PROMOS· Ausschreibung 2016 Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der TU Dresden (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen usw.l ab dem 3. Fachsemester, die • a.) die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen • b.l die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: yvww.das-neue-bafoeg.de. • c.) sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der TU Dresden eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der TUD zu erreichen oder an der TUD zu promovieren. Für den in b.l und c.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen._ Wie ist der Förderzeitraum? Es kann frühestens ab 1.01.2016 und bis maximal 31.12.2016 gefördert werden. Bitte beachten Sie hierbei die Maximalförderzeiträume in den einzelnen Förderkategorien. Was kann gefördert werden? GenereIfer Hinweis für die Auswahl des Gastlandes: Eine PROMOS- Förderung kann nur erfolgen, wenn während des Aufenthalts-/Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht (www.auswaertiges-amt.de). • Semesteraufenthalte (1 bis 6 Monate) Gefördert werden können sowohl Auslandsaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit als auch Semesteraufenthalte von Studierenden an Hochschulen im Ausland weltweit (außerhalb di3s ERASMUS+Proqramms, sowlslaußeItLalb anderer DAAD- Programme) sowie ein Tertial des Praktischen Jahres* (bei Studenten der Medizin), welches im Ausland absolvie.rt wird. Beim Studienvorhaben ist nachzuweisen, inwieweit die im Ausland erbrachten Leistungen an der TU Dresden angerechnet werden. I< Achtung das PJ läuft nicht unter Praktika! Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Achtung: PROMOS-Stipendien im ERASMUS+ Raum sind in der Regel nicht möglich. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal über das ERASMUS+Programrn. gefördert wurden und die maximale ERASMUS+ Förderdauer erreicht wurde, jedoch auf Grund des Studienganges zwingend einen weiteren Auslandsaufenthalt absolvieren müssen (bspw. Doppeiabschlussprogramme) und deshalb im Rahmen von ERASMUS+Programm keinen Zuschuss mehr erhalten können. • Sprachkurse (3 Wochen bis 2 Monate) Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden. Es können nur Sprachkurse bei einem akkreditierten Institut gefördert werden. Eine Liste akkreditierter Sprachkursanbieter Stipendien für Sprachkurse sind zur Vertiefung bereits vorhandener guter Grundkenntnisse einer Fremdsprache gedacht. Die Bewerber müssen daher ein mindestens zweisemestriges Studium der betreffenden Sprache an deutschen Hochschule oder vergleichbare Kenntnisse nachweisen. • Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen) Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten kann weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 EUR pro Person beantragt werden. e Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) (Fach-) Praktikaaufenthalte von sechs Wochen bis sechs Monaten Dauer mit monatlichen Tei/stipendienraten und/ oder Reisekostenpauschalen sind grundsätzlich weltweit förderbar, außer in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei. Beim Praktikumsvorhaben ist nachzuweisen, inwieweit die im Ausland erbrachten Leistungen an TU Dresden angerechnet werden, Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert n. Die ausführliche Ausschreibullg und die Bewerbungsinformationen zur Praktikaförderung finden Sie unter: http://wwwleo.lu-dresden..c:je/praktika/promos Kontakt für PROMOS-Praktika: LEONARDO-BÜRO SACHSEN, Frau Claudia Schönherr Welcorne Center am l\Jürnberger Ei, Nürnberger Str,31 a, promos~leo.tu-dresden.de Wie hoch sind die Stipendienleistungen? Teilstipendium umfasst eine: ro (in einigen Ländern • Monatliche Teilstipendienrate i.d. R, in Höhe von 300,00 abweichend, siehe "PaLJ;>Ghalen" * ) und/oder • Einmalige länderspezifische Reisekostenpauschale (Übersicht "Pauschalen" *) • Kursgebührenpauschale (bei Sprach- und Fachkursenl Beachten Sie, dass an der TUD keine Studiengebühren übernommen werden. der Stipendien über sechs MQnate hinaus ist nicht möglich. Studierende, die Inlands·BAfÖG erhalten, können anrechnungsfrei über PROMOS gefördert werden. Bei von Auslands-BAföG kann selbiges vom zuständigen Studentenwerk um die Y'.~Jlänqerunq Reisekostenpauschale gekürzt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der PROMOS Förderung gegenüber dem Studentenwerk meldepflichtig sind. Es kann zudem bei auslandsbedingten Mehrkosten durch eine Behinderung oder chronische Erl<rankung beim AAA ein Antrag auf Kostendeckung gestellt werden. * Die Pauschalen vom DAAD für 2016 sind noch nicht bekannt gegeben worden, deshalb dienen die obigen Pauschalen von 2015 zur Orientierung. Wie erfolgt die Auswahl? Eine Auswahlkommission, bestehend aus mehreren Professoren der verschiedenen Wissenschaftsgebiete der TUD und unter dem Vorsitz des Prorektors für Bildung und Internationales Herr Prof. Krauthäuser, wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden. Die Priorität der TU Dresden liegt bei der Förderung von Studienaufenthalten (insbesondere mit integrierten Mobilitätsfensterl. Bei den Auswahlkriterien spielen die fachliche Qualität des Vorhabens und die akademischen Leistungen eine wichtige Rolle. Ferner wird u. a. das gesellschaftliche Engagement der Bewerber bei der Auswahl mit berücksichtigt.~ Wie sind die Bewerbungsfristen? Für Aufenthalte, deren Beginn zwischen Januar und September 2016 liegt: - zwischen 15. Ol<tober und 1. November 2015. bzw. Für Aufenthalte, deren Beginn zwischen Juli und Dezember 2016 liegt (wobei bis maximal 31.12.2016 gefördert werden kann): - zwischen 15. April und 15. Mai 2016. können nur vo/lständige und in zWE:ifficher Ausfertigung Bewerbungen entgegen genommen werden. Wo ist die Bewerbung einzureichen? r~--'-'--'~-'~'--' r' -, -----,-,------ ,für PROMOS- Semesteraufenthalte, !Sprachkurse und Fachkurse: 1------ ----------,'~----- ,--~-.----,-,------,- PROMOS-Praktika: -'-------~' !Technische Universität Dresden, Akademisches /Auslandsamt ,Strehlener Str.22 , 01069 Dresoen Bürogebäude, 6.Etage Zi. 662 - Susann Pretzsch Sprechzeit: 00 10-12 Uhr I !LEONARDO-BÜRO SACHSEN, iWelcome Center am Nürnberger Ei, Nürnberger Str.31 a iz. Hd. Herrn ~iathnerl Frau Claudia Schönherr sprechZ81t: 01, 00 9-12 Uhr I I Wann ist mit einer Antwort zu rechnen? Bescheide für Anträge in der 1. Jahreshälfte 2016 werden frühestens Ende Januar/Mitte Februar 2016 (an die Heimatadressen) verschickt. Bescheide für Anträge in der 2. Jahreshälfte 2016 werden voraussichtlich frühestens Ende Juli/Mitte August 2016 (an die Heimatadressenl verschickt. ,
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