Gemeinde Ummanz Tourismusfachkraft (m/v)

Gemeinde Ummanz
Der Bürgermeister
Die Gemeinde Ummanz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Tourismusfachkraft (m/v)
Ihr Aufgabenbereich umfasst:
• Planung, Betreuung und aktive Umsetzung von kommunalen touristischen Projekten
• Entwicklung und Fortführung von Tourismusmarketingkonzepten
• Erstellung von Printmaterialien
• Entwicklung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen vor Ort
• Gewinnung örtlicher Akteure und Leistungsträgern für gemeinsame Maßnahmen
• Redaktionelle Betreuung der Internetseite
Sie verfügen über folgende Voraussetzungen:
• Abgeschlossene Ausbildung im Kaufmännischen Bereich (Tourismus, Kultur, Verwaltung) und Berufserfahrung
• Kenntnisse der touristischen Organisation und Strukturen, Ortskenntnisse und regionales Wissen
Organisationstalent,
Flexibilität, schnelle Auffassungsgabe, Dienstleistungsbereit•
schaft und sicheres Auftreten
• Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
• Sichere PC und Internetkenntnisse
• Fähigkeit im Projektteam zu arbeiten
• Freude und Kreativität an selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeit
• Führerschein Klasse B
Es handelt sich um eine befristetet Teilzeitstelle bis zum 31.12.2016 mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 30 Stunden. Infolge keiner Tarifgebundenheit der Gemeinde Ummanz, erfolgt
die Anstellung und Vergütung nach internen Richtlinien.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. Bitte senden Sie die Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des Ausbildungsabschlusses, Arbeitszeugnisse, möglicher Eintrittstermin) bis zum 27.07.2016 an das
Amt West-Rügen
Personalabteilung
Dorfplatz 2
18573 Samtens
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per E-Mail entgegen: [email protected]
Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbung
nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten.
Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet. Durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Bürgermeister
Samtens, 12.07.2016