Kautionsvertrag

Vereinbarung
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wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. Zu Beginn der Mitgliedschaft und des Pachtvertrages wird eine einvereinbart. Sie ist sofort fällig.
malige Kaution ln Höhe von €
2. Sie dient zur Absicherung
Vereinsmitgliedschaft und
Pachtforderungen, nicht
Strom- und Wasserkosten
einsmitgliedschaft) .
des Vereins für Verbindlichkeiten aus der
aus dem Pachtverhältnis (offen stehende
geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunoen,
oder andere offene Kosten aus der Ver-
3. Diese Kaution wird für alle Mitglieder auf einem gesonderten Sparbuch angelegt oder auf das Konto des Vereins unverzinslich eingezahlt.
4. Nach ordnungsgemäßer Abwicklung des Pachtvertrages und der
Vereinsmitgliedschaft, wird der Kautionsbetrag wieder ausgezahlt,
eventuelle offene Forderungen werden abgezogen.
Ort, Datum
Unterschrift (Verein)
Ort, Datum
Unterschrift (Pächter/Mitglied)