Neubau einer Kindertagesstätte in Langenau

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte
Ausschreibung einer Kindertagesstätte
Bauvorhaben:
Auftraggeber:
Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte für 42 Kinder
zur schlüsselfertigen Bauausführung
in 79650 Schopfheim- Langenau, Fritz- Reimold- Strasse
Stadtverwaltung Schopfheim, Hauptstrasse 29-31,
79650 Schopfheim
Leistungen und Ort der Ausführungen:
Schlüsselfertige Bauausführung
 1. Geschossiger, 2- gruppigen Kindertagesstätte
Für 42 Kinder
Planung und Bauleitung:
ca. 453 qm
Planungsbüro Kuriarchitekten
Belchenstr. 80
79650 Schopfheim
Tel.: 07622 / 684 36 75
Fax: 07622 / 684 36 74
[email protected]
- Ausgabe der Exemplare im Stadtbauamt Zimmer Nr. 209, Hauptstr. 23
Verfahren:
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12, Abs.2, VOB/A
gemäß Formblatt
Ausführungszeit:
01.11.2016 bis 31.05.2017
Ablauf der Einsendefrist
für die Teilnahmeinträge
und Bewerbungsanschrift:
22.08.2016, 10:00 Uhr beim Auftraggeber
Sprache, in der die Angebote
abgefasst sein müssen:
deutsch
Versand der Aufforderungen
zur Angebotsabgabe:
voraussichtlich 29.08.2016
Ablauf der Frist für die
Einreichung der Angebote:
voraussichtlich 26.09.2016
Eröffnung der Angebote:
voraussichtlich 10.10.2016
Uhrzeiten nach Angabe auf den Verdingungsunterlagen
Verlangte Sicherheiten
Bürgschaft ab 50.000,- € gemäß § 14 VOB/A
Zahlungsbedingungen:
Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen
Vertragsbedingungen
-2-
Verlangte Nachweise für
Teilnahmeanträge:
1. Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2
Näheres siehe Nr. 3 Aufforderung zur Teilnahme
am Wettbewerb – KEV 160 (T) A -
2. Eigenerklärung zur Eignung KEV 179 AngErg Eignung
3. Erklärung über die Zuverlässigkeit
Näheres siehe Nr. 4.2 Teilnahmeantrag - KEV 165 (T) Antr Ablauf der Zuschlags- u. Bindefrist:
voraussichtlich 10.11.2016
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist:
Landratsamt Lörrach - Kommunalamt/Rechtsaufsicht –
Sonstiges:
Mit dem Antrag auf Teilnahme entsteht kein Anspruch auf
Beteiligung am Wettbewerb. Der Auftraggeber behält sich
eine Einschränkung des Bieterkreises am Wettbewerb
ausdrücklich vor. Es erfolgt keine Mitteilung, ob ein Bewerber
zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Die Ablehnung von
Bewerbern wird nicht begründet.
Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt,
dass unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen
und sonstigen Gesichtspunkten als das Annehmbarste erscheint.
Klärung technischer Fragen beim Planer.
Herr Ludwig - Hochbauamt – Stadt Schopfheim
Schopfheim, den 30.07.2016
gez. Ruthard Hirschner, Beigeordneter