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29.09.2016
Donnerstag
18.00 – 20.15 Uhr
Das Tagespflegekind ist krank – Umgang – Grenzen / Impfschutz in der Kindertagespflege
Was tun bei Krankheit des Tagespflegekindes? Trotz Fiebers betreuen? Und wenn es sich um eine Magen-Darm-Infektion handelt? Medikamente geben oder die
Betreuung ablehnen?
Manchmal hat das Kind „nur“ Schnupfen und Husten: Wann ist die Betreuung dem Kind nicht zumutbar? Wann ist die Betreuung der Kindertagespflegeperson und
den anderen Tagespflegekindern nicht zumutbar?
Ist eine vertragliche Regelung die Lösung? Oder kann ein ärztliches Attest für Klärung sorgen? Muss die Kindertagespflegeperson mehr Kompromisse eingehen
als die Erzieher/innen in der Kita?
Impfen, Impfschutz in der Kindertagespflege.
Was sagt das Infektionsschutzgesetz?
Wie kann die Kindertagespflegeperson gegenüber den Eltern argumentieren, wenn das Tagespflegekind wegen Krankheit nicht betreut werden soll.
Kindertagespflegepersonen sollen in dieser Veranstaltung mehr Sicherheit im Umgang mit den Eltern und Kindern zum Thema „Krankheit und Grenzen setzen“
erlangen.
Gebühr: 5 € (Bitte vor Ort am Veranstaltungstag bezahlen)
Referentin: Dr. Britta Schunter
Fachärztin für Kinderheilkunde
Region Hannover
Fachbereich Jugend
Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin
Anmeldung:
0511 / 22 00 18 80 oder [email protected]
Veranstaltungsort:
KiTaB e.V.
Fachberatungsstelle Kindertagespflege Hannover
Lister Platz 1, 30163 Hannover
Mindestteilnehmerzahl: 7
Diese Veranstaltung der Fachbegleitung liegt in pädagogischer Verantwortung des VNB
Erstattung Fortbildungskosten.
Fortbildungsmaßnahmen können für max. 40 Unterrichtsstunden pro Jahr gefördert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Beginn der Fortbildung eine Empfehlung Ihrer zuständigen Fachberatung einholen und dass der
Antrag ebenfalls vor Beginn der Fortbildung im FamilienServiceBüro, Kurt-Schumacher-Str. 24, 30159 Hannover, bei Frau Paß,
Tel: 168-45236 gestellt werden muss.
Diese Regelung gilt für Kindertagespflegepersonen aus der Landeshauptstadt Hannover. Für alle anderen
Kindertagespflegepersonen der Hinweis, erkundigen Sie sich nach einer evtl. Erstattung bei Ihrem zuständigen
FamilienServiceBüro oder Jugendamt vor Ort.