ÖSTERREICHISCHER RASSE- UND HUNDESPORTVEREIN WIEN Mitglied der ÖHU Hundeausbildung für Hunde aller Rassen Geschäftsstelle: 1130 Wien, Erzbischofgasse 25-29/4/3 Ausbildungsplatz: 1210 Wien, Nikolsburger Gasse (neben MA 48) Homepage: www.rhv-wien.at E-Mail: [email protected] Tel. 0664 381 4535 Internationale Rassehundeschau Sonntag, 2. 10. 2016 Für alle Hunde, die in einem von der ÖHU anerkannten Zuchtbuch (Rasse nach FCI Standard) eingetragen sind. Veranstalter und Leitung: Rasse- und Hundesportverein Wien – RHV Wien Obmann Kurt Grossauer Ausbildungsplatz: Nikolsburger Gasse, 1210 Wien Koordinaten: 48°17'36.2"N 16°25'46.4"E Online über das ÖHU-Programm oder per E-Mail an [email protected] Nennung: Vergeben wird: Die Anwartschaft auf das Jugendchampionat, das CACIB der EHU, das CAC, CAC-J, CAC-M und CAC-E der ÖHU. Titel in den Klassen getrennt nach Hündinnen und Rüden. SIEGER WIEN In den Katalog kommen nur jene Hunde, deren Nenngebühr bis 20.9.2016 einbezahlt wurde. Bankverbindung: Sparda Bank IBAN: AT47 4666 0100 0000 9696 Klasseneinteilung: Jüngstenklasse Jugendklasse Offene Klasse Ehrenklasse Zuchtgruppe Ablauf: 08:00 Uhr 10.00 Uhr 12.00 Uhr ca. 13.00 Uhr ca. 13.30 Uhr ca. 14.00 Uhr von 4 bis 9 Monate von 9 bis 15 Monate (unter 45cm Schulterhöhe) von 9 bis 18 Monate (über 45cm Schulterhöhe) ab 15 bzw. 18 Monate für Hunde, die bereits international und national Champion sind Eine Zuchtgruppe besteht aus einem Elterntier Und mindestens 3 Hunden derselben Rasse einer Linie. Jeder Hund muss am selben Tag der Veranstaltung in seiner Klasse ausgestellt Worden sein und zumindest die Note „Gut“ erreicht haben. Einlass Beginn des Richtens Showprogramm Juniorhandling Zuchtgruppenbewertung Siegerehrung Bitte bedenkt, dass an diesem Tag auch die Bundespräsidentenwahl stattfindet. ÖSTERREICHISCHER RASSE- UND HUNDESPORTVEREIN WIEN Mitglied der ÖHU Hundeausbildung für Hunde aller Rassen Geschäftsstelle: 1130 Wien, Erzbischofgasse 25-29/4/3 Ausbildungsplatz: 1210 Wien, Nikolsburger Gasse (neben MA 48) Homepage: www.rhv-wien.at E-Mail: [email protected] Tel. 0664 381 4535 Nenngebühr: Jüngstenklasse Jugendklasse Offene- und Ehrenklasse Zuchtgruppe Juniorhandling bis 20.9.2016 € 20,00 € 35,00 € 35,00 € 35,00 € 10,00 Nachnennungen € 30,00 € 45,00 € 45,00 € 35,00 € 10,00 Auszug aus der Ausstellungordnung! 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Erst bei Eingang der Nennung und der Nenngebühr gilt der Hund als gemeldet und wird in DEN Ausstellungskatalog aufgenommen. Die Katalognummer erhält der Aussteller beim Betreten des Ausstellungsgeländes. Der Aussteller haftet für jeden Schaden, welcher von seinem Hund verursacht wird. Bissigen Hunden ist der Maulkorb anzulegen. Hunde, die im Ring aggressives Verhalten zeigen, werden nicht beurteilt. Unsportliches Verhalten des Ausstellers im Rahmen der Ausstellung oder im Ring, zieht die Disqualifikation des Hundes nach sich. Die ausgesprochenen Richterurteile sind unumstößlich. Proteste gegen Formfehler können unter Hinterlegung von € 20,00 unverzüglich eingebracht werden. Hunde mit zweifelhaften oder unverständigen Ahnentafeln werden abgewiesen. Kann infolge höherer Gewalt die Ausstellung nicht durchgeführt werden, wird über Antrag des Ausstellers, demselben ein reduzierter Betrag der Nenngebühr rückerstattet. Hündinnen die unmittelbar vor dem Wurftermin (14 Tage) stehen bzw. deren Welpen jünger als 16 Wochen alt sind, dürfen an der Schau nicht teilnehmen. ---------------------------------------------------------------------------------------------NENNUNG für die Internationale Rassehundeschau am 2.10.2016 Bitte den Ahnenpass Ihres Hundes in Kopie beilegen Rasse: Haar: Name: Rüde / Hündin Farbe u. Abzeichen Chip Nr.: ZB Nr.: Wurfdatum: Jüngsten-, Jugend- Offene Klasse, Ehrenklasse, Zuchtgruppe Besitzer: Tel.Nr._ Adresse: Züchter: JUNIORHANDLING Name d. Kindes: Geburtsjahr Ich hafte für jeden Schaden, den mein(e) Hund(e) anrichten, halte mich an die Bestimmungen der Veranstaltungsleitung und verpflichte mich zur Bezahlung der Nenngebühr. Ebenso nehme ich zur Kenntnis, dass die Hunde am Ausstellungsgelände immer an der Leine zu führen sind. Vor Einbringung Ihres Tieres/ der Tiere in die Veranstaltungsstätte ist die vom Veranstalter vorgelegte Bestätigung vom Tierhalter zu unterschreiben, mit der er sich verpflichtet nur Tiere, die ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft sind und keiner veterinärrechtlichen Verkehrsbeschränkung unterliegen, einzubringen. Datum Unterschrift ________________________________________________________________________
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