CleverCard kreisweit - Kreiselternbeirat des Hochtaunuskreises

CleverCard kreisweit
Ab dem 01.08.2016 gibt es innerhalb des Hochtaunuskreises
als Jahreskarte für Schüler und Auszubildende
die CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis
zum einheitlichen Preis von 409,00 €
Die CleverCard kreisweit ist immer personenbezogen und deshalb
nicht übertragbar. Sie wird nur als eTicket RheinMain (Chipkarte)
ausgegeben. Die Chipkarte mit der gespeicherten Fahrtberechtigung
ist die gültige Fahrkarte.
Schüler und Auszubildende in Bad Homburg haben die Wahlmöglichkeit zwischen
der CleverCard kreisweit und der CleverCard nur für das Stadtgebiet Bad Homburg.
 Die CleverCard kreisweit gilt während des Gültigkeitszeitraums
täglich im gesamten Hochtaunuskreis (einschließlich der Stadt
Bad Homburg).
 In den hessischen Schulferien und am letzten Schultag vor
den Ferien berechtigt die zeitlich gültige CleverCard kreisweit
im gesamten RMV-Gebiet zu beliebig vielen Fahrten. Dies gilt nicht
an beweglichen Ferientagen.
 Für
Schüler,
die
ihre
persönliche
CleverCard kreisweit
vom Hochtaunuskreis erhalten, wird der Antrag auf Übernahme
der Beförderungskosten bei den Schulen im Hochtaunuskreis gestellt.
 Für den Kauf der CleverCard kreisweit erhalten Sie den
Bestellschein für eine CleverCard kreisweit – Hochtaunuskreis z. B.
unter www.verkehrsverband-hochtaunus.de und in RMV-Verkaufsstellen. Den ausgefüllten Bestellschein senden Sie auf dem Postweg
nur an die im Adressfeld des Bestellscheins genannte Adresse.
 Bei allen VHT-Bussen ist nur der Vordereinstieg erlaubt.
Beim Einsteigen ist die Chipkarte mit dem eTicket RheinMain
unaufgefordert zur Kontrolle der Fahrtberechtigung auf das
Chipkartenlesegerät zu legen.
 Ist die Chipkarte nicht verfügbar, muss sofort beim Einsteigen
eine Fahrkarte gekauft werden.
 Allein eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung
berechtigt nicht zur Fahrt.
 Schulbescheinigungen sind keine Fahrkarten.
Stand: Juni 2016