Institutionalisierung Kooperativer Promotionen: Das Nrw

INSTITUTIONALISIERUNG
KOOPERATIVER PROMOTIONEN:
DAS NRW-GRADUIERTENINSTITUT
Prof. Dr. Sigrid Leitner
Technische Hochschule Köln
Wie alles anfing
• 1999 Bologna Prozess
• Gleichwertigkeit der MA-Abschlüsse von FHs und Unis erleichtern
Zugang zu Promotion für FH-Absolvent_innen
• 2007 HRK Empfehlung
• Möglichkeiten für kooperative Promotionen schaffen durch
gleichberechtigten Zugang und gleichberechtigte Betreuung
• 2010 Empfehlung des Wissenschaftsrats
• Kooperationspflicht der Universitäten
• 2012 NRW.Forschungskooperationen
• Das Land NRW fördert sechs strukturierte Promotionsverbünde als
Leuchttürme für die optimale Ausgestaltung kooperativer Promotionen.
• Darunter:
• Promotionskolleg „Leben im transformierten Sozialstaat“ der TH Köln, HS
Düsseldorf und Uni Duisburg-Essen
• Promotionskolleg „Nutzerorientierte Versorgung bei chronischer Krankheit
und Pflegbedürftigkeit“ der FH Bielefeld und Uni Bielefeld
2014: Novelle des HG NRW
• §67a Kooperative Promotionen
• Universitäten und Fachhochschulen sollen gemeinsam an der
Einrichtung eines Graduierteninstituts NRW arbeiten, in dessen
Rahmen kooperative Promotionen strukturell unterstützt werden.
• Herbst 2015: Vereinbarung zur Zusammenarbeit
zwischen LRK der Universitäten und LRK der
Fachhochschulen ausverhandelt
• Gründung des Graduierteninstituts NRW zum 1.1.2016
durch alle 21 Fachhochschulen der LRK der
Fachhochschulen in NRW
Organisationsstruktur GI NRW
• Vorstand
• Prof. Martin Sternberg, Vorsitzender
• Prof. Liane Schirra-Weirich, Vorstandsmitglied
• Prof. Hartmut Ihne, Vorstandsmitglied
• Geschäftsstelle an der HS Bochum
• 5 Fachgruppen
• Digitalisierung
• Kommunikation/Medien
• Lebenswissenschaften
• Ressourcen
• Soziales/Pflege/Gesundheit
Aufgaben der Fachgruppen
• Brokerfunktion
• Vermittlung von Promotionsinteressierten und möglichen
Betreuer_innen von FHs und Universitäten
• Aufbau einer Datenbank von betreuungsinteressierten
Professor_innen beider Hochschultypen
• Fachlicher Austausch
• Verdichtung von Forschungskooperationen durch inhaltlichstrategische Bündelung von Forschungsinteressen
• Belebung des Forschungsdiskurses zwischen FHs und Unis
• Institutionalisierung kooperativer Promotionen
• Abschluss von Vereinbarungen mit einzelnen Fakultäten
Fachgruppe Soziales/Gesundheit/Pflege
• Vizepräsidentenrunde der FHs beschließt, dass
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ProtagonistInnen der beiden kooperativen
Promotionskollegs den Gründungsprozess gemeinsam
mit den VPs Schirra-Weirich und Bilda organisieren
Benennung von fünf Ausschussmitgliedern und einer
Sprecherin in der Gründungsphase
Ausschuss nimmt Gründungsmitglieder aus den Reihen
der beiden Promotionskollegs auf (Juni 2016)
Gründungsmitglieder gründen die Fachgruppe und
wählen eine/n Sprecher/in (Juli 2016)
Danach: Breite Information und Werbung weiterer
Mitglieder (ab September 2016)
Mitgliedschaftskriterien FH-Profs
• Nachweis der Forschungsqualifikation:
• Eingeworbene Drittmittel
• Wissenschaftliche Publikationen und Vorträge
• Erfolgreich betreute kooperative Promotionen
• Lehrermäßigung oder Unterstützungsschreiben der
Hochschule
• Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft für 5 Jahre
• Habilitation oder permanentes Promotionsrecht an einer
deutschen Universität als alternativer Nachweis für
Forschungsqualifikation
Weitere Mitglieder
• Promotionsinteressierte bewerben sich mit Exposé, der
Ausschuss der Fachgruppe entscheidet über Aufnahme
• Universitätsprofessor_innen sind qua Status zur
Mitgliedschaft berechtigt
Ausstattung der Fachgruppen
• WMA-Stelle (50% E13)
• 12.000 € pro Jahr für Studienprogramm
• Sitz an einer Fachhochschule
Wie es weitergeht
• Auftaktveranstaltung mit Ministerin am 15.06.2016
• Evaluation nach drei Jahren
• Ziel: Promotionsrecht für GI NRW?