Raumbuch

Deckblatt
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Baumaßnahme:
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch i. A.
hier: Abbrucharbeiten
Bitte beachten!
Einreichung der Angebote sowie Eröffnungstermin:
Landratsamt Ravensburg, Zentrale Vergabestelle,
Gebäude Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg
___________________________________________________________________
Rückfragen grundsätzlich nur per Fax unter:
oder per Email unter:
0751/85-772505
[email protected]
mit folgenden Angaben:
[25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005]- [Behörden- und Gesundheitszentrum
Leutkirch i.A.]-[hier: Abbrucharbeiten]
Fragen zu den Vergabeunterlagen und insbesondere zum Leistungsverzeichnis
werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 05.08.2016, 09:30 Uhr beim
Auftraggeber eingehen.
Angebote, die am Submissionstag (Tag des Eröffnungstermins) abgegeben
werden, sind direkt bei der Zentralen Vergabestelle des Landratsamtes
Ravensburg, Friedenstraße 6, Zimmer 315 vorzulegen.
Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist der rechtzeitige Eingang nicht
gewährleistet!
Es sind nur elektronische Angebote mit qualifizierter Signatur und schriftliche
Angebote (Papierform) zugelassen.
Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formular „Erklärung über
Veränderung an Angebots/- Vergabeunterlagen“ nicht ausgefüllt werden.
X:\IKP\Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch\25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005 ÖA
Abbrucharbeiten\03.Vergabeunterlagen\Deckblatt 132-16.docx
211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Zentrale Vergabestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Deutschland
Tel.:
Fax.: 0751-85-772505
Zentrale Vergabestelle
Datum der Versendung 22.07.2016
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 11.08.2016
Uhrzeit 09:30
Eröffnungstermin
Datum 11.08.2016
Uhrzeit 09:30
Ort (Anschrift wie oben)
Raum 315
Bindefrist endet am
09.09.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
132-16-I557102
Abbrucharbeiten
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Vergabenummer
Leistung
25-ZV-132-16
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
232
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU
242
Instandhaltung
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214
Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
228
Nichteisenmetalle
231
Vereinbarung Tariftreue
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
246
Aufträge für Gaststreitkräfte
247
Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625
NATO Infrastrukturbauten
Weitere besondere Vertragsbedingungen des Landkreis Ravensburg, Eigenbetriebes IKP
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung
©
VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 4
211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
213
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124
Eigenerklärung zur Eignung
125
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
233
Nachunternehmerleistungen
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Vertragsformular für Instandhaltung:
unterschriebene Erklärung über Veränderung an Angebots-/ Vergabeunterlagen
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
D)
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 221 oder 222
1
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im
Namen und für Rechnung
des Landkreises Ravensburg, Eigenbetrieb IKP, Am Engelberg 33b, 88239 Wangen im Allgäu
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Zentrale Vergabestelle
Anschrift
Friedenstraße 6
Tel.
Fax
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
3.1
88212 Ravensburg
0751-85-772505
E-Mail
[email protected]
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
©
VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 4
211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Urkalkulation (siehe Ziff.1 in der Anlage 1 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes)
3.3
- frei -
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5
5.1
5.2
Nebenangebote
✘
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
- frei -
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
©
VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 3 von 4
211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters
berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über
die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für
Maßnahmennummer:
132-16-I557102
Vergabenummer:
25-ZV-132-16
Baumaßnahme:
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Leistung:
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Rechtsaufsichtsbehörde:
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
10
©
72072
Tübingen
Siehe Anlage 1 zur „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“
VHB - Bund Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 4 von 4
Anlage 1 zur „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“
10.1
Soweit der Auftrag vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst wird, ist die
„Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom ArbeitnehmerEntsendegesetz erfasst werden“ mit dem Angebot einzureichen.
Betroffen sind solche Unternehmen, die durch einen nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind.
10.2
Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, werden öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung der
Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto)pro Stunde zahlen. Dies gilt auch,
wenn Tariftreue gefordert werden kann, jedoch die Mindestentgeltregelungen für die
beschäftigten günstiger sind.
Unter diesen Voraussetzungen ist die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ mit
dem Angebot einzureichen.
11.
Hinweise zur Urkalkulation:
Die Urkalkulation darf auch ohne Beisein des Bieters vom Auftraggeber geöffnet werden.
Wenn die Urkalkulation vom Bieter mit dem Zusatz versehen wird „darf nur im Beisein des
Bieters geöffnet werden“, gilt diese als nicht vorgelegt, und das Angebot dieses Bieters kann
von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Urkalkulation muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten, sonstige Kosten, Nachunternehmerleistungen, sowie die
entsprechenden Zuschläge.
212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
3.4
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 3
212
(Teilnahmebedingungen)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.2
7
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben,
nicht zugelassen.
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 3
212
(Teilnahmebedingungen)
8.2
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern
angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 3 von 3
214
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
25-ZV-132-16
Baumaßnahme
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Leistung
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1
1.1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 19.09.2016
.
spätestens
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der
KW
,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.
2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 14.10.2016
.
innerhalb von
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der
KW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
Vertragliche Zwischenfristen
Fertigstellung Rückbauarbeiten 1. BA bis 30.09.2016
1.3
2
2.1
©
Fertigstellung Rückbauarbeiten 2. BA bis 14.10.2016
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H.
der
im
Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträ0,25
ge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 3
214
(Besondere Vertragsbedingungen)
2.2
2.3
3
3.1
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten
Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem
Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Rechnungen (§14 VOB/B)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1
bei
2
-fach und zugleich
der Bauleitung
-fach einzureichen.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
1
-fach einzureichen.
4
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60
5
5.1
Tage.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auf5
tragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage
einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der
Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt,
darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
3
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B):
Der Rückgabezeitpunkt wird auf 4 Jahre nach Stellung der Sicherheit festgelegt.
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 3
214
(Besondere Vertragsbedingungen)
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt
(kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt
„Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
„Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
7
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
8-9
- frei -
10
11
©
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg.
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 3 von 3
Vergabe-/Projekt Nr.: 25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Weitere besondere Vertragsbedingungen des
Landkreises Ravensburg Eigenbetrieb IKP
Es gelten nur die ausgewählten
1.
Klauseln.
Baustelleneinrichtungsplan
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Baustelleneinrichtung einen
Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
2.
Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu
erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht
werden kann.
Der Plan ist entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben und nach Aufforderung durch
den Auftraggeber überarbeitet zu übergeben.
Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Auftraggeber zu unterrichten und der Plan
unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei
Überarbeitung unverzüglich jeweils in 2-facher Fertigung zu übergeben.
3.
Versicherung
Eine
Baustellenversicherung nach
ABN
Montageversicherung nach AMob
ABU 1)
hat der Auftraggeber abgeschlossen.
wird der Auftraggeber abschließen.
Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen.
Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt 500 Euro und ist im Schadensfall jeweils
von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat.
Vom Auftragnehmer wird eine anteiliger Prämienbetrag von
Euro
2,0 v. T. der Auftragssumme (brutto)
gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet).
Der Auftraggeber verzichtet auf die anteilige Prämienumlage.
Der Auftraggeber hat darüber hinaus eine Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Auftragnehmer eine Berufs/Betriebshaftpflicht-Versicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1
Million Euro EUR pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) vorhält.
Über die geforderten Grunddeckungen hinaus hat der Landkreis Ravensburg für den
Auftragnehmer
des
Bauhauptund
nebengewerbes
eine
ergänzende
Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 15.000.000 Euro pauschal für
Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) unter Einbindung einer
Step-Down-Deckung und einer Insolvenzklausel abgeschlossen.
Soweit aus bestehenden Haftpflichtversicherungen (Grunddeckungen) Ersatzleistungen
beansprucht werden können, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen.
Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag von 2 v.T. der Auftragssumme
(brutto) gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet).
Seite 1
Vergabe-/Projekt Nr.: 25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Weitere Informationen zur Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung und zur BauleistungsVersicherung sind den Angebotsunterlagen beigefügt.
4.
Stundenlohnarbeiten
Die Kosten für Materialien, die in Stundenlohnrechnungen abgerechnet werden sollen, sind
durch Lieferanten-Rechnungen nachzuweisen.
5.
Nachträge
Nachträge sind gemäß Teil 5 des Vergabehandbuchs Bund einzureichen und der Leitfaden
510 zur Vergütung bei Nachträgen sowie der Vordruck zur Nachtragsvereinbarung Nr. 523
ist anzuwenden.
6.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck – 411 VHB BUND –
arbeitstäglich und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten
Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben.
Seite 2
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
1.
Mindestentgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des ArbeitnehmerEntsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen
Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine
nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und
Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein
Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für
diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den
tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für
die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen
Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen;
(3) für Leistungen,

deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen,

die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr umfasst werden,
die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,

seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen
Auftrags wenigstens ein Mindestentgelt von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu
2
zahlen, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte
Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes
Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes
Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag
wird ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern eines Nachtunternehmens oder Bieters mit Sitz in einem anderen
Mitgliedstaat ausgeführt;
(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen
Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung
anzuwenden.
2.
Nachunternehmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,
(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die
Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem
anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland
mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung nach den §§ 3 und 4 LTMG oder Versicherung, dass diese
in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im
Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen, dem
Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen,
(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen,
dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
3.
Kontrolle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh-
3
men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,
(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1
LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen
einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf
Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung
dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und
Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen.
4.
Sanktionen
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei
Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Verstößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages
ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein
von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder
Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den
Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des
Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die
Herabsetzung der Vertragsstrafe beantragen.
(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG
durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.
4
(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der
von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen des LTMG


kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren
Auftragsvergaben ausschließen,
informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung.
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 3
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1 b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
©
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 3
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 3 von 3
213
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Zentrale Vergabestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
132-16-I557102
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Vergabenummer
Leistung
25-ZV-132-16
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Anlagen1
124
221 oder 222
224
233
234
235
248
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit
den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Angaben zur Preisermittlung
Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes
Nachunternehmerleistungen
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Nebenangebot(e)
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer
beträgt
€
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 2
213
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
2.1
Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem.
Instandhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer
beträgt
€*
* nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der Nebenangebote
St.
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme
für Haupt- und alle Nebenangebote3
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
7
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen
Betrieb ausführen werde(n).
8
Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres
Angebotes sind.
– ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach
den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu
§ 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen
wurden.
– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch
die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
2
3
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 2
124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer 132-16-I557102
Vergabenummer 25-ZV-132-16
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Leistung
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
€
€
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.

©
zutreffendes ankreuzen
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 3
124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns
oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b
StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 €
belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 3
124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 3 von 3
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Vergabenummer
Datum
25-ZV-132-16
Baumaßnahme
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Leistung
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
©
Stoffkosten
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 2
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen 1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
©
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
Datum
25-ZV-132-16
Baumaßnahme
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Leistung
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
Betrag
€
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
x Gesamtstunden:
x
x
2.2
2.3
2.4
2.5
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
Nachunternehmerleistungen 1
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
3.1
3.1.1
Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und
Gewinn
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
3.1.4
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
©
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 2
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
25-ZV-132-16
Baumaßnahme
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Leistung
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
2
Menge
1
Mengeneinheit 1
Zeitansatz 2
4
5
3
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3
Stoffe 2
Geräte 2, 4
Sonstiges 2
6
7
8
9
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 6+7+8+9)
10
1
Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2
Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen
wird.
Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat
der Bieter dies offenzulegen.
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
3
4
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010
Seite 1 von 1
233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
25-ZV-132-16
Baumaßnahme
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Leistung
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
OZ/Leistungsbereich
©
Beschreibung der Teilleistungen
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012
Name des Unternehmens
Mein/Unser Betrieb
ist auf die Leistung
eingerichtet
Seite 1 von 1
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
132-16-I557102
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch im Allgäu
Abbrucharbeiten
Vergabenummer
Leistung
25-ZV-132-16
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
1
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 1
Verpflichtungserklärung
zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um
Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und
Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären, dass


meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro
Stunde bezahlt wird
oder
mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist
und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten
ausgeführt wird.

ich mir / wir uns

von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten
Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne
ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und
Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder
von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im

Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und
diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland
mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
2
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass

mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die
Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit
nachzuweisen,

mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für
jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens
sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
 den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,


mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers
ausgeschlossen werden kann/können,
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen
habe/haben.
Verpflichtungserklärung
für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären,

dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der
jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den
Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der
jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage
des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt
wird (Mindestentgelt);

dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;

sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass

mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die
Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit
nachzuweisen,
2

mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für
jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens
sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
 den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,



mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers
ausgeschlossen werden kann/können,
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen
habe/haben ,
der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Vergabe-Projekt-Nr.: 25-ZV-132-16-I557102-ARC-084-005
___________________
___________________
___________________
(Name und Anschrift des Bieters)
An das
Landratsamt Ravensburg
Zentrale Vergabestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Erklärung über Veränderungen an Angebots/-Vergabeunterlagen
Hiermit bestätigen ich/wir, dass Veränderungen an den Angebots-/Verdingungsunterlagen
nur an den hierfür ausdrücklich gekennzeichneten Stellen und insbesondere keine
Änderungen an den uns elektronisch überlassenen Dateien vorgenommen wurden.
Ort, Datum
----------------------------------Unterschrift des Bieters
ERKLÄRUNG IST MIT DEM ANGEBOT ABZUGEBEN
Angebote, die am Submissionstag (Tag des
Eröffnungstermins) abgegeben werden, sind
direkt bei der Zentralen Vergabestelle des
Landratsamtes Ravensburg, Friedenstraße 6,
Zimmer 315 vorzulegen.
Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist der
rechtzeitige Eingang nicht gewährleistet!
Kennzettel für Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen!
Angebot bitte der ausschreibenden Stelle unverzüglich weiterleiten!
Ausschreibende Stelle:
LANDRATSAMT RAVENSBURG
Zentrale Vergabestelle
Leistung:
I557102 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch i.A.
hier: ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Az: 25-ZV-132-16
Bieter
_____________________________________________
(vom Bieter auszufüllen)
_____________________________________________
_____________________________________________
Eröffnungstermin
(Submission)
11.08.2016, 09:30 Uhr
Ort der Eröffnung:
Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6
3.OG, Zimmer 315, 88212 Ravensburg
LV: Abbrucharbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
1
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
Einheitspreis
in EUR
1
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Allgemeine Baubeschreibung
1.0 Situation
Da der Betrieb des Karnkehauses Leutkirch im Juni 2013
eingestellt wurde, soll dort eine Behörden- und
Gesundheitszentrum entstehen. Momentan sind die frei
gewordenen Flächen nur teilweise durch Artztpraxen belegt.
Innerhalb der derzeit freien Flächen werden einzelne
Bereiche abschnittsweise zu Büroflächen umgebaut.
1.1 Maßnahmen
Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Umbau des ehemaligen
Bettenflügels im 1. OG zu Büros. Der Bettentrakt besteht
aus einem Neubauteil Baujahr 2002 (Bauteil A) und einem
Altbauteil (Bauteil B) von 1964, der bis 2003 teilweise
saniert wurde. Die Umbaumaßnahmen beschränken sich im
Wesentlichen auf den Rückbau der Naßzellen und für den
frühren Krankenhausbetrieb notwendigen technischen
Einbauten, die Sanierung der Oberflächen und den Umbau
bzw. Einbau der für eine Büronutzung notwendigen Elektrik.
Verbunden mit den jeweiligen Nutzungsänderungen sind auch
einzelne Brandschutzmaßnahmen im gesamten Gebäude. Diese
beinhalten die Ertüchtigung der bestehenden BMA sowie den
Einbau einzelner Brandschutztüren.
Hinweis zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung
Jeder Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe vor Ort über
die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
"Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:" oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen."
Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.
z.B.: Produkt / Artikel
Hersteller / Lieferant / Bezugsquelle
oder gleichwertiger Art.
angebotenes Produkt / Fabrikat:
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
...........................................
................................................
(vo m Bieter auszufüllen)
Bereits bei der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer
sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien,
Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente
hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe,
exakter Produktbezeichnung, technischen Datenblättern und
evtl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren.
V e r z e i c h n i s d e r v e r w e n d e t e n L e i s
t u n g s b e r e i c h e
Folgende Leistungsbereiche liegen neben der VOB zu Grunde:
ATV für BauleistungenDIN 18299
Abbruch - und RückbauarbeitenDIN 18459
Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
A n g a b e n g e m ä ß A T V D I N 1 8 2 9 9
(die Ziffern beziehen sich auf VOB Teil C, DIN 18 299)
0.1 A n g a b e n z u r B a u s t e l l e
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie
etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Die Umbaumaßnahmen erfolgen im laufenden Betrieb der
bereits vorhandenen Artztpraxen und dürfen deren Betrieb
so wenig wie möglich stören.
Derzeitige Belegung:
UG
Bettenbau 64-er Bau: Technikflächen und Nebenräume
Bettenhaus Neubau: Schulungsräume für DiPers
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Funktionsbau: Büros für Migration, Büros für DiPers
EG
Bettenbau 64-er Bau: Oralchirurgische Praxis
Funktionsbau: Chirurgische Praxis
3. OG
Bettenbau 64-er Bau: Gynäkologische Praxis
4. OG
Bettenbau 64-er Bau: Urologie, Internistische Praxis
Bettenbau Neubau: Praxis für Neurologie, Psychatrie
Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt über die Ottmannshofer
Straße.
Der Zugang zum 1. Obergeschoss erfolgt von der Ostseite
über die außenliegende Fluchttreppe.
Die Baustelleneinrichtungsfläche ist nördlich des
Ostflügels vorgesehen. Untergrund Asphalt.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Siehe LV-Leistungsbereich
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch
Anzahl und Höhe der Geschosse.
Die Umbaumaßnahmen des 1. Bauabschnitts finden im 1.
Obergeschoss des 4-geschossigen ehemaligen Bettentraktes
statt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen.
Die Baustelleneinrichtungsfläche dient zugleich als
Aufstellfläche der Feuerwehr für Rettungsmaßnahmen in
Notfällen. Aus diesem Grund sind Fahrzeuge und Materialien
nur im ausgewiesenen Bereich der
Baustelleneinrichtungsfläche anzusiedeln.
Die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen ist auch im Bereich
der Baustellenienrichtungsfläche jederzeit zu
gewährleisten! Das bedeutet, dass nicht die gesamte
asphaltierte Fläche zur Verfügung steht sondern jederzeit
eine 4,0 m breite Fahrbahn freigehalten werden muss.
Auf der Baustelleneinrichtungsfläche dürfen nur Fahrzeuge
zur Be- und Entaldung abgestellt werden. Andere Fahrzeuge
sind auf den Parkplatzflächen abzustellen.
Die im Lageplan ausgewiesenen Feuerwehraufstellflächen
außerhalb der BE-Fläche sind freizuhalten.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Zufahrt für Fahrzeuge muss gewährleistet sein.
Innerhalb des Geländes gilt die StVO.
Bei der Anlieferung von größeren Bauteilen bzw. dem
Einsatz von Großgeräten ist eine vorherige Abstimmung mit
der Objektüberwachung unbedingt erforderlich.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen.
Der Transportweg von der Baustelleneinrichtungsfläche/n in
das Gebäude erfolgt von außen über die Fluchttreppe auf
der Ostseite. Die Türbreite der Zugangstür vom
Treppenpodest beträgt ca. 90 cm, die Türhöhe ca. 2,10 m
Sonstige Transporteinrichtungen werden nicht zur Verfügung
gestellt.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser.
Anschlüsse für Wasser und Baustrom sind im Bestand
vorhanden und werden bauseits zur Verfügung gestellt.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Während der gesamten Ausführungszeit sind andere
Auftragnehmer an der Baustelle tätig. Insbesondere werden
dies die folgenden Leistungsbereiche sein:
-
Abbrucharbeiten
Rohbau-/Mauerarbeiten
Tischlerarbeiten
Maler- und Tapezierarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Trockenbauarbeiten
Installationsarbeiten für HLS und ELT
0.2 A n g a b e n z u r A u s f ü h r u n g
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art,
Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Es ist grundsätzlich nicht damit zu rechnen, dass alle
Arbeiten in einem Zuge ausgeführt werden können.
Die Arbeiten im Bettentrakt Neubau und Altbau erfolgen
zeitversetzt. Es kommt deshalb zu Unterbrechungen der
Arbeiten.
Das partielle Öffnen der Decken erfolgt vor den jeweiligen
Elektroinstallationen. Bis zur Fertigstellung der
Elektroinstallationsarbeiten kommt es deshalb zu
Unterbrechungen der Arbeiten.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.
B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft,
Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei
außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Der Transportweg über das Foyer und den bestehenden Aufzug
ist wegen des Besucherverkehrs während der Bauzeit nicht
möglich.
Notwendige Hebezeuge zum Entsorgen und Einbringen von
Material sind deshalb in der Position
Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des
Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber
die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Beim Baustellenverkehr ist zu beachten, dass ringsum das
Gebäudes Personen-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr
herrscht. Insbesondere der Rangierverkehr ist mit größter
Vorsicht und unter Zuhilfenahme von Einweisungspersonal,
evtl. mittels Abschrankungen und Umleitungen durch den
Auftragnehmer vorzunehmen.
Verschmutzungen der öffentlichen Straßenflächen sind durch
den Auftragnehmer sofort mit geeignetem Gerät zu
beseitigen.
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen
sowie Vorhalten von Gerüsten.
Sofern im LV keine Positionen ausgewiesen sind, hat der
Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Gerüste für die
Durchführung seiner Leistungen und den Forderungen der
Berufsgenossenschaft auch über 2 m Höhe selbst zu stellen.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen
durch den Auftragnehmer.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass fremde
Gerüste, Hebezeug, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume
bzw. Einrichtungen durch den Auftragnehmer in Anspruch
genommen werden können. Eine Absprache/Abstimmung mit den
anderen an der Baustelle sich befindlichen Auftragnehmern
muss selbst vorgenommen werden.
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B.
an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht
sensibilisierend wirkende und geruchsneutrale Produkte und
Materialien verwendet werden.
Künstliche Mineralfasern sind gegen die Innenraumluft
vollständig abzudichten und haben die
Freizeichnungskriterien bezogen auf die Biolöslichkeit
einzuhalten [RAL GZ 388].
Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven
Maßnahmen auszuschöpfen. Der Einsatz chemischer
Holzschutzmittel ist auf das notwendige Maß zu
beschränken. Im Innenbereich sind chemische
Holzschutzmittel zu vermeiden.
Es sind Baustoffe vorzusehen, die mit einem
geringstmöglichen Einsatz und Gehalt von Formaldehyd
hergestellt sind. Holzprodukte und Holzwerkstoffplatten
müssen die Anforderungen des Blauen Engels [RAL UZ 38 bzw.
RAL UZ 76] einhalten.
Es sind möglichst lösungsmittelfreie
Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebestoffe zu
verwenden [z.B. Pulverlackverfahren, Einbrennverfahren].
Müssen lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden, sollen
diese ein Umweltzeichen für „schadstoffarm“ [z.B. RAL
UZ 102, RAL UZ 12a, RAL UZ 113, www.blauer-engel.de]
besitzen
Nicht verwendet werden dürfen:
Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen,
subtropischen oder borealen Hölzern sofern nicht FSC oder
PEFC zertifiziert.
DD-Lacke mit dem Giscode DD1 und DD2 sind nicht zulässig.
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten
Eignungs- und Gütenachweise.
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert für alle Bauteile,
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
die besonderen Anforderungen unterliegen, vor Einbau die
entsprechenden Eignungsnachweise bzw. Prüfzeugnisse
vorzulegen. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden
Werkstoffe und Materialien muss in Originalverpackungen
erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers
zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur Stoffe
eines Herstellers verwendet werden.
Es dürfen nur Baustoffe, Bauteile und Bauarten verwendet
werden, deren Brauchbarkeit im Sinne der LBO nachgewiesen
ist.
Auf die Kennzeichnungspflicht aller Bauteile bzw.
Versandeinheiten und die erforderlichen Angaben in den
Lieferscheinen wird hingewiesen.
Bereits bei der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer
sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien,
Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente
hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe,
exakter Produktbezeichnung, technischen Datenblättern und
evtl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen.
Siehe LV-Leistungsbereich.
0.3 E i n z e l a n g a b e n b e i A b w e i c h u n g v
o n d e n A T V
0.3.1 Öffentlich-Rechtliche Genehmigungen
Das Herbeiführen von evtl. notwendigen
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen
gehört zur Leistung des Auftragnehmers.
Hier wird insbesondere auf die Abstimmung von
Straßensperrungen durch das Aufstellen von Autokränen
hingewiesen.
0.3.2 Dokumentation
Vom Auftragnehmer sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu
liefern.
0.3.3 Sicherheit an der Baustelle
Insbesondere bei der Durchführung der Leistungen im
Bestand ist darauf zu achten, dass die Schließfunktionen
von Brandschutz - Türen nicht beeinträchtigt werden
dürfen. Aus diesem Grund sind Strom - oder
Wasserzuleitungen nach Beendigung der Tagesleistung an
diesen Stellen zu entfernen.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
0.3.4 Kommunikation über die Projekt-Plattform
Der komplette Schriftverkehr, Nachträge, Planlieferung
erfolgt über den Server. Der Auftragnehmer hat seine Pläne
mit der vorgegebenen Plancodierung zu versehen, damit
diese vom Auftraggeber eingestellt werden können. Die
Plancodierung wird Vertragsbestandteil und als Anlage
beigefügt.
0.3.5 Teilnahme an Baustellenbesprechungen$
Der Auftragnehmer ist verpflichtet mit seinem
Fachbauleiter nach LBO-BW mind. 1x wöchentlich an einer
gemeinsamen Baustellenbesprechung teilzunehmen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV
1. Ortsbesichtigung
Für die Kalkulation der Abbrucharbeiten wird eine
Ortsbesichtigung dringend empfohlen.
Nachforderungen infolge Unkenntnis der örtlichen
Gegebenheiten bei Angebotsabgabe können
nicht anerkannt werden.
Der Bieter kann nach entsprechender Voranmeldung einen
Termin über die Vergabestelle vereinbaren, um eine
Besichtigung der Abbruchmaßnahmen vorzunehmen.
2. Bauleiter gemäß LBO
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter gemäß
LBO zu bestellen.
An der Baustelle ist mindestens ein Polier oder
Vorarbeiter zu bestellen, bis alle Arbeiten
abgeschlossen sind. Er muss der deutschen Sprache in
Schrift und Wort mächtig sein.
3. Staubschutz
Um Staubbelästigungen während des Abbruchs zu vermeiden,
müssen entsprechend den
Erfordernissen und des Bauablaufes entsprechende
Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
4. Abbruchmaterial
Sämtliche Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des
Auftragnehmers über.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kosten für Containerbereitstellung,
Container-Transportkosten, sowie Deponiegebühren sind in
die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Sämtliches Abbruchmaterial ist vom Auftragnehmer auf seine
Kosten ordnungsgemäß unter
Berücksichtigung des Kreislaufwirtschafts- /
Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) Recyclinganlagen
zuzuführen, wiederzuverwerten oder zu einer geeigneten
Deponie zu bringen.
Es ist die Abfallwirtschaftssatzung über die
Abfallentsorgung des zuständigen Landkreises zu
berücksichtigen.
Das Merkblatt "Hinweise zum Abbruch von Gebäudes" Fassung
Sept. 2010 des Landratsamtes Bodenseekreis ist sinngemäß zu beachten
(www.lubw.baden-wuerttemberg.de/Publikationen).
Gem. § 43 Abs. 3 und § 45 Abs. 3 KrW/AbfG sind für
überwachungsbedürftige Abfälle (z.B. Asbest,
verunreinigte Baurestmassen usw.) Belege und
Begleitscheine zum Nachweis der Entsorgung zu
führen.
Verwertbares Abbruchgut wie Holz, Beton, Dachziegel, Glas,
Metall etc. ist der Wiederverwertung
zuzuführen.
Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu
entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis
nichts anderes angegeben ist.
Die ordnungsgemäße Entsorgung der schadstoffhaltigen
Stoffe ist lückenlos nachzuweisen und
die Vorgaben des Entsorgungsträgers sind einzuhalten.
Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden
Stoffe kann gefordert werden.
Sollten während des Abbruchs begleitscheinpflichtige
Verunreinigungen auftreten, sind sie dem
Auftraggeber unverzüglich - in jedem Fall vor der
Entfernung - anzuzeigen.
Verunreinigtes Abbruchmaterial ist getrennt vom übrigen
Bauschutt in Container zu sammeln
und gesondert auf eine zugelassene Deponie abzufahren.
5. Beschädigungen
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Für Beschädigungen jeglicher Art, auch durch
Staubentwicklung, an den direkt angrenzenden
Gebäudebereichen, Nachbargebäuden und Nachbargrundstücken
haftet der Auftragnehmer in
vollem Umfang.
Nachhaltigen Beschwerden sind vom Auftragnehmer sofort
nachzugehen und voll zu beheben.
6. Abbruchart
Voll- und Teilabbrüche dürfen nur in Abschnitten und so
vorgenommen werden, dass
- stehende Bauteile zu jeder Zeit standsicher bleiben,
- das Umwerfen von Bauteilen vom verantwortlichen
Bauleiter beaufsichtigt wird,
- jede nach dem Stand der Technik vermeidbare Störungen
für den laufenden Krankenhausbetrieb,
die Nachbarschaft und die Allgemeinheit vermieden wird (
Staubschutzvorkehrungen,
lärmgedämmte Maschinen).
Zur Staubbildung neigendes Abbruchmaterial darf nicht aus
großer Höhe abgeworfen oder
abgekippt werden.
Soweit erforderlich, sind gekapselte Rutschen oder
Abwurfrohre zu verwenden.
Abbruchholz und sonstiges brennbares Material darf auf der
Baustelle nicht verbrannt werden.
Jeglicher Einsatz der Feuerwehr, aufgrund der vorgenannten
Tatsachen, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
7. Absperrungen
Für Absperrungen im öffentlichen Gehweg- und
Fahrbahnbereich hat der Auftragnehmernach
den Vorschriften der STVO selber rechtzeitig zu sorgen und
eine Genehmigung beim Amt für
öffentliche Ordnung einzuholen.
Die Genehmigung ist vor Abbruchbeginn dem Auftraggeber
vorzulegen.
Etwaige anfallende Gebühren werden vom Auftraggeber nicht
erstattet.
Absperrmaterial, Aufstellung, Unterhaltung und Abräumen
der Absperrungen obliegt dem
Auftragnehmer.
Er haftet während der gesamten Abbruchzeit für auftretende
Schäden.
Kosten für die Absperrung sind in die Einheitspreise
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
einzurechnen bzw. mit der Baustelleneinrichtung
abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
8. Leistungsumfang
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge Abbrechen,
Demontage, Transport, Aufladen und
Abfuhr nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese
Vorgänge unter Zugrundelegung der
allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB
Teil C als beschrieben.
9. Schadstoffhaltige oder asbesthaltige Materialien
Werden bei den Arbeiten bisher unbekannte
schadstoffhaltige oder asbesthaltige Materialien
angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu
verständigen.
Die Verpflichtung gilt auch im Zweifelsfall.
10. Schutt-Container
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen
bzw. geschlossenen Deckeln
dicht abzudecken.
Bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und
dgl. sind mit den Entsorgungskosten
abgegolten.
Die Schutt-Container sind maximal auszunutzen, Abfälle auf
das möglichste zu verdichten und streng
nach Materialfraktionen zu sortieren.
Mehrkosten durch unsachgemäße Sortierung oder mangelhaftes
Befüllen gehen zu Lasten des AN.
11. Schadstoffsanierung - Vorbereitende Maßnahmen
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen
sind unter Beachtung der
Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für
Gefahrstoffe - Asbest-, Abbruch-, Sanierungsoder Instandsetzungsarbeiten TRGS 519, der TRGS 521
Faserstäube, Teil 1 Anorganische
Faserstäube, der TRGS 551 sowie der BGR 128 durchzuführen.
Alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach TRGS 519, 521, 551
und BGR 128 sowie der
BG - Vorschriften, (hier insbesondere Absturzsicherung)
sind in die Einheitspreise der Positionen für Demontage /
Entfernen und / oder in die Baustelleneinrichtungsposition
einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
12. Transportentfernung
Vom AN einzukalkulierende Entfernungen für Fördern und
Laden ( abweichend zu VOB DIN 18459, Ziffer 3.4)
horizontal und vertikal zur Sammelstelle, wie folgt :
siehe beil. BE-Plan, d.h. Maß der einzuklakulierenden
Entfernungen gemäß den örtl. Gegebenheiten.
13. Arbeitszeit und Personalbedarf
Die Arbeiten sind in Bezug auf Arbeitszeit und
Personalbedarf so durchzuführen, dass die
Ausführungstermine eingehalten werden können.
14. Anzeigepflicht des AN
Notwendige Anzeigen beim Gewerbeaufsichtsamt und der
Berufsgenossenschaft sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu
erledigen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle für seine
Arbeiten erforderliche Genehmigungen einzuholen.
Die Transportgenehmigung für die Beseitigung der Abfälle
(ggf. über Nennung Entsorgungsfachbetrieb
mit entsprechenden Zulassungen) sowie die Genehmigungen /
Anzeigen sind dem Bauherrn bzw.
Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung bzw. zeitnah
zu übergeben.
15. Unterlagen des AN
15.1 Bei Angebotsangabe
a) Die Arbeiten dürfen nur von Firmen ausgeführt werden,
die die entsprechenden Zulassungen und Sachkundenachweise
besitzen.
Entsprechende Nachweise sind auch für Nachunternehmer zu
erbringen.
b) Die notwendigen Zulassungen und
Fach-/Sachkundenachweise gemäß TRGS 519 und 521 sind
vorzulegen.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
15.2 vor Auftragserteilung
Transportgenehmigung für Abfälle.
16. Sichtabnahme Bauleitung
Nach Beenden der Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten
erfolgt eine Sichtabnahme durch die
AG-Bauleitung.
Diese Termine sind zwei Werktage im Voraus bekannt zu
geben.
17. Ausführung Titel 1.2 - 1.5, 1.7
Abbruch von Hand / mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne
Wasserfreisetzung,
18. Ausführung
Abbruch lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), ohne
Wasserfreisetzung.
19. Ausführung von Arbeiten gemäß Expositionskategorie 2
gemäß TRGS 521
Verwenden von Staubsauger Staubklasse M und persönlicher
Schutzausrüstung.
Vom AG wird kostenlos eine entsprechende Waschgelegenheit
für die Beschäftigten des AN gestellt.
20. Vorschriften und Bestimmungen
Für die Rückbau- und Sanierungsarbeiten sind u.a.
nachfolgende Vorschriften und Bestimmungen
mit evtl. Ergänzungen in der jeweils neuesten Fassung
einzuhalten :
- VOB/C DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten, derzeit
aktuelle Fassung
- TRGS 521, Faserstäube, Teil 1, anorganische Faserstäube,
Mai 2002
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23.12.2004
- Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest (TRGS 519),
Neufassung 02.11.2006
- TRGS 551 Teer und andere Analyseprodukte aus organischem
Material 07/1999 u.
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
14
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erg. BArbBl. Heft 6/2003
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt, Ausgabe Mai/2006
- Arbeitsstättenverordnung vom 12.08.2004
- Baustellenverordnung vom 10.06.1998
- TRGS 555 Betriebsanweisungen und Unterweisungen nach §
20 GefStoffV
- Altholzverordnung AltholzV vom 15.08.2002
- Deponieverordnung DepV vom 2009, zuletzt geändert
10.2011
- BG-Vorschrift "Grundsätze der Prävention", BGV A 1 (VBG
1)
- BG-Vorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge", BGV A 4
(VBG 100)
- BG-Vorschrift "Schutz gegen gesundheitsgefährd.
mineralischen Staub", BGV B 1 (VBG 91)
- BG-Vorschrift "Sicherheitskennzeichnung am
Arbeitsplatz", BGV A 8 (VBG 125)
- BGR 128 - Richtlinie "Kontaminierte Bereiche" (bisher ZH
1/183)
- VAwS Verordnung über Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen und über Fachbetriebe
21. Abkürzungen
Für die Abrechnungseinheiten werden folgende Abkürzungen
benutzt:
StStück
mMeter
m2Quadratmeter
hStunde
mWoMeter x Woche
StWoStück x Woche
StdStück x Tag
m³WoKubikm. x Woche
m3Kubikmeter
pschpauschal
Sonstige Abkürzungen
SASanierungsabschnitt
Geb.Gebäude
SAVSonderabfallVerbrennung
KWKalenderwoche
GOKGeländeoberkante
BR, URBruttorauminhalt, Umbauter Raum
i.V.min Verbindung mit
u.a.unter anderem
TRGSTechnische Regeln für Gefahrstoffe
KMFKünstliche Mineralfasern
KIKanzerogenitätsindex (KI < 30; 40 < KI< 30)
PAKPolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
V e r z e i c h n i s d e r A n l a g e n / P l ä n e
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hinweis:
In der Leistungsbeschreibung sind in der Regel die Indizes
der Zeichnungen / Anlagen nicht angegeben.
Wenn Zeichnungsnummern oder Anlagen in der
Leistungsbeschreibung als Bezug für eine zu kalkulierende
Leistung angegeben werden, bildet hierfür immer der in
dieser Liste angegebene bzw. der der Ausschreibung
beigelegte Planungsstand die Grundlage.
Folgende Anlagen als VORABZUG liegen der Ausschreibung
bei:
Plannr.:Planinhalt:
Baustelleneinrichung
$ARC_6_X_00_BE_00_39100_0_A_0500_1Baustelleneinrichtung
$Grundriss
ARC_6_X_00_GR_01_34001_0_A_0100_1Grundriss 1.OG Bauteil A
und B
Schnitte
ARC_6_B_00_SC_01_33211_0_A_0020_1Schnitt Zimmer 117-123
ARC_6_B_00_SC_01_33212_0_A_0020_1Schnitt Zimmer 114-116
ARC_6_B_00_SC_01_33011_0_A_0020_1Schnitt Zimmer 305-308
Raumbuch
Raumbuch Bauteil A und B
Rahmenterminplan
Rahmenterminplan
Plannummernkonfiguration
Plancodierung.xlsPlannummernconfiguration [Beispiel]
T e r m i n e
$Die einzelnen Baumaßnahmen werden alle parallel
ausgeführt. Deshalb werden einzelne Schlüsseltermine /
bzw. Einzeltermine gemeinsam im Aufklärungs- bzw.
Bietergespräch vor der Vergabe vertraglich vereinbart /
festgelegt. Grundlage dafür ist der beiliegende
Rahmenterminplan.
1.1
Titel Baustelleneinrichtung
LV: Abbrucharbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1.1.1
Baustelleneinrichtung
Liefern, aufbauen, vorhalten, Rückbauen von
Baustelleneinrichtung, die der AN zu seiner
Leistungserfüllung benötigt.
16
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Lage im BauBaustelleneinrichtungsfläche
Vorleistungvom Bauherrn wird bauseits kostenfrei zur
Verfügung
gestellt :
BE - Fläche
Leistungsumfangincl. aller erf. Genehmigungen und Freigaben
incl. aller Sicherheitseinrichtungen, Schutzmaßnahmen
incl. Sicherung der Bauzustände
incl. Abdeckungen
incl. aller Wartung und wöchentlicher Sauberhaltung
incl. notwendiger Umbau und Anpassungsmaßnahmen
incl. aller Maschinen und Geräten
incl. aller Betriebsmittel
incl. aller Hebe - und Rüstzeuge
incl. Wiederherstellung der beanspruchten Flächen
incl. aller eventuell notwendigen Gerüste über 2,00 m
Arbeitshöhe.
gemäß den aktuell geltenden Richtlinien, Normen,
Gesetzen und Verordnungen
1,00
1.1.2
psch
Baureste entfernen Baumischabfälle, unsortiert gelagert
gemäß ATV und ZTV
Baureste und Unrat entfernen,
auf dem Baufeld / im Gebäude, unsortiert gelagert,
aus Baustellen - Mischabfällen / Sperrmüll,
sortieren und abfallrechtlich entsorgen.
Abrechnung auf Nachweis gemäß Wiegeschein.
1,00
1.1.3
t
Schutzbekl. UK Hartfaserpl. Kunststofffolie vorhalten
STLB-Bau 04/2015 000
Schutzvorrichtung als Bekleidung für Bodenflächen,
einschl. Unterkonstruktion, aus Hartfaserplatten und
Kunststofffolie, Foliendicke mind. 0,4 mm, vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus '69'
(Vorhaltemenge)
mal '6'
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
(Vorhaltedauer)
Abrechnung nach bekleideter Fläche.
414,00
m2Mt
Löhne:
Stoffe:
Geräte:
Sonstige:
Nachunterneh:
EP:
Gesamtsumme:
17
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Abbrucharbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.2
Titel Abbrucharbeiten
1.2.1
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Bezugsbeschreibung
Demontage Nasszellen aus Holzständerwänden ink.
Schrankeinbauten und Tür mit Türzarge
Demontieren und Entsorgen Naßzelle:
Raum 117,118,119,120,121,122
- Wände bestehend aus Holzständerwerk d=8,0 cm mit
HPL-beschichteten Holzplatten.
B, T, H = 2,25 m x 1,10 m x 2,25
- Raumhoher Wandschutz aus Spanplatten mit
HPL-Beschichtung
auf Stahlbetonwand, ca. 5,7 m²
- Schrankeinbauten bestehend aus HPL-beschichteten
Holzplatten
B, T, H = 1,0 m x 0,56 m x 2,25
Befestigungsuntergrund:
- Oben an GK-Deckenkoffer. Deckenkoffer bleibt erhalten.
Abbruch möglichst schadfrei für Deckenkoffer
- Unten auf Estrich
- Seitlich an Stahlbetonwänden
Demontage staubarm mit Maßnahmen gemäß Expositionsklasse 2
und TRGS 521, sowie gemäß BGI 5047.
Anfallende Stoffe nach Arten trennen, im Container des AN
zwischenlagern
und abfallrechtlich entsorgen.
Demontage Waschbecken, Armaturen und Leuchten erfolgt
bauseits.
Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch
6,00
1.2.2
St
*** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch
Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink.
Schrankeinbauten und Tür mit Zarge
jedoch:
Raum 114, 116
Wände
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
19
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
B, T, H = 2,64 m x 1,15 m x 2,25
Raumhoher Wandschutz aus Spanplatten mit HPL-Beschichtung
auf Stahlbetonwand, ca. 7,7 m²
Schrankeinbauten
B, T, H = 1,12 m x 0,66 m x 2,25
Hängeregal (siehe Fotos Raumbuch)
Türelement ca. 0,70 m x 2,10 m
Stahlumfassungszarge mit Türblatt
Bodenfliesen ca. 1,6 m²
Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch
2,00
1.2.3
St
*** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch
Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink.
Schrankeinbauten und Tür mit Zarg
jedoch:
Raum 115
Wände
B, T, H = 2,05 m x 1,55 m x 2,25
Raumhoher Wandschutz aus Spanplatten mit HPL-Beschichtung
auf Stahlbetonwand, ca. 7,3 m²
Schrankeinbauten
B, T, H = 1,55 m x 0,5 m x 2,25
Hängeregal (siehe Fotos Raumbuch)
Türelement ca. 0,90 m x 2,10 m
Stahlumfassungszarge mit Türblatt
Bodenfliesen ca. 2,3 m²
Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch
1,00
St
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.2.4
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
*** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch
Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink.
Schrankeinbauten und Tür mit Zarge
jedoch:
Raum 113
Wände
B, T, H = 1,8 m x 1,15 m x 2,25
Türelement ca. 0,70 m x 2,10 m
Stahlumfassungszarge mit Türblatt
Wandfliesen ca. 6 m²
Vorsatzschale GK ca. 2,5 m²
Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch
1,00
1.2.5
St
*** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch
Demontage Nasszelle aus Holzständerwänden ink.
Schrankeinbauten und Tür mit Zarge
jedoch:
Raum 123
Vorsatzschale GK
B, T, H = 0,95 m x 2,25
Schrankeinbauten
B, T, H = 1,92 m x 0,4 m x 2,25
Pläne und Anlagen s. Anlagenverzeichnis u. Raumbuch
1,00
1.2.6
St
Demontieren von Innentürelementen incl. Türzarge
gemäß ATV und ZTV
Demontieren von Innentürelementen incl. Türzarge
Demontieren von kompletten Innentürelementen,
bestehend aus Stahlumfassungszarge, Holztürblatt,
Türbeschläge wie Türbänder, Türschloss,Griffgarnitur.
Befestigungsuntergrund der Türzarge: Mauerwerkswand
20
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wandstärke 24 cm.
Innentürelemente in unterschiedlichen Größen.
Lichte Türbreite: von 101 cm bis 120 cm
Lichte Türhöhe: ca. 2,10 m
Abfallrechtlich entsorgen.
- Pläne und Anlagen
s. Anlagenverzeichnis
2,00
1.2.7
St
Demontieren von Innentürblättern ohne Türzarge
gemäß ATV und ZTV
Demontieren von Innentürblättern, Holztürblatt,
incl. Türbeschläge wie Türbänder, Türschloss,
Griffgarnitur,
ohne Türzarge.
Befestigungsuntergrund der Türblatts: Stahlumfassungszarge
Türblätter in unterschiedlichen Größen.
Lichte Türbreite: 1,26 m
Lichte Türhöhe: ca. 2,10 m
Abfallrechtlich entsorgen.
- Pläne und Anlagen
s. Anlagenverzeichnis
10,00
1.2.8
St
Demontage Fußbodenbelag PVC, Linoleum
gemäß ATV und ZTV
Bodenbelag demontieren, entsorgungsgerecht zerkleinern,
aus PVC bzw. Linoleum, Teppich, 1 - lagig,
incl. Sockelleisten, Rosetten etc.,
incl. aller Verbindungsmittel wie Kleber, bituminöse
Verbindungsmittel, Mörtel usw. bis OK Roh,
auf Estrich vollflächig geklebt,
Gesamtdicke bis 5 mm, Bahnen verschweißt.
Anfallende Stoffe nach Arten trennen und in Behälter des
AN
sammeln und abfallrechtlich entsorgen.
- Pläne und Anlagen
s. Anlagenverzeichnis
901,00
m2
LV: Abbrucharbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
1.2.9
Demontage Wandschutz Handlauf
gemäß ATV und ZTV
Einheitspreis
in EUR
22
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wandschutz aus HPL-beschichteten Spanplatten, d=19-22 mm,
Höhe ca. 90 cm bis 1,50 m, inkl. Handlauf aus Holzprofil
und sämtlicher Befestigungsmittel..
Montageuntergrund GK-Innenwände und Mauerwerkswände.
Demontieren, laden, transportieren und abfallrechtlich
entsorgen.
204,00
1.2.10
m
Demontage Wandpaneele
gemäß ATV und ZTV
Wandpaneele aus HPL-beschichteten Spanplatten, d=19-22 mm,
Höhe 260 cm, Breite 120 cm
und sämtlicher Befestigungsmittel..
Montageuntergrund GK-Innenwände und Mauerwerkswände.
Demontieren, laden, transportieren und abfallrechtlich
entsorgen.
4,00
1.2.11
St
Demontage Vorsatzschale aus Spanplatten mit
HPL-Verkleidung Raum 112, 108
gemäß ATV und ZTV
Demontieren und entsorgen HPL-Schachtverkleidung bestehend
aus:
- Spanplatten d=19 mm mit HPL-Beschichtung
- Plattenmaße ca. 1,0 m x 2,66 m, 4 St
- Befetigung unsichtbar an UK aus Metallprofilen (UK
bleibt erhalten)
- Plattenmaße ca. 1,40 m x 2,66 m, 2 St befestigt an
Betonwand
Gesamtabwicklung ca. 18 m²
Abfallrechtlich entsorgen.
27,00
m2
LV: Abbrucharbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1.2.12
Demontage Edestahlbleche an Türzargen
gemäß ATV und ZTV
23
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Demontage von Edelstahlschutzblechen auf
Stahlumfassungszargen geklebt.
Höhe 90 cm
Abwicklung ca. 30 cm
Vorsichtig Demontieren (Türzargen bleiben erhalten),
laden, transportieren und abfallrechtlich entsorgen.
20,00
1.2.13
St
Demontage Vorhangschienen
gemäß ATV und ZTV
Demontage vorhandender Vorhangschienen an Decke
geschraubt.
Abmessungen ca. 5,0 x 2,0 cm
Untergrund GK-Decken
Verputzte Stahlbetondecken
Montagehöhe 2,25 m bis 3,07 m
Abfallrechtlich entsorgen.
Aufmass + Abrechnung
nach Aufmass - Plandes AN, in m.
60,00
1.2.14
m
Inventar entfernen, Mobiliar/Einbaumöbel
gemäß ATV und ZTV
Inventar entfernen, freistehendes Mobiliar / Einbaumöbel,
Spiegel, Griffstangen, etc.
demontieren, laden, transportieren
und abfallrechtlich entsorgen.
Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.
Abrechnung mit Nachweis über Wiegeschein.
- Pläne und Anlagen
s. Anlagenverzeichnis
650,00
kg
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
24
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Abbrucharbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
1.3
Titel Arbeiten auf Nachweis
Einheitspreis
in EUR
25
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Arbeiten im Stundenlohn
Stundenlohnarbeiten
Für unvorhergesehene nicht als Nachtrag exakt
kalkulierbare erforderliche
Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnnis erfaßt sind
und nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers oder der Bauleitung und
gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden in den nachfolgenden
Positionen wie folgt
verrechnet. Alle Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich
ohne Aufsichtspersonal bezahlt. Nicht genehmigte aber ausgeführte
Stunden gelten als nicht
gearbeitet und werden nicht vergütet.
Hinweis
Für die Arbeiten im Stundenlohn sind anzubieten gemittelte
Stundenlohn Verrechnungssätze aus allen Gehaltsklassen, ohne Meister bzw.
Polier. Mit diesen
Stundenlohnverrechnungssätzen sind abgegolten sämtliche
Aufwendungen,
wie z. B. die Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl.
etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen),
die Lohn- und
Gehaltsnebenkosten (z. B. Auslösungen, Wegegelder,
Wegzeitenentschädigungen,Fahrkostenerstattungen), die Sozialkassenbeiträge,
ggf. die Winterbauumlagen, die Gemeinkostenanteile sowie der Gewinn,
jedoch ohne Umsatzsteuer. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und
Gehaltskosten für die
An- und Abfahrtszeiten einzurechnen Sie werden nicht
gesondert vergütet
In den Stundenlohnzetteln sind nur die auf der Baustelle
anfallenden Stunden
anzugeben, nicht aber die Wegezeiten Vom Auftraggeber zu
vertretenden und
anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden
wie Stundenlohnarbeiten vergütet. Die Kosten für den Einsatz von
Kleingeräten, Maschinen,
Werkzeugen oder sonstigen Geräte bis 400,- EUR
Anschaffungswert ( netto )
sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren
Arbeitsbühnen bis zu
2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sind in die
Verrechnungssätze einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 2 Nr. 10
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
26
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
VOB/B). Bei Geräten sind
die Kosten immer mit Bedienung anzugeben.
Bei Materialien sind die Kosten immer incl. liefern und
montieren bzw. einbauen anzugeben.
Die Abrechnung erfolgt nach Tagesrapporten / getrennt nach
Lohngruppen,aufgeschlüsselt nach Bereichen/ Räumen, die nach Beendigung
der Leistung täglich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen sind. Zu
spät vorgelegte
Tagesrapporte werden nicht anerkannt!
1.3.1
Lohn als Mittelsatz der Baustelle
gemäß ATV/ ZTV
Stundenlohnarbeiten für nicht vorhersehbare Arbeiten.
Abrechnung als Mittelsatz der Baustelle, auf Nachweis.
40,00
h
Gesamtsumme:
LV: Abbrucharbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
ARC-084-005 Abbrucharbeiten
1.1
Titel Baustelleneinrichtung
1.2
Titel Abbrucharbeiten
1.3
Titel Arbeiten auf Nachweis
Gesamtbetrag:
UST ... %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
27
21.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Grundriss
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Grundriss Bauteil A
Seite 1
301
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
301
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =5,69m²
FD =5,69m²
FI =27,1m²
H=2,66m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch. Best.
_
Gardinensch.
_
Abhangdecke
_
Neu
Bodenbelag
_
Best. Glasfasertap.
_
Seite 2
302
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
302
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =6,06m²
FD =
FI =27,6m²
H =266m²
6,06m²
Demontage
Wandschutz
Menge
3,8x2m
7,6m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
Einbauküche
0,6x3,20x1m
6,06m²
1 St.
Abhangdecke
_
Neu
Bodenbelag
Kaustch. Neu
Einbauküche
3,22x0,64x0,92
6,06m²
1 St.
Best. Glasfasertap.
_
Seite 3
303
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
303
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =19,50m²
FD =19,50m²
FI =25,9m²
H=2,66m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
19,50m²
Gardinensch.
_
Abhangdecke
Neu
Bodenbelag
Teppich
19,50m²
Best. Glasfasertap.
_
Seite 4
305
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
305
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
FB =32,61m²+6m² FD =32,61m²
Wandfläche
Zimmerhöhe
FI =49,35m²
H=2,75m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,73x14,3m+2,75x1,4m
14,2m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
32,61m²
Gardinensch.
4,3m+1,5m
5,8m
Abhangdecke
für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage
1,3m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
32,61m²
Schiebetür
Schranksockel
1 St.
17cm hoch
6,1m
Best. Glasfasertap.
35,1m²
Seite 5
306
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
306
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
FB =32,14m²+6m² FD =32,14m²
Wandfläche
Zimmerhöhe
FI =49,35m²
H=2,75m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,73x14,3m+2,75x1,4m
14,2m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
32,14m²
Gardinensch.
4,3m+1,5m
5,8m
Abhangdecke
für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage
1,3m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
32,14m²
Schiebetür
1 St.
Schranksockel
17cm hoch
Verkleidung mit HPL
für ELT
6,1m
1
Best. Glasfasertap.
35,1m²
Seite 6
307
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
307
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
FB =32,14m²+6m² FD =32,14m²
Wandfläche
Zimmerhöhe
FI =49,35m²
H=2,75m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,73x14,3m+2,75x1,4m
14,2m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
32,14m²
Gardinensch.
4,3m+1,5m
5,8m
Abhangdecke
für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage
1,3m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
32,14m²
Schiebetür
1 St.
Schranksockel
17cm hoch
Verkleidung mit HPL
für ELT
6,1m
1
Best. Glasfasertap.
35,1m²
Seite 7
308
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
308
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
FB =32,61m²+6m² FD =32,61m²
Wandfläche
Zimmerhöhe
FI =49,35m²
H=2,75m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,73x14,3m+2,75x1,4m
14,2m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
32,61m²
Gardinensch.
4,3m+1,5m
5,8m
Abhangdecke
für Schiebetür 2,5x0,5m, De- und Wiedermontage
1,3m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
32,61m²
Schiebetür
Schranksockel
1 St.
17cm hoch
6,1m
Best. Glasfasertap.
35,1m²
Seite 8
309
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
309
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =40,83m²
FD =40,83m²
FI =67,9m²
H=2,65m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,74x11,4; 0,74x7,6m=14,0m²
Holzhandlauf
14,0m²
11,4m
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
40,83m²
Gardinensch.
_
Edelstahlecke
_
Abhangdecke
_
Neu
Bodenbelag
Teppich
40,83m²
1 St.
Wandtisch
Wandregal
1 St.
Best. Glasfasertap.
53,9m²
Seite 9
332
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
322
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
FB =68,79m²
FD =68,79m²
FI =w56,2m²/b12,1m2 H=2,66m²
Demontage
Zimmerhöhe
Menge
Wandschutz
0,8x5,3m
Bodebelag
Kaustch.Best.
4,2m²
_
Türblatt
_
Edelstahlecke
50x50mm x 1500m hoch
4
Edelstahlecke
30x30mm x 2660m hoch
4
Edelstahlecke
50x50mm x 1000m hoch
2
Neu
Putz weiss
56,2m²
Putz blau
12,1m²
Stütze blau
3,2m²
Wandtisch
1 St.
Wandregal
Best. Glasfasertap.
1 St.
_
Seite 10
Grundriss
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Grundriss Bauteil B
Seite 1
024
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
103
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =110,28m²
FD =110,28m²
FI =194,7m²
H=2,66m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,73x18,3m+0.73x23,9m
30,8m²
Holzhandlauf
23,9m
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
110,28m²
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
_
Edelstahlecke
5x25x5cm – 90cm hoch
20 St.
Neu
Bodenbelag
Teppich
Holzpaneele
450x205cm
110,28m²
3 St.
Wandtisch
6 St.
Wandregal
6 St.
_
best. Glasfasertap.
Seite 2
101
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
101
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =8,87m²
FD =8,87m²
FI =38,9m²
H=3,07m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
Brandschutz T30
_
Bodenbelag
Kautsch. Best.
_
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
_
Seite 3
102
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
102
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =12,55m²
FD =
FI =39,7m²
H =3,07m
12,55m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Kautsch.
12,55m²
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
_
Neu
Bodenbelag
Teppich
12,55m²
best. Glasfasertap.
_
Seite 4
103
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
103
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =3,99m²
FD =3,99m²
FI =24,3m²
H=3,07m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Wandschutz
_
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Kautsch.
3,99m²
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
Neu
Bodenbelag
Kautsch. Neu
3,99m²
best. Glasfasertap.
_
Seite 5
104
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
104
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche(ohne Schrank)
Zimmerhöhe
FB =26,68m²
FD =26,68m²
FI =47,9m²
H=3,07m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
1 St.
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Kautsch.Best.
_
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
Neu
Bodenbelag
Türblatt
_
Brandschutz T30RS
1 St.
best. Glasfasertap.
47,9m²
Seite 6
105
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
105
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =7,87m²
FD =7,87m²
FI =34,754m²
H=3,07m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,74x4,3m
3,2m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
1 St.
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Kautsch.Best.
_
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
Neu
Bodenbelag
Türblatt
_
Brandschutz T30RS
1 St.
best. Glasfasertap.
31,5m²
Seite 7
106
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
106
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche(ohneEinbauküche)
Zimmerhöhe
FB =15,81m²
FD =15,81m²
FI =28,9m²
H=2,78m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.Best.
_
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
_
Neu
Bodenbelag
_
best. Glasfasertap.
_
Seite 8
107,108
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Raum
Aufgestellt as, 13.07.2016
107-108
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandflä mit neue Wand
Zimmerhöhe
FB =32,12m²
FD =32,12m²
FI =89,6m²
H=2,78m²
Demontage
Wandschutz
Menge
1,9x2,78m
5,3m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
32,12m²
Innenfenster
1,7x1,3m
2,2m²
Einbauschrank
4,2x0,6x2,7m +2,9x0,9x2,7m
2 St.
Neu
Bodenbelag
Teppich
32,12m²
best. Glasfasertap.
_
Seite 9
109
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
109
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =5,18m²
FD =5,18m²
FI =24,63m²
H=2,66m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch. Best.
_
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
_
Seite 10
110
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
110
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =3,93m²
FD =3,93m²
FI =22,13m²
H=2,66m²
Demontage
Menge
Wandschutz
_
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch. Best.
_
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
_
Seite 11
111
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
111
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =12,99m²
FD =12,99m²
FI =54,4m²
H=2,66m²
Demontage
Wandschutz
Menge
2,1x4,2m
8,82m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
Einbauküche
3,8x0,6x0,9m
12,99m²
1 St.
Abhangdecke
_
Neu
Bodenbelag
Kautsch. Neu
12,99m²
best. Glasfasertap.
54,4-7,6m²(Einbauküche)
46,8m²
Seite 12
112
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
112
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =12,96m²
FD =12,96m²
FI =32,5m²
H=2,66m²
Demontage
Wandschutz
Menge
2,66x8m
21,3m²
Holzhandlauf
_
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Kautsch.
12,96m²
Gardinenschiene
_
Abhangdecke
Neu
Bodenbelag
Teppich
12,96m²
best. Glasfasertap.
10,9m²
Seite 13
113
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
113
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandflä(ohne Best.WC)
Zimmerhöhe
FB =14,26m²
FD =14,26m²
FI =39,7m²
H=3,07m²
Demontage
Menge
Wandschutz
0,2x9,1m
1,8m²
Wandfliesen
2,2x1,7m
3,74m²
Innenwänd 18cm
3,07x3,5m
10,75m²
Innentürzarge
1 St.
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Kautsch.
14,26m²
Gardinenschiene
2,3m
Abhangdecke
0,7m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
14,26m²
best. Glasfasertap.
_
Seite 14
114
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
114
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07m²
Demontage
Wandschutz
Menge
0,7x9,9m
6,9m²
Wandschutz WC
(2.5+1)*2.2
7,7m²
Innenwänd 12cm
(2,5+1,1+2)*2,2
12,76m²
1,1x0,7x2,2m
1 St.
Einbauschrank
Türzarge
1 St.
Türblatt
2 St.
Bodenbelag
Kautsch.21,64m²; Flisen 1,6m²
Gardinenschiene
3,6m+1,4m
23,24m²
5,0m
Abhangdecke
7,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
9,7m²
Verkleidung mit HPL
für Elt. Und HLS
2 St.
Verkleidung F90
Stahlträger im Trockenbau F90 zu verkleidung
3,6m
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
34,6m²
Seite 15
115
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
115
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =21,42m²
FD =21,42m²
FI =54,186m²
H=3,07; 2,25m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x9,9m
6,93m²
Wandschutz WC
3,3x2,2m
7,26m²
Innenwände 12cm
2,25x3,9m
8,5m²
0,8x0,6x2,2m
1 St.
Einbauschrank
Türzarge
1 St.
Türblatt
2 St.
Bodenbelag
Kautsch16,9m²; 2,2m²Fliesen
Gardinenschiene
19,1m²
3m
Abhangdecke
7,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
21,42m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
9,7m²
für Elt. Und HLS
2 St.
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
39,7m²
Seite 16
116
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
116
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07; 2,25m
Demontage
Wandschutz
Wandschutz WC
Innenwände 12cm
Einbauschrank
Menge
0,7x9,9m
6,9m²
(2.5+1)*2.2
7,7m²
(2,5+1,1+2)*2,2
12,76m²
1,1x0,7x2,2m
1 St.
Türzarge
1 St.
Türblatt
2 St.
Bodenbelag
Kautsch.21,64m²; Flisen 1,6m²
Gardinenschiene
3,6m+1,4m
23,24m²
5,0m
Abhangdecke
7,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
9,7m²
Verkleidung mit HPL
für Elt. Und HLS
2 St.
Verkleidung F90
Stahlträger im Trockenbau F90 zu verkleidung
3,6m
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
34,6m²
Seite 17
117
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
117
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07; 2,25m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x11,4m
7,98m²
Wandschutz WC
2,6x2,2m
5,7m²
Innenwände 12cm
3,25x3,3m
7m²
Einbauschrank
1x0,6x2,2m
1 St.
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Gardinenschiene
Kautsch.
25,62m²
3,6m+1m
4,6m
Abhangdecke
0,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
2,5m²
für Elt. Und HLS
2 St.
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
38,2m²
Seite 18
118
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
118
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07; 2,29; 2,25m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x11,4m
7,98m²
Wandschutz WC
2,6x2,2m
5,7m²
Innenwände 12cm
3,25x3,3m
7m²
Einbauschrank
1x0,6x2,2m
1 St.
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Gardinenschiene
Kautsch.
25,62m²
3,6m+1m
4,6m
Abhangdecke
0,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
2,5m²
für Elt. Und HLS
2 St.
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
38,2m²
Seite 19
119
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
119
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07; 2,29; 2,25m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x11,4m
7,98m²
Wandschutz WC
2,6x2,2m
5,7m²
Innenwände 12cm
3,25x3,3m
7m²
Einbauschrank
1x0,6x2,2m
1 St.
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Gardinenschiene
Kautsch.
25,62m²
3,6m+1m
4,6m
Abhangdecke
0,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
2,5m²
für ELT und HLS
2 St.
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
38,2m²
Seite 20
120
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
120
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07; 2,25m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x11,4m
7,98m²
Wandschutz WC
2,6x2,2m
5,7m²
Innenwände 12cm
3,25x3,3m
7m²
Einbauschrank
1x0,6x2,2m
1 St.
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Gardinenschiene
Kautsch.
25,62m²
3,6m+1m
4,6m
Abhangdecke
0,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
2,5m²
für Elt. Und HLS
2 St.
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
38,2m²
Seite 21
121
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
121
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07; 2,25m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x11,4m
7,98m²
Wandschutz WC
2,6x2,2m
5,7m²
Innenwände 12cm
3,25x3,3m
7m²
Einbauschrank
1x0,6x2,2m
1 St.
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Gardinenschiene
Kautsch.
25,62m²
3,6m+1m
4,6m
Abhangdecke
0,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
2,5m²
für Elt. Und HLS
2 St.
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
38,2m²
Seite 22
122
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
122
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =25,62m²
FD =25,62m²
FI =57,87m²
H=3,07; 2,25m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x11,4m
7,98m²
Wandschutz WC
2,6x2,2m
5,7m²
Innenwände 12cm
3,25x3,3m
7m²
Einbauschrank
1x0,6x2,2m
1 St.
Türzarge
_
Türblatt
1 St.
Bodenbelag
Gardinenschiene
Kautsch.
25,62m²
3,6m+1m
4,6m
Abhangdecke
0,5m²
Neu
Bodenbelag
Teppich
25,62m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
2,5m²
für Elt. Und HLS
2 St.
Türblatt
1 St.
best. Glasfasertap.
38,2m²
Seite 23
123
JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
244.10 Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch 1 OG
Raumbuch
Aufgestellt as, 13.07.2016
Raum
123
Beschreibung
Bodenfläche
Deckenfläche
Wandfläche
Zimmerhöhe
FB =27,66m²
FD =27,66m²
FI =60,9m²
H=3,07; 2,45m
Demontage
Menge
Wandschutz
0,7x11,4m
Wandschutz WC
2,6x2,2m
7,98m²
Einbauschrank
1 St.
Türzarge
_
Türblatt
_
Bodenbelag
Gardinenschiene
Kautsch.
27,66m²
3,6m
4,6m
Abhangdecke
_
Neu
Bodenbelag
Teppich
27,66m²
Abhangdecke
Verkleidung mit HPL
2,5m²
für Elt. Und HLS
2 St.
best. Glasfasertap.
38,2m²
Seite 24
Behörden- und Gesundheitszentrum Leutkirch Umbau 1.OG
IKP Ravensburg
pj, JAUSS + GAUPP Freie Architekten BDA
Zeile-Nr.
Bezeichnung
Start
Dauer
Ende
27.06.2016
Gewerk
2016
2017
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März
April
Mai
M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
1
Raum- und Funktionsprogramm
18.01.2016
18.01.2016
2
Verbindlicher Belegungsplan ORG
15.02.2016
15.02.2016
3
Freigabe Möblierung ORG
15.02.2016
15.02.2016
4
Anforderung EDV ORG
15.02.2016
15.02.2016
5
Planung
18.01.2016
2m 1w 18.03.2016
6
Freigabe Planung / Kosten
21.03.2016
21.03.2016
7
IKP-Ausschuss
01.03.2016
01.03.2016
8
Entscheid Kreistagssitzung
22.03.2016
22.03.2016
9
Bearbeitung Baugesuch
22.03.2016
2w 06.04.2016
10
Baugesuch
07.04.2016
2m 06.06.2016
11
Ausführungsplanung
07.04.2016
11w 4t 01.07.2016
12
Ausschreibungen
27.06.2016
15t 15.07.2016
13
ZV
18.07.2016
10t 29.07.2016
14
Kalkulationszeit
31.07.2016 1kw 5kt 12.08.2016
15
Submission
15.08.2016
15.08.2016
16
Prüfung und Wertung / Submission
15.08.2016
2w 26.08.2016
17
Vergabe
29.08.2016
2w 09.09.2016
18
Bauzeit 1. OG Neubau
12.09.2016 3m 1w 13.12.2016
18
19
Baugesuch
Ausführungsplanung
12
Ausschreibungen
13
ZV
14
Kalkulationszeit
15
Submission
16
Prüfung und Wertung / Submission
17
Vergabe
Bauzeit 1. OG Neubau
19
Vorbereitung BE
12.09.2016
10t 23.09.2016
20
Stillegen HLS
19.09.2016
1w 23.09.2016 TGA HLS
20
Stillegen HLS
21
Stillegen Elektro
19.09.2016
1w 23.09.2016 TGA Elektro
21
Stillegen Elektro
22
Rückbauarbeiten
19.09.2016
2w 30.09.2016 Abbrucharbeiten
22
23
ELT-Installation
26.09.2016
2w 4t 14.10.2016 TGA Elektro
23
24
Trockenbauwände öffnen
26.09.2016
4t 29.09.2016 Trockenbau
24
Trockenbauwände öffnen
25
Decken über Schiebetüren öffnen
26.09.2016
4t 29.09.2016 Trockenbau
25
Decken über Schiebetüren öffnen
26
Estricharbeiten Bodenkanal
04.10.2016
4t 07.10.2016 Estricharbeiten
27
Beiputzarbeiten
10.10.2016
1w 14.10.2016 Malerarbeiten
27
28
Eibau UK Kabelschächte
10.10.2016
10t 21.10.2016 Tischlerarbeiten
28
29
Trockenbauwände schließen
17.10.2016
30
Einbau Schiebtüren Nasszellen
17.10.2016
31
Decken über Schiebetüren schließen
24.10.2016
32
Maler- u. Tapezierarbeiten
24.10.2016
33
Schleifen Boden
07.11.2016
5t 11.11.2016 Bodenbelag
34
Bodenbelag verlegen
14.11.2016
2w 25.11.2016 Bodenbelag
35
ELT Eibau Kabelkanäle
28.11.2016
5t 02.12.2016 TGA Elektro
36
Eibau Blendschtz
05.12.2016
5t 09.12.2016 Blendschutz
37
Schließen Kabelschächte
28.11.2016
5t 02.12.2016 Tischlerarbeiten
37
38
Einbau feste Möblierung und Wandrelief
28.11.2016
1w 02.12.2016 Tischlerarbeiten
38
Einbau feste Möblierung und Wandrelief
39
Beschilderung
28.11.2016
1w 02.12.2016 Tischlerarbeiten
39
Beschilderung
40
HLS Anschluss Teeküche
28.11.2016
40
HLS Anschluss Teeküche
41
Schließanlage
28.11.2016
1w 02.12.2016 Schließanlage
41
Schließanlage
42
Nacharbeiten Maler
05.12.2016
5t 09.12.2016 Malerarbeiten
43
ELT-Endmontage
05.12.2016
Endreinigung
12.12.2016
44
Vorbereitung BE
Rückbauarbeiten
ELT-Installation
26
Estricharbeiten Bodenkanal
5t 21.10.2016 Trockenbau
1w 21.10.2016 Tischlerarbeiten
Beiputzarbeiten
Eibau UK Kabelschächte
29
Trockenbauwände schließen
30
Einbau Schiebtüren Nasszellen
5t 28.10.2016 Trockenbau
31
2w 4t 11.11.2016 Malerarbeiten
Decken über Schiebetüren schließen
32
Maler- u. Tapezierarbeiten
33
Schleifen Boden
34
Bodenbelag verlegen
35
ELT Eibau Kabelkanäle
36
5t 02.12.2016 TGA HLS
1w 09.12.2016 TGA Elektro
Eibau Blendschtz
Schließen Kabelschächte
42
Nacharbeiten Maler
43
ELT-Endmontage
2t 13.12.2016 Nutzer
44
Endreinigung
45
Behördliche Abnahme
12.12.2016
46
Lose Möblierung / Festeinbauten
09.01.2017
4t 12.01.2017 Nutzer
46
47
Migration 1. OG Einzug / Inbetriebnahme
09.01.2017
1w 4t 19.01.2017 Nutzer
47
48
Bauzeit 1. OG Altbau
19.09.2016 6m 2w 07.04.2017
48
49
12.12.2016
45
Behördliche Abnahme
Lose Möblierung / Festeinbauten
Migration 1. OG Einzug / Inbetriebnahme
Bauzeit 1. OG Altbau
49
Vorbereitung BE
19.09.2016
50
Stillegen Elektro
26.09.2016
51
Stillegen HLS
26.09.2016
52
Abbrucharbeiten
26.09.2016
53
Trockenbau Wand zwischen Raum 107/108 und Fenster Raum 107
04.10.2016
schließen
54
HLS-Installation
17.10.2016
10t 28.10.2016 TGA HLS
54
HLS-Installation
55
Putzarbeiten
17.10.2016
10t 28.10.2016 Putzarbeiten
55
Putzarbeiten
56
ELT-Installation
17.10.2016
29t 25.11.2016 TGA Elektro
56
57
Einbau UK Kabelschächte
21.11.2016
10t 02.12.2016 Tischlerarbeiten
58
Promatverkleigung Stahlträger Raum 114 u. 116
31.10.2016
4t 04.11.2016 Trockenbau
59
Trockenbau Decken u. Deckenkoffer reparieren/umbauen
07.11.2016
20t 02.12.2016 Trockenbau
60
Maler- u. Tapezierarbeiten
28.11.2016
17t 20.12.2016 Malerarbeiten
61
Bodenbelag aufsprachteln u. schleifen
09.01.2017
10t 20.01.2017 Bodenbelag
62
Bodenbelag verlegen
23.01.2017
15t 10.02.2017 Bodenbelag
63
Schließen Kabelschächte
06.02.2017
10t 17.02.2017 Tischlerarbeiten
63
Schließen Kabelschächte
64
Einbau Wandreliefs u. Tische Wartebereich
06.02.2017
10t 17.02.2017 Tischlerarbeiten
64
Einbau Wandreliefs u. Tische Wartebereich
65
Einbau Türblätter
06.02.2017
10t 17.02.2017 Tischlerarbeiten
65
Einbau Türblätter
66
Beschilderung
20.02.2017
5t 24.02.2017 Tischlerarbeiten
66
Beschilderung
67
HLS-Endmontage
20.02.2017
5t 24.02.2017 TGA HLS
67
HLS-Endmontage
68
Schließanlage
20.02.2017
5t 24.02.2017 Schließanlage
68
Schließanlage
69
ELT-Endmontage u. Kabelkanäle
20.02.2017
10t 03.03.2017 TGA Elektro
70
Einbau Blendschutz
06.03.2017
5t 10.03.2017 Blendschutz
70
71
Nacharbeiten Maler
06.03.2017
10t 17.03.2017 Malerarbeiten
71
Nacharbeiten Maler
72
Nacharbeiten alle Gewerke
06.03.2017
10t 17.03.2017
72
Nacharbeiten alle Gewerke
73
Endreinigung
20.03.2017
74
Behördliche Abnahme
27.03.2017
75
Lose Möblierung
27.03.2017
10t 07.04.2017 Nutzer
75
Lose Möblierung
27.03.2017
10t 07.04.2017 Nutzer
76
Jobcenter Einzug / Inbetriebnahme
76
Jobcenter Einzug / Inbetriebnahme
10t 30.09.2016
Vorbereitung BE
5t 30.09.2016 TGA Elektro
50
Stillegen Elektro
5t 30.09.2016 TGA HLS
51
Stillegen HLS
14t 14.10.2016 Abbrucharbeiten
52
9t 14.10.2016 Trockenbau
Abbrucharbeiten
53
Trockenbau Wand zwischen Raum 107/108 und Fenster Raum 107 schließen
ELT-Installation
57
58
Einbau UK Kabelschächte
Promatverkleigung Stahlträger Raum 114 u. 116
59
Trockenbau Decken u. Deckenkoffer reparieren/umbauen
60
Maler- u. Tapezierarbeiten
61
Bodenbelag aufsprachteln u. schleifen
62
Bodenbelag verlegen
69
5t 24.03.2017 Baureinigung
ELT-Endmontage u. Kabelkanäle
Einbau Blendschutz
73
27.03.2017
Endreinigung
74
Behördliche Abnahme
Umbau UG - DiPers UG
Zeile-Nr.
Bezeichnung
Start
Dauer
Ende
Gewerk
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D F M D S M S D
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März
April
Mai
2016
2017
Gewerk
TGA HLS
TGA Elektro
Abbrucharbeiten
Kritisch
Startdatum
Trockenbau
Estricharbeiten
Malerarbeiten
Tischlerarbeiten
Bodenbelag
Blendschutz
Schließanlage
Nutzer
Putzarbeiten
Baureinigung
Plansymbole
Meilenstein
Projektdatei: K:\projekte\24410KHL\C-Architekt-weiss\C3_Arbeitsergebnisse\Termine\160624 Rahmenterminplan 1. OG.pp
Asta Easyplan / Asta Powerproject / Asta Teamplan
A
B
C
1
Leistungsbereich
ARC
BOP
BSP
ARC
BOP
BSP
ELT
ENK
ELT
ENK
FAP
FAP
FSD
FSD
GEO
GEO
LFT
LFT
HLS
HLS
KUE
KUE
LYS
LYS
MED
MED
PHY
PHY
RUK
RUK
SGK
SGK
STR
STR
TWP
VEP
VEM
TWP
VEP
VEM
ARC-BL
ELT-BL
HLS-BL
Phase
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bauleitungen in Planverwaltung
nicht abgebildet
Übergreifend
Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Vorbereiten der Vergabe
Vergabe
Objektüberwachung
Dokumentation
Bauteil
A
A
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
X
Bauteilübergreifend
Planausschnitt
00
kein Planausschnitt
01
02
03
04
Nord
Süd
Ost
West
Planart
LA Lageplan
GR Grundriss
AB Abbruchplan
AN Ansicht
AP Ausbauplan
SC Schnitt
UE Übersichten
DS Deckenspiegel
BS Bodenspiegel
BE Baustelleneinrichtungsplan
TR Treppen
ET Etappierungsplan
FT Fertigteilplan
RP Raumplan
DT Details
SD Schlitze-/Durchbrüche/Koordination
MO Einrichtungsplan/ Möblierung (farbliche Differenzierung nach Übernahme/ Neubeschaffung/ Budget)
SP Schalplan
[TWP]
BP Bewehrungsplan
[TWP]
PP Positionsplan
[TWP]
SB Stahlbau
[TWP]
SH Schema Heizung
[HLS]
SL Schema Lüftung
[HLS]
SW Schema Sanitär
[HLS]
SF Schema Sprinkler
[HLS]
SG Schema MSR
[HLS]
SM Schema HLS ELT
[HLS]
GH Grundriss Heizung
[HLS]
GL Grundriss Sanitär
[HLS]
GS Grundriss Lüftung
[HLS]
GM Grundriss Medgase
[HLS]
HU Grundriss HLS Gesamt
[HLS]
EU Grundriss ELT Gesamt
[ELT]
SE Schema Elektro
[ELT]
BL Blitzschutz
[ELT]
VP Verteilerpläne
[ELT]
LP Leerrohrplanung
[ELT]
PF Pflanzplan
[FA]
BL Belagsplan
[FA, VEP]
RV Revisions-/Bestandsplan
[Alle]
Bereich
-3
-2
-1
00
01
02
03
04
05
3. Untergeschoss/Fundamente
2. Untergeschoss
1. Untergeschoss
Erdgeschoss
1. Obergeschoss
2. Obergeschoss
3. Obergeschoss
4. Obergeschoss
5. Obergeschoss
A
1
2
A
B
1
2
1
2
3
4
5
1
A
B
1
Status
Massstab
Index
Ausbauzustand
Raum-/Detailnummer
Ebene/Bereich/Schnitt
Planart
Planausschnitt
Bauteil
Phase
Leistungsbereich
Plancodierung
2
3
4
1
6. Obergeschoss
7. Obergeschoss
11
22
Schnitt Nord-Süd
Schnitt Nord-Süd
33
Schnitt Nord-Süd
44
55
Schnitt Nord-Süd
Schnitt Nord-Süd
66
77
88
Schnitt Nord-Süd
Schnitt Nord-Süd
Schnitt Nord-Süd
99
AA
Schnitt Nord-Süd
Schnitt Ost-West
BB
CC
Schnitt Ost-West
Schnitt Ost-West
DD
Schnitt Ost-West
EE
FF
GG
HH
Schnitt Ost-West
Schnitt Ost-West
Schnitt Ost-West
Schnitt Ost-West
II
Schnitt Ost-West
NN
SS
Ansicht Nord
Ansicht Süd
OO
WW
Ansicht Ost
Ansicht West
UE
Übergreifend
Raum-/Detail-/Schematanummer
00001
09999
31000
31100
31200
31300
31900
32000
32100
32200
32300
32400
32500
32600
32700
32900
33000
33100
33200
33300
33400
33500
33600
33700
33800
33900
34000
34100
34200
34300
34400
34500
34600
34900
35000
35100
35200
35300
35900
36000
36100
36200
36300
36400
36900
37000
37100
37200
37900
39000
39100
39200
39300
39400
39500
39600
39700
39800
39900
41100
41200
41300
41400
41900
42100
42200
42300
42900
41900
43100
43200
43400
43500
43900
44100
44200
44300
44400
44500
44600
44900
45100
45200
45300
45400
45500
45600
45700
45900
46100
46200
46300
46400
46500
46900
47100
47200
nur in Verbindung mit Raum-/Detailplan (niedrigste zulässige Zahl)
nur in Verbindung mit Raum-/Detailplan (höchste zulässige Zahl)
310 Baugrube
311 Baugrubenherstellung
312 Baugrubenumschließung
313 Wasserhaltung
319 Baugrube, sonstiges
320 Gründung
321 Baugrundverbesserung
322 Flachgründungen
323 Tiefgründungen
324 Unterböden und Bodenplatten
325 Bodenbeläge
326 Bauwerksabdichtungen
327 Dränagen
329 Gründung, sonstiges
330 Außenwände
331 Tragende Außenwände
332 Nichttragende Außenwände
333 Außenstützen
334 Außentüren und -fenster
335 Außenwandbekleidungen, außen
336 Außenwandbekleidungen, innen
337 Elementierte Außenwände
338 Sonnenschutz
339 Außenwände, sonstiges
340 Innenwände und Innenstützen
341 Tragende Innenwände
342 Nichttragende Innenwände
343 Innenstützen
344 Innentüren und -fenster
345 Innenwandbekleidungen
346 Elementierte Innenwände
349 Innenwände, sonstiges
350 Decken
351 Deckenkonstruktionen
352 Deckenbeläge
353 Deckenbekleidungen
359 Decken, sonstiges
360 Dächer
361 Dachkonstruktionen
362 Dachfenster, Dachöffnungen
363 Dachbeläge
364 Dachbekleidungen
369 Dächer, sonstiges
370 Baukonstruktive Einbauten
371 Allgemeine Einbauten
372 Besondere Einbauten
379 Baukonstruktive Einbauten, sonstiges
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
391 Baustelleneinrichtung
392 Gerüste
393 Sicherungsmaßnahmen
394 Abbruchmaßnahmen
395 Instandsetzungen
396 Materialentsorgung
397 Zusätzliche Maßnahmen
398 Provisorische Baukonstruktionen
399 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen, sonstiges
411 Abwasseranlagen
412 Wasseranlagen
413 Gasanlagen
414 Feuerlöschanlagen
419 Abwasser-, Wasser-,Gasanlagen, sonstiges
421 Wärmeerzeugungsanlagen
422 Wärmeverteilernetze
423 Raumheizflächen
429 Feuerlöschanlagen
419 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges
431 Lüftungsanlagen
432 Teilklimaanlagen
434 Prozess Lufttechnische Anlagen
435 Kälteanlagen
439 Lufttechnische Anlagen, sonstiges
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
442 Eigenstromversorgungsanlagen
443 Niederspannungsschaltanlagen
444 Niederspannunginstallationsanlagen
445 Beleuchtungsanlagen
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
449 Starkstromanlagen, sonstiges
451 Telekommunikationsanlagen
452 Such- und Signalanlagen
453 Zeitdienstanlagen
454 Elektro akustische Anlagen
455 Fernseh- und Antennenanlagen
456 Gefahren- und Alarmanlagen
457 Übertragungsnetze
459 Fernmelde-, Informationstechnische Anlagen, sonstiges
461 Aufzugsanlagen
462 Fahrtreppen, Fahrsteige
463 Befahranlagen
464 Transportanlagen
465 Krananlagen
469 Förderanlagen, sonstige
471 Küchentechnische Anlagen
472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen
B
C
1
A
1
2
A
B
1
2
1
2
3
4
5
1
A
B
1
Status
Massstab
Index
Ausbauzustand
Raum-/Detailnummer
Ebene/Bereich/Schnitt
Planart
Planausschnitt
Bauteil
Phase
Leistungsbereich
A
06
07
2
3
4
1
473 Medienversorgungsanlagen
474 Medizintechnische Anlagen
47500
47600
475 Feuerlöschanlagen
476 Badetechnische Anlagen
47700
477 Prozesswärme-, kälte- und -luftanlagen
47800
47900
478 Entsorgungsanlagen
479 Nutzungsspezifische Anlagen, sonstiges
48100
48200
48300
481 GA Automationssysteme
482 GA Schaltschränke
483 GA Management- und Bedienungseinrichtungen
48500
48900
485 GA Übertragungsnetze
489 GA sonstiges
49000
49100
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
491 Baustelleneinrichtung
49200
492 Gerüste
49300
49400
49500
49600
493 Sicherungsmaßnahmen
494 Abbruchmaßnahmen
495 Instandsetzungen
496 Materialentsorgung
49700
497 Zusätzliche Maßnahmen
49800
49900
498 Provisorische technische Anlagen
499 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen, sonstiges
50000
51000
500 Außenanlagen
510 Geländeflächen
52000
53000
54000
55000
56000
57000
59000
520 Befestigte Flächen
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
540 Technische Anlagen in Außenanlagen
550 Einbauten in Außenanlagen
560 Wasserflächen
570 Pflanz- und Saatflächen
590 Sonstige Außenanlagen
Ausbauzustand
0 Endausbauzustand
1 Interimszustand 1
2 Interimszustand 2
3 Interimszustand 3
4 Interimszustand 4
5 Interimszustand 5
6 Interimszustand 6
7 Interimszustand 7
8 Interimszustand 8
9 Interimszustand 9
Index
_A
AA
ZZ
01
99
Planung
Planung
Planung
Ausführung
Ausführung
Massstab
0050
0100
1000
2500
1 : 50
1 : 100
1 : 1000
1 : 2500
Status
1
2
3
Vorabzug
zur Freigabe
Freigegeben
B
C
1
A
1
2
A
B
1
2
1
2
3
4
5
1
A
B
1
Status
Massstab
Index
Ausbauzustand
Raum-/Detailnummer
Ebene/Bereich/Schnitt
Planart
Planausschnitt
Bauteil
Phase
Leistungsbereich
A
47300
47400
2
3
4
1