Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) § 1 Einhaltung der Verpflichtungen des MiLoG Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes in ihrer jeweils geltenden Fassung gegenüber seinen Arbeitnehmern erfüllt (§§ 13 und 20 MiLoG). § 2 Verstoß Ein Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des laufenden Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aus wichtigem Grund. § 3 Beschäftigung von Subunternehmern Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Beschäftigung von Subunternehmen im Rahmen der Erfüllung des Auftrags des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (nachfolgend Auftrag). Er verpflichtet sich, den dabei eingesetzten Subunternehmern ebenfalls die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen aufzuerlegen. § 4 Freistellungspflicht Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von seiner Haftung gem, § 13 MiLoG im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags frei. Die Freistellungspflicht besteht auch für den Fall, dass mit der Erfüllung des Auftrags befasste Mitarbeiter von Subunternehmen vom Auftraggeber die Zahlung des Mindestentgelts einfordern. Hannover, den 18.07.2016 Christian Georg Behrendt (Geschäftsführung) Walter Süllau (Geschäftsführung) Dr. Andreas Gombert (Geschäftsführung) ILFA Industrieelektronik und Leiterplattenfertigung aller Art GmbH, www.ilfa.de Hauptverwaltung Hannover, Lohweg 3, 30559 Hannover, Telefon +49 511-959 55-0, Fax +49 511-959 55-42, [email protected] Niederlassung Dresden, Am Wüsteberg 3, 01723 Kesselsdorf, Telefon +49 352 04-78 09-0, Fax +49 352 04-78 09-13, [email protected] Geschäftsführer: Christian Georg Behrendt, Walter Süllau, Dr. Andreas Gombert; Handelsregister HRB 210661, Ust-IdNr. DE 115 689 107
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