Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Hinweise für Bieter - Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen. Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung. Stand: Oktober 2012 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Heimeranstraße 35 80339 München Deutschland Tel.:089 551 14 - 253 Fax.:089 551 14 - 315 Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft Ablauf der Angebotsfrist Datum 16.06.2016 Uhrzeit 09:30 Bindefrist endet am 29.07.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 3-1000-0234-0101 Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Vergabenummer Leistung 3-1000-0234-0101_26 Medientechnik Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212EU Bewerbungsbedingungen EU (Stand April 2016) 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2492 Online-Vergaben B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) C) D) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124EU Eigenerklärung zur Eignung – EU 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung GWG München Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Auf Anfrage Anschrift Tel. E-Mail Fax. Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform. Nicht beigefügte Unterlagen sind: Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner - Herr Markus Brand Architekt Osterwaldstraße 10, 80805 MünchenTel. 089 360 770, Fax 089 363801 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten – mit dem Angebot einzureichen: siehe Vergabebekanntmachung Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222 224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Vergabebekanntmachung Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt) 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 Urkalkulation, Referenzen 444, Formular 124 für Nachunternehmer © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 3.3 4 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien: Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur ein Los Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere © VHB Bayern – Stand April 2016 4 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien. Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur schriftlich 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Offenen Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH T3 Zentrale Vergabe/Vertragswesen Straße: Heimeranstraße 35 PLZ/Ort: 80339 München 1. OG. Zimmer 1.04 Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …" Maßnahmenummer: 3-1000-0234-0101 Vergabenummer: Baumaßnahme: Sanatoriumsplatz 2-S1 Leistung: 3-1000-0234-0101_26 Medientechnik zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847 10 © VHB Bayern – Stand April 2016 5 von 5 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.1 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. 5 Nebenangebote Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.1 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 3 212EU (Teilnahmebedingungen EU) 5.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, 6.1 6.2 - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8 Eignung 8.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 3 212EU (Teilnahmebedingungen EU) nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 3 2492 (Online-Vergaben) Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Betriebssysteme: Windows 7 Windows 8 Windows 10 Browser: Microsoft IE ab Version 9 Mozilla Firefox ab Version 24 Apple Safari ab Version 5.1.9 Google Chrome Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Mac: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben. Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen. Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle Es werden elektronisch bereitgestellt: - die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen) - die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe). Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen: Ordner Bescheinigungen z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt) Ordner Anlagen - für Begleitschreiben - für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen Ordner Nebenangebote für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Besondere Vertragsbedingungen 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 11.07.2016 . spätestens in der Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 26.11.2016 . innerhalb von ginn. in der Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den AusführungsbeKW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 2.2 € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; 0,1 Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 3.2 1 -fach und zugleich bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekturbüro 2 -fach einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2 4 -fach einzureichen. Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit 60 Tage Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten(§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen Bayerns (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für − die Vertragserfüllung das Formblatt − die Mängelansprüche das Formblatt − vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - 421 „Mängelansprüchebürgschaft“ - 422 „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ - 423 Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. © VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 7 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8-9 10 - frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 10. 1 Haftung Der AN ist verpflichtet, dem AG eine Sach- und Personenhaftpflichtversicherung nachzuweisen, die für die gesamte Zeit der Bautätigkeit des AN aufrechtzuerhalten ist. Die Deckungssummen sind für die Personen- und Sachschäden jeweils 1.000.000,00 Euro. Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die anteilige Prämie für die Bauleistungen des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu tragen und beläuft sich auf 0,175 % der Bruttoabrechnungssumme des AN. Sie wird gegen den Schlusszahlungsanspruch des AN aufgerechnet. 10.2.Gewährleistung Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche des AG gegen den AN beträgt 5 Jahre. 10.3. Kinderarbeit Der AN verpflichtet sich, keine Produkte zu verwenden, die in Kinderarbeit entstanden sind. -zu Pkt. Baustrom, Bauwasser, Toiletten - siehe Angaben LV Fortsetzung siehe Leistungsbeschreibung © VHB Bayern - Stand April 2016 4 von 4 241 (Abfall) Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass 1.2 - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, - bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, - die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand August 2014 1 von 1 244 (Datenverarbeitung) Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen 1.2 Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: - Angebotsanforderung - Angebotsabgabe - Abrechnung . Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit 2.2 Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 244 (Datenverarbeitung) 2.3 - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). Leistungserfassung 2.4 Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu verwenden. Berichtigung einer Leistungsberechnung 2.5 Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. Fehlermitteilung 2.6 Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Heimeranstraße 35 80339 München Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 3-1000-0234-0101 Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Vergabenummer Leistung 3-1000-0234-0101_26 Medientechnik Anlagen 1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 125.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung 224 Lohngleitklausel – Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter- /Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapzitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Nebenangebot(e) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt 1 € Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €* * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3 5 St. % Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B 6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich− nisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An− gebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits− schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn − Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die − Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. 7 8 Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 2 3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) EU – Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen) Maßnahmennummer 3-1000-0234-0101 Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Bewerber ∗) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr Jahr € € Jahr € Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes Muster vorlegen. Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer. ∗) zutreffendes ankreuzen © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 2 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 1 2 der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum und Unterschrift) 3) Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2) © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 2 444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift) Referenzbescheinigung Vom Referenznehmer auszufüllen: Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer E-Mail-Adresse vertreten durch Name Anschrift Telefonnummer E-Mail-Adresse Bezeichnung des Bauvorhabens Ausgeführte Leistung Einzelleistung 1 Komplettleistung 2 Ort der Ausführung (Ort, Straße) Ausführungszeit (Monat/Jahr) vertraglich gebunden als Art der Baumaßnahme Baubeginn Hauptauftragnehmer Fertigstellung ARGE-Partner Neubau Umbau Nachunternehmer Denkmal Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht Nummer Bezeichnung 1 2 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer © VHB Bayern – Stand August 2014 1 von 3 444 (Referenzbescheinigung) Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer: Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke: Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventueller Besonderheiten der Ausführung Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in €) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in €) Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer) © VHB Bayern – Stand August 2014 2 von 3 444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen! 3 Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden. nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) 3 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben. © VHB Bayern – Stand August 2014 3 von 3 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Bieter Vergabenummer Datum 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ/Leistungsbereich © VHB Bayern - Stand April 2016 Beschreibung der Teilleistungen Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle) 1 von 2 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen. Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens © VHB Bayern - Stand April 2016 Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung 2 von 2 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen (Ort, Datum, Unterschrift) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1 (Ort, Datum, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Modernisierung Modernisierung WE 0234 Sanatoriumsplatz 2 - Geb. S1 Harlaching Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26 Leistungsverzeichnis Medientechnik Bauherr: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Heimeranstraße 31 80339 München Einheitspreis in EUR 1 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 45 KGR Fernmelde- und informationstechnisch 2 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR A) Beschreibung des Bauvorhabens A) Beschreibung des Bauvorhabens WE 0234 Sanatoriumsplatz 2 Hochhaus S1 Auf dem Grundstück, Flur-Nr. 12871/361 der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG) befinden sich mehrere Wohnheimgebäude aus den Baujahren 1964 - 1991. Die Gebäude lagen zu Ihrer Bauzeit auf dem Grundstück des Klinikums Harlaching. Im Jahr 2006 erfolgte die Teilung des Grundstücks und die Übertragung des Grundstücks und der Wohngebäude auf die GWG. Das Gebäude S1 befindet sich zusammen mit sechs weiteren vier- bis achtgeschossigen Wohngebäuden auf dem Grundstück 12871/361, Gemarkung München, Sektion 7 (Untergiesing), mit einer Größe von ca. 18.600 m2. ABGRENZUNG ZU WEITEREN MAßNAHMEN Die Errichtung einer Kindertageseinrichtung (S5) als freistehendes Gebäude wird als eigenständiges Projekt durchgeführt. Die Neuordnung der Erschließung und die Abtrennung von den Versorgungseinrichtungen des Klinikums erfolgt ebenfalls als eigenständiges Projekt. BESTANDSGEBÄUDE Das Hochhaus S1 wurde vom Architekturbüro Werz und Ottow in Arbeitsgemeinschaft mit dem Hochbaureferat der Stadt München geplant, und in den Jahren 1963-1964 errichtet. Das Gebäude beinhaltet ein Untergeschoss, das Erdgeschoss, 13 Obergeschosse sowie einen zurückgesetzten Technikaufbau im 14. Obergeschoss mit einer Gesamthöhe von 40,5 m. Das Gebäude mit einer Grundfläche von 19 x 29 Metern gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Gebäudeteil die über einen eingerückten Erschließungskern mit einer Treppe und zwei Aufzügen verbunden sind. Gebäudedaten Bestandsgebäude BRIa 18.100 m3 BGF 6.800 m2 NF1-6 4.000 m2 KONSTRUKTION BESTANDSGEBÄUDE Das Gebäude ist eine Stahlbetonkonstruktion in Schottenbauweise. Die Balkone bestehen aus Stahlbetonfertigteilen. Das Gebäude ist auf Streifenfundamenten gegründet. Das Dach über dem 13. OG ist als Kaltdachstuhl ausgeführt. Die Geschossdecke ist mit Mineralwolle gedämmt. Die Dachabdichtung aus verschweißten Bitumenbahnen ist auf im Gefälle auf Mauerwerkschotten verlegten Porenbetonplatten aufgebracht. Die Dachfläche über dem Technikaufbau ist nicht gedämmt und besitzt ebenfalls eine Bitumenabdichtung. Als Außenwandbekleidungen der Obergeschosse sind großformatige 8cm starke Betonfertigteile mit ausgewaschenem Vorsatzbeton aus teilweise kristallinem Split mit 12cm ausgedämmtem Wandabstand eingebaut. Die Fenster der Wohnungen sind Holzfenster mit Isolierverglasung, die Treppenhausfassaden sind als Stahlrohrrahmenkonstruktion ausgeführt. RAUMPROGRAMM BESTAND Das Gebäude umfasst Technikräume im Untergeschoss sowie im Technikaufbau im 14. Obergeschoss. Im Erdgeschoss sind nutzerspezifische Nebenräume sowie ein Schulungsbereich untergebracht. Im 1. bis 13. Obergeschoss sind jeweils 15 Appartments LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR mit einer Nasszelle vorhanden. Die gemeinschaftlich genutzten Küchen und WC's sind in Nebenraumzonen zusammengefasst. SANIERUNGSMAßNAHMEN Die durchzuführende Sanierung bedeutet einen Rückbau bis auf die Rohbausubstanz. Im Wesentlichen werden die folgenden Sanierungsarbeiten durchgeführt: Gebäude Anpassung der Wohnungsgrundrisse, Zusammenlegung von Appartments zu selbständigen Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und Küche Einbau eines zweiten notwendigen Treppenhauses zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege Sanierung der verglasten Fassadenbereiche Ergänzung der Außenwanddämmung im Erdgeschoss und Dachaufbau Erneuerung der Dachdämmung als Warmdach und Rückbau des Kaltdachstuhls Neuer Ausbau einschließlich nichttragende Innenwände, Balkonbrüstungen, Bodenbeläge Tragwerk Betonsanierung der Balkone Zusätzliche Gebäudeaussteifung als Kompensation für die Erstellung von Türdurchbrüchen zur Zusammenlegung von Wohneinheiten Ergänzung von Stahlbetonfundmenten im Gebäude Technische Gebäudeausrüstung Die technische Ausrüstung des Gebäudes wird einschließlich der Ausstattungsgegenstände, Verteilernetze und der technischen Aggregate erneuert. Verlegung der Anschlüsse Abwasser, Trinkwasser und Strom vom Klinikum zur Theodolindenstraße Anschluss an eine neu zu erstellende Nahwärmeversorgung Errichtung Trennsystem und Regenwasserversickerung Ergänzung der Löscheinrichtungen mit nasser Steigleitung und Löschwasserbevorratung LEISTUNGSUMFANG: Das vorliegende LV umfasst folgenden Leistungsumfang: Es entstehen folgende Appartements/Wohnungen: 60 1-Zimmer Appartements 23 2-Zimmer Appartements 8 3-Zimmer Appartements 5 4-Zimmer Appartements ------------------------------------------96 Wohnungen Leitungsnetz Das gesamte Leitungsnetz mit aktiven und passiven Bauelementen ist bis 862 MHz und rückkanaltauglich auszuführen. Die Verteilnetze Linie und Hausverteilnetz sind in Sternstruktur zu installieren. Hausverteilnetz Koaxialverteilnetz Von den Hausanschlussräumen, ist ein sternförmiges Verteilnetz vom Verteilerpunkt im UG zu jeder WE aufzubauen. Am Verteilungspunkt im UG ist jede Wohnungszuleitung so zu kennzeichnen, dass diese der jeweiligen Wohnung dauerhaft und eindeutig zugeordnet werden kann. Wenn innerhalb der Wohnung mehrere Anschlussdosen zu installieren sind, so sind diese wiederum ab dem Verteilerpunkt Wohnungszuleitung sternförig zu beschalten und die Leitungen auch so zu beschrifen, dass diese eindeutig der Anschlussdose zugeordnet werden können. LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 4 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Hausverteilnetze sind in bauseits verlegten Kunststoffrohren mind. EN25 einzuziehen, bzw. anteilig auf Installationstrassen (Kabelrinnen und Installationskanäle) zu verlegen. Lichtwellenleiter (singlemode) Von den Hausanschlussräumen, ist ein sternförmiges Verteilnetz vom Verteilerpunkt im UG zu jeder WE aufzubauen. Am Verteilungspunkt im UG ist jede Wohnungszuleitung so zu kennzeichnen, dass diese der jeweiligen Wohnung dauerhaft und eindeutig zugeordnet werden kann. Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 m Verarbeitungslänge aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu versehen. BAUABLAUF Das Gebäude wird vor Beginn der Maßnahmen freigezogen, nach Fertigstellung erfolgt der Wiedereinzug der Mieter. Zu Beginn der Baumaßnahme erfolgt der Ausbau von Schadstoffen als Vorabmaßnahme. Ab März 2015 erfolgen die Arbeiten zur Sanierung des Gebäudes. Die Ausbauarbeiten beginnen ab Anfang 2016. Es erfolgt keine Aufteilung in Bauabschnitte. Die jeweils zu bearbeitenden Abschnitte sind mit den anderen am Bau beteiligten abzustimmen. Die Arbeiten werden, mit Ausnahme des neuen Treppenhauses, geschoßweise von oben nach unten fertiggestellt. TERMINE Allgemeine Termine: Beginn Vorabmaßnahme Baustrom u. Baubel. November 2014 Beginn Sanierung März 2015 Gesamtfertigstellung Ende 2016 bis Ende März 2017 Nutzungsbeginn Anfang 2017 Die Verbindlichen Vertragstermine sind in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegt. Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie weitere Unterlagen können nach Terminabstimmung in der GWG München GmbH Heimeranstraße 31 80339 München Tel. 089 55114-0 Email: [email protected] bei der Vergabestelle eingesehen werden. Hier werden auch etwaige Fragen der Bewerber beantwortet. Ende der Baubschreibung B) Allgemeine Vorbemerkung B) Allgemeine Vorbemerkung ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Es wird empfohlen sich im Rahmen der Angebotserstellung vor Ort über die Lage des Baufeldes, Zu- und Abfahrtswege, Lagerplätze und sonstige Randbedingungen zu informieren. ZUFAHRT UND ZUGANG ZUR BAUSTELLE Die Zufahrt sowie der Zugang zur Baustelle erfolgt ausschließlich über die Theodolindenstraße (siehe auch Lageplan Baustelleneinrichtung). Die Zufahrt zur Baustelleneinrichtung quert Zufahrtswege für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 5 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Diese Wege sind ausnahmslos freizuhalten, dies beinhaltet auch ein Halteverbot für Ladetätigkeiten auf diesen Wegen. Zur Erschließung der Baustellenbereiche wird ein Bauzugang mit Podestbelag in jeder Geschoßebene und ein Transportaufzug (max. Traglast: 1.500 kg, Abmessungen: 1,4 m x 3,0 m) vorgehalten, die einen Zugang ermöglichen. Diese Aufzüge können von allen Gewerken genutzt werden. Es wird kein Kran allgemein zur Verfügung gestellt. Der Transport von Abbruchbzw. Verpackungsmaterial erfolgt über die vorgenannte Plattform mit Transportaufzug. Für den Personentransport wird ein weiterer Aufzug zur Verfügung gestellt. Das Fassadengerüst entspricht der Breitenklasse W06 und der Lastklasse 3. Die Verkehrslast im Gebäude (Wohnflächen, Flure) beträgt allgemein 1,5 kN/m2. PARKEN AUF DER BAUSTELLE Parkplätze für private und Baustellenfahrzeuge können nicht zur Verfügung gestellt werden. Fahrzeuge haben nur zum Be- und Entladen Zufahrt auf das Baugelände. Ladetätigkeiten müssen innerhalb der Flächen der Baustelleneinrichtung erfolgen. Zufahrtswege für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge dürfen zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt oder blockiert werden. ANFUHR VON STOFFEN UND BAUTEILEN Für die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zur Baustelle ist folgendes zu beachten: Lagerflächen auf dem Baustellengelände können nur in geringem Umfang und in Absprache mit der Bauleitung zur Verfügung gestellt werden (siehe Lageplan Baustelleneinrichtung). Für die Kalkulation der Baumaßnahme ist daher von einer abschnittsweisen Materialanlieferung auszugehen. Lieferfahrzeuge haben die Baustelle unverzüglich zu verlassen. CONTAINER Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt einen gemeinsamen Aufenthaltsraum für die Arbeiter zur Verfügung. Die Aufstellung firmeneigener Aufenthaltsräume ist nicht möglich. Lager- oder Werkstattcontainer des Auftragnehmers können nur in begrenztem Umfang auf der im Lageplan Baustelleneinrichtung gekennzeichneten Baustelleneinrichtungsfläche aufgestellt werden. Die Aufstellung ist erst nach Genehmigung durch die Bauleitung möglich. Ein entsprechender Plan ist einzureichen. Unterkünfte, wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit, dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. Ebenso ist der Aufenthalt von Arbeitskräften in Baracken nach der Arbeitszeit untersagt. FIRMENWERBUNG Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle nicht zulässig. SANITÄRE EINRICHTUNGEN Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine gemeinsame Sanitäreinrichtung mit WC- und Wascheinrichtung zur Nutzung durch alle Bauarbeiter kostenlos zur Verfügung. Das Einrichten, Vorhalten und der Abbau dieser Einrichtungen ist Bestandteil des LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 6 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsverzeichnisses der Baustelleneinrichtung. BAUWASSER, BAUSTROM Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Bauwasser und Baustrom. Bauwasser: Hauptentnahmestelle im Bereich des Bauaufzugs im EG, 3., 6., 9., und 12. OG Abwasser: Kanalanschluss südlich des Gebäudes S1, Schlammfang/Ausgussbecken im EG Baustrom: Baustromverteiler im UG, im EG-Bereich der Baustelleneinrichtung sowie in jedem 2. Geschoss auf dem Zugangspodest. Die Zuleitungen von den Anschluss- zu den Arbeitsstellen sind durch den Auftragnehmer herzustellen. Die Einrichtung, Vorhaltung und der Abbau der Hauptentnahmestellen von Strom und Wasser sowie der Aufbau der Baustromverteiler ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses der Gewerke Baustelleneinrichtung bzw. Baustrom. Es sind ausschließlich die vorgenannten Abwasserentsorgungsstellen zu nutzen, die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten. BAULEISTUNGSVERSICHERUNG Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die anteilige Prämie für die Bauleistungen des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu tragen und beläuft sich auf 0,175 % der Bruttoabrechnungssumme des AN. Sie wird gegen den Schlusszahlungsanspruch des AN aufgerechnet. VERTRETER DES AUFTRAGNEHMERS AUF DER BAUSTELLE Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem deutschsprachigen Bauleiter und einem deutschsprachigen Vorarbeiter besetzt zu halten, die die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Landesbauordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und gemäß den Auflagen der Berufsgenossenschaften überwachen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese sind bei Auftragserteilung dem Auftraggeber schriftlich zu benennen. Ebenso hat der Auftragnehmer seinen firmeneigenen verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber schriftlich zu benennen. BAUBESPRECHUNGEN / BAUTAGESBERICHTE Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die die Bauleitung regelmäßig durchführt, auf Einladung der Bauleitung einen geeigneten, deutschsprachigen und bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich (einmal) in den Räumen der Bauleitung statt. Über sämtliche Baubesprechungen werden von der Bauleitung oder von den Fachingenieuren Protokolle erstellt, deren Inhalte entsprechend umzusetzen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und der Bauüberwachung täglich zur Bestätigung vorzulegen. Der Bauleitung ist wöchentlich eine Kopie zu übergeben. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOR Für das Bauvorhaben hat der Auftraggeber einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung bestellt. Den Maßgaben des SiGe-Plans und der Baustellenverordnung ist Folge zu leisten. Abweichungen vom SiGe-Plan sind mit der Bauleitung und dem Koordinator abzustimmen und LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 7 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR schriftlich zu dokumentieren. Hinweise und Vorgaben des Koordinators sind zu beachten und unverzüglich umzusetzen. Die Abstellung der vom Koordinator festgestellten Mängel ist der Bauleitung und dem Koordinator schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat in geeigneter Form den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen und den Arbeitsfortschritt dem SiGeKo bzw. der Bauleitung zu dokumentieren (Selbstauskunft). Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. Der zeitliche Bedarf für die Teilnahme an Einweisungen durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und mit diesen abgegolten. Auf der Baustelle dürfen nur eingewiesene / unterwiesene Personen tätig sein. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z. B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung, Anseilschutz), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden SCHADSTOFFE UND ARBEITEN IN KONTAMINIERTEN BEREICHEN Im Zuge der Demontagearbeiten des Auftragnehmers sind auch gefahrstoffhaltige Bauteile ordnungsgemäß zu demontieren. Bei Verdacht auf das Vorliegen von bislang nicht bekannten Gefahrstoffen im zu bearbeitenden Bestand sind die Arbeiten an dem betroffenem Bauteil bzw. im betroffenen Arbeitsbereich einzustellen und es ist über die Bauleitung der Schadstoffgutachter zu informieren, der eine Beurteilung sowie Untersuchung vornimmt und bei Bedarf in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einen Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt. Die einzuleitenden Maßnahmen werden zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer, dem SiGeKo und der Bauleitung abgestimmt. DEKLARATIONSANALYTIK Im Bedarfsfall erforderliche Deklarationsanalysen werden ausschließlich durch den bauherrenseits gesondert beauftragten Schadstoffgutachter auf Anforderung durch den Auftragnehmer beigestellt. Der entsprechende Bedarf ist der Bauleitung mindestens 5 Arbeitstage im Voraus anzumelden, es ist von einer Auswertedauer von 5 Arbeitstagen bis zur Vorlage der Deklaration auszugehen. ORDNUNG, SAUBERKEIT, RAUCHEN, ALKOHOL Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat arbeitstäglich zu erfolgen. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Sollte der Auftragnehmer seiner diesbezüglichen Verpflichtung auch nach Aufforderung durch die Bauleitung innerhalb von 24 Stunden nicht nachkommen, behält sich der Auftraggeber vor, diese Leistung durch eine Fremdfirma auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. Bauseits wird kein Schuttcontainer zur Verfügung gestellt. LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 8 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitsbereich sowie seine Container in ordentlichem Zustand zu halten. Der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Sanitärcontainer ist ebenfalls in ordentlichem Zustand zu halten. Auf der gesamten Baustelle gilt Rauch- und Alkoholverbot. Eine Nichtbeachtung hat ggf. das Baustellenverbot des Betroffenen zur Folge. BAUSTELLENORDNUNG Alle an der Maßnahme beteiligten Firmen sind verpflichtet, die Baustelle gem. den Bestimmungen der Baustellenordnung zu betreiben und dies für ihre eigenen Gewerke eigenständig zu überwachen. Verstöße anderer Firmen dagegen sind dann der Bauleitung anzuzeigen, wenn das eigene Gewerk betroffen ist. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN Die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers einschl. der nach BGV A5 (früher VBG 109) erforderlichen Erste Hilfe Einrichtungen und der nach ZH 1/201 benötigten Feuerlöscher sind zu seinen Lasten vorzuhalten. ERSTHELFER Vor Beginn der Arbeiten ist vom Auftragnehmer ein dauerhaft auf der Baustelle anwesender Ersthelfer zu benennen. Ein gültiger Nachweis über die Ausbildung zum Ersthelfer und die Beauftragung ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu übergeben. GERÜSTE Der Auftragnehmer hat die einsatzbezogene Tauglichkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und zu erhalten. Die eingesetzten Gerüste sind mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. Bei dem eventuellen Einsatz von Fassadengerüsten oder Raumgerüsten dürfen diese nur nach der Methode des vorlaufenden Seitenschutzes aufgebaut werden. BRANDSCHUTZ, BLITZSCHUTZ Auf der Baustelle gilt ein generelles Rauchverbot. Werden in brandgefährdeten Bereichen Schweiß- bzw. Schneidarbeiten durchgeführt, ist eine schriftliche Schweißerlaubnis (Schweißerlaubnisschein) bei der Objektüberwachung einzuholen. Die Beschäftigten müssen im Gebrauch der Löscheinrichtungen unterwiesen sein. Bei allen feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Flammarbeiten etc.) ist ein ABC-Feuerlöscher direkt an der Arbeitsstätte vorzuhalten. Brennbares Material ist aus den Gefahrenbereichen vorab zu entfernen. Auftragnehmer deren Einrichtungen zu erhöhter Blitzschlaggefahr führen (z. B. Krane) haben die vorgesehenen Blitzschutzmaßnahmen der Objektüberwachung zu melden. UMWELTSCHUTZ Zu den vertraglichen Leistungen gehören Maßnahmen des Umweltschutzes: Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzenbeständen in den nicht unmittelbar vom Baugeschehen in Anspruch genommenen Flächen. STAUB Eine Staubentwicklung während der Arbeiten, insbesondere beim Beladen und Transportieren, und auch LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 9 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der TRGS 559 "Mineralische Stäube" strikt einzuhalten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Bei Einsatz von Schuttrutschen sind die Verbindungsstellen und die Schuttcontainer entsprechend abzudecken. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- und Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt (dies gilt auch für die Prozesse der Baureinigung). Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen (Sauger mit Filterkategorie mindestens M). Die Einrichtungen sind regelmäßig zu warten und zu prüfen. Es gelten zudem die Vorgaben der Landeshauptstadt München zum Schutz gegen Staub. BAULÄRM Zum Schutz gegen Baulärm gelten die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm- und Geräuschimmission. Das Bauvorhaben liegt im Sondernutzungsgebiet Kranken- und Pflegeeinrichtungen, so dass gemäß AVV Baulärm folgende Immissionsrichtwerte gelten: - von 7 bis 20 Uhr: 45 dB(A) - von 20 bis 7 Uhr: 35 dB(A). Arbeiten, bei denen voraussichtlich der Beurteilungspegel von 85 dB (A) überschritten wird, sind der Bauleitung zu melden. Die entsprechende Schutzausrüstung (Gehörschutz) ist zu benutzen. Die Baustelle muss gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Maschinen und Geräte nach den jeweils gültigen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm überschritten werden, sind der Hausverwaltung zu melden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Geräte betrieben werden, die min. dem Stand der Technik entsprechen und im Vergleich als besonders "lärmarm" eingestuft werden, z.B. durch RAL UZ 53. Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmverordnung hinsichtlich der Beschaffenheit sind zu beachten. Zu beachten ist die 'Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen' vom 19.08.1970 (Beil. zum BAnz . Nr . 160 (AVVV Baulärm) sowie andere bundes - und landesrechtliche Emissionsschutzregelungen. Für das Bauvorhaben gilt das Bayerische Immissionsschutzgesetz - BayImSchG (BayRS 2129-1-1 - UG) in der jeweils aktuellsten LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 10 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Fassung. Es gelten zudem die Vorgaben der Landeshauptstadt München zum Lärmschutz. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen gem. VOB/B erhält der Auftragnehmer vom zuständigen Fachplaner in elektronischer Form in den Formaten *.dwg und *.pdf. DOKUMENTATION Der AN hat für seine Leistungen eine technische Dokumentation zu erstellen und vor der Abnahme dem AG zu übergeben. Bestandteile sind technische Produktblätter, Zulassungen, Systemdarstellungen, Einbauanleitungen, Bedienanleitungen, Reinigungsanleitungen, Prüfprotokolle, Prüfbücher, Bauteilbücher, Abnahmeunterlagen Dritter, Übereinstimmungserklärungen u.ä. Die Unterlagen sind sortiert und zusammengestellt in A4-Ordnern 2-fach und auf Datenträger (CD) 1-fach zu übergeben. Ende der allgemeinen Vorbemerkungen C) Besondere Vertragsbedingungen C) Besondere Vertragsbedingungen 1.Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat während der Ausführung seiner Arbeiten zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden durch Festlegung des Objektüberwachenden statt. Von den Baustellenbesprechungen werden durchlaufend nummerierte Baubesprechungsprotokolle angefertigt und dem Auftragnehmer ausgehändigt. Der Auftragnehmer hat den lückenlosen Eingang der Protokolle verantwortlich zu prüfen und den Nichterhalt des Protokolls spätestens 5 Tage nach der jeweiligen Besprechung schriftlich anzuzeigen. Die im Baubesprechungsprotokoll festgelegten Termine gelten als schriftlicher Leistungsabruf. 2.Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet nicht eingerichtet werden. 3.Straßenverkehrsordnung Im gesamten Baustellenbereich gilt die Straßenverkehrsordnung. 4. Baustrom Es wird je Bauteil ein Baustromhauptverteiler eingerichtet. Zusätzlich für die eigene Leistung benötigte Haupt- und Unterverteiler hat der AN auf eigene Kosten aufzustellen, vorzuhalten und zu beseitigen. 5. Arbeitszeiten Die vertragliche Leistung darf auf der Baustelle nur werktäglich zu den Regelarbeitszeiten ausgeführt werden. Ausnahme nur in Abstimmung und mit schriftlicher Genehmigung mit dem Auftraggeber. Die Regelarbeitszeit wurde festgelegt von Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 11 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Behördliche Genehmigungen für darüber hinausgehende Arbeitszeiten sind Sache des Auftragnehmers, die Kosten hierfür hat der Auftragnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen die vom Auftraggeber angeordnet werden um die vertraglichen Firsten zu beschleunigen. 6. Emissionsschutz Baulärm Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, dem Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften, folgende Festlegungen: Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A) und von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A) Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft ist bei der Erstellung der Leistung auf folgende weitere Kriterien besonders zu achten: a) Reduzierung erschütterungsstarker Arbeitsabläufe auf ein Mindestmaß sowie Reduzierung der Intensität durch entsprechenden Maschineneinsatz. b) Reduzierung von Schmutzemissionen auf ein unvermeidliches Mindestmaß. c) Lärmintensive Arbeiten wie z. B. Kompressorarbeiten, Arbeiten mit mechanischen Verdichtungsgeräten oder gleichartigen Lärmerzeugern sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzusprechen. Ausnahmeregelungen müssen rechtzeitig mit der Bauleitung des Auftraggebers abgestimmt werden. d) Alle Maßnahmen in belegten Funktionsbereichen müssen täglich morgens mit dem von der Bauleitung des Auftraggebers bestimmten Verantwortlichen vorbesprochen werden. 7. Positionen mit dem Hinweis "Ausführung nur nach gesonderter Anordnung des AG" im Leistungsverzeichnis bedeuten, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach Anordnung des Auftraggebers zu beginnen ist. 8. Transportentfernungen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. 9. Schuttbeseitigung Das Beseitigen aller Verunreinigungen durch die Arbeiten des Auftragnehmers (Abfälle, Bauschutt und dergl.) gemäß VOB umfasst das Aufnehmen und das vollständige und ordnungsgemäße Beseitigen. Dies hat mindestens 1 x täglich zu erfolgen. Für die ordnungsgemäße Schuttbeseitigung und Baureinigung ist der Auftragnehmer beweispflichtig. Nach Beendigung der Vertragsleistung sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Falls der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht in der gesetzten Frist nachkommt, ist der AG berechtigt, die Beseitigung selbst vorzunehmen bzw. durchführen zu lassen und dem Auftragnehmer die entstandenen Kosten in Abzug zu bringen. Die Entsorgung/Verwertung hat nach den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung der zuständigen Gemeinde/Stadt/Landkreis und des Kreislaufwirtschaftsund Abfallbeseitigungsgesetzes zu erfolgen. 10. Baustoffe/Unbedenklichkeit Das Bauwerk muss derart ausgeführt werden, dass die Hygiene und die Gesundheit der Nutzer/Bewohner und Anwohner, insbesondere durch folgende Einwirkungen LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 12 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR nicht gefährdet werden: - Freisetzung giftiger Gase - Vorhandensein gefährlicher Teilchen in der Luft - Emission gefährlicher Strahlungen - Wasser- oder Bodenverunreinigungen bzw. -vergiftungen - Einbau von Gefahrstoffen und solchen Materialien, die mit Gefahren behaftet sind - Feuchtigkeitsansammlung in Bauteilen und Oberflächen von Bauteilen und Innenräumen. 11. Die Zufahrt zur Baustelle und zur Baustelleneinrichtung erfolgt über eine öffentliche Straße, die Einholung der Genehmigung für die Nutzung durch besondere Fahrzeuge erfolgt durch den AN, die Gebühren für die Genehmigung und die Kosten der Nutzung trägt der AN. 12. Für die Baustelleneinrichtung nutzbare Flächen stehen gemäß Baustelleneinrichtungsplan zur Verfügung. 13. Dokumentation der eingebauten Baustoffe Vom Auftragnehmer sind rechtzeitig vor Bestellung für die zum Einbau vorgesehenen Baustoffe Produkt- und Sicherheitsdatenblätter sowie Pflege- und Wartungsanleitungen zu übergeben (soweit dies nicht bereits im Zuge der Angebotsprüfung erfolgt ist und keine Abweichung hiervon erfolgt), 1-fach in Papierform und in digitaler Form als PDF-Datei. 14. Abrechnung und Kalkulation Das Hochhaus S1 wird nicht in Lose aufgeteilt, sondern gesamt beauftragt und abgerechnet. D) Abkürzungsverzeichnis D) Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Abkürzungen In den vorliegenden Unterlagen werden folgende Kurzzeichen verwendet: AG Auftraggeber AN Auftragnehmer OÜ Objektüberwachung BT Bauteil LB Leistungsbeschreibung LV Leistungsverzeichnis UK Unterkonstruktion WLG Wärmeleitgruppe ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 2. Abkürzungen für Abrechnungseinheiten h Stunde d Tag Mt Monat Jr Jahr kg Kilogramm t Tonne l Liter mm Millimeter cm Zentimeter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter dm3 Kubikdezimeter km Kilometer psch pauschal St Stück LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 13 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Wo Woche 3. Abkürzungen für kombinierte Abrechnungseinheiten Bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit mMt Meter x Monate mWo Meter x Wochen md Meter x Tage m2Mt Quadratmeter x Monate m2Wo Quadratmeter x Wochen m2d Quadratmeter x Tage m3Mt Kubikmeter x Monate m3Wo Kubikmeter x Wochen m3d Kubikmeter x Tage StMt Stück x Monate StWo Stück x Wochen Std Stück x Tage Sth Stück x Stunden Bei Transporten ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengeneinheit und Strecke tkm Tonnen x Kilometer E) ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen E) ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (Elektrotechnik) ZTV 1 Vorschriften und technische Bedingungen: Die Ausführung der Arbeiten und die Abgabe (Kalkulation) des Leistungsverzeichnisses sind nach den jeweils neuesten VDE-Bestimmungen bzw. Richtlinien, DIN- und EN- Normen, VDMA- und VDI-Richtlinien auszuführen insbesondere: DIN VDE 0100 - 540 Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter; DIN VDE 0800 Teil 1 Fernmeldetechnik; DIN VDE 0800 Teil 2 Informationstechnik Potentialausgleich u. Erdung DIN VDE 0855 Bestimmungen für Antennenanlagen; DIN 18015 Teil 1 Planungsgrundlage; DIN 18015 Teil 2 Art und Umfang der Mindestausstattung; DIN 18015 Teil 3 Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel; DIN EN 50117 Teil 1, 2 u. 3 Koaxialkabel; DIN EN 50083 Teil 1, 2, 8, 9 u. 10 Kabelnetz für Fernseh- u. Tonsignale DIN EN 60728 Teil 1, 3, 4, 5, 6, 7, 910, 11, 12 Kabelnetz für Fernseh- u. Tonsignale DIN EN 60065 Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte DIN EN 60950-1 Einrichtungen der Informationstechnik DIN EN 60966-2-4 Anschlusskabel für Ton- und Fernseh-Rundfunk-Empfänger Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG EMV-Richtlinie 2004/108/EG CE-Kennzeichnung DIN 1055 Teil 4 Lastannahmen für Bauten DIN 4131 Antennentragwerke aus Stahl RGA-Richtlinie, 8. Fassung, Stand: August 2000 Technische Richtlinien für Groß-Gemeinschafts-Antennenanlagen - Technische Anschlussbedingungen (TAB) des zutreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen(EVU); LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 14 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR - Verordnung über allgemeine Bedingungen für Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV); - FTZ den Bestimmungen der "Deutschen Telekom AG"; - den Bestimmungen von "Kabel Deutschland GmbH & Co KG"; - den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften; - GAV Garagenverordnung; - TAB Branddirektion München; - Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten, Verband der Schadenversicherungen e.V. (Vds); - alle sonstigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere die Bayerische Bauordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sowie den Auflagen der Baugenehmigung. - Alle Sonderrichtlinien und Vorschriften des Bauherrn. ZTV 2 Anmeldepflichtige Anlagen Vom Auftragnehmer sind alle erforderlichen Anmeldungen unaufgefordert und rechtzeitig bei den einzelnen Versorgungsunternehmen zu beantragen, alle notwendigen Unterlagen für die anmelde- und überwachungspflichtigen Anlagen an die Aufsichtsstellen, Genehmigungsbehörden, Versorgungsunternehmen, Technischen Überwachungsverein/TÜV, Gewerbeaufsicht in geforderter Anzahl zu liefern und genehmigen zu lassen. ZTV 3 Abnahmen Die kompl. Anlage ist nach Vereinbarung mit der Bauleitung ab zunehmen. Es sind Material- und Funktionsprüfungen, Leistungsmessungen, Messung der Schutzmassnahmen, Isolationsmessung, Messung der Kurzschlussströme und Schleifenwiderstände, Messung Blitzschutzanlage, Messung der Fehlerstromauslösung vom Auftragnehmer vorzunehmen, zu protokollieren und das Protokoll in 3-facher Ausfertigung bei der Abnahme vorzulegen. Alle behördlichen Abnahmen veranlasst der Auftragnehmer nach Rücksprache mit der Bauleitung und in Kenntnis des Bauherrn. Weiterhin sind vom Auftragnehmer bei der Abnahme folgende Bestandsunterlagen 2-fach in Papierform und 2-fach auf Datenträger je 1x PDF-, DWG- bzw. DFX Datei in entsprechend beschrifteten Ordnern mit Inhaltsverzeichnis vorzulegen: - Inhaltsverzeichnis - Bedienungsanleitung und Wartungspläne / Einweisung; - Ersatzteil- und Kundendienstliste mit Anschrift und Telefon-Nummern; - Abnahme- und Prüfprotokolle (Messprotokolle), Übergabeberichte; - Elektroinstallations- und Montagepläne M 1:50; - Verteilerschaltpläne; - Übersichtspläne Radio- und Fernsehantennenanlagen mit Messprotokoll; ZTV 4 Leistungsumfang 4.1 Alle Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind und verstehen sich auf betriebsfertige Ausführung einschl. der hierfür notwendigen Nebenleistungen, wenn im LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 15 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung nicht eigene Positionen für Inbetriebnahme und Funktionsprüfung vorgesehen sind, so sind die Kosten hierfür in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 4.2 Die zur Verwendung kommenden Materialien sind vor Montagebeginn der Bauleitung vorzulegen und müssen das Zulassungszeichen der VDE-Prüfstelle sowie Typenbezeichnung und Namen des Herstellers aufweisen. 4.3 Sämtliche Leistungen sind in handwerklich einwandfreier Ausführung unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Das verarbeitete Material muss fabrikneu sein und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. 4.4 Ebenfalls in die Einheitspreise sind sämtliche notwendigen Fräs- und Stemmarbeiten in Mauerwerk, Kalksandstein und Beton mit einzukalkulieren. Ferner sind bei Filigrandecken die notwendigen Bohrungen von von der Unterseite der Decke in die Einheitspreise miteinzukalkulieren 4.5 Vor Bestellung und Ausführung von Sicherungsund Zählerverteilungen, Schalttableaus und Schalttafeln sind der Bauleitung, dem Fachprojektanten, dem Architekten, dem Elektro-Versorgungsunternehmen und ggf. der Branddirektion Ansichts-, Werkstatt- und Schaltpläne in 2-facher Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. 4.6 Es sind Leitungswege bzw. Geräte-Montage-Orte vor Montagebeginn mit der Bauleitung und den anderen auf der Baustelle ausführenden Gewerken abzusprechen. In jedem Fall sind unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden ohne zwingenden Grund die Leitungen auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmass nicht berücksichtigt. 4.7 Die Verwendung von Gips in Nassräumen ist nicht gestattet. Unterputz-Leitungen, -Kabel bzw. -Rohre dürfen nicht mit Nägeln befestigt werden. Es ist Gips und in Nassräumen Zementmörtel einzusetzen. 4.8 Sämtliche Unterputz-Gerätedosen, Abzweigkästen und Abzweigdosen sind mit Schraub Befestigung zu liefern und putzbündig zu montieren, einschl. der notwendigen Fräs- und Stemmarbeiten für die Montagenische. Unterputz-Schalter, -Steckdosen, Deckel für Abzweigdosen und Abzweigkästen sind mit den an den Dosen vorhandenen Befestigungsschrauben zu montieren. Nur mit Krallen befestigte Schalter und Steckdosen werden nicht abgenommen. 4.9 Alle Anlagenteile erhalten eine dauerhafte Bezeichnung und zwar so, dass jederzeit eine einwandfreie Bedienung, Wartung und Kontrolle möglich ist. Kabel-Leitungs-Enden, Aufputz- bzw. Unterputz-Geräteund Abzweigdosen, Schalter- und Steckdosen, Dosen in Unterflurinstallationsbereich bzw. in Brüstungskanälen sind mit abreibefesten Stromkreisnummern zu kennzeichnen. 4.10. In Rettungswegen sind sämtliche Kabel- und Leitungen mittels feuerhemmender Verkleidung gegen Brandlastüberschreitung von 7kW/qm abzuschotten. ( F90) LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 16 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Kabel- und Rohrdurchführungen durch Raumschließende, Feuerhemmende und feuerbeständige Bauteile sowie durch Brandwände und Branddecken gegen Rauch- und Brandlastübertragung sorgfältig abzuschotten. (F90) 4.11 Sämtliche funktionswichtigen Anlagenteile wie z.B. Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und sonstige Notstrom berechtigte Anlagen sind mittels flammwidrigen Kabel und Leitungen, Funktionserhalt 20 bis 80 min. je nach Auflage zu installieren. 4.12 Eingriffe in vorhandene Anlagen, besonders Abschaltungen, sind nur mit Genehmigung der Bauinspektion vorzunehmen. 4.13 Von den einzelnen Fachfirmen (Elektroinstallation Heizung, Lüftung, Sanitär) sind Kabellisten und Positionspläne anzufordern einschl. Kennzeichnung der Feldgeräte. 4.14 Grundlage der Elektroinstallationsarbeiten sind die Werk- und Detailpläne des Architekten, der Fachingenieure für Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär. ZTV 5 Montage / Montageablauf: Alle Montagearbeiten sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, während der normalen täglichen Arbeitszeiten, durch eigenes, qualifiziertes und regelmäßig geschultes Personal des AN durchzuführen. Für die Durchführung seiner Leistungen stellt der Auftragnehmer einen deutschsprachigen bauleitenden Obermonteur bzw. Bauleiter, der entsprechende Weisungsbefugnis hat und terminliche Zusagen treffen kann. Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage. Nach gesonderter Vereinbarung sind Samstage auch Arbeitstage. Für die gesamten Bauarbeiten ist vom AN das selbe Montageteam einzuplanen. Montageunterbrechungen länger als ein Werktag sind dem Betreiber und der Montageleitung mit-zuteilen. Der geplante Fertigstellungstermin darf hierdurch nicht gefährdet werden. Erforderliche Lagerflächen für zwischenzulagernde Bauteile sind vor Anlieferung mit dem AG abzustimmen. Alle erforderlichen Arbeiten mit größerer Lärmentwicklung, wie z.B. Bohren und Stemmen sind während der täglichen Arbeitszeiten durchzuführen. Über das normale Maß hinausgehende länger anhaltende Lärmbelästigungen sind dem AG bzw. dessen Vertreter rechtzeitig vorher mitzuteilen. Mit diesem zusammen ist ein entsprechender Terminplan aufzustellen. Weniger lärmintensive Arbeiten können nach Absprache mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter auch außerhalb dieser Zeiten durchgeführt werden. Der AN hat den bei seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt jeden Tag zu entfernen bzw. zu entsorgen. Hierbei ist besonders auf die Entsorgung des Sondermülls zu achten. ZTV 6 Unfallschutz: Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Die Anweisungen der Bauleitung bzgl. Arbeitsschutz und Sicherheit sind zu befolgen. LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 17 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Monteure ohne entsprechende Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Helm) können von der Bauleitung von der Baustelle verwiesen werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schutzkleidung getragen wird. Der AN hat den zuständigen Sicherheitsbeauftragten schriftlich mit Name und Telefonnummer zu benennen. ZTV 7 Maßangaben: Alle in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Maße sind unverbindlich. Alle Maßangaben sind vor Ort zu prüfen. Abweichungen sind dem AN und der Bauleitung zu melden und in der Ausführung zu berücksichtigen. ZTV 8 Schäden: Alle durch den AN im Zuge der Arbeiten vor Ort verursachten Schäden sind innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß und kostenlos zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, werden diese Arbeiten durch den AG an einen entsprechenden Fachbetrieb beauftragt. Die Kosten hierfür werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. ZTV 9 Baubiologische Vorgaben: Der Auftraggeber legt größten Wert auf die Verwendung von gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen. Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Baustoffe, z.B. Kleber, Spachtelmassen etc.) dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen oder Dämpfen oder gesundheitsgefährdenden Stäuben bzw. Rauchen hervorrufen. Es dürfen keine Materialien verwendet werden die zu einer Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens führen (z.B. Hautreizungen durch Faserpartikel, Geruchsbelästigung etc.) ZTV 10 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator: Der AG beauftragt gemäß § 19 des Arbeitsschutzgesetzes einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Der Koordinator erstellt einen SIGe-Plan.Der SIGe-Plan wird einvernehmlich mit dem AN fortgeschrieben und ist Vertragsbestandteil. 45.1 KGR 451 Telekommunikationsanlagen 45.1.1 KGR 451.10 Kabel, Leitungen, Geräte 45.1.1.1 Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,6 Bd vorh.Kabelrinne/Kanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,6 Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle. 135,00 m LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.1.1.2 Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,6 Bd vorh.Kabelrinne/Kanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,6 Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle. 1.952,00 45.1.1.3 m m m Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd vorh.Kabelrinne/Kanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle. 150,00 45.1.1.7 m Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,8 Bd vorh.Kabelrinne/Kanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,8 Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle. 240,00 45.1.1.6 Gesamtbetrag in EUR Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,6 Bd vorh.Rohr/Unterflurkanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,6 Bd, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 1.833,00 45.1.1.5 Einheitspreis in EUR Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,6 Bd vorh.Rohr/Unterflurkanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,6 Bd, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 110,00 45.1.1.4 Einheit 18 20.05.2016 17.05.2016 m Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 10x2x0,8 Bd vorh.Kabelrinne/Kanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 10 x 2 x 0,8 Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle. 40,00 m LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.1.1.8 Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,8 Bd vorh.Rohr/Unterflurkanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,8 Bd, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 320,00 45.1.1.9 m St St Rahmen mit Blindzentralabdeckung Rahmen mit Blindzentralabdeckung im Schalterprogramm GIRA E55 rw 23,00 45.1.1.14 m Rahmen mit Zentralplatte für TAE-Anschlussdose Rahmen mit Zentralplatte für TAE-Anschlussdose im Schalterprogramm GIRA E55 rw 99,00 45.1.1.13 m TAE-Anschlussdose NFN TAE-Anschlussdose NFN komplett betriebsfertig liefern und montieren 99,00 45.1.1.12 Gesamtbetrag in EUR Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 10x2x0,8 Bd vorh.Rohr/Unterflurkanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), J-Y(St)Y, 10 x 2 x 0,8 Bd, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 30,00 45.1.1.11 Einheitspreis in EUR Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd vorh.Rohr/Unterflurkanal STLB-Bau 10/2015 061 Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 450,00 45.1.1.10 Einheit 19 20.05.2016 17.05.2016 St Wandaufbauschrank für Antennen- und BK-Anlagen Montageschrank für den Bau von Antennen- und BK-Anlagen, Schutzgehäuse aus 1,2 mm Stahlblech, offene Rückseite der Schutzgehäuse mit Distanz- und Befestigungsrahmen, inkl. Montage-Spanplatte Einbautiefe: Tiefe minus 16 mm, je acht Vorstanzungen, die nach Bedarf ausbrechbar sind, für die Kabelzuführungen, Lüftungsschlitze zur guten Be- und Entlüftung, gleichschließendes Sicherheitsschloss Abmessungen HxBxT: 800x600x260 1-türig LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Fabrikat: ASTRO, Typ: LGH 8060 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1,00 45.1.1.15 St Fernmelde-Verteilerkasten AP VKA4 Fernmelde-Verteilerkasten AP bestehend aus: - Grundplatte aus Stahlblech mit Rundstangen aus Edelstahl - Stahlblechhaube mit Vorreiber und Kabeleinführung ober/unten aus Kunststoff mit vorgeprägten Ausschneidekonturen - einseitige Rangierdrahtführung mit geschlossenem Rangierkanal - beschriftete Belegungskarte, usw. Die Anschlussmodule werden auf zwei parallel verlaufenden Rundstangen aufgerastet. Einbaumöglichkeit: 12 Anschlussleisten mit 10 DA Abmessungen: BxHxT in mm 330 x 330 x 100 Schrank liefern, betriebsfertig montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, usw. Fabrikat: CobiNet Typ: VKA4/P o. glw. gewähltes Fabrikat / Typ: .......................... 1,00 45.1.1.16 St Fernmelde-Verteilerkasten AP VKA8 Fernmelde-Verteilerkasten AP bestehend aus: - Grundplatte aus Stahlblech mit Rundstangen aus Edelstahl - Stahlblechhaube mit Vorreiber und Kabeleinführung ober/unten aus Kunststoff mit vorgeprägten Ausschneidekonturen - einseitige Rangierdrahtführung mit geschlossenem Rangierkanal - beschriftete Belegungskarte, usw. Die Anschlussmodule werden auf zwei parallel verlaufenden Rundstangen aufgerastet. Einbaumöglichkeit: 2 x 12 Anschlussleisten mit 10 DA Abmessungen: BxHxT in mm 333 x 553 x 115 Schrank liefern, betriebsfertig montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, usw. Fabrikat: CobiNet Typ: VKA8/P o. glw. gewähltes Fabrikat / Typ: .......................... 2,00 45.1.1.17 St Anschlussleiste LSA-Profil, aufgerastet, 10 DA Anschlussleiste LSA-Profil, aufgerastet für 10 DA, für die Befestigung auf Rundstangen und Montagewannen, bedruckt von 1..0, mit großen Rangierdrahtösen, 20 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 21 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Farbe grau komplett liefern und betriebsfertig montieren einschl. Erstellen aller Anschlüsse an den Leisten, abisolieren der Kabel, Klein- und Befestigungsmaterial, erforderliche Rangierungen und Rangierdraht, usw. Fabrikat: CobiNet Typ: 1030 025 o. glw. gewähltes Fabrikat / Typ: .............................. 99,00 45.1.1.18 St Trennleiste LSA-Profil, aufgerastet Trennleiste LSA-Profil, aufgerastet für 10 DA, für die Befestigung auf Rundstangen und Montagewannen, bedruckt von 1..0, mit großen Rangierdrahtösen, Farbe weiß komplett liefern und betriebsfertig montieren einschl. Erstellen aller Anschlüsse an den Leisten, abisolieren der Kabel, Klein- und Befestigungsmaterial, erforderliche Rangierungen und Rangierdraht, usw. Fabrikat: CobiNet Typ: 1030 023 o. glw. gewähltes Fabrikat / Typ: .............................. 1,00 45.1.1.19 St LSA-Profil, Erddrahtleiste 2/34, aufgerastet LSA-Profil, Erddrahtleiste 2/34, aufgerastet 34-polig, für die Befestigung auf Rundstangen und Montagewannen, alle Kontakte gebrückt mit dem Erdanschluss, grün/gelbe Litze 1,5 qmm, 500 mm lang komplett liefern und betriebsfertig montieren einschl. Erstellen aller Anschlüsse an den Leisten, abisolieren der Kabel, Klein- und Befestigungsmaterial, erforderliche Rangierungen und Rangierdraht, usw. Fabrikat: CobiNet Typ: 1030 026 o. glw. gewähltes Fabrikat / Typ: .............................. 1,00 45.1.1.20 Anschlussarbeiten für bis 2 x 2 x 0,8 Anschlussarbeiten für bis 2 x 2 x 0,8 22,00 45.1.1.21 St St Anschlussarbeiten für bis 4 x 2 x 0,8 Anschlussarbeiten für bis 4 x 2 x 0,8 99,00 St LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.1.1.22 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/40mm PVC-U STLB-Bau 10/2013 053 Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 40/40 mm, aus PVC-U, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. 10,00 45.1.1.23 Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR m Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/57mm PVC-U STLB-Bau 10/2013 053 Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 40/57 mm, aus PVC-U, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. 10,00 45.1.1.24 Einheit 22 20.05.2016 17.05.2016 m Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/110mm PVC-U STLB-Bau 10/2013 053 Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/110 mm, aus PVC-U, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. 10,00 m Gesamtsumme: LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 45.5 KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen 45.5.1 KGR 455.10 Kabel, Leitungen, Geräte Einheitspreis in EUR 23 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Koaxialkabel: Koaxialkabel: Es dürfen grundsätzlich nur Kabel mit physikalisch geschäumten Dielektrikum mit einer Schirmdämpfung größer 120dB bei 30-1000MHz und einer Dämpfung kleiner 18dB bei 1000MHz eingesetzt werden. Auf besondere Anforderungen sind Koaxialkabel zu verwenden, die halogenfrei, flammwidrig und UV-beständig sind. Aktive Bauteile (wie Linien- und Hausanschlussverstärker): Es dürfen nur Verstärker eingesetzt werden, die den Bestimmungen EN 60728-11; EN 50083-2; EN 60065 entsprechen, wie z. B. Fabr. Kathrein, Typ VOS 40F; VOS 137/RA; VOS 952-1G Passive Bauteile (wie Anschlussstecker, Kabelübergänge, Abzweiger, Verteiler, Anschlussdose): Es dürfen nur passive Bautele verwendet werden, die mit dem CE und Klasse-A-Zeichen gekennzeichnet, rückkanaltauglich, für die Übertragung bis mindestens 862 MHz geeignet sind. Es darf für die gesamte Anlage nur ein Fabrikat eingesetzt werden. Pegel an Teilnehmeranschlussdosen / Pegeldifferenz (gem. EN 60728-1) TV analog 60-70 dByV UKW 50-60 dByV TV DVB-C (64 QAM) 53-70 dByV TV DVB-C (256 QAM) 60-70 dByV Bei max. Schräglage von +/- 5 dByV über die gesamte Bandbreite. Bei max. Pegelunterschied von 2 dByV bei benachbarten Kanälen. 45.5.1.1 Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB vorh.Kabelrinne/Kanal Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB Innenleiter: 1,13 mm Cu; Außenmantel: 6.9 mm PVC weiß 3-fach Schirmung, Dämpfung/100m: 17,1 dB (860 MHz) Impedanz: 75 Ohm Kabel mit physikalisch geschäumtem Dielektrikum in Teillängen liefern und auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle. Der Planung zugrundeliegendes Fabrikat/Typ: Kathrein / LCD 111 od. glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1.985,00 45.5.1.2 m Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB mit Bügelschellen Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB Innenleiter: 1,13 mm Cu; Außenmantel: 6.9 mm PVC weiß 3-fach Schirmung, Dämpfung/100m: 17,1 dB (860 MHz) Impedanz: 75 Ohm Kabel mit physikalisch geschäumtem Dielektrikum in Teillängen liefern und mit Befestigungsschellen auf LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 24 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR vorhandene Ankerschienen montieren. Der Planung zugrundeliegendes Fabrikat/Typ: Kathrein / LCD 111 od. glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 128,00 45.5.1.3 m Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB vorh.Rohr/Unterflurkanal Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB Innenleiter: 1,13 mm Cu; Außenmantel: 6.9 mm PVC weiß 3-fach Schirmung, Dämpfung/100m: 17,1 dB (860 MHz) Impedanz: 75 Ohm Kabel mit physikalisch geschäumtem Dielektrikum in Teillängen liefern und in vorh. Rohre/Unterflurkanäle Der Planung zugrundeliegendes Fabrikat/Typ: Kathrein / LCD 111 od. glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1.875,00 45.5.1.4 m Wandaufbauschrank für Antennen- und BK-Anlagen Montageschrank für den Bau von Antennen- und BK-Anlagen, Schutzgehäuse aus 1,2 mm Stahlblech, offene Rückseite der Schutzgehäuse mit Distanz- und Befestigungsrahmen, inkl. Montage-Spanplatte Einbautiefe: Tiefe minus 16 mm, je acht Vorstanzungen, die nach Bedarf ausbrechbar sind, für die Kabelzuführungen, Lüftungsschlitze zur guten Be- und Entlüftung, gleichschließendes Sicherheitsschloss Abmessungen HxBxT: 800x800x260 1-türig Fabrikat: ASTRO, Typ: LGH 8080 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1,00 45.5.1.5 St Medienschrank mit Montageplatte Medienschrank mit Montageplatte Medienverteilerschrank,IP44,SKII,1100x800x205mm, 252PLE, Schrankgehäuse nach DIN VDE 0603/1, Maßnorm DIN 43 870 zur Aufputz, Unterputz oder teilversenkter Montage. Schutzart IP31 (IP44/IP54 nach DIN VDE 0470/1), Schutzklasse II schutzisoliert, Schutzart IP3X hinter der Tür. Bestehend aus Schrank mit Tür aus pulverbeschichtetem, eingebranntem, stabil profiliertem 1 mm dickem Stahlblech. Innenauskleidung komplett aus Kunststoff. Leitungseinführungen oben und unten durch eingebaute Kunststoffflanschplatten, rückseitige Vorprägung im Kunststoffteil und Sammelschienendurchführungen als beidseitige seitliche Vorprägung im unteren Bereich. Tür frontbündig mit innenliegenden, justierbaren Scharnieren, wahlweise rechts oder links anschlagbar mit 110° Öffnungswinkel. Türverschluß mit Vorreiber, ab Breite 800 mm und bei allen Schränken ab einer Höhe von 1250 mm mit LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 25 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Stangenverschluß mit Dreipunktschließung. Türverschluß durch andere Schließungen austauschbar. Schrank nebeneinander und übereinander anflanschbar. Schrankgröße 1- bis 5-feldrig mit 72 bis 540 Platzeinheiten (PLE). Höhe installiertes Produkt: 1100 mm Breite installiertes Produkt: 800 mm Tiefe installiertes Produkt: 205 mm Schutzart: IP44 Schutzklasse: Schutzklasse II RAL Farbnummer: 9010 Türschliessungstyp: Klappgriff mit Vorreiber und Stangenverschluß Anzahl Türen: 2 Anzahl der Schlösser: 1 Fabrikat: Hager ZB33S einschließlich 1x Montageplatte UD31M1 1x Montageplatte UD32M1 1x Montageplatte UD41M1 1x Montageplatte UD42M1 oder gleichwertig angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1,00 45.5.1.6 St Hausanschlussverstärker Kathrein VOS 43/RA Hausanschlussverstärker für HFC-Netze bis 1 GHz Eingebautes Schaltnetzteil Gussgehäuse mit F-Anschlüssen Integrierter Rückweg 5-65 MHz aktiv/passiv und abschaltbar (umschaltbar mit Steckbrücken) Fest eingebaute, regelbare Dämpfungssteller LED als Betreibsanzeige Prüfbuchse am Ausgang -20 dB (mit Richtkoppler) Prüfbuchse am Eingang - 20 dB Erfüllt EN 60728-11, EN 50083-2 und EN 60065 Fabrikat: Kathrein VOS 43/RA o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 2,00 45.5.1.7 St Hausanschlussverstärker Astro Strobel HVO 40 P Breitbandverstärker mit 65 MHz Rückweg, Vorweg bis 1006 MHz, Verstärkung Vorweg 40 / 32 dB, Ausgangspegel Vorweg 110 dBµV, Verstärkung Rückweg 32 / 22 dB, Ausgangspegel Rückweg 116 / 120 dBµV (2 / 3 Sender), diverse Einstellmöglichkeiten mittels Steckbrücken und Pads zur Konfiguration des Vor- und Rückweges Anschlussart ist F-Connector. Anzahl der Ausgänge ist 1. Anzahl der Eingänge ist 1. Ausführung ist Hausanschlussverstärker. Netzteil ist eingebaut. Fernspeisbar ist nein. Entzerrer ist ja. Pegelsteller ist ja. Rückkanal ist aktiv/passiv/schaltbar. Frequenz Rückkanal ist 5-65 MHz. Verstärkung Rückkanal ist 32 dB. Verstärkung VHF ist 40 dB. LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Verstärkung UHF ist 40 dB integrierter Rückweg Fabrikat: Astro Strobel HVO 40 P o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 2,00 45.5.1.8 St 1-fach F-Abzweiger 8,5 dB 1-fach F-Abzweiger 8,5 dB Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 01 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 60,00 45.5.1.9 St 1-fach F-Abzweiger 12 dB 1-fach F-Abzweiger 12 dB Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 02 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 4,00 45.5.1.10 St 1-fach F-Abzweiger 16 dB 1-fach F-Abzweiger 16 dB Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 03 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 4,00 45.5.1.11 St 1-fach F-Abzweiger 20 dB 1-fach F-Abzweiger 20 dB Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 04 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 4,00 45.5.1.12 St 2-fach F-Abzweiger 20 dB 2-fach F-Abzweiger 20 dB Fabrikat: Kathrein, Typ: EAD 04 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 2,00 45.5.1.13 St 8-fach F-Abzweiger Multi-Tap 8-fach F-Abzweiger Multi-Tap Fabrikat: Kathrein, Typ: EAX 28 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 13,00 St 26 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 45.5.1.14 2-fach Verteiler 2-fach Verteiler Fabrikat: Teleste, Typ: V2-04 F/F o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 23,00 45.5.1.15 St 3-fach Verteiler 3-fach Verteiler Fabrikat: Teleste, Typ: V3-06 F/F o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 8,00 45.5.1.16 St 4-fach Verteiler 4-fach Verteiler Fabrikat: Teleste, Typ: V4-08 F/F o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 14,00 45.5.1.17 St 6-fach Verteiler 6-fach Verteiler Fabrikat: Teleste, Typ: V6-10 F/F o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1,00 45.5.1.18 St 4-fach F-Endabzweiger 4-fach F-Endabzweiger Fabrikat: Teleste, Typ: MT 4 F/F o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1,00 45.5.1.19 St 6-fach F-Endabzweiger 6-fach F-Endabzweiger Fabrikat: Teleste, Typ: MT 6 F/F o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 1,00 45.5.1.20 St Antennenanschlussdose Antennenanschlussdose Fabrikat: Astro, Typ: GUT 121 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 160,00 St 27 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.5.1.21 Rahmen mit Zentralplatte für Antennenaschlussdose Rahmen mit Zentralplatte für Antennenaschlussdose im Schalterprogramm GIRA E55 rw 160,00 45.5.1.22 Einheit Einheitspreis in EUR St F-Kompressions-Stecker, BraunTeleCom F-Kompressions-Stecker Fabrikat: BraunTeleCom, Typ: CX 4,9 o.glw. angeb. Fabrikat/Typ: ......... 330,00 45.5.1.23 F-Verbinder F-Verbinder 330,00 45.5.1.24 St F-Abschlusswiderstand F-Abschlusswiderstand Kathrein EMK 03 o.glw. 4,00 45.5.1.29 St F-Kompressions-Stecker, Cable Con MK 19 F-Kompressions-Stecker Cable Con MK 19 o.glw. 8,00 45.5.1.28 St Stecker FM413 Stecker FM413 12,00 45.5.1.27 St PG 11 Stecker PG 11 Stecker CableCon EMP20 o.glw. 8,00 45.5.1.26 St F-Stecker Verbindungsleitung 30 cm F-Stecker Verbindungsleitung 30 cm 38,00 45.5.1.25 St St Adapter PG 11 Stecker auf F-Connector Adapter PG 11 Stecker auf F-Connector CableCon o.glw. 2,00 St 28 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.5.1.30 F-Erdungsblock 4-fach F-Erdungsblock 4-fach Kathrein EMU 24 o.glw. 2,00 45.5.1.31 St St St Schutzkontaktsteckdose 250V 16A erhöhter Berührungsschutz APAusführung IP44 STLB-Bau 10/2013 053 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), in Aufputzausführung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen. 2,00 45.5.1.34 Gesamtbetrag in EUR Rauchdichter Verschluss Rauchdichter Verschluss der Kabelzugrohre gemäß Leitungsanlagenrichtlinie 118,00 45.5.1.33 Einheitspreis in EUR F-Erdungsblock 2-fach F-Erdungsblock 2-fach Kathrein EMU 22 o.glw. 6,00 45.5.1.32 Einheit 29 20.05.2016 17.05.2016 St Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2-fach erhöhter Berührungsschutz APAusführung IP44 STLB-Bau 10/2013 053 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), in Aufputzausführung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen. 4,00 St Gesamtsumme: LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.7 KGR 457 Übertragungsnetze 45.7.1 KGr. 457.10 Kabel, Leitungen, Geräte 45.7.1.1 LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw. Keller/Wohnung vorh.Kabelrinne/Kanal LWL-Innenkabel vom Keller zu den Wohnungen DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E 9/125 G657 A1 STB900H UV, Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu versehen. in vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle 2.192,00 45.7.1.2 m m LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw. Sternpunkten vorh.Kabelrinne/Kanal LWL-Innenkabel zwischen den Sternpunkten DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E 9/125 G657 A1 STB900H UV, Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu versehen. in vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle 20,00 45.7.1.4 Einheitspreis in EUR LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw. Keller/Wohnung vorh.Rohr/Unterflurkanal LWL-Innenkabel vom Keller zu den Wohnungen DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E 9/125 G657 A1 STB900H UV, Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu versehen. in vorh. Rohre/Unterflurkanäle 1.977,00 45.7.1.3 Einheit m LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw. Sternpunkten vorh.Rohr/Unterflurkanal LWL-Innenkabel zwischen den Sternpunkten DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E 9/125 G657 A1 STB900H UV, Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit 30 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu versehen. in vorh. Rohre/Unterflurkanäle 100,00 45.7.1.5 m LWL-Innenkabel Anschluss Einmodenfaser J-VH 4E9/125 STLB-Bau 10/2015 061 LWL-Innenkabel DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), nur anschließen je Ende, als Lichtbogenspleiß in Spleißkassette an Pigtail, DIN EN 61753-1, Assemblierungsklasse Grade B, als Einmodenfaser Einmodenfaser OS 1, DIN EN 50173-1, J-VH, 4 E 9/125. 192,00 St Gesamtsumme: 31 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.9 KGR 459 Fernmelde- und informationstechn 45.9.1 Dokumentation 45.9.1.1 Abgleichen der Ausführungspläne Überprüfen, abgleichen und ggf. ergänzen bzw. fortschreiben der vorliegenden Ausführungspläne - mit den Änderungen, die während der Ausführung vorgenommen werden, - mit den gültigen Werkplänen des Architekten - oder den tatsächlichen Bedingungen auf der Baustelle. - Ggf. aufteilen von Bereichen in Gruppen, falls erforderlich abstimmen mit - den Fremdgewerken - der örtlichen Fachbauleitung, - dem Bauherrn oder Auftraggeber, - dem Nutzer und/oder falls erforderlich oder vorgeschrieben der jeweils zuständigen Behörde. 1,00 45.9.1.2 Gesamtbetrag in EUR St St Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals Mehrmalige, über die gemäß VOB Teil C / Elektrotechnische Anlage Abschnitt 3.4.2 hinausgehende Einweisungen der Nutzer. 1,00 45.9.1.4 Einheitspreis in EUR Anfertigen eigener Montagepläne anhand der Ausführungspläne des Ing.Büros, Anfertigen eigener Montagepläne anhand der Ausführungspläne des Ing.Büros, diese sind 2-fach dem Ingenieurbüro und dem Architekten zur Kenntnis vorzulegen. Montage ohne Planvorlage ist nicht zulässig, dadurch bedingte Änderungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers! 1,00 45.9.1.3 Einheit 32 20.05.2016 17.05.2016 St Abnahmen, Bestandsunterlagen, Bestandspläne Abnahmen, Bestandsunterlagen, Bestandspläne, Übergabeberichte, Mess- und Prüfprotokolle, Ersatzteilliste usw., wie in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Punkt ZTV 3 beschrieben. 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 45.9.2 Stundenlohnarbeiten Einheitspreis in EUR 33 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Wichtige VORBEMERKUNGEN zu Stundenlohnarbeiten Wichtige VORBEMERKUNGEN zu Stundenlohnarbeiten AUSFÜHRUNG AUF GESONDERTE ANORDNUNG DER BAULEITUNG Die nachstehenden Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden (VOB/B§2Nr.3 gilt nicht). Die Verrechnungssätze haben den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Gewinn, Sozialkassenbeiträge und dergl., Leistungszulagen und Treueprämien, Lohn- und Gehaltsnebenkosten sowie Auslösung, Wegegelder, Kosten der Heimfahrten, die vom Auftragnehmer zu tragenden Kosten für An- und Rückreise zur Baustelle, evtl. Schlechtwetterregelung und Ausfallzeit, Entschädigungen sowie vermögenswirks. Leistungen zu enthalten. Zuschläge für tarifliche Erwerniszuschläge, Mehrarbeits-, Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit sind gesondert nachzuweisen. Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet. Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben. Bei Baustoffen für Stundenloharbeiten gilt: In die nachstehenden Verrechnungssätze sind alle Zuschläge - nicht jedoch die MwSt. - einzurechnen für die Lieferung von Baustoffen frei Baustelle einschl. Transport zur Verwendungsstelle. Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben. Weiterer Hinweis: Soweit für die Vergütung von Stoffkosten keine Vereinbarungen getroffen worden sind, sind diese vom Auftragnehmer mit ihren Einstandspreisen (Preis frei Fahrzeug Baustelle ohne Abladen) zuzüglich angemessener Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn nachzuweisen. Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauleitung und des AG durchzuführen. Regieberichte müssen regelmäßig und zeitnah, jedoch spätestens nach 3 Werktagen der Bauleitung zur Prüfung vorgelegt werden. Verspätet eingereichte Berichte werden nicht mehr anerkannt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Stundenlohnarbeiten höchstens von Monteuren der Entgeltgruppe F(Lohngruppe 5) oder Entgeltgruppe G (Lohgruppe 6) ausgeführt werden. Arbeiten, die Monteure höherer Lohngruppen erfordern, werden gesondert in Auftrag gegeben. Die Stundensätze der einzelnen Lohngruppen sind komplett auszufüllen. Sollte der Bieter über eine nachfolgend angeführte Lohngruppe nicht verfügen, hat er die nächst höher qualifizierte einzusetzen. NACHTRÄGLICH VORGELEGTE REGIE WIRD NICHT ANERKANNT ! Diese Regelung ist dem Personal auf der Baustelle mitzuteilen und unbedingt einzuhalten! Im Rahmen von Stundenlohnarbeiten anfallende Maschinenstunden werden nicht gesondert vergütet. LV: Medien Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 45.9.2.1 Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker 5,00 45.9.2.2 h h Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur 10,00 45.9.2.4 Einheitspreis in EUR Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger Installationsmonteur Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger Installationsmonteur 10,00 45.9.2.3 Einheit h Lehrling (3.u.4.Lehrj.) Lehrling (3.u.4.Lehrj.) 10,00 h Gesamtsumme: 34 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Medien Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 45 KGR Fernmelde- und informationstechnisch 45.1 KGR 451 Telekommunikationsanlagen 45.1.1 KGR 451.10 Kabel, Leitungen, Geräte 45.5 KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen 45.5.1 KGR 455.10 Kabel, Leitungen, Geräte 45.7 KGR 457 Übertragungsnetze 45.7.1 KGr. 457.10 Kabel, Leitungen, Geräte 45.9 KGR 459 Fernmelde- und informationstechn 45.9.1 Dokumentation 45.9.2 Stundenlohnarbeiten Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 35 20.05.2016 17.05.2016 Gesamtbetrag in EUR GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (GWG BB-VOB) 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich die GWG vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 3 Form und Inhalt der Angebote (zu § 13 VOB/A bzw. § 13 EG VOB/A) 1 3.1 Zu § 13 Abs. 1 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 1 VOB/A Für das Angebot sind die von der GWG übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist – ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vgl. unten) – unzulässig. Das Angebot muss schriftlich eingereicht und rechtsverbindlich unterzeichnet sein. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Ist das Angebot nicht vom Bieter persönlich oder von einer Person bzw. Personen unterzeichnet, deren Vertretungsbefugnis sich aus dem Handelsregister ergibt, so muss ihm eine schriftliche, von vorgenannten Person(en) erteilte Vollmacht beigefügt sein. Angebote, die diesem Erfordernis nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie E-Mail, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex und Telefax, sind nicht zugelassen. Das Angebot muss die geforderten Preise enthalten. Die Preise (Einheitspreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Alle Preise sind in Euro und Cent anzugeben. Das Angebot muss die geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Der Bieter kann für die Angebotsabgabe eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn er den von der GWG verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennt; Kurzfassungen müssen jedoch zumindest die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem von der GWG verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Muster und Proben des Bieters müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.2 Zu § 13 Abs. 2 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 2 VOB/A (Angebote mit technisch abweichenden Spezifikationen) Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen nach § 7 Abs. 3 VOB/A bzw. § 7 EG Abs. 3 VOB/A abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. 1 Zitierweise: § X Absatz Y VOB/A bezeichnet die §§ (und ggf. Absätze) der VOB Teil A Abschnitt 1; § X EG Absatz Y VOB/A bezeichnet die §§ (und ggf. Absätze) der VOB Teil A Abschnitt 2 (jeweils in ihrer neuesten, im Zeitpunkt der Aufforderung der GWG zur Angebotsabgabe im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung). 3.3 GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 Zu § 13 Abs. 3 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 3 VOB/A (Änderungsvorschläge oder Nebenangebote) Soweit nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe Nebenangebote zugelassen sind, gilt: 3.3.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, sie und ihre Anzahl sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3.3.2 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 3.3.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 3.3.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 3.3.5 Nebenangebote, die den Nummern 3.3.1 erster Halbsatz, 3.3.2 bis 3.3.4 nicht entsprechen, werden vorbehaltlich einer Nachreichung fehlender Erklärungen oder Nachweise gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen. 3.4 Zu § 13 Abs. 4 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 4 VOB/A (Preisnachlässe) Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an einer von der GWG in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. 3.5 Zu § 13 Abs. 5 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 5 VOB/A (Bietergemeinschaften) Bietergemeinschaften haben die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen. 4 Nachunternehmer / Andere Unternehmen 4.1 Für Vergaben nach VOB/A Abschnitt 1 (VOB/A) gilt: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben. Soweit von der GWG nicht bereits mit dem Angebot verlangt, ist der Bieter verpflichtet, der GWG nach dem Eröffnungstermin den/die Namen des/der Nachunternehmer auf Anforderung innerhalb einer ihm in der Anforderung gesetzten angemessenen Frist vollständig bekannt zu geben. 4.2 Für Vergaben nach VOB/A Abschnitt 2 (VOB/A - EG) gilt: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der GWG zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 5 Angebotsfrist / Eröffnungstermin Die Angebotsfrist läuft ab, sobald der Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin mit der Öffnung des ersten Angebotes beginnt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote vom Bieter schriftlich (auch per Telefax) oder im online-Verfahren durch Löschung auf der elektronischen Plattform zurückgezogen werden. -2- GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB Teil B - (GWG ZV-VOB) Der Auftraggeber ist nachfolgend als "AG", der Auftragnehmer ist nachfolgend als "AN" bezeichnet. Nummern ohne Zusatz beziehen sich auf die Bestimmungen dieser GWG ZV-VOB. 1 Art und Umfang der Leistung (zu § 1 VOB Teil B) / Begriffsbestimmungen 1.1 1.1.1 Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile sind das Angebot des AN mit den dort aufgeführten weiteren Vertragsbestandteilen und gegebenenfalls mit den vorrangigen Änderungen oder Ergänzungen im / in Protokoll(en) zu(m) Aufklärungsgespräch(en) nach § 15 VOB Teil A bzw. § 15 EG VOB Teil A oder im / in Verhandlungsprotokoll(en)sowie das Zuschlagsschreiben des AG. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN haben keine Gültigkeit. Leistungsverzeichnis Auch, wenn der AN für sein Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist für die Leistungsbeschreibung allein das vom AG verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. Begriffsbestimmungen „Auftragssumme“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen oder anderer Vertragsbestandteile ist die von den Parteien vor der Ausführung des Vertrages vereinbarte Vergütung (also ohne spätere Änderungen etwa durch geänderte Mengen oder Nachträge). „Nettoauftragssumme“ bezeichnet die Auftragssumme ohne Umsatzsteuer, „Bruttoauftragssumme“ die Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer. Soweit in Vertragsbestandteilen von „Abrechnungssumme“ die Rede ist, ist damit die Schlussrechnungssumme (einschließlich nach Vertragsabschluss hinzu gekommener Änderungen und Nachträge) in ihrer ggf. aufgrund berechtigter Korrekturen richtigen Höhe gemeint. „Nettoabrechnungssumme“ bezeichnet die Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer, „Bruttoabrechnungssumme“ die Abrechnungssumme einschließlich Umsatzsteuer. 1.1.2 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 2 Vergütung (zu § 2 VOB Teil B) 2.1 2.2 Die vereinbarten Preise sind Festpreise; Lohn- und Materialpreisgleitklauseln werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Einheitspreise behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne von § 2 Abs. 3 VOB Teil B eintreten. Auch bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Wenn nach § 2 Abs. 5, 6 oder 7 VOB Teil B neue Preise zu vereinbaren sind, so sind diese auf der Grundlage der Preisermittlung der Vertragsleistung zu bilden. Die Preisermittlung für die neu zu bildenden Preise ist dem Nachtragsangebot beizufügen. Der AN ist (über nachstehende Nr. 2.8 hinaus) verpflichtet, dem AG die für die Preisermittlung weiter erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Das gleiche gilt, wenn dem AN eine Vergütung nach § 2 Abs. 8 Nr. 2. VOB Teil B oder nach § 2 Abs. 8 Nr. 3. VOB Teil B i.V.m. §§ 677 ff. BGB zusteht. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- oder Auftragssumme bezogen ist. Nr. 2.4 findet auch auf vereinbarte Regiesätze Anwendung, wenn Regiepreise auf Basis geschätzter Mengen in den Gesamtpreis eingegangen sind, auf welchen der AN einen pauschalen Nachlass gewährt hat. Macht der AN Ansprüche gemäß § 8 Abs. 1 VOB Teil B, gemäß § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 VOB Teil B oder gemäß § 9 Abs. 3 VOB Teil B geltend, so ist er (über nachstehende Nr. 2.8 hinaus) verpflichtet, dem AG die zur Berechnung des Anspruchs weiter erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Beansprucht der AN in den Fällen des § 2 Abs. 5, 6, 7 oder 9 VOB Teil B eine zusätzliche oder erhöhte Vergütung, so muss er dies dem AG vor Ausführung der entsprechenden Leistung schriftlich anzeigen. Nach der Anzeige hat er ohne besondere Aufforderung unverzüglich ein Nachtragsangebot einzureichen. Der AN haftet dem AG für aus schuldhafter Verletzung dieser Nebenpflichten entstehende Schäden. Der AN hat auf Verlangen des AG diesem die Preisermittlung für die vertragliche Leistung verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Der AG darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der AN davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen. Die Preisermittlung wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Die Vereinbarung oder Gewährung verlängerter Ausführungsfristen wegen Behinderung oder Unterbrechung begründet keinen Anspruch auf besondere oder geänderte Vergütung. § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) und etwaige Ansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB Teil B (ggf. in Verbindung mit § 642 BGB) bleiben jedoch unberührt. Vergütung bei Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten Basiert der Auftrag auf einem Änderungsvorschlag oder einem Nebenangebot des AN, so sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem Änderungsvorschlag oder dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich sind. 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 3 Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB Teil B) 3.1 Der AN hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem AG den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom AG zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den AG rechtzeitig erfolgen kann. Planunterlagen des AG werden dem AN 2-fach kostenlos ausgehändigt. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG zur Ausführung freigegeben sind. Stammen solche Unterlagen vom AN, so übernimmt der AG durch die Freigabe keine Mitverantwortung für deren technische Richtigkeit. Stammen solche Unterlagen vom AG, so bleibt ungeachtet der Freigabe durch den AG die Prüfungs- und Hinweispflicht des AN unberührt. 3.2 -3- GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 4 Ausführung (zu § 4 VOB Teil B) 4.1 Rechtzeitig vor Beginn seiner Vertragsleistung hat der AN dem AG den für seine Vertragsleistung verantwortlichen, vertretungsberechtigten Bauleiter zu benennen; dieser ist zur Teilnahme an vom AG anberaumten Besprechungen verpflichtet. Soweit Berührungspunkte mit den Gewerken anderer AN bestehen, hat der AN seine Leistung in Abstimmung mit diesen AN zu erbringen. Selbstvornahmerecht des AG während der Ausführung Kommt der AN seiner Pflicht zur Beseitigung eines schon während der Ausführung erkannten Mangels (§ 4 Abs. 7 VOB Teil B) nicht nach, so kann der AG nach erfolglosem Ablauf einer dem AN hierzu unter Androhung der Selbstvornahme gesetzten angemessenen Frist die Beseitigung selbst durchführen und vom AN Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen (Selbstvornahmerecht), wenn nicht der AN die Beseitigung zu Recht verweigert. Die Schadenersatzansprüche des AG gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 VOB Teil B und die Rechte des AG gemäß § 4 Abs. 7 Satz 3, § 8 Abs. 3 VOB Teil B bleiben unberührt. Gleiches gilt, wenn der AN seiner auch während der Ausführung seiner Leistungen bestehenden Verpflichtung jeglichen durch seine Arbeiten anfallenden Bauschutt, Abfall und jegliches Verpackungsmaterial etc. laufend unaufgefordert, unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen nicht nachkommt. Bauleiter des AN, Unterrichtung des AG, Bautagesberichte Der AN hat fortlaufende Bautagesberichte zu führen und diese dem AG auf Verlangen täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Von allen wichtigen Maßnahmen oder Vorkommnissen auf der Baustelle, insbesondere vom Beginn aller wesentlichen Teilleistungen, ist der AG rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen, soweit dies nicht durch dem AG übergebene Bautagesberichte geschieht. Unbeschadet etwaiger Eintragungen in den Bautagesberichten müssen Anzeigen, Mitteilungen, Anmeldungen oder andere Nachrichten, welche der Vertrag oder die VOB Teil B vorschreiben, unmittelbar an den AG erfolgen, um dem AG gegenüber wirksam zu sein. Werbung Das Zulassen von Werbung auf der Baustelle ist dem AG vorbehalten. Firmenschilder dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG angebracht werden. Öffentlich-rechtliche bzw. betriebliche Pflichten des AN Der AN verpflichtet sich, seinen laufenden Steuerverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Der AN erklärt durch seine Unterschrift, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse zur Erbringung der vertraglichen Leistungen (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle; Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft) verfügt, und ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse über die gesamte Zeit seiner Vertragsleistungen bestehen bleiben. Der AN verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sämtliche von ihm bei der Abwicklung des Auftrages eingesetzten Arbeitnehmer über sämtliche gesetzlich erforderlichen Versicherungen (insbesondere Sozial- und Unfallversicherungen) sowie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse verfügen und dass alle diesbezüglichen Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden. Der AN hat dem AG die Erfüllung der Pflichten aus Nrn. 4.6.1 bis 4.6.3 auf Verlangen nachzuweisen, im Falle von Veränderungen, insbesondere bei Personalwechsel, auch wiederholt. Sicherung von Mindestlohnpflichten Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Danach ist der AN verpflichtet, den zur Erfüllung seiner Vertragsleistung eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche Mindestlöhne zu gewähren. Daneben haftet der AN gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) dafür, dass auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn gemäß der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen vergütet wird. Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des AN eingesetzt sind, für tatsächlich geleistete Arbeit den Ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht, so hat der AN als sofort fällige Pflicht gegenüber dem AG an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der AN hat die erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten. Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der AN dem AG nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Lohn auch tatsächlich erhalten haben. Dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der AG berechtigt fällige Zahlungen bis zu 5% der Nettoauftragssumme zurückzubehalten. 4.2 4.3 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.5 4.6 4.6.1 4.6.2 4.6.3 4.6.4 4.7 4.7.1 4.7.2 5 Ausführungsfristen (zu § 5 VOB Teil B) 5.1 5.2 5.3 Auf Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, unverzüglich nach Auftragserteilung unentgeltlich einen detaillierten Arbeitsablaufplan, der die Vertragstermine bzw. Vertragsfristen berücksichtigt, aufzustellen und dem AG zu übergeben oder an der Aufstellung eines solchen mitzuwirken. Auf die in Nummer 4.3 geregelten Folgen von Fristversäumungen in Sonderfällen wird hingewiesen. Auf die Klarstellung in Nr. 14.3 wird ebenfalls hingewiesen. 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (zu § 6 VOB Teil B) Es gilt § 6 VOB Teil B. Auf Nr. 4.4.3 wird hingewiesen. 7 Verteilung der Gefahr / Bauleistungsversicherung (zu § 7 VOB Teil B) Es gilt § 7 VOB Teil B. -4- GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 8 Kündigung durch den AG (zu § 8 VOB Teil B) 8.1 8.1.1 8.1.2 8.3 Teilkündigung Eine Teilkündigung ist zulässig. Unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB Teil B in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Nr. 1. Satz 1 VOB Teil B ist der AG auch berechtigt, dem AN den Auftrag hinsichtlich örtlich oder funktional abgrenzbarer Teile seiner Leistung zu entziehen; diese Teile der Leistung brauchen kein "in sich abgeschlossener Teil der vertraglichen Leistung" im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1. Satz 2 VOB Teil B zu sein. Zu § 8 Abs. 3 VOB Teil B Dem AG steht ein außerordentliches Kündigungsrecht im Sinne von § 8 Abs. 3 VOB Teil B auch zu, wenn der AN Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden; der AN bei der Ausführung dieses Vertrages ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung) und Dienstoder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. e Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, SchwarzArbG) oder wenn der AN bei der Ausführung dieses Vertrages Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er eine oder mehrere Personen beauftragt, von denen er weiß, dass diese die Leistungen unter vorsätzlichem Verstoß gegen § 1 der Handwerksordnung erbringen (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes auszusprechen. Im Übrigen gelten in diesen Fällen § 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 VOB Teil B entsprechend. Sonstige Kündigungsrechte des AG bleiben unberührt. 9 Kündigung durch den AN (zu § 9 VOB Teil B) 8.2 Es gilt § 9 VOB Teil B. 10 Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB Teil B) 10.1 10.2 Es gilt § 10 VOB Teil B. Der AN hat die im Baugewerbe übliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolicen sowie die Nachweise über die letzten Beitragszahlungen sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. 11 Vertragsstrafe (zu § 11 VOB Teil B) 11.1 11.4 Gerät der AN mit Fertigstellung seiner Leistung in Verzug, so hat er für jeden Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Nettoauftragssumme, an den AG zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des AG wegen Verzuges des AN bleiben unberührt. Bereits verwirkte Vertragsstrafen wegen Verzuges entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine oder Fristen. Wenn der AN oder die für ihn tätigen Personen aus Anlass des dem AN erteilten Auftrages nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, so hat der AN an den AG als Vertragsstrafe 5 % der Nettoauftragssumme zu zahlen, es sei denn, dass vom AG ein höherer oder vom AN niedrigerer Schaden nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche oder Rechte des AG, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB Teil B, bleiben unberührt. Zum Vorbehalt der Vertragsstrafe siehe Nrn. 12.6 und 12.7. 12 Abnahme (zu § 12 VOB Teil B) 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Teilabnahmen können nicht verlangt werden. § 12 Abs. 5 VOB Teil B ist ausgeschlossen. § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt. Vorbehalte wegen bekannter Mängel können vom AG auch noch im Zusammenhang mit der Schlussrechnung spätestens bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Vorbehalte wegen Vertragsstrafen wegen Verzuges des AN können vom AG auch noch im Zusammenhang mit der Schlussrechnung spätestens bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Wegen einer Vertragsstrafe nach Nr. 11.3 bedarf es keines Vorbehaltes des AG. 11.2 11.3 12.6 12.7 -5- GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 13 Mängelansprüche (zu § 13 VOB Teil B) 13.1 13.1.1 Verjährungsfrist Abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1. und Nr. 2. VOB Teil B beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche des AG gegen den AN 5 Jahre. Die 5-jährige Verjährungsfrist gilt auch für Anlagenteile, bei welchen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, unabhängig davon, ob der AG dem AN die Wartung überträgt. Ist der AG gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 2. VOB Teil B zur Ersatzvornahme (Selbstvornahme) berechtigt, so kann er stattdessen auch über den in § 13 Abs. 6 VOB Teil B geregelten Fall hinaus dem AN die Vergütung wegen des entsprechenden Mangels mindern (§ 638 BGB). § 13 Abs. 7 VOB Teil B gilt nicht. Stattdessen gilt § 634 Nr. 4 BGB. Zu den ggf. vom AN zu ersetzenden Schäden gehören auch die Eigenkosten des AG für die Veranlassung und Überwachung der Mängelbeseitigung. Bei Räumen, die nicht vom AG selbst genutzt werden, hat sich der AN die Durchführung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen jeweils von deren Nutzer schriftlich bestätigen zu lassen und dem AG diese Bestätigung in Kopie vorzulegen. Der AN erhält hierzu auf Anfrage vom AG schriftliche Angaben über die jeweiligen Ansprechpartner. Die Bestätigung des Nutzers bedeutet jedoch keine Abnahme der Mängelbeseitigung; diese Abnahme obliegt allein dem AG. 13.1.2 13.2 13.3 13.4 14 Abrechnung (zu § 14 VOB Teil B) 14.1 Unterlässt der AN den rechtzeitigen Antrag auf Feststellung von Leistungen, deren Aufmaß später nicht mehr oder nur schwer möglich ist, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an der Aufmessung, so gilt die Feststellung des AG als endgültig, wenn nicht der AN deren Unrichtigkeit beweist. 14.2 14.2.1 Rechnungen Alle Rechnungen sind im Original (ohne Nachweisunterlagen) unmittelbar an die Hauptverwaltung des AG und zeitgleich in Kopie (mit Nachweisunterlagen) an die rechnungsprüfende Bauleitung des AG einzureichen. Die Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. In allen Rechnungen ist jeweils die Auftragsnummer des AG anzugeben. Sie können sonst ablaufbedingt in der Buchhaltung des AG nicht bearbeitet werden. Rechnungen ohne Auftragsnummer werden deshalb vom AG unbearbeitet an den AN zurück geschickt. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Klargestellt wird, dass zu den vom Auftragnehmer im Falle seines Verzuges zu erstattenden Verzugsschäden auch eine etwaige, durch den Verzug des Auftragnehmers verursachte Mehrbelastung des AG in Folge einer etwaigen Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer gehört. 14.2.2 14.2.3 14.2.4 14.2.5 14.3 15 Stundenlohnarbeiten (zu § 15 VOB Teil B) 15.1 Der AN hat die nach § 2 Abs. 10 VOB Teil B vereinbarten Stundenlohnarbeiten jeweils spätestens am 3. Werktag nach ihrer Ausführung durch den Anforderungen des § 15 Abs. 3 VOB Teil B entsprechende Regiezettel nachzuweisen. Der AN haftet dem AG für den dem AG aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht des AN etwa entstehenden Schaden. Die Regiezettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB Teil B folgende Anga- ben enthalten: 15.2 15.3 15.4 15.5 15.6 - das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Setzt der AG dem AN für Zeiträume, die länger als 2 Wochen zurückliegen, durch schriftliche Erklärung eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Vorlage von Regiezetteln für etwa angefallene Regieleistungen, so verliert der AN etwaige diesbezügliche Ansprüche auf Regievergütung, wenn er diese Nachfrist schuldhaft verstreichen lässt und der AG in seiner schriftlichen Nachfristsetzung unter Hinweis auf die vorliegende Regelung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Auf Nr. 2.5 wird hingewiesen. Die Anerkenntnisfiktion bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Stundenlohnzettel gemäß § 15 Abs. 3 S. 5 VOB Teil B wird ausgeschlossen. Für die Zahlungen des AG gilt nachfolgende Nr. 16. Stellt sich bei einer späteren Prüfung heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Leistungen zu Vertragsleistungen oder deren Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten trotz der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel nicht vergütet. Bei etwaiger Überzahlung ist der AN zur Rückerstattung verpflichtet. -6- GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 16 Zahlung (zu § 16 VOB Teil B) 16.1 16.1.1 Sondervereinbarung zum Steuerabzugsverfahren gemäß §§ 48 ff. EStG: Der AN ist verpflichtet, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für den Fall, dass dem AG im Zeitpunkt der Leistung einer Zahlung an den AN keine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG vorliegt und der AG deshalb den Steuerabzug gemäß § 48 EStG durchführen muss, ist der AN verpflichtet, dem AG den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand für die Bearbeitung und den Zahlungsverkehr zu erstatten. Hierfür wird für jeden einschlägigen Vorgang der Zahlung an den AN mit Abzug und Abführung des Steuerabzugsbetrages an das Finanzamt eine Aufwandspauschale in € 25,00 vereinbart. Weist der AN einen niedrigeren oder der AG einen höheren tatsächlichen Aufwand nach, so ist an Stelle der Pauschale der tatsächliche Aufwand zu erstatten. Sollte diese Erstattungsverpflichtung ihrerseits umsatzsteuerpflichtig sein, so hat der AN gegen entsprechende Rechnungsstellung, welche auch nachträglich erfolgen kann, auch die Umsatzsteuer zu tragen bzw. zu erstatten. Überzahlungen, Rückforderungsansprüche des AG Vorbehaltlose Zahlungen des AG auf jegliche Rechnungen des AN bedeuten keine Anerkennung der in den Rechnungen geltend gemachten Ansprüche, auch nicht der dort enthaltenen Nachträge und Stundenlohnarbeiten. Rückforderungen des AG aus ungerechtfertigter Bereicherung des AN, insbesondere aus Überzahlungen, bleiben stets vorbehalten. Der AN kann sich gegenüber Ansprüchen des AG aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Leistet der AN innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. 16.1.2 16.2 16.2.1 16.2.2 16.2.3 17 Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB Teil B) Soweit im jeweiligen Vertrag Sicherheitsleistung(en) des AN vereinbart ist/sind, gilt in Ergänzung zu und teilweiser Abweichung von § 17 VOB Teil B folgendes: 17.1 17.1.1 Sicherungszwecke Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des AN aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen (auch solcher, die aufgrund eines vertraglichen Leistungsbestimmungsrechtes des AG auszuführen sind) einschließlich Erfüllung der Mängelansprüche. Sind die Leistungen des AN abgenommen, so sichert diese Sicherheit Mängelansprüche des AG gegen den AN wegen Mängeln, die der AG nicht spätestens bei Abnahme gerügt hat, jedoch nur bis zur Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme des AN (in ihrer ggf. aufgrund berechtigter Korrekturen richtigen Höhe). Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung aller Mängelansprüche des AG gegen den AN. Der Sicherungszweck der Sicherheit für Abschlagszahlungen ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Nr. 1. Satz 3 VOB Teil B. Der Sicherungszweck der Sicherheit für Vorauszahlungen ergibt sich aus § 16 Abs. 2 VOB Teil B. Arten und Stellung der Sicherheitsleistungen Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann nach Wahl des AN durch Bürgschaft, Hinterlegung des Sicherheitsbetrages (§ 17 Abs. 5 VOB Teile B) oder durch Einbehalt von Geld seitens des AG geleistet werden. Solange und soweit der AN eine vertragsgemäße Bürgschaft nicht übergibt oder den Sicherheitsbetrag nicht hinterlegt, ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der volle Sicherheitsbetrag erreicht ist, und zwar ohne die Beschränkung auf 10 % der jeweiligen Zahlung gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1 VOB/B. Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. § 17 Abs. 6 VOB/B gilt nicht; der AG ist also insbesondere nicht verpflichtet, einen einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Die Sicherheit für Mängelansprüche ist vom AN stets nur Zug um Zug gegen Freigabe der Sicherheit gemäß Nr. 17.2.1 zu stellen und kann nach Wahl des AN durch Bürgschaft, Hinterlegung des Sicherheitsbetrages (§ 17 Abs. 5 VOB Teile B) oder durch Einbehalt von Geld seitens des AG geleistet werden. Solange und soweit der AN eine vertragsgemäße Bürgschaft nicht übergibt oder den Sicherheitsbetrag nicht hinterlegt und soweit dem AG nicht (noch) eine Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchesicherheit zur Verfügung steht, ist der AG berechtigt, Zahlungen einzubehalten, bis der volle Sicherheitsbetrag erreicht ist. Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. § 17 Abs. 6 VOB/B gilt nicht; der AG ist also insbesondere nicht verpflichtet, einen einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Die Sicherheit für Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB Teil B ist ausschließlich durch Bürgschaft zu leisten. Die Sicherheit für Vorauszahlungen gemäß § 16 Abs. 2 VOB Teil B ist ausschließlich durch Bürgschaft zu leisten. Bürgschaften und zugelassene Bürgen Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. Dabei handelt es sich um: Formblatt GWG Bürgschaft 1 (Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft) Formblatt GWG Bürgschaft 2 (Mängelansprüchebürgschaft) Formblatt GWG Bürgschaft 3 (Abschlagszahlungsbürgschaft) Formblatt GWG Bürgschaft 4 (Vorauszahlungsbürgschaft) Die Bürgschaft ist von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten sinngemäß folgende Erklärung des Bürgen: Der Bürge übernimmt gegenüber dem AG für den AN die selbstschuldnerische Bürgschaft (Verzicht auf die Einrede aus § 771 BGB) für … (Bezeichnung der gesicherten Verpflichtungen) …. und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von € …. (Sicherheitsbetrag) an den AG zu zahlen. Der Bürge kann 17.1.2 17.1.3 17.1.4 17.2 17.2.1 17.2.2 17.2.3 17.2.4 17.3 17.3.1 17.3.2 17.3.3 -7- GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014 nur auf Zahlung in Geld in Anspruch genommen werden. Er ist (außer im Falle einer Ungewissheit über die Person des Gläubigers gemäß § 372 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht berechtigt, sich durch Hinterlegung aus seiner Verpflichtung zu befreien. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde an den Bürgen. Die Ansprüche des AG aus dieser Bürgschaft verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, nicht jedoch vor Ablauf von 8 Jahren ab dem Datum dieser Bürgschaftserklärung. Für diese Bürgschaft gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. Die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft enthält ferner die Einschränkung gemäß 17.1.1. Satz 2. 17.4 17.4.1 17.4.2 17.4.3 17.4.4 Frei- bzw. Rückgabe der Sicherheiten Der AG ist verpflichtet, die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche nach Abnahme der Leistungen und Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Schlussrechnung des AN sowie Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit für Mängelansprüche frei- bzw. zurückzugeben, es sei denn dass Ansprüche des AG, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück halten. Für die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche gilt § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 18 Vertragssprache / anwendbares Recht / Streitigkeiten (Gerichtsstand) / Schlussbestimmungen 18.1 18.1.1 Vertragssprache Vertragssprache ist - auch für die gesamte schriftliche und mündliche Abwicklung - ausschließlich Deutsch. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die eine fachliche Verständigung in Deutscher Sprache ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG nach entsprechender angemessener Fristsetzung mit Ankündigung und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. 18.1.2 18.2 18.3 18.4 18.5 Anwendbares Recht Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts, für evtl. gerichtliche Verfahren ausschließlich deutsches Prozessrecht. Gerichtsstand Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vorbehaltlich abweichender Formvereinbarung durch bevollmächtigte Vertreter des AG im Einzelfall bedürfen jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so steht dies der Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht entgegen. Für den Fall unwirksamer Bestimmungen soll stattdessen die jeweilige Bestimmung der VOB, Teil B bzw. Teil C, gelten. -8- 80064 MÜNCHEN STÄDTISCHE WOHNUNGSGESELLSCHAFT MÜNCHEN M.B.H. Postfach 33 04 80 GWG An 4 Für Abgabe des Submissionsangebotes unbedingt Umschlag mit diesem Aufkleber versehen Submissionsangebot ·Terminsache Vergabebüro: GWG Heimeranstr. 35 Eröffnungstermin: 1. OG. 16.06.2016 Zimmer 1.04 Absender: 09:30 Bauvorhaben: 3-1000-0234-0101 Sanatoriumsplatz 2-S1 Kostenangebot zu: Medientechnik 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €/h Zuschläge in % auf Lohn 2.1 Baustellengemeinkosten 2.2 Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge © VHB Bayern - Stand April 2016 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen 1 von 2 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge bare Herstellungskos- gem. 2.4 ten € % 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum 3-1000-0234-0101_26 Baumaßnahme Sanatoriumsplatz 2-S1 Modernisierung Leistung Medientechnik Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Ermittlung der Angebotssumme Betrag € Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x x 2.2 2.3 2.4 2.5 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 NACHBARN 19,00 10 10 1,1510 1,93 10 1,30 20 2,70 20 5,30 1,30 10 1,93 WC 2.94 m² 2.94 m² Lager 2.15 m² 20 Flur 20 Lager 2.15 m² FEUERWEHRZUFAHRT T30-RS T30-RS RD 20 20 2,60 5.20 m² Windfang Windfang 5.20 m² 2,40 20 1,30 10 10 20 2,23 7 GEBÄUDETEIL SÜD 8 89 b 89c 1 I/95 Büro Büro Büro 13.50 m² 13.50 m² 14.46 m² 13.50 m² Büro 13.50 m² 4,50 12871/210 Büro 12 8 7 1/ IV 5 12 8 12871/361 71/ 10 9 UMGEBUNGSPLAN M 1:500 1,1510 3,90 / 20 II /2 1 1,1510 2 8,80 / 20 20 1 II 8,40 /2 0 ato riu m 7 1,15 30 5 89a 87b I II I 89 5 87c /2 0 /20 6,00 /19 87 a II 4 3 30 4 II /2 0 S täd t. S an 18 . 0 /20 3.86 m² II 0 7769 6.24 m² Lager /20 6.24 m² 8490 87 II 5 6 Flur /1 9 85 b II 85c II 7 /1 9 / 19 Flur 85a II 85 II 30 8 II 83c 19 3 Rohrkeller / Kriechkeller 120.66 m² 83 b 1 DER / 19 2.08 m² / 19 WC 6 II Lager 4.52 m² Lager 3.68 m² II 2.08 m² Lager 3.68 m² / 18 9 Lager 4.52 m² FAHRR Ä 0 WC 2 83 /18 /1 8 12871/183 /1 8 2,40 + MÜL L 9.42 m² T30-RS T30-RS S8 /1 9 20 Ä DE R Loggia Loggia 20 FAHR R 3,00 2,96 17.76 m² 9.42 m² STÄDTISCHES KLINIKUM MÜNCHEN GmbH Thalkirchner Str. 48, 80337 MÜNCHEN 20 6,28 Lager 2.15 m² 29,25 Büro RD LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Roßmarkt 3, 80331 MÜNCHEN 20 FEUERLÖSCHER 13.00 m² 20 3,00 Rohrkeller 8.82 m² FLUR-NR. 12871/2 S5 Büro 13.00 m² 13.00 m² 6,28 20 17.75 m² 17.75 m² Flur GEBÄUDETEIL NORD 93 7 Elektro Ertüchtigung Deckenschottungen bestehende Elektro Löschwasser Steigleitung FEUERLÖSCHER 20 20 13.00 m² Treppenhaus BRANDWAND BRANDWAND F90-A ehemal. Müllschacht BAYERISCHER LANDESVERBAND des KATHOLISCHEN DEUTSCHEN FRAUENBUNDES Schraudolphstr. 1, 80799 MÜNCHEN II GEBÄUDETEIL SÜD 3,00 3,00 20 3,00 1,72 20 16,24 3,00 15,80 20 GEBÄUDETEIL NORD 20 3,00 20 20 T30 FLUR-NR. 12871/338 VI 3,00 20 5,40 20 2,72 2.15 m² Büro S3 IV 3,00 20 Lager Lager 2.15 m² Büro 20 3,00 Windfang 1.79 m² II 8,40 Windfang IV 3,00 2.15 m² 1.79 m² E Lager 2.15 m² alle vertreten durch: A&O IMMOBILIEN Bavariaring 9, 80336 MÜNCHEN SS 8.70 m² Lager RA 13.00 m² ST Büro Lager 13.00 m² S4 EN 2.RETTUNGSWEG D 29,25 N Büro Kellerraum 15.60 m² Rohrkeller 8.82 m² LI 8.70 m² SE Kellerraum 15.60 m² O 13.00 m² Teeküche AS STR OTH Kellerraum 15.60 m² FEUERLÖSCHER S2 D Büro EO Büro B SEY ZUR Elektroverteilung 7.81 m² Kellerraum 15.60 m² TH Lager 2.15 m² 13.00 m² T30 1,15 Büro Lager 2.15 m² Kellerraum 15.60 m² NOTAUSSTIEG 10 12.86 m² 2.15 m² Kellerraum 15.60 m² 3,30 20 WC 12.86 m² Lager Wasserdruckhöhensanlage 15.60 m² 7 3,00 Büro 2,30 Heizungsverteilung 15.36 m² Wasserverteilungsraum 15.60 m² SIMON Kay, Herzog-Rudolf-Str. 2, 80539 MÜNCHEN KAISER Jochen, Hedwig-Dransfeld-Allee 25, 80637 MÜNCHEN JACOB Karl, Gartenreihe 16a, 66740 SAARLOUIS HUBER Stephan, Heubergstr. 36, 81825 MÜNCHEN ZICKGRAF Gerhard, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN SCHMUCKER-ZICKGRAF Gertrud, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN HARSCH Georg, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN HARSCH Brunhilde, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN BRECHT Nicola, Bozzarisstr. 37a, 81545 MÜNCHEN RITSCHER Margit, Säckingenstr. 18, 81545 MÜNCHEN LOY Georg, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN LOY Alexa, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN Dr. GRÜNDWÄLDER Otto, Lorenzonistr. 51, 81545 MÜNCHEN KELLER Renate, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ KELLER Stefanie, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ KELLER Robert, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ WEISSBRODT Andreas, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN WEISSBRODT Katrin, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN SMOLA Angelika, Seybothstr. 42, 81545 MÜNCHEN NEUMANN Ivan, Possartstr. 9, 81679 MÜNCHEN HIERONIMI Ulrich, Schuhmannstr. 4, 81679 MÜNCHEN 10 IV 3,00 Wasserzählerraum 15.36 m² 7 1,30 10 A 30 20 1,0030 A 3,30 10 3,00 6,70 2,90 3,00 20 1,30 10 70 2,70 10 20 20 5,30 60 6,70 20 10 FLUR-NR. 12871/142 1,15 3,00 10 5,40 IV 16,50 5,90 VEIDT Silvia Theodolindenstr. 20, 81545 MÜNCHEN IV 1,1510 5,40 FLUR-NR. 12871/101 12871/2 7768 3,00 20 3,00 20 20 3,00 3,40 20 3,00 20 15,80 20 3,00 1,60 10 20 1,30 20 3,00 20 20 3,00 20 3,00 20 1,30 10 1,60 20 3,00 1,90 20 7 S 1,0320 3,00 1952a 20 20 20 20 20 II 3,00 9,00 1,90 XIV XV 20 20 1,03 7 XIV 3,40 20 H O C H H AU 12871/101 A A 16,20 GRUNDRISS REGELGESCHOSS 1. bis 4.OG GRUNDRISS UNTERGESCHOSS / KELLER 10 5,30 30 1,1510 3,30 7 2,90 10 1,30 20 2,70 70 1,00 Appartment WC WC 12.86 m² 2.94 m² 2.94 m² 20 2.15 m² FLUR F90-A Bad 2.15 m² 2.15 m² 4.99 m² ABBRUCH WINDFANG Windfang 1.79 m² 1.79 m² T30-RS RD 17.76 m² Loggia RD 9.42 m² 3,00 9.42 m² 2.08 m² Bad Küche 3.68 m² 4.52 m² WC 4.52 m² 2.08 m² 20 20 Küche 3.68 m² Flur 6.24 m² 6.24 m² FLUR F90-A 10 Bad 8,80 2,23 Flur Treppenräume Loggia Flure Schächte Wohnungsnutzung Aufzug Techniknutzung Umnutzung von Lagerzu Büronutzung Keller Umnutzung von Wohnzu Büronutzung Stahlbeton Bestand T30-RS-Tür Mauerwerk Bestand T30-Tür Beton Fertigteil Bestand RD-Tür Brandwand neu F90-A VT-Tür Appartment Appartment Appartment Appartment 13.50 m² 14.46 m² 13.50 m² 13.50 m² A 3,00 20 3,00 20 3,00 20 3,00 20 3,00 A 20 20 20 15,80 1,03 7 1,90 20 1,60 10 1,30 20 3,00 20 20 3,00 20 1,30 10 1,60 20 1,90 7 GRUNDSTÜCK: SANATORIUMSPLATZ 2 81671 MÜNCHEN GRUNDEIGENTÜMER: LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN REFERAT FÜR GESUNDHEIT UND UMWELT GEMARKUNG, FLUR-NR.: MÜNCHEN-HARLACHING, 12871/361 Bauherr: Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Bayerstrasse 28a 80335 München vertreten durch: GWG Gemeinnützige Wohnstättenund Siedlungsgesellschaft mbH Heimeranstrasse 31 und 33 80339 München Telefon: 089 / 55114-0 Telefax: 089 / 55114-309 4,50 3,90 1,1510 Appartment 13.50 m² 1,1510 37.40 m² 36.36 m² GEBÄUDETEIL SÜD 7 3.86 m² 6,20 Leitung Büro 17.94 m² Leitung Büro Leitung Büro 10 GEBÄUDETEIL SÜD 10 Bad T30 FLUR F90-A VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR BRANDSCHUTZSANIERUNG ENTSPRECHEND BRANDSCHUTZNACHWEIS SIND IN DEN ZEICHNUNGEN MIT ROTEN TEXT BESCHRIEBEN. T30-RS 20 WC 6.75 m² 10 5,90 8,80 1,25 Appartment 2.15 m² T30 20 LEGENDE 2.15 m² Windfang 7.80 m² 13.00 m² Windfang Loggia 20 Archiv Appartment Treppenhaus 2,40 Kopierraum 6.75 m² F90-A T30-RS 20 Archiv 2.15 m² T30 T30-RS 20 Kopierraum 5.25 m² AUSZUG "DIGITALE STADTGRUNDKARTE Stand: Febr.2007 2.15 m² Bad VENTILATOR ZUR DURCHSPÜLUNG T30-RS LAGEPLAN M 1:1000 Bad Bad LÖSCHWASSEREINSPEISUNG SELBSTSCHLIESSEND 8.70 m² 13.00 m² 2,96 35.62 m² 12871/338 13.00 m² 13.00 m² 2,40 SELBSTSCHLIESSEND T30-RS Appartment WC D 2.58 m² Treppenhaus ABBRUCH WINDFANG Appartment Teeküche ehemal. MüllElektro Ertüchtigung schacht Deckenschottungen bestehende Elektro Löschwasser Steigleitung 13.00 m² WC D 2.58 m² T30-RS 7767 Bad 2.15 m² Windfang T30-RS 13.00 m² FLUR F90-A 93 7 1.94 m² Appartment Bad 29,25 WC H 1,15 20 Bad 20 20 2.61 m² Lager 20 11.60 m² WC D 6.31 m² FEUERLÖSCHER 5.98 m² Büro Flur Loggia 13.00 m² 6,28 Flur Teeküche 8.70 m² Appartment 6,28 20 bestehende Löschwasser Steigleitung 3,00 Bad Appartment 15.90 m² 15.90 m² 3,00 2.15 m² 5.20 m² 3,00 Büro Büro 10 29,25 12.43 m² GEBÄUDETEIL NORD 4,32 Lager 1,72 20 15.90 m² 10 Büro 15.90 m² 16,24 1,50 20 20 15.76 m² Flur 15.76 m² Flur GEBÄUDETEIL NORD 20 3,00 20 4.35 m² 2,60 Bad 13.00 m² Büro 3,30 12.86 m² 2.15 m² Appartment 15.90 m² 2.RETTUNGSWEG 7 302a 3,00 15.90 m² Putzraum 1,93 10 Appartment Loggia 5,40 20 3,00 Büro 15.56 m² 1,30 10 Bad 17.75 m² 15.74 m² Büro 5,30 20 2,30 Büro 15.74 m² 20 1,30 10 20 30 3,00 Büro 10 Schule Teeküche 16,20 1,30 10 A 2.RETTUNGSWEG 3,00 1,93 10 60 20 60 A 10 20 1,78 3,00 8 3,00 3,44 5,40 3,00 10 5,90 20 1,30 5,40 3,00 20 10 20 2,70 5,30 3,00 20 10 20 1,30 1,30 3,00 10 10 2,60 1,335 2,90 1,30 10 10 10 5.20 m² 3,865 1,30 FLUR F90-A 10 17.75 m² 10 5,30 1,15 I 10 in g I 16,70 u s H arlach I 1,15 12871/142 III K ra n k e n h a 22 neu: BÜRONUTZUNG - bisher reine WOHNNUTZUNG 1,0320 EINGABEPLAN BRANDSCHUTZTECHNISCHE SANIERUNG HOCHHAUS: ALS GENEHMIGUNGSPLAN ZUM BRANDSCHUTZNACHWEIS UND NUTZUNGSÄNDERUNG EG BIS 4.OG VON WOHN- / LAGER- ZU BÜRONUTZUNG WOHN- UND BÜROGEBÄUDE HOCHHAUS S1 GRUNDRISSE: UG / EG / 1. bis 4.OG / 5.- 8.OG 1:100 ÜBERSICHTSPLAN 1:500 / LAGEPLAN 1:1000 20 20 3,00 20 3,00 16,20 16,20 GRUNDRISS ERDGESCHOSS neu BÜRONUTZUNG - bisher reine LAGER- / HAUSWIRTSCHAFTSNUTZUNG 3,00 20 3,00 20 Entwurfsverfasser: Datum VE Datum 30.04.2009 4208 1:100 GRUNDRISS REGELGESCHOSS 5.BIS 8.OG Plan Nr. WOHNNUTZUNG A. G. 1.-1/0/1-8.01 /b NACHBARN 5,40 10 5,90 5,30 10 1,30 10 BRANDGASVENTILATOR FÜR ENTLÜFTUNG AUFZUGSMASCHINENRAUM / AUFZUGSSCHACHT 5,40 2,90 10 1,30 10 5,30 FLUR-NR. 12871/101 VEIDT Silvia Theodolindenstr. 20, 81545 MÜNCHEN FLUR-NR. 12871/142 SIMON Kay, Herzog-Rudolf-Str. 2, 80539 MÜNCHEN KAISER Jochen, Hedwig-Dransfeld-Allee 25, 80637 MÜNCHEN JACOB Karl, Gartenreihe 16a, 66740 SAARLOUIS HUBER Stephan, Heubergstr. 36, 81825 MÜNCHEN ZICKGRAF Gerhard, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN SCHMUCKER-ZICKGRAF Gertrud, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN HARSCH Georg, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN HARSCH Brunhilde, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN BRECHT Nicola, Bozzarisstr. 37a, 81545 MÜNCHEN RITSCHER Margit, Säckingenstr. 18, 81545 MÜNCHEN LOY Georg, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN LOY Alexa, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN Dr. GRÜNDWÄLDER Otto, Lorenzonistr. 51, 81545 MÜNCHEN KELLER Renate, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ KELLER Stefanie, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ KELLER Robert, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ WEISSBRODT Andreas, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN WEISSBRODT Katrin, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN SMOLA Angelika, Seybothstr. 42, 81545 MÜNCHEN NEUMANN Ivan, Possartstr. 9, 81679 MÜNCHEN HIERONIMI Ulrich, Schuhmannstr. 4, 81679 MÜNCHEN +40.51 10 3,30 7 1,93 10 1,30 20 2,70 20 1,30 10 1,93 7 3,30 10 NRA AN BEIDEN SEITEN JEWEILS ÜBER BESTEHENDE ÖFFNUNGEN WC 2.94 m² 2.94 m² Appartment 12.86 m² Bad 2.15 m² 2.15 m² Bad Bad 2.15 m² 2.15 m² +34.32 13.00 m² 2,64 Appartment +31.68 20 GEBÄUDETEIL NORD +29.04 Bad 20 2.15 m² Bad F90-A 13.00 m² Windfang 1.79 m² 1.79 m² +23.76 Appartment 13.00 m² Bad 2.15 m² 2.15 m² T30-RS T30-RS +21.12 Treppenhaus 17.76 m² Loggia RD 3,00 2,96 RD 9.42 m² 2,64 9.42 m² T30-RS T30-RS +18.48 WC 4.52 m² 2.08 m² 6.24 m² 10 Bad FLUR F90-A 2,64 Flur 6.24 m² 8,80 2,23 Flur +15.84 1,30 10 300k FLUR F90-A 40,61 Küche 3.68 m² 2,64 Bad 2,60 5.20 m² Windfang 3.68 m² 4.52 m² 5.20 m² Bad Küche 20 2.08 m² Windfang 20 20 2,40 WC STÄDTISCHES KLINIKUM MÜNCHEN GmbH Thalkirchner Str. 48, 80337 MÜNCHEN 20 Bad Loggia LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Roßmarkt 3, 80331 MÜNCHEN 2,79 305a 6,28 2,49 20 Windfang Appartment Appartment Appartment Appartment 13.50 m² 14.46 m² 13.50 m² 13.50 m² 2,64 Appartment 13.50 m² 4,50 +13.20 20 1,90 3,00 20 20 1,60 10 1,30 20 3,00 20 20 3,00 20 3,00 1,30 10 1,60 20 3,00 1,90 20 7 1,0320 3,00 20 16,20 GRUNDRISS REGELGESCHOSS 9.BIS 13.OG WOHNNUTZUNG 2,64 2,64 1,03 7 +7.92 +5.28 2,64 A 20 +10.56 UMNUTZUNG ZU BÜRORÄUMEN 1,1510 1,1510 3,90 GEBÄUDETEIL SÜD 7 3.86 m² 38,81 Appartment FLUR-NR. 12871/2 13.00 m² 3,00 20 Elektro Ertüchtigung Deckenschottungen bestehende Elektro Löschwasser Steigleitung BAYERISCHER LANDESVERBAND des KATHOLISCHEN DEUTSCHEN FRAUENBUNDES Schraudolphstr. 1, 80799 MÜNCHEN +26.40 Appartment ehemal. Müllschacht 13.00 m² FLUR-NR. 12871/338 29,25 T30 3,00 2.15 m² T30-RS Appartment 93 7 2,64 FLUR F90-A Bad 2.15 m² alle vertreten durch: A&O IMMOBILIEN Bavariaring 9, 80336 MÜNCHEN 2,64 13.00 m² 17.75 m² 2.15 m² 8.70 m² Loggia Bad Appartment Teeküche 17.75 m² 13.00 m² 3,00 Appartment Loggia 20 3,00 1,72 20 Teeküche 8.70 m² 3,00 Appartment FLUR F90-A FLUR F90-A 3,00 20 20 Bad 2,64 WC 12.86 m² 2,30 Appartment 3,00 20 +36.96 13.00 m² 16,24 +38.31 20 70 A 1,15 1,35 1,1510 2,20 NRA +2.64 2,64 ABBRUCH ABGEHÄNGTE DECKE 19,00 4,60 20 3,15 20 ±0.00 -0.50 4,60 2,70 20 3,15 20 4,60 A 1,80 9,80 2,30 4,60 -2.30 11,65 11,65 11,65 SCHNITT A 8720 20 4,35 bestehende Löschwasser Steigleitung Lüftung 3,48 Expan.-Gefäß 13.70 m² 29,45 20 DACHFLÄCHE NORD T30 2,80 3,00 Loggia Loggia RD RD 9.38 m² NRA ÖFFNUNG ÜBER TÜRE 0.75m² Treppenhaus Wohnungsnutzung T30 4,10 Aufzug-Maschinen-Raum 37.34 m² BRANDGASVENTILATOR FÜR ENTLÜFTUNG AUFZUGSMASCHINENRAUM / AUFZUGSSCHACHT 5,75 5,75 DACHFLÄCHE SÜD 5,75 Flure GRUNDSTÜCK: SANATORIUMSPLATZ 2 81671 MÜNCHEN GRUNDEIGENTÜMER: LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN REFERAT FÜR GESUNDHEIT UND UMWELT GEMARKUNG, FLUR-NR.: MÜNCHEN-HARLACHING, 12871/361 Loggia Schächte Aufzug 20 7.56 m² 20 20 3,90 20 NRA ÖFFNUNG ÜBER TÜRE 0.75m² VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR BRANDSCHUTZSANIERUNG ENTSPRECHEND BRANDSCHUTZNACHWEIS SIND IN DEN ZEICHNUNGEN MIT ROTEN TEXT BESCHRIEBEN. T30 2,70 9.38 m² LEGENDE Treppenräume 12,05 20 6,28 16.23 m² Techniknutzung Umnutzung von Lagerzu Büronutzung Keller Umnutzung von Wohnzu Büronutzung Stahlbeton Bestand T30-RS-Tür Mauerwerk Bestand T30-Tür Beton Fertigteil Bestand RD-Tür Brandwand neu F90-A VT-Tür Bauherr: Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Bayerstrasse 28a 80335 München vertreten durch: GWG Gemeinnützige Wohnstättenund Siedlungsgesellschaft mbH Heimeranstrasse 31 und 33 80339 München Telefon: 089 / 55114-0 Telefax: 089 / 55114-309 EINGABEPLAN BRANDSCHUTZTECHNISCHE SANIERUNG HOCHHAUS: ALS GENEHMIGUNGSPLAN ZUM BRANDSCHUTZNACHWEIS UND NUTZUNGSÄNDERUNG EG BIS 4.OG VON WOHN- / LAGER- ZU BÜRONUTZUNG WOHN- UND BÜROGEBÄUDE HOCHHAUS S1 A 4,60 20 3,15 20 2,70 GRUNDRISSE: 9.- 13.OG / DG / SCHNITT M 1:100 20 3,15 20 4,60 Entwurfsverfasser: 3,40 9,80 3,40 Datum VE Datum 30.04.2009 4208 1:100 16,60 GRUNDRISS DACHGESCHOSS Plan Nr. A. G. 1.9-14/D/S.02 /b
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