Leisach - Tiroler Gemeindeverband

Gemeinde
Der Bürgermeister
Leisach 20
9900 Leisach
Bezirk Lienz/Österreich
Leisach
Tel.: +43 (0)4852 62 6 60
Fax: +43 (0)4852 62 6 60-6
[email protected]
www.leisach.gv.at
STELLENAUSSCHREIBUNG
Bei der Gemeinde Leisach ist für die Dauer des Projektes „Frühe Sprachförderung im Kindergarten“ in
der Kinderbetreuungseinrichtung „Kindergarten Leisach“ mit Wirksamkeit vom 1. Sept. 2016 die
Stelle
einer pädagogischen Fachkraft
mit einem Beschäftigungsausmaß
im 1. KG-Halbjahr:
von 18,29 Wochenstunden (Kinderbetreuungszeit: 16 Wochenstunden),
das sind 45,71 % der Vollbeschäftigung,
im 2. KG-Halbjahr:
von 22,86 Wochenstunden (Kinderbetreuungszeit: 20 Wochenstunden),
das sind 57,14 % der Vollbeschäftigung,
zu besetzen. Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde‐Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G‐VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe ki.
Das Mindestentgelt beträgt im 1. Halbjahr monatlich € 886,87 brutto, im 2. Halbjahr monatlich
€ 1.108,63 brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund
von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige
mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.
Anstellungserfordernisse:
 Erfolgreiche Ablegung der Reife‐ und Diplomprüfung für Kindergärten oder der Diplomprüfung für Kindergartenpädagogik
 Verpflichtung zu berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung im Themenbereich der
Sprachbildung, Sprachförderung und der interkulturellen Pädagogik
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizuschließen:
 Staatsbürgerschaftsnachweis
 Geburtsurkunde
 Lebenslauf samt einem aktuellen Lichtbild
 Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als zwei Wochen)
 Abschlusszeugnisse
 Nachweis der bisherigen Tätigkeit
Bei männlichen Bewerbern:
 Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst.
Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 22. Aug. 2016 im Gemeindeamt Leisach, 9909 Leisach
20, einzubringen.
Auf § 2 des Gemeinde‐Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes‐Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister:
Ing. Bernhard Zanon
Leisach, 2. Aug. 2016