MiLoG

Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetztes (MiLoG)
§ 1 Einhaltung der Verpflichtungen des MiLoG
Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes in ihrer
jeweils geltenden Fassung gegenüber seinen Arbeitnehmern erfüllt (§§ 13 und 20 MiLoG).
§ 2 Verstoß
Ein Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung des laufenden Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aus
wichtigem Grund.
§ 3 Beschäftigung von Subunternehmern
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Beschäftigung von Subunternehmen
im Rahmen der Erfüllung des Auftrags des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
(nachfolgend Auftrag). Er verpflichtet sich, den dabei eingesetzten Subunternehmern ebenfalls
die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen aufzuerlegen.
§ 4 Freistellungspflicht
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von seiner Haftung gem, § 13 MiLoG im
Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags frei. Die Freistellungspflicht besteht auch für den
Fall, dass mit der Erfüllung des Auftrags befasste Mitarbeiter von Subunternehmen vom
Auftraggeber die Zahlung des Mindestentgelts einfordern.
Hannover, den 18.07.2016
Christian Georg Behrendt
(Geschäftsführung)
Walter Süllau
(Geschäftsführung)
Dr. Andreas Gombert
(Geschäftsführung)
ILFA Industrieelektronik und Leiterplattenfertigung aller Art GmbH, www.ilfa.de
Hauptverwaltung Hannover, Lohweg 3, 30559 Hannover, Telefon +49 511-959 55-0, Fax +49 511-959 55-42, [email protected]
Niederlassung Dresden, Am Wüsteberg 3, 01723 Kesselsdorf, Telefon +49 352 04-78 09-0, Fax +49 352 04-78 09-13, [email protected]
Geschäftsführer: Christian Georg Behrendt, Walter Süllau, Dr. Andreas Gombert; Handelsregister HRB 210661, Ust-IdNr. DE 115 689 107