Deckblatt Aufforderung zur Angebotsabgabe Baumaßnahme: Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch i. A. hier: Abbrucharbeiten Bitte beachten! Einreichung der Angebote sowie Eröffnungstermin: Landratsamt Ravensburg, Zentrale Vergabestelle, Gebäude Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg ___________________________________________________________________ Rückfragen grundsätzlich nur per Fax unter: oder per Email unter: 0751/85-772505 [email protected] mit folgenden Angaben: [25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005]- [Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch i.A.]-[hier: Abbrucharbeiten] Fragen zu den Vergabeunterlagen und insbesondere zum Leistungsverzeichnis werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 05.08.2016, 09:30 Uhr beim Auftraggeber eingehen. Angebote, die am Submissionstag (Tag des Eröffnungstermins) abgegeben werden, sind direkt bei der Zentralen Vergabestelle des Landratsamtes Ravensburg, Friedenstraße 6, Zimmer 315 vorzulegen. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist der rechtzeitige Eingang nicht gewährleistet! Es sind nur elektronische Angebote mit qualifizierter Signatur und schriftliche Angebote (Papierform) zugelassen. Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formular „Erklärung über Veränderung an Angebots/- Vergabeunterlagen“ nicht ausgefüllt werden. X:\IKP\Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch\25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005 ÖA Abbrucharbeiten\03.Vergabeunterlagen\Deckblatt 132-16.docx 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Zentrale Vergabestelle Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Deutschland Tel.: Fax.: 0751-85-772505 Zentrale Vergabestelle Datum der Versendung 22.07.2016 Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum 11.08.2016 Uhrzeit 09:30 Eröffnungstermin Datum 11.08.2016 Uhrzeit 09:30 Ort (Anschrift wie oben) Raum 315 Bindefrist endet am 09.09.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 132-16-I557102 Abbrucharbeiten Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Vergabenummer Leistung 25-ZV-132-16 ARC-084-005 Abbrucharbeiten Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) 232 Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 242 Instandhaltung B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 231 Vereinbarung Tariftreue 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 625 NATO Infrastrukturbauten Weitere besondere Vertragsbedingungen des Landkreis Ravensburg, Eigenbetriebes IKP Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung © VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 4 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: unterschriebene Erklärung über Veränderung an Angebots-/ Vergabeunterlagen Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 221 oder 222 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung des Landkreises Ravensburg, Eigenbetrieb IKP, Am Engelberg 33b, 88239 Wangen im Allgäu zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Zentrale Vergabestelle Anschrift Friedenstraße 6 Tel. Fax Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 3.1 88212 Ravensburg 0751-85-772505 E-Mail [email protected] Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung © VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 4 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags)Bekanntmachung Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 Urkalkulation (siehe Ziff.1 in der Anlage 1 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 3.3 - frei - 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 5.1 5.2 Nebenangebote ✘ Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 - frei - 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. © VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 3 von 4 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für Maßnahmennummer: 132-16-I557102 Vergabenummer: 25-ZV-132-16 Baumaßnahme: Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Leistung: ARC-084-005 Abbrucharbeiten „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Rechtsaufsichtsbehörde: Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 20 10 © 72072 Tübingen Siehe Anlage 1 zur „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 4 von 4 Anlage 1 zur „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ 10.1 Soweit der Auftrag vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst wird, ist die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom ArbeitnehmerEntsendegesetz erfasst werden“ mit dem Angebot einzureichen. Betroffen sind solche Unternehmen, die durch einen nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. 10.2 Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, werden öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto)pro Stunde zahlen. Dies gilt auch, wenn Tariftreue gefordert werden kann, jedoch die Mindestentgeltregelungen für die beschäftigten günstiger sind. Unter diesen Voraussetzungen ist die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ mit dem Angebot einzureichen. 11. Hinweise zur Urkalkulation: Die Urkalkulation darf auch ohne Beisein des Bieters vom Auftraggeber geöffnet werden. Wenn die Urkalkulation vom Bieter mit dem Zusatz versehen wird „darf nur im Beisein des Bieters geöffnet werden“, gilt diese als nicht vorgelegt, und das Angebot dieses Bieters kann von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Urkalkulation muss mindestens folgende Angaben enthalten: Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten, sonstige Kosten, Nachunternehmerleistungen, sowie die entsprechenden Zuschläge. 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. 3.4 Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) 5.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, 6.2 7 - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 3 von 3 214 (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer 25-ZV-132-16 Baumaßnahme Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Leistung ARC-084-005 Abbrucharbeiten BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 1.1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 19.09.2016 . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 14.10.2016 . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Vertragliche Zwischenfristen Fertigstellung Rückbauarbeiten 1. BA bis 30.09.2016 1.3 2 2.1 © Fertigstellung Rückbauarbeiten 2. BA bis 14.10.2016 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträ0,25 ge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 3 214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.2 2.3 3 3.1 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Rechnungen (§14 VOB/B) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 bei 2 -fach und zugleich der Bauleitung -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 5 5.1 Tage. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auf5 tragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. 3 Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Der Rückgabezeitpunkt wird auf 4 Jahre nach Stellung der Sicherheit festgelegt. 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 3 214 (Besondere Vertragsbedingungen) 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 7 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8-9 - frei - 10 11 © Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 3 von 3 Vergabe-/Projekt Nr.: 25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005 Abbrucharbeiten Weitere besondere Vertragsbedingungen des Landkreises Ravensburg Eigenbetrieb IKP Es gelten nur die ausgewählten 1. Klauseln. Baustelleneinrichtungsplan Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Baustelleneinrichtung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. 2. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Plan ist entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben und nach Aufforderung durch den Auftraggeber überarbeitet zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Auftraggeber zu unterrichten und der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich jeweils in 2-facher Fertigung zu übergeben. 3. Versicherung Eine Baustellenversicherung nach ABN Montageversicherung nach AMob ABU 1) hat der Auftraggeber abgeschlossen. wird der Auftraggeber abschließen. Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt 500 Euro und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat. Vom Auftragnehmer wird eine anteiliger Prämienbetrag von Euro 2,0 v. T. der Auftragssumme (brutto) gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet). Der Auftraggeber verzichtet auf die anteilige Prämienumlage. Der Auftraggeber hat darüber hinaus eine Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Auftragnehmer eine Berufs/Betriebshaftpflicht-Versicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro EUR pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) vorhält. Über die geforderten Grunddeckungen hinaus hat der Landkreis Ravensburg für den Auftragnehmer des Bauhauptund nebengewerbes eine ergänzende Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 15.000.000 Euro pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) unter Einbindung einer Step-Down-Deckung und einer Insolvenzklausel abgeschlossen. Soweit aus bestehenden Haftpflichtversicherungen (Grunddeckungen) Ersatzleistungen beansprucht werden können, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen. Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag von 2 v.T. der Auftragssumme (brutto) gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet). Seite 1 Vergabe-/Projekt Nr.: 25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005 Abbrucharbeiten Weitere Informationen zur Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung und zur BauleistungsVersicherung sind den Angebotsunterlagen beigefügt. 4. Stundenlohnarbeiten Die Kosten für Materialien, die in Stundenlohnrechnungen abgerechnet werden sollen, sind durch Lieferanten-Rechnungen nachzuweisen. 5. Nachträge Nachträge sind gemäß Teil 5 des Vergabehandbuchs Bund einzureichen und der Leitfaden 510 zur Vergütung bei Nachträgen sowie der Vordruck zur Nachtragsvereinbarung Nr. 523 ist anzuwenden. 6. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck – 411 VHB BUND – arbeitstäglich und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Seite 2 Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) 1. Mindestentgelte Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des ArbeitnehmerEntsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden; (2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen; (3) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr umfasst werden, die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Mindestentgelt von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu 2 zahlen, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern eines Nachtunternehmens oder Bieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt; (4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden. 2. Nachunternehmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, (2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. (3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung nach den §§ 3 und 4 LTMG oder Versicherung, dass diese in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen, dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, (4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 3. Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- 3 men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen, (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen. 4. Sanktionen (1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Verstößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe beantragen. (2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. (3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. 4 (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung. 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 6.2 Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 7 Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1 b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 1 © http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 13.4 14 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 3 von 3 213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Zentrale Vergabestelle Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Deutschland Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 132-16-I557102 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Vergabenummer Leistung 25-ZV-132-16 ARC-084-005 Abbrucharbeiten Anlagen1 124 221 oder 222 224 233 234 235 248 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung Angaben zur Preisermittlung Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes Nachunternehmerleistungen Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt € 1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 2 213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €* * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B 6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 2 3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 2 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren Maßnahmennummer 132-16-I557102 Vergabenummer 25-ZV-132-16 Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Baumaßnahme Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Leistung ARC-084-005 Abbrucharbeiten Bewerber Bieter Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft Nachunternehmer anderes Unternehmen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen € € € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. © zutreffendes ankreuzen VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 3 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 3 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift)3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 3 von 3 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum 25-ZV-132-16 Baumaßnahme Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Leistung ARC-084-005 Abbrucharbeiten Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge © Stoffkosten VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 2 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 © Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum 25-ZV-132-16 Baumaßnahme Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Leistung ARC-084-005 Abbrucharbeiten Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Ermittlung der Angebotssumme Betrag € Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x x 2.2 2.3 2.4 2.5 Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) Nachunternehmerleistungen 1 x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 3.1 3.1.1 Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung 3.1.4 An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 © Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 2 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum 25-ZV-132-16 Baumaßnahme Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Leistung ARC-084-005 Abbrucharbeiten Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 2 Menge 1 Mengeneinheit 1 Zeitansatz 2 4 5 3 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 2 6 7 8 9 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 3 4 © VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010 Seite 1 von 1 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Bieter Vergabenummer Datum 25-ZV-132-16 Baumaßnahme Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Leistung ARC-084-005 Abbrucharbeiten Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. OZ/Leistungsbereich © Beschreibung der Teilleistungen VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012 Name des Unternehmens Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Seite 1 von 1 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 132-16-I557102 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu Abbrucharbeiten Vergabenummer Leistung 25-ZV-132-16 ARC-084-005 Abbrucharbeiten Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt) zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird oder mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. 2 Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden zur Tariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist; dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt); dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege; sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, 2 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben , der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert. Vergabe-Projekt-Nr.: 25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005 ___________________ ___________________ ___________________ (Name und Anschrift des Bieters) An das Landratsamt Ravensburg Zentrale Vergabestelle Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Erklärung über Veränderungen an Angebots/-Vergabeunterlagen Hiermit bestätigen ich/wir, dass Veränderungen an den Angebots-/Verdingungsunterlagen nur an den hierfür ausdrücklich gekennzeichneten Stellen und insbesondere keine Änderungen an den uns elektronisch überlassenen Dateien vorgenommen wurden. Ort, Datum ----------------------------------Unterschrift des Bieters ERKLÄRUNG IST MIT DEM ANGEBOT ABZUGEBEN Angebote, die am Submissionstag (Tag des Eröffnungstermins) abgegeben werden, sind direkt bei der Zentralen Vergabestelle des Landratsamtes Ravensburg, Friedenstraße 6, Zimmer 315 vorzulegen. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist der rechtzeitige Eingang nicht gewährleistet! Kennzettel für Angebotsumschlag Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot bitte der ausschreibenden Stelle unverzüglich weiterleiten! Ausschreibende Stelle: LANDRATSAMT RAVENSBURG Zentrale Vergabestelle Leistung: I557102 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch i.A. hier: ARC-084-005 Abbrucharbeiten Az: 25-ZV-132-16 Bieter _____________________________________________ (vom Bieter auszufüllen) _____________________________________________ _____________________________________________ Eröffnungstermin (Submission) 11.08.2016, 09:30 Uhr Ort der Eröffnung: Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6 3.OG, Zimmer 315, 88212 Ravensburg LV: Abbrucharbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 1 ARC-084-005 Abbrucharbeiten Einheitspreis in EUR 1 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Allgemeine Baubeschreibung 1.0 Situation Da der Betrieb des Karnkehauses Leutkirch im Juni 2013 eingestellt wurde, soll dort eine Behörden- und Gesundheitszentrum entstehen. Momentan sind die frei gewordenen Flächen nur teilweise durch Artztpraxen belegt. Innerhalb der derzeit freien Flächen werden einzelne Bereiche abschnittsweise zu Büroflächen umgebaut. 1.1 Maßnahmen Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Umbau des ehemaligen Bettenflügels im 1. OG zu Büros. Der Bettentrakt besteht aus einem Neubauteil Baujahr 2002 (Bauteil A) und einem Altbauteil (Bauteil B) von 1964, der bis 2003 teilweise saniert wurde. Die Umbaumaßnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf den Rückbau der Naßzellen und für den frühren Krankenhausbetrieb notwendigen technischen Einbauten, die Sanierung der Oberflächen und den Umbau bzw. Einbau der für eine Büronutzung notwendigen Elektrik. Verbunden mit den jeweiligen Nutzungsänderungen sind auch einzelne Brandschutzmaßnahmen im gesamten Gebäude. Diese beinhalten die Ertüchtigung der bestehenden BMA sowie den Einbau einzelner Brandschutztüren. Hinweis zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung Jeder Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe vor Ort über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. "Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:" oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen." Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. z.B.: Produkt / Artikel Hersteller / Lieferant / Bezugsquelle oder gleichwertiger Art. angebotenes Produkt / Fabrikat: LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR ........................................... ................................................ (vo m Bieter auszufüllen) Bereits bei der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe, exakter Produktbezeichnung, technischen Datenblättern und evtl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren. V e r z e i c h n i s d e r v e r w e n d e t e n L e i s t u n g s b e r e i c h e Folgende Leistungsbereiche liegen neben der VOB zu Grunde: ATV für BauleistungenDIN 18299 Abbruch - und RückbauarbeitenDIN 18459 Abkürzungen: AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber A n g a b e n g e m ä ß A T V D I N 1 8 2 9 9 (die Ziffern beziehen sich auf VOB Teil C, DIN 18 299) 0.1 A n g a b e n z u r B a u s t e l l e 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Umbaumaßnahmen erfolgen im laufenden Betrieb der bereits vorhandenen Artztpraxen und dürfen deren Betrieb so wenig wie möglich stören. Derzeitige Belegung: UG Bettenbau 64-er Bau: Technikflächen und Nebenräume Bettenhaus Neubau: Schulungsräume für DiPers LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Funktionsbau: Büros für Migration, Büros für DiPers EG Bettenbau 64-er Bau: Oralchirurgische Praxis Funktionsbau: Chirurgische Praxis 3. OG Bettenbau 64-er Bau: Gynäkologische Praxis 4. OG Bettenbau 64-er Bau: Urologie, Internistische Praxis Bettenbau Neubau: Praxis für Neurologie, Psychatrie Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt über die Ottmannshofer Straße. Der Zugang zum 1. Obergeschoss erfolgt von der Ostseite über die außenliegende Fluchttreppe. Die Baustelleneinrichtungsfläche ist nördlich des Ostflügels vorgesehen. Untergrund Asphalt. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Siehe LV-Leistungsbereich 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Die Umbaumaßnahmen des 1. Bauabschnitts finden im 1. Obergeschoss des 4-geschossigen ehemaligen Bettentraktes statt. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Die Baustelleneinrichtungsfläche dient zugleich als Aufstellfläche der Feuerwehr für Rettungsmaßnahmen in Notfällen. Aus diesem Grund sind Fahrzeuge und Materialien nur im ausgewiesenen Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche anzusiedeln. Die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen ist auch im Bereich der Baustellenienrichtungsfläche jederzeit zu gewährleisten! Das bedeutet, dass nicht die gesamte asphaltierte Fläche zur Verfügung steht sondern jederzeit eine 4,0 m breite Fahrbahn freigehalten werden muss. Auf der Baustelleneinrichtungsfläche dürfen nur Fahrzeuge zur Be- und Entaldung abgestellt werden. Andere Fahrzeuge sind auf den Parkplatzflächen abzustellen. Die im Lageplan ausgewiesenen Feuerwehraufstellflächen außerhalb der BE-Fläche sind freizuhalten. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 4 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Zufahrt für Fahrzeuge muss gewährleistet sein. Innerhalb des Geländes gilt die StVO. Bei der Anlieferung von größeren Bauteilen bzw. dem Einsatz von Großgeräten ist eine vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung unbedingt erforderlich. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Der Transportweg von der Baustelleneinrichtungsfläche/n in das Gebäude erfolgt von außen über die Fluchttreppe auf der Ostseite. Die Türbreite der Zugangstür vom Treppenpodest beträgt ca. 90 cm, die Türhöhe ca. 2,10 m Sonstige Transporteinrichtungen werden nicht zur Verfügung gestellt. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Anschlüsse für Wasser und Baustrom sind im Bestand vorhanden und werden bauseits zur Verfügung gestellt. 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Während der gesamten Ausführungszeit sind andere Auftragnehmer an der Baustelle tätig. Insbesondere werden dies die folgenden Leistungsbereiche sein: - Abbrucharbeiten Rohbau-/Mauerarbeiten Tischlerarbeiten Maler- und Tapezierarbeiten Bodenbelagsarbeiten Trockenbauarbeiten Installationsarbeiten für HLS und ELT 0.2 A n g a b e n z u r A u s f ü h r u n g 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 5 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Es ist grundsätzlich nicht damit zu rechnen, dass alle Arbeiten in einem Zuge ausgeführt werden können. Die Arbeiten im Bettentrakt Neubau und Altbau erfolgen zeitversetzt. Es kommt deshalb zu Unterbrechungen der Arbeiten. Das partielle Öffnen der Decken erfolgt vor den jeweiligen Elektroinstallationen. Bis zur Fertigstellung der Elektroinstallationsarbeiten kommt es deshalb zu Unterbrechungen der Arbeiten. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Der Transportweg über das Foyer und den bestehenden Aufzug ist wegen des Besucherverkehrs während der Bauzeit nicht möglich. Notwendige Hebezeuge zum Entsorgen und Einbringen von Material sind deshalb in der Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Beim Baustellenverkehr ist zu beachten, dass ringsum das Gebäudes Personen-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr herrscht. Insbesondere der Rangierverkehr ist mit größter Vorsicht und unter Zuhilfenahme von Einweisungspersonal, evtl. mittels Abschrankungen und Umleitungen durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Verschmutzungen der öffentlichen Straßenflächen sind durch den Auftragnehmer sofort mit geeignetem Gerät zu beseitigen. 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Sofern im LV keine Positionen ausgewiesen sind, hat der Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Gerüste für die Durchführung seiner Leistungen und den Forderungen der Berufsgenossenschaft auch über 2 m Höhe selbst zu stellen. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 6 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass fremde Gerüste, Hebezeug, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bzw. Einrichtungen durch den Auftragnehmer in Anspruch genommen werden können. Eine Absprache/Abstimmung mit den anderen an der Baustelle sich befindlichen Auftragnehmern muss selbst vorgenommen werden. 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und geruchsneutrale Produkte und Materialien verwendet werden. Künstliche Mineralfasern sind gegen die Innenraumluft vollständig abzudichten und haben die Freizeichnungskriterien bezogen auf die Biolöslichkeit einzuhalten [RAL GZ 388]. Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen auszuschöpfen. Der Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Im Innenbereich sind chemische Holzschutzmittel zu vermeiden. Es sind Baustoffe vorzusehen, die mit einem geringstmöglichen Einsatz und Gehalt von Formaldehyd hergestellt sind. Holzprodukte und Holzwerkstoffplatten müssen die Anforderungen des Blauen Engels [RAL UZ 38 bzw. RAL UZ 76] einhalten. Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebestoffe zu verwenden [z.B. Pulverlackverfahren, Einbrennverfahren]. Müssen lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden, sollen diese ein Umweltzeichen für „schadstoffarm“ [z.B. RAL UZ 102, RAL UZ 12a, RAL UZ 113, www.blauer-engel.de] besitzen Nicht verwendet werden dürfen: Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern sofern nicht FSC oder PEFC zertifiziert. DD-Lacke mit dem Giscode DD1 und DD2 sind nicht zulässig. 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert für alle Bauteile, LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 7 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR die besonderen Anforderungen unterliegen, vor Einbau die entsprechenden Eignungsnachweise bzw. Prüfzeugnisse vorzulegen. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in Originalverpackungen erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Es dürfen nur Baustoffe, Bauteile und Bauarten verwendet werden, deren Brauchbarkeit im Sinne der LBO nachgewiesen ist. Auf die Kennzeichnungspflicht aller Bauteile bzw. Versandeinheiten und die erforderlichen Angaben in den Lieferscheinen wird hingewiesen. Bereits bei der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe, exakter Produktbezeichnung, technischen Datenblättern und evtl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren. 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Siehe LV-Leistungsbereich. 0.3 E i n z e l a n g a b e n b e i A b w e i c h u n g v o n d e n A T V 0.3.1 Öffentlich-Rechtliche Genehmigungen Das Herbeiführen von evtl. notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen gehört zur Leistung des Auftragnehmers. Hier wird insbesondere auf die Abstimmung von Straßensperrungen durch das Aufstellen von Autokränen hingewiesen. 0.3.2 Dokumentation Vom Auftragnehmer sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu liefern. 0.3.3 Sicherheit an der Baustelle Insbesondere bei der Durchführung der Leistungen im Bestand ist darauf zu achten, dass die Schließfunktionen von Brandschutz - Türen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Aus diesem Grund sind Strom - oder Wasserzuleitungen nach Beendigung der Tagesleistung an diesen Stellen zu entfernen. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 8 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 0.3.4 Kommunikation über die Projekt-Plattform Der komplette Schriftverkehr, Nachträge, Planlieferung erfolgt über den Server. Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit der vorgegebenen Plancodierung zu versehen, damit diese vom Auftraggeber eingestellt werden können. Die Plancodierung wird Vertragsbestandteil und als Anlage beigefügt. 0.3.5 Teilnahme an Baustellenbesprechungen$ Der Auftragnehmer ist verpflichtet mit seinem Fachbauleiter nach LBO-BW mind. 1x wöchentlich an einer gemeinsamen Baustellenbesprechung teilzunehmen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV 1. Ortsbesichtigung Für die Kalkulation der Abbrucharbeiten wird eine Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Nachforderungen infolge Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten bei Angebotsabgabe können nicht anerkannt werden. Der Bieter kann nach entsprechender Voranmeldung einen Termin über die Vergabestelle vereinbaren, um eine Besichtigung der Abbruchmaßnahmen vorzunehmen. 2. Bauleiter gemäß LBO Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter gemäß LBO zu bestellen. An der Baustelle ist mindestens ein Polier oder Vorarbeiter zu bestellen, bis alle Arbeiten abgeschlossen sind. Er muss der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sein. 3. Staubschutz Um Staubbelästigungen während des Abbruchs zu vermeiden, müssen entsprechend den Erfordernissen und des Bauablaufes entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. 4. Abbruchmaterial Sämtliche Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 9 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Kosten für Containerbereitstellung, Container-Transportkosten, sowie Deponiegebühren sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Sämtliches Abbruchmaterial ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten ordnungsgemäß unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschafts- / Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) Recyclinganlagen zuzuführen, wiederzuverwerten oder zu einer geeigneten Deponie zu bringen. Es ist die Abfallwirtschaftssatzung über die Abfallentsorgung des zuständigen Landkreises zu berücksichtigen. Das Merkblatt "Hinweise zum Abbruch von Gebäudes" Fassung Sept. 2010 des Landratsamtes Bodenseekreis ist sinngemäß zu beachten (www.lubw.baden-wuerttemberg.de/Publikationen). Gem. § 43 Abs. 3 und § 45 Abs. 3 KrW/AbfG sind für überwachungsbedürftige Abfälle (z.B. Asbest, verunreinigte Baurestmassen usw.) Belege und Begleitscheine zum Nachweis der Entsorgung zu führen. Verwertbares Abbruchgut wie Holz, Beton, Dachziegel, Glas, Metall etc. ist der Wiederverwertung zuzuführen. Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Die ordnungsgemäße Entsorgung der schadstoffhaltigen Stoffe ist lückenlos nachzuweisen und die Vorgaben des Entsorgungsträgers sind einzuhalten. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Sollten während des Abbruchs begleitscheinpflichtige Verunreinigungen auftreten, sind sie dem Auftraggeber unverzüglich - in jedem Fall vor der Entfernung - anzuzeigen. Verunreinigtes Abbruchmaterial ist getrennt vom übrigen Bauschutt in Container zu sammeln und gesondert auf eine zugelassene Deponie abzufahren. 5. Beschädigungen LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 10 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Für Beschädigungen jeglicher Art, auch durch Staubentwicklung, an den direkt angrenzenden Gebäudebereichen, Nachbargebäuden und Nachbargrundstücken haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang. Nachhaltigen Beschwerden sind vom Auftragnehmer sofort nachzugehen und voll zu beheben. 6. Abbruchart Voll- und Teilabbrüche dürfen nur in Abschnitten und so vorgenommen werden, dass - stehende Bauteile zu jeder Zeit standsicher bleiben, - das Umwerfen von Bauteilen vom verantwortlichen Bauleiter beaufsichtigt wird, - jede nach dem Stand der Technik vermeidbare Störungen für den laufenden Krankenhausbetrieb, die Nachbarschaft und die Allgemeinheit vermieden wird ( Staubschutzvorkehrungen, lärmgedämmte Maschinen). Zur Staubbildung neigendes Abbruchmaterial darf nicht aus großer Höhe abgeworfen oder abgekippt werden. Soweit erforderlich, sind gekapselte Rutschen oder Abwurfrohre zu verwenden. Abbruchholz und sonstiges brennbares Material darf auf der Baustelle nicht verbrannt werden. Jeglicher Einsatz der Feuerwehr, aufgrund der vorgenannten Tatsachen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 7. Absperrungen Für Absperrungen im öffentlichen Gehweg- und Fahrbahnbereich hat der Auftragnehmernach den Vorschriften der STVO selber rechtzeitig zu sorgen und eine Genehmigung beim Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. Die Genehmigung ist vor Abbruchbeginn dem Auftraggeber vorzulegen. Etwaige anfallende Gebühren werden vom Auftraggeber nicht erstattet. Absperrmaterial, Aufstellung, Unterhaltung und Abräumen der Absperrungen obliegt dem Auftragnehmer. Er haftet während der gesamten Abbruchzeit für auftretende Schäden. Kosten für die Absperrung sind in die Einheitspreise LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 11 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR einzurechnen bzw. mit der Baustelleneinrichtung abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. 8. Leistungsumfang Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge Abbrechen, Demontage, Transport, Aufladen und Abfuhr nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB Teil C als beschrieben. 9. Schadstoffhaltige oder asbesthaltige Materialien Werden bei den Arbeiten bisher unbekannte schadstoffhaltige oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Die Verpflichtung gilt auch im Zweifelsfall. 10. Schutt-Container Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen bzw. geschlossenen Deckeln dicht abzudecken. Bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl. sind mit den Entsorgungskosten abgegolten. Die Schutt-Container sind maximal auszunutzen, Abfälle auf das möglichste zu verdichten und streng nach Materialfraktionen zu sortieren. Mehrkosten durch unsachgemäße Sortierung oder mangelhaftes Befüllen gehen zu Lasten des AN. 11. Schadstoffsanierung - Vorbereitende Maßnahmen Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Asbest-, Abbruch-, Sanierungsoder Instandsetzungsarbeiten TRGS 519, der TRGS 521 Faserstäube, Teil 1 Anorganische Faserstäube, der TRGS 551 sowie der BGR 128 durchzuführen. Alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach TRGS 519, 521, 551 und BGR 128 sowie der BG - Vorschriften, (hier insbesondere Absturzsicherung) sind in die Einheitspreise der Positionen für Demontage / Entfernen und / oder in die Baustelleneinrichtungsposition einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 12 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 12. Transportentfernung Vom AN einzukalkulierende Entfernungen für Fördern und Laden ( abweichend zu VOB DIN 18459, Ziffer 3.4) horizontal und vertikal zur Sammelstelle, wie folgt : siehe beil. BE-Plan, d.h. Maß der einzuklakulierenden Entfernungen gemäß den örtl. Gegebenheiten. 13. Arbeitszeit und Personalbedarf Die Arbeiten sind in Bezug auf Arbeitszeit und Personalbedarf so durchzuführen, dass die Ausführungstermine eingehalten werden können. 14. Anzeigepflicht des AN Notwendige Anzeigen beim Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu erledigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle für seine Arbeiten erforderliche Genehmigungen einzuholen. Die Transportgenehmigung für die Beseitigung der Abfälle (ggf. über Nennung Entsorgungsfachbetrieb mit entsprechenden Zulassungen) sowie die Genehmigungen / Anzeigen sind dem Bauherrn bzw. Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung bzw. zeitnah zu übergeben. 15. Unterlagen des AN 15.1 Bei Angebotsangabe a) Die Arbeiten dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die die entsprechenden Zulassungen und Sachkundenachweise besitzen. Entsprechende Nachweise sind auch für Nachunternehmer zu erbringen. b) Die notwendigen Zulassungen und Fach-/Sachkundenachweise gemäß TRGS 519 und 521 sind vorzulegen. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 13 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 15.2 vor Auftragserteilung Transportgenehmigung für Abfälle. 16. Sichtabnahme Bauleitung Nach Beenden der Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten erfolgt eine Sichtabnahme durch die AG-Bauleitung. Diese Termine sind zwei Werktage im Voraus bekannt zu geben. 17. Ausführung Titel 1.2 - 1.5, 1.7 Abbruch von Hand / mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Wasserfreisetzung, 18. Ausführung Abbruch lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), ohne Wasserfreisetzung. 19. Ausführung von Arbeiten gemäß Expositionskategorie 2 gemäß TRGS 521 Verwenden von Staubsauger Staubklasse M und persönlicher Schutzausrüstung. Vom AG wird kostenlos eine entsprechende Waschgelegenheit für die Beschäftigten des AN gestellt. 20. Vorschriften und Bestimmungen Für die Rückbau- und Sanierungsarbeiten sind u.a. nachfolgende Vorschriften und Bestimmungen mit evtl. Ergänzungen in der jeweils neuesten Fassung einzuhalten : - VOB/C DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten, derzeit aktuelle Fassung - TRGS 521, Faserstäube, Teil 1, anorganische Faserstäube, Mai 2002 - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23.12.2004 - Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest (TRGS 519), Neufassung 02.11.2006 - TRGS 551 Teer und andere Analyseprodukte aus organischem Material 07/1999 u. LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 14 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Erg. BArbBl. Heft 6/2003 - TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt, Ausgabe Mai/2006 - Arbeitsstättenverordnung vom 12.08.2004 - Baustellenverordnung vom 10.06.1998 - TRGS 555 Betriebsanweisungen und Unterweisungen nach § 20 GefStoffV - Altholzverordnung AltholzV vom 15.08.2002 - Deponieverordnung DepV vom 2009, zuletzt geändert 10.2011 - BG-Vorschrift "Grundsätze der Prävention", BGV A 1 (VBG 1) - BG-Vorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge", BGV A 4 (VBG 100) - BG-Vorschrift "Schutz gegen gesundheitsgefährd. mineralischen Staub", BGV B 1 (VBG 91) - BG-Vorschrift "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz", BGV A 8 (VBG 125) - BGR 128 - Richtlinie "Kontaminierte Bereiche" (bisher ZH 1/183) - VAwS Verordnung über Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe 21. Abkürzungen Für die Abrechnungseinheiten werden folgende Abkürzungen benutzt: StStück mMeter m2Quadratmeter hStunde mWoMeter x Woche StWoStück x Woche StdStück x Tag m³WoKubikm. x Woche m3Kubikmeter pschpauschal Sonstige Abkürzungen SASanierungsabschnitt Geb.Gebäude SAVSonderabfallVerbrennung KWKalenderwoche GOKGeländeoberkante BR, URBruttorauminhalt, Umbauter Raum i.V.min Verbindung mit u.a.unter anderem TRGSTechnische Regeln für Gefahrstoffe KMFKünstliche Mineralfasern KIKanzerogenitätsindex (KI < 30; 40 < KI< 30) PAKPolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe V e r z e i c h n i s d e r A n l a g e n / P l ä n e LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 15 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis: In der Leistungsbeschreibung sind in der Regel die Indizes der Zeichnungen / Anlagen nicht angegeben. Wenn Zeichnungsnummern oder Anlagen in der Leistungsbeschreibung als Bezug für eine zu kalkulierende Leistung angegeben werden, bildet hierfür immer der in dieser Liste angegebene bzw. der der Ausschreibung beigelegte Planungsstand die Grundlage. Folgende Anlagen als VORABZUG liegen der Ausschreibung bei: Plannr.:Planinhalt: Baustelleneinrichung $ARC_6_X_00_BE_00_39100_0_A_0500_1Baustelleneinrichtung $Grundriss ARC_6_X_00_GR_01_34001_0_A_0100_1Grundriss 1.OG Bauteil A und B Schnitte ARC_6_B_00_SC_01_33211_0_A_0020_1Schnitt Zimmer 117-123 ARC_6_B_00_SC_01_33212_0_A_0020_1Schnitt Zimmer 114-116 ARC_6_B_00_SC_01_33011_0_A_0020_1Schnitt Zimmer 305-308 Raumbuch Raumbuch Bauteil A und B Rahmenterminplan Rahmenterminplan Plannummernkonfiguration Plancodierung.xlsPlannummernconfiguration [Beispiel] T e r m i n e $Die einzelnen Baumaßnahmen werden alle parallel ausgeführt. Deshalb werden einzelne Schlüsseltermine / bzw. Einzeltermine gemeinsam im Aufklärungs- bzw. Bietergespräch vor der Vergabe vertraglich vereinbart / festgelegt. Grundlage dafür ist der beiliegende Rahmenterminplan. 1.1 Titel Baustelleneinrichtung LV: Abbrucharbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 1.1.1 Baustelleneinrichtung Liefern, aufbauen, vorhalten, Rückbauen von Baustelleneinrichtung, die der AN zu seiner Leistungserfüllung benötigt. 16 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Lage im BauBaustelleneinrichtungsfläche Vorleistungvom Bauherrn wird bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt : BE - Fläche Leistungsumfangincl. aller erf. Genehmigungen und Freigaben incl. aller Sicherheitseinrichtungen, Schutzmaßnahmen incl. Sicherung der Bauzustände incl. Abdeckungen incl. aller Wartung und wöchentlicher Sauberhaltung incl. notwendiger Umbau und Anpassungsmaßnahmen incl. aller Maschinen und Geräten incl. aller Betriebsmittel incl. aller Hebe - und Rüstzeuge incl. Wiederherstellung der beanspruchten Flächen incl. aller eventuell notwendigen Gerüste über 2,00 m Arbeitshöhe. gemäß den aktuell geltenden Richtlinien, Normen, Gesetzen und Verordnungen 1,00 1.1.2 psch Baureste entfernen Baumischabfälle, unsortiert gelagert gemäß ATV und ZTV Baureste und Unrat entfernen, auf dem Baufeld / im Gebäude, unsortiert gelagert, aus Baustellen - Mischabfällen / Sperrmüll, sortieren und abfallrechtlich entsorgen. Abrechnung auf Nachweis gemäß Wiegeschein. 1,00 1.1.3 t Schutzbekl. UK Hartfaserpl. Kunststofffolie vorhalten STLB-Bau 04/2015 000 Schutzvorrichtung als Bekleidung für Bodenflächen, einschl. Unterkonstruktion, aus Hartfaserplatten und Kunststofffolie, Foliendicke mind. 0,4 mm, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus '69' (Vorhaltemenge) mal '6' LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR (Vorhaltedauer) Abrechnung nach bekleideter Fläche. 414,00 m2Mt Löhne: Stoffe: Geräte: Sonstige: Nachunterneh: EP: Gesamtsumme: 17 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Abbrucharbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 1.2 Titel Abbrucharbeiten 1.2.1 Einheit Einheitspreis in EUR 18 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR *** Bezugsbeschreibung Demontage Nasszellen aus Holzständerwänden ink. Schrankeinbauten und Tür mit Türzarge Demontieren und Entsorgen Naßzelle: Raum 117,118,119,120,121,122 - Wände bestehend aus Holzständerwerk d=8,0 cm mit HPL-beschichteten Holzplatten. B, T, H = 2,25 m x 1,10 m x 2,25 - Raumhoher Wandschutz aus Spanplatten mit HPL-Beschichtung auf Stahlbetonwand, ca. 5,7 m² - Schrankeinbauten bestehend aus HPL-beschichteten Holzplatten B, T, H = 1,0 m x 0,56 m x 2,25 Befestigungsuntergrund: - Oben an GK-Deckenkoffer. Deckenkoffer bleibt erhalten. Abbruch möglichst schadfrei für Deckenkoffer - Unten auf Estrich - Seitlich an Stahlbetonwänden Demontage staubarm mit Maßnahmen gemäß Expositionsklasse 2 und TRGS 521, sowie gemäß BGI 5047. Anfallende Stoffe nach Arten trennen, im Container des AN zwischenlagern und abfallrechtlich entsorgen. Demontage Waschbecken, Armaturen und Leuchten erfolgt bauseits. Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch 6,00 1.2.2 St *** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink. Schrankeinbauten und Tür mit Zarge jedoch: Raum 114, 116 Wände LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 19 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR B, T, H = 2,64 m x 1,15 m x 2,25 Raumhoher Wandschutz aus Spanplatten mit HPL-Beschichtung auf Stahlbetonwand, ca. 7,7 m² Schrankeinbauten B, T, H = 1,12 m x 0,66 m x 2,25 Hängeregal (siehe Fotos Raumbuch) Türelement ca. 0,70 m x 2,10 m Stahlumfassungszarge mit Türblatt Bodenfliesen ca. 1,6 m² Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch 2,00 1.2.3 St *** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink. Schrankeinbauten und Tür mit Zarg jedoch: Raum 115 Wände B, T, H = 2,05 m x 1,55 m x 2,25 Raumhoher Wandschutz aus Spanplatten mit HPL-Beschichtung auf Stahlbetonwand, ca. 7,3 m² Schrankeinbauten B, T, H = 1,55 m x 0,5 m x 2,25 Hängeregal (siehe Fotos Raumbuch) Türelement ca. 0,90 m x 2,10 m Stahlumfassungszarge mit Türblatt Bodenfliesen ca. 2,3 m² Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch 1,00 St LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.2.4 Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR *** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink. Schrankeinbauten und Tür mit Zarge jedoch: Raum 113 Wände B, T, H = 1,8 m x 1,15 m x 2,25 Türelement ca. 0,70 m x 2,10 m Stahlumfassungszarge mit Türblatt Wandfliesen ca. 6 m² Vorsatzschale GK ca. 2,5 m² Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch 1,00 1.2.5 St *** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink. Schrankeinbauten und Tür mit Zarge jedoch: Raum 123 Vorsatzschale GK B, T, H = 0,95 m x 2,25 Schrankeinbauten B, T, H = 1,92 m x 0,4 m x 2,25 Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch 1,00 1.2.6 St Demontieren von Innentürelementen incl. Türzarge gemäß ATV und ZTV Demontieren von Innentürelementen incl. Türzarge Demontieren von kompletten Innentürelementen, bestehend aus Stahlumfassungszarge, Holztürblatt, Türbeschläge wie Türbänder, Türschloss,Griffgarnitur. Befestigungsuntergrund der Türzarge: Mauerwerkswand 20 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 21 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Wandstärke 24 cm. Innentürelemente in unterschiedlichen Größen. Lichte Türbreite: von 101 cm bis 120 cm Lichte Türhöhe: ca. 2,10 m Abfallrechtlich entsorgen. - Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis 2,00 1.2.7 St Demontieren von Innentürblättern ohne Türzarge gemäß ATV und ZTV Demontieren von Innentürblättern, Holztürblatt, incl. Türbeschläge wie Türbänder, Türschloss, Griffgarnitur, ohne Türzarge. Befestigungsuntergrund der Türblatts: Stahlumfassungszarge Türblätter in unterschiedlichen Größen. Lichte Türbreite: 1,26 m Lichte Türhöhe: ca. 2,10 m Abfallrechtlich entsorgen. - Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis 10,00 1.2.8 St Demontage Fußbodenbelag PVC, Linoleum gemäß ATV und ZTV Bodenbelag demontieren, entsorgungsgerecht zerkleinern, aus PVC bzw. Linoleum, Teppich, 1 - lagig, incl. Sockelleisten, Rosetten etc., incl. aller Verbindungsmittel wie Kleber, bituminöse Verbindungsmittel, Mörtel usw. bis OK Roh, auf Estrich vollflächig geklebt, Gesamtdicke bis 5 mm, Bahnen verschweißt. Anfallende Stoffe nach Arten trennen und in Behälter des AN sammeln und abfallrechtlich entsorgen. - Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis 901,00 m2 LV: Abbrucharbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 1.2.9 Demontage Wandschutz Handlauf gemäß ATV und ZTV Einheitspreis in EUR 22 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Wandschutz aus HPL-beschichteten Spanplatten, d=19-22 mm, Höhe ca. 90 cm bis 1,50 m, inkl. Handlauf aus Holzprofil und sämtlicher Befestigungsmittel.. Montageuntergrund GK-Innenwände und Mauerwerkswände. Demontieren, laden, transportieren und abfallrechtlich entsorgen. 204,00 1.2.10 m Demontage Wandpaneele gemäß ATV und ZTV Wandpaneele aus HPL-beschichteten Spanplatten, d=19-22 mm, Höhe 260 cm, Breite 120 cm und sämtlicher Befestigungsmittel.. Montageuntergrund GK-Innenwände und Mauerwerkswände. Demontieren, laden, transportieren und abfallrechtlich entsorgen. 4,00 1.2.11 St Demontage Vorsatzschale aus Spanplatten mit HPL-Verkleidung Raum 112, 108 gemäß ATV und ZTV Demontieren und entsorgen HPL-Schachtverkleidung bestehend aus: - Spanplatten d=19 mm mit HPL-Beschichtung - Plattenmaße ca. 1,0 m x 2,66 m, 4 St - Befetigung unsichtbar an UK aus Metallprofilen (UK bleibt erhalten) - Plattenmaße ca. 1,40 m x 2,66 m, 2 St befestigt an Betonwand Gesamtabwicklung ca. 18 m² Abfallrechtlich entsorgen. 27,00 m2 LV: Abbrucharbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 1.2.12 Demontage Edestahlbleche an Türzargen gemäß ATV und ZTV 23 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Demontage von Edelstahlschutzblechen auf Stahlumfassungszargen geklebt. Höhe 90 cm Abwicklung ca. 30 cm Vorsichtig Demontieren (Türzargen bleiben erhalten), laden, transportieren und abfallrechtlich entsorgen. 20,00 1.2.13 St Demontage Vorhangschienen gemäß ATV und ZTV Demontage vorhandender Vorhangschienen an Decke geschraubt. Abmessungen ca. 5,0 x 2,0 cm Untergrund GK-Decken Verputzte Stahlbetondecken Montagehöhe 2,25 m bis 3,07 m Abfallrechtlich entsorgen. Aufmass + Abrechnung nach Aufmass - Plandes AN, in m. 60,00 1.2.14 m Inventar entfernen, Mobiliar/Einbaumöbel gemäß ATV und ZTV Inventar entfernen, freistehendes Mobiliar / Einbaumöbel, Spiegel, Griffstangen, etc. demontieren, laden, transportieren und abfallrechtlich entsorgen. Einzelgewicht über 20 bis 50 kg. Abrechnung mit Nachweis über Wiegeschein. - Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis 650,00 kg LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 24 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Abbrucharbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 1.3 Titel Arbeiten auf Nachweis Einheitspreis in EUR 25 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Arbeiten im Stundenlohn Stundenlohnarbeiten Für unvorhergesehene nicht als Nachtrag exakt kalkulierbare erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnnis erfaßt sind und nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers oder der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden in den nachfolgenden Positionen wie folgt verrechnet. Alle Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich ohne Aufsichtspersonal bezahlt. Nicht genehmigte aber ausgeführte Stunden gelten als nicht gearbeitet und werden nicht vergütet. Hinweis Für die Arbeiten im Stundenlohn sind anzubieten gemittelte Stundenlohn Verrechnungssätze aus allen Gehaltsklassen, ohne Meister bzw. Polier. Mit diesen Stundenlohnverrechnungssätzen sind abgegolten sämtliche Aufwendungen, wie z. B. die Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z. B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigungen,Fahrkostenerstattungen), die Sozialkassenbeiträge, ggf. die Winterbauumlagen, die Gemeinkostenanteile sowie der Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten für die An- und Abfahrtszeiten einzurechnen Sie werden nicht gesondert vergütet In den Stundenlohnzetteln sind nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden anzugeben, nicht aber die Wegezeiten Vom Auftraggeber zu vertretenden und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeugen oder sonstigen Geräte bis 400,- EUR Anschaffungswert ( netto ) sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sind in die Verrechnungssätze einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 2 Nr. 10 LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 26 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR VOB/B). Bei Geräten sind die Kosten immer mit Bedienung anzugeben. Bei Materialien sind die Kosten immer incl. liefern und montieren bzw. einbauen anzugeben. Die Abrechnung erfolgt nach Tagesrapporten / getrennt nach Lohngruppen,aufgeschlüsselt nach Bereichen/ Räumen, die nach Beendigung der Leistung täglich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen sind. Zu spät vorgelegte Tagesrapporte werden nicht anerkannt! 1.3.1 Lohn als Mittelsatz der Baustelle gemäß ATV/ ZTV Stundenlohnarbeiten für nicht vorhersehbare Arbeiten. Abrechnung als Mittelsatz der Baustelle, auf Nachweis. 40,00 h Gesamtsumme: LV: Abbrucharbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 ARC-084-005 Abbrucharbeiten 1.1 Titel Baustelleneinrichtung 1.2 Titel Abbrucharbeiten 1.3 Titel Arbeiten auf Nachweis Gesamtbetrag: UST ... %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 27 21.07.2016 14.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Grundriss JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Grundriss Bauteil A Seite 1 301 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 301 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =5,69m² FD =5,69m² FI =27,1m² H=2,66m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. Best. _ Gardinensch. _ Abhangdecke _ Neu Bodenbelag _ Best. Glasfasertap. _ Seite 2 302 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 302 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =6,06m² FD = FI =27,6m² H =266m² 6,06m² Demontage Wandschutz Menge 3,8x2m 7,6m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. Einbauküche 0,6x3,20x1m 6,06m² 1 St. Abhangdecke _ Neu Bodenbelag Kaustch. Neu Einbauküche 3,22x0,64x0,92 6,06m² 1 St. Best. Glasfasertap. _ Seite 3 303 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 303 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =19,50m² FD =19,50m² FI =25,9m² H=2,66m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 19,50m² Gardinensch. _ Abhangdecke Neu Bodenbelag Teppich 19,50m² Best. Glasfasertap. _ Seite 4 305 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 305 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche FB =32,61m²+6m² FD =32,61m² Wandfläche Zimmerhöhe FI =49,35m² H=2,75m² Demontage Wandschutz Menge 0,73x14,3m+2,75x1,4m 14,2m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 32,61m² Gardinensch. 4,3m+1,5m 5,8m Abhangdecke für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage 1,3m² Neu Bodenbelag Teppich 32,61m² Schiebetür Schranksockel 1 St. 17cm hoch 6,1m Best. Glasfasertap. 35,1m² Seite 5 306 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 306 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche FB =32,14m²+6m² FD =32,14m² Wandfläche Zimmerhöhe FI =49,35m² H=2,75m² Demontage Wandschutz Menge 0,73x14,3m+2,75x1,4m 14,2m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 32,14m² Gardinensch. 4,3m+1,5m 5,8m Abhangdecke für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage 1,3m² Neu Bodenbelag Teppich 32,14m² Schiebetür 1 St. Schranksockel 17cm hoch Verkleidung mit HPL für ELT 6,1m 1 Best. Glasfasertap. 35,1m² Seite 6 307 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 307 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche FB =32,14m²+6m² FD =32,14m² Wandfläche Zimmerhöhe FI =49,35m² H=2,75m² Demontage Wandschutz Menge 0,73x14,3m+2,75x1,4m 14,2m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 32,14m² Gardinensch. 4,3m+1,5m 5,8m Abhangdecke für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage 1,3m² Neu Bodenbelag Teppich 32,14m² Schiebetür 1 St. Schranksockel 17cm hoch Verkleidung mit HPL für ELT 6,1m 1 Best. Glasfasertap. 35,1m² Seite 7 308 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 308 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche FB =32,61m²+6m² FD =32,61m² Wandfläche Zimmerhöhe FI =49,35m² H=2,75m² Demontage Wandschutz Menge 0,73x14,3m+2,75x1,4m 14,2m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 32,61m² Gardinensch. 4,3m+1,5m 5,8m Abhangdecke für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage 1,3m² Neu Bodenbelag Teppich 32,61m² Schiebetür Schranksockel 1 St. 17cm hoch 6,1m Best. Glasfasertap. 35,1m² Seite 8 309 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 309 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =40,83m² FD =40,83m² FI =67,9m² H=2,65m² Demontage Wandschutz Menge 0,74x11,4; 0,74x7,6m=14,0m² Holzhandlauf 14,0m² 11,4m Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 40,83m² Gardinensch. _ Edelstahlecke _ Abhangdecke _ Neu Bodenbelag Teppich 40,83m² 1 St. Wandtisch Wandregal 1 St. Best. Glasfasertap. 53,9m² Seite 9 332 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 322 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche FB =68,79m² FD =68,79m² FI =w56,2m²/b12,1m2 H=2,66m² Demontage Zimmerhöhe Menge Wandschutz 0,8x5,3m Bodebelag Kaustch.Best. 4,2m² _ Türblatt _ Edelstahlecke 50x50mm x 1500m hoch 4 Edelstahlecke 30x30mm x 2660m hoch 4 Edelstahlecke 50x50mm x 1000m hoch 2 Neu Putz weiss 56,2m² Putz blau 12,1m² Stütze blau 3,2m² Wandtisch 1 St. Wandregal Best. Glasfasertap. 1 St. _ Seite 10 Grundriss JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Grundriss Bauteil B Seite 1 024 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 103 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =110,28m² FD =110,28m² FI =194,7m² H=2,66m² Demontage Wandschutz Menge 0,73x18,3m+0.73x23,9m 30,8m² Holzhandlauf 23,9m Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 110,28m² Gardinenschiene _ Abhangdecke _ Edelstahlecke 5x25x5cm – 90cm hoch 20 St. Neu Bodenbelag Teppich Holzpaneele 450x205cm 110,28m² 3 St. Wandtisch 6 St. Wandregal 6 St. _ best. Glasfasertap. Seite 2 101 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 101 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =8,87m² FD =8,87m² FI =38,9m² H=3,07m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt Brandschutz T30 _ Bodenbelag Kautsch. Best. _ Gardinenschiene _ Abhangdecke _ Seite 3 102 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 102 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =12,55m² FD = FI =39,7m² H =3,07m 12,55m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Kautsch. 12,55m² Gardinenschiene _ Abhangdecke _ Neu Bodenbelag Teppich 12,55m² best. Glasfasertap. _ Seite 4 103 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 103 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =3,99m² FD =3,99m² FI =24,3m² H=3,07m² Demontage Menge Wandschutz _ Wandschutz _ Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Kautsch. 3,99m² Gardinenschiene _ Abhangdecke Neu Bodenbelag Kautsch. Neu 3,99m² best. Glasfasertap. _ Seite 5 104 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 104 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche(ohne Schrank) Zimmerhöhe FB =26,68m² FD =26,68m² FI =47,9m² H=3,07m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge 1 St. Türblatt 1 St. Bodenbelag Kautsch.Best. _ Gardinenschiene _ Abhangdecke Neu Bodenbelag Türblatt _ Brandschutz T30RS 1 St. best. Glasfasertap. 47,9m² Seite 6 105 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 105 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =7,87m² FD =7,87m² FI =34,754m² H=3,07m² Demontage Wandschutz Menge 0,74x4,3m 3,2m² Holzhandlauf _ Türzarge 1 St. Türblatt 1 St. Bodenbelag Kautsch.Best. _ Gardinenschiene _ Abhangdecke Neu Bodenbelag Türblatt _ Brandschutz T30RS 1 St. best. Glasfasertap. 31,5m² Seite 7 106 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 106 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche(ohneEinbauküche) Zimmerhöhe FB =15,81m² FD =15,81m² FI =28,9m² H=2,78m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch.Best. _ Gardinenschiene _ Abhangdecke _ Neu Bodenbelag _ best. Glasfasertap. _ Seite 8 107,108 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Raum Aufgestellt as, 13.07.2016 107-108 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandflä mit neue Wand Zimmerhöhe FB =32,12m² FD =32,12m² FI =89,6m² H=2,78m² Demontage Wandschutz Menge 1,9x2,78m 5,3m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 32,12m² Innenfenster 1,7x1,3m 2,2m² Einbauschrank 4,2x0,6x2,7m +2,9x0,9x2,7m 2 St. Neu Bodenbelag Teppich 32,12m² best. Glasfasertap. _ Seite 9 109 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 109 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =5,18m² FD =5,18m² FI =24,63m² H=2,66m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. Best. _ Gardinenschiene _ Abhangdecke _ Seite 10 110 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 110 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =3,93m² FD =3,93m² FI =22,13m² H=2,66m² Demontage Menge Wandschutz _ Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. Best. _ Gardinenschiene _ Abhangdecke _ Seite 11 111 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 111 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =12,99m² FD =12,99m² FI =54,4m² H=2,66m² Demontage Wandschutz Menge 2,1x4,2m 8,82m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. Einbauküche 3,8x0,6x0,9m 12,99m² 1 St. Abhangdecke _ Neu Bodenbelag Kautsch. Neu 12,99m² best. Glasfasertap. 54,4-7,6m²(Einbauküche) 46,8m² Seite 12 112 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 112 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =12,96m² FD =12,96m² FI =32,5m² H=2,66m² Demontage Wandschutz Menge 2,66x8m 21,3m² Holzhandlauf _ Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Kautsch. 12,96m² Gardinenschiene _ Abhangdecke Neu Bodenbelag Teppich 12,96m² best. Glasfasertap. 10,9m² Seite 13 113 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 113 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandflä(ohne Best.WC) Zimmerhöhe FB =14,26m² FD =14,26m² FI =39,7m² H=3,07m² Demontage Menge Wandschutz 0,2x9,1m 1,8m² Wandfliesen 2,2x1,7m 3,74m² Innenwänd 18cm 3,07x3,5m 10,75m² Innentürzarge 1 St. Türblatt 1 St. Bodenbelag Kautsch. 14,26m² Gardinenschiene 2,3m Abhangdecke 0,7m² Neu Bodenbelag Teppich 14,26m² best. Glasfasertap. _ Seite 14 114 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 114 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07m² Demontage Wandschutz Menge 0,7x9,9m 6,9m² Wandschutz WC (2.5+1)*2.2 7,7m² Innenwänd 12cm (2,5+1,1+2)*2,2 12,76m² 1,1x0,7x2,2m 1 St. Einbauschrank Türzarge 1 St. Türblatt 2 St. Bodenbelag Kautsch.21,64m²; Flisen 1,6m² Gardinenschiene 3,6m+1,4m 23,24m² 5,0m Abhangdecke 7,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke 9,7m² Verkleidung mit HPL für Elt. Und HLS 2 St. Verkleidung F90 Stahlträger im Trockenbau F90 zu verkleidung 3,6m Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 34,6m² Seite 15 115 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 115 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =21,42m² FD =21,42m² FI =54,186m² H=3,07; 2,25m Demontage Menge Wandschutz 0,7x9,9m 6,93m² Wandschutz WC 3,3x2,2m 7,26m² Innenwände 12cm 2,25x3,9m 8,5m² 0,8x0,6x2,2m 1 St. Einbauschrank Türzarge 1 St. Türblatt 2 St. Bodenbelag Kautsch16,9m²; 2,2m²Fliesen Gardinenschiene 19,1m² 3m Abhangdecke 7,5m² Neu Bodenbelag Teppich 21,42m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 9,7m² für Elt. Und HLS 2 St. Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 39,7m² Seite 16 116 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 116 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07; 2,25m Demontage Wandschutz Wandschutz WC Innenwände 12cm Einbauschrank Menge 0,7x9,9m 6,9m² (2.5+1)*2.2 7,7m² (2,5+1,1+2)*2,2 12,76m² 1,1x0,7x2,2m 1 St. Türzarge 1 St. Türblatt 2 St. Bodenbelag Kautsch.21,64m²; Flisen 1,6m² Gardinenschiene 3,6m+1,4m 23,24m² 5,0m Abhangdecke 7,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke 9,7m² Verkleidung mit HPL für Elt. Und HLS 2 St. Verkleidung F90 Stahlträger im Trockenbau F90 zu verkleidung 3,6m Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 34,6m² Seite 17 117 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 117 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07; 2,25m Demontage Menge Wandschutz 0,7x11,4m 7,98m² Wandschutz WC 2,6x2,2m 5,7m² Innenwände 12cm 3,25x3,3m 7m² Einbauschrank 1x0,6x2,2m 1 St. Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Gardinenschiene Kautsch. 25,62m² 3,6m+1m 4,6m Abhangdecke 0,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 2,5m² für Elt. Und HLS 2 St. Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 38,2m² Seite 18 118 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 118 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07; 2,29; 2,25m Demontage Menge Wandschutz 0,7x11,4m 7,98m² Wandschutz WC 2,6x2,2m 5,7m² Innenwände 12cm 3,25x3,3m 7m² Einbauschrank 1x0,6x2,2m 1 St. Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Gardinenschiene Kautsch. 25,62m² 3,6m+1m 4,6m Abhangdecke 0,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 2,5m² für Elt. Und HLS 2 St. Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 38,2m² Seite 19 119 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 119 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07; 2,29; 2,25m Demontage Menge Wandschutz 0,7x11,4m 7,98m² Wandschutz WC 2,6x2,2m 5,7m² Innenwände 12cm 3,25x3,3m 7m² Einbauschrank 1x0,6x2,2m 1 St. Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Gardinenschiene Kautsch. 25,62m² 3,6m+1m 4,6m Abhangdecke 0,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 2,5m² für ELT und HLS 2 St. Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 38,2m² Seite 20 120 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 120 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07; 2,25m Demontage Menge Wandschutz 0,7x11,4m 7,98m² Wandschutz WC 2,6x2,2m 5,7m² Innenwände 12cm 3,25x3,3m 7m² Einbauschrank 1x0,6x2,2m 1 St. Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Gardinenschiene Kautsch. 25,62m² 3,6m+1m 4,6m Abhangdecke 0,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 2,5m² für Elt. Und HLS 2 St. Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 38,2m² Seite 21 121 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 121 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07; 2,25m Demontage Menge Wandschutz 0,7x11,4m 7,98m² Wandschutz WC 2,6x2,2m 5,7m² Innenwände 12cm 3,25x3,3m 7m² Einbauschrank 1x0,6x2,2m 1 St. Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Gardinenschiene Kautsch. 25,62m² 3,6m+1m 4,6m Abhangdecke 0,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 2,5m² für Elt. Und HLS 2 St. Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 38,2m² Seite 22 122 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 122 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =25,62m² FD =25,62m² FI =57,87m² H=3,07; 2,25m Demontage Menge Wandschutz 0,7x11,4m 7,98m² Wandschutz WC 2,6x2,2m 5,7m² Innenwände 12cm 3,25x3,3m 7m² Einbauschrank 1x0,6x2,2m 1 St. Türzarge _ Türblatt 1 St. Bodenbelag Gardinenschiene Kautsch. 25,62m² 3,6m+1m 4,6m Abhangdecke 0,5m² Neu Bodenbelag Teppich 25,62m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 2,5m² für Elt. Und HLS 2 St. Türblatt 1 St. best. Glasfasertap. 38,2m² Seite 23 123 JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA 244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG Raumbuch Aufgestellt as, 13.07.2016 Raum 123 Beschreibung Bodenfläche Deckenfläche Wandfläche Zimmerhöhe FB =27,66m² FD =27,66m² FI =60,9m² H=3,07; 2,45m Demontage Menge Wandschutz 0,7x11,4m Wandschutz WC 2,6x2,2m 7,98m² Einbauschrank 1 St. Türzarge _ Türblatt _ Bodenbelag Gardinenschiene Kautsch. 27,66m² 3,6m 4,6m Abhangdecke _ Neu Bodenbelag Teppich 27,66m² Abhangdecke Verkleidung mit HPL 2,5m² für Elt. Und HLS 2 St. best. Glasfasertap. 38,2m² Seite 24 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch Umbau 1.OG IKP Ravensburg pj, JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA Zeile-Nr. Bezeichnung Start Dauer Ende 27.06.2016 Gewerk 2016 2017 Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 1 Raum- und Funktionsprogramm 18.01.2016 18.01.2016 2 Verbindlicher Belegungsplan ORG 15.02.2016 15.02.2016 3 Freigabe Möblierung ORG 15.02.2016 15.02.2016 4 Anforderung EDV ORG 15.02.2016 15.02.2016 5 Planung 18.01.2016 2m 1w 18.03.2016 6 Freigabe Planung / Kosten 21.03.2016 21.03.2016 7 IKP-Ausschuss 01.03.2016 01.03.2016 8 Entscheid Kreistagssitzung 22.03.2016 22.03.2016 9 Bearbeitung Baugesuch 22.03.2016 2w 06.04.2016 10 Baugesuch 07.04.2016 2m 06.06.2016 11 Ausführungsplanung 07.04.2016 11w 4t 01.07.2016 12 Ausschreibungen 27.06.2016 15t 15.07.2016 13 ZV 18.07.2016 10t 29.07.2016 14 Kalkulationszeit 31.07.2016 1kw 5kt 12.08.2016 15 Submission 15.08.2016 15.08.2016 16 Prüfung und Wertung / Submission 15.08.2016 2w 26.08.2016 17 Vergabe 29.08.2016 2w 09.09.2016 18 Bauzeit 1. OG Neubau 12.09.2016 3m 1w 13.12.2016 18 19 Baugesuch Ausführungsplanung 12 Ausschreibungen 13 ZV 14 Kalkulationszeit 15 Submission 16 Prüfung und Wertung / Submission 17 Vergabe Bauzeit 1. OG Neubau 19 Vorbereitung BE 12.09.2016 10t 23.09.2016 20 Stillegen HLS 19.09.2016 1w 23.09.2016 TGA HLS 20 Stillegen HLS 21 Stillegen Elektro 19.09.2016 1w 23.09.2016 TGA Elektro 21 Stillegen Elektro 22 Rückbauarbeiten 19.09.2016 2w 30.09.2016 Abbrucharbeiten 22 23 ELT-Installation 26.09.2016 2w 4t 14.10.2016 TGA Elektro 23 24 Trockenbauwände öffnen 26.09.2016 4t 29.09.2016 Trockenbau 24 Trockenbauwände öffnen 25 Decken über Schiebetüren öffnen 26.09.2016 4t 29.09.2016 Trockenbau 25 Decken über Schiebetüren öffnen 26 Estricharbeiten Bodenkanal 04.10.2016 4t 07.10.2016 Estricharbeiten 27 Beiputzarbeiten 10.10.2016 1w 14.10.2016 Malerarbeiten 27 28 Eibau UK Kabelschächte 10.10.2016 10t 21.10.2016 Tischlerarbeiten 28 29 Trockenbauwände schließen 17.10.2016 30 Einbau Schiebtüren Nasszellen 17.10.2016 31 Decken über Schiebetüren schließen 24.10.2016 32 Maler- u. Tapezierarbeiten 24.10.2016 33 Schleifen Boden 07.11.2016 5t 11.11.2016 Bodenbelag 34 Bodenbelag verlegen 14.11.2016 2w 25.11.2016 Bodenbelag 35 ELT Eibau Kabelkanäle 28.11.2016 5t 02.12.2016 TGA Elektro 36 Eibau Blendschtz 05.12.2016 5t 09.12.2016 Blendschutz 37 Schließen Kabelschächte 28.11.2016 5t 02.12.2016 Tischlerarbeiten 37 38 Einbau feste Möblierung und Wandrelief 28.11.2016 1w 02.12.2016 Tischlerarbeiten 38 Einbau feste Möblierung und Wandrelief 39 Beschilderung 28.11.2016 1w 02.12.2016 Tischlerarbeiten 39 Beschilderung 40 HLS Anschluss Teeküche 28.11.2016 40 HLS Anschluss Teeküche 41 Schließanlage 28.11.2016 1w 02.12.2016 Schließanlage 41 Schließanlage 42 Nacharbeiten Maler 05.12.2016 5t 09.12.2016 Malerarbeiten 43 ELT-Endmontage 05.12.2016 Endreinigung 12.12.2016 44 Vorbereitung BE Rückbauarbeiten ELT-Installation 26 Estricharbeiten Bodenkanal 5t 21.10.2016 Trockenbau 1w 21.10.2016 Tischlerarbeiten Beiputzarbeiten Eibau UK Kabelschächte 29 Trockenbauwände schließen 30 Einbau Schiebtüren Nasszellen 5t 28.10.2016 Trockenbau 31 2w 4t 11.11.2016 Malerarbeiten Decken über Schiebetüren schließen 32 Maler- u. Tapezierarbeiten 33 Schleifen Boden 34 Bodenbelag verlegen 35 ELT Eibau Kabelkanäle 36 5t 02.12.2016 TGA HLS 1w 09.12.2016 TGA Elektro Eibau Blendschtz Schließen Kabelschächte 42 Nacharbeiten Maler 43 ELT-Endmontage 2t 13.12.2016 Nutzer 44 Endreinigung 45 Behördliche Abnahme 12.12.2016 46 Lose Möblierung / Festeinbauten 09.01.2017 4t 12.01.2017 Nutzer 46 47 Migration 1. OG Einzug / Inbetriebnahme 09.01.2017 1w 4t 19.01.2017 Nutzer 47 48 Bauzeit 1. OG Altbau 19.09.2016 6m 2w 07.04.2017 48 49 12.12.2016 45 Behördliche Abnahme Lose Möblierung / Festeinbauten Migration 1. OG Einzug / Inbetriebnahme Bauzeit 1. OG Altbau 49 Vorbereitung BE 19.09.2016 50 Stillegen Elektro 26.09.2016 51 Stillegen HLS 26.09.2016 52 Abbrucharbeiten 26.09.2016 53 Trockenbau Wand zwischen Raum 107/108 und Fenster Raum 107 04.10.2016 schließen 54 HLS-Installation 17.10.2016 10t 28.10.2016 TGA HLS 54 HLS-Installation 55 Putzarbeiten 17.10.2016 10t 28.10.2016 Putzarbeiten 55 Putzarbeiten 56 ELT-Installation 17.10.2016 29t 25.11.2016 TGA Elektro 56 57 Einbau UK Kabelschächte 21.11.2016 10t 02.12.2016 Tischlerarbeiten 58 Promatverkleigung Stahlträger Raum 114 u. 116 31.10.2016 4t 04.11.2016 Trockenbau 59 Trockenbau Decken u. Deckenkoffer reparieren/umbauen 07.11.2016 20t 02.12.2016 Trockenbau 60 Maler- u. Tapezierarbeiten 28.11.2016 17t 20.12.2016 Malerarbeiten 61 Bodenbelag aufsprachteln u. schleifen 09.01.2017 10t 20.01.2017 Bodenbelag 62 Bodenbelag verlegen 23.01.2017 15t 10.02.2017 Bodenbelag 63 Schließen Kabelschächte 06.02.2017 10t 17.02.2017 Tischlerarbeiten 63 Schließen Kabelschächte 64 Einbau Wandreliefs u. Tische Wartebereich 06.02.2017 10t 17.02.2017 Tischlerarbeiten 64 Einbau Wandreliefs u. Tische Wartebereich 65 Einbau Türblätter 06.02.2017 10t 17.02.2017 Tischlerarbeiten 65 Einbau Türblätter 66 Beschilderung 20.02.2017 5t 24.02.2017 Tischlerarbeiten 66 Beschilderung 67 HLS-Endmontage 20.02.2017 5t 24.02.2017 TGA HLS 67 HLS-Endmontage 68 Schließanlage 20.02.2017 5t 24.02.2017 Schließanlage 68 Schließanlage 69 ELT-Endmontage u. Kabelkanäle 20.02.2017 10t 03.03.2017 TGA Elektro 70 Einbau Blendschutz 06.03.2017 5t 10.03.2017 Blendschutz 70 71 Nacharbeiten Maler 06.03.2017 10t 17.03.2017 Malerarbeiten 71 Nacharbeiten Maler 72 Nacharbeiten alle Gewerke 06.03.2017 10t 17.03.2017 72 Nacharbeiten alle Gewerke 73 Endreinigung 20.03.2017 74 Behördliche Abnahme 27.03.2017 75 Lose Möblierung 27.03.2017 10t 07.04.2017 Nutzer 75 Lose Möblierung 27.03.2017 10t 07.04.2017 Nutzer 76 Jobcenter Einzug / Inbetriebnahme 76 Jobcenter Einzug / Inbetriebnahme 10t 30.09.2016 Vorbereitung BE 5t 30.09.2016 TGA Elektro 50 Stillegen Elektro 5t 30.09.2016 TGA HLS 51 Stillegen HLS 14t 14.10.2016 Abbrucharbeiten 52 9t 14.10.2016 Trockenbau Abbrucharbeiten 53 Trockenbau Wand zwischen Raum 107/108 und Fenster Raum 107 schließen ELT-Installation 57 58 Einbau UK Kabelschächte Promatverkleigung Stahlträger Raum 114 u. 116 59 Trockenbau Decken u. Deckenkoffer reparieren/umbauen 60 Maler- u. Tapezierarbeiten 61 Bodenbelag aufsprachteln u. schleifen 62 Bodenbelag verlegen 69 5t 24.03.2017 Baureinigung ELT-Endmontage u. Kabelkanäle Einbau Blendschutz 73 27.03.2017 Endreinigung 74 Behördliche Abnahme Umbau UG - DiPers UG Zeile-Nr. Bezeichnung Start Dauer Ende Gewerk 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai 2016 2017 Gewerk TGA HLS TGA Elektro Abbrucharbeiten Kritisch Startdatum Trockenbau Estricharbeiten Malerarbeiten Tischlerarbeiten Bodenbelag Blendschutz Schließanlage Nutzer Putzarbeiten Baureinigung Plansymbole Meilenstein Projektdatei: K:\projekte\24410KHL\C-Architekt-weiss\C3_Arbeitsergebnisse\Termine\160624 Rahmenterminplan 1. OG.pp Asta Easyplan / Asta Powerproject / Asta Teamplan A B C 1 Leistungsbereich ARC BOP BSP ARC BOP BSP ELT ENK ELT ENK FAP FAP FSD FSD GEO GEO LFT LFT HLS HLS KUE KUE LYS LYS MED MED PHY PHY RUK RUK SGK SGK STR STR TWP VEP VEM TWP VEP VEM ARC-BL ELT-BL HLS-BL Phase 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bauleitungen in Planverwaltung nicht abgebildet Übergreifend Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereiten der Vergabe Vergabe Objektüberwachung Dokumentation Bauteil A A B B C C D D E E F F X Bauteilübergreifend Planausschnitt 00 kein Planausschnitt 01 02 03 04 Nord Süd Ost West Planart LA Lageplan GR Grundriss AB Abbruchplan AN Ansicht AP Ausbauplan SC Schnitt UE Übersichten DS Deckenspiegel BS Bodenspiegel BE Baustelleneinrichtungsplan TR Treppen ET Etappierungsplan FT Fertigteilplan RP Raumplan DT Details SD Schlitze-/Durchbrüche/Koordination MO Einrichtungsplan/ Möblierung (farbliche Differenzierung nach Übernahme/ Neubeschaffung/ Budget) SP Schalplan [TWP] BP Bewehrungsplan [TWP] PP Positionsplan [TWP] SB Stahlbau [TWP] SH Schema Heizung [HLS] SL Schema Lüftung [HLS] SW Schema Sanitär [HLS] SF Schema Sprinkler [HLS] SG Schema MSR [HLS] SM Schema HLS ELT [HLS] GH Grundriss Heizung [HLS] GL Grundriss Sanitär [HLS] GS Grundriss Lüftung [HLS] GM Grundriss Medgase [HLS] HU Grundriss HLS Gesamt [HLS] EU Grundriss ELT Gesamt [ELT] SE Schema Elektro [ELT] BL Blitzschutz [ELT] VP Verteilerpläne [ELT] LP Leerrohrplanung [ELT] PF Pflanzplan [FA] BL Belagsplan [FA, VEP] RV Revisions-/Bestandsplan [Alle] Bereich -3 -2 -1 00 01 02 03 04 05 3. Untergeschoss/Fundamente 2. Untergeschoss 1. Untergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss A 1 2 A B 1 2 1 2 3 4 5 1 A B 1 Status Massstab Index Ausbauzustand Raum-/Detailnummer Ebene/Bereich/Schnitt Planart Planausschnitt Bauteil Phase Leistungsbereich Plancodierung 2 3 4 1 6. Obergeschoss 7. Obergeschoss 11 22 Schnitt Nord-Süd Schnitt Nord-Süd 33 Schnitt Nord-Süd 44 55 Schnitt Nord-Süd Schnitt Nord-Süd 66 77 88 Schnitt Nord-Süd Schnitt Nord-Süd Schnitt Nord-Süd 99 AA Schnitt Nord-Süd Schnitt Ost-West BB CC Schnitt Ost-West Schnitt Ost-West DD Schnitt Ost-West EE FF GG HH Schnitt Ost-West Schnitt Ost-West Schnitt Ost-West Schnitt Ost-West II Schnitt Ost-West NN SS Ansicht Nord Ansicht Süd OO WW Ansicht Ost Ansicht West UE Übergreifend Raum-/Detail-/Schematanummer 00001 09999 31000 31100 31200 31300 31900 32000 32100 32200 32300 32400 32500 32600 32700 32900 33000 33100 33200 33300 33400 33500 33600 33700 33800 33900 34000 34100 34200 34300 34400 34500 34600 34900 35000 35100 35200 35300 35900 36000 36100 36200 36300 36400 36900 37000 37100 37200 37900 39000 39100 39200 39300 39400 39500 39600 39700 39800 39900 41100 41200 41300 41400 41900 42100 42200 42300 42900 41900 43100 43200 43400 43500 43900 44100 44200 44300 44400 44500 44600 44900 45100 45200 45300 45400 45500 45600 45700 45900 46100 46200 46300 46400 46500 46900 47100 47200 nur in Verbindung mit Raum-/Detailplan (niedrigste zulässige Zahl) nur in Verbindung mit Raum-/Detailplan (höchste zulässige Zahl) 310 Baugrube 311 Baugrubenherstellung 312 Baugrubenumschließung 313 Wasserhaltung 319 Baugrube, sonstiges 320 Gründung 321 Baugrundverbesserung 322 Flachgründungen 323 Tiefgründungen 324 Unterböden und Bodenplatten 325 Bodenbeläge 326 Bauwerksabdichtungen 327 Dränagen 329 Gründung, sonstiges 330 Außenwände 331 Tragende Außenwände 332 Nichttragende Außenwände 333 Außenstützen 334 Außentüren und -fenster 335 Außenwandbekleidungen, außen 336 Außenwandbekleidungen, innen 337 Elementierte Außenwände 338 Sonnenschutz 339 Außenwände, sonstiges 340 Innenwände und Innenstützen 341 Tragende Innenwände 342 Nichttragende Innenwände 343 Innenstützen 344 Innentüren und -fenster 345 Innenwandbekleidungen 346 Elementierte Innenwände 349 Innenwände, sonstiges 350 Decken 351 Deckenkonstruktionen 352 Deckenbeläge 353 Deckenbekleidungen 359 Decken, sonstiges 360 Dächer 361 Dachkonstruktionen 362 Dachfenster, Dachöffnungen 363 Dachbeläge 364 Dachbekleidungen 369 Dächer, sonstiges 370 Baukonstruktive Einbauten 371 Allgemeine Einbauten 372 Besondere Einbauten 379 Baukonstruktive Einbauten, sonstiges 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 391 Baustelleneinrichtung 392 Gerüste 393 Sicherungsmaßnahmen 394 Abbruchmaßnahmen 395 Instandsetzungen 396 Materialentsorgung 397 Zusätzliche Maßnahmen 398 Provisorische Baukonstruktionen 399 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen, sonstiges 411 Abwasseranlagen 412 Wasseranlagen 413 Gasanlagen 414 Feuerlöschanlagen 419 Abwasser-, Wasser-,Gasanlagen, sonstiges 421 Wärmeerzeugungsanlagen 422 Wärmeverteilernetze 423 Raumheizflächen 429 Feuerlöschanlagen 419 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges 431 Lüftungsanlagen 432 Teilklimaanlagen 434 Prozess Lufttechnische Anlagen 435 Kälteanlagen 439 Lufttechnische Anlagen, sonstiges 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 442 Eigenstromversorgungsanlagen 443 Niederspannungsschaltanlagen 444 Niederspannunginstallationsanlagen 445 Beleuchtungsanlagen 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 449 Starkstromanlagen, sonstiges 451 Telekommunikationsanlagen 452 Such- und Signalanlagen 453 Zeitdienstanlagen 454 Elektro akustische Anlagen 455 Fernseh- und Antennenanlagen 456 Gefahren- und Alarmanlagen 457 Übertragungsnetze 459 Fernmelde-, Informationstechnische Anlagen, sonstiges 461 Aufzugsanlagen 462 Fahrtreppen, Fahrsteige 463 Befahranlagen 464 Transportanlagen 465 Krananlagen 469 Förderanlagen, sonstige 471 Küchentechnische Anlagen 472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen B C 1 A 1 2 A B 1 2 1 2 3 4 5 1 A B 1 Status Massstab Index Ausbauzustand Raum-/Detailnummer Ebene/Bereich/Schnitt Planart Planausschnitt Bauteil Phase Leistungsbereich A 06 07 2 3 4 1 473 Medienversorgungsanlagen 474 Medizintechnische Anlagen 47500 47600 475 Feuerlöschanlagen 476 Badetechnische Anlagen 47700 477 Prozesswärme-, kälte- und -luftanlagen 47800 47900 478 Entsorgungsanlagen 479 Nutzungsspezifische Anlagen, sonstiges 48100 48200 48300 481 GA Automationssysteme 482 GA Schaltschränke 483 GA Management- und Bedienungseinrichtungen 48500 48900 485 GA Übertragungsnetze 489 GA sonstiges 49000 49100 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 491 Baustelleneinrichtung 49200 492 Gerüste 49300 49400 49500 49600 493 Sicherungsmaßnahmen 494 Abbruchmaßnahmen 495 Instandsetzungen 496 Materialentsorgung 49700 497 Zusätzliche Maßnahmen 49800 49900 498 Provisorische technische Anlagen 499 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen, sonstiges 50000 51000 500 Außenanlagen 510 Geländeflächen 52000 53000 54000 55000 56000 57000 59000 520 Befestigte Flächen 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 550 Einbauten in Außenanlagen 560 Wasserflächen 570 Pflanz- und Saatflächen 590 Sonstige Außenanlagen Ausbauzustand 0 Endausbauzustand 1 Interimszustand 1 2 Interimszustand 2 3 Interimszustand 3 4 Interimszustand 4 5 Interimszustand 5 6 Interimszustand 6 7 Interimszustand 7 8 Interimszustand 8 9 Interimszustand 9 Index _A AA ZZ 01 99 Planung Planung Planung Ausführung Ausführung Massstab 0050 0100 1000 2500 1 : 50 1 : 100 1 : 1000 1 : 2500 Status 1 2 3 Vorabzug zur Freigabe Freigegeben B C 1 A 1 2 A B 1 2 1 2 3 4 5 1 A B 1 Status Massstab Index Ausbauzustand Raum-/Detailnummer Ebene/Bereich/Schnitt Planart Planausschnitt Bauteil Phase Leistungsbereich A 47300 47400 2 3 4 1
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