SCHMIDT Harmonikaerzeugung GmbH, 8045 Weinitzen

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GRAZ-UMGEBUNG
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Herrn
Erwin Hartweger
Pensionisten
 Anlagenreferat
Bearb.: Mag.Dr. Bernhard Marschall
Tel.: +43 (316) 7075-407
Fax: +43 (316) 7075-333
E-Mail:
[email protected]
__
BHGU-138806/2016-4
BHGU-138811/2016
Ggst.: SCHMIDT Harmonikaerzeugung GmbH, 8045 Weinitzen,
gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den
Betrieb einer Betriebsanlage für die Erzeugung von
Musikinstrumenten, gewerberechtliche Genehmigung sowie
baurechtliche Genehmigung.
GZ:
Graz, am 08.08.2016
KUNDMACHUNG
(öffentliche Bekanntmachung)
Die Schmidt Harmonikaerzeugung GmbH hat um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung
sowie der baurechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage für das
Erzeugen von Musikinstrumenten auf dem Standort Grst. Nr. 52/4, KG 63261 Niederschöckl,
angesucht.
Hierüber wird die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Montag, den 22.08.2016, 09:00 Uhr,
8020 Graz ● Bahnhofgürtel 85 ● DVR 0094927 ● UID ATU37001007
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG: IBAN AT432081502109208005 ● BIC STSPAT2G
EB_1 V1.1
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Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at.
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
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angeordnet.
Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
Gemeindeamt: Weinitzen.

§§ 74 ff, 356 und 356b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994
i.d.g.F.;

§§ 40 - 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG),
BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.;

§ 29 i.V.m. § 19 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995 i.d.g.F.,
i.V.m. § 1 der Steiermärkischen Bau-Übertragungsverordnung 2013, LGBl.
Nr. 1/2013 i.d.g.F.
Verhandlungsleiter:
Dr. Bernhard Marschall
Hinweise:
Sie haben die Möglichkeit, an dieser Verhandlung teilzunehmen, eine Verpflichtung dazu besteht
jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Sofern Sie Einwendungen gegen das Projekt haben, müssen Sie diese bis spätestens am Tag vor der
mündlichen Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr
und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) schriftlich bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, oder
während dieser Verhandlung vorbringen, ansonsten verlieren Sie Ihre Parteistellung.
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Rechtsgrundlagen:
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Die Behörde ist verpflichtet, alle gesetzlich geschützten Interessen - somit auch die Nachbarrechte - im
Genehmigungsverfahren bzw. Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen.
Schutzinteressen sind:
Im baurechtlichen Bewilligungsverfahren:
1.
die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Flächenwidmungsplan und einem
2.
die Abstände (§ 13);
3.
der Schallschutz (§ 77 Abs. 1)
4.
die brandschutztechnische Ausführung der Außenwände von Bauwerken an der
Nachbargrenze (§ 52 Abs. 2)
5.
die Vermeidung einer sonstigen Gefährdung oder unzumutbaren Belästigung bzw.
unzumutbaren Beeinträchtigung (§ 57 Abs. 2, § 58, § 60 Abs. 1, § 66 zweiter Satz und §
88)
6.
die Baueinstellung und die Beseitigung (§ 41 Abs. 6).
In die eingereichten Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung während der Parteienverkehrszeiten Einsicht genommen
werden.
Ergeht an:
1. Schmidt Harmonikaerzeugung GmbH, Weinbergweg 24, 8045 Weinitzen, Es ergeht die
Einladung zu veranlassen, dass an der Verhandlung eine mit der Anlage vertraute Auskunftsperson
teilnimmt., mit Zustellnachweis (RSb)
2. Gemeinde Weinitzen, Kirchplatz 4 4, 8044 Graz-Mariatrost, mit dem Ersuchen, eine
Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen. Diese ist, mit dem Anschlag- und
Abnahmevermerk versehen, bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter zu übergeben.
Weiters sind Kundmachungen von der Gemeinde auf dem Betriebsgrundstück sowie in den der
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Bebauungsplan, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist;
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Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen. Statt durch Anschlag kann die
Bekanntgabe aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit durch persönliche
Verständigung erfolgen.
Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Kundmachung ergeht daher weiters das Ersuchen, eine
Liste darüber anzulegen, in welchen Häusern die Anschläge angebracht wurden bzw. welche
Personen/Nachbarn persönlich verständigt wurden. Diese Liste ist bei der Verhandlung dem
Verhandlungsleiter auszufolgen.
Auf das Anhörungsrecht der Gemeinde gemäß § 355 GewO 1994 wird hingewiesen.
Auf die Parteistellung der Gemeinde gemäß § 26a Stmk. BauG wird hingewiesen.
, per E-Mail
3. Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, z.Hd. Frau DI Katja Fabian-Glawischnig,
Bahnhofgürtel 77, 8020 Graz, unter Anschluss des Plan- und Beschreibungssatzes „D“
4. Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, z.Hd. Herrn DI Dr. Schaffernak, Landhausgasse 7,
8010 Graz, unter Anschluss des Plan- und Beschreibungssatzes "B"
5. Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, z.Hd. Herrn DI Fauland, Landhausgasse 7, 8010
Graz, per E-Mail
6. Arbeitsinpektorat Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6/Stiege D/2. Stock, 8041 Graz, unter
Anschluss des Plan- und Beschreibungssatzes „C“
7. Freiwillige Feuerwehr Weinitzen-Oberschöckl, Kirchweg 25, 8045 Weinitzen, zur Kenntnis,
per E-Mail
8. Bereichsfeuerwehrverband Graz-Umgebung, Blumenweg 2, 8111 Gratwein-Straßengel, zur
Kenntnis, per E-Mail
9. Brigitte Heidemann, Niederschöcklstraße 29, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb)
10.Peter Hopfer, Niederschöcklstraße 66, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb)
11.Bernhard Regula, Niederschöcklstraße 64, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb)
12.Thomas Heidemann, Niederschöckelstraße 29, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb)
13.Walter Feiertag, Niederschöckl 23, 8044 Weinitzen, mit Zustellnachweis (RSb)
14.Erwin Hartweger, zur Verlautbarung auf der Internetseite der Bezirkshauptmannschaft GrazUmgebung bis zum 22.08.2016 und der bitte um Bestätigung der Durchführung., per E-Mail
15.Bürgerservicestelle im Hause, zum Zweck des Anschlags an der Amtstafel
Der Bezirkshauptmann i.V.
Mag.Dr. Bernhard Marschall
(elektronisch gefertigt)
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Darüber hinaus wird ersucht, auch einen Auszug aus dem Flächenwidmungsplan über den
Bereich des Betriebsgrundstückes und aller Nachbargrundstücke durch den Vertreter der
Gemeinde zur Verhandlung mitzubringen.
Überdies wird um Bereithaltung der baurechtlichen Vorakten bei der Verhandlung gebeten,
sollten diese noch nicht übermittelt worden sein.
Es wird überdies ersucht, die Kundmachung auf der Homepage der Gemeinde im Internet zu
veröffentlichen.
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GRAZ-UMGEBUNG
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Herrn
Erwin Hartweger
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Tel.: +43 (316) 7075-407
Fax: +43 (316) 7075-333
E-Mail:
[email protected]
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BHGU-138811/2016
Ggst.: SCHMIDT Harmonikaerzeugung GmbH, 8045 Weinitzen,
gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den
Betrieb einer Betriebsanlage für die Erzeugung von
Musikinstrumenten, gewerberechtliche Genehmigung sowie
baurechtliche Genehmigung.
GZ:
Graz, am 08.08.2016
8020 Graz ● Bahnhofgürtel 85 ● DVR 0094927 ● UID ATU37001007
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG: IBAN AT432081502109208005 ● BIC STSPAT2G
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