Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach AELF-Info Ausgabe Aug./Sept. 2016 1 Neues aus InVeKoS 2 2 Rat zur Herbstsaat 3 3 Zwischenfruchtanbau und Greening 3 4 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen: Höchste Zeit für die Entscheidung 4 5 Informationen zur Düngung 5 6 Schwachstellenanalyse im Milchviehbetrieb 6 7 Bildungsprogramm Landwirt - BiLa 6 8 Landwirtschaftsschule Ansbach - Abteilung Landwirtschaft 7 9 Kinderleicht und lecker 8 10 Qualifizierungsmaßnahmen 2016/2017 8 11 Hauswirtschaft erlernen an der LWS Ansbach 8 12 Grundlagenseminar Direktvermarktung 2016/2017 9 13 Fichten-Borkenkäfer - erste Generation fliegt aus 10 14 Schäden an Kiefern 11 15 Freiwilliger Landtausch - Sondernohe 11 16 Gewittersturm über dem südöstlichen Landkreis Ansbach 13 "Rat zur Herbstsaat" AELF Ansbach und Erzeugerringberatung - Beginn jeweils 20:00 Uhr: Mittwoch, 07.09.2016, Gasthaus "Ochsen", Rothenburg o. d. T. Freitag, 09.09.2016, Gasthaus "Zum Lamm", Lentersheim Montag, 12.09.2016, Gasthaus "Rollbühler", Bernau Dienstag, 13.09.2016, Brauereigaststätte "Dorn", Bruckberg AELF-Info Datum: Seite 1 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 1 Neues aus InVeKoS Anbau großkörniger Leguminosen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) (Merkblatt zum Mehrfachantrag 2016, Seite 12) Großkörnige Leguminosen müssen sich mindestens vom 15.05. bis 15.08.2016 auf der Fläche befinden. Tritt die Erntereife der Körner und Früchte (z. Bsp. bei Körnererbsen bzw. bei der Nutzung als Ganzpflanzensilage) bereits vor dem 15. August ein, darf die Ernte vor dem 15.08. erfolgen, wenn der Betriebsinhaber die Ernte spätestens drei Tage vor deren Beginn dem AELF anzeigt. Bei Nichtanzeige eines Erntetermins vor dem 15. August wird die großkörnige Leguminosen-Fläche nicht als ÖVF anerkannt. Nach Beendigung des Anbaus der stickstoffbindenden Pflanzen im Antragsjahr 2016 ist der Nachbau einer Winterkultur oder Winterzwischenfrucht erforderlich. Die Zwischenfrucht muss bis zum 15.01.2016 auf der Fläche verbleiben. Eine Beweidung des Zwischenfrucht-Aufwuchses sowie ein Walzen/Häckseln/Schlegeln sind erlaubt. Futternutzung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Aufgrund der extremen Witterungsereignisse (Starkregen und Hochwasser) in der Stadt und im Landkreis Ansbach ist ab dem 01. Juli auf brachliegenden Flächen (NC 062) und Feldrändern (NC 058) als ÖVF sowie auf glöZ-Flächen (NC 591) eine Futtergewinnung generell zugelassen. Das Futter darf auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an viehhaltende Betriebe abgegeben werden. Eine Verwertung in der Biogasanlage ist unzulässig. Die Ausnahmeregelung der Futternutzung gilt nur für die oben genannten Nutzungscodes. Eine Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten ist demzufolge untersagt. Nachträgliche Änderungen bei beantragten Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Als Ersatz für beantragte ÖVF kommen nur Zwischenfrüchte in Frage. Die Änderung darf keine größere gewichtete ÖVF-Fläche ergeben als ursprünglich beantragt wurde. Liegt eine neu angegebene ÖVF-Fläche auf einer nicht im Flächen- und Nutzungsnachweis 2016 beantragten Fläche (Flächenzugang im Sommer/Herbst 2016), kann diese Fläche nicht als Ersatzfläche anerkannt werden. Die Änderung muss dem AELF bis spätestens 4. Oktober 2016 schriftlich (Formblatt unter http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/a_oevf.pdf) mitgeteilt werden. Der Anbau der Zwischenfrucht muss jedoch bis spätestens 01.10.2016 erfolgen. Wenn Zwischenfrüchte durch Zwischenfrüchte ersetzt werden ist keine Begründung erforderlich. Werden andere ÖVF durch Zwischenfrüchte ersetzt dann können folgende Gründe für eine Änderung anerkannt werden: a) unvorhersehbare Witterungsbedingungen b) vorzeitiger Flächenumbruch aus phytosanitären Gründen c) nicht zu erwartender Flächenabgang. AELF-Info Datum: Seite 2 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 2 Rat zur Herbstsaat Das AELF Ansbach und die Erzeugerringberatung bieten im September wieder vier Veranstaltungen zur Herbstsaat an. Die Termine und Veranstaltungsorte finden Sie auf der Titelseite. Schwerpunktthemen sind: Sortenberatung und Marktentwicklungen, Aktuelle Empfehlungen zum Pflanzenschutz, sowie Aktuelles aus dem AELF. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich neutral und unabhängig zu informieren Sortenempfehlung Wintergerste und Winterraps Bei Redaktionsschluss lagen die Empfehlungen für den Herbstanbau 2016 noch nicht vor. Es wird auf die Homepage des Amtes (www.aelf-an.bayern.de in der Rubrik Pflanzenbau) bzw. auf die Homepage der Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de) verwiesen. 3 Zwischenfruchtanbau und Greening Zwischenfrüchte bringen vielfältigen Nutzen: Auflockerung intensiver einseitiger Fruchtfolgen Versorgung des Bodens mit organischer Substanz zum Ausgleich der Humusbilanz Erhöhung der biologischen Aktivität durch Förderung des Bodenlebens Bodenverbesserung durch krümelstabilisierende und bodenlockernde Wirkung Minderung von Rübennematoden bei Anbau von resistenten Ölrettich- oder Senfsorten Aufnahme und Bindung des im Boden verfügbaren Stickstoffs Ausbringung von Wirtschaftsdünger nach Ernte der Hauptfrucht Bodenbedeckung zwischen den Hauptfrüchten Verminderung von Verschlämmung und Bodenerosion Verbesserte Wasseraufnahmefähigkeit und Wasserspeicherfähigkeit besonders in Trockenzeiten Schließen von Futterlücken bzw. Vornutzung vor Silomais. Seit der EU-Agrarreform 2015 bekommt der Zwischenfruchtanbau auch im Hinblick auf EUBeihilfen im Rahmen des Greening eine weitere wichtige Bedeutung. Bei Betrieben mit mehr als 15 ha Ackerfläche sind mindestens 5% der Ackerfläche als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bereitzustellen. Möglichkeiten zur Schaffung von ÖVF bestehen z. B. über Pufferstreifen, Waldrandstreifen, Feldrandstreifen, Stilllegung, Leguminosenanbau, Grasuntersaat und Zwischenfruchtanbau (siehe auch Merkblatt MFA 2016 ab Seite 9). Beim Anbau von Zwischenfrüchten als ÖVF sind folgende Punkte zu beachten: Die Aussaat von Zwischenfrüchten muss aus einer Kulturpflanzenmischung aus mindestens zwei Arten gemäß Anlage 3 DirektZahlDurchfV bestehen (siehe z. B. Greening-Merkblatt der LfL, Seiten 8 - 10: www.lfl.bayern.de/publikationen/informationen/108481/index.php). Keine Art darf mehr als 60% Anteil an den Samen der Mischung haben. Der Anteil der Gräser an den Samen darf insgesamt maximal 60% betragen. AELF-Info Datum: Seite 3 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach Zwischenfruchtmischungen können auch selbst betriebsindividuell unter Beachtung der o.g. Vorgaben zusammengestellt werden. Saatgutetiketten und Saatgutrechnungen sind für evtl. Kontrollen für mind. 6 Jahre aufzubewahren. Bei Eigenmischung ist eine Rückstellprobe bis zum 31.12. des Folgejahres vorzuhalten. Die Aussaat der Zwischenfruchtmischung ist vom 16. Juli bis spätestens 01. Oktober möglich. Nach der Zwischenfrucht muss im Folgejahr wiederum eine Hauptkultur folgen, jedoch nicht die vorherige Zwischenfrucht. Die Zwischenfrucht kann jedoch als Begrünung für eine folgende Brache dienen. Zwischenfrüchte müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen werden. Ein Walzen, Häckseln oder Schlegeln des Zwischenfruchtaufwuchses ist zulässig. Die Anwendung von mineralischen N-Dünger, Klärschlamm und chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen ist im Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur nicht zulässig. Eine Nutzung der Zwischenfrucht als Weide für Schafe oder Ziegen ist möglich. Im Folgejahr ist auch das Beweiden mit Rindern erlaubt. Nach dem 15. Januar ist jegliche Nutzung des Aufwuchses möglich. Jede Fläche kann in einem Antragsjahr nur einmal als ÖVF dienen. Es ist z. B. nicht möglich, im Antragsjahr auf derselben Fläche sowohl Eiweißpflanzen als auch im Herbst nachfolgende Zwischenfrüchte jeweils als ÖVF heranzuziehen. Die Mindestgröße für die Anrechnungsfähigkeit als ÖVF beträgt 0,1 ha. Zwischenfrüchte als ÖVF sind mit dem Faktor 0,3 anrechenbar. Für ein Hektar ÖVF werden 3,34 ha Zwischenfruchtanbau benötigt. 4 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen: Höchste Zeit für die Entscheidung Die heftigen Niederschläge (zum Teil Jahrhundertniederschläge) im Frühsommer 2016 haben gezeigt, dass es besonders wichtig ist, unsere Oberflächengewässer und den Boden zu schützen. Gewässer- und Erosionsschutzstreifen sichern Wasserspeicherung und Wasserabfluss, reduzieren Stoffeinträge durch Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, verringern Bodeneinträge in die Gewässer und bilden wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Bewachsene Pufferstreifen entlang von Flüssen, Bächen, Gräben und Stillgewässern dienen dem Hochwasserschutz, der Gewässerreinhaltung und dem Naturschutz. Als Gewässer gelten ständig wasserführende und periodisch wasserführende Gewässer. Letztere kennzeichnen sich durch gewässertypische Pflanzen an der Gewässersohle (z.B. Schilf, Binsen, Seggen). Ein weiterer Punkt, der für die Anlage von Gewässerrandstreifen spricht, ist die Erfüllung der Hangauflagen beim Pflanzenschutz: Diese erfordern entlang von dauernd oder periodisch wasserführenden Gewässern bei Schlägen mit einer Hangneigung von über 2% (2 Höhenmeter auf 100 m, gemessen ab Uferböschung) einen unbehandelten, geschlossen bewachsenen Randstreifen, der je nach Auflage zwischen 5 und 20 m breit sein muss. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Mulchsaat – oder Direktsaatverfahren erfolgt und bei der Mulchsaat eine mindestens 30%ige (!) Mulchbedeckung zum Zeitpunkt der Anwendung vorliegt. Ein AELF-Info Datum: Seite 4 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach befestigter Weg zwischen Gewässer und zu behandelnder Fläche hebt diese Auflagen nicht auf. Gewässer- und Erosionsschutzstreifen können über KULAP - Maßnahme B34 - gefördert werden. Allerdings ist derzeit noch nicht sicher, ob eine Kulap-Förderung in 2017 wieder angeboten wird. Folgende Vorgaben sind dabei voraussichtlich einzuhalten: 5 – 30 m breiter Grünstreifen entlang von Gewässern auf Ackerland. keine Düngung, kein chem. Pflanzenschutz keine Bodenbearbeitung Nutzung erforderlich, mind. 1x/Jahr: Beweiden, Mähen oder Mulchen Kein DG-Status nach 5-jährigem Verpflichtungszeitraum. Lage und Größe des Grünstreifens ist mit dem zuständigen AELF abzustimmen. Zuwendung: 920 €/ha Grünstreifen Pufferstreifen können auch im Greening als ÖVF angelegt werden. Dabei sind folgende Vorgaben einzuhalten: 1 – 20 m breiter Pufferstreifen entlang von Gewässern auf Grünland oder Ackerland Sie können auch Ufervegetation bis zu einer Breite von 10 Meter umfassen. Keine Düngung, kein chem. Pflanzenschutz Schnittnutzung und Beweidung nur außerhalb des Zeitraums vom 01.04 bis 30.06. Greeningfaktor: 1,5 5 Informationen zur Düngung Kalkung Halten Sie ihre Flächen im Blick und beachten Sie die Bodenuntersuchungsergebnisse. Für eine Kalkung bietet sich die Zeit nach der Getreideernte besonders an, weil die Böden gut befahrbar und die Fahrgassen noch zu erkennen sind. Mit der folgenden Stoppelbearbeitung kann dann der Kalk gut in die Krume eingemischt werden. Vor allem Wintergerste und auch Raps und Mais reagieren empfindlich auf zu niedrige pH-Werte im Boden. Die Höhe der Kalkung richtet sich nach dem in der Bodenuntersuchung ausgewiesenen pH-Wert und der Bodenart. Für die meisten Flächen ist die Anwendung von kohlensaurem Kalk ausreichend. Nur wenn es auf eine sehr schnelle Wirkgeschwindigkeit ankommt, kann auch Branntkalk bzw. ein Mischkalk verwendet werden. Beachten Sie, dass in der Bodenuntersuchung der Kalkbedarf in der Oxidform (CaO = Calciumoxid) angegeben wird. Branntkalk enthält ca. 90 % CaO, Kohlensaurer Kalk enthält um die 50 % CaO und Carbokalk knapp 30 % CaO. Einige Kalkdünger enthalten Nebenbestandteile, die in der Düngeplanung mit berücksichtigt werden können. Magnesiumhaltige Kalke liefern einen kostengünstigen Magnesiumdünger. Carbokalk enthält in nennenswertem Umfang auch Magnesium und Phosphat. Beim kohlensauren Kalk hängt die Wirkgeschwindigkeit auch von der Mahlfeinheit ab. Je feiner gemahlen, desto schneller setzt die Wirkung ein. Wirtschaftsdünger im Sommer und Herbst Zur anstehenden Düngung der abgeernteten Felder mit Gülle, Jauche, Biogasgärrest und flüssigem Klärschlamm sind die Vorschriften zur guten fachlichen Praxis beim Düngen zu beachten. Derzeit hat die bisherige Düngeverordnung noch ihre Gültigkeit: AELF-Info Datum: Seite 5 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach Ausbringung nach der Ernte der Hauptfrucht nur soweit Nährstoffbedarf besteht, d.h. zur Aussaat von Haupt- oder Zwischenfrüchten oder zu Getreidestroh (zeitnah!). Die Ausbringmenge ist auf maximal 80 kg Gesamt-N bzw. 40 kg Ammonium-N je Hektar begrenzt. Bei der Aufnahme von Biogasgärresten sind die entsprechenden Nährstoffmengen dem Analyseergebnis bzw. Lieferschein zu entnehmen. Bei höheren Temperaturen geht innerhalb kürzester Zeit der wertvolle AmmoniumStickstoff durch Ausgasung verloren. Für die o.g. Düngemittel sowie für Geflügelkot gilt die Einarbeitungspflicht innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung! Regen nach der Ausbringung ersetzt die Einarbeitung nicht! Zu fließenden und stehenden Oberflächengewässern ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. Bei ebenen Flächen sind 3 Meter zur Böschungsoberkante vorgeschrieben. Falls eine direkte Einbringung des Düngers in den Boden erfolgt oder eine Grenzstreueinrichtung bzw. Schleppschlauch, -schuh vorhanden ist, verringert sich der Abstand auf einen Meter. Es ist jedoch darauf zu achten, dass auch bei einem stärkeren Niederschlag (Gewitter) Düngemittel nicht in Gewässer abgeschwemmt werden können! Das bedeutet, dass im Einzelfall, je nach Lage und Form des Grundstücks ein größerer Abstand sinnvoll sein kann. 6 Schwachstellenanalyse im Milchviehbetrieb Die Landwirtschaft befindet sich in wirtschaftlich turbulenten Zeiten. Aktuell liegen die Milchpreise weit unter den Produktionskosten – sogar bei den allerbesten Betrieben. Leider ist ein Ende des Preistals noch nicht in Sicht und viele Milchproduzenten sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Unsere Buchführungsauswertungen zeigen regelmäßig, dass beim Betriebserfolg der Unterschied zwischen dem oberen und unteren Viertel hauptsächlich durch höhere Kosten verursacht wird. In Zeiten niedriger Erzeugerpreise ist es daher ratsam, der (Dauer-)Aufgabe „Kosten senken“ große Aufmerksamkeit zu schenken. Mögliche Einsparungen können zwar die Einkommensausfälle nicht ausgleichen, aber geringere Verluste können helfen das Preistal zu überstehen! Unsere Erfahrung zeigt, dass nahezu in jedem Betrieb Möglichkeiten zur Kostensenkung vorhanden sind. Mit unserer Beratung zur Schwachstellenanalyse möchten wir Ihnen helfen, Ihren Betrieb zu durchleuchten und vorhandene Gewinnreserven gemeinsam aufzudecken. Das AELF Ansbach bietet daher für interessierte Betriebe folgende Unterstützungsmöglichkeiten an: Schwachstellenanalyse: In welchen Bereichen liegt die eigene Produktion unterhalb des regionalen Durchschnitts? Wo lässt sich die Produktionstechnik noch steigern? Welche Auswirkungen haben die Verbesserungen auf den Betriebserfolg? Monatliche Liquiditätsplanung: Welche Ein- und Auszahlungen kommen auf den Betrieb zu und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Model: 0981/8908-140 7 Bildungsprogramm Landwirt - BiLa Am Dienstag, den 11. Okt. 2016 beginnt das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) für das Winterhalbjahr 2016/17. Die landwirtschaftliche Betriebsführung ist Schwerpunktthema in AELF-Info Datum: Seite 6 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach diesem Winter. Dazu werden ein Grundlagenmodul und zwei Schwerpunktmodule angeboten. Das Bildungsprogramm Landwirt ist als Informationsveranstaltung für Nebenerwerbslandwirte mit außer-landwirtschaftlicher Berufsausbildung konzipiert. Folgende Module werden 2016/2017 angeboten: Grundlagenmodul: „2.3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ Termin ab 11.10.2016 (4 Abende mit den Themen Produktionsfaktoren, Kapitalkosten, Deckungsbeiträge – pflanzliche Produktion, Erfolgsrechnung) Schwerpunktmodul "5.1 Wirtschaftlichkeit des Unternehmens" Termin ab 15.11.2016 (4 Abende mit den Themen Kostenverhalten Maschinen, Übungen zur Erfolgsrechnung, Deckungsbeiträge – tierische Produktion, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Staatliche Finanzierungshilfe/Förderung) Schwerpunktmodule „6. Steuern, Soziales, Recht, Fördervollzug und Cross Compliance“ Termin ab 17.01.2017 (5 Abende mit den Themen Flächenbezogene Förderung einschl. Agrarumweltmaßnahmen, Steuern und Versicherungen, Hofübergabe und Rechtsfragen, VorOrt-Kontrolle durch Veterinäramt, Vor-Ort-Kontrolle durch Prüfdienst) Veranstaltungsort ist die Landwirtschaftsschule Ansbach, 1. Stock, Mariusstraße 24, 91522 Ansbach Die Bila-Seminare finden jeweils am Dienstag von 19:00 – 22.00 Uhr statt. Ein Unkostenbeitrag von 10 € je Modul wird in Rechnung gestellt. Das ausführliche Programm und weitere Informationen zum Bildungsprogramm Landwirt finden Sie unter: http://www.aelf-an.bayern.de/bildung/landwirtschaft/index.php Die Anmeldung zu den Bila-Modulen erfolgt im Bildungsportal unter folgender Adresse: https://www.weiterbildung.bayern.de Für Fragen steht Ihnen Elisabeth Hüsam zur Verfügung Tel.: 0981/8908-146, email: [email protected] 8 Landwirtschaftsschule Ansbach - Abteilung Landwirtschaft An der Landwirtschaftsschule Ansbach, Abteilung Landwirtschaft, gehen aktuell das Praxisjahr und das 2. Semester zu Ende. Das neue Wintersemester beginnt für 1. und 3. Semester am Freitag, 21. Oktober 2016 um 9 Uhr mit Eröffnungsgottesdienst und anschließender Einführung. Geplant wird aktuell auch eine Fahrt zur EuroTier mit beiden Semestern. Zusätzlich wird voraussichtlich im November das neue Praxisjahr eröffnet. Informationen dazu gibt es von Schulleiter Herrn Kerwagen unter 0981/8908-193. Alle Interessenten werden gebeten, sich möglichst bald unter 0981/8908-238 anzumelden. AELF-Info Datum: Seite 7 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 9 Kinderleicht und lecker Fit und gesund durch den Familienalltag mit Kindern bis zu drei Jahren Unter diesem Motto veranstaltet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach kostenlose Kurse rund um die Themen Ernährung und Bewegung für Eltern, Großeltern und Betreuungspersonen von Kindern bis einschließlich drei Jahren. Das Angebot reicht von Vorträgen zu gesunder Kinderernährung und Ernährungserziehung über Kochkurse bis zu Besuchen auf dem Bauernhof. Aufgrund der großen Nachfrage werden noch zusätzliche Termine angeboten, die nicht in den ausliegenden Flyern genannt sind. Bitte melden Sie sich zu den Kursen an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Weitere Informationen und Anmeldung auf der Internetseite des Amtes: www.aelfan.bayern.de/ernaehrung/familie. Wir freuen uns auf Sie! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ernährung Heike Straußberger, Tel. 0981/8908-0 – oder per e-mail [email protected]. 10 Qualifizierungsmaßnahmen 2016/2017 In diesem Jahr wird es noch einmal ein Qualifizierungsheft in gedruckter Form am Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten zum Abholen geben, aber ansonsten soll die Information und Organisation über das „Bildungsportal“ (www.weiterbildung.bayern.de) erfolgen. Alle Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Erwerbskombinationen („Betriebsmanagement“, „Direktvermarktung“, „Freizeit/Urlaub auf dem Bauernhof“, „Dienstleistungen“ und „Erlebnisorientierte Angebote“), das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) und alle Angebote aus dem Bereich Ernährung und Bewegung für junge Eltern und Familien werden im Bildungsportal eingestellt. Die geplanten Qualifizierungsmaßnahmen können ab Ende August/Anfang September im Bildungsportal eingesehen werden und die Interessenten sollen sich auch dort direkt anmelden. 11 Hauswirtschaft erlernen an der LWS Ansbach …in der Hauswirtschaft lernt man nie aus Einsemestriger Studiengang für Hauswirtschaft Die Landwirtschaftsschule Ansbach Abteilung Hauswirtschaft startet am Mittwoch, den 14. September 2016 einen neuen Teilzeitstudiengang mit voraussichtlich 26 Studierenden. Um möglichst vielen Interessierten den Besuch der Schule zu ermöglichen, findet der Unterricht in Teilzeit statt. Der Theorieunterricht findet am Mittwochnachmittag für alle statt. Die Praxis wird in zwei Gruppen am Mittwochvormittag bzw. Mittwochabend unterrichtet. Der Studiengang vermittelt in insgesamt 660 Unterrichtsstunden - Praktische Fertigkeiten und breites Fachwissen in den Bereichen Hauswirtschaft, Familien- und Haushaltsmanagement AELF-Info Datum: Seite 8 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach - Stärkt Persönlichkeit und Auftreten - Fördert unternehmerisches Denken und Handeln und - vermittelt die berufs-und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden und Anleiten von Personen. Nach dem Studiengang strebt ein großer Teil der Teilnehmerinnen die Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin im Sommer 2018 an. Information zur Fortbildung „Meisterin der Hauswirtschaft“ Fortbildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ermöglicht aber auch einen betriebsinternen Aufstieg in eine Führungsposition und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche selbständige Tätigkeit. Im November startet voraussichtlich wieder ein berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft. Bereits zum vierten Mal bieten die beiden Träger Diakonie Neuendettelsau und Fortbildungszentrum Triesdorf in Kooperation einen Lehrgang zur Vorbereitung auf diese Prüfung an. Der Unterricht findet an einem Tag pro Woche sowohl in Einrichtungen der Diakonie Neuendettelsau, als auch an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Mittelfranken (überwiegend aber am Amt in Ansbach) statt und dauert von November 2016 bis Februar 2019, wobei die Ferienzeiten unterrichtsfrei sind. Die zukünftigen Meisterinnen werden optimal auf ihre späteren beruflichen Einsatzgebiete vorbereitet. Das Berufsbild der Meisterin umfasst Tätigkeiten als hauswirtschaftliche Fachund Führungskraft mit Ausbilderfunktion in Haushalten unterschiedlicher Strukturen, z.B. in Senioreneinrichtungen oder Betriebskantinen. Aber auch als Unternehmerin auf dem Sektor hauswirtschaftlicher Dienstleistungen, in der Direktvermarktung und in der Gästebeherbergung sowie als Fachkraft bei Verbänden, Fachverlagen und Presseorganen kann die Meisterin tätig werden. Der angebotene Lehrgang vermittelt daher betriebswirtschaftliche Grundlagen, Qualitäts-, Projekt- und Personalmanagement, Inhalte zu hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen, Berufsausbildung und Mitarbeiterführung. Weitere Informationen erhalten interessierte Hauswirtschafterinnen am Fortbildungszentrum für Hauswirtschaft in Triesdorf bei Frau Judith Regler-Keitel, Tel. 09826 18-7300 Frau Martina Kladny, Tel. 09826 18-7304 12 Grundlagenseminar Direktvermarktung 2016/2017 Das Angebot richtet sich an alle, die einen Betriebszweig Direktvermarkung ausbauen bzw. optimieren wollen und an Neueinsteiger. Das Seminar schließt mit einem Zertifikat ab. Eine Informationsveranstaltung dazu findet am Dienstag, 18. Oktober 2016 in der Ilmtaferne in 85290 Geisenfeld statt. Anmeldungen sind bereits jetzt möglich: www.weiterbildung.bayern.de Die Qualifizierung findet von November 2016 bis März 2017 statt AELF-Info Datum: Seite 9 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach mit insgesamt 12 Seminartagen und einer Abschlussveranstaltung in jeweils 2-tägigen Modulen mit Übernachtungsmöglichkeit an unterschiedlichen Lehrgangsorten mit bäuerlichen Gastronomiebetrieben in ganz Bayern Kosten: 300 € Lehrgangskosten sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung Die Seminarplätze sind begrenzt und werden in Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Information und Durchführung: Sabine Biberger, Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung am AELF Ingolstadt, Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt Telefon: +49 841 3109-0, E-Mail: [email protected] 13 Fichten-Borkenkäfer - erste Generation fliegt aus Die erste Generation des Buchdruckers hat in weiten Teilen Bayerns das Puppenstadium abgeschlossen. Der Ausflug der 1. Käfer-Generation hat nach einem sogenannten Reifungsfraß bereits begonnen. Die Fangzahlen sind dieses Jahr höher als im Vorjahr. Ab einer Fangmenge von 3.000 Buchdruckern in einer Kalenderwoche muss mit frischem Stehendbefall gerechnet werden. Anfang Juni begann der Ausflug zur Anlage der Geschwisterbrut. Die ausgiebigen Regenfälle der letzten Zeit verhalfen zwar den Fichten zu einer guten Wasserversorgung; die Bäume können jedoch dem Ansturm der Käfer an vielen Standorten nur bedingt standhalten. Kupferstecher Beim Kupferstecher waren bisher an allen Monitoring-Standorten keine erhöhten Fangzahlen zu verzeichnen. Dies ist jedoch kein Grund zur Entwarnung. In den Beständen ist vielfach noch Kupferstecher-Altbefall aus dem Vorjahr vorhanden. Inzwischen ist auch vereinzelt erster Neubefall zu beobachten. Empfehlungen Befallene Fichten sollten umgehend eingeschlagen und aus dem Wald gebracht werden, um den Ausflug der Jungkäfer und damit den Neubefall weiterer Fichten zu verhindern. Kronenmaterial und Resthölzer (stärkere Äste, Gipfelstücke) müssen ebenfalls aus dem Wald gebracht, gehackt oder verbrannt werden (Waldbrandrisiko beachten). Bereits Anfang Juni schwärmte der Buchdrucker zur Anlage der Geschwisterbrut aus. Aufgrund der intensiven Regenfälle der letzten Woche ist Bohrmehl jedoch kaum zu finden. Hier ist vor allem nach Harztrichtern und verklebtem Bohrmehl zu suchen. In die Gassen eingebautes Kronenmaterial kann vom Kupferstecher befallen werden. Daher sollte auch dieses Kronenmaterial kontrolliert und die Gasse gegebenenfalls, nach Abschluss der Arbeiten, gemulcht werden. Bei verzögerter Abfuhr ist bei Stammholz auch eine Polterbehandlung mit Pflanzenschutzmitteln in Betracht zu ziehen. Die Fallenfänge pro Woche für Buchdrucker und Kupferstecher an den fünf Monitoringstandorten im Landkreis Ansbach sind zu finden unter www.borkenkaefer.org bzw. direkt unter http://www.fovgis.bayern.de/borki/ AELF-Info Datum: Seite 10 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 14 Schäden an Kiefern Aktuelles zur Waldschutzsituation in Mittelfranken Die Kiefer ist mit einem Flächenanteil von 19% die zweithäufigste Baumart in den bayerischen Wäldern. In Mittelfranken hat sie einen mehr als doppelt so hohen Anteil von 44,7%. Seit dem Trockenjahr 2015 treten vermehrt Schäden an unseren Kiefern auf. Dies äußert sich oft gut sichtbar durch bereits aus der Ferne erkennbare rote Baumkronen. Die Ursachen dafür stehen vermutlich mit den zurückliegenden extremen Hitzeereignissen im letzten Sommer in Zusammenhang. Die Kronen verbrennen oder verdorren regelrecht, da der Baum sie nicht mehr mit ausreichend Wasser versorgen kann. Denn die Kiefer verträgt zwar Trockenheit, aber keine zu starke und zu häufige Hitze. Im Gegenteil: Heimisch ist die Kiefer in den kalt-trockenen Klimaten Europas, wie z. B. in Skandinavien und Russland. Neben dem Wassermangel führen Trockenperioden auch zu einer Unterversorgung des Baumes mit Nährstoffen. Die durch die Trockenheit ausgelöste Schwächung der Kiefern begünstigt die sekundäre Schädigung der Bäume durch Schädlinge und Parasiten. So nimmt die Empfänglichkeit gegenüber Mistelbefall immer mehr zu und der Blaue Kiefernprachtkäfer hat bei geschwächten Kiefern leichtes Spiel. Seit vergangenem Jahr wird die Waldkiefer zudem vermehrt durch das Kieferntriebsterben bedroht. Ausgelöst wird die Verkümmerung der jungen Triebe durch einen aggressiven Baumpilz – Diplodia pinea. Aufgrund des hohen Kiefernvorkommens in Mittelfranken ist der Anteil der befallenen Bäume hier verhältnismäßig hoch – insgesamt jedoch unter zwei Prozent. Lediglich bereits zuvor geschwächte Kiefern überleben die Pilzinfektion nicht. Aktuell werden das mittelfränkische Aufkommen von Diplodia pinea sowie dessen Herkunft und Verbreitung intensiv durch die Landesanstalt für Waldwirtschaft untersucht. Denn nicht jede tote Kiefer ist automatisch Opfer der Infektion geworden. Ralf Petercord, Waldschutzexperte von der LWF meint, dass viele Bäume in der Folge der Trockenheit des letzten Sommers abgestorben sind. Die Zahl der extremen Hitzeereignisse von Temperaturen um 40°C und mehr wird künftig weiter ansteigen. Im Rahmen der derzeit laufenden Waldzustandserhebung, die alljährlich den Benadelungs- und Belaubungszustand unserer wichtigsten Waldbaumarten dokumentiert, werden heuer auch die Trockenschäden an den Baumkronen mit aufgenommen. Die LWF wertet die Erhebungen aus. Erste Ergebnisse werden im Herbst erwartet. Für die Bedrohung der Kiefer durch Prachtkäfer, Mistel und Diplodia pinea gibt es leider keine Vorsorge. Hier hilft nur der Waldumbau: Die Umwandlung reiner Kiefernwälder in artenreiche Mischwälder unter der Beteiligung von Buche, Eiche oder Tanne. Hierbei sind wir auch dank der Fördermöglichkeiten auf einem guten Weg. 15 Freiwilliger Landtausch - Sondernohe Zur Neuordnung von Waldgrundstücken erfolgreich abgeschlossen AELF-Info Datum: Seite 11 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach Der Freiwillige Landtausch zur Neuordnung von Waldgrundstücken im Osten des Flachslandener Ortsteiles Sondernohe wurde erfolgreich abgeschlossen. Gemäß dem Motto „Freiwillig, schnell und kostengünstig“ wurden im Landtausch Waldgrundstücke von 21 Eigentümern zusammengelegt. Für die Grundeigentümer fielen dabei nur geringe Kosten an. Angeregt wurde der Freiwillige Landtausch, der wie der Namen bereits sagt, ganz auf das Prinzip Freiwilligkeit setzt, durch den Waldeigentümer Markus Engelhard. Dieser war an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach (AELF Ansbach) mit der Bitte herangetreten, die Waldeigentümer über die Möglichkeiten eines Freiwilligen Landtausches zu informieren. Während das AELF Ansbach sich um die forstlichen Aspekte kümmerte war das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE) für die katastertechnische Ausarbeitung zuständig. Die BBV-LandSiedlung als beauftragter Helfer führte die Tauschverhandlungen. Durch Zusammenlegung von 98 zu nunmehr 31 Flurstücken konnte die durchschnittliche Flurstücksgröße von 0,07 Hektar auf nunmehr 0,25 Hektar mehr als verdreifacht werden. Für die arrondierten Flächen ergeben sich insgesamt geringere Anfahrtswege und klare Grenzverläufe. Eine deutlich günstigere Bewirtschaftung und ein effizienter Unternehmenseinsatz werden so ermöglicht. Dies führt auch zu einer Wertsteigerung der betroffenen Waldgrundstücke. Mit den verbesserten Strukturen sind wichtige Voraussetzungen für die künftig mögliche Umsetzung eines Waldbauplans zur besseren und nachhaltigen Bewirtschaftung des Privatwaldes geschaffen worden. Zum Abschluss des Landtauschs luden beide Ämter zu einem Pressegespräch nach Sondernohe ein. An diesem Termin nahmen neben den Vertretern der zuständigen Behörden die BBV Landsiedlung, Bürgermeister Henninger und die Waldeigentümer teil. Im festlichen Rahmen schilderte u.a. Markus Engelhard seine positiven Erfahrungen zu dem Verfahren. Tabelle 1: Freiwilliger Landtausch - Sondernohe Ein vorbildliches Beispiel, zur Nachahmung empfohlen! AELF-Info Datum: Seite 12 von 13 31.07.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 16 Gewittersturm über dem südöstlichen Landkreis Ansbach Schadensausmaß Am Montag, den 11.07.2016 zog über den südöstlichen Landkreis im Raum Ehingen/Bechhofen ein Gewittersturm, der mit starken Windböen einherging. Innerhalb einer halben Stunde ergossen sich zum Teil 40 Liter Regen pro Quadratmeter. Dieser Gewittersturm ließ nicht nur Keller mit Wasser volllaufen, auch im Wald kam es zu größeren Schäden. Bis zu 5000 Festmeter Holz wurden entweder geworfen, gebrochen oder angeschoben und müssen dringend aufgearbeitet werden. Waldschutz Wer jetzt durch die Wälder geht, sieht zum Glück keine großen Schadflächen. Meist hat es nur einzelne Bäume oder kleinere Nester betroffen. Diese gilt es zu finden und dann zügig aufzuarbeiten. Insbesondere Fichten müssen schnell aufgearbeitet werden. Gerade umgestürzte Fichten bieten einen hervorragenden Brutplatz für Borkenkäfer, da ihre Wasserversorgung nicht mehr funktioniert und sie somit den Käfer nicht mehr abwehren können. Gefahren bei der Aufarbeitung, Arbeitssicherheit Aufgrund des böigen Windes und der starken Niederschläge waren so gut wie alle Baumarten betroffen. Ein Teil der Bäume brach wie Streichhölzer in einer Höhe von mehreren Metern einfach ab. Kiefern wurden vom Wind und Regen zum Teil umgedrückt, so dass sie sich nicht mehr aufrichten werden. Hier ist davon auszugehen, dass es zu Wurzelanrissen kam. Die Bäume sind dadurch nicht mehr stabil und es ist in der Regel nur eine Frage der Zeit, bis sie absterben oder umfallen. Die Aufarbeitung dieser gesplitterten, abgebrochenen und gebogenen Bäume erfordert besondere Sorgfalt. Die gebogenen Bäume stehen unter starker Spannung, ein Aufreißen oder Zurückschlagen des Baumes beim Fällen kann die Folge sein. Abgebrochene Bäume lassen sich beim Fällen oft nur schwer in eine bestimmte Richtung werfen, da ihnen die Krone als Gewicht fehlt, welches sie in eine bestimmte Richtung zieht. Sind mehrere Bäume ineinander verkeilt, lassen sich Spannungen in den Stämmen oft nur schwer erkennen. Die Aufarbeitung mit dem Harvester ist hier eine sicherere Aufarbeitungsvariante. Sollte händisch aufgearbeitet werden, empfiehlt es sich einen Schlepper mit Seilwinde an der Hand zu haben, der die Stämme entzerren kann. Verwertung Bei der Verwertung von gesplitterten Bäumen ist vom gebrochenen Bereich ausreichend Abstand zu halten. Die Faserrisse, die durch das Abdrehen der Bäume entstanden sind, gehen oft weit in den Holzkörper hinein. Für die Sägewerke sind diese Stämme nicht verwertbar und sollten deshalb besser einer thermischen oder industriellen Verwertung zugeführt werden. Das aufgearbeitete Holz sollte möglichst schnell aus dem Wald gebracht werden. Fichten werden bei der warmen Witterung schnell vom Borkenkäfer befallen. Dieses Holz muss mindestens 500 Meter vom Wald entfernt gelagert werden. Besser ist es, das Holz so schnell wie möglich in die Sägewerke zu fahren. Kiefer verfärbt sich bei der gegenwärtigen Witterung sehr schnell, was zu einer Entwertung des Holzes führt. Hilfe durch Forstbetriebsgemeinschaft und den/die Förster vor Ort Betroffene Waldbesitzer können sich an die örtlich zuständige Forstbetriebsgemeinschaft so wie die zuständige Försterin und den zuständigen Förster wenden. Sie werden sie bei der Aufarbeitung unterstützen und beraten. AELF-Info Datum: Seite 13 von 13 31.07.2016
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