Franz Peter Zantis, Dipl.-Ing.(TU) Im Blumenfeld 5 52477 Alsdorf-Mariadorf Stand: 15. August 2016 Korruption in deutschen Familiengerichten Den meisten Bürgern ist es nicht klar, aber es ist eine Tatsache, dass deutsche Richter beliebige Entscheidungen treffen können. Deutsche Richter sind nicht an bestehende Gesetze gebunden. Deutsche Richter können entscheiden was sie wollen – es gibt auch keine Aufsicht oder Kontrolle für deutsche Richter. Dies wurde mir durch einen Brief der Leiterin des Amtsgerichtes Aachen, Frau Eschweiler, bestätigt. Nachdem die Mutter sich nach 3,5 Jahren Abstinenz gemeldet hat und mir, dem alleinerziehenden Vater angeboten hatte, dass ich weiterhin unser Kind erziehen darf, wenn ich ihr 50000 € gebe, war für mich damals klar, dass dies vor deutschen Familiengerichten keinen Bestand haben wird. Weit gefehlt! Man sollte noch wissen, dass die Mutter wegen der Liebschaft zu einem Millionär die Familie verlassen hat. Sie hat die Forderung nach 50000 € für unser Kind also eigentlich gar nicht nötig. Ich bin normaler technischer Angestellter und kann der Mutter nicht 50000 € zahlen. Die Mutter, die sich 3,5 Jahre nicht um ihr Kind gekümmert hat, beantragt daraufhin das alleinige Sorgerecht und erhält das Aufenthaltsbestimmungsrecht am 16. April 2008 von Richter Helmut Siebert vom Amtsgericht Aachen (unter der Leitung von Frau Eschweiler). Der Richter begründet dies damit, dass unser Kind zwei Wochen schwerpunktmäßig bei der Mutter gewesen sei – was so gelogen ist. Damit verstößt er gegen diverse Menschenrechte und vor allem gegen das deutsche Kindschaftsrecht. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Mutter die Entscheidung offensichtlich vorher schon kannte. Dies kann man an den E-Mail sehen, die sie mir zugesandt hatte. Auch in ihren Schreiben an das Gericht macht sie deutlich, dass der Vater das gemeinsame Kind nicht mehr sehen wird, sobald sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Richter Wuppermann vom Amtsgericht übernimmt meinen Fall von Richter Siebert, nachdem dieser in den Ruhestand ging. Richter Wuppermann durchschaute die Mutter und ihr übles tun. Ohne Rücksicht auf ihr Kind setzt sie ihre eigenen Wünsche durch. Sie weiß: wenn eine Mutter in Deutschland ein Kind bei sich hat, dann kann ihr nichts mehr passieren. Dann ist sie abgesichert – vor allem finanziell. In der zweiten Verhandlung ist Richter Wuppermann ganz anders. Jetzt ist der Vater (also ich) der böse. Er sagt: „Ich sammle.“ und meint damit dass er sammelt und sucht um mir irgend etwas vorzuwerfen. Er findet nichts. Also entscheidet er ohne wirkliche Begründung. Mein Sohn soll nun als Buddhist aufwachsen und nicht mehr zum Religionsunterricht gehen. Frage: wie kommt der Sinneswandel bei Herrn Richter Wuppermann zustande? Ich wurde Mitglied im VafK. Während meiner aktiven Zugehörigkeit meldet sich eine Frau. Das ist selten. Sie sagt sie habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind verloren. Da wurde ich neugierig. In der deutschen Gerichtsbarkeit gibt es das normalerweise nicht. Sie erzählt ihre Geschicht. Sie sagt im Nebensatz: „Dabei war der Richter doch ganz nett, der hat mich sogar zum Kaffee eingeladen.“ Auf meine Frage wie denn das Kaffeetrinken mit dem Richter gewesen sei 1 antwortet sie: „Ich bin nicht hingegangen.“ Sie hat den Richter also versetzt. Wir hatten einen notariellen Ehevertrag. Dieser wurde vom Gericht als ungültig erklärt. Bei der anschließenden Verhandlung über die „Abfindung“ fordert die Mutter 76000 € (sie habe ja schließlich alle Gerichtsprozesse gewonnen und der Preis für das Kind wird dann logischerweise steigen). Die Richterin Frau Müller-Ohligschlaeger erkennt das es nichts zu holen gibt. Der Vater kann gar keine Abfindung zahlen, denn er war lediglich technischer Angestellter und in der Familie Alleinverdiener. Die Mutter ist mit einem Millionär liiert. Die Richterin Müller-Ohligschlaeger ordnet das „schriftliche Verfahren“ an. „Schriftliches Verfahren“ bedeutet: beide Parteien können noch bis zu einem Stichtag schriftliche Unterlagen einreichen. Anschließend entscheidet der Richter/die Richterin. Nach dem schriftlichen Verfahren stieg dann die Abfindungssumme von 0 € auf 40000 €. Vielleicht hatte sich ein spezieller Briefumschlag in den Unterlagen befunden? Die Familiengerichtsbarkeit in Deutschland ist nicht öffentlich. Die Richter haben somit den Überblick über die beteiligten Personen. Es dringt keine Information nach außen. Alle Verhandlungen laufen im geschlossenen Raum. Die Richter gehen also kein großes Risiko ein, wenn sie einen gefüllten Briefumschlag zwischen den Papieren finden oder ein Schäferstündchen mit der jungen Mutti einfordern und erhalten. Das wird man niemals beweisen können – höchstens vermuten. In keinem Fall wird es die Existenzgrundlage der Richter gefährden. Respekt haben Richter lediglich vor der Öffentlichkeit – vor dem öffentlichen Skandal – dieser ist aber in einem nichtöffentlichen Verfahren nicht zu befürchten. In der Verhandlung um die „Eheabfindung“ verstoßen die Richter(innen) des OLG-Köln gleich gegen mehrere deutsche Gesetze. Die Gewaltenteilung hat versagt. Es wird Zeit für einen Systemwechsel. Gerne diskutiere ich mit ihnen: 02404-69622 2
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