Bekanntmachung nationales Verfahren

Information über die
Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrücken im
Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW
- Betriebsteil Tübingen
1. Vergabestelle
Landratsamt Tübingen, Abt. Forst in Vertretung des
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Betriebsteil Tübingen
Postadresse::
ForstBW- Betriebsteil Tübingen
Eberhardstraße 21
72108 Rottenburg a. N.
Ansprechpartner: H. Walheim
Telefon: 07071 2071414
Telefax: 07071 2071499
E-Mail: [email protected]
2. Bezeichnung des Vergabeverfahrens und Aktenzeichen bei der
Vergabestelle
Rahmenvereinbarung Holzrücken des Landesbetriebs ForstBW
Betriebsteil Tübingen (Az. 856.42-2016)
3. Art des Vergabeverfahrens
Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOL/A.
4. Art und Umfang der Leistung
Forstliche Dienstleistungen der Holzrückung.
Voraussichtlich insgesamt ca. 16.000 Festmeter im Ausführungszeitraum
5. Ort der Leistungsausführung
Staatswald im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Forst BW
Betriebsteil Tübingen.
6. Aufteilung in Lose
Der Auftrag ist in 9 Lose mit jeweils ca. 500 bis ca. 3.000 Festmetern
aufgeteilt.
Angebote können sowohl für ein Los als auch für mehrere Lose
abgegeben werden.
7. Rahmenvereinbarung
Bei allen Losen wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen geschlossen. Die aktuellen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Forstbetriebsarbeiten und die
Qualitätsanforderungen von ForstBW werden Bestandteil der
Rahmenvereinbarung.
Der Vertragsbeginn ist für den 01.10.2016 vorgesehen. Die
Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis 30.09.2017.
8. Form und Frist für die Abgabe der Angebote
Die vollständigen Angebote müssen schriftlich bis zum 16.09.2016, 12:00
Uhr, bei der unter 1. genannten Vergabestelle vorliegen.
9. Abruf der Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen können bis zum Ablauf der Angebotsfrist
bei der unter 1. genannten Vergabestelle angefordert werden.
10. Bindefrist
Die Bindefrist endet am: 26.09.2016.
11. Nicht berücksichtigte Angebote
Die Bieter unterliegen mit der Abgabe ihrer Angebote den Bestimmungen
über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A.
12. Bemerkungen
Die Bieter verpflichten sich zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den
§§ 3 und 4 des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge
in Baden-Württemberg (LTMG)