Gebühren in der Lebensversicherung Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, bestimmte Leistungen der BAWAG P.S.K. Versicherung AG sind in der Versicherungsprämie Ihrer Lebensversicherung nicht enthalten. Es handelt sich dabei durchwegs um Mehraufwendungen, die durch Sie veranlasst werden. Für diese Mehraufwendungen verrechnen wir Gebühren, die hier dargestellt sind. Rückläufer im Einzugsermächtigungsverfahren EUR 12,00 Diese Gebühr wird zuzüglich der uns von den beteiligten Banken in Rechnung gestellten Gebühr verrechnet, wenn die angeforderte Überweisung abgelehnt und die Prämieneinhebung von uns nochmals gestartet werden muss. Mahngebühren bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Prämie 1. Mahnung 2. Mahnung 3. Mahnung EUR EUR EUR 12,00 20,00 25,00 Gebühr für die Bearbeitung einer Sicherstellung (Abtretung, Verpfändung oder Vinkulierung) EUR 25,00 Gebühr für die Verständigung des Sicherstellungsgläubigers über den Zahlungsverzug bei 2. Mahnung EUR 12,00 Gebühr für Ausstellung von Duplikatspolizzen, Änderung der Zahlungsweise und ähnliche Mehraufwendungen EUR 15,00 Umfangreiche Vertragsbeauskunftungen EUR 105,00 Die Gebühr wird für die Einrichtung bzw. Bearbeitung einer Sicherstellung verrechnet. Diese umfassen beispielsweise individuelle Berechnungen, die über die üblichen Serviceleistungen (z.B. Vorschlagsberechnungen, Bekanntgabe einer Erlebensleistung, eines aktuellen Fondswerts, eines Rückkaufswertes, einer prämienfreien Versicherungssumme) hinausgehen. Wir werden Sie bei derartigen Fällen vorab informieren und Ihre Zustimmung einholen. BAWAG P.S.K. Versicherung AG • A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Telefon: 01 / 546 16 - 74600 • Telefax: 01 / 546 16 - 74730 Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442 • Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: [email protected] Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026. Stand Juli 2016 • Seite 1/1
© Copyright 2024 ExpyDoc