Unterrichtsverteilung - ASV

01.08.2016 12:41
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Unterrichtsverteilung
Unterrichtsverteilung
Für aktuelle Informationen beachten Sie bitte das KMS und die Artikel zur Unterrichtsplanung.
Chor und Orchester
An den Realschulen können zwei Stunden Chor und zwei Stunden Orchester für die Berechnung der
Unterrichtspflichtzeit wie wissenschaftlicher Unterricht behandelt werden.
Diese Regelung bezieht sich auf die gesamte Schule! Bei mehr als je 2 Stunden wissenschaftlichem
Chor oder Orchester an der Schule entscheidet die Schulleitung, bei welcher Lehrkraft der Unterricht
wissenschaftlich bzw. nichtwissenschaftlich gewertet wird. Hierbei sind die Teilzeittabellen bzw. die
Vollzeittabelle hilfreich.
Verwenden Sie die folgenden Fächer im Besonderen Unterricht:
Chor/Orchester wissenschaftlich: Chw bzw. Orw
oder nichtwissenschaftlich: Cho; Orc
Bitte beachten Sie mögliche „UPZ-Sprünge“ in den Teilzeittabellen!
Die Fächer Kunst, Werken und Textiles Gestalten
Die Wahlmöglichkeit zwischen Kunsterziehung, Werken und Textilem Gestalten in den
Jahrgangsstufen 5 und 6 ist grundsätzlich auf zwei der drei Fächer zu beschränken. Ausnahmen davon
bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Klasse in
Kunsterziehung nicht geteilt werden darf.
In staatlichen Realschulen kann entsprechend der gültigen Stundentafel ab Jahrgangsstufe 7 als
Wahlpflichtfach innerhalb der Wahlpflichtfächergruppe III b von der Schule nur eines der zulässigen
Fächer angeboten werden.
Die Unterscheidung DSU/EBSU
In ASV wird zwischen dem erweiterten Basissportunterricht (EBSU) in der 5. und 6. Jahrgangsstufe und
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Letzte Änderung: 01.08.2016 07:29
rs:unterricht:unterrichtsverteilung http://www.asv.bayern.de/wiki/rs/unterricht/unterrichtsverteilung
dem differenzierten Sportunterricht (DSU) ab der 7. Jahrgangsstufe mit folgenden amtlichen
Bezeichnungen unterschieden:
Sme/Swe/Ske (m/w/koed.) für den EBSU sowie
Smd/Swd/Skd (m/w/koed.) für den DSU.
Bei den meisten Schulen wird man den DSU nicht in der Matrix, sondern im besonderen Unterricht
pflegen.
Prinzipiell ist es jedoch möglich, den DSU auch in der Matrix zu pflegen.
Zur Klarstellung noch einmal die Fachbezeichnungen in der Übersicht
Amtliches
Kürzel
Sm/
Sw/
Smw
Amtlicher Name
Sport (männlich/
weiblich/
koedukativ)
Verplanung in
Matrix
Bemerkung
Basissport (BSU) in Jahrgangsstufe
5 bis 10
Erweiterter Basissportunterricht
Erweiterter Basissport
(EBSU) in Jahrgangsstufen 5 und
Matrix
(m/w/koed.)
6, in der Regel im Klassenverband
unterrichtet
Differenzierter Sportunterricht
(DSU) in den Jahrgangsstufen 7
Bes. Unterricht
Smd/
bis 10
Diff. Sportunterricht
mit Art „p“
Swd/
Im Sprachgebrauch der Schule
(m/w/koed.)
(Pflichtfach)
Skd
auch „Wahlfach Sport“
oder Matrix
(Volleyball, Klettern,
Mädchenfußball, etc.)
Bes. Unterricht
Äußerst selten. Darf nur von
SF
Sportförderunterricht
mit Art „f“
speziell ausgebildeten Lehrkräften
(Förderunterricht)
unterrichtet werden.
In allen Fällen ist der Sportunterricht aufgrund der Stundentafel (2+2) und des
Sportfaktors als Pflichtunterricht (Unterrichtsart „p“) zu kennzeichnen!
Sme/
Swe
Ske
Ethik
Ethik muss in der Matrix der Unterrichtsverteilung verwaltet werden und darf nicht als besonderer
Unterricht eingegeben werden.
Informationstechnologie und Informatik
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Stand: 01.08.2016 12:41
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Informatik
Mit Informatik bezeichnet man das erfolgreiche Studium Informatik an der Universität. Dies kann auch
im Erweiterungsfach geschehen. Mit erfolgreichem Bestehen der Lehramtsprüfung erwirbt man damit
eine Lehrbefähigung Informatik (Inf).
Informatik ist beim Lehrer als Lehrbefähigung „Inf“ unter „Dienst“ einzutragen.
Informationstechnologie IT
Grund- und Aufbaukurs Informationstechnologie
Neben dem Studium (→ Lehrbefähigung) ist es an staatlichen Schulen möglich eine Lehrerlaubnis im
Fach Informationstechnologie zu erwerben. Dies geschieht in der Regel während des Referendariats
durch die erfolgreiche Teilnahme am Grund- und Aufbaukurs Informationstechnologie. Im Anschluss
zählt das Fach Informationstechnologie grundsätzlich wissenschaftlich.
Unter „Dienst → Lehrerlaubnis“ ist IT- Informationstechnologie einzutragen.
Diese Daten sollen aus VIVA geliefert werden. Eine Kontrolle durch die Schule ist dennoch notwendig.
Durch den Nachweis der Ausbildertätigkeit für das Fach Informationstechnologie wird ebenfalls die
Lehrerlaubnis IT bestätigt.
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Fachlehrer
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass in der Matrix der Fächer ausschließlich das Fach IT
(Informationstechnologie) verwendet werden soll. Die Fächer Tv (Textverarbeitung), Ms
(Maschinenschreiben) etc. sollen nicht mehr explizit aufgeschlüsselt werden. Sollte nun eine Lehrkraft
nicht-wissenschaftlichen Unterricht erteilen, so sollen die zugewiesenen Klassen auch in der Spalte
ITn erscheinen, muss die Klasse in Gruppen unterteilt werden, können entsprechend Spalten IT1, IT2
etc. eingefügt werden.
Die musisch-technischen Fachlehrer (Unterricht i. d. R. in Werken/IT) haben durch ihre Ausbildung die
Lehrbefähigung „Kommunikationstechnik“ erworben. Wenige HE- Lehrkräfte haben dies als
Erweiterungsfach studiert. Alle diese Lehrkräfte können IT unterrichten, jedoch nur in den Modulen,
für die sie ausgebildet wurden.
Neu eingestellte musisch-technische Fachlehrer von der Mittelschule bzw. Fachlehrer ohne
Nachqualifizierungsmaßnahme unterrichten IT nichtwissenschaftlich. Dies ist durch Entfernen
des Hakens „wiss“ im Unterrichtselement umzusetzen. Das Fach ITn wurde zur UP 2015/16
deaktiviert!
Ausnahme CAD
Werden von einer Lehrkraft ohne Nachqualifikation an der ALP in Dillingen im Zuge des IT-Unterrichts
CAD-Inhalte unterrichtet, so werden diese Stunden nach der KMBek zur "Zertifizierung von
Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie" wissenschaftlich gewertet. Die
Stunden, in denen IT ohne CAD-Inhalte unterrichtet werden sind hingegen nichtwissenschaftlich zu
werten. Der Schulleiter trägt für eine entsprechende Eingruppierung die Verantwortung. Eine
Nachqualifizierung insbesondere der Neueinstellungen aus dem Grund- und Mittelschulbereich ist so
bald wie möglich nachzuholen. Bis zum Ende der Nachqualifizierungsmaßnahme unterrichten diese
Fachlehrer IT ohne CAD nichtwissenschaftlich. Dies ist durch Entfernen des Hakens „wiss“ im
Unterrichtselement umzusetzen.
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Stand: 01.08.2016 12:41
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Nachqualifikation in Dillingen
Fachlehrer mit Lehrbefähigung Kommunikationstechnik (z.B. alle musisch-technische Fachlehrer)
sollen sich so bald als möglich einer Nachqualifizierung für alle Module IT an der LAP in Dillingen
unterziehen. Siehe hierzu die KMBek zur "Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach
Informationstechnologie".
Die Anmeldung zur Prüfung ist nicht mehr ausreichend, um IT wissenschaftlich unterrichten zu
können. Kopien der Nachweise sind, soweit noch nicht erfolgt, dem Staatsministerium für Unterricht
und Kultus vorzulegen.
Auszug aus der KMBek, Punkt 1.3 vom 15.12.2015: Der Unterricht von Fachlehrkräften für TZ/CAD,
die CAD unterrichten, gilt als wissenschaftlich. Dies trifft auch für das Unterrichten der CAD-Inhalte
innerhalb des Fachs Informationstechnologie zu. Erteilt eine Fachlehrkraft für TZ/CAD jedoch
Unterricht im Fach Informationstechnologie ohne CAD-Inhalte, gilt dieser Unterricht als nicht
wissenschaftlich, solange die Zertifizierung nicht nachgewiesen wird.
Projektarbeit
Bei der Eintragung von Fächern wird die Möglichkeit eröffnet, das Fach „Projektarbeit“ als Teil der
Stundentafel in Jgst. 5 (derzeit gekürzt) in der Matrix einzutragen. Je nachdem was hier unterrichtet
wird ist auf die Wissenschaftlichkeit der Projektarbeit zu achten. Ein künstlerisches Projekt wird
nichtwissenschaftlich gewertet, ein physikalisches wissenschaftlich!
Wenn Projektarbeit nicht als Pflichtfach sondern als Wahlfach angelegt wurde, sollte das zu Grunde
liegende Fach durch andere Wahlfächer ersetzt werden, um fehlerhafte Teilzeitanträge (nichtwissenschaftliche Wertung) zu vermeiden. Zwischen folgenden Beispielen ist zu unterscheiden: Eine
Lehrkraft unterrichtet Mathematik und Physik.
1. Fall: Ein Wahlfach aus dem Bereich Angewandte Mathematik wird angeboten. Dieses wird somit
auch unter dem Fachkürzel „Angewandte Mathematik“ geführt und zählt wissenschaftlich.
2. Fall: Ein Wahlfach aus dem nichtwissenschaftlichen Bereich wird angeboten (Zulassung der
Lehrkraft für diesen Bereich vorausgesetzt). Dieses Fach wird nichtwissenschaftlich gezählt und
entsprechend der Vorgaben für Wahlfächer aus diesem Bereich (evtl. auch sonst. nichtw. Fach)
eingetragen.
Religionsunterricht
Bei der Gruppenbildung in Religionslehre sollen die aus unterschiedlichen Klassen einer
Jahrgangsstufe zusammengeführten Gruppen grundsätzlich die durchschnittliche Klassenfrequenz der
Schule erreichen. Eine Religionsgruppe darf nicht größer sein, als die größte Klasse der Schule. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bildung jahrgangsübergreifender Gruppen in
Religionslehre grundsätzlich unzulässig ist.
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