Außenwirtschaftsnachrichten Juli-August 2016

Außenwirtschaftsnachrichten
Juli – August 2016
Dänemark: Erhebliche Verschärfungen bei der RUT-Meldung
Am 18. Juni 2016 trat in Dänemark ein Gesetz zur Verschärfung der RUT-Meldung
für ausländische Dienstleister in Kraft:
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Kostenpflicht: Für jeden gemeldeten Mitarbeiter müssen künftig voraussichtlich10 DKK jährlich an einen neuen Arbeitsmarktfond entrichtet werden.
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Angaben zur Sozialversicherung: Im Rahmen der RUT-Meldung müssen Angaben zur Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) gemacht werden.
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Angaben zum Auftraggeber: Künftig muss der erste dänische gewerbliche Auftraggeber genannt werden. Private Auftraggeber müssen nicht genannt werden.

Auskünfte an Gewerkschaften: Bei Unstimmigkeiten können Gewerkschaften
künftig Einsicht in alle RUT-Daten tarifgebundener Unternehmen erhalten.

Auszahlung von Lohndifferenzen: Wurde vom dänischen Arbeits- oder
Schiedsgericht festgestellt, dass ein tarifgebundenes Unternehmen seinen Mitarbeitern einen zu niedrigen Lohn ausgezahlt hat, können sich die Mitarbeiter
die Differenz auf Antrag vom neuen dänischen Arbeitsmarktfond auszahlen
lassen. Dieser treibt die Differenz samt Bußgeld beim ausländischen Arbeitgeber oder dessen dänischem Auftraggeber ein.

Öffentliche Liste: Unternehmen, die Anlass zur Fond-Auszahlung geben, werden künftig für 36 Monate öffentlich gelistet.
Beratung
Handwerkskammer Lübeck
Sybille Kujath
Telefon 0451 1506-278
[email protected]
Handwerkskammer Flensburg
Anna Griet Hansen
Telefon 0461 866-197
[email protected]
Die Verschärfungen wurden noch nicht umgesetzt. Eine Umsetzung ist innerhalb
der nächsten Monate zu erwarten.
Dänemark: Tipp für Abrechnung von Gewerkschaftsbeiträgen
Unternehmen der Baubranche, die in Dänemark tarifgebunden sind, leisten monatlich Zahlungen für ihre Mitarbeiter an die dänische Gewerkschaft 3F. Diese Zahlungen können und sollten sich die Mitarbeiter ab dem 1. Mai des Folgejahres auszahlen lassen.
Tipp: Führen Sie die von der Gewerkschaft geforderten Beträge gesondert als
Brutto-Beträge auf der Lohnabrechnung aus und überweisen Sie die Netto-Beiträge
an die Gewerkschaft. So müssen weder Unternehmer noch Mitarbeiter Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung durch die Gewerkschaft berechnen und entrichten.
Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es dient als Orientierungshilfe
für den Regelfall. Eine Haftung für den Inhalt kann nicht übernommen werden.
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Außenwirtschaftsnachrichten
Juli - August 2016
Schweiz: Abgrenzung Meldepflicht
Meldepflichtig sind alle vorübergehenden Tätigkeiten in der Schweiz, bei denen
eine meldepflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dazu gehören auch Kundengespräche zur Planung von Projekten. Ebenfalls dazu gezählt werden Vorarbeiten
vor Vertragsschluss – zum Beispiel Aufmaßarbeiten, um ein Angebot erstellen zu
können, wenn der Auftrag noch nicht erteilt wurde.
Weitere Abgrenzungsbeispiele
Quelle: IHK Schleswig-Holstein
Veranstaltung: Leben und Arbeiten in Norwegen
Auswanderer und Entsendekräfte erhalten praktische Informationen unter anderem
zur Berufsanerkennung, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Wohnungssuche, zur
Integration und zur Arbeitskultur.
Termin: 14. September 2016 | 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Hotel am Markt | Kaiserstraße 76 | 76133 Karlsruhe
Kosten: 19,95 EUR; im Kommentarfeld der Anmeldung „HWK Lübeck“ angeben
Info und Anmeldung
Veranstaltung: Erfolgreich Geschäfte machen in Norwegen
Entsendekräfte und Arbeitgeber werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen
bei Projektabwicklungen in Norwegen informiert. Kommunikation, Verhandlungen
und der Umgang mit Konflikten sind ebenso Thema. Im Anschluss besteht die
Möglichkeit zu Einzelgesprächen.
Termin: 15. September 2016 | 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Ort: IHK Karlsruhe | Lammstraße 13-17 | 76133 Karlsruhe
Kosten: 24,95 EUR; im Kommentarfeld der Anmeldung „HWK Lübeck“ angeben
Info und Anmeldung
Veranstaltung: Einsatz von EU-Subunternehmern
Der Fachkräftemangel macht es notwendig und die EU möglich: Viele Unternehmen greifen auf Subunternehmer aus dem Ausland zurück. Doch dabei gibt es
einiges zu beachten: Risiko Scheinselbständigkeit vorbeugen, Mindestlöhne beachten, Haftung begrenzen
Termin: 28. September 2016 | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: IHK Kiel | Bergstr. 2 | 24103 Kiel
Info und Anmeldung
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Außenwirtschaftsnachrichten
Juli - August 2016
lnternationale Kooperationsgesuche
Ein mittelständisches Unternehmen aus Österreich, das luxuriöse Betriebsausstattung aus hochwertigem Holz entwirft, sucht nach einem Produzenten, der Maßanfertigungen nach Umsetzung des vorgegebenen Designs vornehmen kann.
Ref.-Nr. TRAT20160404001
Ein italienisches Unternehmen möchte in eine automatisierte Fertigungsanlage für
Holzplatten investieren und sucht nun nach Partnern mit Expertenwissen zum
Thema automatisierte Lösungen für industrielle Holzverarbeitungsprozesse, um
eine präzise und effiziente Maschinen zu entwickeln.
Ref.-Nr. TRIT20160412001
Ein litauisches mittelständisches Unternehmen aus dem Müllverarbeitungssektor
bietet eine patentierte Methode des zuverlässigen und hocheffektiven Recyclings
von ausgedienten Reifen an. Das Endprodukt des Prozesses sind kompostierbare
Gase, hochwertiges schwarzes Öl und andere verwertbare Produkte. Eine Lizenzvereinbarung oder Handelsabkommen mit einem Unternehmen aus dem Recycling-Bereich von Reifen in großen Mengen wird angestrebt.
Ref.-Nr. TOLT20160524001
Kontaktwünsche an: Elke Störmer, WTSH, Tel. 0431 66666-861, E-Mail: [email protected]. Alle Kooperationspartnergesuche unter Eingabe der Chiffre-Nr.:
Datenbank Enterprise Europe Network
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