12. August 2016 MINISTERIN SCHARF PRÄSENTIERT BESCHLÜSSE DER KABINETTSKLAUSUR AUFBRUCH BEI UMWELT– UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Bayerische Staatsregierung hat bei ihrer Kabinettsklausur in St. Quirin weitreichende Beschlüsse für den Umwelt– und Verbraucherschutz gefasst. Umweltministerin Scharf präsentierte die Neuerungen in den Bereichen Hochwasserschutz, Lebensmittelüberwachung und Nationalpark. Hochwasserschutz ausbauen Die extremen Starkregenereignisse und Sturzfluten der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, dass Bayern für diese vermehrt auftretende Gefahr Vorsorge treffen muss. Daher wird das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus um die neue Komponente „Sturzfluten“ erweitert. Zur Stärkung der Gemeinden wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt: Beratung: Die Beratungsaufgabe der Wasserwirtschaftsämter wird ausgebaut. Hochwassergefahrenkarten für kommunale Gewässer werden erstellt und Kommunen bei der Überwachung ihrer Stauanlagen unterstützt. Förderung: Die Mittel für kommunale Hochwasserprojekte werden aufgestockt. 2017 und 2018 werden dafür 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 30 neue Stellen zur Stärkung der Wasserwirtschaftsämter und des Landesamtes für Umwelt werden geschaffen. Warnung: Beim Vorwarnsystem setzt die Staatsregierung zum einen auf den Deutschen Wetterdienst, der seine Prognosen künftig stärker regionalisieren will. Zum anderen soll ein eigenes Vorwarnsystem etabliert werden, etwa mit Hilfe von Feuerwehrsirenen. Dazu Ministerin Scharf: „Wir wollen Bayern klimafest machen. Wir haben für die Gemeinden ein starkes Kommunalpaket geschnürt. Durch einen Dreiklang von Beratung, Förderung und Warnung werden die Gemeinden gestärkt. So wollen wir die Sicherheit der Menschen vor den Gefahren der Natur weiter erhöhen“. Lebensmittelüberwachung zentralisieren Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist eine wichtige und wesentliche Aufgabe des Staates zur Gefahrenabwehr. Mit einer bayernweit zuständigen Kontrollbehörde für große Betriebe soll die Lebensmittelüberwachung noch effizienter werden. „Bei der Kontrolle von komplexen Betrieben wird die Lebensmittelüberwachung in Zukunft deutlich zentraler gestaltet und weiter gestärkt. Wir errichten dazu eine neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit jeweils einem Standort in Nord– und Südbayern. Interdisziplinäre Kontrollteams mit hochqualifizierten und erfahren Spezialisten sorgen für eine Kontrolle von komplexen Betrieben auf Augenhöhe. Wir werden jetzt ein detailliertes Umsetzungskonzept erarbeiten“, so Ministerin Scharf. Der Standort der neuen Kontrollbehörde für Nordbayern wird Kulmbach sein. Für Südbayern ist der Standort noch offen. Die neue Behörde wird dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstellt und übernimmt von den Landratsämtern die Zuständigkeit für die Überwachung von komplexen Betrieben. Für die Umsetzung der Reform und den Aufbau der neuen Behörde werden rund 4,1 Millionen Euro bereitgestellt. Insgesamt 8. Juli 2016 sind 70 neue Stellen vorgesehen. Weitere 20 Stellen sollen von der Spezialeinheit des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in die Kontrollteams der neuen Behörde verlagert werden. Dritter Nationalpark Die Staatsregierung strebt neben den beiden Nationalparken im Bayerischen Wald und im Berchtesgadener Land einen weiteren Nationalpark an. Die Umweltministerin wurde beauftragt, die Möglichkeiten für einen dritten Nationalpark umfassen zu prüfen. Ministerin Scharf: "Ich will ein Ausrufezeichen beim Naturschutz setzen. Ein neuer Nationalpark ist ein Angebot an die Regionen. Entsprechende Interessensbekundungen werden wir nun vor Ort abfragen. Ein Nationalpark ist ein ökologisches Konjunkturprogramm allererster Güte. Er stärkt die Naturheimat Bayern, erhält die Artenvielfalt und treibt die wirtschaftliche, touristische und infrastrukturelle Gesamtentwicklung voran. Nationalparke sind eine Vitaminspritze für den Tourismus vor Ort." Die Ministerin setzt auf ein offenes und transparentes Auswahlverfahren. Die fachlich geeignetsten Gebiete zur Ausweisung eines Nationsparks werden anhand feststehender Kriterien ermittelt. Die Auswahl erfolgt nach einem intensiven Dialogprozess mit den Verantwortlichen und Bürgern vor Ort. Der Steigerwald bleibt ausgeschlossen. Auch die Förderung der 18 bayerischen Naturparke soll verbessert und die Möglichkeit für naturnahe Erholung gestärkt werden. Eine Koordinierungsstelle für alle Naturparke soll diese Entwicklung begleiten. Dazu werden die Mittel für Naturparkförderung in 2017 um 1 Million Euro erhöht. Service Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.csu.de Impressum CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße 1 80807 München Verantwortlicher Dr. Hans Michael Strepp, Hauptgeschäftsführer
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