Rechtsanwälte Dieter Gersemann Gregor Czernek LL.M. Gersemann & Kollegen | Landsknechtstraße 5 | 79102 Freiburg Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Tel.: 0761 / 7 03 18-0 Fax: 0761 / 7 03 18-19 [email protected] Rechtsanwälte Christoph Germer Janis Gersemann Mommsenstraße 45 10629 Berlin Tel.: 030 / 2 36 31 09-0 Fax: 030 / 2 36 31 09-29 [email protected] www.gersemann.de KS049F-09916F Freiburg, 1. August 2016 56. Intensiv-Seminar am 15. September 2016, Freiburg i.Br. und am 21. September 2016, Berlin Anreizregulierungsverordnung 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zu unserem 56. Intensiv-Seminar zum Thema „Anreizregulierungsverordnung 2016“ ein. Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem Entwurf der Bundesregierung mit Änderungen zugestimmt. Ziel der Novelle ist es, den Regulierungsrahmen für Verteilernetze neu zu justieren. Schwerpunkt der Novelle ist der Kapitalkostenabgleich, der im Einzelnen bezüglich Voraussetzungen und Folgen vorgestellt wird. Zusätzliche Schwerpunkte sind z.B. Führung des Regulierungskontos, Änderungen des vereinfachten Verfahrens, Effizienzvergleich und Effizienzbonus, erweiterte Transparenzvorgaben, etc. Wir freuen uns, Sie in Freiburg oder Berlin begrüßen zu dürfen. Das Programm finden Sie in der Anlage, bei Interesse senden wir Ihnen gerne unser Anmeldeformular zu, Anruf genügt. Bitte wenden Sie sich an Frau Koetter, Tel. 0761- 70 31 80 oder [email protected]. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dieter Gersemann Rechtsanwalt Janis Gersemann Rechtsanwalt KS049F_09916F_160801F_GeGj_Einladung u. Programm_HP.docx 56. Intensiv Seminar Anreizregulierungsverordnung 2016 15. September 2016, Freiburg i.Br. 21. September 2016, Berlin Freiburg, 1. August 2016 Programmablauf 9.30 Uhr Begrüßung 9.35 – 10.00 Uhr Einführung, Überblick über ARegV-Novelle 2016 ARegV-Novelle vor dem Hintergrund der Energiewende Inhalte der ARegV-Novelle, Überblick Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br. 10.00 – 11.30 Uhr Kapitalkostenabgleich Ermittlung des Kapitalkostenabzugs Ermittlung des Kapitalkostenaufschlags Musterrechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen Effizienzanreize Konsequenzen für Kostenprüfung Investitionsherausforderungen und -strategien Rechtsfragen Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, Berlin Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br. 11.30 – 11.45 Uhr Kaffeepause 11.45 – 12.15 Uhr Regulierungskonto Führung des Regulierungskontos durch Netzbetreiber Genehmigung des Saldos durch Regulierungsbehörde Jährliche Anpassung der Erlösobergrenze auf Antrag Berücksichtigung von Entschädigungszahlungen gem. § 15 EEG 2014 bei Einspeisemanagement auf Regulierungskonto Entfallende Netzkosten bei Installation von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen Übergangsvorschriften Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin 12.15 – 12.30 Uhr Vereinfachtes Verfahren Voraussetzungen für Teilnahme am vereinfachten Verfahren, Antragsfrist Effizienzwertbestimmung im vereinfachten Verfahren Pauschaler Ansatz von dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten Berücksichtigung von vorgelagerten Netzentgelten Berücksichtigung von vermiedenen Netzentgelten Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin 12.30 – 14.00 Uhr Mittagessen KS049F_09916F_160801F_GeGj_Einladung u. Programm_HP.docx Seite 2 von 3 14.00 – 14.15 Uhr Effizienzvergleich und Effizienzbonus Effizienzvergleich, Supereffizienzanalyse Supereffizienzwert und Effizienzbonus Berücksichtigung des Effizienzbonus in der Erlösobergrenze Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br. 14.15 – 14.30 Uhr Baukostenzuschüsse unter dem Regime der Anreizregulierung Wirkungsweise der Baukostenzuschüsse in der ARegV Auflösungszeiträume Sind BKZ zukünftig noch sinnvoll? Mögliche Strategien bei einem Ansatz von BKZ Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, Berlin 14.30 – 15.00 Uhr Erweiterte Transparenzvorgaben Mitteilungspflichten der Netzbetreiber Erweiterte Veröffentlichungspflichten der Regulierungsbehörden o Erlösobergrenzen o Saldo Regulierungskonto o Effizienzwerte o Anpassungsbeträge zur Erlösobergrenze o Kapitalkostenaufschlag o Dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile, Investitionsmaßnahmen, vorgelagerte Netzentgelte, vermiedene Netzentgelte Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin 15.00 – 15.15 Uhr Kaffeepause 15.15 – 15.45 Uhr Netzübernahmen Erlösübertragung und § 26 Abs. 2 ARegV Auswirkungen des Kapitalkostenabgleichs auf den Ertragswert Kosten der Netzentflechtung im Kapitalkostenabgleich Umsetzung von Netzübernahmen bei reduzierten Eigenkapitalzinssätzen Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br. Dipl.-Ing. Norbert Maqua, enwima AG, Berlin 15.45 – 16.15 Uhr Sonstige Änderungen Investitionsmaßnahmen Änderungen dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten Ermächtigung Qualitätselement Gas Genereller Produktivitätsfaktor Anpassung Nutzungsdauern Rechtsanwalt Dieter Gersemann, Freiburg i.Br. 16.15 Uhr Diskussion 16.30 Uhr Ende des Seminars KS049F_09916F_160801F_GeGj_Einladung u. Programm_HP.docx Seite 3 von 3
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