aufbruch bei umwelt– und verbraucherschutz

12. August 2016
MINISTERIN SCHARF PRÄSENTIERT BESCHLÜSSE DER KABINETTSKLAUSUR
AUFBRUCH BEI UMWELT– UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Die Bayerische Staatsregierung hat bei ihrer Kabinettsklausur in St. Quirin weitreichende Beschlüsse
für den Umwelt– und Verbraucherschutz gefasst.
Umweltministerin Scharf präsentierte die Neuerungen in den Bereichen Hochwasserschutz, Lebensmittelüberwachung und Nationalpark.
Hochwasserschutz ausbauen
Die extremen Starkregenereignisse und Sturzfluten
der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht,
dass Bayern für diese vermehrt auftretende Gefahr
Vorsorge treffen muss. Daher wird das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus um die neue
Komponente „Sturzfluten“ erweitert.
Zur Stärkung der Gemeinden wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt:



Beratung: Die Beratungsaufgabe der Wasserwirtschaftsämter wird ausgebaut. Hochwassergefahrenkarten für kommunale Gewässer
werden erstellt und Kommunen bei der Überwachung ihrer Stauanlagen unterstützt.
Förderung: Die Mittel für kommunale Hochwasserprojekte werden aufgestockt. 2017 und
2018 werden dafür 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 30 neue Stellen zur Stärkung
der Wasserwirtschaftsämter und des Landesamtes für Umwelt werden geschaffen.
Warnung: Beim Vorwarnsystem setzt die
Staatsregierung zum einen auf den Deutschen
Wetterdienst, der seine Prognosen künftig
stärker regionalisieren will. Zum anderen soll
ein eigenes Vorwarnsystem etabliert werden,
etwa mit Hilfe von Feuerwehrsirenen.
Dazu Ministerin Scharf: „Wir wollen Bayern klimafest
machen. Wir haben für die Gemeinden ein starkes
Kommunalpaket geschnürt. Durch einen Dreiklang von
Beratung, Förderung und Warnung werden die Gemeinden gestärkt. So wollen wir die Sicherheit der
Menschen vor den Gefahren der Natur weiter erhöhen“.
Lebensmittelüberwachung zentralisieren
Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist eine wichtige und wesentliche Aufgabe des Staates zur Gefahrenabwehr. Mit einer bayernweit zuständigen Kontrollbehörde für große Betriebe soll die Lebensmittelüberwachung noch effizienter werden.
„Bei der Kontrolle von komplexen Betrieben wird die
Lebensmittelüberwachung in Zukunft deutlich zentraler gestaltet und weiter gestärkt. Wir errichten dazu
eine neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen mit jeweils einem Standort in
Nord– und Südbayern. Interdisziplinäre Kontrollteams
mit hochqualifizierten und erfahren Spezialisten sorgen für eine Kontrolle von komplexen Betrieben auf
Augenhöhe. Wir werden jetzt ein detailliertes Umsetzungskonzept erarbeiten“, so Ministerin Scharf.
Der Standort der neuen Kontrollbehörde für Nordbayern wird Kulmbach sein. Für Südbayern ist der
Standort noch offen. Die neue Behörde wird dem
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstellt und übernimmt von den Landratsämtern die Zuständigkeit für die Überwachung von
komplexen Betrieben. Für die Umsetzung der Reform und den Aufbau der neuen Behörde werden
rund 4,1 Millionen Euro bereitgestellt. Insgesamt
8. Juli 2016
sind 70 neue Stellen vorgesehen. Weitere 20 Stellen
sollen von der Spezialeinheit des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in die Kontrollteams der neuen Behörde verlagert werden.
Dritter Nationalpark
Die Staatsregierung strebt neben den beiden Nationalparken im Bayerischen Wald und im Berchtesgadener Land einen weiteren Nationalpark an. Die Umweltministerin wurde beauftragt, die Möglichkeiten
für einen dritten Nationalpark umfassen zu prüfen.
Ministerin Scharf: "Ich will ein Ausrufezeichen beim
Naturschutz setzen. Ein neuer Nationalpark ist ein Angebot an die Regionen. Entsprechende Interessensbekundungen werden wir nun vor Ort abfragen. Ein
Nationalpark ist ein ökologisches Konjunkturprogramm
allererster Güte. Er stärkt die Naturheimat Bayern, erhält die Artenvielfalt und treibt die wirtschaftliche,
touristische und infrastrukturelle Gesamtentwicklung
voran. Nationalparke sind eine Vitaminspritze für den
Tourismus vor Ort."
Die Ministerin setzt auf ein offenes und transparentes Auswahlverfahren. Die fachlich geeignetsten Gebiete zur Ausweisung eines Nationsparks werden
anhand feststehender Kriterien ermittelt. Die Auswahl erfolgt nach einem intensiven Dialogprozess
mit den Verantwortlichen und Bürgern vor Ort. Der
Steigerwald bleibt ausgeschlossen.
Auch die Förderung der 18 bayerischen Naturparke
soll verbessert und die Möglichkeit für naturnahe
Erholung gestärkt werden. Eine Koordinierungsstelle
für alle Naturparke soll diese Entwicklung begleiten.
Dazu werden die Mittel für Naturparkförderung in
2017 um 1 Million Euro erhöht.
Service
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.csu.de
Impressum
CSU-Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
80807 München
Verantwortlicher
Dr. Hans Michael Strepp, Hauptgeschäftsführer