Vergabeunterlagen der Vergabe 3-1000-0234-0101_26

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert:
Hinweise für Bieter
- Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren.
Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim
Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis
der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des
Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise
nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch
Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den
Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne
öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen
Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten
Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter
Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht
präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben
auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch
können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in
der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das
Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen
Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in
Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es
Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die
Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf
kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen.
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie
bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten
Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie
ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die
Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren
Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der
Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die
Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort
geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die
Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die
Zugangsberechtigung.
Stand: Oktober 2012
211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
Heimeranstraße 35
80339 München
Deutschland
Tel.:089 551 14 - 253
Fax.:089 551 14 - 315
Vergabeart
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
wettbewerblicher Dialog
Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 16.06.2016
Uhrzeit 09:30
Bindefrist endet am 29.07.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
3-1000-0234-0101 Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Vergabenummer
Leistung
3-1000-0234-0101_26
Medientechnik
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212EU
Bewerbungsbedingungen EU (Stand April 2016)
226.H
Mindestanforderungen an Nebenangebote
227.H
Gewichtung der Zuschlagskriterien
242.H
Instandhaltung
2492
Online-Vergaben
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214.H
Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
228
Nichteisenmetalle
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
C)
D)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
213.H
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm
124EU
Eigenerklärung zur Eignung – EU
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481
Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Vertragsformular für Instandhaltung:
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
236
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu
vergeben im Namen und für Rechnung
GWG München
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen
zu vergeben im Namen und für Rechnung
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name Auf Anfrage
Anschrift
Tel.
E-Mail
Fax.
Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform.
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner - Herr Markus Brand Architekt
Osterwaldstraße 10, 80805 MünchenTel. 089 360 770, Fax 089 363801
3
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
EU genannten – mit dem Angebot einzureichen:
siehe Vergabebekanntmachung
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222
224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
EU genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe Vergabebekanntmachung
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt)
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Urkalkulation, Referenzen 444, Formular 124 für Nachunternehmer
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
3.3
4
Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der
Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
Losweise Vergabe:
✘
nein
ja, Angebote sind möglich für
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung
nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
schriftlich
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Offenen Verfahren).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform
der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen
mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu
senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
T3 Zentrale Vergabe/Vertragswesen
Straße: Heimeranstraße 35
PLZ/Ort: 80339 München
1. OG.
Zimmer 1.04
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
Maßnahmenummer:
3-1000-0234-0101
Vergabenummer:
Baumaßnahme:
Sanatoriumsplatz 2-S1
Leistung:
3-1000-0234-0101_26
Medientechnik
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):
Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847
10
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212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2
"Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.1
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht
die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise
einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der
Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss
des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von
Unterauftragnehmern.
5
Nebenangebote
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.1
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.1
6.2
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet
haben, nicht zugelassen.
7
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich
bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet
sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8
Eignung
8.1
Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
−
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
− oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-
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212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der
engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen
Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die
Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt
bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen
ist.
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2492
(Online-Vergaben)
Vergabenummer
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme:
Mac:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac
zu betreiben.
Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf
ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden
beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache
und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen.
Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle
Es werden elektronisch bereitgestellt:
- die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen)
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe).
Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Bescheinigungen
z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)
Ordner Anlagen
- für Begleitschreiben
- für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen
Ordner Nebenangebote
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Besondere Vertragsbedingungen
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 11.07.2016
.
spätestens
in der
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 26.11.2016
.
innerhalb von
ginn.
in der
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den AusführungsbeKW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
2.2
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
0,1
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten
Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem
Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
3.2
1
-fach und zugleich
bei
dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekturbüro
2
-fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
2
4
-fach einzureichen.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
60
Tage
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer
Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf
er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten(§ 17
Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit
nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
5
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B):
nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen Bayerns (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung
muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
− die Vertragserfüllung das Formblatt
− die Mängelansprüche das Formblatt
− vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
(kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - 421
„Mängelansprüchebürgschaft“ - 422
„Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
- 423
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
7
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
8-9
10
- frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
10. 1 Haftung
Der AN ist verpflichtet, dem AG eine Sach- und Personenhaftpflichtversicherung
nachzuweisen, die für die gesamte Zeit der Bautätigkeit des AN aufrechtzuerhalten ist. Die
Deckungssummen sind für die Personen- und Sachschäden jeweils 1.000.000,00 Euro.
Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die anteilige Prämie für die
Bauleistungen des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu tragen und beläuft
sich auf 0,175 % der Bruttoabrechnungssumme des AN. Sie wird gegen den
Schlusszahlungsanspruch des AN aufgerechnet.
10.2.Gewährleistung
Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche des AG gegen den AN beträgt 5 Jahre.
10.3. Kinderarbeit
Der AN verpflichtet sich, keine Produkte zu verwenden, die in Kinderarbeit entstanden sind.
-zu Pkt. Baustrom, Bauwasser, Toiletten - siehe Angaben LV
Fortsetzung siehe Leistungsbeschreibung
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241
(Abfall)
Vergabenummer
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
1.2
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw.
− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der
Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
1.2
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung .
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
GAEB DA 90.
GAEB DA XML.
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für
Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B.
Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
2.2
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
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(Datenverarbeitung)
2.3
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden
REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung,
die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
Leistungserfassung
2.4
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu
verwenden.
Berichtigung einer Leistungsberechnung
2.5
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
Fehlermitteilung
2.6
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls
nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden.
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
Heimeranstraße 35
80339 München
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
3-1000-0234-0101 Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Vergabenummer
Leistung
3-1000-0234-0101_26
Medientechnik
Anlagen 1
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
124
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
125.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber
221 oder 222
Angaben zur Preisermittlung
224
Lohngleitklausel – Berechnung des Änderungssatzes
233
Nachunternehmerleistungen
234
Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapzitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Nebenangebot(e)
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
1
€
Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
2.1
Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß
Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt
€*
* nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der Nebenangebote
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3
5
St.
%
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich−
nisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An−
gebotes sind.
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits−
schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den
„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3
BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
−
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
−
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
7
8
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
2
3
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
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124EU
(Eigenerklärung zur Eignung – EU)
EU – Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen auszufüllen,
soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen)
Maßnahmennummer 3-1000-0234-0101
Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Bewerber ∗)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Jahr
Jahr
€
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes
Muster vorlegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer.
∗)
zutreffendes ankreuzen
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124EU
(Eigenerklärung zur Eignung – EU)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
1
2
der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung
des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum und Unterschrift) 3)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
1)
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3)
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2)
© VHB Bayern – Stand April 2016
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444
(Referenzbescheinigung)
Firma (Name und vollständige Anschrift)
Referenzbescheinigung
Vom Referenznehmer auszufüllen:
Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
vertreten durch
Name
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Bezeichnung des Bauvorhabens
Ausgeführte Leistung
Einzelleistung
1
Komplettleistung
2
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Ausführungszeit (Monat/Jahr)
vertraglich gebunden als
Art der Baumaßnahme
Baubeginn
Hauptauftragnehmer
Fertigstellung
ARGE-Partner
Neubau
Umbau
Nachunternehmer
Denkmal
Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens
( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht
Nummer
Bezeichnung
1
2
Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich
Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer
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444
(Referenzbescheinigung)
Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter
Angabe der ausgeführten Mengen
Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer:
Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke:
Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
Bei Komplettleistung: Eventueller Besonderheiten der Ausführung
Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in €)
Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in €)
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine
Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)
© VHB Bayern – Stand August 2014
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(Referenzbescheinigung)
Nur vom Referenzgeber auszufüllen!
3
Die Leistungen sind
auftragsgemäß durchgeführt worden
im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der
Abwicklung gemacht:
Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden.
wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.
Ansprechpartner ist
im
Tel.
Fax
E-Mail
Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt.
Die Richtigkeit folgender Angaben
− stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter
Angabe der ausgeführten Mengen
− Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
− Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
− Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt)
liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber
ausdrücklich nicht bestätigt.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
3
Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.
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(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich
© VHB Bayern - Stand April 2016
Beschreibung der Teilleistungen
Namen des Nachunternehmen
(einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle)
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(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des
Unternehmens
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Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
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(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Bewerber/Bieter
Vergabenummer
Datum
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns
gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem
gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1
Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Modernisierung
Modernisierung
WE 0234 Sanatoriumsplatz 2 - Geb. S1 Harlaching
Vergabenummer 3-1000-0234-0101_26
Leistungsverzeichnis
Medientechnik
Bauherr: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft
München mbH
Heimeranstraße 31
80339 München
Einheitspreis
in EUR
1
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
45
KGR Fernmelde- und informationstechnisch
2
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
A) Beschreibung des Bauvorhabens
A) Beschreibung des Bauvorhabens
WE 0234 Sanatoriumsplatz 2 Hochhaus S1
Auf dem Grundstück, Flur-Nr. 12871/361 der GWG
Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG)
befinden sich mehrere Wohnheimgebäude aus den
Baujahren 1964 - 1991. Die Gebäude lagen zu Ihrer
Bauzeit auf dem Grundstück des Klinikums Harlaching.
Im Jahr 2006 erfolgte die Teilung des Grundstücks und
die Übertragung des Grundstücks und der Wohngebäude
auf die GWG.
Das Gebäude S1 befindet sich zusammen mit sechs
weiteren vier- bis achtgeschossigen Wohngebäuden auf
dem Grundstück 12871/361, Gemarkung München, Sektion 7
(Untergiesing), mit einer Größe von ca. 18.600 m2.
ABGRENZUNG ZU WEITEREN MAßNAHMEN
Die Errichtung einer Kindertageseinrichtung (S5) als
freistehendes Gebäude wird als eigenständiges Projekt
durchgeführt. Die Neuordnung der Erschließung und die
Abtrennung von den Versorgungseinrichtungen des
Klinikums erfolgt ebenfalls als eigenständiges Projekt.
BESTANDSGEBÄUDE
Das Hochhaus S1 wurde vom Architekturbüro Werz und
Ottow in Arbeitsgemeinschaft mit dem Hochbaureferat
der Stadt München geplant, und in den Jahren 1963-1964
errichtet. Das Gebäude beinhaltet ein Untergeschoss,
das Erdgeschoss, 13 Obergeschosse sowie einen
zurückgesetzten Technikaufbau im 14. Obergeschoss mit
einer Gesamthöhe von 40,5 m. Das Gebäude mit einer
Grundfläche von 19 x 29 Metern gliedert sich in einen
nördlichen und einen südlichen Gebäudeteil die über
einen eingerückten Erschließungskern mit einer Treppe
und zwei Aufzügen verbunden sind.
Gebäudedaten Bestandsgebäude BRIa 18.100 m3
BGF 6.800 m2
NF1-6 4.000 m2
KONSTRUKTION BESTANDSGEBÄUDE
Das Gebäude ist eine Stahlbetonkonstruktion in
Schottenbauweise. Die Balkone bestehen aus
Stahlbetonfertigteilen. Das Gebäude ist auf
Streifenfundamenten gegründet.
Das Dach über dem 13. OG ist als Kaltdachstuhl
ausgeführt. Die Geschossdecke ist mit Mineralwolle
gedämmt. Die Dachabdichtung aus verschweißten
Bitumenbahnen ist auf im Gefälle auf Mauerwerkschotten
verlegten Porenbetonplatten aufgebracht. Die
Dachfläche über dem Technikaufbau ist nicht gedämmt
und besitzt ebenfalls eine Bitumenabdichtung.
Als Außenwandbekleidungen der Obergeschosse sind
großformatige 8cm starke Betonfertigteile mit
ausgewaschenem Vorsatzbeton aus teilweise kristallinem
Split mit 12cm ausgedämmtem Wandabstand eingebaut. Die
Fenster der Wohnungen sind Holzfenster mit
Isolierverglasung, die Treppenhausfassaden sind als
Stahlrohrrahmenkonstruktion ausgeführt.
RAUMPROGRAMM BESTAND
Das Gebäude umfasst Technikräume im Untergeschoss
sowie im Technikaufbau im 14. Obergeschoss.
Im Erdgeschoss sind nutzerspezifische Nebenräume sowie
ein Schulungsbereich untergebracht.
Im 1. bis 13. Obergeschoss sind jeweils 15 Appartments
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit einer Nasszelle vorhanden. Die gemeinschaftlich
genutzten Küchen und WC's sind in Nebenraumzonen
zusammengefasst.
SANIERUNGSMAßNAHMEN
Die durchzuführende Sanierung bedeutet einen Rückbau
bis auf die Rohbausubstanz. Im Wesentlichen werden die
folgenden Sanierungsarbeiten durchgeführt:
Gebäude
Anpassung der Wohnungsgrundrisse, Zusammenlegung von
Appartments zu selbständigen Wohneinheiten mit eigenem
Sanitärbereich und Küche
Einbau eines zweiten notwendigen Treppenhauses zur
Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege
Sanierung der verglasten Fassadenbereiche
Ergänzung der Außenwanddämmung im Erdgeschoss und
Dachaufbau
Erneuerung der Dachdämmung als Warmdach und Rückbau
des Kaltdachstuhls
Neuer Ausbau einschließlich nichttragende Innenwände,
Balkonbrüstungen, Bodenbeläge
Tragwerk
Betonsanierung der Balkone
Zusätzliche Gebäudeaussteifung als Kompensation für
die Erstellung von Türdurchbrüchen zur Zusammenlegung
von Wohneinheiten
Ergänzung von Stahlbetonfundmenten im Gebäude
Technische Gebäudeausrüstung
Die technische Ausrüstung des Gebäudes wird
einschließlich der Ausstattungsgegenstände,
Verteilernetze und der technischen Aggregate erneuert.
Verlegung der Anschlüsse Abwasser, Trinkwasser und
Strom vom Klinikum zur Theodolindenstraße
Anschluss an eine neu zu erstellende Nahwärmeversorgung
Errichtung Trennsystem und Regenwasserversickerung
Ergänzung der Löscheinrichtungen mit nasser
Steigleitung und Löschwasserbevorratung
LEISTUNGSUMFANG:
Das vorliegende LV umfasst folgenden Leistungsumfang:
Es entstehen folgende Appartements/Wohnungen:
60 1-Zimmer Appartements
23 2-Zimmer Appartements
8 3-Zimmer Appartements
5 4-Zimmer Appartements
------------------------------------------96 Wohnungen
Leitungsnetz
Das gesamte Leitungsnetz mit aktiven und passiven
Bauelementen ist bis 862 MHz und rückkanaltauglich
auszuführen.
Die Verteilnetze Linie und Hausverteilnetz sind in
Sternstruktur zu installieren.
Hausverteilnetz
Koaxialverteilnetz
Von den Hausanschlussräumen, ist ein sternförmiges
Verteilnetz vom Verteilerpunkt im UG zu jeder WE
aufzubauen. Am Verteilungspunkt im UG ist jede
Wohnungszuleitung so zu kennzeichnen, dass diese der
jeweiligen Wohnung dauerhaft und eindeutig zugeordnet
werden kann. Wenn innerhalb der Wohnung mehrere
Anschlussdosen zu installieren sind, so sind diese
wiederum ab dem Verteilerpunkt Wohnungszuleitung
sternförig zu beschalten und die Leitungen auch so zu
beschrifen, dass diese eindeutig der Anschlussdose
zugeordnet werden können.
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Hausverteilnetze sind in bauseits verlegten
Kunststoffrohren mind. EN25 einzuziehen, bzw. anteilig
auf Installationstrassen (Kabelrinnen und
Installationskanäle) zu verlegen.
Lichtwellenleiter (singlemode)
Von den Hausanschlussräumen, ist ein sternförmiges
Verteilnetz vom Verteilerpunkt im UG zu jeder WE
aufzubauen. Am Verteilungspunkt im UG ist jede
Wohnungszuleitung so zu kennzeichnen, dass diese der
jeweiligen Wohnung dauerhaft und eindeutig zugeordnet
werden kann.
Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit
mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia
Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 m Verarbeitungslänge
aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu
versehen.
BAUABLAUF
Das Gebäude wird vor Beginn der Maßnahmen freigezogen,
nach Fertigstellung erfolgt der Wiedereinzug der
Mieter. Zu Beginn der Baumaßnahme erfolgt der Ausbau
von Schadstoffen als Vorabmaßnahme. Ab März 2015
erfolgen die Arbeiten zur Sanierung des Gebäudes. Die
Ausbauarbeiten beginnen ab Anfang 2016. Es erfolgt
keine Aufteilung in Bauabschnitte. Die jeweils zu
bearbeitenden Abschnitte sind mit den anderen am Bau
beteiligten abzustimmen. Die Arbeiten werden, mit
Ausnahme des neuen Treppenhauses, geschoßweise von
oben nach unten fertiggestellt.
TERMINE
Allgemeine Termine:
Beginn Vorabmaßnahme Baustrom u. Baubel. November
2014
Beginn Sanierung März 2015
Gesamtfertigstellung Ende 2016 bis Ende März 2017
Nutzungsbeginn Anfang 2017
Die Verbindlichen Vertragstermine sind in den
Besonderen Vertragsbedingungen festgelegt.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie weitere
Unterlagen können nach Terminabstimmung in der
GWG München GmbH
Heimeranstraße 31
80339 München
Tel. 089 55114-0
Email: [email protected]
bei der Vergabestelle eingesehen werden. Hier werden
auch etwaige Fragen der Bewerber beantwortet.
Ende der Baubschreibung
B) Allgemeine Vorbemerkung
B) Allgemeine Vorbemerkung
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es wird empfohlen sich im Rahmen der
Angebotserstellung vor Ort über die Lage des
Baufeldes, Zu- und Abfahrtswege, Lagerplätze und
sonstige Randbedingungen zu informieren.
ZUFAHRT UND ZUGANG ZUR BAUSTELLE
Die Zufahrt sowie der Zugang zur Baustelle erfolgt
ausschließlich über die Theodolindenstraße (siehe auch
Lageplan Baustelleneinrichtung).
Die Zufahrt zur Baustelleneinrichtung quert
Zufahrtswege für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge.
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Diese Wege sind ausnahmslos freizuhalten, dies
beinhaltet auch ein Halteverbot für Ladetätigkeiten
auf diesen Wegen.
Zur Erschließung der Baustellenbereiche wird ein
Bauzugang mit Podestbelag in jeder Geschoßebene und
ein Transportaufzug (max. Traglast: 1.500 kg,
Abmessungen: 1,4 m x 3,0 m) vorgehalten, die einen
Zugang ermöglichen. Diese Aufzüge können von allen
Gewerken genutzt werden. Es wird kein Kran allgemein
zur Verfügung gestellt. Der Transport von Abbruchbzw. Verpackungsmaterial erfolgt über die vorgenannte
Plattform mit Transportaufzug.
Für den Personentransport wird ein weiterer Aufzug zur
Verfügung gestellt.
Das Fassadengerüst entspricht der Breitenklasse W06
und der Lastklasse 3.
Die Verkehrslast im Gebäude (Wohnflächen, Flure)
beträgt allgemein 1,5 kN/m2.
PARKEN AUF DER BAUSTELLE
Parkplätze für private und Baustellenfahrzeuge können
nicht zur Verfügung gestellt werden. Fahrzeuge haben
nur zum Be- und Entladen Zufahrt auf das Baugelände.
Ladetätigkeiten müssen innerhalb der Flächen der
Baustelleneinrichtung erfolgen. Zufahrtswege für
Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge dürfen zu keinem
Zeitpunkt eingeschränkt oder blockiert werden.
ANFUHR VON STOFFEN UND BAUTEILEN
Für die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zur Baustelle
ist folgendes zu beachten:
Lagerflächen auf dem Baustellengelände können nur in
geringem Umfang und in Absprache mit der Bauleitung
zur Verfügung gestellt werden (siehe Lageplan
Baustelleneinrichtung). Für die Kalkulation der
Baumaßnahme ist daher von einer abschnittsweisen
Materialanlieferung auszugehen. Lieferfahrzeuge haben
die Baustelle unverzüglich zu verlassen.
CONTAINER
Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden vom
Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber stellt einen gemeinsamen
Aufenthaltsraum für die Arbeiter zur Verfügung. Die
Aufstellung firmeneigener Aufenthaltsräume ist nicht
möglich.
Lager- oder Werkstattcontainer des Auftragnehmers
können nur in begrenztem Umfang auf der im Lageplan
Baustelleneinrichtung gekennzeichneten
Baustelleneinrichtungsfläche aufgestellt werden. Die
Aufstellung ist erst nach Genehmigung durch die
Bauleitung möglich. Ein entsprechender Plan ist
einzureichen.
Unterkünfte, wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
die Freizeit, dürfen in der Liegenschaft, in der sich
die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
Ebenso ist der Aufenthalt von Arbeitskräften in
Baracken nach der Arbeitszeit untersagt.
FIRMENWERBUNG
Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der
Baustelle nicht zulässig.
SANITÄRE EINRICHTUNGEN
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine
gemeinsame Sanitäreinrichtung mit WC- und
Wascheinrichtung zur Nutzung durch alle Bauarbeiter
kostenlos zur Verfügung. Das Einrichten, Vorhalten und
der Abbau dieser Einrichtungen ist Bestandteil des
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsverzeichnisses der Baustelleneinrichtung.
BAUWASSER, BAUSTROM
Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Verfügung
gestellt: Bauwasser und Baustrom.
Bauwasser: Hauptentnahmestelle im Bereich des
Bauaufzugs im EG, 3., 6., 9., und 12. OG
Abwasser: Kanalanschluss südlich des Gebäudes S1,
Schlammfang/Ausgussbecken im EG
Baustrom: Baustromverteiler im UG, im EG-Bereich
der Baustelleneinrichtung sowie in jedem
2. Geschoss auf dem Zugangspodest.
Die Zuleitungen von den Anschluss- zu den
Arbeitsstellen sind durch den Auftragnehmer
herzustellen. Die Einrichtung, Vorhaltung und der
Abbau der Hauptentnahmestellen von Strom und Wasser
sowie der Aufbau der Baustromverteiler ist Bestandteil
des Leistungsverzeichnisses der Gewerke
Baustelleneinrichtung bzw. Baustrom. Es sind
ausschließlich die vorgenannten
Abwasserentsorgungsstellen zu nutzen, die Einleitung
von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten.
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die
anteilige Prämie für die Bauleistungen des AN
einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu
tragen und beläuft sich auf 0,175 % der
Bruttoabrechnungssumme des AN. Sie wird gegen den
Schlusszahlungsanspruch des AN aufgerechnet.
VERTRETER DES AUFTRAGNEHMERS AUF DER BAUSTELLE
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle
während der gesamten Bauzeit mit einem
deutschsprachigen Bauleiter und einem
deutschsprachigen Vorarbeiter besetzt zu halten, die
die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß der
Landesbauordnung, Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitsstättenrichtlinien und gemäß den Auflagen der
Berufsgenossenschaften überwachen und entsprechende
Maßnahmen ergreifen. Diese sind bei Auftragserteilung
dem Auftraggeber schriftlich zu benennen. Ebenso hat
der Auftragnehmer seinen firmeneigenen
verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten 2 Wochen vor
Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber schriftlich zu
benennen.
BAUBESPRECHUNGEN / BAUTAGESBERICHTE
Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die die
Bauleitung regelmäßig durchführt, auf Einladung der
Bauleitung einen geeigneten, deutschsprachigen und
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden wöchentlich (einmal) in den
Räumen der Bauleitung statt. Über sämtliche
Baubesprechungen werden von der Bauleitung oder von
den Fachingenieuren Protokolle erstellt, deren Inhalte
entsprechend umzusetzen sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte
zu führen und der Bauüberwachung täglich zur
Bestätigung vorzulegen. Der Bauleitung ist wöchentlich
eine Kopie zu übergeben.
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOR
Für das Bauvorhaben hat der Auftraggeber einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
nach Baustellenverordnung bestellt. Den Maßgaben des
SiGe-Plans und der Baustellenverordnung ist Folge zu
leisten. Abweichungen vom SiGe-Plan sind mit der
Bauleitung und dem Koordinator abzustimmen und
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
schriftlich zu dokumentieren. Hinweise und Vorgaben
des Koordinators sind zu beachten und unverzüglich
umzusetzen. Die Abstellung der vom Koordinator
festgestellten Mängel ist der Bauleitung und dem
Koordinator schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer
hat in geeigneter Form den Personaleinsatz, den
Geräteeinsatz, die Materiallieferungen, die
Arbeitsleistungen und den Arbeitsfortschritt dem
SiGeKo bzw. der Bauleitung zu dokumentieren
(Selbstauskunft).
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an
Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon
unberührt.
Der zeitliche Bedarf für die Teilnahme an Einweisungen
durch den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren und mit diesen
abgegolten. Auf der Baustelle dürfen nur eingewiesene
/ unterwiesene Personen tätig sein.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen
Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere
Schutzausrüstungen erforderlich (z. B. Augen- oder
Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung,
Anseilschutz), hat der Auftragnehmer deren Benutzung
sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach
einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden
SCHADSTOFFE UND ARBEITEN IN KONTAMINIERTEN BEREICHEN
Im Zuge der Demontagearbeiten des Auftragnehmers sind
auch gefahrstoffhaltige Bauteile ordnungsgemäß zu
demontieren. Bei Verdacht auf das Vorliegen von
bislang nicht bekannten Gefahrstoffen im zu
bearbeitenden Bestand sind die Arbeiten an dem
betroffenem Bauteil bzw. im betroffenen Arbeitsbereich
einzustellen und es ist über die Bauleitung der
Schadstoffgutachter zu informieren, der eine
Beurteilung sowie Untersuchung vornimmt und bei Bedarf
in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einen
Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt. Die
einzuleitenden Maßnahmen werden zwischen dem
Auftraggeber, dem Auftragnehmer, dem SiGeKo und der
Bauleitung abgestimmt.
DEKLARATIONSANALYTIK
Im Bedarfsfall erforderliche Deklarationsanalysen
werden ausschließlich durch den bauherrenseits
gesondert beauftragten Schadstoffgutachter auf
Anforderung durch den Auftragnehmer beigestellt. Der
entsprechende Bedarf ist der Bauleitung mindestens 5
Arbeitstage im Voraus anzumelden, es ist von einer
Auswertedauer von 5 Arbeitstagen bis zur Vorlage der
Deklaration auszugehen.
ORDNUNG, SAUBERKEIT, RAUCHEN, ALKOHOL
Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und
Abdeckmaterial hat arbeitstäglich zu erfolgen. Der
Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren. Sollte der Auftragnehmer seiner
diesbezüglichen Verpflichtung auch nach Aufforderung
durch die Bauleitung innerhalb von 24 Stunden nicht
nachkommen, behält sich der Auftraggeber vor, diese
Leistung durch eine Fremdfirma auf Kosten des
Auftragnehmers durchführen zu lassen.
Bauseits wird kein Schuttcontainer zur Verfügung
gestellt.
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen
Arbeitsbereich sowie seine Container in ordentlichem
Zustand zu halten. Der vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Sanitärcontainer ist ebenfalls in
ordentlichem Zustand zu halten.
Auf der gesamten Baustelle gilt Rauch- und
Alkoholverbot. Eine Nichtbeachtung hat ggf. das
Baustellenverbot des Betroffenen zur Folge.
BAUSTELLENORDNUNG
Alle an der Maßnahme beteiligten Firmen sind
verpflichtet, die Baustelle gem. den Bestimmungen der
Baustellenordnung zu betreiben und dies für ihre
eigenen Gewerke eigenständig zu überwachen. Verstöße
anderer Firmen dagegen sind dann der Bauleitung
anzuzeigen, wenn das eigene Gewerk betroffen ist.
SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers einschl.
der nach BGV A5 (früher VBG 109) erforderlichen Erste
Hilfe Einrichtungen und der nach ZH 1/201 benötigten
Feuerlöscher sind zu seinen Lasten vorzuhalten.
ERSTHELFER
Vor Beginn der Arbeiten ist vom Auftragnehmer ein
dauerhaft auf der Baustelle anwesender Ersthelfer zu
benennen. Ein gültiger Nachweis über die Ausbildung
zum Ersthelfer und die Beauftragung ist der Bauleitung
vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu übergeben.
GERÜSTE
Der Auftragnehmer hat die einsatzbezogene Tauglichkeit
der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und
Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu
überwachen. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und
Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle
vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen
Zustand zu prüfen und zu erhalten.
Die eingesetzten Gerüste sind mit dem Firmennamen zu
kennzeichnen. Bei dem eventuellen Einsatz von
Fassadengerüsten oder Raumgerüsten dürfen diese nur
nach der Methode des vorlaufenden Seitenschutzes
aufgebaut werden.
BRANDSCHUTZ, BLITZSCHUTZ
Auf der Baustelle gilt ein generelles Rauchverbot.
Werden in brandgefährdeten Bereichen Schweiß- bzw.
Schneidarbeiten durchgeführt, ist eine schriftliche
Schweißerlaubnis (Schweißerlaubnisschein) bei der
Objektüberwachung einzuholen.
Die Beschäftigten müssen im Gebrauch der
Löscheinrichtungen unterwiesen sein.
Bei allen feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen,
Flammarbeiten etc.) ist ein ABC-Feuerlöscher direkt an
der Arbeitsstätte vorzuhalten. Brennbares Material ist
aus den Gefahrenbereichen vorab zu entfernen.
Auftragnehmer deren Einrichtungen zu erhöhter
Blitzschlaggefahr führen (z. B. Krane) haben die
vorgesehenen Blitzschutzmaßnahmen der
Objektüberwachung zu melden.
UMWELTSCHUTZ
Zu den vertraglichen Leistungen gehören Maßnahmen des
Umweltschutzes:
Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzenbeständen in
den nicht unmittelbar vom Baugeschehen in Anspruch
genommenen Flächen.
STAUB
Eine Staubentwicklung während der Arbeiten,
insbesondere beim Beladen und Transportieren, und auch
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche ist vom AN durch wirkungsvolle
Maßnahmen zu unterbinden. Die gesetzlichen Vorgaben
sind einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der
TRGS 559 "Mineralische Stäube" strikt einzuhalten.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen
Absaugung zu versehen, Stäube sind an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen
und gefahrlos zu entsorgen.
Bei Einsatz von Schuttrutschen sind die
Verbindungsstellen und die Schuttcontainer
entsprechend abzudecken.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu
verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- und Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchgeführt (dies gilt auch für
die Prozesse der Baureinigung).
Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
müssen dem Stand der Technik entsprechen (Sauger mit
Filterkategorie mindestens M). Die Einrichtungen sind
regelmäßig zu warten und zu prüfen.
Es gelten zudem die Vorgaben der Landeshauptstadt
München zum Schutz gegen Staub.
BAULÄRM
Zum Schutz gegen Baulärm gelten die Anforderungen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der allgemeinen
Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm- und
Geräuschimmission. Das Bauvorhaben liegt im
Sondernutzungsgebiet Kranken- und Pflegeeinrichtungen,
so dass gemäß AVV Baulärm folgende
Immissionsrichtwerte gelten:
- von 7 bis 20 Uhr: 45 dB(A)
- von 20 bis 7 Uhr: 35 dB(A).
Arbeiten, bei denen voraussichtlich der
Beurteilungspegel von 85 dB (A) überschritten wird,
sind der Bauleitung zu melden. Die entsprechende
Schutzausrüstung (Gehörschutz) ist zu benutzen.
Die Baustelle muss gemäß dem
Bundesimmissionsschutzgesetz so geplant, eingerichtet
und betrieben werden, dass Geräusche verhindert
werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar
sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche
die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von
Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle
Maschinen und Geräte nach den jeweils gültigen
Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. Arbeiten,
bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm
überschritten werden, sind der Hausverwaltung zu
melden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten.
Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Geräte
betrieben werden, die min. dem Stand der Technik
entsprechen und im Vergleich als besonders "lärmarm"
eingestuft werden, z.B. durch RAL UZ 53. Die Vorgaben
der Geräte- und Maschinenlärmverordnung hinsichtlich
der Beschaffenheit sind zu beachten.
Zu beachten ist die 'Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen' vom
19.08.1970 (Beil. zum BAnz . Nr . 160 (AVVV Baulärm)
sowie andere bundes - und landesrechtliche
Emissionsschutzregelungen. Für das Bauvorhaben gilt
das Bayerische Immissionsschutzgesetz - BayImSchG (BayRS 2129-1-1 - UG) in der jeweils aktuellsten
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fassung.
Es gelten zudem die Vorgaben der Landeshauptstadt
München zum Lärmschutz.
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen gem.
VOB/B erhält der Auftragnehmer vom zuständigen
Fachplaner in elektronischer Form in den Formaten
*.dwg und *.pdf.
DOKUMENTATION
Der AN hat für seine Leistungen eine technische
Dokumentation zu erstellen und vor der Abnahme dem AG
zu übergeben. Bestandteile sind technische
Produktblätter, Zulassungen, Systemdarstellungen,
Einbauanleitungen, Bedienanleitungen,
Reinigungsanleitungen, Prüfprotokolle, Prüfbücher,
Bauteilbücher, Abnahmeunterlagen Dritter,
Übereinstimmungserklärungen u.ä. Die Unterlagen sind
sortiert und zusammengestellt in A4-Ordnern 2-fach und
auf Datenträger (CD) 1-fach zu übergeben.
Ende der allgemeinen Vorbemerkungen
C) Besondere Vertragsbedingungen
C) Besondere Vertragsbedingungen
1.Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat während der Ausführung seiner
Arbeiten zu den Baustellenbesprechungen, die der
Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden durch Festlegung des
Objektüberwachenden statt. Von den
Baustellenbesprechungen werden durchlaufend
nummerierte Baubesprechungsprotokolle angefertigt und
dem Auftragnehmer ausgehändigt.
Der Auftragnehmer hat den lückenlosen Eingang der
Protokolle verantwortlich zu prüfen und den
Nichterhalt des Protokolls spätestens 5 Tage nach der
jeweiligen Besprechung schriftlich anzuzeigen. Die im
Baubesprechungsprotokoll festgelegten Termine gelten
als schriftlicher Leistungsabruf.
2.Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich
die Baustelle befindet nicht eingerichtet werden.
3.Straßenverkehrsordnung
Im gesamten Baustellenbereich gilt die
Straßenverkehrsordnung.
4. Baustrom
Es wird je Bauteil ein Baustromhauptverteiler
eingerichtet. Zusätzlich für die eigene Leistung
benötigte Haupt- und Unterverteiler hat der AN auf
eigene Kosten aufzustellen, vorzuhalten und zu
beseitigen.
5. Arbeitszeiten
Die vertragliche Leistung darf auf der Baustelle nur
werktäglich zu den Regelarbeitszeiten ausgeführt
werden. Ausnahme nur in Abstimmung und mit
schriftlicher Genehmigung mit dem Auftraggeber.
Die Regelarbeitszeit wurde festgelegt von Montag bis
Samstag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Behördliche Genehmigungen für darüber hinausgehende
Arbeitszeiten sind Sache des Auftragnehmers, die
Kosten hierfür hat der Auftragnehmer zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen die vom
Auftraggeber angeordnet werden um die vertraglichen
Firsten zu beschleunigen.
6. Emissionsschutz Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den
Anforderungen des BIMSCHG, dem Merkblatt zum Schutz
gegen Baulärm, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der
zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften, folgende
Festlegungen:
Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A)
und von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A)
Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft ist bei der
Erstellung der Leistung auf folgende weitere Kriterien
besonders zu achten:
a) Reduzierung erschütterungsstarker Arbeitsabläufe
auf ein Mindestmaß sowie Reduzierung der Intensität
durch entsprechenden Maschineneinsatz.
b) Reduzierung von Schmutzemissionen auf ein
unvermeidliches Mindestmaß.
c) Lärmintensive Arbeiten wie z. B.
Kompressorarbeiten, Arbeiten mit mechanischen
Verdichtungsgeräten oder gleichartigen Lärmerzeugern
sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzusprechen.
Ausnahmeregelungen müssen rechtzeitig mit der
Bauleitung des Auftraggebers abgestimmt werden.
d) Alle Maßnahmen in belegten Funktionsbereichen
müssen täglich morgens mit dem von der Bauleitung des
Auftraggebers bestimmten Verantwortlichen
vorbesprochen werden.
7. Positionen mit dem Hinweis "Ausführung nur nach
gesonderter Anordnung des AG"
im Leistungsverzeichnis bedeuten, dass auch mit der
Vorbereitung zur Ausführung erst nach Anordnung des
Auftraggebers zu beginnen ist.
8. Transportentfernungen
sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
9. Schuttbeseitigung
Das Beseitigen aller Verunreinigungen durch die
Arbeiten des Auftragnehmers (Abfälle, Bauschutt und
dergl.) gemäß VOB umfasst das Aufnehmen und das
vollständige und ordnungsgemäße Beseitigen. Dies hat
mindestens 1 x täglich zu erfolgen. Für die
ordnungsgemäße Schuttbeseitigung und Baureinigung ist
der Auftragnehmer beweispflichtig. Nach Beendigung der
Vertragsleistung sind sowohl die Lager- und
Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen
und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Falls der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz
Aufforderung nicht in der gesetzten Frist nachkommt,
ist der AG berechtigt, die Beseitigung selbst
vorzunehmen bzw. durchführen zu lassen und dem
Auftragnehmer die entstandenen Kosten in Abzug zu
bringen. Die Entsorgung/Verwertung hat nach den
Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung der zuständigen
Gemeinde/Stadt/Landkreis und des Kreislaufwirtschaftsund Abfallbeseitigungsgesetzes zu erfolgen.
10. Baustoffe/Unbedenklichkeit
Das Bauwerk muss derart ausgeführt werden, dass die
Hygiene und die Gesundheit der Nutzer/Bewohner und
Anwohner, insbesondere durch folgende Einwirkungen
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
nicht gefährdet werden:
- Freisetzung giftiger Gase
- Vorhandensein gefährlicher Teilchen in der Luft
- Emission gefährlicher Strahlungen
- Wasser- oder Bodenverunreinigungen bzw. -vergiftungen
- Einbau von Gefahrstoffen und solchen Materialien,
die mit Gefahren behaftet sind
- Feuchtigkeitsansammlung in Bauteilen und Oberflächen
von Bauteilen und Innenräumen.
11. Die Zufahrt zur Baustelle und zur
Baustelleneinrichtung
erfolgt über eine öffentliche Straße, die Einholung
der Genehmigung für die Nutzung durch besondere
Fahrzeuge erfolgt durch den AN, die Gebühren für die
Genehmigung und die Kosten der Nutzung trägt der AN.
12. Für die Baustelleneinrichtung
nutzbare Flächen stehen gemäß
Baustelleneinrichtungsplan zur Verfügung.
13. Dokumentation der eingebauten Baustoffe
Vom Auftragnehmer sind rechtzeitig vor Bestellung für
die zum Einbau vorgesehenen Baustoffe Produkt- und
Sicherheitsdatenblätter sowie Pflege- und
Wartungsanleitungen zu übergeben (soweit dies nicht
bereits im Zuge der Angebotsprüfung erfolgt ist und
keine Abweichung hiervon erfolgt), 1-fach in
Papierform und in digitaler Form als PDF-Datei.
14. Abrechnung und Kalkulation
Das Hochhaus S1 wird nicht in Lose aufgeteilt, sondern
gesamt beauftragt und abgerechnet.
D) Abkürzungsverzeichnis
D) Abkürzungsverzeichnis
1. Allgemeine Abkürzungen
In den vorliegenden Unterlagen werden folgende
Kurzzeichen verwendet:
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
OÜ Objektüberwachung
BT Bauteil
LB Leistungsbeschreibung
LV Leistungsverzeichnis
UK Unterkonstruktion
WLG Wärmeleitgruppe
ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
2. Abkürzungen für Abrechnungseinheiten
h Stunde
d Tag
Mt Monat
Jr Jahr
kg Kilogramm
t Tonne
l Liter
mm Millimeter
cm Zentimeter
m Meter
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
dm3 Kubikdezimeter
km Kilometer
psch pauschal
St Stück
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wo Woche
3. Abkürzungen für kombinierte Abrechnungseinheiten
Bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die
Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und
Zeiteinheit
mMt Meter x Monate
mWo Meter x Wochen
md Meter x Tage
m2Mt Quadratmeter x Monate
m2Wo Quadratmeter x Wochen
m2d Quadratmeter x Tage
m3Mt Kubikmeter x Monate
m3Wo Kubikmeter x Wochen
m3d Kubikmeter x Tage
StMt Stück x Monate
StWo Stück x Wochen
Std Stück x Tage
Sth Stück x Stunden
Bei Transporten ist die Abrechnungseinheit das Produkt
aus Mengeneinheit und Strecke
tkm Tonnen x Kilometer
E) ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
E) ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
(Elektrotechnik)
ZTV 1 Vorschriften und technische Bedingungen:
Die Ausführung der Arbeiten und die Abgabe
(Kalkulation) des Leistungsverzeichnisses sind nach
den jeweils neuesten VDE-Bestimmungen bzw.
Richtlinien, DIN- und EN- Normen, VDMA- und
VDI-Richtlinien auszuführen insbesondere:
DIN VDE 0100 - 540 Erdungsanlagen, Schutzleiter und
Schutzpotentialausgleichsleiter;
DIN VDE 0800 Teil 1 Fernmeldetechnik;
DIN VDE 0800 Teil 2 Informationstechnik Potentialausgleich u. Erdung
DIN VDE 0855 Bestimmungen für Antennenanlagen;
DIN 18015 Teil 1 Planungsgrundlage;
DIN 18015 Teil 2 Art und Umfang der
Mindestausstattung;
DIN 18015 Teil 3 Leitungsführung und Anordnung der
Betriebsmittel;
DIN EN 50117 Teil 1, 2 u. 3 Koaxialkabel;
DIN EN 50083 Teil 1, 2, 8, 9 u. 10 Kabelnetz für
Fernseh- u. Tonsignale
DIN EN 60728 Teil 1, 3, 4, 5, 6, 7, 910, 11, 12
Kabelnetz für Fernseh- u. Tonsignale
DIN EN 60065 Audio-, Video- und ähnliche elektronische
Geräte
DIN EN 60950-1 Einrichtungen der Informationstechnik
DIN EN 60966-2-4 Anschlusskabel für Ton- und
Fernseh-Rundfunk-Empfänger
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
CE-Kennzeichnung
DIN 1055 Teil 4 Lastannahmen für Bauten
DIN 4131 Antennentragwerke aus Stahl
RGA-Richtlinie, 8. Fassung, Stand: August 2000
Technische Richtlinien für
Groß-Gemeinschafts-Antennenanlagen
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) des
zutreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen(EVU);
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
14
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Verordnung über allgemeine Bedingungen für
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV);
- FTZ den Bestimmungen der "Deutschen Telekom AG";
- den Bestimmungen von "Kabel Deutschland GmbH & Co
KG";
- den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften;
- GAV Garagenverordnung;
- TAB Branddirektion München;
- Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten, Verband der
Schadenversicherungen e.V. (Vds);
- alle sonstigen gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen,
insbesondere die Bayerische Bauordnung und das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
sowie den Auflagen der Baugenehmigung.
- Alle Sonderrichtlinien und Vorschriften des Bauherrn.
ZTV 2 Anmeldepflichtige Anlagen
Vom Auftragnehmer sind alle erforderlichen Anmeldungen
unaufgefordert und rechtzeitig bei den einzelnen
Versorgungsunternehmen zu beantragen, alle notwendigen
Unterlagen für die anmelde- und
überwachungspflichtigen Anlagen an die
Aufsichtsstellen, Genehmigungsbehörden,
Versorgungsunternehmen, Technischen
Überwachungsverein/TÜV, Gewerbeaufsicht in geforderter
Anzahl zu liefern und genehmigen zu lassen.
ZTV 3 Abnahmen
Die kompl. Anlage ist nach Vereinbarung mit der
Bauleitung ab zunehmen. Es sind Material- und
Funktionsprüfungen, Leistungsmessungen, Messung der
Schutzmassnahmen, Isolationsmessung, Messung der
Kurzschlussströme und Schleifenwiderstände, Messung
Blitzschutzanlage, Messung der Fehlerstromauslösung
vom Auftragnehmer vorzunehmen, zu protokollieren und
das Protokoll in 3-facher Ausfertigung bei der Abnahme
vorzulegen.
Alle behördlichen Abnahmen veranlasst der
Auftragnehmer nach Rücksprache mit der Bauleitung und
in Kenntnis des Bauherrn.
Weiterhin sind vom Auftragnehmer bei der Abnahme
folgende Bestandsunterlagen 2-fach in Papierform und
2-fach auf Datenträger je 1x PDF-, DWG- bzw. DFX Datei in entsprechend beschrifteten Ordnern mit
Inhaltsverzeichnis vorzulegen:
- Inhaltsverzeichnis
- Bedienungsanleitung und Wartungspläne / Einweisung;
- Ersatzteil- und Kundendienstliste mit Anschrift und
Telefon-Nummern;
- Abnahme- und Prüfprotokolle (Messprotokolle),
Übergabeberichte;
- Elektroinstallations- und Montagepläne M 1:50;
- Verteilerschaltpläne;
- Übersichtspläne Radio- und Fernsehantennenanlagen
mit Messprotokoll;
ZTV 4 Leistungsumfang
4.1 Alle Leistung des AN umfasst sämtliche
Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen
Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen
erforderlich sind und verstehen sich auf
betriebsfertige Ausführung einschl. der hierfür
notwendigen Nebenleistungen, wenn im
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsbeschreibung nicht eigene Positionen für
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung vorgesehen sind,
so sind die Kosten hierfür in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
4.2 Die zur Verwendung kommenden Materialien sind
vor Montagebeginn der Bauleitung vorzulegen und müssen
das Zulassungszeichen der VDE-Prüfstelle sowie
Typenbezeichnung und Namen des Herstellers aufweisen.
4.3 Sämtliche Leistungen sind in handwerklich
einwandfreier Ausführung unter Beachtung der
anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Das verarbeitete Material muss fabrikneu sein und dem
neuesten Stand der Technik entsprechen.
4.4 Ebenfalls in die Einheitspreise sind sämtliche
notwendigen Fräs- und Stemmarbeiten in Mauerwerk,
Kalksandstein und Beton mit einzukalkulieren.
Ferner sind bei Filigrandecken die notwendigen
Bohrungen von von der Unterseite der Decke in die
Einheitspreise miteinzukalkulieren
4.5 Vor Bestellung und Ausführung von Sicherungsund Zählerverteilungen, Schalttableaus und
Schalttafeln sind der Bauleitung, dem
Fachprojektanten, dem Architekten, dem
Elektro-Versorgungsunternehmen und ggf. der
Branddirektion Ansichts-, Werkstatt- und Schaltpläne
in 2-facher Ausführung zur Genehmigung vorzulegen.
4.6 Es sind Leitungswege bzw. Geräte-Montage-Orte
vor Montagebeginn mit der Bauleitung und den anderen
auf der Baustelle ausführenden Gewerken abzusprechen.
In jedem Fall sind unter Berücksichtigung aller
Umstände die für den Bauherrn wirtschaftlichsten
Leitungswege zu wählen.
Werden ohne zwingenden Grund die Leitungen auf Umwegen
verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmass nicht
berücksichtigt.
4.7 Die Verwendung von Gips in Nassräumen ist nicht
gestattet.
Unterputz-Leitungen, -Kabel bzw. -Rohre dürfen nicht
mit Nägeln befestigt werden.
Es ist Gips und in Nassräumen Zementmörtel einzusetzen.
4.8 Sämtliche Unterputz-Gerätedosen, Abzweigkästen
und Abzweigdosen sind mit Schraub Befestigung zu
liefern und putzbündig zu montieren, einschl. der
notwendigen Fräs- und Stemmarbeiten für die
Montagenische.
Unterputz-Schalter, -Steckdosen, Deckel für
Abzweigdosen und Abzweigkästen sind mit den an den
Dosen vorhandenen Befestigungsschrauben zu montieren.
Nur mit Krallen befestigte Schalter und Steckdosen
werden nicht abgenommen.
4.9 Alle Anlagenteile erhalten eine dauerhafte
Bezeichnung und zwar so, dass jederzeit eine
einwandfreie Bedienung, Wartung und Kontrolle möglich
ist.
Kabel-Leitungs-Enden, Aufputz- bzw. Unterputz-Geräteund Abzweigdosen, Schalter- und Steckdosen, Dosen in
Unterflurinstallationsbereich bzw. in Brüstungskanälen
sind mit abreibefesten Stromkreisnummern zu
kennzeichnen.
4.10. In Rettungswegen sind sämtliche Kabel- und
Leitungen mittels feuerhemmender Verkleidung
gegen Brandlastüberschreitung von 7kW/qm
abzuschotten. ( F90)
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kabel- und Rohrdurchführungen durch
Raumschließende, Feuerhemmende und feuerbeständige
Bauteile sowie durch Brandwände und Branddecken gegen
Rauch- und Brandlastübertragung sorgfältig
abzuschotten. (F90)
4.11 Sämtliche funktionswichtigen Anlagenteile wie
z.B. Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und
sonstige Notstrom berechtigte Anlagen sind mittels
flammwidrigen Kabel und Leitungen, Funktionserhalt 20
bis 80 min. je nach Auflage zu installieren.
4.12 Eingriffe in vorhandene Anlagen, besonders
Abschaltungen, sind nur mit Genehmigung der
Bauinspektion vorzunehmen.
4.13 Von den einzelnen Fachfirmen
(Elektroinstallation Heizung, Lüftung, Sanitär) sind
Kabellisten und Positionspläne anzufordern einschl.
Kennzeichnung der Feldgeräte.
4.14 Grundlage der Elektroinstallationsarbeiten sind
die Werk- und Detailpläne des Architekten, der
Fachingenieure für Elektro, Heizung, Lüftung und
Sanitär.
ZTV 5 Montage / Montageablauf:
Alle Montagearbeiten sind, wenn nicht anders
schriftlich vereinbart, während der normalen täglichen
Arbeitszeiten, durch eigenes, qualifiziertes und
regelmäßig geschultes Personal des AN durchzuführen.
Für die Durchführung seiner Leistungen stellt der
Auftragnehmer einen deutschsprachigen bauleitenden
Obermonteur bzw. Bauleiter, der entsprechende
Weisungsbefugnis hat und terminliche Zusagen treffen
kann.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Ausgenommen
hiervon sind gesetzliche Feiertage.
Nach gesonderter Vereinbarung sind Samstage auch
Arbeitstage.
Für die gesamten Bauarbeiten ist vom AN das selbe
Montageteam einzuplanen.
Montageunterbrechungen länger als ein Werktag sind dem
Betreiber und der Montageleitung mit-zuteilen. Der
geplante Fertigstellungstermin darf hierdurch nicht
gefährdet werden.
Erforderliche Lagerflächen für zwischenzulagernde
Bauteile sind vor Anlieferung mit dem AG abzustimmen.
Alle erforderlichen Arbeiten mit größerer
Lärmentwicklung, wie z.B. Bohren und Stemmen sind
während der täglichen Arbeitszeiten durchzuführen.
Über das normale Maß hinausgehende länger anhaltende
Lärmbelästigungen sind dem AG bzw. dessen Vertreter
rechtzeitig vorher mitzuteilen.
Mit diesem zusammen ist ein entsprechender Terminplan
aufzustellen.
Weniger lärmintensive Arbeiten können nach Absprache
mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter auch
außerhalb dieser Zeiten durchgeführt werden.
Der AN hat den bei seinen Arbeiten anfallenden
Bauschutt jeden Tag zu entfernen bzw. zu entsorgen.
Hierbei ist besonders auf die Entsorgung des
Sondermülls zu achten.
ZTV 6 Unfallschutz:
Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Die Anweisungen der Bauleitung bzgl. Arbeitsschutz und
Sicherheit sind zu befolgen.
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Monteure ohne entsprechende Schutzausrüstung (z.B.
Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Helm)
können von der Bauleitung von der Baustelle verwiesen
werden.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Schutzkleidung getragen wird.
Der AN hat den zuständigen Sicherheitsbeauftragten
schriftlich mit Name und Telefonnummer zu benennen.
ZTV 7 Maßangaben:
Alle in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Maße
sind unverbindlich.
Alle Maßangaben sind vor Ort zu prüfen. Abweichungen
sind dem AN und der Bauleitung zu melden und in der
Ausführung zu berücksichtigen.
ZTV 8 Schäden:
Alle durch den AN im Zuge der Arbeiten vor Ort
verursachten Schäden sind innerhalb einer angemessenen
Frist ordnungsgemäß und kostenlos zu beseitigen.
Erfolgt dies nicht, werden diese Arbeiten durch den AG
an einen entsprechenden Fachbetrieb beauftragt.
Die Kosten hierfür werden von der Schlussrechnung in
Abzug gebracht.
ZTV 9 Baubiologische Vorgaben:
Der Auftraggeber legt größten Wert auf die Verwendung
von gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen.
Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung
erforderlichen Hilfsmittel (Baustoffe, z.B. Kleber,
Spachtelmassen etc.) dürfen im eingebauten Zustand
keine gesundheitliche Beeinträchtigung des
menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen
Bestandteilen in Gasen oder Dämpfen oder
gesundheitsgefährdenden Stäuben bzw. Rauchen
hervorrufen.
Es dürfen keine Materialien verwendet werden die zu
einer Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens
führen (z.B. Hautreizungen durch Faserpartikel,
Geruchsbelästigung etc.)
ZTV 10 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:
Der AG beauftragt gemäß § 19 des Arbeitsschutzgesetzes
einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Der Koordinator erstellt einen SIGe-Plan.Der SIGe-Plan
wird einvernehmlich mit dem AN fortgeschrieben und ist
Vertragsbestandteil.
45.1
KGR 451 Telekommunikationsanlagen
45.1.1
KGR 451.10 Kabel, Leitungen, Geräte
45.1.1.1
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,6 Bd
vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,6
Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle.
135,00
m
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.1.1.2
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,6 Bd
vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,6
Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle.
1.952,00
45.1.1.3
m
m
m
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd
vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8
Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle.
150,00
45.1.1.7
m
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,8 Bd
vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,8
Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle.
240,00
45.1.1.6
Gesamtbetrag
in EUR
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,6 Bd
vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,6 Bd, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
1.833,00
45.1.1.5
Einheitspreis
in EUR
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,6 Bd
vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,6 Bd, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
110,00
45.1.1.4
Einheit
18
20.05.2016
17.05.2016
m
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 10x2x0,8 Bd
vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, J-Y(St)Y, 10 x 2 x
0,8 Bd, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle.
40,00
m
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.1.1.8
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,8 Bd
vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), J-Y(St)Y, 2 x 2 x 0,8 Bd, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
320,00
45.1.1.9
m
St
St
Rahmen mit Blindzentralabdeckung
Rahmen mit Blindzentralabdeckung
im Schalterprogramm GIRA E55 rw
23,00
45.1.1.14
m
Rahmen mit Zentralplatte für TAE-Anschlussdose
Rahmen mit Zentralplatte für TAE-Anschlussdose
im Schalterprogramm GIRA E55 rw
99,00
45.1.1.13
m
TAE-Anschlussdose NFN
TAE-Anschlussdose NFN
komplett betriebsfertig liefern und montieren
99,00
45.1.1.12
Gesamtbetrag
in EUR
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 10x2x0,8 Bd
vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), J-Y(St)Y, 10 x 2 x 0,8 Bd, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
30,00
45.1.1.11
Einheitspreis
in EUR
Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd
vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 10/2015 061
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), J-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
450,00
45.1.1.10
Einheit
19
20.05.2016
17.05.2016
St
Wandaufbauschrank für Antennen- und BK-Anlagen
Montageschrank für den Bau von Antennen- und
BK-Anlagen, Schutzgehäuse aus 1,2 mm Stahlblech,
offene Rückseite der Schutzgehäuse mit Distanz- und
Befestigungsrahmen, inkl. Montage-Spanplatte
Einbautiefe: Tiefe minus 16 mm, je acht Vorstanzungen,
die nach Bedarf ausbrechbar sind, für die
Kabelzuführungen,
Lüftungsschlitze zur guten Be- und Entlüftung,
gleichschließendes Sicherheitsschloss
Abmessungen HxBxT: 800x600x260
1-türig
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Fabrikat: ASTRO, Typ: LGH 8060 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1,00
45.1.1.15
St
Fernmelde-Verteilerkasten AP VKA4
Fernmelde-Verteilerkasten AP
bestehend aus:
- Grundplatte aus Stahlblech mit Rundstangen aus
Edelstahl
- Stahlblechhaube mit Vorreiber und Kabeleinführung
ober/unten aus Kunststoff mit vorgeprägten
Ausschneidekonturen
- einseitige Rangierdrahtführung mit geschlossenem
Rangierkanal
- beschriftete Belegungskarte, usw.
Die Anschlussmodule werden auf zwei parallel
verlaufenden Rundstangen aufgerastet.
Einbaumöglichkeit: 12 Anschlussleisten mit 10 DA
Abmessungen: BxHxT in mm 330 x 330 x 100
Schrank liefern, betriebsfertig montieren einschl.
Klein- und Befestigungsmaterial, usw.
Fabrikat: CobiNet
Typ: VKA4/P o. glw.
gewähltes Fabrikat /
Typ: ..........................
1,00
45.1.1.16
St
Fernmelde-Verteilerkasten AP VKA8
Fernmelde-Verteilerkasten AP
bestehend aus:
- Grundplatte aus Stahlblech mit Rundstangen aus
Edelstahl
- Stahlblechhaube mit Vorreiber und Kabeleinführung
ober/unten aus Kunststoff mit vorgeprägten
Ausschneidekonturen
- einseitige Rangierdrahtführung mit geschlossenem
Rangierkanal
- beschriftete Belegungskarte, usw.
Die Anschlussmodule werden auf zwei parallel
verlaufenden Rundstangen aufgerastet.
Einbaumöglichkeit: 2 x 12 Anschlussleisten mit 10 DA
Abmessungen: BxHxT in mm 333 x 553 x 115
Schrank liefern, betriebsfertig montieren einschl.
Klein- und Befestigungsmaterial, usw.
Fabrikat: CobiNet
Typ: VKA8/P o. glw.
gewähltes Fabrikat /
Typ: ..........................
2,00
45.1.1.17
St
Anschlussleiste LSA-Profil, aufgerastet, 10 DA
Anschlussleiste LSA-Profil, aufgerastet
für 10 DA, für die Befestigung auf Rundstangen und
Montagewannen, bedruckt von 1..0,
mit großen Rangierdrahtösen,
20
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Farbe grau
komplett liefern und betriebsfertig montieren einschl.
Erstellen aller Anschlüsse an den Leisten, abisolieren
der Kabel, Klein- und Befestigungsmaterial,
erforderliche Rangierungen und Rangierdraht, usw.
Fabrikat: CobiNet
Typ: 1030 025 o. glw.
gewähltes Fabrikat / Typ:
..............................
99,00
45.1.1.18
St
Trennleiste LSA-Profil, aufgerastet
Trennleiste LSA-Profil, aufgerastet
für 10 DA, für die Befestigung auf Rundstangen und
Montagewannen, bedruckt von 1..0,
mit großen Rangierdrahtösen,
Farbe weiß
komplett liefern und betriebsfertig montieren einschl.
Erstellen aller Anschlüsse an den Leisten, abisolieren
der Kabel, Klein- und Befestigungsmaterial,
erforderliche Rangierungen und Rangierdraht, usw.
Fabrikat: CobiNet
Typ: 1030 023 o. glw.
gewähltes Fabrikat / Typ:
..............................
1,00
45.1.1.19
St
LSA-Profil, Erddrahtleiste 2/34, aufgerastet
LSA-Profil, Erddrahtleiste 2/34, aufgerastet
34-polig,
für die Befestigung auf Rundstangen und Montagewannen,
alle Kontakte gebrückt mit dem Erdanschluss,
grün/gelbe Litze 1,5 qmm,
500 mm lang
komplett liefern und betriebsfertig montieren einschl.
Erstellen aller Anschlüsse an den Leisten, abisolieren
der Kabel, Klein- und Befestigungsmaterial,
erforderliche Rangierungen und Rangierdraht, usw.
Fabrikat: CobiNet
Typ: 1030 026 o. glw.
gewähltes Fabrikat / Typ:
..............................
1,00
45.1.1.20
Anschlussarbeiten für bis 2 x 2 x 0,8
Anschlussarbeiten für bis 2 x 2 x 0,8
22,00
45.1.1.21
St
St
Anschlussarbeiten für bis 4 x 2 x 0,8
Anschlussarbeiten für bis 4 x 2 x 0,8
99,00
St
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.1.1.22
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/40mm
PVC-U
STLB-Bau 10/2013 053
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 40/40 mm, aus PVC-U, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
10,00
45.1.1.23
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
m
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/57mm
PVC-U
STLB-Bau 10/2013 053
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 40/57 mm, aus PVC-U, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
10,00
45.1.1.24
Einheit
22
20.05.2016
17.05.2016
m
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/110mm
PVC-U
STLB-Bau 10/2013 053
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 60/110 mm, aus PVC-U, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
10,00
m
Gesamtsumme:
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
45.5
KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen
45.5.1
KGR 455.10 Kabel, Leitungen, Geräte
Einheitspreis
in EUR
23
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Koaxialkabel:
Koaxialkabel:
Es dürfen grundsätzlich nur Kabel mit physikalisch
geschäumten Dielektrikum mit einer Schirmdämpfung
größer 120dB bei 30-1000MHz und einer Dämpfung kleiner
18dB bei 1000MHz eingesetzt werden. Auf besondere
Anforderungen sind Koaxialkabel zu verwenden, die
halogenfrei, flammwidrig und UV-beständig sind.
Aktive Bauteile (wie Linien- und
Hausanschlussverstärker):
Es dürfen nur Verstärker eingesetzt werden, die den
Bestimmungen EN 60728-11; EN 50083-2; EN 60065
entsprechen,
wie z. B. Fabr. Kathrein, Typ VOS 40F; VOS 137/RA; VOS
952-1G
Passive Bauteile (wie Anschlussstecker,
Kabelübergänge, Abzweiger, Verteiler, Anschlussdose):
Es dürfen nur passive Bautele verwendet werden, die
mit dem CE und Klasse-A-Zeichen gekennzeichnet,
rückkanaltauglich, für die Übertragung bis mindestens
862 MHz geeignet sind. Es darf für die gesamte Anlage
nur ein Fabrikat eingesetzt werden.
Pegel an Teilnehmeranschlussdosen / Pegeldifferenz
(gem. EN 60728-1)
TV analog 60-70 dByV
UKW 50-60 dByV
TV DVB-C (64 QAM) 53-70 dByV
TV DVB-C (256 QAM) 60-70 dByV
Bei max. Schräglage von +/- 5 dByV über die gesamte
Bandbreite. Bei max. Pegelunterschied von 2 dByV bei
benachbarten Kanälen.
45.5.1.1
Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB vorh.Kabelrinne/Kanal
Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB
Innenleiter: 1,13 mm Cu; Außenmantel: 6.9 mm PVC weiß
3-fach Schirmung,
Dämpfung/100m: 17,1 dB (860 MHz)
Impedanz: 75 Ohm
Kabel mit physikalisch geschäumtem Dielektrikum
in Teillängen liefern und auf vorh. Kabelrinnen oder
in offene Kanäle.
Der Planung zugrundeliegendes
Fabrikat/Typ: Kathrein / LCD 111 od. glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1.985,00
45.5.1.2
m
Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB mit Bügelschellen
Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB
Innenleiter: 1,13 mm Cu; Außenmantel: 6.9 mm PVC weiß
3-fach Schirmung,
Dämpfung/100m: 17,1 dB (860 MHz)
Impedanz: 75 Ohm
Kabel mit physikalisch geschäumtem Dielektrikum
in Teillängen liefern und mit Befestigungsschellen auf
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
24
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vorhandene Ankerschienen montieren.
Der Planung zugrundeliegendes
Fabrikat/Typ: Kathrein / LCD 111 od. glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
128,00
45.5.1.3
m
Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB vorh.Rohr/Unterflurkanal
Koaxkabel Schirmungsmaß > 120dB
Innenleiter: 1,13 mm Cu; Außenmantel: 6.9 mm PVC weiß
3-fach Schirmung,
Dämpfung/100m: 17,1 dB (860 MHz)
Impedanz: 75 Ohm
Kabel mit physikalisch geschäumtem Dielektrikum
in Teillängen liefern und in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle
Der Planung zugrundeliegendes
Fabrikat/Typ: Kathrein / LCD 111 od. glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1.875,00
45.5.1.4
m
Wandaufbauschrank für Antennen- und BK-Anlagen
Montageschrank für den Bau von Antennen- und
BK-Anlagen, Schutzgehäuse aus 1,2 mm Stahlblech,
offene Rückseite der Schutzgehäuse mit Distanz- und
Befestigungsrahmen, inkl. Montage-Spanplatte
Einbautiefe: Tiefe minus 16 mm, je acht Vorstanzungen,
die nach Bedarf ausbrechbar sind, für die
Kabelzuführungen,
Lüftungsschlitze zur guten Be- und Entlüftung,
gleichschließendes Sicherheitsschloss
Abmessungen HxBxT: 800x800x260
1-türig
Fabrikat: ASTRO, Typ: LGH 8080 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1,00
45.5.1.5
St
Medienschrank mit Montageplatte
Medienschrank mit Montageplatte
Medienverteilerschrank,IP44,SKII,1100x800x205mm,
252PLE, Schrankgehäuse nach DIN VDE 0603/1, Maßnorm
DIN 43 870 zur Aufputz, Unterputz oder teilversenkter
Montage. Schutzart IP31 (IP44/IP54 nach DIN VDE
0470/1), Schutzklasse II schutzisoliert, Schutzart
IP3X hinter der Tür. Bestehend aus Schrank mit Tür aus
pulverbeschichtetem, eingebranntem, stabil
profiliertem 1 mm dickem Stahlblech. Innenauskleidung
komplett aus Kunststoff. Leitungseinführungen oben und
unten durch eingebaute Kunststoffflanschplatten,
rückseitige Vorprägung im Kunststoffteil und
Sammelschienendurchführungen als beidseitige seitliche
Vorprägung im unteren Bereich. Tür frontbündig mit
innenliegenden, justierbaren Scharnieren, wahlweise
rechts oder links anschlagbar mit 110° Öffnungswinkel.
Türverschluß mit Vorreiber, ab Breite 800 mm und bei
allen Schränken ab einer Höhe von 1250 mm mit
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stangenverschluß mit Dreipunktschließung. Türverschluß
durch andere Schließungen austauschbar. Schrank
nebeneinander und übereinander anflanschbar.
Schrankgröße 1- bis 5-feldrig mit 72 bis 540
Platzeinheiten (PLE). Höhe installiertes Produkt: 1100
mm Breite installiertes Produkt: 800 mm Tiefe
installiertes Produkt: 205 mm Schutzart: IP44
Schutzklasse: Schutzklasse II RAL Farbnummer: 9010
Türschliessungstyp: Klappgriff mit Vorreiber und
Stangenverschluß Anzahl Türen: 2 Anzahl der Schlösser:
1
Fabrikat: Hager ZB33S
einschließlich
1x Montageplatte UD31M1
1x Montageplatte UD32M1
1x Montageplatte UD41M1
1x Montageplatte UD42M1
oder gleichwertig
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1,00
45.5.1.6
St
Hausanschlussverstärker Kathrein VOS 43/RA
Hausanschlussverstärker für HFC-Netze bis 1 GHz
Eingebautes Schaltnetzteil
Gussgehäuse mit F-Anschlüssen
Integrierter Rückweg 5-65 MHz aktiv/passiv und
abschaltbar
(umschaltbar mit Steckbrücken)
Fest eingebaute, regelbare Dämpfungssteller
LED als Betreibsanzeige
Prüfbuchse am Ausgang -20 dB (mit Richtkoppler)
Prüfbuchse am Eingang - 20 dB
Erfüllt EN 60728-11, EN 50083-2 und EN 60065
Fabrikat: Kathrein VOS 43/RA o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
2,00
45.5.1.7
St
Hausanschlussverstärker Astro Strobel HVO 40 P
Breitbandverstärker mit 65 MHz Rückweg,
Vorweg bis 1006 MHz,
Verstärkung Vorweg 40 / 32 dB,
Ausgangspegel Vorweg 110 dBµV,
Verstärkung Rückweg 32 / 22 dB,
Ausgangspegel Rückweg 116 / 120 dBµV (2 / 3 Sender),
diverse Einstellmöglichkeiten mittels Steckbrücken und
Pads zur Konfiguration des Vor- und Rückweges
Anschlussart ist F-Connector.
Anzahl der Ausgänge ist 1.
Anzahl der Eingänge ist 1.
Ausführung ist Hausanschlussverstärker.
Netzteil ist eingebaut.
Fernspeisbar ist nein.
Entzerrer ist ja.
Pegelsteller ist ja.
Rückkanal ist aktiv/passiv/schaltbar.
Frequenz Rückkanal ist 5-65 MHz.
Verstärkung Rückkanal ist 32 dB.
Verstärkung VHF ist 40 dB.
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Verstärkung UHF ist 40 dB
integrierter Rückweg
Fabrikat: Astro Strobel HVO 40 P o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
2,00
45.5.1.8
St
1-fach F-Abzweiger 8,5 dB
1-fach F-Abzweiger 8,5 dB
Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 01 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
60,00
45.5.1.9
St
1-fach F-Abzweiger 12 dB
1-fach F-Abzweiger 12 dB
Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 02 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
4,00
45.5.1.10
St
1-fach F-Abzweiger 16 dB
1-fach F-Abzweiger 16 dB
Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 03 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
4,00
45.5.1.11
St
1-fach F-Abzweiger 20 dB
1-fach F-Abzweiger 20 dB
Fabrikat: Kathrein, Typ: EAC 04 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
4,00
45.5.1.12
St
2-fach F-Abzweiger 20 dB
2-fach F-Abzweiger 20 dB
Fabrikat: Kathrein, Typ: EAD 04 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
2,00
45.5.1.13
St
8-fach F-Abzweiger Multi-Tap
8-fach F-Abzweiger Multi-Tap
Fabrikat: Kathrein, Typ: EAX 28 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
13,00
St
26
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
45.5.1.14
2-fach Verteiler
2-fach Verteiler
Fabrikat: Teleste, Typ: V2-04 F/F o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
23,00
45.5.1.15
St
3-fach Verteiler
3-fach Verteiler
Fabrikat: Teleste, Typ: V3-06 F/F o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
8,00
45.5.1.16
St
4-fach Verteiler
4-fach Verteiler
Fabrikat: Teleste, Typ: V4-08 F/F o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
14,00
45.5.1.17
St
6-fach Verteiler
6-fach Verteiler
Fabrikat: Teleste, Typ: V6-10 F/F o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1,00
45.5.1.18
St
4-fach F-Endabzweiger
4-fach F-Endabzweiger
Fabrikat: Teleste, Typ: MT 4 F/F o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1,00
45.5.1.19
St
6-fach F-Endabzweiger
6-fach F-Endabzweiger
Fabrikat: Teleste, Typ: MT 6 F/F o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
1,00
45.5.1.20
St
Antennenanschlussdose
Antennenanschlussdose
Fabrikat: Astro, Typ: GUT 121 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
160,00
St
27
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.5.1.21
Rahmen mit Zentralplatte für Antennenaschlussdose
Rahmen mit Zentralplatte für Antennenaschlussdose
im Schalterprogramm GIRA E55 rw
160,00
45.5.1.22
Einheit
Einheitspreis
in EUR
St
F-Kompressions-Stecker, BraunTeleCom
F-Kompressions-Stecker
Fabrikat: BraunTeleCom, Typ: CX 4,9 o.glw.
angeb. Fabrikat/Typ: .........
330,00
45.5.1.23
F-Verbinder
F-Verbinder
330,00
45.5.1.24
St
F-Abschlusswiderstand
F-Abschlusswiderstand
Kathrein EMK 03 o.glw.
4,00
45.5.1.29
St
F-Kompressions-Stecker, Cable Con MK 19
F-Kompressions-Stecker
Cable Con MK 19 o.glw.
8,00
45.5.1.28
St
Stecker FM413
Stecker FM413
12,00
45.5.1.27
St
PG 11 Stecker
PG 11 Stecker
CableCon EMP20 o.glw.
8,00
45.5.1.26
St
F-Stecker Verbindungsleitung 30 cm
F-Stecker Verbindungsleitung 30 cm
38,00
45.5.1.25
St
St
Adapter PG 11 Stecker auf F-Connector
Adapter PG 11 Stecker auf F-Connector
CableCon o.glw.
2,00
St
28
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.5.1.30
F-Erdungsblock 4-fach
F-Erdungsblock 4-fach
Kathrein EMU 24 o.glw.
2,00
45.5.1.31
St
St
St
Schutzkontaktsteckdose 250V 16A erhöhter Berührungsschutz
APAusführung IP44
STLB-Bau 10/2013 053
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), in Aufputzausführung, Schutzart IP 44
DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen.
2,00
45.5.1.34
Gesamtbetrag
in EUR
Rauchdichter Verschluss
Rauchdichter Verschluss der Kabelzugrohre
gemäß Leitungsanlagenrichtlinie
118,00
45.5.1.33
Einheitspreis
in EUR
F-Erdungsblock 2-fach
F-Erdungsblock 2-fach
Kathrein EMU 22 o.glw.
6,00
45.5.1.32
Einheit
29
20.05.2016
17.05.2016
St
Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2-fach erhöhter
Berührungsschutz APAusführung IP44
STLB-Bau 10/2013 053
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), in Aufputzausführung, Schutzart IP 44
DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen.
4,00
St
Gesamtsumme:
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.7
KGR 457 Übertragungsnetze
45.7.1
KGr. 457.10 Kabel, Leitungen, Geräte
45.7.1.1
LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw.
Keller/Wohnung
vorh.Kabelrinne/Kanal
LWL-Innenkabel vom Keller zu den Wohnungen
DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser
Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E
9/125 G657 A1 STB900H UV,
Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit
mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia
Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge
aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu
versehen.
in vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle
2.192,00
45.7.1.2
m
m
LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw.
Sternpunkten
vorh.Kabelrinne/Kanal
LWL-Innenkabel zwischen den Sternpunkten
DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser
Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E
9/125 G657 A1 STB900H UV,
Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit
mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia
Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge
aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu
versehen.
in vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle
20,00
45.7.1.4
Einheitspreis
in EUR
LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw.
Keller/Wohnung
vorh.Rohr/Unterflurkanal
LWL-Innenkabel vom Keller zu den Wohnungen
DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser
Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E
9/125 G657 A1 STB900H UV,
Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit
mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia
Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge
aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu
versehen.
in vorh. Rohre/Unterflurkanäle
1.977,00
45.7.1.3
Einheit
m
LWL-Innenkabel Einmodenfaser I-V(ZN)H 4E9/125 zw.
Sternpunkten
vorh.Rohr/Unterflurkanal
LWL-Innenkabel zwischen den Sternpunkten
DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), als Einmodenfaser
Einmodenfaser OS 2, DIN EN 50173-1, I-V(ZN)H, 4 E
9/125 G657 A1 STB900H UV,
Im Hausanschlussraum UG sind die Leitungsenden mit
30
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
mindestens 2,5m Verarbeitungslänge und im Multimedia
Wohnungsverteiler mit mind. 1,5 Verarbeitungslänge
aufzurollen. Die Enden sind mit Schutzkappen zu
versehen.
in vorh. Rohre/Unterflurkanäle
100,00
45.7.1.5
m
LWL-Innenkabel Anschluss Einmodenfaser J-VH 4E9/125
STLB-Bau 10/2015 061
LWL-Innenkabel DIN VDE 0888-4 (VDE 0888-4), nur
anschließen je Ende, als Lichtbogenspleiß in
Spleißkassette an Pigtail, DIN EN 61753-1,
Assemblierungsklasse Grade B, als Einmodenfaser
Einmodenfaser OS 1, DIN EN 50173-1, J-VH, 4 E 9/125.
192,00
St
Gesamtsumme:
31
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.9
KGR 459 Fernmelde- und informationstechn
45.9.1
Dokumentation
45.9.1.1
Abgleichen der Ausführungspläne
Überprüfen, abgleichen und ggf. ergänzen bzw.
fortschreiben der vorliegenden Ausführungspläne - mit
den Änderungen, die während der Ausführung vorgenommen
werden,
- mit den gültigen Werkplänen des Architekten
- oder den tatsächlichen Bedingungen auf der Baustelle.
- Ggf. aufteilen von Bereichen in Gruppen,
falls erforderlich abstimmen mit
- den Fremdgewerken
- der örtlichen Fachbauleitung,
- dem Bauherrn oder Auftraggeber,
- dem Nutzer und/oder falls erforderlich oder
vorgeschrieben
der jeweils zuständigen Behörde.
1,00
45.9.1.2
Gesamtbetrag
in EUR
St
St
Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals
Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals
Mehrmalige, über die gemäß VOB Teil C /
Elektrotechnische Anlage Abschnitt 3.4.2 hinausgehende
Einweisungen der Nutzer.
1,00
45.9.1.4
Einheitspreis
in EUR
Anfertigen eigener Montagepläne anhand der
Ausführungspläne des Ing.Büros,
Anfertigen eigener Montagepläne anhand der
Ausführungspläne des Ing.Büros, diese sind 2-fach dem
Ingenieurbüro und dem Architekten zur Kenntnis
vorzulegen.
Montage ohne Planvorlage ist nicht zulässig, dadurch
bedingte Änderungen gehen ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers!
1,00
45.9.1.3
Einheit
32
20.05.2016
17.05.2016
St
Abnahmen, Bestandsunterlagen, Bestandspläne
Abnahmen, Bestandsunterlagen, Bestandspläne,
Übergabeberichte, Mess- und Prüfprotokolle,
Ersatzteilliste usw., wie in den Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen
Punkt ZTV 3 beschrieben.
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
45.9.2
Stundenlohnarbeiten
Einheitspreis
in EUR
33
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wichtige VORBEMERKUNGEN zu Stundenlohnarbeiten
Wichtige VORBEMERKUNGEN zu Stundenlohnarbeiten
AUSFÜHRUNG AUF GESONDERTE ANORDNUNG DER BAULEITUNG
Die nachstehenden Verrechnungssätze sind unter
Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu
ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der
abgerechneten Stunden (VOB/B§2Nr.3 gilt nicht).
Die Verrechnungssätze haben den tatsächlichen Lohn mit
den Zuschlägen für Gemeinkosten, Gewinn,
Sozialkassenbeiträge und dergl., Leistungszulagen und
Treueprämien, Lohn- und Gehaltsnebenkosten sowie
Auslösung, Wegegelder, Kosten der Heimfahrten, die vom
Auftragnehmer zu tragenden Kosten für An- und
Rückreise zur Baustelle, evtl. Schlechtwetterregelung
und Ausfallzeit, Entschädigungen sowie vermögenswirks.
Leistungen zu enthalten.
Zuschläge für tarifliche Erwerniszuschläge,
Mehrarbeits-, Sonn-, Feiertags-, Nacht- und
Schichtarbeit sind gesondert nachzuweisen.
Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger
Vereinbarung vergütet.
Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben.
Bei Baustoffen für Stundenloharbeiten gilt:
In die nachstehenden Verrechnungssätze sind alle
Zuschläge - nicht jedoch die MwSt. - einzurechnen für
die Lieferung von Baustoffen frei Baustelle einschl.
Transport zur Verwendungsstelle.
Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben.
Weiterer Hinweis:
Soweit für die Vergütung von Stoffkosten keine
Vereinbarungen getroffen worden sind, sind diese vom
Auftragnehmer mit ihren Einstandspreisen (Preis frei
Fahrzeug Baustelle ohne Abladen) zuzüglich
angemessener Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn
nachzuweisen.
Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung
der Bauleitung und des AG durchzuführen.
Regieberichte müssen regelmäßig und zeitnah, jedoch
spätestens nach 3 Werktagen der Bauleitung zur Prüfung
vorgelegt werden. Verspätet eingereichte Berichte
werden nicht mehr anerkannt.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass
Stundenlohnarbeiten höchstens von
Monteuren der Entgeltgruppe F(Lohngruppe 5) oder
Entgeltgruppe G (Lohgruppe 6) ausgeführt werden.
Arbeiten, die Monteure höherer Lohngruppen erfordern,
werden gesondert in Auftrag gegeben.
Die Stundensätze der einzelnen Lohngruppen sind
komplett auszufüllen. Sollte der
Bieter über eine nachfolgend angeführte Lohngruppe
nicht verfügen, hat er die nächst höher qualifizierte
einzusetzen.
NACHTRÄGLICH VORGELEGTE REGIE WIRD NICHT ANERKANNT !
Diese Regelung ist dem Personal auf der Baustelle
mitzuteilen und unbedingt einzuhalten!
Im Rahmen von Stundenlohnarbeiten anfallende
Maschinenstunden werden nicht gesondert vergütet.
LV: Medien
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
45.9.2.1
Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker
Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker
5,00
45.9.2.2
h
h
Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur
Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur
10,00
45.9.2.4
Einheitspreis
in EUR
Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger
Installationsmonteur
Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger
Installationsmonteur
10,00
45.9.2.3
Einheit
h
Lehrling (3.u.4.Lehrj.)
Lehrling (3.u.4.Lehrj.)
10,00
h
Gesamtsumme:
34
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Medien
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
45
KGR Fernmelde- und informationstechnisch
45.1
KGR 451 Telekommunikationsanlagen
45.1.1
KGR 451.10 Kabel, Leitungen, Geräte
45.5
KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen
45.5.1
KGR 455.10 Kabel, Leitungen, Geräte
45.7
KGR 457 Übertragungsnetze
45.7.1
KGr. 457.10 Kabel, Leitungen, Geräte
45.9
KGR 459 Fernmelde- und informationstechn
45.9.1
Dokumentation
45.9.2
Stundenlohnarbeiten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
35
20.05.2016
17.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (GWG BB-VOB)
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich die GWG vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
3
Form und Inhalt der Angebote (zu § 13 VOB/A bzw. § 13 EG VOB/A) 1
3.1
Zu § 13 Abs. 1 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 1 VOB/A
Für das Angebot sind die von der GWG übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter
Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist – ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vgl. unten) –
unzulässig.
Das Angebot muss schriftlich eingereicht und rechtsverbindlich unterzeichnet sein.
Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Ist das Angebot nicht vom Bieter persönlich oder von einer Person bzw. Personen unterzeichnet, deren Vertretungsbefugnis sich aus dem Handelsregister ergibt, so muss ihm eine schriftliche, von vorgenannten Person(en) erteilte Vollmacht beigefügt sein. Angebote, die diesem Erfordernis nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie E-Mail, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex und Telefax, sind nicht zugelassen.
Das Angebot muss die geforderten Preise enthalten. Die Preise (Einheitspreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebots hinzuzufügen. Alle Preise sind in Euro und Cent anzugeben.
Das Angebot muss die geforderten Erklärungen enthalten.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Der Bieter kann für die Angebotsabgabe eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn er den von der GWG verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein
verbindlich anerkennt; Kurzfassungen müssen jedoch zumindest die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der
gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem von der GWG verfassten Leistungsverzeichnis
wiedergeben.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Muster und Proben des Bieters müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
3.2
Zu § 13 Abs. 2 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 2 VOB/A (Angebote mit technisch abweichenden Spezifikationen)
Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen nach § 7 Abs. 3 VOB/A bzw. § 7 EG Abs. 3 VOB/A
abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und
Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit
dem Angebot nachzuweisen.
1
Zitierweise: § X Absatz Y VOB/A bezeichnet die §§ (und ggf. Absätze) der VOB Teil A Abschnitt 1; § X EG Absatz Y
VOB/A bezeichnet die §§ (und ggf. Absätze) der VOB Teil A Abschnitt 2 (jeweils in ihrer neuesten, im Zeitpunkt der
Aufforderung der GWG zur Angebotsabgabe im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung).
3.3
GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014
Zu § 13 Abs. 3 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 3 VOB/A (Änderungsvorschläge oder Nebenangebote)
Soweit nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe Nebenangebote zugelassen sind, gilt:
3.3.1
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, sie und ihre
Anzahl sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
3.3.2
Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im
Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
3.3.3
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
3.3.4
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
Vergütung durch Pauschalsumme).
3.3.5
Nebenangebote, die den Nummern 3.3.1 erster Halbsatz, 3.3.2 bis 3.3.4 nicht entsprechen, werden vorbehaltlich
einer Nachreichung fehlender Erklärungen oder Nachweise gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. § 16 EG Abs. 1
Nr. 3 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen.
3.4
Zu § 13 Abs. 4 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 4 VOB/A (Preisnachlässe)
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an einer von der GWG in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen.
3.5
Zu § 13 Abs. 5 VOB/A bzw. § 13 EG Abs. 5 VOB/A (Bietergemeinschaften)
Bietergemeinschaften haben die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder bevollmächtigten Vertreter für
den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen.
Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
4
Nachunternehmer / Andere Unternehmen
4.1
Für Vergaben nach VOB/A Abschnitt 1 (VOB/A) gilt:
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot
Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben. Soweit von der GWG nicht bereits mit dem Angebot verlangt, ist der Bieter verpflichtet, der GWG nach dem Eröffnungstermin den/die Namen
des/der Nachunternehmer auf Anforderung innerhalb einer ihm in der Anforderung gesetzten angemessenen Frist
vollständig bekannt zu geben.
4.2
Für Vergaben nach VOB/A Abschnitt 2 (VOB/A - EG) gilt:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen,
muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der GWG zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
5
Angebotsfrist / Eröffnungstermin
Die Angebotsfrist läuft ab, sobald der Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin mit der Öffnung des ersten Angebotes beginnt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote vom Bieter schriftlich (auch per Telefax) oder im online-Verfahren durch Löschung auf der elektronischen Plattform zurückgezogen werden.
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GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB Teil B - (GWG ZV-VOB)
Der Auftraggeber ist nachfolgend als "AG", der Auftragnehmer ist nachfolgend als "AN" bezeichnet.
Nummern ohne Zusatz beziehen sich auf die Bestimmungen dieser GWG ZV-VOB.
1
Art und Umfang der Leistung (zu § 1 VOB Teil B) / Begriffsbestimmungen
1.1
1.1.1
Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind das Angebot des AN mit den dort aufgeführten weiteren Vertragsbestandteilen und gegebenenfalls mit den vorrangigen Änderungen oder Ergänzungen im / in Protokoll(en) zu(m) Aufklärungsgespräch(en)
nach § 15 VOB Teil A bzw. § 15 EG VOB Teil A oder im / in Verhandlungsprotokoll(en)sowie das Zuschlagsschreiben des AG.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN haben keine Gültigkeit.
Leistungsverzeichnis
Auch, wenn der AN für sein Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist für die Leistungsbeschreibung allein das vom AG verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich.
Begriffsbestimmungen
„Auftragssumme“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen oder anderer Vertragsbestandteile ist die von den
Parteien vor der Ausführung des Vertrages vereinbarte Vergütung (also ohne spätere Änderungen etwa durch geänderte Mengen oder Nachträge). „Nettoauftragssumme“ bezeichnet die Auftragssumme ohne Umsatzsteuer,
„Bruttoauftragssumme“ die Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer.
Soweit in Vertragsbestandteilen von „Abrechnungssumme“ die Rede ist, ist damit die Schlussrechnungssumme
(einschließlich nach Vertragsabschluss hinzu gekommener Änderungen und Nachträge) in ihrer ggf. aufgrund berechtigter Korrekturen richtigen Höhe gemeint. „Nettoabrechnungssumme“ bezeichnet die Abrechnungssumme
ohne Umsatzsteuer, „Bruttoabrechnungssumme“ die Abrechnungssumme einschließlich Umsatzsteuer.
1.1.2
1.2
1.3
1.3.1
1.3.2
2
Vergütung (zu § 2 VOB Teil B)
2.1
2.2
Die vereinbarten Preise sind Festpreise; Lohn- und Materialpreisgleitklauseln werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Einheitspreise behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne von § 2
Abs. 3 VOB Teil B eintreten. Auch bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig
von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Wenn nach § 2 Abs. 5, 6 oder 7 VOB Teil B neue Preise zu vereinbaren sind, so sind diese auf der Grundlage der
Preisermittlung der Vertragsleistung zu bilden. Die Preisermittlung für die neu zu bildenden Preise ist dem Nachtragsangebot beizufügen. Der AN ist (über nachstehende Nr. 2.8 hinaus) verpflichtet, dem AG die für die Preisermittlung weiter erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Das gleiche gilt, wenn dem AN eine Vergütung nach § 2 Abs. 8
Nr. 2. VOB Teil B oder nach § 2 Abs. 8 Nr. 3. VOB Teil B i.V.m. §§ 677 ff. BGB zusteht.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei der
Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch,
wenn der Preisnachlass auf die Angebots- oder Auftragssumme bezogen ist.
Nr. 2.4 findet auch auf vereinbarte Regiesätze Anwendung, wenn Regiepreise auf Basis geschätzter Mengen in den
Gesamtpreis eingegangen sind, auf welchen der AN einen pauschalen Nachlass gewährt hat.
Macht der AN Ansprüche gemäß § 8 Abs. 1 VOB Teil B, gemäß § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 VOB Teil B
oder gemäß § 9 Abs. 3 VOB Teil B geltend, so ist er (über nachstehende Nr. 2.8 hinaus) verpflichtet, dem AG die
zur Berechnung des Anspruchs weiter erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Beansprucht der AN in den Fällen des § 2 Abs. 5, 6, 7 oder 9 VOB Teil B eine zusätzliche oder erhöhte Vergütung,
so muss er dies dem AG vor Ausführung der entsprechenden Leistung schriftlich anzeigen. Nach der Anzeige hat er
ohne besondere Aufforderung unverzüglich ein Nachtragsangebot einzureichen. Der AN haftet dem AG für aus
schuldhafter Verletzung dieser Nebenpflichten entstehende Schäden.
Der AN hat auf Verlangen des AG diesem die Preisermittlung für die vertragliche Leistung verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Der AG darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der AN davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der
Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen.
Die Preisermittlung wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.
Die Vereinbarung oder Gewährung verlängerter Ausführungsfristen wegen Behinderung oder Unterbrechung begründet keinen Anspruch auf besondere oder geänderte Vergütung. § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage)
und etwaige Ansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB Teil B (ggf. in Verbindung mit § 642 BGB) bleiben jedoch unberührt.
Vergütung bei Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten
Basiert der Auftrag auf einem Änderungsvorschlag oder einem Nebenangebot des AN, so sind mit der vereinbarten
Vergütung alle von dem Änderungsvorschlag oder dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die
zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich sind.
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
3
Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB Teil B)
3.1
Der AN hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem AG den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom AG
zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den AG rechtzeitig erfolgen
kann. Planunterlagen des AG werden dem AN 2-fach kostenlos ausgehändigt.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG zur Ausführung freigegeben sind.
Stammen solche Unterlagen vom AN, so übernimmt der AG durch die Freigabe keine Mitverantwortung für deren
technische Richtigkeit. Stammen solche Unterlagen vom AG, so bleibt ungeachtet der Freigabe durch den AG die
Prüfungs- und Hinweispflicht des AN unberührt.
3.2
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GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014
4
Ausführung (zu § 4 VOB Teil B)
4.1
Rechtzeitig vor Beginn seiner Vertragsleistung hat der AN dem AG den für seine Vertragsleistung verantwortlichen,
vertretungsberechtigten Bauleiter zu benennen; dieser ist zur Teilnahme an vom AG anberaumten Besprechungen
verpflichtet.
Soweit Berührungspunkte mit den Gewerken anderer AN bestehen, hat der AN seine Leistung in Abstimmung mit
diesen AN zu erbringen.
Selbstvornahmerecht des AG während der Ausführung
Kommt der AN seiner Pflicht zur Beseitigung eines schon während der Ausführung erkannten Mangels (§ 4 Abs. 7
VOB Teil B) nicht nach, so kann der AG nach erfolglosem Ablauf einer dem AN hierzu unter Androhung der Selbstvornahme gesetzten angemessenen Frist die Beseitigung selbst durchführen und vom AN Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen (Selbstvornahmerecht), wenn nicht der AN die Beseitigung zu Recht verweigert. Die
Schadenersatzansprüche des AG gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 VOB Teil B und die Rechte des AG gemäß § 4 Abs. 7
Satz 3, § 8 Abs. 3 VOB Teil B bleiben unberührt. Gleiches gilt, wenn der AN seiner auch während der Ausführung
seiner Leistungen bestehenden Verpflichtung jeglichen durch seine Arbeiten anfallenden Bauschutt, Abfall und jegliches Verpackungsmaterial etc. laufend unaufgefordert, unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen nicht
nachkommt.
Bauleiter des AN, Unterrichtung des AG, Bautagesberichte
Der AN hat fortlaufende Bautagesberichte zu führen und diese dem AG auf Verlangen täglich zu übergeben. Sie
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Von allen wichtigen Maßnahmen oder Vorkommnissen auf der Baustelle, insbesondere vom Beginn aller wesentlichen Teilleistungen, ist der AG rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen, soweit dies nicht durch dem AG übergebene Bautagesberichte geschieht.
Unbeschadet etwaiger Eintragungen in den Bautagesberichten müssen Anzeigen, Mitteilungen, Anmeldungen oder
andere Nachrichten, welche der Vertrag oder die VOB Teil B vorschreiben, unmittelbar an den AG erfolgen, um
dem AG gegenüber wirksam zu sein.
Werbung
Das Zulassen von Werbung auf der Baustelle ist dem AG vorbehalten. Firmenschilder dürfen nur im Einvernehmen
mit dem AG angebracht werden.
Öffentlich-rechtliche bzw. betriebliche Pflichten des AN
Der AN verpflichtet sich, seinen laufenden Steuerverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.
Der AN erklärt durch seine Unterschrift, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle; Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft) verfügt, und ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse
über die gesamte Zeit seiner Vertragsleistungen bestehen bleiben.
Der AN verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sämtliche von ihm bei der Abwicklung des Auftrages eingesetzten
Arbeitnehmer über sämtliche gesetzlich erforderlichen Versicherungen (insbesondere Sozial- und Unfallversicherungen) sowie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse verfügen und dass alle diesbezüglichen Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden.
Der AN hat dem AG die Erfüllung der Pflichten aus Nrn. 4.6.1 bis 4.6.3 auf Verlangen nachzuweisen, im Falle von
Veränderungen, insbesondere bei Personalwechsel, auch wiederholt.
Sicherung von Mindestlohnpflichten
Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Danach ist der AN verpflichtet, den zur Erfüllung seiner Vertragsleistung eingesetzten eigenen Arbeitskräften
tarifliche Mindestlöhne zu gewähren. Daneben haftet der AN gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) dafür,
dass auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn gemäß der
für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen vergütet wird.
Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des AN eingesetzt sind, für tatsächlich geleistete
Arbeit den Ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht, so hat der AN als sofort fällige Pflicht gegenüber dem AG an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der AN hat die erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche
Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten.
Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der AN dem AG nachzuweisen, dass
alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Lohn auch tatsächlich erhalten haben. Dies kann z.B. durch Testat eines
Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der AG berechtigt fällige Zahlungen bis zu 5% der Nettoauftragssumme zurückzubehalten.
4.2
4.3
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.5
4.6
4.6.1
4.6.2
4.6.3
4.6.4
4.7
4.7.1
4.7.2
5
Ausführungsfristen (zu § 5 VOB Teil B)
5.1
5.2
5.3
Auf Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, unverzüglich nach Auftragserteilung unentgeltlich einen detaillierten
Arbeitsablaufplan, der die Vertragstermine bzw. Vertragsfristen berücksichtigt, aufzustellen und dem AG zu übergeben oder an der Aufstellung eines solchen mitzuwirken.
Auf die in Nummer 4.3 geregelten Folgen von Fristversäumungen in Sonderfällen wird hingewiesen.
Auf die Klarstellung in Nr. 14.3 wird ebenfalls hingewiesen.
6
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (zu § 6 VOB Teil B)
Es gilt § 6 VOB Teil B. Auf Nr. 4.4.3 wird hingewiesen.
7
Verteilung der Gefahr / Bauleistungsversicherung (zu § 7 VOB Teil B)
Es gilt § 7 VOB Teil B.
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8
Kündigung durch den AG (zu § 8 VOB Teil B)
8.1
8.1.1
8.1.2
8.3
Teilkündigung
Eine Teilkündigung ist zulässig.
Unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB Teil B in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Nr. 1. Satz 1 VOB Teil B ist der
AG auch berechtigt, dem AN den Auftrag hinsichtlich örtlich oder funktional abgrenzbarer Teile seiner Leistung zu entziehen; diese Teile der Leistung brauchen kein "in sich abgeschlossener Teil der vertraglichen Leistung" im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1. Satz 2 VOB Teil B zu sein.
Zu § 8 Abs. 3 VOB Teil B
Dem AG steht ein außerordentliches Kündigungsrecht im Sinne von § 8 Abs. 3 VOB Teil B auch zu, wenn
der AN Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn
tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden;
der AN bei der Ausführung dieses Vertrages ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe
selbständig betreibt ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung) und Dienstoder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. e Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, SchwarzArbG) oder wenn der AN bei der Ausführung dieses Vertrages Dienst- oder Werkleistungen in
erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er eine oder mehrere Personen beauftragt, von denen er weiß,
dass diese die Leistungen unter vorsätzlichem Verstoß gegen § 1 der Handwerksordnung erbringen (vgl. § 8
Abs. 1 Nr. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).
Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes auszusprechen. Im Übrigen gelten in diesen Fällen § 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 VOB Teil B entsprechend.
Sonstige Kündigungsrechte des AG bleiben unberührt.
9
Kündigung durch den AN (zu § 9 VOB Teil B)
8.2
Es gilt § 9 VOB Teil B.
10
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB Teil B)
10.1
10.2
Es gilt § 10 VOB Teil B.
Der AN hat die im Baugewerbe übliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolicen
sowie die Nachweise über die letzten Beitragszahlungen sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
11
Vertragsstrafe (zu § 11 VOB Teil B)
11.1
11.4
Gerät der AN mit Fertigstellung seiner Leistung in Verzug, so hat er für jeden Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Nettoauftragssumme, an
den AG zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des AG wegen Verzuges des AN bleiben unberührt.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen wegen Verzuges entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine oder Fristen.
Wenn der AN oder die für ihn tätigen Personen aus Anlass des dem AN erteilten Auftrages nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, so hat der AN an den AG als Vertragsstrafe 5 % der Nettoauftragssumme zu zahlen, es sei denn, dass vom AG ein höherer oder vom AN niedrigerer
Schaden nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche oder Rechte des AG, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB Teil B, bleiben
unberührt.
Zum Vorbehalt der Vertragsstrafe siehe Nrn. 12.6 und 12.7.
12
Abnahme (zu § 12 VOB Teil B)
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
Es findet eine förmliche Abnahme statt.
Teilabnahmen können nicht verlangt werden.
§ 12 Abs. 5 VOB Teil B ist ausgeschlossen.
§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel können vom AG auch noch im Zusammenhang mit der Schlussrechnung
spätestens bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
Vorbehalte wegen Vertragsstrafen wegen Verzuges des AN können vom AG auch noch im Zusammenhang mit der
Schlussrechnung spätestens bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
Wegen einer Vertragsstrafe nach Nr. 11.3 bedarf es keines Vorbehaltes des AG.
11.2
11.3
12.6
12.7
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GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014
13
Mängelansprüche (zu § 13 VOB Teil B)
13.1
13.1.1
Verjährungsfrist
Abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1. und Nr. 2. VOB Teil B beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche
des AG gegen den AN 5 Jahre.
Die 5-jährige Verjährungsfrist gilt auch für Anlagenteile, bei welchen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und
Funktionsfähigkeit hat, unabhängig davon, ob der AG dem AN die Wartung überträgt.
Ist der AG gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 2. VOB Teil B zur Ersatzvornahme (Selbstvornahme) berechtigt, so kann er
stattdessen auch über den in § 13 Abs. 6 VOB Teil B geregelten Fall hinaus dem AN die Vergütung wegen des entsprechenden Mangels mindern (§ 638 BGB).
§ 13 Abs. 7 VOB Teil B gilt nicht. Stattdessen gilt § 634 Nr. 4 BGB. Zu den ggf. vom AN zu ersetzenden Schäden
gehören auch die Eigenkosten des AG für die Veranlassung und Überwachung der Mängelbeseitigung.
Bei Räumen, die nicht vom AG selbst genutzt werden, hat sich der AN die Durchführung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen jeweils von deren Nutzer schriftlich bestätigen zu lassen und dem AG diese Bestätigung in Kopie vorzulegen. Der AN erhält hierzu auf Anfrage vom AG schriftliche Angaben über die jeweiligen Ansprechpartner. Die
Bestätigung des Nutzers bedeutet jedoch keine Abnahme der Mängelbeseitigung; diese Abnahme obliegt allein
dem AG.
13.1.2
13.2
13.3
13.4
14
Abrechnung (zu § 14 VOB Teil B)
14.1
Unterlässt der AN den rechtzeitigen Antrag auf Feststellung von Leistungen, deren Aufmaß später nicht mehr oder
nur schwer möglich ist, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an der Aufmessung, so gilt die Feststellung des AG als endgültig, wenn nicht der AN deren Unrichtigkeit beweist.
14.2
14.2.1
Rechnungen
Alle Rechnungen sind im Original (ohne Nachweisunterlagen) unmittelbar an die Hauptverwaltung des AG und
zeitgleich in Kopie (mit Nachweisunterlagen) an die rechnungsprüfende Bauleitung des AG einzureichen.
Die Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
In allen Rechnungen ist jeweils die Auftragsnummer des AG anzugeben. Sie können sonst ablaufbedingt in der
Buchhaltung des AG nicht bearbeitet werden. Rechnungen ohne Auftragsnummer werden deshalb vom AG unbearbeitet an den AN zurück geschickt.
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer,
bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit
gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Klargestellt wird, dass zu den vom Auftragnehmer im Falle seines Verzuges zu erstattenden Verzugsschäden auch
eine etwaige, durch den Verzug des Auftragnehmers verursachte Mehrbelastung des AG in Folge einer etwaigen
Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer gehört.
14.2.2
14.2.3
14.2.4
14.2.5
14.3
15
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 VOB Teil B)
15.1
Der AN hat die nach § 2 Abs. 10 VOB Teil B vereinbarten Stundenlohnarbeiten jeweils spätestens am 3. Werktag
nach ihrer Ausführung durch den Anforderungen des § 15 Abs. 3 VOB Teil B entsprechende Regiezettel nachzuweisen. Der AN haftet dem AG für den dem AG aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht des AN etwa entstehenden Schaden. Die Regiezettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB Teil B folgende Anga-
ben enthalten:
15.2
15.3
15.4
15.5
15.6
-
das Datum,
die Bezeichnung der Baustelle,
die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
-
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
die Gerätekenngrößen.
Setzt der AG dem AN für Zeiträume, die länger als 2 Wochen zurückliegen, durch schriftliche Erklärung eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Vorlage von Regiezetteln für etwa angefallene Regieleistungen, so verliert der
AN etwaige diesbezügliche Ansprüche auf Regievergütung, wenn er diese Nachfrist schuldhaft verstreichen
lässt und der AG in seiner schriftlichen Nachfristsetzung unter Hinweis auf die vorliegende Regelung auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.
Auf Nr. 2.5 wird hingewiesen.
Die Anerkenntnisfiktion bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Stundenlohnzettel gemäß § 15 Abs. 3 S. 5 VOB Teil B
wird ausgeschlossen.
Für die Zahlungen des AG gilt nachfolgende Nr. 16.
Stellt sich bei einer späteren Prüfung heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Leistungen zu Vertragsleistungen oder deren Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten trotz der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel nicht vergütet. Bei etwaiger Überzahlung ist der AN zur Rückerstattung verpflichtet.
-6-
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16
Zahlung (zu § 16 VOB Teil B)
16.1
16.1.1
Sondervereinbarung zum Steuerabzugsverfahren gemäß §§ 48 ff. EStG:
Der AN ist verpflichtet, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte
Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Für den Fall, dass dem AG im Zeitpunkt der Leistung einer Zahlung an den AN keine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG vorliegt und der AG deshalb den Steuerabzug gemäß § 48 EStG durchführen muss, ist
der AN verpflichtet, dem AG den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand für die Bearbeitung und den Zahlungsverkehr zu erstatten. Hierfür wird für jeden einschlägigen Vorgang der Zahlung an den AN mit Abzug und Abführung des Steuerabzugsbetrages an das Finanzamt eine Aufwandspauschale in € 25,00 vereinbart. Weist der AN
einen niedrigeren oder der AG einen höheren tatsächlichen Aufwand nach, so ist an Stelle der Pauschale der tatsächliche Aufwand zu erstatten. Sollte diese Erstattungsverpflichtung ihrerseits umsatzsteuerpflichtig sein, so hat
der AN gegen entsprechende Rechnungsstellung, welche auch nachträglich erfolgen kann, auch die Umsatzsteuer
zu tragen bzw. zu erstatten.
Überzahlungen, Rückforderungsansprüche des AG
Vorbehaltlose Zahlungen des AG auf jegliche Rechnungen des AN bedeuten keine Anerkennung der in den Rechnungen geltend gemachten Ansprüche, auch nicht der dort enthaltenen Nachträge und Stundenlohnarbeiten. Rückforderungen des AG aus ungerechtfertigter Bereicherung des AN, insbesondere aus Überzahlungen, bleiben stets
vorbehalten.
Der AN kann sich gegenüber Ansprüchen des AG aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) nicht auf
Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
Leistet der AN innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab
diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.
16.1.2
16.2
16.2.1
16.2.2
16.2.3
17
Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB Teil B)
Soweit im jeweiligen Vertrag Sicherheitsleistung(en) des AN vereinbart ist/sind, gilt in Ergänzung zu und teilweiser
Abweichung von § 17 VOB Teil B folgendes:
17.1
17.1.1
Sicherungszwecke
Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des AN aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen (auch solcher,
die aufgrund eines vertraglichen Leistungsbestimmungsrechtes des AG auszuführen sind) einschließlich Erfüllung
der Mängelansprüche. Sind die Leistungen des AN abgenommen, so sichert diese Sicherheit Mängelansprüche des
AG gegen den AN wegen Mängeln, die der AG nicht spätestens bei Abnahme gerügt hat, jedoch nur bis zur Höhe
von 5 % der Bruttoabrechnungssumme des AN (in ihrer ggf. aufgrund berechtigter Korrekturen richtigen Höhe).
Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung aller Mängelansprüche des AG gegen den
AN.
Der Sicherungszweck der Sicherheit für Abschlagszahlungen ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Nr. 1. Satz 3 VOB Teil
B.
Der Sicherungszweck der Sicherheit für Vorauszahlungen ergibt sich aus § 16 Abs. 2 VOB Teil B.
Arten und Stellung der Sicherheitsleistungen
Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann nach Wahl des AN durch Bürgschaft, Hinterlegung des Sicherheitsbetrages (§ 17 Abs. 5 VOB Teile B) oder durch Einbehalt von Geld seitens des AG geleistet
werden. Solange und soweit der AN eine vertragsgemäße Bürgschaft nicht übergibt oder den Sicherheitsbetrag
nicht hinterlegt, ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der volle Sicherheitsbetrag erreicht
ist, und zwar ohne die Beschränkung auf 10 % der jeweiligen Zahlung gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1 VOB/B.
Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
§ 17 Abs. 6 VOB/B gilt nicht; der AG ist also insbesondere nicht verpflichtet, einen einbehaltenen Sicherheitsbetrag
auf Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen.
Die Sicherheit für Mängelansprüche ist vom AN stets nur Zug um Zug gegen Freigabe der Sicherheit gemäß Nr.
17.2.1 zu stellen und kann nach Wahl des AN durch Bürgschaft, Hinterlegung des Sicherheitsbetrages (§ 17 Abs. 5
VOB Teile B) oder durch Einbehalt von Geld seitens des AG geleistet werden. Solange und soweit der AN eine vertragsgemäße Bürgschaft nicht übergibt oder den Sicherheitsbetrag nicht hinterlegt und soweit dem AG nicht (noch)
eine Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchesicherheit zur Verfügung steht, ist der AG berechtigt, Zahlungen einzubehalten, bis der volle Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
§ 17 Abs. 6 VOB/B gilt nicht; der AG ist also insbesondere nicht verpflichtet, einen einbehaltenen Sicherheitsbetrag
auf Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen.
Die Sicherheit für Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB Teil B ist ausschließlich durch
Bürgschaft zu leisten.
Die Sicherheit für Vorauszahlungen gemäß § 16 Abs. 2 VOB Teil B ist ausschließlich durch Bürgschaft zu leisten.
Bürgschaften und zugelassene Bürgen
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. Dabei handelt es
sich um:
Formblatt GWG Bürgschaft 1 (Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft)
Formblatt GWG Bürgschaft 2 (Mängelansprüchebürgschaft)
Formblatt GWG Bürgschaft 3 (Abschlagszahlungsbürgschaft)
Formblatt GWG Bürgschaft 4 (Vorauszahlungsbürgschaft)
Die Bürgschaft ist von einem
in den Europäischen Gemeinschaften oder
in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten sinngemäß folgende Erklärung des Bürgen:
Der Bürge übernimmt gegenüber dem AG für den AN die selbstschuldnerische Bürgschaft (Verzicht auf die
Einrede aus § 771 BGB) für … (Bezeichnung der gesicherten Verpflichtungen) …. und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von € …. (Sicherheitsbetrag) an den AG zu zahlen. Der Bürge kann
17.1.2
17.1.3
17.1.4
17.2
17.2.1
17.2.2
17.2.3
17.2.4
17.3
17.3.1
17.3.2
17.3.3
-7-
GWG BB-VOB und ZV-VOB Mai 2014
nur auf Zahlung in Geld in Anspruch genommen werden. Er ist (außer im Falle einer Ungewissheit über die
Person des Gläubigers gemäß § 372 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht berechtigt, sich durch Hinterlegung aus seiner Verpflichtung zu befreien.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde an den Bürgen.
Die Ansprüche des AG aus dieser Bürgschaft verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, nicht jedoch vor Ablauf von 8 Jahren ab dem Datum dieser Bürgschaftserklärung.
Für diese Bürgschaft gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des §
38 ZPO vorliegen.
Die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft enthält ferner die Einschränkung gemäß 17.1.1. Satz 2.
17.4
17.4.1
17.4.2
17.4.3
17.4.4
Frei- bzw. Rückgabe der Sicherheiten
Der AG ist verpflichtet, die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche nach Abnahme der Leistungen und Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Schlussrechnung des AN sowie Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit für Mängelansprüche frei- bzw. zurückzugeben, es sei denn dass Ansprüche des AG, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück halten.
Für die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche gilt § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die
Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
18
Vertragssprache / anwendbares Recht / Streitigkeiten (Gerichtsstand) / Schlussbestimmungen
18.1
18.1.1
Vertragssprache
Vertragssprache ist - auch für die gesamte schriftliche und mündliche Abwicklung - ausschließlich Deutsch. Bei
Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die eine
fachliche Verständigung in Deutscher Sprache ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der
AG nach entsprechender angemessener Fristsetzung mit Ankündigung und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
18.1.2
18.2
18.3
18.4
18.5
Anwendbares Recht
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts, für evtl. gerichtliche Verfahren ausschließlich deutsches Prozessrecht.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vorbehaltlich abweichender Formvereinbarung durch bevollmächtigte
Vertreter des AG im Einzelfall bedürfen jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so steht dies der Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht entgegen. Für den Fall unwirksamer Bestimmungen soll stattdessen die jeweilige Bestimmung der
VOB, Teil B bzw. Teil C, gelten.
-8-
80064 MÜNCHEN
STÄDTISCHE WOHNUNGSGESELLSCHAFT
MÜNCHEN M.B.H.
Postfach 33 04 80
GWG
An
4
Für Abgabe des Submissionsangebotes unbedingt Umschlag mit diesem Aufkleber versehen
Submissionsangebot ·Terminsache
Vergabebüro:
GWG Heimeranstr. 35
Eröffnungstermin:
1. OG.
16.06.2016
Zimmer 1.04
Absender:
09:30
Bauvorhaben:
3-1000-0234-0101
Sanatoriumsplatz 2-S1
Kostenangebot zu:
Medientechnik
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Vergabenummer
Datum
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
€/h
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
Baustellengemeinkosten
2.2
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
© VHB Bayern - Stand April 2016
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
1 von 2
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge
bare Herstellungskos- gem. 2.4
ten
€
%
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand April 2016
2 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
Datum
3-1000-0234-0101_26
Baumaßnahme
Sanatoriumsplatz 2-S1
Modernisierung
Leistung
Medientechnik
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB Bayern - Stand April 2016
1 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
Betrag
€
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf die
Einzelkosten
für
die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
x
2.2
2.3
2.4
2.5
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand April 2016
2 von 2
NACHBARN
19,00
10
10
1,1510
1,93
10
1,30 20
2,70
20
5,30
1,30 10
1,93
WC
2.94 m²
2.94 m²
Lager
2.15 m²
20
Flur
20
Lager
2.15 m²
FEUERWEHRZUFAHRT
T30-RS
T30-RS
RD
20
20
2,60
5.20 m²
Windfang
Windfang
5.20 m²
2,40
20
1,30 10
10
20
2,23
7
GEBÄUDETEIL SÜD
8
89 b
89c
1
I/95
Büro
Büro
Büro
13.50 m²
13.50 m²
14.46 m²
13.50 m²
Büro
13.50 m²
4,50
12871/210
Büro
12 8
7 1/
IV
5
12 8
12871/361
71/
10 9
UMGEBUNGSPLAN M 1:500
1,1510
3,90
/ 20
II
/2 1
1,1510
2
8,80
/ 20
20
1
II
8,40
/2 0
ato riu m
7
1,15
30
5
89a
87b I II
I
89
5 87c
/2 0
/20
6,00
/19
87 a
II
4
3
30
4
II
/2 0
S täd t. S an
18 . 0
/20
3.86 m²
II
0
7769
6.24 m²
Lager
/20
6.24 m²
8490
87
II
5
6
Flur
/1 9
85 b
II
85c
II
7
/1 9
/ 19
Flur
85a
II
85
II
30
8
II
83c
19
3
Rohrkeller / Kriechkeller
120.66 m²
83 b
1
DER
/ 19
2.08 m²
/ 19
WC
6
II
Lager
4.52 m²
Lager
3.68 m²
II
2.08 m²
Lager
3.68 m²
/ 18
9
Lager
4.52 m²
FAHRR
Ä
0
WC
2
83
/18
/1 8
12871/183
/1 8
2,40
+ MÜL
L
9.42 m²
T30-RS
T30-RS
S8
/1 9
20
Ä DE R
Loggia
Loggia
20
FAHR
R
3,00
2,96
17.76 m²
9.42 m²
STÄDTISCHES KLINIKUM MÜNCHEN GmbH
Thalkirchner Str. 48, 80337 MÜNCHEN
20
6,28
Lager
2.15 m²
29,25
Büro
RD
LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
Roßmarkt 3, 80331 MÜNCHEN
20
FEUERLÖSCHER
13.00 m²
20
3,00
Rohrkeller
8.82 m²
FLUR-NR. 12871/2
S5
Büro
13.00 m²
13.00 m²
6,28
20
17.75 m²
17.75 m²
Flur
GEBÄUDETEIL NORD
93 7
Elektro
Ertüchtigung
Deckenschottungen
bestehende
Elektro
Löschwasser
Steigleitung
FEUERLÖSCHER
20
20
13.00 m²
Treppenhaus
BRANDWAND
BRANDWAND
F90-A
ehemal.
Müllschacht
BAYERISCHER LANDESVERBAND des
KATHOLISCHEN DEUTSCHEN FRAUENBUNDES
Schraudolphstr. 1, 80799 MÜNCHEN
II
GEBÄUDETEIL SÜD
3,00
3,00
20
3,00
1,72 20
16,24
3,00
15,80
20
GEBÄUDETEIL NORD
20
3,00
20
20
T30
FLUR-NR. 12871/338
VI
3,00
20
5,40
20
2,72
2.15 m²
Büro
S3
IV
3,00
20
Lager
Lager
2.15 m²
Büro
20
3,00
Windfang
1.79 m²
II
8,40
Windfang
IV
3,00
2.15 m²
1.79 m²
E
Lager
2.15 m²
alle vertreten durch:
A&O IMMOBILIEN
Bavariaring 9, 80336 MÜNCHEN
SS
8.70 m²
Lager
RA
13.00 m²
ST
Büro
Lager
13.00 m²
S4
EN
2.RETTUNGSWEG
D
29,25
N
Büro
Kellerraum
15.60 m²
Rohrkeller
8.82 m²
LI
8.70 m²
SE
Kellerraum
15.60 m²
O
13.00 m²
Teeküche
AS
STR
OTH
Kellerraum
15.60 m²
FEUERLÖSCHER
S2
D
Büro
EO
Büro
B
SEY
ZUR
Elektroverteilung
7.81 m²
Kellerraum
15.60 m²
TH
Lager
2.15 m²
13.00 m²
T30
1,15
Büro
Lager
2.15 m²
Kellerraum
15.60 m²
NOTAUSSTIEG
10
12.86 m²
2.15 m²
Kellerraum
15.60 m²
3,30
20
WC
12.86 m²
Lager
Wasserdruckhöhensanlage
15.60 m²
7
3,00
Büro
2,30
Heizungsverteilung
15.36 m²
Wasserverteilungsraum
15.60 m²
SIMON Kay, Herzog-Rudolf-Str. 2, 80539 MÜNCHEN
KAISER Jochen, Hedwig-Dransfeld-Allee 25, 80637 MÜNCHEN
JACOB Karl, Gartenreihe 16a, 66740 SAARLOUIS
HUBER Stephan, Heubergstr. 36, 81825 MÜNCHEN
ZICKGRAF Gerhard, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN
SCHMUCKER-ZICKGRAF Gertrud, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN
HARSCH Georg, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN
HARSCH Brunhilde, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN
BRECHT Nicola, Bozzarisstr. 37a, 81545 MÜNCHEN
RITSCHER Margit, Säckingenstr. 18, 81545 MÜNCHEN
LOY Georg, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN
LOY Alexa, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN
Dr. GRÜNDWÄLDER Otto, Lorenzonistr. 51, 81545 MÜNCHEN
KELLER Renate, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ
KELLER Stefanie, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ
KELLER Robert, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ
WEISSBRODT Andreas, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN
WEISSBRODT Katrin, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN
SMOLA Angelika, Seybothstr. 42, 81545 MÜNCHEN
NEUMANN Ivan, Possartstr. 9, 81679 MÜNCHEN
HIERONIMI Ulrich, Schuhmannstr. 4, 81679 MÜNCHEN
10
IV
3,00
Wasserzählerraum
15.36 m²
7
1,30 10
A
30
20
1,0030
A
3,30
10
3,00
6,70
2,90
3,00
20
1,30 10
70
2,70
10
20
20
5,30
60
6,70
20
10
FLUR-NR. 12871/142
1,15
3,00
10
5,40
IV
16,50
5,90
VEIDT Silvia
Theodolindenstr. 20, 81545 MÜNCHEN
IV
1,1510
5,40
FLUR-NR. 12871/101
12871/2
7768
3,00
20
3,00
20
20
3,00
3,40
20
3,00
20
15,80
20
3,00
1,60 10
20
1,30 20
3,00
20
20
3,00
20
3,00
20
1,30 10
1,60 20
3,00
1,90
20
7
S
1,0320
3,00
1952a
20
20
20
20
20
II
3,00
9,00
1,90
XIV
XV
20
20
1,03 7
XIV
3,40
20
H O C H H AU
12871/101
A
A
16,20
GRUNDRISS REGELGESCHOSS 1. bis 4.OG
GRUNDRISS UNTERGESCHOSS / KELLER
10
5,30
30
1,1510
3,30
7
2,90
10
1,30 20
2,70
70
1,00
Appartment
WC
WC
12.86 m²
2.94 m²
2.94 m²
20
2.15 m²
FLUR F90-A
Bad
2.15 m²
2.15 m²
4.99 m²
ABBRUCH
WINDFANG
Windfang
1.79 m²
1.79 m²
T30-RS
RD
17.76 m²
Loggia
RD
9.42 m²
3,00
9.42 m²
2.08 m²
Bad
Küche
3.68 m²
4.52 m²
WC
4.52 m²
2.08 m²
20
20
Küche
3.68 m²
Flur
6.24 m²
6.24 m²
FLUR F90-A
10
Bad
8,80
2,23
Flur
Treppenräume
Loggia
Flure
Schächte
Wohnungsnutzung
Aufzug
Techniknutzung
Umnutzung von Lagerzu Büronutzung
Keller
Umnutzung von Wohnzu Büronutzung
Stahlbeton Bestand
T30-RS-Tür
Mauerwerk Bestand
T30-Tür
Beton Fertigteil Bestand
RD-Tür
Brandwand neu F90-A
VT-Tür
Appartment
Appartment
Appartment
Appartment
13.50 m²
14.46 m²
13.50 m²
13.50 m²
A
3,00
20
3,00
20
3,00
20
3,00
20
3,00
A
20
20
20
15,80
1,03 7
1,90
20
1,60 10
1,30 20
3,00
20
20
3,00
20
1,30 10
1,60 20
1,90
7
GRUNDSTÜCK:
SANATORIUMSPLATZ 2
81671 MÜNCHEN
GRUNDEIGENTÜMER:
LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
REFERAT FÜR GESUNDHEIT UND UMWELT
GEMARKUNG, FLUR-NR.:
MÜNCHEN-HARLACHING, 12871/361
Bauherr:
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Bayerstrasse 28a
80335 München
vertreten durch:
GWG Gemeinnützige Wohnstättenund Siedlungsgesellschaft mbH
Heimeranstrasse 31 und 33
80339 München
Telefon: 089 / 55114-0
Telefax: 089 / 55114-309
4,50
3,90
1,1510
Appartment
13.50 m²
1,1510
37.40 m²
36.36 m²
GEBÄUDETEIL SÜD
7
3.86 m²
6,20
Leitung Büro
17.94 m²
Leitung Büro
Leitung Büro
10
GEBÄUDETEIL SÜD
10
Bad
T30
FLUR F90-A
VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR BRANDSCHUTZSANIERUNG ENTSPRECHEND
BRANDSCHUTZNACHWEIS SIND IN DEN ZEICHNUNGEN MIT ROTEN TEXT BESCHRIEBEN.
T30-RS
20
WC
6.75 m²
10
5,90
8,80
1,25
Appartment
2.15 m²
T30
20
LEGENDE
2.15 m²
Windfang
7.80 m²
13.00 m²
Windfang
Loggia
20
Archiv
Appartment
Treppenhaus
2,40
Kopierraum
6.75 m²
F90-A
T30-RS
20
Archiv
2.15 m²
T30
T30-RS
20
Kopierraum
5.25 m²
AUSZUG "DIGITALE STADTGRUNDKARTE Stand: Febr.2007
2.15 m²
Bad
VENTILATOR ZUR
DURCHSPÜLUNG
T30-RS
LAGEPLAN M 1:1000
Bad
Bad
LÖSCHWASSEREINSPEISUNG
SELBSTSCHLIESSEND
8.70 m²
13.00 m²
2,96
35.62 m²
12871/338
13.00 m²
13.00 m²
2,40
SELBSTSCHLIESSEND
T30-RS
Appartment
WC D
2.58 m²
Treppenhaus
ABBRUCH
WINDFANG
Appartment
Teeküche
ehemal.
MüllElektro
Ertüchtigung
schacht
Deckenschottungen
bestehende
Elektro
Löschwasser
Steigleitung
13.00 m²
WC D
2.58 m²
T30-RS
7767
Bad
2.15 m²
Windfang
T30-RS
13.00 m²
FLUR F90-A
93 7
1.94 m²
Appartment
Bad
29,25
WC H
1,15
20
Bad
20
20
2.61 m²
Lager
20
11.60 m²
WC D
6.31 m²
FEUERLÖSCHER
5.98 m²
Büro
Flur
Loggia
13.00 m²
6,28
Flur
Teeküche
8.70 m²
Appartment
6,28
20
bestehende
Löschwasser
Steigleitung
3,00
Bad
Appartment
15.90 m²
15.90 m²
3,00
2.15 m²
5.20 m²
3,00
Büro
Büro
10
29,25
12.43 m²
GEBÄUDETEIL NORD
4,32
Lager
1,72 20
15.90 m²
10
Büro
15.90 m²
16,24
1,50
20
20
15.76 m²
Flur
15.76 m²
Flur
GEBÄUDETEIL NORD
20
3,00
20
4.35 m²
2,60
Bad
13.00 m²
Büro
3,30
12.86 m²
2.15 m²
Appartment
15.90 m²
2.RETTUNGSWEG
7
302a
3,00
15.90 m²
Putzraum
1,93
10
Appartment
Loggia
5,40
20
3,00
Büro
15.56 m²
1,30 10
Bad
17.75 m²
15.74 m²
Büro
5,30
20
2,30
Büro
15.74 m²
20
1,30 10
20
30
3,00
Büro
10
Schule
Teeküche
16,20
1,30 10
A
2.RETTUNGSWEG
3,00
1,93
10
60
20
60
A
10
20
1,78
3,00
8
3,00
3,44
5,40
3,00
10
5,90
20
1,30
5,40
3,00
20
10
20
2,70
5,30
3,00
20
10
20
1,30
1,30
3,00
10
10
2,60
1,335
2,90
1,30 10
10
10
5.20 m²
3,865
1,30
FLUR F90-A
10
17.75 m²
10
5,30
1,15
I
10
in g
I
16,70
u s H arlach
I
1,15
12871/142
III
K ra n k e n h a
22
neu: BÜRONUTZUNG - bisher reine WOHNNUTZUNG
1,0320
EINGABEPLAN
BRANDSCHUTZTECHNISCHE SANIERUNG HOCHHAUS:
ALS GENEHMIGUNGSPLAN ZUM BRANDSCHUTZNACHWEIS
UND NUTZUNGSÄNDERUNG EG BIS 4.OG VON
WOHN- / LAGER- ZU BÜRONUTZUNG
WOHN- UND BÜROGEBÄUDE HOCHHAUS S1
GRUNDRISSE: UG / EG / 1. bis 4.OG / 5.- 8.OG 1:100
ÜBERSICHTSPLAN 1:500 / LAGEPLAN 1:1000
20
20
3,00
20
3,00
16,20
16,20
GRUNDRISS ERDGESCHOSS
neu BÜRONUTZUNG - bisher reine LAGER- / HAUSWIRTSCHAFTSNUTZUNG
3,00
20
3,00
20
Entwurfsverfasser:
Datum
VE
Datum
30.04.2009
4208
1:100
GRUNDRISS REGELGESCHOSS 5.BIS 8.OG
Plan Nr.
WOHNNUTZUNG
A. G. 1.-1/0/1-8.01 /b
NACHBARN
5,40
10
5,90
5,30
10
1,30 10
BRANDGASVENTILATOR
FÜR ENTLÜFTUNG
AUFZUGSMASCHINENRAUM /
AUFZUGSSCHACHT
5,40
2,90
10
1,30 10
5,30
FLUR-NR. 12871/101
VEIDT Silvia
Theodolindenstr. 20, 81545 MÜNCHEN
FLUR-NR. 12871/142
SIMON Kay, Herzog-Rudolf-Str. 2, 80539 MÜNCHEN
KAISER Jochen, Hedwig-Dransfeld-Allee 25, 80637 MÜNCHEN
JACOB Karl, Gartenreihe 16a, 66740 SAARLOUIS
HUBER Stephan, Heubergstr. 36, 81825 MÜNCHEN
ZICKGRAF Gerhard, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN
SCHMUCKER-ZICKGRAF Gertrud, Stelznerstr. 6, 81479 MÜNCHEN
HARSCH Georg, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN
HARSCH Brunhilde, Westfalendamm 54, 59227 AHLEN
BRECHT Nicola, Bozzarisstr. 37a, 81545 MÜNCHEN
RITSCHER Margit, Säckingenstr. 18, 81545 MÜNCHEN
LOY Georg, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN
LOY Alexa, Pulverturmstr. 26, 80935 MÜNCHEN
Dr. GRÜNDWÄLDER Otto, Lorenzonistr. 51, 81545 MÜNCHEN
KELLER Renate, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ
KELLER Stefanie, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ
KELLER Robert, Marktstr. 64, 83646 BAD TÖLZ
WEISSBRODT Andreas, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN
WEISSBRODT Katrin, Theodolindenstr. 83b, 81545 MÜNCHEN
SMOLA Angelika, Seybothstr. 42, 81545 MÜNCHEN
NEUMANN Ivan, Possartstr. 9, 81679 MÜNCHEN
HIERONIMI Ulrich, Schuhmannstr. 4, 81679 MÜNCHEN
+40.51
10
3,30
7
1,93
10
1,30 20
2,70
20
1,30 10
1,93
7
3,30
10
NRA AN BEIDEN SEITEN
JEWEILS ÜBER
BESTEHENDE ÖFFNUNGEN
WC
2.94 m²
2.94 m²
Appartment
12.86 m²
Bad
2.15 m²
2.15 m²
Bad
Bad
2.15 m²
2.15 m²
+34.32
13.00 m²
2,64
Appartment
+31.68
20
GEBÄUDETEIL NORD
+29.04
Bad
20
2.15 m²
Bad
F90-A
13.00 m²
Windfang
1.79 m²
1.79 m²
+23.76
Appartment
13.00 m²
Bad
2.15 m²
2.15 m²
T30-RS
T30-RS
+21.12
Treppenhaus
17.76 m²
Loggia
RD
3,00
2,96
RD
9.42 m²
2,64
9.42 m²
T30-RS
T30-RS
+18.48
WC
4.52 m²
2.08 m²
6.24 m²
10
Bad
FLUR F90-A
2,64
Flur
6.24 m²
8,80
2,23
Flur
+15.84
1,30 10
300k
FLUR F90-A
40,61
Küche
3.68 m²
2,64
Bad
2,60
5.20 m²
Windfang
3.68 m²
4.52 m²
5.20 m²
Bad
Küche
20
2.08 m²
Windfang
20
20
2,40
WC
STÄDTISCHES KLINIKUM MÜNCHEN GmbH
Thalkirchner Str. 48, 80337 MÜNCHEN
20
Bad
Loggia
LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
Roßmarkt 3, 80331 MÜNCHEN
2,79
305a
6,28
2,49
20
Windfang
Appartment
Appartment
Appartment
Appartment
13.50 m²
14.46 m²
13.50 m²
13.50 m²
2,64
Appartment
13.50 m²
4,50
+13.20
20
1,90
3,00
20
20
1,60 10
1,30 20
3,00
20
20
3,00
20
3,00
1,30 10
1,60 20
3,00
1,90
20
7
1,0320
3,00
20
16,20
GRUNDRISS REGELGESCHOSS 9.BIS 13.OG
WOHNNUTZUNG
2,64
2,64
1,03 7
+7.92
+5.28
2,64
A
20
+10.56
UMNUTZUNG ZU BÜRORÄUMEN
1,1510
1,1510
3,90
GEBÄUDETEIL SÜD
7
3.86 m²
38,81
Appartment
FLUR-NR. 12871/2
13.00 m²
3,00
20
Elektro
Ertüchtigung
Deckenschottungen
bestehende
Elektro
Löschwasser
Steigleitung
BAYERISCHER LANDESVERBAND des
KATHOLISCHEN DEUTSCHEN FRAUENBUNDES
Schraudolphstr. 1, 80799 MÜNCHEN
+26.40
Appartment
ehemal.
Müllschacht
13.00 m²
FLUR-NR. 12871/338
29,25
T30
3,00
2.15 m²
T30-RS
Appartment
93 7
2,64
FLUR F90-A
Bad
2.15 m²
alle vertreten durch:
A&O IMMOBILIEN
Bavariaring 9, 80336 MÜNCHEN
2,64
13.00 m²
17.75 m²
2.15 m²
8.70 m²
Loggia
Bad
Appartment
Teeküche
17.75 m²
13.00 m²
3,00
Appartment
Loggia
20
3,00
1,72 20
Teeküche
8.70 m²
3,00
Appartment
FLUR F90-A
FLUR F90-A
3,00
20
20
Bad
2,64
WC
12.86 m²
2,30
Appartment
3,00
20
+36.96
13.00 m²
16,24
+38.31
20
70
A
1,15
1,35
1,1510
2,20
NRA
+2.64
2,64
ABBRUCH
ABGEHÄNGTE DECKE
19,00
4,60
20
3,15
20
±0.00
-0.50
4,60
2,70
20
3,15
20
4,60
A
1,80
9,80
2,30
4,60
-2.30
11,65
11,65
11,65
SCHNITT A
8720
20
4,35
bestehende
Löschwasser
Steigleitung
Lüftung
3,48
Expan.-Gefäß
13.70 m²
29,45
20
DACHFLÄCHE NORD
T30
2,80
3,00
Loggia
Loggia
RD
RD
9.38 m²
NRA ÖFFNUNG ÜBER
TÜRE 0.75m²
Treppenhaus
Wohnungsnutzung
T30
4,10
Aufzug-Maschinen-Raum
37.34 m²
BRANDGASVENTILATOR
FÜR ENTLÜFTUNG
AUFZUGSMASCHINENRAUM /
AUFZUGSSCHACHT
5,75
5,75
DACHFLÄCHE SÜD
5,75
Flure
GRUNDSTÜCK:
SANATORIUMSPLATZ 2
81671 MÜNCHEN
GRUNDEIGENTÜMER:
LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
REFERAT FÜR GESUNDHEIT UND UMWELT
GEMARKUNG, FLUR-NR.:
MÜNCHEN-HARLACHING, 12871/361
Loggia
Schächte
Aufzug
20
7.56 m²
20
20
3,90
20
NRA ÖFFNUNG ÜBER
TÜRE 0.75m²
VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR BRANDSCHUTZSANIERUNG ENTSPRECHEND
BRANDSCHUTZNACHWEIS SIND IN DEN ZEICHNUNGEN MIT ROTEN TEXT BESCHRIEBEN.
T30
2,70
9.38 m²
LEGENDE
Treppenräume
12,05
20
6,28
16.23 m²
Techniknutzung
Umnutzung von Lagerzu Büronutzung
Keller
Umnutzung von Wohnzu Büronutzung
Stahlbeton Bestand
T30-RS-Tür
Mauerwerk Bestand
T30-Tür
Beton Fertigteil Bestand
RD-Tür
Brandwand neu F90-A
VT-Tür
Bauherr:
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Bayerstrasse 28a
80335 München
vertreten durch:
GWG Gemeinnützige Wohnstättenund Siedlungsgesellschaft mbH
Heimeranstrasse 31 und 33
80339 München
Telefon: 089 / 55114-0
Telefax: 089 / 55114-309
EINGABEPLAN
BRANDSCHUTZTECHNISCHE SANIERUNG HOCHHAUS:
ALS GENEHMIGUNGSPLAN ZUM BRANDSCHUTZNACHWEIS
UND NUTZUNGSÄNDERUNG EG BIS 4.OG VON
WOHN- / LAGER- ZU BÜRONUTZUNG
WOHN- UND BÜROGEBÄUDE HOCHHAUS S1
A
4,60
20
3,15
20
2,70
GRUNDRISSE: 9.- 13.OG / DG / SCHNITT M 1:100
20
3,15
20
4,60
Entwurfsverfasser:
3,40
9,80
3,40
Datum
VE
Datum
30.04.2009
4208
1:100
16,60
GRUNDRISS DACHGESCHOSS
Plan Nr.
A. G. 1.9-14/D/S.02 /b