29. INGOLSTÄDTER GESUNDHEITSTAG Gesundheitsamt Esplanade 29 85049 Ingolstadt Tel. +49 (0) 841 305 1461 Fax +49 (0) 841 305 1469 [email protected] www.ingolstadt.de Samstag, 1. Juli 2017 9.00 - 15.00 Uhr Paradeplatz, Ludwig- und Theresienstraße (wg. Sanierungsarbeiten sind evtl. Teile Fußgängerzone gesperrt; Änderungen vorbehalten) Anmeldung zur Veranstaltung Selbsthilfegruppen / gemeinnützige Einrichtungen / gemeinnützige Vereine (Teilnahme kostenlos) Gewerbetreibende / Sonstige (nicht gemeinnützige Einrichtungen und Vereine) (Standmiete Paradeplatz, Ludwigstraße 100,00 €, Theresienstraße 50,00 €; ab einer Breite von 3 Metern doppelte Standgebühr¸ Stände mit Übergröße (über 6 Meter) dreifache Standgebühr) Name: (Selbsthilfegruppe/ Einrichtung/ Verein/ Gewerbetreibender) Straße/ Nr.: PLZ/ Ort: Ansprechpartner/in: Telefon/ Fax: E-Mail: Was bieten Sie den Besuchern an? am Stand: (bitte genaue Beschreibung der Angebote und Aktionen): Auftritt auf den Bühnen Paradeplatz/Moritzstraße: (falls gewünscht) Allgemeines: Wir benötigen Biertisch(e) und Bierbank/Bierbänke (werden kostenlos zur Verfügung gestellt) Wir benötigen einen Stromanschluss (Stromanschlüsse nur begrenzt vorhanden, nicht garantiert! Für ein ausreichendes Verlängerungskabel muss selbst gesorgt werden!) Benötigte Standfläche: ja nein Standardmaß (3mx3m) Sondermaß ( mx m) Bevorzugter Standort? Es besteht Einverständnis, dass alle Informationen zum Gesundheitstag auch per E-Mail übermittelt werden können. Die umseitigen Teilnahmebedingungen werden hiermit anerkannt. Nicht schriftlich festgelegte Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen und weiteren Infoschreiben abweichen, haben keine Gültigkeit. Von der Abgabe der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme abgeleitet werden. _________________________________________________________________ Ort, Datum, Rechtsverbindliche Unterschrift Allgemeine Teilnahmebedingungen: Stand: 04.08.2016 1. Anmeldung Die Anmeldung zum Ingolstädter Gesundheitstag erfolgt auf beiliegendem Anmeldeformular, versehen mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie ggf. Firmenstempel und ist dem Veranstalter spätestens bis zum 30. April des Veranstaltungsjahres zuzuleiten. Sie gilt nur für die in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer. Zur Aufnahme eines Mitausstellers bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung und Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Ein Konkurrenzausschluss kann weder verlangt werden, noch ist er möglich. 7. Werbung Jede Werbung außerhalb der zugewiesenen Standfläche bedarf der Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter erlaubt und, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen. Die Veranstaltungsleitung kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abänderung verlangen. 8. Stromanschluss 2. Zulassung, Standzuteilung und -bestätigung Von der Abgabe der Anmeldung kann kein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme abgeleitet werden. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche nicht ausreicht oder die Teilnehmerzahl zu gering ist, einzelne Teilnehmer bzw. Teilnehmergruppen von der Teilnahme ohne Angabe von Grün-den ausschließen. Die Zulassung zur Veranstaltung wird dem Teilnehmenden in Form einer Standbestätigung, in der die Standnummer, die Standmaße (-größe) sowie die Standart festgelegt sind, erteilt. Die Veranstaltungsleitung ist in besonderen Fällen befugt, Standverlegungen sowie Veränderungen der Standgröße auch ohne Einverständnis des Teilnehmenden vorzunehmen. Die Standzuteilung erfolgt durch die Veranstaltungsleitung entsprechend der infrastrukturellen Gegebenheiten. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist hierbei nicht maßgeblich. 3. Standmieten / Zahlungsbedingungen Die Standmieten für gewerbliche Teilnehmer sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Entsprechend der Standzuweisung erhält der Teilnehmer eine Rechnung, aus der die Kosten der Standfläche ersichtlich sind. Der Versand der Rechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Mietaschläge einzufordern oder vorzunehmen oder Ansprüche der Veranstaltungsleitung auf Standmiete oder sonstige Gebühren mit Gegenansprüchen aufzurechnen. 4. Rücktritt Bis zur Zulassung (i.d.R. spätestens Mitte Juni) ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich. Nach der Zulassung ist der gesamte Teilnahmebetrag vom Gewerbetreibenden zu zahlen. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch die Veranstaltungsleitung zur Wahrung des optischen Gesamtbildes entbindet den Teilnehmenden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Verzichtet der Aussteller darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, und kann diese Fläche von der Veranstaltungsleitung anderweitig vermietet werden (keine Belegung durch Austausch), dann hat der Aussteller 25% des Teilnahmebetrages zu zahlen. Ein Stromanschluss kann von der Veranstaltungsleitung nur begrenzt zur Verfügung gestellt werden. Ggf. sind ortsansässige Geschäfte bereit den Teilnehmer evtl. gg. eine geringe Entschädigung Strom zur Verfügung zu stellen. Dies ist von den Teilnehmern mit den Geschäftsinhabern selbst im Vorfeld abzuklären. Generell ist von den Teilnehmern selbst für ein ausreichendes Kabel zu sorgen. 9. Standbetreuung Während der Gesamtdauer der Veranstaltung ist der Teilnehmende verpflichtet, den Stand personell zu besetzen. 9. Versicherung, Haftung, Genehmigungen Eigene Versicherung gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren des Auf- und Abbaus, von Personenschäden insbesondere ggü. Dritten, des Transportes und ggf. von Diebstähle am Stand einschließlich einer ausreichenden Haftpflicht-versicherung, ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung: Der Versicherungsschutz muss für alle an der Veranstaltung aktiven Personen (beauftragte Personen) bestehen. Die Teilnehmer erkennen an, dass keinerlei Schadensansprüche gegen das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt als Veranstalter zulässig sind. Für alle Beschädigungen an dem Eigentum anderer haftet jeweils der Teilnehmer, auch für die von ihm Beauftragten. Die von der Stadt Ingolstadt zur Verfügung gestellten Gegenstände und Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln. Schäden hieran, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Teilnehmer zu ersetzen. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden Vorschriften eingehalten werden. 10. Rechtsfragen Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche Ansprüche der Teilnehmer verfallen nach drei Monaten nach Ende der Veranstaltung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ingolstadt. 5. Geltendmachen von Ansprüchen 11. Fotofreigabe / Einverständniserklärung Ansprüche sind binnen 2 Monaten nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen. Die Ausstellungs-leitung ist bei Vorliegen von nicht durch sie verschuldeten zwingenden Gründen berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verändern oder zeitweise oder ganz abzusagen. Die Teilnehmer haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, wie generell in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, grundsätzlich weder Anspruch auf Rücktritt oder Minderung des Teilnehmerpreises noch auf Schadenersatz. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären wir uns einverstanden, dass beim Gesundheitstag angefertigte Aufnahmen (Bildnisse) von Stand und teilnehmenden Personen in unveränderter oder veränderter Form durch die Stadt Ingolstadt ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke (in Druckwerken, im Internet, in jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können, ohne dass hierfür eine Vergütung gezahlt werden muss. Dies schließt auch die Nutzung für gewerbliche Zwecke ein. Eine Namensnennung muss nicht erfolgen. 6. Organisatorische Abwicklung Mit der Standbestätigung (= Zulassung) erhält der Teilnehmer per E-Mail Informationen mit organisatorischen Hinweisen für die Veranstaltung (voraussichtlich bis Mitte Juni). Diese Hinweise sind zwingend zu beachten und einzuhalten. Ein vorzeitiger Standabbau nicht statthaft.
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