Vorlage 134/2016 - Bund Hameln

STADT HAMELN
Abteilung/Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.:
14 Finanzen
14-43.00
21.07.2016
134/2016
Beschlussvorlage
ö
Hamelner „Haus der Wirtschaft“;
Gründung einer GmbH & Co. KG
X
Abteilungsleiter/in
Unterschriften
Fachbereichsleiter/in
Fachdezernent/in
Beteiligungen:
21 Recht
Referat Strategische Grundsatzfragen, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit
41 Stadtentwicklung und Planung
43 Bauaufsicht
Unterschrift:
nö
öbF
Oberbürgermeister
STADT HAMELN
Abteilung/Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.:
14 Finanzen
14-43.00
21.07.2016
134/2016
Beschlussvorlage
ö
Hamelner „Haus der Wirtschaft“;
Gründung einer GmbH & Co. KG
X
Beratungsfolge
Gremium
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft
Verwaltungsausschuss
Rat
Sitzungsdatum
10.08.2016
17.08.2016
24.08.2016
nö
öbF
Abstimmungsergebnisse
Ja
Nein
Enth.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Hameln ermächtigt die Verwaltung, alle notwendigen bau- und
gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zur Gründung und Errichtung eines
„Haus der Wirtschaft“ auf dem ehemaligen Gelände des Wienerwald-Restaurants
am Bürgergarten zu schaffen (164er-Ring 1, Grundbuch Hameln, Grundbuchblatt
014502, lfd. Nr.: 0043, Gemarkung Hameln, Flur 55, Flurstück 1/155).
2.
Der Rat der Stadt Hameln beschließt des Weiteren
a) die Gründung einer oder Beteiligung an einer GmbH & Co. KG bestehend aus der
Gesellschafterin Stadt Hameln, dem AdU und der Kreishandwerkerschaft sowie
b) die Einbringung des vorgenannten Grundstückes 164er-Ring 1 in die Kommanditgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten für die Kommanditistin Stadt
Hameln.
Begründung:
1. Hintergrund/ Konzept „Haus der Wirtschaft“
Unter dem gemeinsamen Dach eines „Haus der Wirtschaft“ (HdW) sollen die Aktivitäten
der Ideengeber Stadt Hameln, AdU e.V. und Kreishandwerkerschaft in einer öffentlichen
Einrichtung zur Wirtschaftsförderung zusammengeführt und die vorhandenen Kompetenzen im Hinblick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hameln und der gesamten
Region effektiv und effizient gebündelt werden.
Unternehmen richten ihre Standortentscheidungen zu einem entscheidenden Teil nach
der Qualität der lokalen und regionalen Bedingungen für unternehmerisch erfolgreiches
Handeln aus.
Die Stadt Hameln stellt Flächen und Infrastruktur zur Verfügung, bietet ein breites Angebot an Dienstleistungen und sichert die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern. Die
städtische Wirtschaftsförderung leistet einen wichtigen Beitrag, lokale Angebote und
Standortqualitäten zu vermitteln sowie den Unternehmen einen umfassenden Service zu
bieten. Sie ist damit Teil der Daseinsvorsorge und steigert durch die Unterstützung der
heimischen Unternehmen das wirtschaftliche und soziale Wohl in Hameln. Wirtschaftsförderung ist damit eine zentrale Aufgabe der Kommunalverwaltung, kann aber keinesfalls allein durch die öffentliche Hand umgesetzt werden. Für eine umfassende und tiefgreifende Unterstützung der heimischen Wirtschaft und die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes sind Kooperationen und eine enge Verzahnung mit weiteren Partnern
unerlässlich.
Der Arbeitgeberverband der Unternehmen im Weserbergland e.V. (AdU) sieht sich als
„Sprachrohr der regionalen Wirtschaft“ und hat die Förderung und betriebliche Interessenvertretung seiner Mitglieder aus Industrie, Handel und Gewerbe in wirtschaftlicher und
sozialpolitischer Hinsicht zum Ziel. Er berät seine Mitglieder in allen sozialpolitischen, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und tritt für sie auf diesen Gebieten als Verhandlungspartner auf. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten des AdU liegt in der Wahrnehmung und
Durchsetzung der Mitgliederinteressen gegenüber Politik, öffentlicher Verwaltung, Gewerkschaften und anderen Institutionen.
Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als „Rathaus der Handwerker“. Sie ist für ihre
Mitglieder, d.h. für die in Innungen freiwillig organisierten selbständigen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, sowie die Innungsorganisationen und Obermeister
ein wichtiger Ansprechpartner. Zentrale Themen sind hierbei u.a. die Beratung, Entscheidung und Vertretung der örtlichen Handwerkspolitik und -wirtschaft.
Der enge Kontakt zur Stadt Hameln ist für die beiden genannten Organisationen von großer Bedeutung. Ebenso sind aus Sicht der Stadtverwaltung Vorteile durch direkte Anbindung und engere Zusammenarbeit mit diesen Partnern zu erwarten. Die Arbeit „Tür an
Tür“ ermöglicht nicht nur eine schnelle, gegenseitige Abstimmung, sondern eben auch
die direkte und unkomplizierte Weitervermittlung zur jeweiligen Zuständigkeit. In- dem
sich jeder Partner auf seine Kernkompetenzen bezieht, können Unternehmerinnen und
Unternehmern umfassende Hilfestellungen geboten werden. Durch die verschiedenen
Ansatzpunkte und Ausrichtungen der einzelnen Akteure kann somit eine ganzheitliche
Förderung und Weiterentwicklung der heimischen Wirtschaft im Haus der Wirtschaft vorangetrieben werden. Das gemeinsame HdW bietet die Möglichkeit, kommunale und regionale Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln gemeinsam so zu gestalten,
dass das Arbeitsumfeld für Unternehmen sowie daraus folgend die Arbeits- und Lebensbedingungen für Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis positiv beeinflusst werden.
Zu betonen ist, dass das Konzept des Hauses der Wirtschaft keineswegs nur auf die zuvor
beschriebenen Ankermieter zu beschränken ist. Weitere, für den Wirtschaftsstandort relevante Partner, sind gemäß der oben beschriebenen wirtschaftsfreundlichen und kooperativen Ausrichtung des HdW denkbar und ausdrücklich erwünscht! Durch eine breiter
aufgestellte und aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzte Mieterschaft kann das
Haus der Wirtschaft als gemeinsames Zentrum für alle Belange der Wirtschaft dienen.
Durch die außergewöhnlich enge Kooperation vieler wirtschaftsverbundener Institutionen
können neue Ansätze und Impulse entstehen, die sich positiv auf die gesamte Region
auswirken können. Auch von der Außenwirkung eines derartigen Projektes sind positive
Rückkopplungen auf den gesamten Wirtschaftsraum zu erwarten, da der hohe Stellenwert, den die Belange der Wirtschaft im Raum Hameln und der Umgebung ausmachen,
für auswärtige Wirtschaftsakteure und Investoren sofort ersichtlich ist. Die Wirtschaft als
tragende Säule der Stadt Hameln kann auf diese Weise intern wie extern weiter in den
Fokus gerückt werden.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der öffentliche Charakter des Gebäudes,
welches mit den beschriebenen Institutionen für alle wirtschaftlich agierenden Akteure von bereits etablierten Betrieben bis hin zu jungen Start-Up Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen - ein zentraler Anlaufpunkt sein kann.
Dieser verbindende und offene Charakter könnte sich durch ergänzende Ansätze wie
bspw. der stunden- oder tageweisen Zurverfügungstellung von Infrastruktur wie Technik
und Besprechungs- oder Tagungsräumlichkeiten für Meetings, Vorträge, Diskussionsrunden sowie sog. Coworking-Spaces, also einfach zugänglichen Arbeitsräumen für Freiberufler, Start-Ups oder Kreativwirtschaft noch verstärken. Das HdW wäre damit Ort der Begegnung von Unternehmerinnen und Unternehmern aber auch der Wirtschaftsförderung
und der vorhandenen Partner und könnte Interaktion sowie den Austausch und die gemeinsame Generierung von Wissen und Innovationen fördern. Auf diese Weise können
neben den oben beschriebenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auch aktive
Wirtschaftsleistungen erbracht werden und insbesondere junge Unternehmen unkompliziert unterstützt werden. Die Unterstützungsleistungen können des Weiteren aus wirtschaftlichen Gründen auch in der vorübergehenden Vermietung von Büroflächen auf
dem normalen Immobilienmarkt bestehen.
Das Haus der Wirtschaft kann auf diese Weise zu einem Marktplatz und einem zentralem
Treffpunkt für Unternehmen und wirtschaftlich Interessierte werden und sich damit zu einem besonderen Standortfaktor für unseren Wirtschaftsstandort entwickeln.
2. Die geeignete Rechtsform
Die Errichtung und laufende Verwaltung des „Haus der Wirtschaft“ (HdW) soll von der
eigens zu diesem Zwecke zu gründenden GmbH & Co. KG (noch ohne Firma) vorgenommen werden. Als Kommanditistin wird nach derzeitigem Stand die Stadt Hameln eintreten, daneben der AdU und die Kreishandwerkerschaft in einer noch festzulegenden
Rechtsform. Während die Stadt ihren Anteil über die Einbringung des in ihrem Eigentum
befindlichen Grundstücks am Bürgergarten gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten leistet, sollen die weiteren möglichen Kommanditisten ihre jeweiligen Kommanditeinlagen in bar leisten. Über die Einbringung des Grundstückes am Bürgergarten und den
anteiligen Kosten für die Gründung der GmbH & Co. KG hinaus wird die Stadt Hameln
keine weiteren handels- und gesellschaftsrechtlichen Finanzierungsverpflichtungen übernehmen.
Der Wert des städtischen Grundstückes beläuft sich auf etwa 400 TEUR. Nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nacken, Hillebrand und Partner (NHP, Köln),
handelt es sich bei der Einbringung des vorgenannten Grundstückes nicht um eine Veräußerung, so dass mit der Einbringung des mit etwa 100 Vorkaufsrechten behafteten
Grundstückes keine zivilrechtlichen Hindernisse zu erwarten sind. Das Grundstück kann
dahingehend einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
Als ein weiteres Ergebnis der Vorprüfung durch NHP ist festzuhalten, dass die Einbringung des Grundstückes in die KG anders als im Falle der Einbringung in eine GmbH gem.
§ 5 GrEStG keine Grunderwerbsteuer i.H.v. 5% des Grundstückswertes auslöst. Die Wahl
einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft als Rechtsform erweist sich insofern als
vorteilhaft.
Die weitere gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der GmbH & Co. KG hinsichtlich Geschäftsführung, Gründung und Einbindung einer Komplementär-GmbH, etc. wird in Abstimmung mit den Gesellschaftern durch die WP-Gesellschaft NHP begleitet und dem Rat
der Stadt Hameln in einer Vorlage vorgelegt werden.
Der AdU und die Kreishandwerkerschaft werden nach dem hier zu fassenden Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hameln über diese Vorlage die endgültigen Beschlüsse
über die festzulegende Rechtsform sowie Art und Höhe der Beteiligung in der zu gründenden GmbH & Co. KG fassen.
Die Stadt Hameln ist ebenso wie die übrigen Ideenträger AdU und Kreishandwerkerschaft
daran interessiert, weitere Partner für das HDW zu gewinnen.
3. Planungs- und städtebauliche Beurteilung des HdW
Der als Anlage beigefügte, beispielhafte, hochbauliche Vorentwurf des HdW fügt sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein und ist somit
planungsrechtlich zulässig. Zur planungsrechtlichen Beurteilung ist auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen.
Städtebaulich bildet das HdW das Pendant zum Infocenter und rundet somit das Gesamtbild ab. Das dreigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss bildet sowohl zur
Deisterallee als auch zum 164er Ring einen prägnanten Raumabschluss. Stadträumlich
überzeugend ist zudem der offene Charakter von Gebäude und Grundstück.
Die Überlegungen zum ruhenden Verkehr, wie Tiefgarage und Lage der Zufahrt sowie
Schrägaufstellung am 164er Ring, sind gut gelöst. Die Querungshilfe muss in diesem Zuge
überplant und ggf. umgebaut werden.
Die durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäume auf dem Baugrundstück werden
in der Planung berücksichtigt.. Der Baumbestand im Bürgergarten wird durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Die Nutzung und Zugänglichkeit des Bürgergartens wird in
keiner Weise eingeschränkt.
4. Bauaufsichtliche und denkmalpflegerische Beurteilung
Das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude ist kein Baudenkmal nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG). Im Rahmen der Baugenehmigung wird eine umfassende Prüfung aller anderen bauordnungsrechtlichen Belange erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Beurteilung einer ggfs. unzulässigen Beeinträchtigung der nächstgelegenen Baudenkmale gemäß §8 NDSchG (Pavillons, Deisterallee, Deisterstraße), die jedoch aus heutiger Sicht nicht erkennbar ist.
F i n a n z i e l l e Au s w i r k u n g e n :
Ja, in Form von anteiligen Kosten für die Gründung (konzeptionelle, gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung, Gesellschaftsverträge, notarielle Beurkundung) der GmbH & Co. KG
in Höhe des endgültigen prozentualen städtischen Gesellschaftsanteils. Das Vermögen in
der städtischen Bilanz bleibt durch die Einbringung des Grundstücks am Bürgergarten in die
Kommanditgesellschaft unverändert. Dem bilanziellen Abgang des Grundstückes steht ein
wertgleicher Zugang im Finanzvermögen gegenüber.