FAQs - Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW

Ministerium für Innovation,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
FH ZEIT für FORSCHUNG
Fragen und Antworten (FAQ)
Stand: 21. Juli 2016
Die Liste der Fragen und Antworten wird ständig aktualisiert.
1.
Welche Themen gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen?
Zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gehören die Themen:
•
•
•
•
•
•
•
Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion
Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung
Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität
Gesundheit und Wohlergehen im demografischen Wandel
Sicherheit, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im gesellschaftlichen Wandel
Sonstige (detaillierte Begründung beifügen)
Eine genauere Beschreibung der Themen finden Sie unter Fortschritt NRW.de
Im Antragsformular ist einzig der Schwerpunkt zu nennen. Ggfs. können zusätzliche
Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung erfolgen. Ferner ist darzulegen, wie die
geplante Forschung zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beitragen kann und ob
dieser erwartete Beitrag mittelbarer oder unmittelbarer Wirkung ist.
2.
Weitere Anforderungen an die Forschung
Aus dem Beitrag sollte deutlich werden, dass die potentiellen Wirkungen der Forschung
auch in Bezug auf Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte betrachtet werden. Gleichstellung beinhaltet sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch Nichtdiskriminierung in
vielfältiger Hinsicht: Vielfalt gestalten in NRW - Das erklärte Ziel der Landesregierung ist
es, alle Talente zu nutzen, mehr Bildungschancen zu bieten und dabei alle Potenziale
auszuschöpfen.
3.
Wie wird der Begriff "interdisziplinär" ausgelegt?
Die Interdisziplinarität folgt aus der Komplexität der zu bearbeitenden gesellschaftlichen
Problemstellungen. Die disziplinäre Zusammensetzung ergibt sich wiederum danach,
welche Disziplinen der Problem- und Zielstellung des Projektes entsprechen.
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4.
Was ist "transdisziplinäre" Forschung?
"Transdisziplinär" im hier verstandenen Sinne ist Forschung dann, wenn die relevanten,
von den Problemstellungen betroffenen Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft als
Träger praktischen Wissens von Beginn an aktiv in den Forschungsprozess des Projektes einbezogen werden, um nachhaltige Innovationen zu generieren. Für die Antragstellung folgt daraus, dass die Akteurskonstellation des inter- und transdisziplinären Forschungsumfelds und die vorgesehene Art der Beteiligung dargestellt werden sollen.
5.
Welche Fachhochschulen in NRW sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich refinanzierte Fachhochschulen, die ihren
Sitz in NRW haben. Von Fachhochschulen in NRW, an denen nur einzelne Bereiche
staatlich refinanziert werden, können nur Anträge berücksichtigt werden, die dem Bereich der staatlichen Refinanzierung zuzuordnen sind. Staatlich anerkannte private
Fachhochschulen sind in dieser Fördermaßnahme nicht antragsberechtigt.
6.
Wieviele Anträge dürfen pro Hochschule gestellt werden?
Pro Hochschule können bis zu 4 Anträge gemeinsam von der Hochschulleitung und je
einer/einem forschungsstarken Hochschulprofessorin oder -professor gestellt werden.
7.
Was sind die persönlichen Voraussetzungen der/des Forschenden?
Im Fokus der Förderung stehen Hochschulprofessorinnen und –professoren, die an der
Hochschule bereits etabliert sind, die Schwerpunkte ihrer Forschung auf- und ausbauen
wollen und als forschungsstark gelten.
Relevant ist die Forschungsleistung im Jahreszeitraum 2013 bis 2016 (2016 anteilig).
Diese wird z.B. durch Einwerbung von forschungsbasierten Drittmitteln (insbesondere
für öffentl. geförderte Forschungsvorhaben, z.B. BMBF, BMWi, AiF, DFG), einschlägigen Publikationen, Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden und einschlägigen
Patentanmeldungen belegt (s.a. Anlagen 5-8 zum Antrag).
8.
Wie wird "forschungsstark" verstanden?
Forschungsstärke wird gemessen an den eingeworbenen forschungsbasierten Drittmitteln, der Publikationstätigkeit und Publikationsqualität in anerkannten Organen, betreuten kooperativen Promotionen und, soweit einschlägig, Patenten und Patentanmeldungen. Bei der Begutachtung wird zwischen technischen und nichttechnischen Fächern
differenziert, da die Intensität im Hinblick auf Publikationen, Einwerbung von Drittmitteln
und Patente bzw. Patentanmeldungen unterschiedlich ausgeprägt ist.
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Darüber hinaus gelten für die Forschungsstärke bestimmte Schwellenwerte:
Technische Fächer
Nichttechnische Fächer
(z.B. Lebens-, Natur- und Ingenieur-
(z.B. Geistes-, Wirtschafts- und Sozi-
wissenschaften)
alwissenschaften)
Drittmittel (for-
im Zeitraum 2013-2016¹ im Jahres-
im Zeitraum 2013-2016¹ im Jahres-
schungsbasiert)
mittel ≥ 100 TEUR
mittel ≥ 50 TEUR
Publikationen
im Zeitraum 2013-2016¹
im Zeitraum 2013-2016¹
mindestens 3 Publikationen (peer
mindestens 3 Publikationen (peer
reviewed) in anerkannten Organen;
reviewed) in anerkannten Organen;
alternativ auch andere wiss. Leistun-
alternativ auch andere wiss. Leistun-
gen, z.B. eingeladene Vorträge, Mo-
gen, z.B. eingeladene Vorträge, Mo-
nographien oder wiss. Herausgeber-
nographien oder wiss. Herausgeber-
tätigkeiten.
tätigkeiten
¹ 2016 anteilig
Ausnahmen:
1. Sofern bei einem der beiden Kriterien Drittmittel oder Publikationen eine geringe Unterschreitung vorliegt, ist es möglich, dies durch eine entsprechende "Übererfüllung" des anderen Kriteriums auszugleichen.
2. Sofern nur eines der beiden Kriterien Drittmittel oder Publikationen erfüllt ist, gilt eine Professorin / ein
Professor dennoch als forschungsstark, wenn sie / er habilitiert ist bzw. an einer universitären Fakultät
kooptiert ist oder wenn auf andere Weise ein nicht verfahrensgebundenes Promotionsrecht an einer Universität gegeben ist.
9.
Wer führt die Begutachtung der eingereichten Anträge durch?
Die Bewertung wird auf der Basis des Bewertungsbogens durch unabhängige Fachgutachter und -gutachterinnen durchgeführt. Die sich hieraus abzeichnenden besten BewerberInnen werden zusammen mit der Hochschulleitung zu einer persönlichen Vorstellung vor einer inter- und transdisziplinär zusammengesetzten Wettbewerbsjury eingeladen. Die Organisation der Begutachtung erfolgt durch den Projektträger Jülich.
10.
Wie ist die Anlage 5 „Drittmittel“ auszufüllen?
Im Hinblick auf die Forschungsstärke und die Nachhaltigkeit der Fördermaßnahmen sind
vorangegangene Förderungen aus anderen Forschungsförderungsprogrammen des
Landes NRW (z.B. FH Struktur, FH Kompetenz, FH Basis), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), des Bundes (z.B. des BMBF, BMWi,), oder der EU wünschenswert
und sollten entsprechend Anlage 5 dargestellt werden. Unter forschungsbasierten Drittmitteln werden auch Mittel seitens der Industrie für Auftragsforschung verstanden. WichFAQ FH ZEIT für FORSCHUNG/ Seite 3 von 9
tig ist insbesondere bei Verbundprojekten die Angabe der auf die Bewerberin / den Bewerber entfallenden Summe an Drittmitteln. Das Formular ist als Anlage 5 auf der unter
Pkt. 25 genannten Internetseite bereitgestellt. Entscheidend ist die Laufzeit des Vorhabens. Das Vorhaben darf frühestens in 2013 beendet, und muss spätestens zum
01.08.2016 begonnen worden sein. Bei der Laufzeit sind daher konkrete Datumsangaben einzutragen. In die Spalten „Projektvolumen…“ und „Drittmittel…“ bitte jeweils die
Gesamtsumme eintragen und nicht anteilig berechnen.
Gewertet werden jährliche Durchschnittswerte, die auf den Zeitraum 01.01.2013 bis
31.08.2016 entfallen.
11.
Was sollte die Anlage 6 „Publikationsliste“ enthalten?
Die Publikationsliste sollte einschlägige, themenbezogene Beiträge des Jahreszeitraumes 2013 bis 2016 (2016 anteilig) der antragstellenden Hochschulprofessorin/des
Hochschulprofessors in anerkannten Fachzeitschriften als auch auf Kongressen und
Symposien beinhalten und einen Umfang von 1 Seite nicht überschreiten. Das bloße
Einreichen eines Beitrages oder Einladung zu einem Vortrag reicht nicht aus. Alternativ
werden auch andere wiss. Leistungen, z.B. eingeladene Vorträge, Monographien oder
wiss. Herausgebertätigkeiten anerkannt. Das Formular ist als Anlage 6 auf der unter
Pkt. 25 genannten Internetseite bereitgestellt.
12.
Informationen zur Durchführung kooperativer Promotionen (Anlage 7)
Die Zusammenarbeit mit einer nordrhein-westfälischen Universität ist wünschenswert.
Promotionsvorhaben in Zusammenarbeit mit dem neuen Graduierteninstitut NRW werden besonders gewürdigt. Die Betreuung kooperativer Promotionen im Zeitraum 2013
bis 2016 (anteilig) ist in Anlage 7 darzustellen. Das Formular ist auf der unter Pkt. 25
genannten Internetseite bereitgestellt.
13.
Was ist unter "angemeldete und/oder veröffentlichte Patente" zu verstehen?
(Anlage 8)
In der Tabelle in Anlage 8 sollen Patente und Patentanmeldungen angegeben werden,
die seit 2013 erteilt wurden oder deren Offenlegung im Zeitraum 2013 bis 2016 (2016
anteilig) erfolgt ist (i.d.R. 18 Monate nach Anmeldung). Bei der Begutachtung wird berücksichtigt, dass im Rahmen von geisteswissenschaftlichen Forschungen Patente
grundsätzlich nicht einschlägig sind.
Falls im Zeitraum keine Patente oder Patentanmeldungen zu nennen sind, geben Sie
bitte dennoch die Anlage 8 ab und schreiben explizit hinein, dass es keine Patente oder
Patentanmeldungen gibt und geben ggfs. hierfür einen Grund an (z.B. "Forschungsthema lässt keine Patentanmeldungen zu"). Das Formular ist als Anlage 8 auf der unter
Pkt. 25 genannten Internetseite bereitgestellt.
FAQ FH ZEIT für FORSCHUNG/ Seite 4 von 9
14.
In meinem Forschungsgebiet ist es nicht möglich, Patente anzumelden. Wie
wirkt sich das auf die Begutachtung aus?
Patentanmeldungen werden nur bei einschlägigen Themen, insbesondere der Ingenieurswissenschaften, in der Begutachtung berücksichtigt (vgl. Pkt. 13).
15.
Soll die Kooperation mit der Praxis und wissenschaftlichen Einrichtungen
dokumentiert werden?
Entsprechende Interessensbekundungen (LoI's) oder Bestätigungen der Partner können
den Antragsunterlagen beigefügt werden, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
16.
Können bereits begonnene Forschungsprojekte gefördert werden?
Nein. Bereits begonnene Forschungsprojekte können nicht gefördert werden.
17.
Was kann beantragt werden?
Mit dem Programm werden Mittel bereitgestellt, um die Forschungstätigkeit einer
Schwerpunktprofessur für bis zu 3 Jahre durch Reduzierung des Lehrdeputats auf bis zu
9 SWS und die Finanzierung von Lehraufträgen und einer Mitarbeiterstelle zu erleichtern.
Beantragt werden können im Wesentlichen Personalmittel. Die Ausgaben sind für jedes
Kalenderjahr im Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan darzustellen (Anlage 4). Das Formular
ist auf der unter Pkt. 25 genannten Internetseite bereitgestellt.
•
•
Personalausgaben
o zu Personalausgaben zählen hier auch Honorare für Lehrkräfte, die entsprechende Teile des Lehrdeputats der antragstellenden Bewerberin / des
antragstellenden Bewerbers übernehmen
o Personalmittel für eine Wissenschaftliche Mitarbeiterin / einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter (TVL-13) als Nachwuchswissenschaftler zur Kompensation des entfallenden Lehrdeputats auf bis zu 9 SWS
o Personalmittel für eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter, die/der die Hochschulprofessorin / den Hochschulprofessor in der Forschung unterstützt
(z.B. bei der Drittmitteleinwerbung)
Verbrauchsmaterial für das Vorhaben
•
Geräte < 5.000 Euro, maximal 10.000 Euro über den gesamten Förderzeitraum
•
Reisekosten sind im Rahmen des Landesreisekostengesetzes NRW nur zuwendungsfähig für
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•
18.
o Lehrkräfte, die entsprechende Teile des Lehrdeputats der antragstellenden
Bewerberin / des antragstellenden Bewerbers übernehmen und von außerhalb für diese Lehrtätigkeit anreisen müssen.
o Besuche von Fachkonferenzen, die für die im Rahmen der Förderung
durchgeführte Forschung relevant sind (maximal eine Person, maximal eine Reise pro Jahr)
Mittel für die Arbeitsgruppe der/des im Antrag benannte(n) Professorin / Professor, sofern die Fachhochschule die Lehrreduktion komplett aus eigenen Mitteln
kompensiert (Personal, Geräte < 5.000 Euro, maximal 10.000 Euro über den gesamten Förderzeitraum, Verbrauchsmaterial)
Was ist ein AZA? Ist ein AZA auszufüllen? Wo gibt es entsprechende Formulare?
AZA ist die Abkürzung für "Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan" und ist als Anlage 4 dem
Antrag beizufügen. Darin werden für das Vorhaben notwendige Ausgaben den unter
Pkt. 17 aufgeführten Positionen Personal, Geräte, Verbrauchsmaterial und Reisekosten
sowie Honorare zugeordnet. Für jedes Kalenderjahr ist ein eigener AZA auszufüllen.
Das Formular ist auf der unter Pkt. 25 genannten Internetseite bereitgestellt.
19.
Muss die Hochschule einen Eigenanteil erbringen?
Ja, es ist notwendig, dass die Hochschulen mindestens 10% der beantragten Gesamtausgaben selbst finanzieren. Die max. Zuwendungshöhe beträgt 300.000 € für den gesamten Durchführungszeitraum (Förderzeitraum) von max. 3 Jahren. Die darüber hinaus
gehenden Kosten muss die Hochschule selbst tragen.
Die Zuwendung sollte gleichmäßig über diesen Zeitraum verteilt geplant sein. Die Zuwendung pro Jahr sollte 100.000 Euro nicht überschreiten.
20.
Welche Angaben soll die Anlage 1 „Erklärung der Hochschulleitung“ enthalten?
Die Erklärung der Hochschulleitung sollte darstellen, wie die geplante Forschung in das
Forschungsprofil der Hochschule eingebunden ist und Angaben darüber enthalten, wie
die Lehrverpflichtung sichergestellt wird. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit ist darzustellen, wie die Forschung auch über den Förderzeitraum hinaus weiter unterstützt werden
soll. Für Anlage 1 ist kein Formblatt vorgegeben.
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21.
Wie ist der Eigenanteil / die Eigenbeteiligung darzustellen?
Die Eigenmittel der Hochschule in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben
sind im Antragsformular unter „7. Finanzierungsplan“ anzugeben.
22.
Muss der Antrag die Unterschrift der Hochschulleitung tragen?
Ja, der Antrag muss erkennbar von der Hochschulleitung getragen werden. Auf diese
Weise soll sichergestellt werden, dass der Forschungsschwerpunkt im Hochschulprofil
verankert ist. Der Antrag muss die rechtsverbindliche Unterschrift der Hochschulleitung
tragen. Es ist wünschenswert, dass der Antrag auch seitens des Hochschulprofessors /
der Hochschulprofessorin unterschrieben wird. Darüber hinaus ist eine Erklärung der
Hochschulleitung als Anlage 1 beizufügen (s.a. zu Pkt. 20 und 25).
23.
Wie ist die Freistellung der Professorin / des Professors von der Lehrverpflichtung nachzuweisen?
Die Sicherstellung des Lehrangebots wird in Anlage 1 „Erklärung der Hochschulleitung“
dargestellt und mit der rechtsverbindlichen Unterschrift bestätigt.
24.
Hat die Lehrdeputatsreduktion Einfluss auf die Kapazitätsberechnung?
Zur Kompensation der Verminderung der Regellehrverpflichtung in Höhe von 9 SWS
werden in FH ZEIT für FORSCHUNG Personalmittel zur Verfügung gestellt. Dieser
Sachverhalt wird in den Berechnungen entsprechend kapazitätsneutral abgebildet und
nicht auf die praktizierte Regelung zur Höchstgrenze von Verminderungen im Sinne von
§ 5 (2) der Lehrverpflichtungsverordnung (LVV, „Vier Prozent-Deckel“) angerechnet.
25.
Was gehört zu einem vollständigen Antrag?
Die Förderanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die für die Antragstellung
relevanten Formulare (Antrag, Anlage 4, Anlagen 5-8) können auf der Internet-Seite des
Wissenschaftsministeriums (MIWF) unter
http://www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/sonstigefoerderprogramme/forschungsfoerderung-an-fachhochschulen/fh-zeit-fuer-forschung
abgerufen werden. Für die Anlagen 1, 2 und 3 sind keine Formulare vorgegeben.
Der vollständige Antrag umfasst:
−
Antragsformular (2 Seiten)
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−
Anlage 1 Erklärung der Hochschulleitung zur Einbindung in das Forschungsprofil der
Hochschule, die Sicherstellung der Lehrverpflichtung und zur nachhaltigen Unterstützung über den Förderzeitraum hinaus. (max. 2 Seiten)
−
Anlage 2 Tabellarischer Lebenslauf der/des forschungsstarken Professorin/Professors (max. 2 Seiten)
−
Anlage 3 Vorhabenbeschreibung (max. 10 DIN A4-Seiten, Schriftart Arial, mind.
Schriftgröße 10, Zeilenabstand mind. 1,15fach) soll enthalten:
• Zusammenfassung (max. 1/2 Seite!)
• Beschreibung der bisherigen Aktivitäten in Forschung, Lehre und Transfer
(incl. der Darlegung von bisherigen Kooperationen mit der Praxis, Forschungseinrichtungen und anderen Hochschulen
• Darstellung des zu bearbeitenden innovativen und anwendungsbezogenen
Forschungsfeldes, das einen Beitrag zur Lösung der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen liefern soll
• Darstellung einer nachhaltigen Forschungsstrategie und der Forschungsplanungen für die Zeit der Förderphase sowie Darlegung zum geplanten Einsatz
der Fördermittel.
−
Anlage 4 Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan (AZA) für den gesamten Förderzeitraum
(4 Seiten)
−
Anlage 5 Tabellarische Auflistung der eingeworbenen Drittmittel im Jahreszeitraum
2013-2016¹ (Projekttitel, Förderorganisation, Laufzeit, Förderumfang)
−
Anlage 6 Tabellarisches Verzeichnis der Publikationen (getrennt nach mit und ohne
Peer Review) incl. Beiträgen zu Kongressen und Symposien im Jahreszeitraum
2013-2016¹
−
Anlage 7 Tabellarisches Verzeichnis der betreuten kooperativen Promotionen im
Jahreszeitraum 2013-2016¹ (Thema, abgeschlossen/laufend, Teilnahme am Graduierteninstitut NRW)
−
Anlage 8 Tabellarische Auflistung der angemeldeten und/oder veröffentlichten Patente im Jahreszeitraum 2013-2016¹ (soweit einschlägig, s.a. zu Pkt. 13, 14)
26.
Wo und wie kann ein Antrag abgegeben werden?
Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung in Papierform (nicht gebunden)
und einmalig in elektronischer Form (möglichst als ein pdf-Dokument, Anlagen 4-8 zusätzlich als excel-Datei) per E-Mail ([email protected]) oder auf CD-ROM /
DVD (kein USB-Stick!) an den Wettbewerbsdienstleister Forschungszentrum Jülich /
Projektträger Jülich (PtJ) zu senden.
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Post-Adresse:
Adresse für persönliche Abgabe oder
Lieferung per Kurier (auch DHL)
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Technologische
und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Kennwort: „FH ZEIT für FORSCHUNG“
52425 Jülich
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Technologische
und regionale Innovationen (TRI)
Technologiezentrum Jülich
Kennwort: „FH ZEIT für FORSCHUNG"
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Raum 14.218 (Sekretariat PtJ-TRI,
2. Etage in Gebäudeteil/Kubus 14)
27.
Bis wann müssen die Anträge dem Projektträger vorliegen?
Die Förderanträge sind bis zum 22. September 2016 (Posteingang) wie unter Ziffer 26
beschrieben beim Forschungszentrum Jülich / Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen.
Die persönliche Abgabe oder Lieferung per Kurier ist bis zum 22. September 2016,
16:00 Uhr möglich.
Anträge, die den o.g. formalen Kriterien nicht entsprechen, können im weiteren Begutachtungsverfahren ausgeschlossen werden.
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