Aktuelle Leseprobe KA 8/2016

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ERWAS-Statuskonferenz
Seite 660
Biobrennstoffzellen
Seite 663
63. Jahrgang · Nr. 8 · August 2016 · 10889
Korrespondenz
Abwasser · Abfall Stadtentwässerung
Dortmund:
Kanalsanierung bei uns nur mit
Gütesicherung Kanalbau
neutral
fair
zuverlässig
Flexibilität
am Strommarkt
Seite 670
Wasserstoffbasierte
Energiekonzepte
Seite 679
Gütesicherung
Kanalbau steht
für eine objektive
Bewertung nach
einheitlichem
Maßstab
Energiemanagement
Seite 684
Thermische Klärschlammbehandlung
Seite 691
Mikrobielle
Brennstoffzellen
Seite 697
Wärme- und Kältekon­
zepte auf Kläranlagen
Seite 704
8|16
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Korrespondenz
Abwasser, Abfall
Organ der DWA und des Güteschutz Kanalbau
Herausgeber und Verlag:
GFA
Theodor-Heuss-Allee 17, D-53773 Hennef
Postfach 11 65, D-53758 Hennef
Telefon +49 2242 872-333, Telefax +49 2242 872-1 51
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Redaktionsbeirat:
1. Bauass. Dipl.-Ing. Otto Schaaf, DWA-Präsident
2. Ltd. BD Dipl.-Ing. Arndt Bock, DWA-HA
„Gewässer und Boden“
3. Prof. Dr.-Ing. Harro Bode, DWA-Vorstand
4. Prof. Dr.-Ing. Norbert Dichtl, DWA-HA
„Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“
5. Prof. Dr.-Ing. habil. Andreas Dittrich, DWA-HA
„Wasserbau und Wasserkraft“
6. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher, DWA-HA „Recht“
7. Bauass. Dipl.-Ing. Werner Kristeller, DWA-HA
„Kommunale Abwasserbehandlung“
8. Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Loha us,
DWA-Bundesgeschäftsführer
9. Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke, DWA-Vorstand
10. Dr.-Ing. habil. Uwe Müller, DWA-HA
„Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“
11. Prof. Dr.-Ing. Heribert Nacken, Fachgemeinschaft
Hydrologische Wissenschaften in der DWA
12. Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp, DWA-HA
„Entwässerungssysteme“
13. Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel, DWA-HA
„Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“
14. StadtDir Dipl.-Ing. Robert Schmidt, DWA-HA
„Bildung und Internationale Zusammenarbeit“
15. Dr. Jochen Ste m plewski, DWA-HA „Wirtschaft“
16. Rolf Usade l , GFA-Geschäftsführer
Redaktion:
Dr. Frank Bringewski (ChR, v. i. S. d. P.), Tel. +49 2242 872-1 90,
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Erscheinungsweise: monatlich
vierteljährliche Beilage KA Betriebs-Info
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vom 1. Oktober 2014.
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ISSN 1866-0029
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650
Inhalt
8/2016
Seite 670
Editorial
Der Ausbau der
erneuerbaren Energien
verlangt mehr Flexibilität
am Strommarkt als
bisher. Erste Untersuchungen zeigen, dass die
Wasserwirtschaft mit
ihren Leistungsgrößen an Foto: Uwe Schlick/pixelio
Blockheizkraftwerken,
Verdichtern und Pumpen über interessante „Flexibilitätsbausteine“ für die Energiewirtschaft verfügt.
Energieoptimierung auf Abwasseranlagen –
Aufgabe erfüllt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653
Markus Schröder (Aachen)
Berichte
Neue Impulse – Energiewende in der Wasserwirtschaft
Energie- und ressourceneffiziente Wasserwirtschaft
für Forschende und Praktiker
auf der ERWAS-Statuskonferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660
Claudia Wunsch, Anett Baum (Hennef)
und Markus Schröder (Aachen)
Foto: Audi AG
Biobrennstoffzellen zur energieeffizienten
Abwasserreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663
Sven Kerzenmacher (Freiburg)
Ziel erreicht – Zeitstress, aber trotzdem konzentriert
Wettbewerbe der DWA auf der IFAT . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
Alexandra Bartschat (Hennef)
Seite 679
Die DWA-Arbeitsgruppe „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“ hat den Stand der Wasserstoffwirtschaft mit Bezug
zur Abwassertechnik zusammengetragen sowie Chancen
und Herausforderungen dieser Technologie für wasserwirtschaftliche Akteure aufgezeigt. Stand in der Vergangenheit
der Einsatz von Brennstoffzellen auf Kläranlagen im Fokus,
sind es heutzutage verstärkt Power-to-Gas-Konzepte oder
Veredelungstechniken wie die Methanisierung oder
Methanolerzeugung.
Beiträge in
KW Korrespondenz Wasserwirtschaft 8/2016
M. Salomon und T. Kuhn: Gewässerschutz im Dauerkonflikt mit der Landwirtschaft – Lösungsvorschläge
M. Raschke: Der Artikel 14 der WRRL – Lästige Pflicht
oder Instrument eines konstruktiven Dialogs
J. Baer und M. Konrad: Go against the flow? Untersuchungen zur Auswirkung einer inversen Lockströmung
in einer Fischabstiegsanlage
K.-H. Rother und M. Rother: Zum Risiko von einem Hochwasser betroffen zu werden oder – „wie wahrscheinlich
ist die Wahrscheinlichkeit“
D. Hecht, H. Karl, N. Werbeck, M. Liebeskind,
A.-E. von Seidlitz und J. Liesenfeld: Umsetzung der
Wasser­rahmenrichtlinie an der Unteren Wupper –
Kosten-Nutzen-Analyse am Beispiel der Wärmebelastung
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8
Wasser und Energie
Wasserwirtschaftliche Anlagen als
Flexibilitätsdienstleister im Stromnetz
Zwischenergebnisse aus Projekten
der BMBF-Fördermaßnahme ERWAS . . . . . . . . . . . . . . . . 670
Oliver Gretzschel, Michael Schäfer (Kaiserslautern),
Verena Honeck (Bingen) und Arthur Dornburg (München)
Wasserstoffbasierte Energiekonzepte
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.1
„Wasserstoffba­sierte Energiekonzepte“ . . . . . . . . . . . . . . 679
Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 als Quer­
verbundfunktion bei wasser- und abwassertechnischen
Unternehmen am Beispiel des Wupperverbands . . . . . . . 684
Volker Erbe, Dirk Salomon
und Thomas Znanewitz (Wuppertal)
Verfahren und Trends in
der Thermischen Klärschlammbehandlung – Teil 2
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4
„Neue Technologien zur Schlammbehandlung“ . . . . . . . . 691
Rubriken
Spektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 654
Güteschutz Kanalbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668
Güteschutz Kanalbau – Gütezeicheninhaber . . . . U3
Gebrauchtmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707
Personalien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 718
Dissertationen/Habilitationen . . . . . . . . . . . . . 720
www.dwa.de/KA
651
Korrespondenz
Abwasser, Abfall
Hochskalierung mikrobieller Brennstoffzellen
Aktivkohle als Alternative zum hochpreisigen Platin . . . . 697
Foto: Fraunhofer IGB
Heinz Hiegemann, Manfred Lübken (Bochum),
Patrick Schulte, Karl-Georg Schmelz (Essen),
Sylvia Gredigk-Hoffmann (Aachen) und
Marc Wichern (Bochum)
Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.4
„Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ . . . . . . . . . 704
DWA
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.1 . . . . . . . 679
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 . . . . . . . . 691
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.4 . . . . . . 704
Regelwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714
Landesverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 717
Seite 691
Neben der konventionellen Klärschlamm-Monoverbrennung
wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland eine
Reihe neuer Verfahren zur thermischen Klärschlammbehandlung insbesondere für Durchsatzmengen unter 6000
Tonnen Trockenrückstand pro Jahr entwickelt und zum Teil
großtechnisch umgesetzt. Ein Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe „Neue Technologien zur Schlammbehandlung“
liefert einen Überblick über diese neuen Entwicklungen und
berücksichtigt speziell die Phosphorrückgewinnung und
betriebliche Besonderheiten.
Seite 704
Foto: Wikipedia
Kläranlagen zeichnen sich neben einem hohen Strombedarf
in der Regel auch durch einen Bedarf an Wärme und Kälte
aus. Die DWA-Arbeitsgruppe „Wärme- und Kältekonzepte
auf Kläranlagen“
zeigt das Vorgehen
bei der Entwicklung von Wärmeund Kältekonzepten und gibt so
eine Wegbeschreibung und
Hilfestellung zur
thermischen
Kläranlagenoptimierung.
Seite 697
Pulveraktivkohle, auf ein
Edelstahlgewebe aufgezogen, ist eine Alternative zu
Platin als Katalysatormaterial in mikrobiellen
Brennstoffzellen. Das zeigt
eine vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium finanzierte Untersuchung, in der die mit mikrobiellen
Brennstoffzellen erzielbaren Leistungen und Energierückgewinnungen mit unterschiedlichen Katalysatoren verglichen
wurden.
Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 721
KA 9/2016
Industrie und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 722
Erscheinungstermin: 2. September 2016
Bücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 721
Stellenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723
Adressenbörse für die Abfallwirtschaft . . . . . . . . . 727
Ingenieurbüros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 727
Beilagenhinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713
www.dwa.de/KA
Anzeigenschluss: 8. August 2016
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KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8
Tagung
Haben Sie sich schon angemeldet?
DWA-EnergieTag
in Verbindung mit
ERWAS-DACH-Seminar
12. – 13. September 2016, Augsburg
Foto v.l.n.r.: Rainer Sturm (pixelio.de), Architektur-Bildarchiv/Thomas Robbin
Themenschwerpunkte
Tag 1: Energieoptimierung auf Kläranlagen – immer noch ein
weiter Weg!
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Interaktion der Energiewirtschaft mit der Abwasserwirtschaft
Energieanalysen und Energieeffizienz auf Kläranlagen
Neue Entwicklungen/Innovationen
Praxisbeispiele
Tag 2: ERWAS-DACH-Seminar – Grenzen überschreiten zum
Thema Wasser und Energie in Deutschland (D), Österreich (A)
und der Schweiz (CH)
 Mensch, Wasser und Energie
 Nutzung von Energiepotentialen
 Auswirkungen für die Wasserwirtschaft
Zielgruppe
Ingenieure und Naturwissenschaftler, Betreiber, Planer und
Bauausführende, Mitarbeiter der zuständigen Behörden, Vertreter von Firmen, Hochschulen, Fachverbänden und Sachverständigenorganisationen
Fax-Antwort: +49 2242 872-135
Teilnahmegebühren
Tageskarte 12./13.09.2016: 370 €/450 €
EnergieTag (12.09.2016) und ERWAS-DACH-Seminar (13.09.2016)
Tageskarte 13.09.2016: 100 €
nur ERWAS-DACH-Seminar
Inkl. Tagungsunterlagen und Tagesverpflegung.
Mitglieder der DACH-Kooperationspartner (ÖWAV, SWV und
VSA) und BWK erhalten Mitgliedspreise.
Preise für Studenten und Pensionäre auf Anfrage.
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
Veranstaltungsort
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 · 86179 Augsburg
Tel.: 08 21/ 9071-0
Weitere Informationen
Frau Barbara Sundermeyer-Kirstein:
+49 2242 872-181 · [email protected]
Teilnehmer: Vor- und Zuname, Titel
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
zum EnergieTag 12.09.2016 (10EN001/16)
Ich nehme auch kostenlos am ERWAS-DACH-Seminar
(10MH212/16) am 13.09.2016 teil
Firma/Behörde
Straße
zum ERWAS-DACH-Seminar 13.09.2016 (10MH212/16)
Anmeldebestätigung:
per Mail
per Post
PLZ/Ort
Telefon
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall e. V. (DWA)
Frau Barbara Sundermeyer-Kirstein
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
DWA-Mitgliedsnummer
E-Mail
Datum/Unterschrift
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DWA sind unter www.dwa.de/veranstaltungen/agb hinterlegt.
Bei Bedarf schicken wir Ihnen die AGB gerne zu.
Ja, ich willige ein, künftig Informationen der DWA/GFA per E-Mail zu erhalten.
DWA . Theodor-Heuss-Allee 17 . 53773 Hennef . Deutschland . Tel.: +49 2242 872-222 . E-Mail: [email protected] . Internet: www.dwa.de
Editorial 653
Energieoptimierung auf
Abwasseranlagen – Aufgabe erfüllt?
Bereits seit vielen Jahren steht die Energieoptimierung von Abwasseranlagen
auf der Agenda von Betreibern, Ingenieurbüros, Industrie und Forschungseinrichtungen. Ausgelöst wurden diese Aktivitäten unter anderem aus der Erkenntnis, dass eine auf fossilen Energieträgern
aufbauende Energieversorgung keine
nachhaltige und kostengünstige Lösung
darstellt. Schon 1999 erschien das
„Handbuch Energie in Kläranlagen“ des
Landes Nordrhein-Westfalen, das eine
gute fachliche Grundlage zur systematischen Auseinandersetzung mit diesem
Thema bot.
Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Steigerung der Energieeffizienz auf Abwasseranlagen heute weitgehend abgeschlossen ist. Sicherlich
wurde auch einiges erreicht, einzelne Betreiber haben große Erfolge bei der Energieoptimierung erzielt, in der Summe
sind die Ergebnisse allerdings noch nicht
deutlich genug. Das vom Umweltbundesamt im Jahr 2009 identifizierte Einsparpotenzial beim Stromverbrauch von
Kläranlagen von bis zu 50 % und auch
die im Jahr 2010 reduzierte Erwartungshaltung der DWA von maximal 25 %
wurden bisher nicht annähernd erreicht.
Eine Umfrage im Bereich des DWA-Landesverbandes Nord-Ost hat seit 2007 keine nennenswerte Verbesserung beim spezifischen Stromverbrauch der Kläranlagen ergeben. Allerdings belief sich die
Stromerzeugung aus Klärgas im Jahr
2014 auf 1340 GWh. Im Jahr 2006 lag
diese Zahl noch bei 936 GWh, dies entspricht einer Steigerung von über 40 %.
Aber auch hier besteht noch ein großes
Ausbaupotenzial.
Um diese Potenziale noch besser nutzen zu können, wurden politisch viele
Aktivitäten initiiert. So existiert seit Dezember ein neues Förderprogramm des
Bundeswirtschaftsministeriums zur Aufstellung von Energiechecks und Energieanalysen für Abwasseranlagen. Fördervoraussetzung ist die Erstellung der
www.dwa.de/KA
Energiechecks und Energieanalysen nach
dem Arbeitsblatt DWA-A 216. Dieses im
Jahr 2016 erschienene Arbeitsblatt liefert eine neue bundeseinheitliche Grundlage für die Energieoptimierung von Abwasseranlagen. Darauf aufbauend wird
das Land Nordrhein-Westfalen voraussichtlich noch im Jahr 2016 eine komplett überarbeitete Neufassung des Energiehandbuchs von 1999 herausgeben.
Allerdings müssen vielfach die traditionellen Lösungswege verlassen und
neue, innovative Ansätze verfolgt werden, wenn man dem Ziel einer deutlichen Energieoptimierung, eines Beitrages zum Klimaschutz und letztlich einer
Energiekostenoptimierung flächendeckend näherkommen will. In der vorliegenden Ausgabe der KA – und parallel in
einem gwf-Heft, das zeitgleich für den
Bereich Energieoptimierung in der Trinkwasserversorgung erscheint – werden
solche innovativen Ansätze beschrieben.
Dabei geht es nicht nur um energie- und
verfahrenstechnische Innovationen auf
den Anlagen, sondern es werden auch
Möglichkeiten zur verbesserten Interaktion der Abwasseranlagen mit den Energienetzen beschrieben sowie organisatorische Chancen, wie sie sich zum Beispiel
aus der DIN 50001 ergeben.
Die veröffentlichten neuen Erkenntnisse aus der Forschung im Bereich Wasser und Energie basieren wesentlich auf
Forschungsprojekten, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Rahmen der Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte
für eine energieeffiziente und ressourcenschonende Wasserwirtschaft – ERWAS“ finanziert werden. Viele weitergehende Erkenntnisse kann man aus der
ERWAS-Homepage gewinnen und sicherlich im Rahmen der Abschlusskonferenz,
die am 23. und 24. Mai 2017 in Berlin
stattfinden wird. Auch der vom Bundesumweltministerium im Umweltinnovationsprogramm im Jahr 2010 ausgerufene
Förderschwerpunkt „Energieeffiziente
Abwasseranlagen“ zeigt viele neue Möglichkeiten auf, die Ergebnisse werden im
Rahmen eines Abschlussworkshops am
3. und 4. November 2016 in Berlin präsentiert werden.
Diese positiven Entwicklungen werden zurzeit allerdings durch Änderungen
des Energierechtes behindert (zum Beispiel EEG, Stromsteuergesetz). Hier
muss die Politik erkennen, dass Anlagen
der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge eine Sonderrolle im Energierecht einnehmen müssen.
Beim jetzigen Vorgehen wird die Umsetzung der F&E-Ergebnisse in die Praxis erheblich verlangsamt werden oder findet
gar nicht mehr statt.
Energieoptimierung von Trink- und
Abwasseranlagen ist eine Daueraufgabe,
die einer fortwährenden Auseinandersetzung mit dem Thema bedarf.
Ihr
Prof. Dr.-Ing. Markus Schröder
Vizepräsident der DWA
Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8
654 Spektrum
Gesetzpaket zum Fracking
vom Bundestag angenommen
Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 mit
großer Mehrheit den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung wasserund naturschutzrechtlicher Vorschriften
zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie (Bundestags-Drucksachen
18/4713 und 18/4949) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen. Nachdem auch der Bundesrat
am 8. Juli 2016 zugestimmt hat, kann
das Gesetzespaket in Kraft treten.
Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen nahm das Parlament
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und
Kavernen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung an. Zu den
wesentlichen Änderungen im Vergleich
zum Regierungsentwurf gehört ein im
Wasserhaushaltsgesetz verankertes generelles Verbot des unkonventionellen Frackings, also der Förderung von Erdgas
und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein. Im Regierungsentwurf war dieses nur für oberhalb von 3000 Meter Tiefe unter Normalnull vorgesehen. Ausnahmen sind in dem
geänderten Gesetzentwurf nur für insgesamt vier „Erprobungsmaßnahmen“ zur
wissenschaftlichen Untersuchung der
Frage, wie sich der Technologieeinsatz
auf die Umwelt, „insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt“, auswirkt. Im Regierungsentwurf war die
Zahl nicht begrenzt. Zudem muss nach
der geänderten Fassung nun auch die betroffene Landesregierung der „Erprobungsmaßnahme“ zustimmen. Auch die
Rolle der schon im Regierungsentwurf
vorgesehenen Expertenkommission hat
der Bundestag neu justiert. Sie hat nicht
mehr die Möglichkeit, den gegebenenfalls beantragten Einsatz unkonventionellen Frackings für unbedenklich zu erklären, was wiederum eine der Grundlagen für eine Ausnahmegenehmigung
durch die zuständigen Behörden gewesen wäre. Die Kommission soll vielmehr
nur noch an Öffentlichkeit und Bundestag berichten. Der Bundestag soll im Jahr
2021 die Angemessenheit des generellen
Verbotes „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ überprüfen. Im Hinblick auf erlaubnisfähiges Fracking
schränkt das Gesetz dessen Nutzung
auch für Einzugsgebiete eines Mineralwasservorkommens, einer Heilquelle sowie einer „Stelle zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln“
ein. Weitere Änderungen betreffen die
Ablagerung von Lagerstättenwasser. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Opposition ein Änderungsantrag der Grünen, das Aufbrechen von Gesteinen unter
hydraulischem Druck zur Aufsuchung
und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen („Fracking“) zu verbieten. Die Grünen scheiterten auch mit ihrem Entschließungsantrag, Fracking zu verbieten
und strengere Umweltauflagen für die
Erdgas- und Erdölförderung ohne Einsatz der Fracking-Technik zu erlassen.
Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde auch ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts so zu erweitern, dass auch Schäden einbezogen
werden, die durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können. Schließlich scheiterte
auch Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag, wonach die Regierung einen Gesetzentwurf zum Fracking-Verbot
vorlegen sollte, der sicherstellt, dass die
Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels hydraulischen Aufbrechens von Gestein ohne Ausnahme verboten ist. Nur die Grünen hatten noch
dafür gestimmt.
www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20160627_002
A
BMUB erarbeitet übergreifende Stickstoffstrategie
Das Bundesumweltministerium erarbeitet eine nationale Strategie zur Minderung reaktiver Stickstoffverbindungen in
Wasser, Luft und Boden. „Wir haben uns
zur Aufgabe gemacht, eine nationale
Stickstoffminderungsstrategie zu erarbeiten, um die schädlichen Emissionen
zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt auf ein umweltverträgliches Maß zu
reduzieren. Die bestehenden Minderungsmaßnahmen haben bisher nicht zu
einer ausreichenden Reduzierung der
Emissionen geführt. Infolge dessen sind
wir mit verschiedensten Vertragsverletzungsverfahren der EU konfrontiert“, begründet Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Planungen. Hendricks
belegt ihre Forderung mit aktuellen Zah-
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8
len. Danach hat sich die jährliche Umwandlungsrate in reaktiven Stickstoff
durch anthropogene Prozesse in den vergangenen 100 Jahren in Europa vervierfacht und zwar hauptsächlich durch die
Herstellung mineralischer Dünger und
Verbrennung von Treib- und Brennstoffen. So stehen EU-weit dem Nutzen mineralischer Dünger durch zusätzliche
Ernteerträge, die schätzungsweise zwischen 20 und 80 Milliarden Euro pro
Jahr liegen, Schäden in Form gesellschaftlicher Kosten gegenüber, die schätzungsweise zwischen 70 und 320 Milliarden Euro liegen. 60 Prozent davon beziehen sich auf gesundheitliche Schäden, 35
Prozent auf Schäden an Ökosystemen
und 5 Prozent auf Auswirkungen auf das
Klima. Um eine breite Diskussion über
das Thema Stickstoffminderung anzustoßen, hat das Bundesumweltministerium
in dieser Woche zu zwei Dialogforen eingeladen, auf denen verschiedene Interessenvertreter Handlungsoptionen, Inte­
ressenkonflikte und Synergien diskutierten. Das erste Forum stand unter dem Titel „Stickstoffemissionen deutlich mindern: Wie können wir Mobilität, Energie
und Wohnen stickstoffarm gestalten?“
Das zweite Dialogforum befasste sich mit
dem Thema „Wie können wir uns stickstoffarm ernähren und gesund leben?“
An den Foren nahmen Vertreterinnen
und Vertreter aus den Bereichen Verkehr,
Energiewirtschaft, Gesundheitswesen,
Verbraucherschutz sowie von verschiedenen Natur- und Umweltschutzorganisationen teil. Für Juli und September sind
zwei weitere Foren geplant. Die Ergebnisse der Gespräche werden in die Stickstoffminderungsstrategie einfließen und
im Internet des BMUB veröffentlicht.
A
Beschluss der Umweltministerkonferenz zu Starkregen
Die Umweltministerkonferenz (UMK)
hat am 17. Juni 2016 in Berlin einstimmig eine gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zum Thema „Starkregen“ beschlossen. Der insgesamt zwölf Punkte umfassende Beschluss
enthält Hinweise und Vorschläge, um die
von extremen Niederschlägen drohenden Schäden an Mensch und Umwelt zu
vermeiden oder zu verringern.
Die Vorschläge der UMK befassen sich
unter anderem mit dem Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. Die
UMK bittet die Justizministerkonferenz
www.dwa.de/KA
Spektrum 655
bei ihrer anstehenden Prüfung, wie die
Einführung einer Pflichtversicherung für
sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregen­
ereignisse zu berücksichtigen.
Daneben bittet die Umweltministerkonferenz den Bund, den Deutschen
Wetterdienst (DWD) personell und finanziell zu stärken, damit die Warnung
der Bevölkerung vor Sturzfluten weiter
entwickelt werden könne. Zudem weist
die UMK darauf hin, dass Hochwasserschutz in den öffentlichen Haushalten
ausreichende Mittel und qualifiziertes
Fachpersonal erfordere, womit ein vielfach höherer Finanzaufwand für die ansonsten später erforderliche Beseitigung
von Schäden vermieden werden könne.
Außerdem soll dem Beschluss zufolge
die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Wasser eine Strategie mit gezielten Maßnahmen für ein effektives Starkregenmanagement entwickeln. Hierbei seien unter anderem Fragen der Verbesserung
der Vorhersage- und Frühwarnsysteme,
der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung und
Verhaltensweise im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung und der Stadtplanung zu
berücksichtigen.
A
Brandenburgs Regierung
billigt Novelle
des Landeswassergesetzes
Die Landesregierung von Brandenburg
hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister
Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf
für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit
der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten
der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten
und das Verursacher- und Vorteilsprinzip
stärker berücksichtigt werden. Durch
den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht
wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung
von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung
www.dwa.de/KA
von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht
flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in
Brandenburg nicht rechtssicher möglich.
Des Weiteren soll mit der Novelle das
Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden.
A
Bundeskartellamt
legt Wasserbericht vor
Das Bundeskartellamt hat am 30. Juni
2016 einen Bericht über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung
und die Aufsicht über die Entgelte der
Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Die Behörde beschreibt in dem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen
Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen der Wasserversorger dargestellt und den Preisniveaus gegenübergestellt. Die Angemessenheit der Wasser­
entgelte könne allerdings nur mit einer
vertieften behördlichen Prüfung und der
Gesamtschau aller Strukturbedingungen
im Einzelfall festgestellt werden, so das
Bundeskartellamt. Daher seien reine Entgeltvergleiche für Verbraucher nicht sehr
aussagekräftig.
Ein eigenes Kapitel des Berichts ist
der kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen und den Folgen der Änderung
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2013 gewidmet.
Durch die Gesetzesänderung wurde die
kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht
über Gebühren ausgeschlossen. Gebühren unterliegen damit nur der Kommunalaufsicht der Länder, die nach Auffassung des Bundeskartellamts weniger
strenge Maßstäbe als die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zugrunde legt.
Dies eröffne kommunalen Wasserversorgern die Möglichkeit einer „Flucht in die
Gebühr“, wenn sie die Preismissbrauchsaufsicht vermeiden wollen. Gerade Unternehmen, gegen die Kartellbehörden
Verfahren eingeleitet hatten, seien in der
Vergangenheit zu Gebühren gewechselt.
Der Bericht schließt mit einer Aufzählung von Handlungsempfehlungen.
Das Bundeskartellamt empfiehlt eine
Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte. Eine Ausdehnung der kartellrechtlichen Aufsicht auf Wassergebühren würde die Entgeltkontrolle effektivieren und die ökonomisch unsinnige
Zweiteilung der Aufsicht beenden. Eine
„Flucht in die Gebühr“ würde so vermieden. Darüber hinaus ließe sich durch
weitere Maßnahmen das Effizienzbewusstsein der Wasserversorger stärken,
um überhöhte Preise von Vornherein zu
vermeiden. Überlegenswert wäre angesichts der gegebenen Monopolstellungen in der Branche beispielsweise der
Ausbau von Benchmarking-Projekten,
durch die Wasserversorger Erkenntnisse
über ihr relatives Abschneiden im Vergleich mit anderen Wasserversorgern erhalten, Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können.
www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20160630_001
A
GreenTec Awards 2017 –
Bewerber gesucht
Für die GreenTec Awards 2017 werden
Projekte, die für eine Preisverleihung in
Frage kommen, gesucht. Unter anderem
ist die Kategorie „Recycling und Ressourcen“ für 2017 ausgeschrieben. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, nehmen automatisch und zusätzlich in der
Kategorie Start-up teil. Privatpersonen
können sich in den Kategorien Galileo
Wissenspreis und WWF Galileo Green
Youngster Award bewerben. Für Letzteren müssen die Bewerber zwischen 14
und 18 Jahren alt sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2016.
www.greentec-awards.com
A
Promotionspreis auf
dem Gebiet der Wasserchemie
ausgeschrieben
Die Wasserchemische Gesellschaft
schreibt wieder den mit 1500 Euro dotierten Promotionspreis auf dem Gebiet
der Wasserchemie – gefördert von der
Walter-Kölle-Stiftung – aus, der auf der
kommenden Jahrestagung „Wasser
2017“ im Mai 2017 in Donaueschingen
verliehen wird.
Der Promotionspreis wird für herausragende Dissertationen auf den in der
Gesellschaft vertretenen wissenschaftlichen Gebieten verliehen, die eine besondere Leistung für die Weiterentwicklung
des Fachgebietes darstellen. Vorschläge
für die Verleihung können bis zum 30.
November 2016 (in der Regel Betreuer
der Arbeit) an den Vorsitzenden der Was-
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8
656 Spektrum
serchemischen Gesellschaft gerichtet
werden.
Voraussetzungen:
ben beschlossen, der die Aktivitäten für
den Zeitraum 2016–2021 festlegt. Demnach wird sich die IKSR künftig auch mit
dem Thema Niedrigwasser im Rheineinzugsgebiet befassen.
●● Die Arbeit muss mindestens mit der
Gesamtnote „sehr gut“ bewertet worden sein.
●● Das Promotionsverfahren muss abgeschlossen sein und die Prüfung darf
nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
●● Ausdrücklich ausgeschlossen sind Eigenbewerbungen.
Details zum Vorschlagsverfahren:
www.wasserchemische-gesellschaft.de/de/
die-walter-koelle-stiftung
A
Nachweisinstrument der IKSR
für die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen
Mit einem neuen Instrument der Internationalen Kommission zum Schutz des
Rheins (IKSR) kann die Wirksamkeit von
Hochwasservorsorgemaßnahmen am
Rhein quantitativ nachgewiesen werden.
Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass das 1998 festgelegte ehrgeizige
Ziel des Aktionsplans Hochwasser, die
Hochwasserrisiken im Zeitraum 1995 bis
2020 um 25 % zu verringern, mit den bereits umgesetzten und bis 2020 vorgesehenen Maßnahmen erreicht wird. Dieses
Instrument könnte auch für andere Flussgebietskommissionen interessant sein.
Die IKSR stellt das neu entwickelte Instrument einschließlich der zugrunde liegenden Methoden auf Wunsch auch anderen
Staaten bzw. deren Behörden oder wissenschaftlichen Einrichtungen zur Verfügung, wie die Organisation anlässlich ihrer Plenarsitzung am 7./8. Juli 2016 im
luxemburgischen Echternach mitteilte.
Auch über weitere Schritte bei der
ökologischen Durchgängigkeit berichtete
die IKSR: Erstmals sind 2015 am Fischpass Iffezheim am Oberrhein mehr als
200 Lachse aufgestiegen, und an der
Staustufe Straßburg ist seit Kurzem der
dritte große Oberrhein-Fischpass funktionsfähig. Seit Mai 2016 ist auch die
Fischwanderung zwischen Nordsee und
IJsselmeer über einen neuen Fischpass
und fischfreundlichen Siel- und Schleusenbetrieb deutlich verbessert worden.
Ferner hat die IKSR in ihrer Plenarsitzung einen aktualisierten Arbeitsplan
mit fortgeschriebenen und neuen Aufga-
www.iksr.org
A
Phosphor-Dünger aus
­Klärschlamm: Pilotanlage
zum Hohenheimer Verfahren
gestartet
Eine Pilotanlage zur Rückgewinnung von
Phosphat aus Klärschlamm, die auf der
hydrothermalen Carbonisierung (HTC)
beruht, ging im Juli 2016 bei der AVA
Green Chemistry Development GmbH in
Karlsruhe in Betrieb. Entwickelt wurde
das in der Anlage angewendete Verfahren (cleanphos) von der Hohenheimer
Agrartechnologin Prof. Dr. Andrea Kruse.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt
(DBU) fördert das Projekt.
Die HTC wandelt Klärschlamm zuerst
in Biokohle um. Dann wird das Phosphat
isoliert und zurückgewonnen. So entstehen gleich zwei wirtschaftlich interessante Produkte: als Dünger geeignetes Phosphat und die phosphorfreie HTC-Klärschlammkohle. Diese lässt sich als Ersatz
für Braun- oder Steinkohle in der Mitverbrennung einsetzen.
Das cleanphos-HTC-Verfahren soll 80
Prozent des Phosphats aus dem Klärschlamm erhalten. Die Schwermetalle
bleiben jedoch in der Kohle zurück. Das
Projekt von Andrea Kruse ist eine Kooperation mit dem Schweizer Biotechnologie-Unternehmen AVA-CO2 und der
IWKS des Fraunhofer-Instituts für Silicatforschung (ISC). Ziel ist es, eine Produktion in großen Mengen zu ermöglichen.
E-Mail: [email protected]
A
Entwicklung. Die Landesumweltministerin kündigte an, ihr Haus werde in den
kommenden Monaten mit allen betroffenen Akteuren themenbezogen und regional ausgerichtet in einen Dialog treten.
Dabei würden auch die möglichen finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.
„Mein Anliegen ist es, die anfallenden
Kosten für die Umstellung auf eine Phosphorrückgewinnung in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Dazu werden kluge und auf die regionalen Verhältnisse
angepasste Lösungen erarbeitet werden,
um Synergieeffekte zu erzielen“, so die
Ministerin.
A
Baden-Württemberg:
zwölf Millionen Euro für
die Phosphorrückgewinnung
In Baden-Württemberg läuft die zweite
Bewerbungsphase für die Förderung von
Projekten zur Phosphorrückgewinnung.
Grundsätzlich förderfähig sind Versuchsanlagen und großtechnische Pilotanlagen.
Das Förderprogramm richtet sich an privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen
Anteil von mehr als 50 Prozent. Die Möglichkeit zur Einreichung der Projektskizzen besteht bis zum 30. November 2016.
Das Land fördert mithilfe der Europäischen Union die Entwicklung und den
Bau von Anlagen zur Rückgewinnung von
Phosphor aus Klärschlamm oder Klärschlammasche. Insgesamt stehen in dem
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) acht Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg ergänzt diese Mittel durch weitere
vier bis sechs Millionen Euro.
www.efre-bw.de
www.um.baden-wuerttemberg.de
A
Hessen: Projekt zur Phosphorrückgewinnung aus
Klärschlamm gestartet
HyReKA – multiresistente
Keime im Abwasser
Das hessische Umweltministerium hat
ein Gutachten erstellen lassen, mit dem
die Voraussetzungen für eine Phosphorrückgewinnung in Hessen aus dem Abwasser, dem Klärschlamm beziehungsweise der Klärschlammasche detailliert
untersucht und bewertet werden. Es berücksichtigt insbesondere die regionale
Siedlungsstruktur und die demografische
Welche Rolle spielt die Abwasserwirtschaft im Zusammenhang mit multiresistenten Keimen? Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderte Verbundprojekt „Biologische
bzw. hygienisch-medizinische Relevanz
und Kontrolle Antibiotika-resistenter
Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8
www.dwa.de/KA
Spektrum 657
und deren Bedeutung in Rohwässern (HyReKA)“ untersucht die Ausbreitung resistenter Erreger über Abwässer aus Krankenhäusern, kommunalen Bereichen,
Tiermast- und Schlachtbetrieben sowie
aus Flughäfen und prüft geeignete Gegenstrategien. In dem Verbundvorhaben soll
die Ausbreitung antibiotikaresistenter Erreger aus den genannten Bereichen über
die Abwässer und Kläranlagen in die
Oberflächengewässer nachverfolgt werden. Darüber hinaus werden in einer
Großkläranlage neue Abwasserbehandlungstechniken getestet, mit denen resistente Erreger zurückgehalten werden
können. Die Wissenschaftler wollen außerdem untersuchen, wie groß das Risiko
ist, dass sich multiresistente Bakterien in
vom Menschen genutzten Gewässern und
in Konsumgütern (wie Fleischprodukte
oder Trinkwasser) und Ressourcen (wie
etwa Rohwasser) verbreiten können. Eine
weitere Frage ist, ob die Antibiotikakonzentrationen in Abwässern und Oberflächengewässern ausreichen, um resistenten Erregern einen Vorteil zu verschaffen,
denn das würde die Ausbreitung resistenter – und dadurch schwerer zu behandelnder – Infektionserreger begünstigen.
Zu den Forschungspartnern des Verbundprojektes HyReKA zählen das Karlsruher
Institut für Technologie (KIT) mit dem Institut für funktionelle Grenzflächen und
dem Institut für Mikrosystemtechnik, das
Universitätsklinikum Bonn mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH) und dem Institut für Medizinische Mikrobiologie, Immunologie und
Parasitologie (IMMIP), die Universität
Bonn mit dem International Food Net
Center (FNC) und den Fokusgruppen
Food Waste und One Health, die Technische Universität Dresden mit dem Institut
für Hydrobiologie, die RWTH Aachen mit
dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft, das Umweltbundesamt (UBA), das
Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe
(TZW) und kommunale Partner, wie der
Erftverband Bergheim, der Oldenburgisch-Ostfriesische
Wasserverband
(OOWV), der Zweckverband Klärwerk
Steinhäule und der Industriepartner Xylem Services GmbH. Das Verbundprojekt
HyReKA ist Teil der BMBF-Fördermaßnahme „Risikomanagement von neuen
Schadstoffen und Krankheitserregern im
Wasserkreislauf (RiSKWa)“ im Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement (NaWaM)“.
www.hyreka.net
www.dwa.de/KA
A
Bayern: 1,2 Milliarden Euro
für die Gewässer
Andernfalls kann die Kommission beim
Gerichtshof der Europäischen Union
Klage einreichen.
A
Bayern investiert zur Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
bis zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden
Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität. Im Mittelpunkt stehen drei
Schwerpunkte: Die Struktur der Oberflächengewässer einschließlich der
Ufer- und Auenbereiche muss verbessert, die biologische Durchgängigkeit
von Fließgewässern hergestellt und der
Eintrag von Nährstoffen reduziert werden. Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1400 Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt
bzw. begonnen, für die neue Periode
sind solche Maßnahmen an mehr als
500 Wasserkörpern geplant. In den
kommenden Jahren sind an fast 70 Prozent der bayerischen Flüsse und Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der
Gewässerstruktur vorgesehen. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf
appelliert auch an die Landwirte, freiwillig gewässerschonende Maßnahmen
umzusetzen. Fördermöglichkeiten gibt
es dafür zum Beispiel über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder
das Vertragsnaturschutzprogramm.
www.wrrl.bayern.de
A
EU-Kommission fordert
von Österreich die Umsetzung
der Richtlinie über prioritäre
Stoffe
Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik in
innerstaatliches Recht umzusetzen. Dies
hätte bereits bis zum 14. September
2015 geschehen müssen. Nachdem Österreich die ursprüngliche Frist hatte
verstreichen lassen, übermittelte die Europäische Kommission am 20. November 2015 ein Aufforderungsschreiben.
Da die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie sich
nach wie vor im Stadium der Konsultation und der Prüfung befinden, folgt
nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Österreich muss nun der
Kommission binnen zwei Monaten die
Maßnahmen melden, die es ergriffen
hat, um seine Rechtsvorschriften mit
dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
Portugal vom Europäischen
Gerichtshof wegen Kommunalabwasserbehandlung verurteilt
Wegen verspäteter Durchführung der
Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde Portugal vom
Europäischen Gerichtshof zu einem Pauschalbetrag von drei Millionen Euro und
einem Zwangsgeld von 8000 Euro pro
Tag des Verzugs verurteilt (C-557/14).
Der Gerichtshof hatte die Vertragsverletzung Portugals bereits mit einem Urteil
von 2009 erstmals festgestellt.
Da die Kommission der Ansicht war,
dass mehrere portugiesische Gemeinden
mit mehr als 15 000 EW weder mit einer
Kanalisation noch mit einer Behandlungsanlage ausgestattet waren, erhob
sie 2007 beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Portugal. Dieser
stellte mit Urteil vom 7. Mai 2009 fest,
dass Portugal gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, weil 22 Gemeinden
noch nicht mit Kanalisationen und/oder
mit Anlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser ausgestattet waren.
2014 beschloss die Kommission, da
Portugal ihrer Auffassung nach das Urteil
von 2009 in zwei der 22 betroffenen Gemeinden (nämlich in den Gemeinden
Vila Real de Santo António und Matosinhos) noch immer nicht durchgeführt hatte, eine neue Vertragsverletzungsklage
gegen Portugal zu erheben.
Portugal macht allgemein geltend,
dass das Urteil von 2009 weitestgehend
durchgeführt worden sei. Was die Gemeinde Vila Real de Santo António anbelange, seien die letzten Arbeiten am 11.
April 2015 abgeschlossen worden. Bezüglich der Gemeinde Matosinhos macht
Portugal zum einen geltend, dass die bestehende Erstbehandlung ausreiche, um
die Gewässerqualität zu gewährleisten
und Gefahren für die Umwelt und die
menschliche Gesundheit zu vermeiden,
und zum anderen, dass zwar Maßnahmen getroffen worden seien, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen, jedoch
Finanzierungsschwierigkeiten die Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage
verhindert hätten.
www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20160630_004
A
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8
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