INSTITUTIONALISIERUNG KOOPERATIVER PROMOTIONEN: DAS NRW-GRADUIERTENINSTITUT Prof. Dr. Sigrid Leitner Technische Hochschule Köln Wie alles anfing • 1999 Bologna Prozess • Gleichwertigkeit der MA-Abschlüsse von FHs und Unis erleichtern Zugang zu Promotion für FH-Absolvent_innen • 2007 HRK Empfehlung • Möglichkeiten für kooperative Promotionen schaffen durch gleichberechtigten Zugang und gleichberechtigte Betreuung • 2010 Empfehlung des Wissenschaftsrats • Kooperationspflicht der Universitäten • 2012 NRW.Forschungskooperationen • Das Land NRW fördert sechs strukturierte Promotionsverbünde als Leuchttürme für die optimale Ausgestaltung kooperativer Promotionen. • Darunter: • Promotionskolleg „Leben im transformierten Sozialstaat“ der TH Köln, HS Düsseldorf und Uni Duisburg-Essen • Promotionskolleg „Nutzerorientierte Versorgung bei chronischer Krankheit und Pflegbedürftigkeit“ der FH Bielefeld und Uni Bielefeld 2014: Novelle des HG NRW • §67a Kooperative Promotionen • Universitäten und Fachhochschulen sollen gemeinsam an der Einrichtung eines Graduierteninstituts NRW arbeiten, in dessen Rahmen kooperative Promotionen strukturell unterstützt werden. • Herbst 2015: Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen LRK der Universitäten und LRK der Fachhochschulen ausverhandelt • Gründung des Graduierteninstituts NRW zum 1.1.2016 durch alle 21 Fachhochschulen der LRK der Fachhochschulen in NRW Organisationsstruktur GI NRW • Vorstand • Prof. Martin Sternberg, Vorsitzender • Prof. Liane Schirra-Weirich, Vorstandsmitglied • Prof. Hartmut Ihne, Vorstandsmitglied • Geschäftsstelle an der HS Bochum • 5 Fachgruppen • Digitalisierung • Kommunikation/Medien • Lebenswissenschaften • Ressourcen • Soziales/Pflege/Gesundheit Aufgaben der Fachgruppen • Brokerfunktion • Vermittlung von Promotionsinteressierten und möglichen Betreuer_innen von FHs und Universitäten • Aufbau einer Datenbank von betreuungsinteressierten Professor_innen beider Hochschultypen • Fachlicher Austausch • Verdichtung von Forschungskooperationen durch inhaltlichstrategische Bündelung von Forschungsinteressen • Belebung des Forschungsdiskurses zwischen FHs und Unis • Institutionalisierung kooperativer Promotionen • Abschluss von Vereinbarungen mit einzelnen Fakultäten Fachgruppe Soziales/Gesundheit/Pflege • Vizepräsidentenrunde der FHs beschließt, dass • • • • ProtagonistInnen der beiden kooperativen Promotionskollegs den Gründungsprozess gemeinsam mit den VPs Schirra-Weirich und Bilda organisieren Benennung von fünf Ausschussmitgliedern und einer Sprecherin in der Gründungsphase Ausschuss nimmt Gründungsmitglieder aus den Reihen der beiden Promotionskollegs auf (Juni 2016) Gründungsmitglieder gründen die Fachgruppe und wählen eine/n Sprecher/in (Juli 2016) Danach: Breite Information und Werbung weiterer Mitglieder (ab September 2016) Mitgliedschaftskriterien FH-Profs • Nachweis der Forschungsqualifikation: • Eingeworbene Drittmittel • Wissenschaftliche Publikationen und Vorträge • Erfolgreich betreute kooperative Promotionen • Lehrermäßigung oder Unterstützungsschreiben der Hochschule • Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft für 5 Jahre • Habilitation oder permanentes Promotionsrecht an einer deutschen Universität als alternativer Nachweis für Forschungsqualifikation Weitere Mitglieder • Promotionsinteressierte bewerben sich mit Exposé, der Ausschuss der Fachgruppe entscheidet über Aufnahme • Universitätsprofessor_innen sind qua Status zur Mitgliedschaft berechtigt Ausstattung der Fachgruppen • WMA-Stelle (50% E13) • 12.000 € pro Jahr für Studienprogramm • Sitz an einer Fachhochschule Wie es weitergeht • Auftaktveranstaltung mit Ministerin am 15.06.2016 • Evaluation nach drei Jahren • Ziel: Promotionsrecht für GI NRW?
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