CleverCard kreisweit Ab dem 01.08.2016 gibt es innerhalb des Hochtaunuskreises als Jahreskarte für Schüler und Auszubildende die CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis zum einheitlichen Preis von 409,00 € Die CleverCard kreisweit ist immer personenbezogen und deshalb nicht übertragbar. Sie wird nur als eTicket RheinMain (Chipkarte) ausgegeben. Die Chipkarte mit der gespeicherten Fahrtberechtigung ist die gültige Fahrkarte. Schüler und Auszubildende in Bad Homburg haben die Wahlmöglichkeit zwischen der CleverCard kreisweit und der CleverCard nur für das Stadtgebiet Bad Homburg. Die CleverCard kreisweit gilt während des Gültigkeitszeitraums täglich im gesamten Hochtaunuskreis (einschließlich der Stadt Bad Homburg). In den hessischen Schulferien und am letzten Schultag vor den Ferien berechtigt die zeitlich gültige CleverCard kreisweit im gesamten RMV-Gebiet zu beliebig vielen Fahrten. Dies gilt nicht an beweglichen Ferientagen. Für Schüler, die ihre persönliche CleverCard kreisweit vom Hochtaunuskreis erhalten, wird der Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten bei den Schulen im Hochtaunuskreis gestellt. Für den Kauf der CleverCard kreisweit erhalten Sie den Bestellschein für eine CleverCard kreisweit – Hochtaunuskreis z. B. unter www.verkehrsverband-hochtaunus.de und in RMV-Verkaufsstellen. Den ausgefüllten Bestellschein senden Sie auf dem Postweg nur an die im Adressfeld des Bestellscheins genannte Adresse. Bei allen VHT-Bussen ist nur der Vordereinstieg erlaubt. Beim Einsteigen ist die Chipkarte mit dem eTicket RheinMain unaufgefordert zur Kontrolle der Fahrtberechtigung auf das Chipkartenlesegerät zu legen. Ist die Chipkarte nicht verfügbar, muss sofort beim Einsteigen eine Fahrkarte gekauft werden. Allein eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt nicht zur Fahrt. Schulbescheinigungen sind keine Fahrkarten. Stand: Juni 2016
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