BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GRAZ-UMGEBUNG Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Herrn Erwin Hartweger Pensionisten Anlagenreferat Bearb.: Mag.Dr. Bernhard Marschall Tel.: +43 (316) 7075-407 Fax: +43 (316) 7075-333 E-Mail: [email protected] __ BHGU-138806/2016-4 BHGU-138811/2016 Ggst.: SCHMIDT Harmonikaerzeugung GmbH, 8045 Weinitzen, gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage für die Erzeugung von Musikinstrumenten, gewerberechtliche Genehmigung sowie baurechtliche Genehmigung. GZ: Graz, am 08.08.2016 KUNDMACHUNG (öffentliche Bekanntmachung) Die Schmidt Harmonikaerzeugung GmbH hat um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung sowie der baurechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage für das Erzeugen von Musikinstrumenten auf dem Standort Grst. Nr. 52/4, KG 63261 Niederschöckl, angesucht. Hierüber wird die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für Montag, den 22.08.2016, 09:00 Uhr, 8020 Graz ● Bahnhofgürtel 85 ● DVR 0094927 ● UID ATU37001007 Steiermärkische Bank und Sparkassen AG: IBAN AT432081502109208005 ● BIC STSPAT2G EB_1 V1.1 Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at. Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen 2 angeordnet. Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: Gemeindeamt: Weinitzen. §§ 74 ff, 356 und 356b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.F.; §§ 40 - 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.; § 29 i.V.m. § 19 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995 i.d.g.F., i.V.m. § 1 der Steiermärkischen Bau-Übertragungsverordnung 2013, LGBl. Nr. 1/2013 i.d.g.F. Verhandlungsleiter: Dr. Bernhard Marschall Hinweise: Sie haben die Möglichkeit, an dieser Verhandlung teilzunehmen, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Sofern Sie Einwendungen gegen das Projekt haben, müssen Sie diese bis spätestens am Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) schriftlich bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, oder während dieser Verhandlung vorbringen, ansonsten verlieren Sie Ihre Parteistellung. Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at. Rechtsgrundlagen: 3 Die Behörde ist verpflichtet, alle gesetzlich geschützten Interessen - somit auch die Nachbarrechte - im Genehmigungsverfahren bzw. Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen. Schutzinteressen sind: Im baurechtlichen Bewilligungsverfahren: 1. die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Flächenwidmungsplan und einem 2. die Abstände (§ 13); 3. der Schallschutz (§ 77 Abs. 1) 4. die brandschutztechnische Ausführung der Außenwände von Bauwerken an der Nachbargrenze (§ 52 Abs. 2) 5. die Vermeidung einer sonstigen Gefährdung oder unzumutbaren Belästigung bzw. unzumutbaren Beeinträchtigung (§ 57 Abs. 2, § 58, § 60 Abs. 1, § 66 zweiter Satz und § 88) 6. die Baueinstellung und die Beseitigung (§ 41 Abs. 6). In die eingereichten Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung während der Parteienverkehrszeiten Einsicht genommen werden. Ergeht an: 1. Schmidt Harmonikaerzeugung GmbH, Weinbergweg 24, 8045 Weinitzen, Es ergeht die Einladung zu veranlassen, dass an der Verhandlung eine mit der Anlage vertraute Auskunftsperson teilnimmt., mit Zustellnachweis (RSb) 2. Gemeinde Weinitzen, Kirchplatz 4 4, 8044 Graz-Mariatrost, mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen. Diese ist, mit dem Anschlag- und Abnahmevermerk versehen, bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter zu übergeben. Weiters sind Kundmachungen von der Gemeinde auf dem Betriebsgrundstück sowie in den der Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at. Bebauungsplan, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist; 4 Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen. Statt durch Anschlag kann die Bekanntgabe aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit durch persönliche Verständigung erfolgen. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Kundmachung ergeht daher weiters das Ersuchen, eine Liste darüber anzulegen, in welchen Häusern die Anschläge angebracht wurden bzw. welche Personen/Nachbarn persönlich verständigt wurden. Diese Liste ist bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter auszufolgen. Auf das Anhörungsrecht der Gemeinde gemäß § 355 GewO 1994 wird hingewiesen. Auf die Parteistellung der Gemeinde gemäß § 26a Stmk. BauG wird hingewiesen. , per E-Mail 3. Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, z.Hd. Frau DI Katja Fabian-Glawischnig, Bahnhofgürtel 77, 8020 Graz, unter Anschluss des Plan- und Beschreibungssatzes „D“ 4. Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, z.Hd. Herrn DI Dr. Schaffernak, Landhausgasse 7, 8010 Graz, unter Anschluss des Plan- und Beschreibungssatzes "B" 5. Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, z.Hd. Herrn DI Fauland, Landhausgasse 7, 8010 Graz, per E-Mail 6. Arbeitsinpektorat Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6/Stiege D/2. Stock, 8041 Graz, unter Anschluss des Plan- und Beschreibungssatzes „C“ 7. Freiwillige Feuerwehr Weinitzen-Oberschöckl, Kirchweg 25, 8045 Weinitzen, zur Kenntnis, per E-Mail 8. Bereichsfeuerwehrverband Graz-Umgebung, Blumenweg 2, 8111 Gratwein-Straßengel, zur Kenntnis, per E-Mail 9. Brigitte Heidemann, Niederschöcklstraße 29, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb) 10.Peter Hopfer, Niederschöcklstraße 66, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb) 11.Bernhard Regula, Niederschöcklstraße 64, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb) 12.Thomas Heidemann, Niederschöckelstraße 29, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb) 13.Walter Feiertag, Niederschöckl 23, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb) 14.Erwin Hartweger, zur Verlautbarung auf der Internetseite der Bezirkshauptmannschaft GrazUmgebung bis zum 22.08.2016 und der bitte um Bestätigung der Durchführung., per E-Mail 15.Bürgerservicestelle im Hause, zum Zweck des Anschlags an der Amtstafel Der Bezirkshauptmann i.V. Mag.Dr. Bernhard Marschall (elektronisch gefertigt) Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at. Darüber hinaus wird ersucht, auch einen Auszug aus dem Flächenwidmungsplan über den Bereich des Betriebsgrundstückes und aller Nachbargrundstücke durch den Vertreter der Gemeinde zur Verhandlung mitzubringen. Überdies wird um Bereithaltung der baurechtlichen Vorakten bei der Verhandlung gebeten, sollten diese noch nicht übermittelt worden sein. Es wird überdies ersucht, die Kundmachung auf der Homepage der Gemeinde im Internet zu veröffentlichen. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GRAZ-UMGEBUNG Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Herrn Erwin Hartweger Pensionisten Anlagenreferat Bearb.: Mag.Dr. Bernhard Marschall Tel.: +43 (316) 7075-407 Fax: +43 (316) 7075-333 E-Mail: [email protected] __ BHGU-138806/2016-4 BHGU-138811/2016 Ggst.: SCHMIDT Harmonikaerzeugung GmbH, 8045 Weinitzen, gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage für die Erzeugung von Musikinstrumenten, gewerberechtliche Genehmigung sowie baurechtliche Genehmigung. GZ: Graz, am 08.08.2016 8020 Graz ● Bahnhofgürtel 85 ● DVR 0094927 ● UID ATU37001007 Steiermärkische Bank und Sparkassen AG: IBAN AT432081502109208005 ● BIC STSPAT2G EB_1 V1.1 Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at. Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen
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