Vermittlungsvertrag

Vermittlungsvertrag
(ohne Führungspersonal)
Zwischen der
Firma
(Auftraggeber)
und der
Personalberatung Dr. Wenger, 47051 Duisburg, Schinkelplatz 1
(Auftragnehmer)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Die Personalberatung Dr. Wenger wird für den Auftraggeber im Rahmen der
Personalvermittlung zur Besetzung der vakanten Stelle eines …. (Wochenstunden,
Bruttomonatsverdienst...) tätig. Die Leistungen umfassen die Erstellung eines
Anforderungsprofils, die komplette Bewerberrecherche, davon in drei Internetdatenbanken, sowie die Vorauswahl durch persönliche Interviews und Präsentation der
geeigneten Kandidaten beim Auftraggeber. Sollte der Auftraggeber die Schaltung von
Anzeigen in kostenpflichtigen Medien wünschen, werden die Anzeigekosten gesondert in
Rechnung gestellt. Die Beratung und Konzipierung der Anzeige ist im Honorar bereits
enthalten.
Für die Leistungen wird bei Einstellung eines vorgeschlagenen Bewerbers ein Honorar in
Höhe von …. Bruttomonatsverdienst zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Das Honorar ist
zahlbar in 6 gleichbleibenden Monatsraten, solange das Beschäftigungsverhältnis
besteht, jeweils zum letzten Werktag eines Beschäftigungsmonats. Der
Beschäftigungsmonat wird ab dem Tag der Einstellung berechnet, unabhängig vom
Kalendermonat. Endet das Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines
Beschäftigungsmonats vor dem letzten Werktag, wird für diesen letzten Teilmonat keine
Honorarrate mehr fällig.
Nachbesetzungsgarantie: Sollte das Beschäftigungsverhältnis mit dem vermittelten
Bewerber – gleich aus welchen Gründen – vor Ablauf von 6 Monaten beendet werden,
wird der Auftragnehmer erneut nach geeigneten Kandidaten suchen und mindestens zwei
Bewerbervorschläge für eine Nachbesetzung machen. Er wird hierfür besondere Sorgfalt
aufwenden und gemeinsam mit dem Auftraggeber die Gründe für das Scheitern der ersten
Vermittlung genau analysieren. Für diese Leistungen entstehen dem Auftraggeber keine
Kosten. Kommt ein Arbeitsvertrag mit einem vorgeschlagenen Bewerber im Rahmen der
Nachbesetzung zustande, leben die noch offenen Monatsraten aus der ersten Vermittlung
wieder auf, zahlbar zum letzten Werktag eines Beschäftigungsmonats, solange das
Beschäftigungsverhältnis mit dem nachvermittelten Bewerber besteht. Maximal werden
aus der ersten und zweiten Vermittlung zusammen 6 Monatsraten fällig.
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit zurücknehmen. Er wird den Auftragnehmer
hierüber unverzüglich informieren. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden
bestehen nicht. Gerichtsstand ist Duisburg.
Personalberatung Dr. Wenger
Duisburg, den
Auftraggeber