Außenwirtschaftsnachrichten Juli – August 2016 Dänemark: Erhebliche Verschärfungen bei der RUT-Meldung Am 18. Juni 2016 trat in Dänemark ein Gesetz zur Verschärfung der RUT-Meldung für ausländische Dienstleister in Kraft: Kostenpflicht: Für jeden gemeldeten Mitarbeiter müssen künftig voraussichtlich10 DKK jährlich an einen neuen Arbeitsmarktfond entrichtet werden. Angaben zur Sozialversicherung: Im Rahmen der RUT-Meldung müssen Angaben zur Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) gemacht werden. Angaben zum Auftraggeber: Künftig muss der erste dänische gewerbliche Auftraggeber genannt werden. Private Auftraggeber müssen nicht genannt werden. Auskünfte an Gewerkschaften: Bei Unstimmigkeiten können Gewerkschaften künftig Einsicht in alle RUT-Daten tarifgebundener Unternehmen erhalten. Auszahlung von Lohndifferenzen: Wurde vom dänischen Arbeits- oder Schiedsgericht festgestellt, dass ein tarifgebundenes Unternehmen seinen Mitarbeitern einen zu niedrigen Lohn ausgezahlt hat, können sich die Mitarbeiter die Differenz auf Antrag vom neuen dänischen Arbeitsmarktfond auszahlen lassen. Dieser treibt die Differenz samt Bußgeld beim ausländischen Arbeitgeber oder dessen dänischem Auftraggeber ein. Öffentliche Liste: Unternehmen, die Anlass zur Fond-Auszahlung geben, werden künftig für 36 Monate öffentlich gelistet. Beratung Handwerkskammer Lübeck Sybille Kujath Telefon 0451 1506-278 [email protected] Handwerkskammer Flensburg Anna Griet Hansen Telefon 0461 866-197 [email protected] Die Verschärfungen wurden noch nicht umgesetzt. Eine Umsetzung ist innerhalb der nächsten Monate zu erwarten. Dänemark: Tipp für Abrechnung von Gewerkschaftsbeiträgen Unternehmen der Baubranche, die in Dänemark tarifgebunden sind, leisten monatlich Zahlungen für ihre Mitarbeiter an die dänische Gewerkschaft 3F. Diese Zahlungen können und sollten sich die Mitarbeiter ab dem 1. Mai des Folgejahres auszahlen lassen. Tipp: Führen Sie die von der Gewerkschaft geforderten Beträge gesondert als Brutto-Beträge auf der Lohnabrechnung aus und überweisen Sie die Netto-Beiträge an die Gewerkschaft. So müssen weder Unternehmer noch Mitarbeiter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung durch die Gewerkschaft berechnen und entrichten. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es dient als Orientierungshilfe für den Regelfall. Eine Haftung für den Inhalt kann nicht übernommen werden. Seite 1 von 3 Außenwirtschaftsnachrichten Juli - August 2016 Schweiz: Abgrenzung Meldepflicht Meldepflichtig sind alle vorübergehenden Tätigkeiten in der Schweiz, bei denen eine meldepflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dazu gehören auch Kundengespräche zur Planung von Projekten. Ebenfalls dazu gezählt werden Vorarbeiten vor Vertragsschluss – zum Beispiel Aufmaßarbeiten, um ein Angebot erstellen zu können, wenn der Auftrag noch nicht erteilt wurde. Weitere Abgrenzungsbeispiele Quelle: IHK Schleswig-Holstein Veranstaltung: Leben und Arbeiten in Norwegen Auswanderer und Entsendekräfte erhalten praktische Informationen unter anderem zur Berufsanerkennung, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Wohnungssuche, zur Integration und zur Arbeitskultur. Termin: 14. September 2016 | 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr Ort: Hotel am Markt | Kaiserstraße 76 | 76133 Karlsruhe Kosten: 19,95 EUR; im Kommentarfeld der Anmeldung „HWK Lübeck“ angeben Info und Anmeldung Veranstaltung: Erfolgreich Geschäfte machen in Norwegen Entsendekräfte und Arbeitgeber werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Projektabwicklungen in Norwegen informiert. Kommunikation, Verhandlungen und der Umgang mit Konflikten sind ebenso Thema. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen. Termin: 15. September 2016 | 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr Ort: IHK Karlsruhe | Lammstraße 13-17 | 76133 Karlsruhe Kosten: 24,95 EUR; im Kommentarfeld der Anmeldung „HWK Lübeck“ angeben Info und Anmeldung Veranstaltung: Einsatz von EU-Subunternehmern Der Fachkräftemangel macht es notwendig und die EU möglich: Viele Unternehmen greifen auf Subunternehmer aus dem Ausland zurück. Doch dabei gibt es einiges zu beachten: Risiko Scheinselbständigkeit vorbeugen, Mindestlöhne beachten, Haftung begrenzen Termin: 28. September 2016 | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Ort: IHK Kiel | Bergstr. 2 | 24103 Kiel Info und Anmeldung Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es dient als Orientierungshilfe für den Regelfall. Eine Haftung für den Inhalt kann nicht übernommen werden. Seite 2 von 3 Außenwirtschaftsnachrichten Juli - August 2016 lnternationale Kooperationsgesuche Ein mittelständisches Unternehmen aus Österreich, das luxuriöse Betriebsausstattung aus hochwertigem Holz entwirft, sucht nach einem Produzenten, der Maßanfertigungen nach Umsetzung des vorgegebenen Designs vornehmen kann. Ref.-Nr. TRAT20160404001 Ein italienisches Unternehmen möchte in eine automatisierte Fertigungsanlage für Holzplatten investieren und sucht nun nach Partnern mit Expertenwissen zum Thema automatisierte Lösungen für industrielle Holzverarbeitungsprozesse, um eine präzise und effiziente Maschinen zu entwickeln. Ref.-Nr. TRIT20160412001 Ein litauisches mittelständisches Unternehmen aus dem Müllverarbeitungssektor bietet eine patentierte Methode des zuverlässigen und hocheffektiven Recyclings von ausgedienten Reifen an. Das Endprodukt des Prozesses sind kompostierbare Gase, hochwertiges schwarzes Öl und andere verwertbare Produkte. Eine Lizenzvereinbarung oder Handelsabkommen mit einem Unternehmen aus dem Recycling-Bereich von Reifen in großen Mengen wird angestrebt. Ref.-Nr. TOLT20160524001 Kontaktwünsche an: Elke Störmer, WTSH, Tel. 0431 66666-861, E-Mail: [email protected]. Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.: Datenbank Enterprise Europe Network Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es dient als Orientierungshilfe für den Regelfall. Eine Haftung für den Inhalt kann nicht übernommen werden. Seite 3 von 3
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