1. Datenschutz 2. Nutzungsrechte 3. Unzulässige

Im Rahmen des Wettbewerbes „Vorgruppe für die Egerländer Musikanten“ beabsichtigt die
DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG die eingereichten Beiträge im Internet, sowie ggfs.
bei Medien-Kooperationen, z.B. im Fernsehen, zu veröffentlichen.
1. Datenschutz
Durch das Anmelden beim Wettbewerb werden personenbezogene Daten erhoben. Diese werden
nur zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbes verwendet. Wir weisen darauf hin, dass die
Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen
kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
2. Nutzungsrechte
Die Wettbewerbsteilnehmer räumt der DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG das Recht
ein, die in diesem Wettbewerb eingereichten Filme sowie Bildmaterialien auf alle bekannten
Nutzungsarten zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen. Das umfasst auch das Recht, Dritten
entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Eine entsprechende Nutzungsfreigabe ist auch durch
die Eltern der beteiligten Minderjährigen einzuholen.
3. Unzulässige Inhalte
Es dürfen nur Sequenzen/Bilder verwendet werden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild,
Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keinen
unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässig sind insbesondere – aber nicht ausschließlich –
nachfolgend aufgeführte Inhalte:
3.1. Recht am eigenen Bild
Aufnahmen von Personen (insbesondere der Kinder) dürfen in den Beiträgen nur genutzt werden,
wenn die Einwilligung der Personen bzw. der Eltern vorliegt.
3.2. Urheberrechte
Musik, Audioelemente etc., aber auch Fotos, Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. dürfen nur benutzt
werden, wenn der Teilnehmer zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Teilnehmer
derjenige ist, der das Foto angefertigt hat, oder wenn er die Zustimmung des Fotografen oder des
sonstigen Berechtigten eingeholt hat.
Verwendete Musik
Als Wettbewerbsteilnehmer sind Sie grundsätzlich verpflichtet, für den Bewerbungs-Film nur GEMAfreie Musik zu verwenden, um eine öffentliche Präsentation des Films auf donaukurier.de zu
gewährleisten.
Die gängige Auffassung, dass das Ändern von drei oder mehr Tönen ein Werk soweit verändern
würde, dass es sich um ein neues Werk handelt ist nicht zulässig!
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Wenn Sie bei einem aktuellen Lied Änderungen vornehmen und das Ausgangs-Lied noch als solches
zu erkennen ist, ist es weiterhin urheberrechtlich geschützt und somit auch GEMA-pflichtig.
Sie dürfen jedoch Musik nachspielen, wenn der Komponist der Musik mehr als 70 Jahre verstorben
ist.
4. Zusicherung der Teilnehmer hinsichtlich Rechte Dritter
Der Teilnehmer versichert, dass ihm keine Rechte Dritter bekannt sind, welche der Nutzung des
Beitrages durch den DONAUKURIER entgegenstehen.
5. Haftungsfreistellung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den DONAUKURIER von sämtlichen Ansprüchen Dritter im
Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf einer Nutzung der Beiträge des
Teilnehmers beruhen, sofern Dritte geltend machen, die Beiträge verletzen ihre Persönlichkeitsrechte,
Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte.
Insbesondere stellt der Teilnehmer den DONAUKURIER von sämtlichen aus einer solchen
Inanspruchnahme dem DONAUKURIER entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten
der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
Ich habe von den „Teilnahmebedingungen Urheberrecht“ Kenntnis genommen und bestätige, dass bei
dem eingereichten Film
1. GEMA-freie Musik verwendet wurde und ich auch über die in Nr. 1 genannten Nutzungsrechte
verfüge. Etwaig anfallende Lizenzgebühren werden durch mich getragen.
oder
2. GEMA-pflichtige Musik verwendet wurde und ich auch über die in Nr. 1 genannten Nutzungsrechte
verfüge. Etwaig anfallende GEMA- und sonstige anfallende Lizenzgebühren werden durch mich
getragen.
Entsprechende Listen über verwendete Musik-Werke, Nachweise über gezahlte Lizenzgebühren bzw.
Zustimmungserklärungen der Urheber über die Verwendung sind dem DONAUKURIER spätestens mit
Ende der Einreichfrist einzureichen. (Fehlende Angaben können zur Folge haben, dass ihr Film nicht
öffentlich präsentiert bzw. zur Abstimmung zugelassen wird.
Ich habe die Informationen zu den GEMA-Rechten und Datenschutz zur Kenntnis genommen und
versichere mit meiner Unterschrift die Beachtung der vorgenannten Bedingungen.
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