einen / eine Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin für den

Stellenausschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist als
Landesoberbehörde in den Fachgebieten Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden
und Luft sowie Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tätig.
Die Abteilung 8 „Verbraucherschutz, Tiergesundheit, Agrarmarkt“ sucht für den Fachbereich 87
„Tiergesundheit, Tierarzneimittel“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Recklinghausen
unbefristet einen / eine
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
(nach EG 10 Teil I EGO TV-L bzw. A 09 bis A 11 BBesO i.d.F. des ÜBesG NRW).
Die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung ist gegeben.
Der Fachbereich 87 ist zuständig für alle Themenfelder der Tiergesundheit und dem Verkehr mit
tierischen Nebenprodukten. Die ausgeschriebene Stelle beinhaltet folgende
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Antragsbearbeitung auf Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Tiere und Waren
• Antragsbearbeitung hinsichtlich der Zulassung von Betrieben nach dem Tierischen
Nebenprodukte Beseitigungsgesetz/Verordnung (EG) Nr. 1069/2010
• Mitwirken an Verfahren zum Ruhen und zum Entzug von Zulassungen und Genehmigungen
• Verwaltung der Betriebsakten und der erforderlichen Listen für nationale und EU-weite
Veröffentlichung
• Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Fragen der Ein- und Ausfuhr sowie der Beseitigung
tierischer Nebenprodukte
• Nutzung der fachspezifischen Datenbanken (BALVI iP®, HI-TIER, TRACES; FIS-VL) und
Dokumentenmanagement (DOMEA)
• Erstellen von Gebührenrechnungen nach dem Gebührengesetz NRW
• Mitarbeit im Landestierseuchenkontrollzentrum (LATIKO)
Fachliches Anforderungsprofil:
• Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst
oder abgeschlossene Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in
• sichere Anwendung der MS-Office-Standardprodukte
• mehrjährige Erfahrung in den verschiedenen Verwaltungsbereichen ist von Vorteil
• Kenntnisse in der Benutzung von Datenbanken sind erwünscht, Bereitschaft diese zu
erwerben ist erforderlich
• Sprachkenntnisse in Englisch und/oder Niederländisch sind vorteilhaft
Persönliches Anforderungsprofil:
• soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
• Beherrschung von Kommunikations- und Deeskalationstechniken
• Organisationsgeschick
• Hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit
• Gründlichkeit und Präzision in der Arbeitserledigung
• Sichere Sprachbeherrschung in Wort und Schrift
Allgemeines:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von
Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch
unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach
Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person
eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für
Gleichgestellte im Sinne von § 2 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) oder für Personen, die
danach gleichgestellt werden können (Grad der Behinderung von mindestens 30).
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Die Ausschreibung richtet sich auch ausdrücklich an Menschen mit Migrationshintergrund.
Fachbezogene Auskünfte können bei Dr. Scholten unter der Telefonnummer 02361-305-3488
eingeholt werden. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Fachbereich
11 „Personal“, Frau Behrends (Tel.: 02361-305-3054).
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen, aussagekräftigen und schriftlichen
Bewerbungsunterlagen bis zum 25.08.2016 (es gilt das Datum des Posteingangsstempels bei meiner
Behörde) an das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 11 - Personal
Kennziffer: FB 87/Einfuhr/gD/unbefr_2016/BEHR
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen.
Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Die Angabe der Kennziffer ist zwingend erforderlich, da sonst eine Zuordnung der Bewerbung nicht
möglich ist.
Hinweis:
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die
Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter
Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet
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