Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt mit den Ortsteilen Engenthal

Gemeinde Hartenstein
Mitteilungsblatt
mit den Ortsteilen Engenthal, Enzendorf, Geisberg, Griesmühle,
Großmeinfeld, Grünreuth, Güntersthal, Häuslfeld,
Harnbachmühle, Höflas, Kleinmeinfeld, Loch, Lungsdorf,
Neuensorg und Rupprechtstegen
Osterimpression in Großmeinfeld
für die Monate April, Mai und Juni 2016
Gemeinde
Hartenstein
Höflaser Straße 1
91235 Hartenstein
Sie erreichen uns:
Telefon:
09152/92 69 00
Fax:
09152/92 69 02
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.hartenstein-mfr.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.
08:00 – 11:30 Uhr
Mo. – Do.
13:00 – 16:00 Uhr
Do.
18:00 – 19:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Allgemeine Informationen
Abfuhr Papiertonne / gelber Sack
In Hartenstein, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Loch, Engenthal und Geisberg
Dienstag,
05.04.2016
Montag,
02.05.2016
Dienstag,
31.05.2016
Montag,
27.06.2016
In Enzendorf, Grieß- und Harnbachmühle, Güntersthal, Lungsdorf, Neuensorg und Rupprechtstegen
Mittwoch,
06.04.2016
Dienstag,
03.05.2016
Mittwoch,
01.06.2016
Dienstag,
28.06.2016
Abfuhr Restmüll / Biotonne
In Hartenstein, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Loch, Enzendorf, Grieß- und Harnbachmühle
Dienstag,
12.04.2016
Dienstag,
24.05.2016
Dienstag,
26.04.2016
Dienstag,
07.06.2016
Dienstag,
10.05.2016
Dienstag,
21.06.2016
Vom 14.06.2016 bis einschließlich 23.08.2016 wird die Biotonne wöchentlich dienstags geleert.
In Engenthal, Geisberg, Güntersthal, Lungsdorf, Neuensorg und Rupprechtstegen
Montag,
Montag,
11.04.2016
25.04.2016
Montag,
Montag,
23.05.2016
06.06.2016
Montag,
09.05.2016
Montag,
20.06.2016
Vom 13.06.2016 bis einschließlich 22.08.2016 wird die Biotonne wöchentlich montags geleert.
Gartenabfälle
Die Gemeinde Hartenstein nimmt im gemeindlichen Wertstoffhof während der normalen Öffnungszeiten auch Gartenabfälle
bis max. 3 cbm an. Bei größeren Mengen sind wir gehalten, Sie an die Kompostieranlage in Fischbach, Firma Ott zu verweisen.
Die Gebühr beträgt pro Anlieferung bzw. pro cbm 1,50 €.
Energiesparlampen und CDs
Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und CDs können im Bürgerbüro, Höflaser Straße 1 in Hartenstein zu den regulären Öffnungszeiten abgegeben werden.
Impressum:
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Gemeinde Hartenstein, 1. Bürgermeister Werner Wolter
Ehrung für insgesamt 93 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit
Im feierlichen Rahmen ehrte Bürgermeister Wolter drei ehemalige Gemeinderäte für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde.
1987 rückte Martin Rost aus Hartenstein für den ehemaligen Bürgermeister Döllmeier in den Hartensteiner Gemeinderat nach und war bis zu seinem Ausscheiden 2014 für die CSU im Gremium tätig. Ab 1990
bis zu seinem Ausscheiden war Herr Rost Mitglied des Finanzausschusses.
Drei Jahre später, 1990, wurde Reinhard Deinzer für die Bürgergemeinschaft Engenthal in den Gemeinderat gewählt. Dem Bauausschuss stand er von 1990 - 2014 beratend zur Seite, Mitglied des Rechnungsprüfungsausschuss war er von 1996 – 2002. In dieser Zeit hatte er zusätzlich auch das Amt des 3. Bürgermeisters inne.
Georg Steger aus Hartenstein wurde 1990 für die Freien Wähler in den Gemeinderat gewählt. Er war von
1990 - 2014 im Rechnungsprüfungsausschuss, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses von 2002
- 2008 und im VG-Ausschuss von 1996 - 2014.
Von 1996 – 2014 war Hans Walter Gerstacker aus Höflas für die CSU Mitglied des Gemeinderats. Er war
von 1996 – 2008 Mitglied des Finanzausschuss und von 2008 – 2014 Mitglied des VG-Ausschuss.
In ihrer langjährigen Amtszeit trugen die Geehrten maßgeblich zu den wesentlichen Entscheidungen der
Gemeinde bei.
Wichtige kommunale Bauprojekte, wie der Kindergartenbau 1989, der Neubau des Rathauses 1999 sowie
der Erwerb und der Umbau der Burg Hartenstein konnten mit ihrer Hilfe umgesetzt werden. Sie unterstützten endscheidende Infrastrukturmaßnahmen in der Gemeinde, so beispielsweise die Erschließung
des Baugebietes „Am Weinberg“, die Kanalisierung des OT Enzendorf, die Sanierung der Wasserversorgungsanlagen und der Kläranlage Hartenstein wie auch den Neubau der GVS Rupprechtstegen – Höflas – Hartenstein und die Umsetzung des Straßensanierungskonzeptes der
Gemeinde. Sie befürworteten die Übernahme
des Kindergartens durch die Gemeinde und dessen bauliche Erweiterung und die Errichtung der
Kinderspielplätze in Enzendorf, Lungsdorf, Rupprechtstegen, Engenthal und Hartenstein. Als besonders nachhaltig wird sich ihre positive Stellungnahme zur Teilnahme der Gemeinde an der
Dorf- und Flurneuordnung auswirken.
Bürgermeister Wolter dankte den drei Gemeinderäten im Namen der Gemeinde Hartenstein
für ihren großen Einsatz um das Gemeinwohl
und überreichte ihnen die kommunale Dankur- Bürgermeister Wolter, Martin Rost, Reinhard Deinzer, Georg
Steger (es fehlt Hans Walter Gerstacker)
kunde der bayerischen Staatsregierung.
Sammlung von Plastikfolien aus der Landwirtschaft
Siloabdeckplanen und Rundballenfolien können dieses Jahr am Dienstag, den 07.06.2016 von 07:00 –
08:30 Uhr am Bauhof in Velden (Plecher Straße) abgegeben werden.
Holz schleifen auf öffentlichen Straßen verboten
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen der Gemeinde Hartenstein vom 28.03.2012 verboten ist, auf öffentlichen
Straßen im Gemeindegebiet Holz zu schleifen und die Straßen hierdurch zu verschmutzen (§ 3 Abs. 2).
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR belegt werden.
Die Verordnung kann im Bürgerbüro oder auf der gemeindlichen Homepage www.hartenstein-mfr.de
unter „Satzungen und Verordnungen“ eingesehen werden.
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Neues Kommunalfahrzeug für den Bauhof
Die Firma WEGEMA aus Lauf-Simonshofen übergab das neue Kommunalfahrzeug Fastrac 4190.
Zufrieden waren der Bauhof der Gemeinde Hartenstein mit seinem bisherigen Spezialfahrzeug der Firma
JCB, dem Fastrac 2140 das in den letzten zehn Jahren mit über 7400 Betriebsstunden im kommunalen
Einsatz war, zeichnete sich der Fastrac insbesondere durch eine große Zuverlässigkeit und geringen Reparatur- und Wartungskosten aus.
Daher war es der Wunsch der Hartensteiner Bauhofmitarbeiter, sich bei einer Neuanschaffung wieder an
das Fabrikat JCB zu halten. Einstimmig beschloss der Gemeinderat Hartenstein im vergangenen September die Beschaffung eines neuen JCB Fastrac 4190 mit 190 PS. Das Fahrzeug verfügt über ein Stufenloses
-Vario-Getriebe mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit, 6-Zylinder-Motor, Allradlenkung und eine 2-MannKabine. Das Fahrzeug wird hauptsächlich im Straßenunterhalt (Winterdienst, Mäharbeiten) eingesetzt.
Der Aufpreis für den neuen Fastrac betrug 128.000,- EUR.
Und für den nächsten Winter wurde sogleich ein neuer Schneepflug für 9.000,- EUR mitgeliefert.
Jochen und Patrick Wenig (Fa. Wegema) und JCB Verkaufsleiter Dieter Schmidt übergeben das neue Kommunalfahrzeug an
die Gemeinde vertreten durch die Räte Werner Himmler, Klaus Sperber, Bürgermeister Werner Wolter und Bauhofleiter
Horst Tauber
Neue Brücke und verbesserter Kanueinstieg in Lungsdorf
Um 1900 wurde die alte Brücke bei Lungsdorf als Stahlkonstruktion errichtet und 1962 verschalt und
einbetoniert. Sie führte von Lungsdorf nach Häuselfeld und weiter nach Höflas bzw. Hartenstein. Der
Bau entsprach bei weiten nicht mehr den Anforderungen der modernen Verkehrslast, insbesondere bei
modernen landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Erhöhung von den bisherigen 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf 6 t wäre zwar technisch möglich gewesen, jedoch wirtschaftlich völlig unrentabel. Daher
entschied sich die Gemeinde in enger Absprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken
(ALE) für einen Abbruch und Brückenneubau. Die Planung übernahm das Ingenieurbüro Dr. Dietrich
Renner aus Solnhofen.
Die Baumaßnahme umfasste jedoch nicht nur
den Neubau der Brücke, sondern auch die
Neugestaltung des Kanueinstiegs. Auf der
Südseite der Pegnitz wurden eine komfortable Zugangsrampe sowie eine Vorbereitungsfläche geschaffen. Die Anlage von 20 Parkplätzen auf der Südseite soll die Parksituation
an der Staatsstraße entschärfen und sorgt für
zusätzliche Verkehrssicherheit.
Die Brücke selbst besteht aus einer EinfeldRahmenkonstruktion mit Trogquerschnitt und
einem Überbau aus Betonfertigteilen. Die
Stützweite beträgt 21,55 m und die Fahrbahnbreite 4,50 m. Insgesamt wurden 170 m³ Beton und 25 t
Stahl verbaut.
Mit dem Bau wurde Ende Juni 2015 begonnen. Die Fertigstellung von Brücken- und Wegebau erfolgt
Ende März 2016. Die Begrünung und Anpflanzungen werden im April durchgeführt werden.
Die Baukosten (inkl. Wegebau und Ausgleichsmaßnahmen) betrugen ca. 420.000,- EUR. Für den Wandererparkplatz und den verbesserten Kanueinstieg wurden rund 37.000,- EUR investiert. Die Baukosten
werden im Rahmen der Dorf- und Flurneuordnung je zur Hälfte von der Gemeinde Hartenstein und der
ALE übernommen.
Termine der Vereine 2. Quartal 2016
April
Samstag
02.04.
Preisschafkopf
Bürgergemeinschaft Engenthal
Donnerstag
07.04.
Ausflug
KAB Hartenstein
Samstag
09.04.
Kaffee-Nachmittag
VdK Ortsverband Velden-HartensteinNeuhaus
Sonntag
17.04.
Frühlingsfest
Haus für Kinder Hartenstein
Sonntag
01.05.
Maiwanderung
CSU-Ortsverband Velden-Hartenstein
Sonntag
01.05.
Maiwanderung
FFW Grünreuth
Sonntag
01.05.
Mühlenfest
Mühlenkraft e. V.
Mittwoch
04.05.
Tagesausflug
VdK Ortsverband Velden-HartensteinNeuhaus
Donnerstag
05.05.
Stodlfest
FFW Enzendorf
Freitag
06.05.
Kreuzbockturnier
1. SC Rupprechtstegen
Freitag
06.05.
Kindermaiandacht
Pfarrjugend Hartenstein
Montag
16.05.
Gottesdienst, anschließend Flurumgang
Pfarrei Hartenstein
Do-So
19.-22.05.
Ausflug nach Abtenau
Liedertafel Hartenstein
Mittwoch
18.05.
Feierliche Maiandacht, danach Kaffeetrinken
KAB Hartenstein
Donnerstag
26.05.
Wandertag
Liedertafel Hartenstein
Sonntag
29.05.
Gottesdienst, anschließend Fronleichnamsprozession
Pfarrei Hartenstein
Sonntag
05.06.
Erlebnistag
Mühlenkraft e.V. und FAV
Freitag
10.06.
Jahreshauptversammlung
SV Hartenstein
Samstag
18.06.
Gemeindeturnier
SV Hartenstein
Samstag
25.06.
Sonnwendfeuer
Bürgerverein Lungsdorf e.V.
Donnerstag
30.06.
Mitgliederversammlung
1. SC Rupprechtstegen
Mai
Juni
Wichtige Informationen zur Durchführung eines Sonnwend- oder Johannisfeuers
In Kürze finden wieder die üblichen Sonnwend- und Johannisfeuer statt. Diesbezüglich wollen wir Sie über die Erlaubnispflicht bzw. die Erlaubnisfreiheit solcher Feuerstellen informieren.
Grundsätzlich gilt, dass durch ein Feuer niemals Brandgefahren für die Umgebung entstehen dürfen. Erlaubnisfrei sind
Feuerstellen immer wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:

100 Meter von leicht entzündbaren Stoffen

fünf Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen, gemessen vom Dachvorsprung

fünf Meter von sonstigen brennbaren Stoffen

100 Meter von einem Wald
Können die genannten Entfernungen nicht eingehalten werden, sind Ausnahmegenehmigungen einzuholen. Für die ersten drei genannten Punkte ist die Verwaltungsgemeinschaft Velden für eine Ausnahmegenehmigung zuständig.
Wird die Feuerstelle weniger als 100 Meter von einem Wald entfernt errichtet, ist eine Erlaubnis des Amtes für Landwirtschaft und Forsten einzuholen (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Johann-Strauß-Straße 1, 91154 Roth).
ABER:
Unabhängig von der Errichtung einer Feuerstelle findet bei den meisten Sonnwend- und Johannisfeuern eine Bewirtung
der Gäste statt. Werden hier auch alkoholische Getränke angeboten ist eine „vorübergehende Gaststättengenehmigung“
notwendig. Diese erhalten Sie wie gewohnt bei der Verwaltungsgemeinschaft Velden. Einen Antrag hierfür erhalten Sie in
den Rathäusern. Diesen können Sie auch per Mail anfordern. Bitte zeigen Sie eine derartige Veranstaltung drei bis vier
Wochen vorher bei der Verwaltungsgemeinschaft Velden an.
17. Landkreislauf 2016
23. Juli 2016
Der Landkreis Nürnberger Land führt am Samstag, 23. Juli den 17. Landkreislauf Nürnberger Land
durch.
Der Etappenlauf beginnt mit dem Start der 1. Etappe um
07:00 Uhr in Altdorf/Hegnenberg. Beschreibung und Verlauf des
17. Landkreislaufes finden Sie unter www.landkreislauf.de. Der Etappenlauf endet mit der Schlussetappe gegen 17:00 Uhr auf dem Gelände des Freibades „Feuchtasia“ in Feucht. Die Siegerehrung
beginnt ca. 18:00 Uhr im Kirchweihzelt.
Der Landkreislauf findet bei jeder Witterung statt.
Um unverbindliche Registrierung durch den/die Mannschaftsführer/in zum Landkreislauf wird bis spätestens Montag, 02. Mai 2016 über die Online-Registrierung im Internet unter www.landkreislauf.de
gebeten.
Am Landkreislauf können alle Einwohner des Landkreises Nürnberger Land sowie Angehörige von heimischen Vereinen, Unternehmen, Organisationen oder ähnlichen Vereinigungen (Betriebs-, Ämter-,
Stammtischmannschaften, Schulmannschaften, Mannschaften von sozialen Einrichtungen usw.) teilnehmen.
Haus für Kinder
Hartenstein
Höflaser Str. 2a
91235 Hartenstein
Telefon: 0 91 52/ 92 84 69
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo - Do: 7:00-17:00 Uhr
Fr: 7:00-16:00 Uhr
Ein neuer Krippenwagen für die Mäuse
Unsere Krippenkinder freuen sich auf den täglichen Spaziergang vor dem Mittagessen. Dabei unternehmen wir auch gerne mal Ausflüge in den Wald, zum Weinbergspielplatz oder marschieren um die Burg
herum.
Um unseren täglichen Ausflug in das Dorf und die nähere Umgebung beibehalten zu können, bekamen
wir von der Gemeinde einen neuen Krippenwagen. Dieser bietet nun Platz für vier Kleinkinder.
Zehn Stunden Spaß im Wasser—
die Vorschulkinder dürfen zur Wassergewöhnung
Stolz präsentieren die Vorschulkinder der ersten Gruppe (Annika, Marie, Pauline und Anna; Amelie und Christian im Wasser) ihre Urkunden über die erfolgreich absolvierten Wassergewöhnungsstunden.
Schon die Fahrt mit dem Gemeindemobil zum Hallenbad nach Velden
war für die Kinder immer etwas Besonderes. Nach dem Umziehen
und Duschen, ging es ab in`s Schwimmbecken. Die Kinder hatten sich
schnell an das Wasser gewöhnt und auch damit experimentiert. Während der zehn Stunden kamen nicht nur die zahlreichen Hilfsmittel
wie Schwimmnudel, Schwimmbrett, Tauchringe usw. zum Einsatz,
sondern wurden ebenso das Springen vom Beckenrand, das Tauchen sowie die Schwimmbewegungen
eingeübt. Aber auch das Plantschen im Wasser und eine große Menge Spaß kamen dabei natürlich nicht
zu kurz!
Anfang März hat nun die zweite Gruppe der Vorschulkinder mit der Wassergewöhnung begonnen .
Das Haus für Kinder Hartenstein
lädt mit dem diesjährigen
Frühlingsfest zu einer
"Reise um die Welt" ein.
Wann?
Sonntag, 17.04.2016, 14:00 Uhr
Wo?
Aula/Turnhalle der Grundschule
Hartenstein
14:00 Uhr Beginn mit Kaffee & Kuchen
14:30 - 15:00 Uhr Aufführung der Kinderanschließend Spielstationen und Kaffee
& Kuchen
ca. 17:00 Uhr Ende mit kleinem Schlussangebot ;-)
Ablauf?
Das Haus für Kinder Hartenstein freut sich
auf Ihren/Euren Besuch.
Auszüge aus den Niederschriften der öffentlichen Sitzungen
des Gemeinderates Hartenstein
Sitzung am 10.12.2015:
2. Aufstellungsbeschluss zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 6 "Harnbachmühle" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes:
Entwurfsplanungen und Beschlüsse über frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Öffentlichkeit
Herr Blase vom Ing. Büro Topos stellt dem Gremium die Projektidee des Vereins Mühlenkraft e.V. im OT Harnbachmühle vor.
Diese plant dort einen Inklusionsbetrieb mit kleiner Gastronomie und Tagungshaus. Er weist auch auf die bauplanungsrechtlichen Probleme des Vorhabens hin.
Dies ist zum einen die Lage im Außenbereich. Da der Verein für Baumaßnahmen im Außenbereich nicht privilegiert ist, ist für
einen Umnutzung bzw. Neubau der Mühle sowie die evtl. Errichtung einer Gärtnerei eine Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde notwendig.
Des Weiteren muss bei sämtlichen Baumaßnahmen der Hochwasserschutz, der Naturschutz und der Denkmalschutz berücksichtigt werden.
Ein weiteres Problem stellt die verkehrstechnische Erschließung des Anwesens Harnbachmühle dar. Eine Zufahrt von der Staatsstraße aus ist aus technischen bzw. finanziellen Mitteln nicht möglich, da in diesem Fall von Seiten der Straßenbaubehörde hohe
Auflagen eingehalten werden müssen. Das Parken auf den Feuchtwiesen wiederspricht den Vorgaben des Naturschutzes. Daher
ist eine Erschließung des Geländes vom Mühlenweg in Rupprechtstegen geplant. Hierzu sollen 27 Stellplätze auf einer Parkfläche
nördlich der Kläranlage Rupprechtstegen entstehen. Eine Zufahrt zum Mühlengelände soll über den bestehenden Schotterweg
erfolgen und nur Berechtigten gestattet sein. Auf dem Mühlengelände selber werden lediglich 1 – 2 Stellplätze eingerichtet. Der
Parkplatz an der Kläranlage Rupprechtstegen soll auch den Besuchern und Angestellten des Altenheims zugänglich sein.
Die Abwasserentsorgung der Harnbachmühle soll über eine Anbindung an die Kläranlage Rupprechtstegen erfolgen. Hierbei geht
das Ingenieurbüro bei der Planung von 160 EW aus. Die Gemeinde Hartenstein wird bei der anstehenden Überrechnung der Kapazität der Kläranlage Rupprechtstegen prüfen, ob die Möglichkeit eines Anschlusses besteht. Kurzfristig kann das Abwasser
nach Rücksprache mit dem LRA wie bisher extern entsorgt werden.
Herr Blase erläutert, dass nach Klärung der verkehrstechnischen Erschließung des Anwesens, der Baugenehmigung des Parkplatzes und einer Sicherstellung der Abwasserentsorgung mit der Bauleitplanung begonnen werden kann. Hierzu wird es notwendig
sein, den Flächennutzungsplan der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass die Mühle als Gemeinbedarfsfläche mit gemeinwohlorientierter Nutzung eingetragen wird. Im Anschluss daran muss ein entsprechender Bebauungsplan für das Mühlenanwesen
aufgestellt werden. Dies ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis durch das Landratsamt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt dem Gemeinderat vor.
Bürgermeister Wolter versichert, dass die Gemeinde die Entwicklung des Ortsteiles Harnbach und das Projekt des Vereins Mühlenkraft begrüßt. Er weist jedoch darauf hin, dass das Ergebnis der Überrechnung der Kläranlage Rupprechtstegen voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 vorliegen wird. Die Gemeinde wird, falls die Kapazitäten ausreichend sind, einem Anschluss der Harnbachmühle an die Kläranlage Rupprechtstegen prüfen. Der geplante Parkplatz an der Kläranlage erscheint als
schnelle und unproblematische Maßnahme, um die Parksituation an Harnbachmühle und Seniorenheim zu verbessern.
Das Gremium weist auf die beengte Fahrbahnsituation am Mühlenweg hin. Hier wird die Gemeinde langfristig für eine bauliche
Verbesserung sorgen. Ein Ausbau des Mühlenwegs bis zur Harnbachmühle wird ausgeschlossen. Auch von Seiten des Vereins
wird kein Individualverkehr zur Mühle gewünscht. Der Weg über die Brücke an der Harnbachmühle zur Staatsstraße wird als 2.
Rettungsweg erhalten bleiben. Der Verein geht davon aus, dass der Endausbau des Mühlenanwesens mit kleiner Gastronomie,
Tagungsräumen, Gärtnerei etc. frühestens in vier bis fünf Jahren abgeschlossen sein kann.
Beschluss 11 : 1
Der Gemeinderat Hartenstein stimmt dem Antrag der Mühlenkraft e.V. auf Errichtung von Parkflächen auf Fl.Nr. 1658 Gemarkung Enzendorf zu.
Eine Zustimmung zum Bebauungsplan kann erst erfolgen, wenn die Fragen der Erschließung und Entsorgung geklärt sind.
3. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Sondergebiet Gemeindezentrum“ in Hartenstein vom
21.9.2015 und Vorstellung des Vorentwurfs Bebauungsplan „Sondergebiet Gemeindezentrum“ in Hartenstein
Herr Tiefel (ing. Büro Renner, Amberg) erläutert dem Gremium den Bebauungsplan „Sondergebiet Gemeindezentrum“ mit den
enthaltenen Festsetzungen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits in einer der vorherigen Sitzungen
gefasst. Grundlage für den Bebauungsplan ist unter anderem auch das geforderte Schallschutzgutachten.
Bürgermeister Wolter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass, sollte die Ballsportanlage auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden, der Gesetzgeber eine 7 m hohe Schallschutzmauer verlangt. Als Schulsportplatz kann der Platz wie geplant
ohne Schallschutzmauer genehmigt werden.
Die übrigen Planungen für das „Kulinario“ erfüllen laut Herrn Tiefel die gesetzlichen Vorgaben.
Nach Zustimmung durch den Gemeinderat werden im Folgenden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein stimmt dem Bebauungsplan „Sondergebiet Gemeindezentrum“ zu.
4. Sanierungskonzept für die Kläranlage Grünreuth
Die wasserrechtliche Genehmigung für die Kläranlage Grünreuth ist abgelaufen. Um eine neue Genehmigung zu erhalten sind
umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Alternativ könnte der Ortsteil auch an die Kläranlage Hartenstein angeschlossen werden. Beide Varianten wurden dem Gemeinderat sowie den Bürgern bei den Bürgerversammlungen vorgestellt.
Die Herstellungskosten sind in beiden Fällen annähernd gleich hoch. Die Unterhaltskosten wären jedoch bei einem Anschluss
an die Kläranlage Hartenstein bedeutend geringer. Weder von Seiten des Gemeinderats noch bei den Bürgerversammlungen
kamen Einsprüche gegen einen Anschluss von Grünreuth mittels pneumatischer Druckleitung an die Kläranlage Hartenstein.
Beschluss 12 : 0
Die Gemeinde Hartenstein beauftragt das Ingenieurbüro Renner, Amberg, mit den Planungen zum Anschluss des Ortsteiles
Grünreuth an die Kläranlage Hartenstein mittels pneumatischer Druckleitung.
5. Klärschlammentsorgung Kläranlage Rupprechtstegen, Kostengenehmigung
Mit Beschluss vom 03.09.2015 wurde die Fa. ES Mobile Schlammentwässerung GmbH + Co. KG mit der Schlammentsorgung
der Kläranlage Rupprechtstegen beauftragt. Da sich weit mehr Schlamm in den Becken befunden hat als prognostiziert, erhöhten sich die anfallenden Kosten auf rund 34.000,- EUR. Der Bürgermeister bittet um nachträgliche Genehmigung der Rechnung.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die Rechnung der Fa. ES Mobile Schlammentwässerung GmbH + Co. Zur Schlammentsorgung der KA Rupprechtstegen.
6. Stellungnahme der Gemeinde Hartenstein zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Mühlgasse“ der Gemeinde Kirchensittenbach: Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Kirchensittenbach plant die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühlgasse“ und die damit einhergehende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Gemeinde Hartenstein ist als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt, aber von der Maßmahme nicht direkt betroffen.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen gegen die 1. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan mit
Grünordnungsplan „Mühlgasse“ der Gemeinde Kirchensittenbach.
7. Behandlung der Wortmeldungen aus den Bürgerversammlungen
Die Wortmeldungen aus den vier Bürgerversammlungen des Jahres 2015 werden verlesen.
Einzelne ungeklärte Punkte werden noch gesondert behandelt.
8. Sonstiges
Entfällt.
Sitzung am 04.02.2016:
2. Bebauungsplan Nr. 7 Sondergebiet "Gemeindezentrum":
Äußerungen und Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan „Gemeindezentrum“ statt. Herr Tiefel vom Ingenieurbüro Renner und Hartman, Amberg referiert
über die Äußerungen und Stellungnahmen der Beteiligten wie folgt:
A - Einwendungen und Hinweise von Bürgern
vom …
Einwendungen und Hinweise
Abwägungsergebnis
1
Von den Bürgern sind während der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen.
B - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 2 und § 4 BauGB
37 Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben, 10 haben keine Stellungnahme abgegeben, 27 haben wie unten aufgeführt
eine Stellungnahme abgegeben:
Keine Stellungnahme
1
Fränkischer Albverein e.V.
Keine Stellungnahme
2
Deutsche Post AG - NL Produktion Brief
Keine Stellungnahme
3
DB Services Immobilien GmbH
Keine Stellungnahme
4
Evangelisches Pfarramt
Keine Stellungnahme
5
Katholisches Pfarramt
Keine Stellungnahme
6
Bund Naturschutz - Kreisgruppe Nürnb. Land
Keine Stellungnahme
7
Landesjagdverband
Bayern e.V.
Keine Stellungnahme
8
Gewerbeaufsichtsamt
berg
Nürn-
Keine Stellungnahme
9
Industrie- und Handelskammer
Keine Stellungnahme
10
Landesbund für Vogelschutz
Keine Stellungnahme
Keine Einwände
telefonisch:
Stellungnahme erfolgt durch die MainDonau-Netz
Keine Einwendungen.
1
Aqua Opta GmbH
2
Regierung von Mittelfranken Höhere Landesplanungsbeh.
3
Regionaler Planungsverband
4
Vermessungsamt Nürnberg Außenstelle Hersbruck
11.01.2016
5
Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom
19.1.2016
6
Staatl. Bauamt Nürnberg
7
Amt für Landwirtschaft und
Forsten Hersbruck / Roth
28.01.2016
Keine Einwände
8
Amt für Ländliche Entwicklung
Mittelfranken
Schreiben vom
15.1.2016
9
Bayerischer
K.d.ö.R.
Bauernverband
Schreiben vom
22.01.2016
keine Bedenken; wegen der zwölfjährigen Mittelbindung "wird um Mitteilung
des neuen Standorts der Spielanlage …
gebeten."
Weder Bedenken noch Anregungen
10
Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München
Schreiben vom
4.1.2016
keine Äußerung
11
Gemeinde Kirchensittenbach
Schreiben vom
12.1.2016
keine Äußerung
12
Wasserzweckverband Riegelsteingruppe
Schreiben vom
22.12.2015
Keine Einwendungen
13
Verein Naturpark Fränkische
Schweiz - Veldensteiner Forst
Schreiben vom
22.12.2015
Keine Einwände.
14
Stadt Velden
Eingang:
14.1.'16
Keine Einwände
15
Gemeinde Vorra
Keine Einwände
16
Gemeinde Hirschbach
Abst.
v.
19.1.'16
Schreiben vom
29.12.2015
17
Markt Neuhaus
18
Handwerkskammer für Mittelfranken
Das Planungsvorhaben ist nicht überörtlich bedeutsam. Eine Behandlung im
Planungsausschuss ist nicht erforderlich.
Keine Einwendungen.
keine Äußerung / keine Einwände
Keine Einwendungen
Keine Einwände
keine Äußerung
Keine Einwände
Schreiben vom
26.1.2016
Die "Belange der Wirtschaft gem. § 1
Abs. 6 Nr. 8a BauGB" sind zu beachten.
Keine Einwendungen.
Die Belange der Wirtschaft
werden bei der Abwägung beachtet. In der Begründung vom
10.12.2015 werden die anderen Belange nach § 1 Abs. 6 im
Kapitel 3.6.1 als Grundlage der
Abwägung genannt.
Einwendungen und Hinweise
1
Landratsamt Nürnberger Land Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin
Schreiben
vom
26.1.2016
Abwägungsergebnis / Beschlussvorlage
"Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird ausdrücklich begrüßt. Es wird
ein Sondergebiet festgesetzt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen."
Das ist so vorgesehen. Der Hinweis wird berücksichtigt.
"Zum derzeitigen Planungszustand ist eine
Wohnnutzung im Plangebiet nicht zulässig. … Eine Festsetzung nach § 1 Abs. 10
BauNVO wird seitens der Fachstelle … /
Kreisbaumeisterin, für sinnvoll erachtet.
In diesem Fall könnten Erweiterungen,
Änderungen, Nutzungsänderungen und
Erneuerungen dieser Wohngebäude ausnahmsweise oder allgemein zugelassen
werden."
Es wird festgesetzt: Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen der
vorhandenen
Wohngebäude
bzw. Gebäude mit Wohnnutzung
sind zulässig.
"Die Festsetzung hinsichtlich der sichtbehindernden Einfriedungen wird für zu
unbestimmt gehalten. Eine entsprechende Festsetzung macht nur Sinn, wenn die
Sichtfelder und Straßeneinmündungen in
die Planung aufgenommen werden. Unklarheiten können somit vermieden werden."
Die Festsetzung wird dem Hinweis entsprechend gestrichen.
"Eine Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie erfolgt nicht, wird aber seitens
der Fachstelle für sinnvoll gehalten."
Der Hinweis wird berücksichtigt:
Im Plan wird die Straßenbegrenzungslinie dargestellt.
"Weiter wird dringend vorgeschlagen die
maximale Wandhöhe im Sondergebiet
festzusetzen. Durch die alleinige Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse - hier
verbunden mit einer im SO1 und SO2
äußerst variabel festgesetzten Dachneigung (ohne Festsetzung der Dachform) können Gebäude entstehen, die hier planerisch nicht unbedingt gewünscht sind."
Der Hinweis wird berücksichtigt:
Eine maximale Traufhöhe von 11
m über OKFF im untersten Vollgeschoss wird im gesamten Sondergebiet festgesetzt. Für den
Feuerwehrschlauchturm
wird
eine maximale Traufhöhe von 20
m festgesetzt.
"Abschließend weist die Fachstelle daraufhin, dass die Bauweise nicht festgesetzt ist. Es wird anheimgestellt diesbezügliche Überlegungen anzustellen." *
Der Hinweis wird berücksichtigt:
Es wird die offene Bauweise
festgesetzt bzw. im Plan dargestellt.
*: BauGB § 22 (2) 1In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem
Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet. 2Die
Länge der in Satz 1 bezeichneten Hausformen darf höchstens 50 m betragen. 3Im
Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden,
auf denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser, nur Hausgruppen oder nur zwei
dieser Hausformen zulässig sind. (3) In der
geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene
Bebauung eine Abweichung erfordert.
2
LRA
Nürnberger
Land - Untere Naturschutzbehörde
Schreiben
vom
26.1.2016
3
LRA
Nürnberger
Land - Bodenschutz
Schreiben
vom
26.1.2016
4
LRA
Nürnberger
Land - Immissionsschutz
Schreiben
vom
22.01.201
6
"... unter textliche Festsetzungen" werden "eine Reihe von
giftigen Gehölzen genannt …, deren Früchte für Kinder eine
Gefahr darstellen können. Dabei handelt es sich um Cornus
sanguinea …" und Viburnum opulus. " Da sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Schule, ein Kindergarten
und ein Spielplatz befinden ... Wir empfehlen deshalb die
Gehölze aus der Liste zu nehmen."
"Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen sind im
Planungsbereich nicht bekannt. Folgender Hinweis sollte
jedoch vorsorglich aufgenommen werden: 'Bei Bodeneingriffen ist bei organoleptischen Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf Altlasten der Sachbereich 21.2 - Wasserrecht und Bodenschutz - des Landratsamtes Nürnberger
Land zu informieren.'"
Der Hinweis wird berücksichtigt:
Die textlichen Festsetzungen
werden wie vorgeschlagen geändert.
"Aus der Sicht des technischen Umweltschutzes hat das
Schallgutachterbüro zu bestätigen, dass bei Wegfall der
Ballsportanlage komplett auf einen Lärmschutzwall zwischen WA-Gebiet und Sportanlage verzichtet werden kann.
Der Gutachter hat zu bestätigen, dass für den sonstigen
Betrieb in dem sogenannten SO-Gebiet kein Lärmschutzwall notwendig ist, um die zulässigen Lärmwerte einzuhalten."
"Des Weiteren sind die Anlagen in dem Schallgutachten des
TÜV durch die nunmehr tatsächliche Planung (SO-Gebiet)
zu ersetzen. Dort ist noch ein MI-Gebiet aufgeführt. ... Die
Planzeichnungen im Planblatt müssen mit den Darstellungen im Gutachten übereinstimmen!"
Der Hinweis wird berücksichtigt:
Im Gutachten steht auf den Seiten 21 und 32 (Gewerbelärm)
und Seite 25 (Sportlärm), dass
die Berechnungen des Gutachtens ohne Berücksichtigung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme erfolgten.
Der Hinweis wird berücksichtigt;
das Gutachten und die Planzeichnungen stimmen überein.
"Ungeachtet dessen sind folgende Ergänzungen in dem
Planblatt unter 'Immissionsschutz' aus der Sicht des technischen
Umweltschutzes
vorzunehmen."
"Hinweis: Die im schalltechnischen Gutachten des TÜV
Rheinland - Nr. 21239730-001 - vom 02.12.2015 genannten
Betriebszeiten, technische Geräuschquellen, Anzahl und
Situierung der PKW-Stellplätze usw. sind zu beachten." (Anmerkung: Das Gutachten vom 2.12.2015 war ein
Entwurf, inzwischen liegt das endgültige Gutachten vom
28.1.2016 vor.)
Der Hinweis wird sinngemäß
übernommen: Die im schalltechnischen Gutachten des TÜV
Rheinland - Nr. 21239730-002 vom 28.1.2016 genannten Betriebszeiten, technische Geräuschquellen, Anzahl und Situierung der PKW-Stellplätze usw.
sind zu beachten.
"Die Betriebszeiten im Planblatt sind komplett durch die
Betriebszeiten im Schallschutzgutachten (Ziffer 4.2) - beide
Tabellen - zu ersetzen." "Die Ziffer 4.4 des Schallschutzgutachtens bezüglich der zulässigen Schallleistungspegel der
technischen Anlagen (Tabelle) ist in das Planblatt aufzunehmen."
Die Ziffer 4.5 des Schallschutzgutachtens ist bezüglich des
zulässigen Fahr- und Lieferverkehrs in das Planblatt aufzunehmen. "Die Ziffer 4.6 (Tabelle) des Schallschutzgutachtens und bezüglich der Freischankflächen als Festsetzung in
das Planblatt aufzunehmen."
Die vier Hinweise werden berücksichtigt, das Planblatt wird
auf den aktuellen Stand des
endgültigen Gutachtens gebracht.
Folgende Texte sind "ebenfalls in das Planblatt aufzunehmen: Bei Musikveranstaltungen / Darbietungen sind sämtliche Fenster der Kulturhalle geschlossen zu halten." "Die
Ladengeschäfte im Erdgeschoss der Kulturhalle dürfen eine
Nettoverkaufsfläche von 300 m² nicht überschreiten."
Die Texte werden als Festsetzungen in das Planblatt aufgenommen.
"Folgender Hinweis ist in das Planblatt aufzunehmen: Bei
einer Bebauung oder Nutzungsänderung im Sondergebiet
hat der Bauherr zusammen mit dem Bauantrag ein Schallschutzgutachten einer anerkannten Fachstelle (gemäß §
29b BImSchG) des Inhalts vorzulegen, dass die zulässigen
Immissionswerte tatsächlich eingehalten werden. Im Falle
der Genehmigungsfreistellung muss das erforderliche
schalltechnische Gutachten von Baubeginn an der Baustelle
oder beim Bauherrn vorliegen. Beurteilungsgrundlage ist
die TA-Lärm."
Der Hinweis wird in das Planblatt
aufgenommen.
Der Hinweis wird berücksichtigt:
Die Hinweise werden wie vorgeschlagen ergänzt.
5
Wasserwirtschaftsamt
Schreiben
vom
21.01.2016
6
Regierung
von
Oberfranken
Bergamt Nordbayern
Schreiben
vom
13.1.2016
7
Main-DonauNetzgesellschaft;
Abteilung Netzmanagement
Schreiben
vom
21.1.2016
"Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entwässerung von zur Bebauung vorgesehenen Gebieten und
die Behandlung des Abwassers gründen sich auf:" § 30
BauGB, § 9 Abs. 1, 2 WHG i. V. m. § 8 WHG, §§ 54 – 57
WHG, § 60 WHG und Art. 34 BayWG.
Geothermie: Aufgrund der Lage im Karst sind die Errichtung und der Betrieb von Erdwämesonden grundsätzlich nicht zulässig."
"Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch
das Vorhaben keine derzeit von der Regierung von
Oberfranken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben berührt. Im Gemeindegebiet von Hartenstein ging jedoch früher reger untertägiger Bergbau
um. Das Vorhandensein hier nichtrisskundiger Grubenbaue kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der Baugrunduntersuchung muss ein möglicher Altbergbau
Berücksichtigung finden. Des Weiteren ist beim Baugrubenaushub auf Anzeichen alten Bergbaus (z. B.
künstliche Hohlräume, altes Grubenholz, Mauerungen,
etc.) zu achten. Werden Hinweise auf alten Bergbau
angetroffen, ist das Bergamt Nordbayern zu verständigen."
"Wie bereits von Ihnen in der Begründung angegeben,
ist zwischen geplanten Baumstandorten und Versorgungsleitungen, nach dem DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen“ ein Abstand von 2,5 m
einzuhalten. Der Geltungsbereich wird von unserer 20
kV-Freileitung überquert. Den Leitungsverlauf und die
Schutzzone (Baubeschränkungsbereich) haben wir
eingetragen. Die Maße beziehen sich auf die Mitte des
jeweiligen Spannungsfeldes. Eine geringfügige Reduzierung des Baubeschränkungsbereiches in Richtung der
Leitungsmasten ist möglich. Diese Angaben sind im
Bebauungsplan zu übernehmen. Bei der Errichtung von
Bauwerken, Spiel- und Sportplätzen etc. außerhalb des
Baubeschränkungsbereichs werden sowohl die Bestimmungen der DIN VDE 0210 als auch die Werte der 26.
BImSchV eingehalten. Die Errichtung von Bauwerken,
technischen Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Straßen etc. im Baubeschränkungsbereich ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch müssen diese in jedem Fall
vorher von der Main – Donau Netzgesellschaft geprüft
werden. Grundsätzlich ist zwischen der Oberfläche von
geplanten Spiel- und Sportplätzen und den Leiterseilen
ein Schutzabstand von 8,00 m einzuhalten. Dabei sind
der maximale Durchhang und das Ausschwingen der
Leiterseile bei Wind zu berücksichtigen.
Im Baubeschränkungsbereich unserer Freileitung dürfen Geländeveränderungen, insbesondere Auffüllungen, Abgrabungen in Mastnähe sowie Baustelleneinrichtungen und Materiallagerungen nur nach vorheriger Prüfung und mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Die maximal mögliche Höhe des geplanten Erdwalls ist deshalb rechtzeitig mit uns abzustimmen. Für die Leitungstrasse besteht ein Bewuchsbeschränkungsbereich von beidseitig 15,00 m ab Leitungsachse. Innerhalb dieses Bereiches dürfen nur
Gehölze mit einer max. Wuchshöhe von 4,5 m ab dem
vorhandenen Geländeniveau gepflanzt werden. Zu
einer Bepflanzung außerhalb dieses Bereiches erheben
wir keine Einwände. Wir bitten Sie, die vorher genannten Punkte in die Begründung mit aufzunehmen und zu
veranlassen, dass wir bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben wie z. B. Straßen- und
Kanalbauarbeiten, Baumpflanzungen etc. rechtzeitig in
den Verfahrensablauf eingebunden werden."
Der folgende Hinweis wird in das
Planblatt
aufgenommen:
"Geothermie: Aufgrund der Lage im
Karst sind die Errichtung und der
Betrieb von Erdwämesonden grundsätzlich nicht zulässig."
Der Hinweis wird in das Planblatt
aufgenommen: " Bei der Baugrunduntersuchung muss ein möglicher
Altbergbau Berücksichtigung finden.
Des Weiteren ist beim Baugrubenaushub auf Anzeichen alten
Bergbaus (z. B. künstliche Hohlräume, altes Grubenholz, Mauerungen,
etc.) zu achten. Werden Hinweise
auf alten Bergbau angetroffen, ist
das Bergamt Nordbayern zu verständigen."
Die genannten Punkte werden in die
Begründung mit aufgenommen. Bei
allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben wie z. B.
Straßen- und Kanalbauarbeiten,
Baumpflanzungen etc. ist die MainDonau-Netzgesellschaft; Abteilung
Netzmanagement rechtzeitig in den
Verfahrensablauf einzubinden.
Information zum Verfahren
Die Festsetzungen zu den Abstandflächen werden geändert:
Stand vom 10.12.2015: "Die Abstandsflächen der bayerischen Bauordnung sind einzuhalten."
4.2.2016: "Als Abstandsflächen sind 0,5 H, mindestens 3 Meter einzuhalten - wie in der Bayerischen Bauordnung für Kerngebiete vorgesehen und dort beschrieben.
Die weiteren Vorgaben der Bayerischen Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten."
Begründung: Die vorhandenen gewachsenen Nutzungen sollen gesichert und sinnvoll ergänzt werden, dafür werden die Abstandsflächen auf Minimalwerte festgesetzt,
entsprechend dem Umfeld des Geltungsbereichs.
Bei der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange ab Dez. 2015 konnten wir das endgültige Lärmschutzgutachten noch nicht
zu Grunde legen.
Zusätzlich erfolgen Änderungen am Entwurf vom 10.12.2015.
Damit daraus kein rechtliches Problem entsteht (Verfahrensfehler) werden wir mit der endgültigen Fassung des Lärmschutzgutachtens
und den daraus resultierenden Festsetzungen und dem geänderten Bebauungsplan
eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB nach § 4a Abs. 3 BauGB durchführen,
mit Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und verkürzter Frist zur Stellungnahme.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen des Landratsamtes Nürnberger Land Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen des Landratsamtes Nürnberger Land Untere Naturschutzbehörde und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen des Landratsamtes Nürnberger Land Bodenschutz und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen des Landratsamtes Nürnberger Land –
Immissionsschutz und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen des Wasserwirtschaftsamt und stimmt
den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen der Regierung von Oberfranken - Bergamt
Nordbayern und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen der Main-Donau-Netzgesellschaft; Abteilung Netzmanagement und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen der Deutsche Telekom Technik GmbH
Technische Infrastruktur NL Süd PTI 13 Nürnberg und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen der Verwaltungsgemeinschaft Velden und
stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis, dass von den Bürgern der Gemeinde keine Einwendungen oder Hinweise zum
Bebauungsplan eingegangen sind.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis, dass von folgenden Trägern Öffentlicher Belange keine Stellungnahmen zum
Bebauungsplan eingegangen sind:
Fränkischer Albverein e.V.
Deutsche Post AG - NL Produktion Brief
DB Services Immobilien GmbH
Evangelisches Pfarramt
Katholisches Pfarramt
Bund Naturschutz - Kreisgruppe Nürnb. Land
Landesjagdverband Bayern e.V.
Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg
Industrie- und Handelskammer
Landesbund für Vogelschutz
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis, dass von folgenden Trägern Öffentlicher Belange keine Einwendungen zum
Bebauungsplan eingegangen sind:
Aqua Opta GmbH
Regierung von Mittelfranken - Höhere Landesplanungsbeh.
Regionaler Planungsverband
Vermessungsamt Nürnberg - Außenstelle Hersbruck
Landesamt für Denkmalpflege
Staatl. Bauamt Nürnberg
Amt für Landwirtschaft und Forsten Hersbruck / Roth
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Bayerischer Bauernverband K.d.ö.R.
Wehrbereichsverwaltung Süd - Außenstelle München
Gemeinde Kirchensittenbach
Wasserzweckverband Riegelsteingruppe
Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Stadt Velden
Gemeinde Vorra
Gemeinde Hirschbach
Markt Neuhaus
Handwerkskammer für Mittelfranken
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat billigt, unter Einbeziehung der vorher getätigten Beschlüsse, den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung in der geänderten Fassung vom 4.2.2016 und beschließt die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und
Träger Öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB mit auf zwei Wochen verkürzter Frist durchzuführen.
Neben der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Stellungnahmen nur von den von der Änderung / Ergänzung betroffenen Behörden und Träger Öffentlicher Belange eingeholt.
Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Satzung abgegeben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte gemäß BauGB auszuführen.
3. Stellungnahme der Gemeinde Hartenstein zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 sowie der Begründung für das Baugebiet „Im Tal“ und „Heugental“, Ortsteil Alfalter
Die Gemeinde Vorra plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 sowie der Begründung für das Baugebiet „Im Tal“ und
„Heugental“. Die Gemeinde Hartenstein ist als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.
2 BauGB beteiligt.
Beschluss 12 : 0
Die Gemeinde Hartenstein erhebt gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 sowie der Begründung für das Baugebiet
„Im Tal“ und „Heugental“ der Gemeinde Vorra keine Einwendungen.
4. Änderung der Kindertagesstättensatzung und der Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung
Auf Wunsch der Leitung des Haus für Kinder soll die Kindertagesstättensatzung des gemeindlichen Haus für Kinder wie folgt
geändert werden:
§ 1 Abs. 4 und 5 entfallen.
§ 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Kinder, die an […] infektiöse Gastroenteritis (Durchfallserkrankungen), […] dürfen die der Tageseinrichtung dienenden Räume
nicht betreten, nicht benutzen und an Veranstaltungen der Einrichtung nicht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu
befürchten ist.
[…]
Die Änderungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein beschließt die Änderung der Kindertagesstättensatzung vom 21.02.2012 wie vorgelegt.
Des Weiteren soll die Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung dahingehend geändert werden, dass das monatliche Spielgeld
um einen EUR für Kindergarten- und Krippenkinder und um 0,50 EUR für Schulkinder erhöht wird. Gleichzeitig entfällt das
jährlich separat eingezogene Fotogeld in Höhe von 12,00 EUR.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein beschließt die Änderung der Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung vom 21.02.2012 wie
vorgelegt.
5. Sonstiges
Entfällt
Sitzung am 29.02.2016:
2.Bebauungsplan Nr. 7 Sondergebiet "Gemeindezentrum": Äußerungen und Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit
und berührter Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan „Gemeindezentrum“ statt. Herr Haberberger referiert über die eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen der Beteiligten wie folgt:
A - Einwendungen und Hinweise von Bürgern
vom ...
Einwendungen und Hinweise Abwägungsergebnis
Von den Bürgern sind während der Öffentlichkeitsbeteili1
gung keine Stellungnahmen eingegangen.
B - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Es wurde das Landratsamt beteiligt; wie unten aufgeführt haben die Kreisbaumeisterin und die Immisssionsschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben:
Einwendungen und Hinweise Abwägungsergebnis / Beschlussvorlage
"... zu den geänderten, bzw. ergänzten Teilen des Bebauungs- und
1 Landratsamt SchreiNürnberger ben vom Grünordnungsplanes 'Gemeindezentrum' äußern wir uns wie folgt:
22.1.201
Land
6
Fachstelle
"Die Gemeinde Hartenstein beabsichtigt, den Bebauungsplan
für techni'Gemeindezentrum' als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzusche Aufgastelle. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Hiesige Anregungen aus der
ben /
Stellungnahme von 14.01.16 wurden übernommen. Dennoch ergeKreisbauben sich zu den geänderten Teilen folgende Hinweise:"
meisterin
"Es wurde die maximale Traufhöhe mit 11,0 m festgesetzt (mit Be"Für den Feuerwehrschlauchturm in
zugspunkt). Davon abweichend wurde die maximale Höhe des
SO 2 gilt eine maximale Trauf¬höhe
'Feuerwehrschlauchturms' mit 20,0 m festgesetzt. Diese Festsetzung von 20 m über OKFF. "
ist zu unbestimmt und sollte präzisiert werden. Aus hiesiger Sicht
wird davon ausgegangen, dass der Feuerwehrschlauchturm nur im
SO 2 zulässig ist. Dies kann ggf. auch redaktionell geändert werden."
"Die Abstandsflächen können wie vorgesehen geändert werden.
Der Zusatz "für Kerngebiete" wird in
Allerdings ist der Zusatz 'für Kerngebiete' in den Festsetzungen und
den Festsetzungen und in der Begrünin der Begründung zu streichen (redaktionelle Änderung möglich).
dung gestrichen.
Eine Reduzierung der AF auf 0,5 H ist unabhängig vom Kerngebiet
möglich. Weiter wird ein Sondergebiet festgesetzt (hier ergäbe sich
wiederum eine Diskrepanz. Sonst aus hiesiger Sicht ohne Einwände."
LRA Nürn"Aus der Sicht des technischen Umweltschutzes bestehen keine
berger Land
grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan
- Immissi'Gemeindezentrum Hartenstein' der Gemeinde Hartenstein. Das
Schallschutzgutachten des TÜV Rheinland vom 28.01.2016 ist plausionsschutz
bel. Die zulässigen Immissionswerte werden demnach in der Nachbarschaft eingehalten."
"Der Hinweis auf dem Planblatt, wonach die Lage der Stellplätze verändert werden
kann, ist aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht möglich, da die Situierung der
Stellplätze Grundlage des Lärmschutzgutachtens ist. Dieser Hinweis muss h. E. entfallen."
Der Einwand wird berücksichtigt; die Festsetzung wird wie folgt geändert: "Die Flächen für
Stellplätze dürfen bezüglich der dargestellten
Lage im Sondergebiet nicht verändert werden.
Änderungen bezüglich Breite und Anordnung
der Stellplätze (Lage der Barrierefreien Stellplätze) sind innerhalb dieser dargestellten Flächen
möglich, soweit die Anzahl nicht verringert wird
und der Abstand zur Wohnbebauung nicht geringer wird."
Begründung: Bleibt der Abstand zwischen den
Stellplätzen und der Wohnbebauung oder andere sensiblen Bereichen gewahrt, so ist die genaue Lage der Behindertenstellplätze und der
anderen Stellplätze nicht relevant.
"Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude auf Fl.-Nr 49 - Höflaser
Straße 2 - nicht als Wohngebäude genutzt werden darf. Dies sollte im Planblatt aufgenommen werden, da dieses Gebäude nicht als Immissionspunkt vom TÜV berücksichtigt wurde."
In das Planblatt wird folgende Festsetzung aufgenommen: "Das Gebäude auf Fl.Nr. 49
(Höflaser Straße 2) darf nicht als Wohngebäude
genutzt werden".
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis, dass von den Bürgern der Gemeinde keine Einwendungen oder Hinweise zum
Bebauungsplan eingegangen sind.
Beschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen des Landratsamtes Nürnberger Land Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
Beschluss 10: 2
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Einwendungen und Hinweisen des Landratsamtes Nürnberger Land –
Immissionsschutz - und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan zu.
3. Bebauungsplan Nr. 7 Sondergebiet "Gemeindezentrum": Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschluss 10 : 2
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Sondergebiet „Gemeindezentrum“ mit Begründung in der in der Fassung vom 29.02.2016 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB, einschließlich der unter TOP 2 gefassten Beschlüsse,
als Satzung beschlossen.
4. Bedarfsliste/Neuanschaffungen für die Feuerwehren
Dem Gemeinderat Hartenstein liegt die Bedarfsliste der Feuerwehren der Gemeinde für das Jahr 2016 vor. Bürgermeister
Wolter erteilt dem anwesenden Kommandanten der FFW Hartenstein, Herrn Jürgen Steger, das Wort. Dieser erläutert kurz
den Bedarf.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein stimmt den beantragten Anschaffungen für die FFW Hartenstein, Grünreuth und Enzendorf zu.
Die veranschlagten Kosten für allgemeine Anschaffungen aller drei Wehren betragen 2.600,- EUR, für die FFW Enzendorf
1.350,- EUR und für die FFW Hartenstein 2.870,- EUR.
5. Zuschussantrag der Evang.-Kirchengemeinde Vorra, Sanierung Marienkirche
Die Evang.-Kirchengemeinde Vorra bittet mit Schreiben vom 27.01.2016 um einen finanziellen Zuschuss für die Sanierung der
Marienkirche in Vorra. Der Kirchengemeinde Vorra gehört der Hartensteiner OT Großmeinfeld an.
Beschluss 12 : 0
Die Gemeinde Hartenstein bezuschusst die Sanierung der Marienkirche in Vorra mit einem Geldbetrag in Höhe von 1.500,EUR.
6. Stellungnahme zum Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung der Jahresrechnung 2011
Am 15. und 17.02.2016 fand die Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Hartenstein durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Herr Haberberger verliest den Bericht des Ausschusses. Es gab keine Beanstandungen.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis vom Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Jahresrechnung 2011.
Der Prüfungsbericht ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
7. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Herr Haberberger verliest das Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2011.
Beschluss 12 : 0
Die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen außer- und überplanmäßigen Ausgaben werden soweit sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Hartenstein für das Haushaltsjahr 2011 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
8. Stellungnahme zum Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung der Jahresrechnung 2012
Am 17.02.2016 fand die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Hartenstein durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Herr Haberberger verliest den Bericht des Ausschusses sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den beigefügten Anmerkungen. Es gab keine Beanstandungen.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis vom Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Jahresrechnung 2012. Der
Prüfungsbericht ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
9. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Herr Haberberger verliest das Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2012.
Beschluss 12 : 0
Die im Haushaltsjahr 2012 angefallenen außer- und überplanmäßigen Ausgaben werden soweit sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Hartenstein für das Haushaltsjahr 2012 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
10. Sonstiges
Bürgermeister Wolter informiert den Gemeinderat über das Projekt BayernWLAN der Staatsregierung. Hierbei fördert der
Freistaat Bayern die Einrichtung von je zwei Hotspots in den Kommunen. Die Kosten für die Einrichtung werden bei dem Projekt von der Regierung übernommen. Die Kommune trägt lediglich die laufenden Kosten. Das Gremium wird sich in einer der
folgenden Sitzungen mit einer eventuellen Realisierung des Projektes in der Gemeinde auseinandersetzen.
11. Aufstellungsbeschluss zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 6 "Harnbachmühle" sowie
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes: Entwurfsplanungen und Beschlüsse über frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
Wie in der Sitzung vom 10.12.2015 vorgestellt, plant der Eigentümer des Anwesens Harnbachmühle, der Mühlenkraft e.V.,
einen Inklusionsbetrieb mit kleiner Gastronomie und Tagungshaus zu errichten. Um die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den OT Harnbachmühle notwendig. Die Kosten der Planung
trägt der Verein.
Beschluss 12 : 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartenstein beschließt die Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integrierter
Grünordnung für das Sonstige Sondergebiet für Soziale Zwecke nach § 11 BauNVO „Harnbachmühle“ in Hartenstein sowie
die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Art der Nutzung: Sondergebiet für Soziale Zwecke
Es wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufgestellt für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Geltungsbereich liegen folgende Flurstücke und Teilflurstücke der Gemarkung Enzendorf (Die Nummerierung entspricht
der Neuordnung aus dem Flurbereinigungsverfahren Enzendorf):
Flurstück Nr. 1627 und Teilflächen der Flurstücke Nr. 1620, 1621, 1626, 1628, 1630.
Das Plangebiet hat eine Ost-West-Ausdehnung von rund 45 m und in Nord-Süd-Richtung entlang der Pegnitz eine Erstreckung von ca.140 m. Die Größe des Plangebiets beträgt knapp 0,54 ha.
Der wirksame Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in der Fassung vom 17.02.2005 stellt
den Geltungsbereich wie folgt dar: Außenbereich mit teilweise denkmalgeschützter Bebauung, Großteil der Fläche als Fläche
für die Landwirtschaft, Grünlandnutzung vorrangig aus Gründen des Biotop- und Ressourcenschutzes, südlich und nördlich
Feldgehölze und Hecken, bestehende Baumgruppen, im Norden, am Pegnitzufer Gras und Hochstaudenflur feucht nach §30
BNatSchG. Landschaftsschutzgebiet "Nördlicher Jura" mit teilweiser Herausnahme des Mühlenstandortes. Die erforderliche
Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahmen gebeten.
Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt, hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren gemäß BauGB vorzubereiten und durchzuführen.
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Mikrozensus 2016 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Im Jahr 2016 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich
angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum
Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich
benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung
und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensus-befragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als
1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass
jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für
bis zu vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor
schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das
Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Bericht über die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
der KAB Hartenstein
Nach einer Eucharistiefeier für die Verstorbenen der KAB in der Kirche begaben sich die anwesenden MItglieder in
den Gasthof Burblick..
Die Verantwortliche im Vorstandsteam Maria Steger begrüßte alle, besonders Präses P. Johannes Nikel CR und 1.
Bürgermeister Werner Wolter. Ein extra Gruß galt dem Ehepaar Ewers, das von der KAB-Gruppe
Siegen/Westf. zur KAB Hartenstein gewechselt hatte.
Im Vorfeld warb die Vorsitzende für den Verkauf von Osterkerzen; der Erlös davon kommt dem Projekt
"Madagaskar" des Diöezesanverbandes zugute.
Danach gab Steger einen Bericht über die Aktivitäten des Ortsverbandes im letzten Jahr. Ebenfalls erwähnte sie
Veranstaltungen des Kreis- und Diözesanverbandes an denen Mitglieder unseres Ortsverbandes teilnahmen.
Mit einem Ausblick für das Jahr 2016 beendete die Verantwortliche den Bericht.
Der Kassenbericht, den Herr Rost vorstellte, ergab, daß ein kleiner Überschuß erwirtschaftet wurde. Von den Mitgliedsbeiträgen muß ein erheblicher Teil an den Bundesverband abgeführt werden. Von dort werden Diözesan- und
Kreisverbände bedient. Es hat nämlich jedes Mitglied das Recht von der KAB in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vor den Gerichten kostenlos vertreten zu werden. Eine kurze Diskussion entspann sich wegen der
Mitgliedschaft des OV für die Arbeitnehmer-Bildungsstätte Obertrubach. Frau Rost und Frau Steger wiesen darauf
hin, daß hier mitgeholfen wird um u.a. Ausbildungsplätze zu schaffen.
Da die Kassenprüfer, Frau Legg und Herr Singer, keine Einwände gegen die Kassenführung vorbrachten, konnte um
Entlastung, auch für die Vorstandschaft im allgemeinen gebeten werden. Die Entlastung erfolgte jeweils einstimmig.
Bei den anstehenden Neuwahlen wurden die bisherigen Teammitglieder, Maria Steger, Marion Grötsch und Irmgard Rost in ihren Ämtern bestätigt.; Herr Martin Rost wurde als Kassier gewählt. Auch hier
konnten wir Einstimmigkeit verzeichnen.
In seinem Grußwort lobte Bürgermeister Werner Wolter die Aktivitäten des Ortsverbandes. Im Vorfeld war er gebeten worden, über die Eisenbahnbrücken zu berichten. Da gibt es seit letztem Jahr nichts
Neues - einige Brücken werden wohl nicht zu erhalten sein - Reparaturen an den anderen werden den Bahnverkehr verlangsamen.
Einen interessanten Aspekt bietet die mögliche Elektrifizierung der Bahnstrecke, so H. Wolter. Seiner und der IGE
Ansicht nach ist diese Maßnahme erstrebenswert um verkehrstechnisch und wirtschaftlich nicht
abgehängt zu werden.
Eine weitere Information erhielten die KAB-ler vom Bürgermeister über die Energie-Projektagentur GmbH im Landkreis, der 24 von 27 Gemeinden und z.B. Bauernverband und FBG angehören. Er erklärte den Aufbau o.g. Organisation. Das Ziel sei eine dezentrale Energieversorgung im Landkreis, sodaß Überland-Stromtrassen überflüssig würden. Diese Problematik löste eine lebhafte Diskussion aus. Diese wurde aber in Anbetracht der fortgeschrittenen
Zeit von den Verantwortlichen beendet.
Text: KAB Hartenstein
Termine der KAB:
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Mi. 13.4.2016 Seniorentag des Kreisverbandes: Fahrt nach Kloster Speinshart mit Führung im Klosterdorf und Kirche, anschließend Besuch des Wurzelmuseums Tremmersdorf
Do. 21.4.2016 Vortrag "Ökologisches Umdenken fördern- eine Aufgabe auch im Bereich der Kirche auch wegen unserer Kinder"
Sa. 07.5.2016 Nachmittagsfahrt der Hartensteiner Senioren
Mi. 11.5.2016 Seniorentag des Diözesanverbandes in Obertrubach mit einem Referat von Betriebsseelsorger Dr. Manfred Böhm über die Enzyklika unseres Papstes Franziskus: "Laudato si" bezüglich
der Umweltproblematik
Do. 12.5.2016 18.30 Uhr: Maiandacht in der Kirche
18. Mai 2016 Maiandacht mit anschließendem Kaffeetrinken
Freiwillige Feuerwehr Enzendorf ehrte Vereinsmitglieder
Am 05. Januar eröffnete Hans Albert zum ersten Mal als 1. Vorsitzender die alljährliche Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Enzendorf e. V. mit Grußworten und Neujahrswünschen.
Hans Albert konnte u. a. wieder von einem erfolgreichen Stodlfest berichten. Die Bierfahrt im November
nach Thuisbrunn mit kleinerer Wanderung nach Gräfenberg kam ebenfalls gut an.
1. Kommandant Helge Herbst berichte u. a. von 13 weniger spektakulären Einsätzen.
Bürgermeister Werner Wolter dankte der aktiven Wehr für die Bereitschaft und Arbeit für Menschen in
Not. Die Gemeinde wird auch weiterhin die Feuerwehren unterstützen und auf einen aktuellen Stand halten. Bürgermeister Werner Wolter sprach auch ein Problemthema an, das viele Feuerwehren betrifft,
nämlich den fehlenden Nachwuchs. Das ist leider auch bei der Freiwilligen Feuerwehr Enzendorf der Fall.
Die letzte Jugendfeuerwehr musste leider wegen fehlender Interessierter wieder aufgegeben werden. Die
Wehr arbeitet nun an einem neuen Konzept.
Im Vordergrund der Versammlung standen in diesem Jahr jedoch die Ehrungen für die langjährigen Mitgliedschaften. Es wurden geehrte für 25 Jahre Vereinsmitgliedschaft Helge Herbst und
Frank Deinzer, für 50 Jahre Vereinsmitgliedschaft Herbert Rupprich, Michael Wessolek,
Georg Meier und Hans Wittmann. Michael
Wessolek, Georg Meier und Hans Wittmann
traten vor 50 Jahren unter der Vereinsführung von Herrn Peter Schmidt in Enzendorf in
den Feuerwehrverein ein. Herbert Rupprich
trat damals noch in Rupprechtstegen unter
der Führung von Otto Schösser ein. Die beiden Wehren wurden dann 1968 zusammengelegt.
Nach dem offiziellen, begann der gemütliche
Teil mit geselligem Beisammensein, was die
Gemeinde mit einem alljährlichen WertgutMarkus Sandner, Herbert Rupprich, Helge Herbst, Michael Wessolek,
schein unterstützte.
Bürgermeister Werner Wolter, Hans Albert (von links)
Text und Bild: FFW Enzendorf
Ausflug nach Rothenburg ob der Tauber
Hiermit ergeht herzliche Einladung an unsere Mitglieder und die Gesamtbevölkerung zum Ausflug des Soldatenund Reservistenverein Velden und Umgebung e. V.
Unser Ausflug wird am Samstag, 06.08.2016 um 8 Uhr am Marktplatz in Velden starten (ggf. auch mehrere Haltestellen). Es geht mit dem Bus nach Rothenburg ob der Tauber. Dort angekommen starten wir zu einer etwa 1,5
stündigen Stadtführung. Nach dieser werden wir gemeinsam in einem örtlichen Gasthaus zu Mittag essen. Danach
besteht bis ca. 16:30 Uhr die Möglichkeit die Stadt auf eigene Faust zu erkunden.
Auf dem Rückweg werden wir noch ein Gasthaus zum Abendessen aufsuchen, bevor wir um ca. 21 Uhr wieder
zuhause ankommen werden.
Anmeldung sollte bis 20. Juni erfolgen bei:
1. Vorsitzender Reinhold Heinrich, Felsenweg 1, Velden, Tel. 7358
2. Vorsitzender Manuel Wenzl, Eckart- Siedlung 2, Hartenstein, Tel. 408795
Der Fahrpreis beträgt 20,- EUR pro Person und ist spätestens bei Abfahrt zu entrichten.
„Never touch a running system“ - Faschingsball in Hartenstein
Getreu diesem Motto ging es dieses Jahr wieder rund am Faschingsball des Kulturverein Hartenstein. Mit
der aus dem Vorjahr bestens bekannten Band Jackpoint wurde vergangenes Wochenende die Faschingssaison im oberen Pegnitztal eingeläutet.
Trotz der widrigen Witterungsbedingungen am Samstagabend füllte sich
die Turnhalle der Hartensteiner
Grundschule rasch mit Gästen aus
allen Himmelsrichtungen, sodass das
musikalische Quartett aus der Oberpfalz pünktlich mit dem bestens gelaunten Publikum durchstarten konnte. Fortan wurde fleißig das Tanzbein
geschwungen bis Zeit für die Maskenprämierung war. Nun zahlte sich
der Fleiß einiger Gäste aus, die sich
bei ihrer Verkleidung besonders viel Mühe gegeben hatten. Die Belohnung konnten die Gewinner natürlich direkt hochprozentig in der Bar anlegen.
Nach der obligatorischen Runde durch den Saal griffen die Musiker wieder beherzt in die Saiten und feierten mit einer durchwegs gefüllten Tanzfläche bis spät in die Nacht hinein.
Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle wieder an all die fleißigen Hände, die sich das ganze Wochenende in den Dienst der Gemeinschaft stellen und Jahr für Jahr großartiges leisten.
Text und Bild: Kulturverein Hartenstein e.V.
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Häschen vom Gartenbauverein
Am Mittwoch den 9. März hat der Gartenbauverein wieder einmal zum Basteln eingeladen. Auf dem Plan
stand die Tischdekoration zur Jahres-Hauptversammlung im Gasthof Burgblick. Es wurden kleine Osterhasen und flauschige Entchen genäht und zum Teil mit verschieden Naturfedern geschmückt. Die ausgeblasenen Hühnereier wurden liebevoll mit Naturschnüren und eben falls mit Federn von Perlhuhn und Fasan
dekoriert. Allen Anwesenden hat das Basteln wieder
sichtlich Spaß gemacht und es wurde die Idee geboren
jeden ersten Donnerstag im Monat ein Bastelabend zu
veranstalten. Die verschiedenen Werkstücke die hier entstehen sollen für einen guten Zweck feil geboten werden.
Die Verkaufsstellen müssen noch festgelegt werden. Genauere Informationen hierzu werden in der Jahreshauptversammlung besprochen und die Ergebnisse werden
dann im Schaukasten des Gartenbauvereins ausgehängt.
Auch wird wieder jeden ersten Montag im Monat die
Kräuterspirale in Ortsmitte gepflegt. Es dürfen bei diesen
Aktionen nicht nur Mitglieder aktiv mitwirken, wir freuen
uns auf jede fleißige Hand und jede Person die uns hierbei
unterstützt.
Text und Bild: Gartenbauverein
Information über das FFH-Monitoring in Bayern
FFH-Wald-Lebensraumtypen
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten
(nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu beobachten
(Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL melden die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht mit
den wichtigsten Ergebnissen dieses FFH-Monitorings an die Europäische Kommission.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in
Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Probeflächen werden zufällig aus den bayernweit bekannten Vorkommen der jeweiligen Schutzgüter ermittelt. Die Probeflächen können dabei sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
Zuständig für Kartierungen von Waldlebensräumen und für Arten mit enger Bindung an Wälder ist die
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
(Hinweis: Für Offenlandarten und -Lebensraumtypen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.)
Im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche eines WaldLebensraumtypens. Diese Probefläche/n sollen im Auftrag der LWF im Zeitraum von April 2016 bis
voraussichtlich Juli 2017 untersucht werden. Die Begänge finden nur in der Vegetationsperiode statt.
Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Viele der Untersuchungsflächen werden land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Damit die Stichprobe als
repräsentativ angesehen werden kann, ist es wichtig, dass die Stichprobenflächen keine Sonderbehandlung erfahren und wie bisher im gleichen Rahmen genutzt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur
Verfügung.
Haben Sie es erkannt?
Das Bild zeigt eine der meist frequentierten Straßen im Gemeindegebiet. Wissen Sie welche und wo?
Staatssatraße 2162, Ortsdurchfahrt Lungsdorf Richtung Velden
Einladung zum Wandertag der Liedertafel Hartenstein am 26.Mai.2016
Die Liedertafel Hartenstein veranstaltet auch dieses Jahr wieder eine Wanderung
am Fronleichnam, 26.Mai 2016.
Wir treffen uns am Dorfplatz Hartenstein um 10 Uhr und wandern über die Hartensteiner Oberberge zu einer Hütte zum Mittag und Kaffee.
Alle wanderfreudigen Gäste und Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen.
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4-Tages-Ausflug der
Liedertafel Hartenstein
Donnerstag, 19.Mai 2016 bis
Sonntag 22. Mai 2016
Abtenau im Lammertal – das kleine Paradies im Salzburger Land
1.Tag:
Anreise nach Abtenau in Österreich, mit bekannter Brotzeit im Bus.
Im Hotel-Gasthof Post zur Kaffeejause und geführten Abendspaziergang.
2.Tag:
Mit Reiseleitung zum Hallstättersee, Weißen Rössl am Wolfsgangsee, reizvolle Postalmstraße im Tennengau. Unvergleichlich schöne
Ausblicke auf das mächtige Dachsteinmassiv und die Bischofsmütze.
3.Tag:
Nach Bad Aussee, Salzkammergutsstraße, Hochalmfläche Tauspitzalm, evtl. Bummelzugfahrt, Gosausee. Musikabend mit Livemusik im
Hotel.
4.Tag:
Heimreise über Oberau, Roßfeldstraße, zum Obersalzberg. Führung der Geschichte durch die Dokumentation Obersalzberg. Abendessen bei Allersberg.
Leistungen:
Busfahrt, Begrüßungsgeschenk und Cocktail, Halbpension 4 Sterne, reichhaltiges Frühstück, 4 Gang Menü
Abendessen, Musikabend, Hallenbad und Sauna, ganztägige Reiseleitungen, uvm.
Mitglieder, Nichtmitglieder und Gäste sind zu dieser Fahrt recht herzlich eingeladen. Reisepreis: 330€ im
DZ (EZ-Zuschlag).
Info bei Maria und Josef Reiser (Tel. 09152-548).
Vorstandschaft des Kulturvereins neu aufgestellt.
Neuwahlen an der Jahreshauptversammlung des Kulturverein Hartenstein e.V..
Am Freitag, den 11.03.2016 fand im Gasthof Burgblick
die Jahreshauptversammlung des Kulturverein Hartenstein e.V. statt. Zahlreiche Mitglieder waren der Einladung gefolgt, um an der Bildung der zukünftigen Vorstandschaft mitzuwirken.
Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Jürgen
Fenzel und den Grußworten des 1. Bürgermeisters Werner Wolter standen zunächst neben den Berichten zum
abgelaufenen Geschäftsjahr und der Kassenführung einige Änderungen an der Vereinssatzung an, welche einstimmig verabschiedet wurden. Weiterhin wurde über
mögliche Ziele eines gemeinsamen Vereinsausflugs abgestimmt.
Daraufhin waren laut Satzung alle Mitglieder der Vorstandschaft zu wählen. Neu in der Vorstandschaft mit
dem Posten der 1. Vorsitzenden ist ab sofort Veronika Steger aus Kühnhofen. Jürgen Fenzel aus Höflas übernimmt nun das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden. Dominik Gentsch (Hartenstein) und Klaus Wolter
(Großmeinfeld) wurden in ihren Ämtern als Kassier bzw. Schriftführer bestätigt. Als Beisitzer agieren fortan Katja
Pohl aus Großmeinfeld und Georg Steger jun. aus Hartenstein. Zuletzt wurden von der Mitgliederversammlung
Timo Kanzog und Michael Gebsattel (beide Hartenstein) als Kassenprüfer eingesetzt.
Im Anschluss übergab Jürgen Fenzel das Wort an Veronika Steger. Nach der Einholung von Vorschlägen für das
Amt der Beiräte, welche von der Vorstandschaft berufen werden, dankte die erste Vorsitzende für das Engagement und schloss die Sitzung.
Text und Bild: Kulturverein Hartenstein e.V.
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Mit Rekord zum Titel im Kreuzheben Petra TSCHIRSKY deutsche Meisterin in ihrer Altersklasse
Die deutschen Meisterschaften im Kreuzheben wurden in Oberölsbach einem ca. 300 Einwohnergroßen Ort bei Neumarkt ausgerichtet. Das Kreuzheben ist eine Kraftübung, bei der ein auf dem Boden
liegendes Gewicht aus einer vornübergebeugten, stabilen Position
hochgehoben wird. Es ist neben dem Kniebeugen und dem Bankdrücken eine Teildisziplin des Kraftdreikampfes und die letzte der drei
Übungen eines Wettkampfes. Über 190 Teilnehmer nahmen an diesen Meisterschaften teil, darunter einige Athleten aus unserer Region. Auch die langjährige Abteilungsleiterin Gymnastik des 1. SportClub Rupprechtstegen Petra Tschirsky hatte sich in das Teilnehmerfeld eingereiht. Petra holte sich mit einer persönlichen Bestleistung
von 137,5 Kilo im Kreuzheben die Deutsche Meisterschaft in ihrer
Altersklasse.
Sie war, so die Fachpresse, wie erwartet eine 'Macht' in ihrer Alters/Gewichtsklasse und zog bereits im ersten Versuch mit 120 kg einen neuen deutschen Rekord. Über 130 kg im zweiten Versuch ging sie auf ihre Bestleistung von 137,5 kg im letzten Versuch. Dieser wurde von den hart wertenden
Kampfrichter mit 3:0 gültig bewertet und Petra konnte somit verdient die Deutsche Meisterschaft feiern. Wir gratulieren ihr herzlich zu diesem großen Triumph und wünschen weiterhin viel Erfolg bei den nächsten sportlichen Herausforderungen.
Text und Bild: 1. SC Rupprechtstegen
Ehrennachmittag/-abend 2016 des 1. Sport-Club Rupprechtstegen am
06.01.2016
Mit einer besonderen Feier ehrte der 1. Sport-Club Rupprechtstegen verdiente Vereinsmitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein, ehrenamtlich und engagiert für den SCR tätige Mitglieder, sowie
Gönner und Sponsoren. 1. Vorsitzender Detlef Seidler begrüßte alle Anwesenden, insbesondere alle Jubilare und
bedankte sich bei ihnen für ihre langjährige Zugehörigkeit und Verbundenheit zum Verein. Teddy verwies auf die
Wichtigkeit der Mitgliedschaft im Verein, ohne die ein Verein nicht existieren könne. Viele der Jubilare sind bereits
seit frühester Jugend Mitglied beim Sportclub und waren bzw. sind selbst noch aktiv, oder in der Nachwuchsarbeit bzw. ehrenamtlich für den SCR tätig. Die Jugendarbeit ist eines der wichtigsten Standbeine eines Vereines, um
den Nachwuchs an die Herrenmannschaften heranzuführen. Deshalb mussten gemeinsam mit anderen Vereinen
wie dem SV Hartenstein, SV Alfalter, SV Vorra, TSV Velden, SV Neuhaus/Rothenbruck und SV Plech immer Oberen
Pegnitztal vor allen Dingen in den letzten Monaten, nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels, neue
Wege in der Jugendarbeit beschritten werden. Zur Jugend- und funktionierenden Vereinsarbeit haben auch die geladenen Ehrenmitglieder einen großen Beitrag geleistet, die nun auf 25, 40, 50, 60 oder gar 65 Jahre Mitgliedschaft
im Sport-Club Rupprechtstegen zurückblicken können.
Vor über 65 Jahren war Georg Dennerlein dem Verein beigetreten und wurde vom 1. Vorsitzenden mit dem goldenen Ehrenzeichen des Bayerischen Landessportverbandes ausgezeichnet. Leider konnte der 88-jährige Georg Dennerleinkrankheitsbedingt selbst nicht anwesend sein, doch die persönliche Überreichung des Ehrenzeichens wurde
von Detlef Seidler am Vortag im Seniorenheim Mielewski persönlich vorgenommen.
Ebenso mit dem goldenen Ehrenzeichen für 60 Jahre Vereinszugehörigkeit wurde Hans Seibold ausgezeichnet.
Das Ehrenzeichen in Gold erhielten Reinhold Vogel und Günther Sandner für ihre 50-jährige Zugehörigkeit zum SCR.
Das Ehrenzeichen Silber mit Gold erhielten Martin Sperber, Manfred Weber und Harald Ziegler für ihre 40-jährige
Zugehörigkeit zum SC Rupprechtstegen. Da Vorsitzender Seidler mit den meisten der zu ehrenden Mitglieder bereits einige Jahrzehnte beim SCR verbringen durfte bzw. zusammenarbeiten konnte, gab es natürlich die eine
oder andere Anekdote oder Anmerkung aus der Vergangenheit.
Es folgte die Auszeichnung von Eckhart Fischer durch den Abteilungsleiter Schach Matthias Zitzmann mit dem Ehrenzeichen in Silber des BLSV für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit. Sportfreund Eckhart ist ausschließlich in der
Schachabteilung aktiv und kann auf 25 Jahre Mitgliedschaft zurückblicken.
In seinem Jahresausblick wies Seidler u. a. auf das anstehende Schlachtfest und auf den 70sten Geburtstag des 1. SC
Rupprechtstegen im Jahr 2016, der im Rahmen eines Herrenturniers am 30./31.07.2016 in Rupprechtstegen gefeiert wird, hin. Er bedankte sich des Weiteren in seiner Schlusslaudatio bei Gönnern
und Spendern des Vereines, sowie beim
Gemeinderat Hartenstein für die Nutzung
des Gemeindemobils und weiterer finanzieller Zuschüsse.
Beim abschließenden gemeinsamen Erfahrungsaustausch konnten die Jubilare noch
einmal viele Erinnerungen austauschen und
auf eine schöne Zeit zurückblicken. Die Gespräche zeigten, dass - wie sollte es anders
sein - früher alles schöner, besser und
großartiger war. Offensichtlich war der Ehrentag/-abend eine gelungene Veranstaltung, da die Jubilare sich sichtlich
wohl fühlten und den besonderen Tag bzw.
Nachmittag genossen.
Vordere Reihe sitzend von links nach rechts: Reinhold Vogel, Hans Seibold
Text und Bild: 1. SC Rupprechtstegen
und Günther Sandner.
Hintere Reihe stehend von rechts nach links: Schriftführer Michael
Ochsenkühn, Eckhart Fischer, Harald Ziegler, Kassier Manfred Weber,
Martin Sperber und 1. Vorsitzender Detlef Seidler
Jahresabschlussfeier der Herrenmannschaften des 1. Sport-Club Rupprechtstegen und SV Alfalter.
Zur Jahresabschlussfeier der Herrenmannschaften, welche von den Spielern des 1. SC Rupprechtstegen und des SV
Alfalter organisiert wurde, traf man sich beim “Graoler’s Wirt” im Gasthaus Singer in Hormersdorf. In der Begrüßungs-/Eröffnungsrede bedankten sich Gerd Deinzer und Michael Stiegler im Namen der beiden Mannschaften
bei den zahlreichen Mitgliedern des SCR und SVA, die in ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten den reibungslosen Spielund Trainingsbetrieb überhaupt ermöglichen. Ohne die unterjährige Platzpflege und –markierung, Sportheimbewirtung und -reinigung, die allgemeine sportliche Herren-/Juniorenbetreuung und vieler anderer Aufgaben, wäre ein
solch reibungsloser Sportbetrieb gar nicht möglich. Des Weiteren bedankte sie sich bei allen Sponsoren, Unterstützer und Gönner des Vereins und der Mannschaften, ohne die die eine oder andere Unternehmung bzw. Anschaffung in diesem Umfang nicht möglich wäre. Im Namen der Spieler übergab er den Anwesenden ehrenamtlich
tätigen Helfern in Anerkennung ihrer Leistungen mit einem persönlichen Dankeschön ein kleines Geschenk.
Vereinsvorstand Detlef Seidler stellte in einem kurzen Rückblick heraus, dass die Bildung der SG mit dem SV Alfalter
ein richtiger und wichtiger Schritt in die Zukunft für den Herrenspielbetrieb der beiden Vereine war und ist. Eine
sehr große zeitliche und organisatorische Herausforderung im abgelaufenen Jahr war die Neuorientierung des Juniorenfußballs der Vereine Alfalter, Vorra, Rupprechtstegen, Hartenstein, Velden, Neuhaus und Plech. Diese schickten unter dem Synonym „JSG im oberen Pegnitztal“ 8 Juniorenmannschaften zum Saisonbeginn 2015-2016 in den
Spielbetrieb. In seinem Jahresausblick wies er u. a. auf den anstehenden Ehrenabend des SCR und auf den 70sten
Geburtstag des 1. SC Rupprechtstegen im Jahr 2016, der im Rahmen eines Herrenturniers am 30./31.07.2016 in
Rupprechtstegen gefeiert wird, hin. Seidler schloss sich dem Dank seines Vorredners an und bedankte sich des Weiteren beim Gemeinderat Hartenstein für die Nutzung des Gemeindemobils, sowie weiterer finanzieller Zuschüsse.
Trainer Roland Winkler lies in seinen Ausführungen das abgelaufene Kalenderjahr Revue passieren und konnte mit
einigen ernsten und nachdenklichen Hinweisen die nicht nur den sportlichen Bereich betrafen, aber auch teilweise
lustigen Anekdoten z. B. aus der von ihm organisierten Fahrt ins Blaue nach Köln, die Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Vorstand Detlef Seidler übergab im
Rahmen dieser Jahresabschlussfeier
eine großzügige Spende aus dem
Sozialfonds des Betriebsrates der
Firma ECKART GmbH. In diesem Sozialfonds werden die Aufsichtsratstantiemen eingezahlt, die die
Güntersthaler Betriebsräte erhalten,
die als Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat der ALTANA AG, Wesel
zu der die Firma ECKART seit 2005
gehört, tätig sind. So konnte in 2015
jedes BR-Mitglied eine Spende von
500,- Euro an eine gemeinnützige
Institution oder einen in der Jugendarbeit aktiven Verein in der Region
vergeben. Teddy übergab die Spende mit der Auflage, dass die gespendete Summe Zweckgebunden den
Jugendlichen des SCR direkt zu Gute
kommen.
Text und Bild: 1. SC Rupprechtstegen
Stodlfest
in Enzendorf
am 05.05.2016
(Himmelfahrt)
09:30 Uhr
Gottesdienst
11:00 – 16:00 Uhr
Trachtenkapelle Hohenmirsberg
17:00 – 22:00 Uhr
Red bag‘d Farmer 5
Die Freiwillige Feuerwehr Enzendorf e.V.
lädt herzlich ein!
Lungsdorf lädt ein
zum
Sonnwendfeuer
am
Sa. 25. Juni 2016
19.00 Uhr
Getränke, Kaffee und Kuchen,
„Fleischiges“ vom Grill
Kinderfackelzug
Musik: Barney
Durchführung bei jeder Witterung
Die Columbia 24 H Wanderlust: Natur-Erlebnis rund um Plech
Im Sonnenschein durch eine malerische Landschaft spazieren, nachts unter den Sternen in der Stille der
Natur unterwegs sein, mit alten und neuen Freunden oder ganz für sich – das sind unvergessliche Momente. Davon gibt es viele bei der Columbia 24 H Wanderlust.
Am 25. und 26. Juni 2016 fällt der Startschuss für ein ganz besonderes Erlebnis: die Columbia 24 H Wanderlust rund um Plech am Rande des Naturparks Fränkische Schweiz. Idyllisch gelegen ist die Gemeinde,
die auch ein Teil der FrankenPfalz ist, ein idealer Startpunkt, um die abwechslungsreiche Landschaft zu
erkunden. Von Burgen und Höhlen über Felsen bis hin zu abgelegenen Tälern gibt es so einiges zu sehen!
Die Gesamtstrecke von ca. 80km ist in Schleifen aufgeteilt. So entscheiden die Teilnehmer selbst, wie
schnell sie wandern, welche Pausen sie einlegen und wie lange sie unterwegs sind. Wer will, sogar Tag
und Nacht.
Los geht das Natur-Vergnügen beim zentralen Veranstaltungsplatz in Plech, dem Dreh- und Angelpunkt
der Wanderung. Immer wieder kommen Sie hierher zurück, treffen auf alte und neue Bekannte, können
die Füße hochlegen, essen und sich erholen. Vielleicht wollen Sie auch zwischendurch ein paar Stunden
schlafen. Ganz nach der Devise: 24 Stunden wandern können, aber nicht müssen.
In regelmäßigen Abständen gibt es unterwegs Verpflegungsstationen. Wer will, kann sich dort orientieren,
stärken und neue Kräfte sammeln.
Eine ganz besondere Stimmung erleben Sie während der Nachtetappe. Ausgerüstet mit Stirnlampen und
Wanderstöcken geht es durch die Dunkelheit. In der Stille der Nacht und unter den Sternen nehmen Sie
die Natur ganz anders wahr.
Lassen Sie sich diese einmalige Erfahrung nicht entgehen! Weitere Infos und die Möglichkeit, sich anzumelden, gibt es unter www.columbia-24h-wanderlust.de.
Sie werden sehen: Wandern macht glücklich.
Die Startgebühr beträgt 75 € pro Person und beinhaltet folgende Leistungen:
 Startberechtigung für die Veranstaltung
 Teilnehmerbändchen
 Startparket mit kleinen Überraschungen
 Verpflegung während der Wanderung (u.a. warmes Abendessen & Frühstück)
 Individuelles 24 H Wanderbuch
 Kartenmaterial
 Kostenloses Ausleihen von Testausrüstung unserer Produktpartner (so lange der Vorrat reicht)
 Gepäckaufbewahrung am zentralen Veranstaltungsplatz
Frühjahrsmüde?
…. NICHT mit uns
jeden Dienstag von 18:45 bis 19:45,
in der Schulturnhalle in Hartenstein
Copyright © 2016 Zumba, LLC.
„g.e.t. – nordic walking“
gesund und erfolgreich trainieren mit Nordic Walking
!! Wir starten wieder !!
Erster Treffpunkt: Mittwoch 4. Mai um 19 Uhr am Pausenhof der Schule Hartenstein
Bei Fragen wendet Euch bitte an Carmen Kränzlein unter der 0172/6765124.
Märchenabend für Erwachsene
Mit kulinarischen Köstlichkeiten
im Rittersaal der
Burg Hartenstein
„Nix versprochen - alles offen“
Erzählerin mit Handspindel: Reingard Fuchs
aus der Märchenerzählerei Nürnberg
am 1. April 2016
Beginn mit Umtrunk ab 18:30 Uhr
Beitrag: 29 €uro
Verbindliche Anmeldung: Tel. 09152/ 92178; [email protected]
Info bei Reingard Fuchs: Tel. 0911/ 402679 www.kubiss.de/fuchs
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