Anmeldeformular

29. INGOLSTÄDTER
GESUNDHEITSTAG
Gesundheitsamt
Esplanade 29
85049 Ingolstadt
Tel. +49 (0) 841 305 1461
Fax +49 (0) 841 305 1469
[email protected]
www.ingolstadt.de
Samstag, 1. Juli 2017
9.00 - 15.00 Uhr
Paradeplatz, Ludwig- und Theresienstraße
(wg. Sanierungsarbeiten sind evtl. Teile Fußgängerzone gesperrt; Änderungen vorbehalten)
Anmeldung zur Veranstaltung
Selbsthilfegruppen / gemeinnützige Einrichtungen / gemeinnützige Vereine
(Teilnahme kostenlos)
Gewerbetreibende / Sonstige (nicht gemeinnützige Einrichtungen und Vereine)
(Standmiete Paradeplatz, Ludwigstraße 100,00 €, Theresienstraße 50,00 €; ab einer Breite von 3 Metern doppelte Standgebühr¸
Stände mit Übergröße (über 6 Meter) dreifache Standgebühr)
Name:
(Selbsthilfegruppe/ Einrichtung/ Verein/ Gewerbetreibender)
Straße/ Nr.:
PLZ/ Ort:
Ansprechpartner/in:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Was bieten Sie den Besuchern an?
am Stand:
(bitte genaue Beschreibung der Angebote und Aktionen):
Auftritt auf den Bühnen Paradeplatz/Moritzstraße:
(falls gewünscht)
Allgemeines:
Wir benötigen
Biertisch(e) und
Bierbank/Bierbänke (werden kostenlos zur Verfügung gestellt)
Wir benötigen einen Stromanschluss
(Stromanschlüsse nur begrenzt vorhanden, nicht garantiert! Für ein ausreichendes Verlängerungskabel muss selbst gesorgt werden!)
Benötigte Standfläche:
ja
nein
Standardmaß
(3mx3m)
Sondermaß
(
mx
m)
Bevorzugter Standort?
Es besteht Einverständnis, dass alle Informationen zum Gesundheitstag auch per E-Mail übermittelt werden können.
Die umseitigen Teilnahmebedingungen werden hiermit anerkannt. Nicht schriftlich festgelegte Vereinbarungen, die
von den Teilnahmebedingungen und weiteren Infoschreiben abweichen, haben keine Gültigkeit. Von der Abgabe der
Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme abgeleitet werden.
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Ort, Datum,
Rechtsverbindliche Unterschrift
Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Stand: 04.08.2016
1. Anmeldung
Die Anmeldung zum Ingolstädter Gesundheitstag erfolgt auf
beiliegendem Anmeldeformular, versehen mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie ggf. Firmenstempel und ist dem Veranstalter spätestens bis zum 30. April des Veranstaltungsjahres
zuzuleiten. Sie gilt nur für die in der Anmeldung angegebenen
Teilnehmer. Zur Aufnahme eines Mitausstellers bedarf es der
ausdrücklichen Zustimmung und Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Ein Konkurrenzausschluss kann weder verlangt
werden, noch ist er möglich.
7. Werbung
Jede Werbung außerhalb der zugewiesenen Standfläche
bedarf der Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind nur
nach Rücksprache mit dem Veranstalter erlaubt und, sofern
sie den Nachbarn nicht belästigen. Die Veranstaltungsleitung
kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und
Abänderung verlangen.
8. Stromanschluss
2. Zulassung, Standzuteilung und -bestätigung
Von der Abgabe der Anmeldung kann kein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme abgeleitet werden. Der Veranstalter kann
aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn die
zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche nicht ausreicht oder
die Teilnehmerzahl zu gering ist, einzelne Teilnehmer bzw. Teilnehmergruppen von der Teilnahme ohne Angabe von Grün-den
ausschließen. Die Zulassung zur Veranstaltung wird dem Teilnehmenden in Form einer Standbestätigung, in der die Standnummer, die Standmaße (-größe) sowie die Standart festgelegt
sind, erteilt. Die Veranstaltungsleitung ist in besonderen Fällen
befugt, Standverlegungen sowie Veränderungen der Standgröße auch ohne Einverständnis des Teilnehmenden vorzunehmen. Die Standzuteilung erfolgt durch die Veranstaltungsleitung
entsprechend der infrastrukturellen Gegebenheiten. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist hierbei nicht maßgeblich.
3. Standmieten / Zahlungsbedingungen
Die Standmieten für gewerbliche Teilnehmer sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Entsprechend der Standzuweisung
erhält der Teilnehmer eine Rechnung, aus der die Kosten der
Standfläche ersichtlich sind. Der Versand der Rechnung erfolgt
nach der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Mietaschläge einzufordern oder vorzunehmen oder Ansprüche der
Veranstaltungsleitung auf Standmiete oder sonstige Gebühren
mit Gegenansprüchen aufzurechnen.
4. Rücktritt
Bis zur Zulassung (i.d.R. spätestens Mitte Juni) ist der Rücktritt
von der Anmeldung möglich. Nach der Zulassung ist der gesamte Teilnahmebetrag vom Gewerbetreibenden zu zahlen.
Der Austausch von nicht belegten Flächen durch die Veranstaltungsleitung zur Wahrung des optischen Gesamtbildes entbindet den Teilnehmenden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Verzichtet der Aussteller darauf, die ihm zugeteilte Standfläche
zu belegen, und kann diese Fläche von der Veranstaltungsleitung anderweitig vermietet werden (keine Belegung durch Austausch), dann hat der Aussteller 25% des Teilnahmebetrages
zu zahlen.
Ein Stromanschluss kann von der Veranstaltungsleitung nur
begrenzt zur Verfügung gestellt werden. Ggf. sind ortsansässige Geschäfte bereit den Teilnehmer evtl. gg. eine geringe
Entschädigung Strom zur Verfügung zu stellen. Dies ist von
den Teilnehmern mit den Geschäftsinhabern selbst im Vorfeld abzuklären. Generell ist von den Teilnehmern selbst für
ein ausreichendes Kabel zu sorgen.
9. Standbetreuung
Während der Gesamtdauer der Veranstaltung ist der Teilnehmende verpflichtet, den Stand personell zu besetzen.
9. Versicherung, Haftung, Genehmigungen
Eigene
Versicherung
gegen
die
üblichen
versicherungsfähigen Gefahren des Auf- und Abbaus, von Personenschäden insbesondere ggü. Dritten, des Transportes
und ggf. von Diebstähle am Stand einschließlich einer ausreichenden Haftpflicht-versicherung, ist Voraussetzung für
die Teilnahme an der Veranstaltung: Der Versicherungsschutz muss für alle an der Veranstaltung aktiven Personen
(beauftragte Personen) bestehen. Die Teilnehmer erkennen
an, dass keinerlei Schadensansprüche gegen das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt als Veranstalter zulässig sind.
Für alle Beschädigungen an dem Eigentum anderer haftet
jeweils der Teilnehmer, auch für die von ihm Beauftragten.
Die von der Stadt Ingolstadt zur Verfügung gestellten Gegenstände und Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln.
Schäden hieran, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Teilnehmer zu ersetzen. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die
Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand erforderlichen
Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
10. Rechtsfragen
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche
Ansprüche der Teilnehmer verfallen nach drei Monaten nach
Ende der Veranstaltung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ingolstadt.
5. Geltendmachen von Ansprüchen
11. Fotofreigabe / Einverständniserklärung
Ansprüche sind binnen 2 Monaten nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen. Die Ausstellungs-leitung ist bei
Vorliegen von nicht durch sie verschuldeten zwingenden Gründen berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen,
zu verändern oder zeitweise oder ganz abzusagen. Die Teilnehmer haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, wie
generell in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, grundsätzlich
weder Anspruch auf Rücktritt oder Minderung des Teilnehmerpreises noch auf Schadenersatz.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären wir uns einverstanden, dass beim Gesundheitstag angefertigte Aufnahmen (Bildnisse) von Stand und teilnehmenden Personen
in unveränderter oder veränderter Form durch die Stadt
Ingolstadt ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in
Betracht kommenden Nutzungszwecke (in Druckwerken, im
Internet, in jedem bekannten und auch zukünftigen Medium,
auch für Werbezwecke vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können, ohne dass hierfür eine
Vergütung gezahlt werden muss. Dies schließt auch die
Nutzung für gewerbliche Zwecke ein. Eine Namensnennung
muss nicht erfolgen.
6. Organisatorische Abwicklung
Mit der Standbestätigung (= Zulassung) erhält der Teilnehmer
per E-Mail Informationen mit organisatorischen Hinweisen für
die Veranstaltung (voraussichtlich bis Mitte Juni). Diese Hinweise sind zwingend zu beachten und einzuhalten. Ein vorzeitiger
Standabbau nicht statthaft.