Anreizregulierungsverordnung 2016

Rechtsanwälte
Dieter Gersemann
Gregor Czernek LL.M.
Gersemann & Kollegen | Landsknechtstraße 5 | 79102 Freiburg
Landsknechtstraße 5
79102 Freiburg
Tel.: 0761 / 7 03 18-0
Fax: 0761 / 7 03 18-19
[email protected]
Rechtsanwälte
Christoph Germer
Janis Gersemann
Mommsenstraße 45
10629 Berlin
Tel.: 030 / 2 36 31 09-0
Fax: 030 / 2 36 31 09-29
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www.gersemann.de
KS049F-09916F
Freiburg, 1. August 2016
56. Intensiv-Seminar am 15. September 2016, Freiburg i.Br.
und am 21. September 2016, Berlin
Anreizregulierungsverordnung 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zu unserem 56. Intensiv-Seminar zum Thema „Anreizregulierungsverordnung
2016“ ein.
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem Entwurf der Bundesregierung mit Änderungen zugestimmt.
Ziel der Novelle ist es, den Regulierungsrahmen für Verteilernetze neu zu justieren.
Schwerpunkt der Novelle ist der Kapitalkostenabgleich, der im Einzelnen bezüglich Voraussetzungen und Folgen vorgestellt wird. Zusätzliche Schwerpunkte sind z.B. Führung des Regulierungskontos, Änderungen des vereinfachten Verfahrens, Effizienzvergleich und Effizienzbonus, erweiterte
Transparenzvorgaben, etc.
Wir freuen uns, Sie in Freiburg oder Berlin begrüßen zu dürfen. Das Programm finden Sie in der
Anlage, bei Interesse senden wir Ihnen gerne unser Anmeldeformular zu, Anruf genügt. Bitte wenden Sie sich an Frau Koetter, Tel. 0761- 70 31 80 oder [email protected].
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gersemann
Rechtsanwalt
Janis Gersemann
Rechtsanwalt
KS049F_09916F_160801F_GeGj_Einladung u. Programm_HP.docx
56. Intensiv Seminar
Anreizregulierungsverordnung 2016
15. September 2016, Freiburg i.Br.
21. September 2016, Berlin
Freiburg, 1. August 2016
Programmablauf
9.30 Uhr
Begrüßung
9.35 – 10.00 Uhr
Einführung, Überblick über ARegV-Novelle 2016
 ARegV-Novelle vor dem Hintergrund der Energiewende
 Inhalte der ARegV-Novelle, Überblick
Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br.
10.00 – 11.30 Uhr
Kapitalkostenabgleich
 Ermittlung des Kapitalkostenabzugs
 Ermittlung des Kapitalkostenaufschlags
 Musterrechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
 Effizienzanreize
 Konsequenzen für Kostenprüfung
 Investitionsherausforderungen und -strategien
 Rechtsfragen
Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, Berlin
Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br.
11.30 – 11.45 Uhr
Kaffeepause
11.45 – 12.15 Uhr
Regulierungskonto
 Führung des Regulierungskontos durch Netzbetreiber
 Genehmigung des Saldos durch Regulierungsbehörde
 Jährliche Anpassung der Erlösobergrenze auf Antrag
 Berücksichtigung von Entschädigungszahlungen gem. § 15 EEG 2014
bei Einspeisemanagement auf Regulierungskonto
 Entfallende Netzkosten bei Installation von intelligenten Messsystemen
und modernen Messeinrichtungen
 Übergangsvorschriften
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
12.15 – 12.30 Uhr
Vereinfachtes Verfahren
 Voraussetzungen für Teilnahme am vereinfachten Verfahren,
Antragsfrist
 Effizienzwertbestimmung im vereinfachten Verfahren
 Pauschaler Ansatz von dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten
 Berücksichtigung von vorgelagerten Netzentgelten
 Berücksichtigung von vermiedenen Netzentgelten
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
12.30 – 14.00 Uhr
Mittagessen
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14.00 – 14.15 Uhr
Effizienzvergleich und Effizienzbonus
 Effizienzvergleich, Supereffizienzanalyse
 Supereffizienzwert und Effizienzbonus
 Berücksichtigung des Effizienzbonus in der Erlösobergrenze
Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br.
14.15 – 14.30 Uhr
Baukostenzuschüsse unter dem Regime der Anreizregulierung
 Wirkungsweise der Baukostenzuschüsse in der ARegV
 Auflösungszeiträume
 Sind BKZ zukünftig noch sinnvoll?
 Mögliche Strategien bei einem Ansatz von BKZ
Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, Berlin
14.30 – 15.00 Uhr
Erweiterte Transparenzvorgaben
 Mitteilungspflichten der Netzbetreiber
 Erweiterte Veröffentlichungspflichten der Regulierungsbehörden
o Erlösobergrenzen
o Saldo Regulierungskonto
o Effizienzwerte
o Anpassungsbeträge zur Erlösobergrenze
o Kapitalkostenaufschlag
o Dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile, Investitionsmaßnahmen, vorgelagerte Netzentgelte, vermiedene Netzentgelte
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
15.00 – 15.15 Uhr
Kaffeepause
15.15 – 15.45 Uhr
Netzübernahmen
 Erlösübertragung und § 26 Abs. 2 ARegV
 Auswirkungen des Kapitalkostenabgleichs auf den Ertragswert
 Kosten der Netzentflechtung im Kapitalkostenabgleich
 Umsetzung von Netzübernahmen bei reduzierten Eigenkapitalzinssätzen
Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br.
Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, Berlin
15.45 – 16.15 Uhr
Sonstige Änderungen
 Investitionsmaßnahmen
 Änderungen dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten
 Ermächtigung Qualitätselement Gas
 Genereller Produktivitätsfaktor
 Anpassung Nutzungsdauern
Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br.
16.15 Uhr
Diskussion
16.30 Uhr
Ende des Seminars
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