Lieferung und Montage von Verkehrszeichen im Bereich des Rhein

www.rhein-neckar-kreis.de
a)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Eppelheimer Straße 15, 69115 Heidelberg
Tel. 06221 522-2551, Fax 06221 522-92558
[email protected]
b)
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c)
Der Auftrag wird nicht elektronisch vergeben.
d)
Lieferung und Montage von Verkehrszeichen im Bereich des Rhein-Neckar-Kreis und
Regierungspräsidium Karlsruhe Baureferat Nord 2016 / 2017
e)
f)
Wesentliche Leistungen:
Lieferung und Montage von Verkehrszeichen
g)
h)
Es sind keine Planungsleistungen gefordert.
Es ist keine losweise Vergabe vorgesehen.
i)
Beginn der Ausführung: zwölf Tage nach Auftragsvergabe; Vollendung der Ausführung nach
Datum: 31.12.2017.
k)
Anforderung der Vergabeunterlagen bei Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH,
Postfach
104363,
70038
Stuttgart,
Tel.
0711
66601-45,
Fax.
-84,
[email protected], www.staatsanzeiger.de/bestelleVU
l)
Kosten: 32,28 Euro. Der Preis gilt für die kompletten farbigen Papierunterlagen einschl. CD
mit allen Dokumenten. Für die CD ohne Papierunterlagen beträgt der Preis 22,19 EUR. Die
Vergabeunterlagen werden nach Erteilen einer Lastschrifteinzugsermächtigung – keine
Schecks – ausgeliefert. Für Abonnenten des Ausschreibungsdienstes www.vergabe24.de
stehen die Vergabeunterlagen dort zur kostenlosen Ansicht und zum Download gegen ein
reduziertes Entgelt zur Verfügung. Die Höhe dieses Entgeltes teilt die unter i) genannte Stelle
mit. Das Entgelt wird nicht erstattet.
m)
Entfällt.
n)
Angebote können bis zum 01.09.2016, 10:00 Uhr eingereicht werden.
o)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Anschrift siehe unter a).
p)
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
q)
Die Eröffnung der Angebote findet statt am 01.09.2016; 10:00 Uhr beim Straßenbauamt
Rhein-Neckar-Kreis, Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg, Raum 4.06. Bieter und ihre
Bevollmächtigten dürfen anwesend sein.
r)
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für
Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
s)
Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B und ZVB/E–StB.
t)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
u)
Bieter haben zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben
gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen.
v)
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.09.2016.
w)
Nachprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe.