorarrate mehr fällig. Nachbesetzungsgarantie: Sollte das Beschäftigungsverhältnis mit dem vermittelten Bewerber – gleich aus welchen Gründen – vor Ablauf von 6 Monaten beendet werden, wird der Auftragnehmer erneut nach geeigneten Kandidaten suchen und mindestens zwei Bewerbervorschläge für eine Nachbesetzung machen. Er wird hierfür besondere Sorgfalt aufwenden und gemeinsam mit dem Auftraggeber die Gründe für das Scheitern der ersten Vermittlung genau analysieren. Für diese Leistungen entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Kommt ein Arbeitsvertrag mit einem vorgeschlagenen Bewerber im Rahmen der Nachbesetzung zustande, leben die noch offenen Monatsraten aus der ersten Vermittlung wieder auf, zahlbar zum letzten Werktag eines Beschäftigungsmonats, solange das Beschäftigungsverhältnis mit dem nachvermittelten Bewerber besteht. Maximal werden aus der ersten und zweiten Vermittlung zusammen 6 Monatsraten fällig. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit zurücknehmen. Er wird den Auftragnehmer hierüber unverzüglich informieren. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bestehen nicht. Gerichtsstand ist Duisburg. Personalberatung Dr. Wenger Duisburg, den Auftraggeber
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