: kt n u rp ser < e < hw Was gie c r S > > Ene d un ERWAS-Statuskonferenz Seite 660 Biobrennstoffzellen Seite 663 63. Jahrgang · Nr. 8 · August 2016 · 10889 Korrespondenz Abwasser · Abfall Stadtentwässerung Dortmund: Kanalsanierung bei uns nur mit Gütesicherung Kanalbau neutral fair zuverlässig Flexibilität am Strommarkt Seite 670 Wasserstoffbasierte Energiekonzepte Seite 679 Gütesicherung Kanalbau steht für eine objektive Bewertung nach einheitlichem Maßstab Energiemanagement Seite 684 Thermische Klärschlammbehandlung Seite 691 Mikrobielle Brennstoffzellen Seite 697 Wärme- und Kältekon zepte auf Kläranlagen Seite 704 8|16 Dr.-Ing. Christian Falk, Technischer Leiter Stadtentwässerung Dortmund www.huber.de Die neue HUBER Schneckenpresse Q-PRESS® Beste Schlammentwässerung bei geringsten Betriebskosten Hohe Entwässerungsleistung Minimaler Stromverbrauch Vollautomatischer Betrieb Einfachste Wartung und Bedienung Kompakte, geschlossene Bauweise Korrespondenz Abwasser, Abfall Organ der DWA und des Güteschutz Kanalbau Herausgeber und Verlag: GFA Theodor-Heuss-Allee 17, D-53773 Hennef Postfach 11 65, D-53758 Hennef Telefon +49 2242 872-333, Telefax +49 2242 872-1 51 Internet: www.gfa-ka.de Redaktionsbeirat: 1. Bauass. Dipl.-Ing. Otto Schaaf, DWA-Präsident 2. Ltd. BD Dipl.-Ing. Arndt Bock, DWA-HA „Gewässer und Boden“ 3. Prof. Dr.-Ing. Harro Bode, DWA-Vorstand 4. Prof. Dr.-Ing. Norbert Dichtl, DWA-HA „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ 5. Prof. Dr.-Ing. habil. Andreas Dittrich, DWA-HA „Wasserbau und Wasserkraft“ 6. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher, DWA-HA „Recht“ 7. Bauass. Dipl.-Ing. Werner Kristeller, DWA-HA „Kommunale Abwasserbehandlung“ 8. Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Loha us, DWA-Bundesgeschäftsführer 9. Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke, DWA-Vorstand 10. Dr.-Ing. habil. Uwe Müller, DWA-HA „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ 11. Prof. Dr.-Ing. Heribert Nacken, Fachgemeinschaft Hydrologische Wissenschaften in der DWA 12. Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp, DWA-HA „Entwässerungssysteme“ 13. Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel, DWA-HA „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ 14. StadtDir Dipl.-Ing. Robert Schmidt, DWA-HA „Bildung und Internationale Zusammenarbeit“ 15. Dr. Jochen Ste m plewski, DWA-HA „Wirtschaft“ 16. Rolf Usade l , GFA-Geschäftsführer Redaktion: Dr. Frank Bringewski (ChR, v. i. S. d. P.), Tel. +49 2242 872-1 90, E-Mail: [email protected] Dipl.-Volksw. 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Kanaltiefe bis 1,3 m mit Elektroantrieb und darüber hinaus mit Hydraulikantrieb. DIE WALZENSANDFANG-KOMPAKTANLAGE Unser Alleskönner! Mechanische Vorreinigung in Einem – Rechengutentnahme und -verpressung sowie Sand- und Fettentfernung. DIE SCHNECKENPRESSE ZUR SCHLAMMENTWÄSSERUNG So kontinuierlich wie das Wasser selbst. Die beste Art dem Schlamm das Wasser zu entziehen. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – durch Photokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen verwendbare Sprache übertragen oder übersetzt werden. Von einzelnen Beiträgen oder Teilen von ihnen dürfen nur einzelne Vervielfältigungsstücke für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch hergestellt werden. Die Weitergabe von Vervielfältigungen, gleichgültig zu welchem Zweck sie hergestellt werden, ist eine Urheberrechtsverletzung. – Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung. Insbesondere unterliegen die Angaben in Industrieund Produktberichten nicht der Verantwortung der Redaktion. Richtlinien zur Abfassung von Manuskripten können beim Redaktionssekretariat angefordert werden. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier mit Recyclingfasern. © GFA D-53773 Hennef www.dwa.de/KA ISSN 1866-0029 Telefon: +49 60 02 9122-0 . www.werkstoff-und-funktion.de [email protected] 650 Inhalt 8/2016 Seite 670 Editorial Der Ausbau der erneuerbaren Energien verlangt mehr Flexibilität am Strommarkt als bisher. Erste Untersuchungen zeigen, dass die Wasserwirtschaft mit ihren Leistungsgrößen an Foto: Uwe Schlick/pixelio Blockheizkraftwerken, Verdichtern und Pumpen über interessante „Flexibilitätsbausteine“ für die Energiewirtschaft verfügt. Energieoptimierung auf Abwasseranlagen – Aufgabe erfüllt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653 Markus Schröder (Aachen) Berichte Neue Impulse – Energiewende in der Wasserwirtschaft Energie- und ressourceneffiziente Wasserwirtschaft für Forschende und Praktiker auf der ERWAS-Statuskonferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660 Claudia Wunsch, Anett Baum (Hennef) und Markus Schröder (Aachen) Foto: Audi AG Biobrennstoffzellen zur energieeffizienten Abwasserreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663 Sven Kerzenmacher (Freiburg) Ziel erreicht – Zeitstress, aber trotzdem konzentriert Wettbewerbe der DWA auf der IFAT . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 Alexandra Bartschat (Hennef) Seite 679 Die DWA-Arbeitsgruppe „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“ hat den Stand der Wasserstoffwirtschaft mit Bezug zur Abwassertechnik zusammengetragen sowie Chancen und Herausforderungen dieser Technologie für wasserwirtschaftliche Akteure aufgezeigt. Stand in der Vergangenheit der Einsatz von Brennstoffzellen auf Kläranlagen im Fokus, sind es heutzutage verstärkt Power-to-Gas-Konzepte oder Veredelungstechniken wie die Methanisierung oder Methanolerzeugung. Beiträge in KW Korrespondenz Wasserwirtschaft 8/2016 M. Salomon und T. Kuhn: Gewässerschutz im Dauerkonflikt mit der Landwirtschaft – Lösungsvorschläge M. Raschke: Der Artikel 14 der WRRL – Lästige Pflicht oder Instrument eines konstruktiven Dialogs J. Baer und M. Konrad: Go against the flow? Untersuchungen zur Auswirkung einer inversen Lockströmung in einer Fischabstiegsanlage K.-H. Rother und M. Rother: Zum Risiko von einem Hochwasser betroffen zu werden oder – „wie wahrscheinlich ist die Wahrscheinlichkeit“ D. Hecht, H. Karl, N. Werbeck, M. Liebeskind, A.-E. von Seidlitz und J. Liesenfeld: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Unteren Wupper – Kosten-Nutzen-Analyse am Beispiel der Wärmebelastung KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8 Wasser und Energie Wasserwirtschaftliche Anlagen als Flexibilitätsdienstleister im Stromnetz Zwischenergebnisse aus Projekten der BMBF-Fördermaßnahme ERWAS . . . . . . . . . . . . . . . . 670 Oliver Gretzschel, Michael Schäfer (Kaiserslautern), Verena Honeck (Bingen) und Arthur Dornburg (München) Wasserstoffbasierte Energiekonzepte Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.1 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“ . . . . . . . . . . . . . . 679 Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 als Quer verbundfunktion bei wasser- und abwassertechnischen Unternehmen am Beispiel des Wupperverbands . . . . . . . 684 Volker Erbe, Dirk Salomon und Thomas Znanewitz (Wuppertal) Verfahren und Trends in der Thermischen Klärschlammbehandlung – Teil 2 Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Neue Technologien zur Schlammbehandlung“ . . . . . . . . 691 Rubriken Spektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 654 Güteschutz Kanalbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668 Güteschutz Kanalbau – Gütezeicheninhaber . . . . U3 Gebrauchtmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707 Personalien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 718 Dissertationen/Habilitationen . . . . . . . . . . . . . 720 www.dwa.de/KA 651 Korrespondenz Abwasser, Abfall Hochskalierung mikrobieller Brennstoffzellen Aktivkohle als Alternative zum hochpreisigen Platin . . . . 697 Foto: Fraunhofer IGB Heinz Hiegemann, Manfred Lübken (Bochum), Patrick Schulte, Karl-Georg Schmelz (Essen), Sylvia Gredigk-Hoffmann (Aachen) und Marc Wichern (Bochum) Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ . . . . . . . . . 704 DWA Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.1 . . . . . . . 679 Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 . . . . . . . . 691 Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.4 . . . . . . 704 Regelwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714 Landesverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 717 Seite 691 Neben der konventionellen Klärschlamm-Monoverbrennung wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland eine Reihe neuer Verfahren zur thermischen Klärschlammbehandlung insbesondere für Durchsatzmengen unter 6000 Tonnen Trockenrückstand pro Jahr entwickelt und zum Teil großtechnisch umgesetzt. Ein Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe „Neue Technologien zur Schlammbehandlung“ liefert einen Überblick über diese neuen Entwicklungen und berücksichtigt speziell die Phosphorrückgewinnung und betriebliche Besonderheiten. Seite 704 Foto: Wikipedia Kläranlagen zeichnen sich neben einem hohen Strombedarf in der Regel auch durch einen Bedarf an Wärme und Kälte aus. Die DWA-Arbeitsgruppe „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ zeigt das Vorgehen bei der Entwicklung von Wärmeund Kältekonzepten und gibt so eine Wegbeschreibung und Hilfestellung zur thermischen Kläranlagenoptimierung. Seite 697 Pulveraktivkohle, auf ein Edelstahlgewebe aufgezogen, ist eine Alternative zu Platin als Katalysatormaterial in mikrobiellen Brennstoffzellen. Das zeigt eine vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium finanzierte Untersuchung, in der die mit mikrobiellen Brennstoffzellen erzielbaren Leistungen und Energierückgewinnungen mit unterschiedlichen Katalysatoren verglichen wurden. Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 721 KA 9/2016 Industrie und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 722 Erscheinungstermin: 2. September 2016 Bücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 721 Stellenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 Adressenbörse für die Abfallwirtschaft . . . . . . . . . 727 Ingenieurbüros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 727 Beilagenhinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713 www.dwa.de/KA Anzeigenschluss: 8. August 2016 Abonnieren Sie den monatlichen Themenplan kostenlos auf www.dwa.de/ThemenKA KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8 Tagung Haben Sie sich schon angemeldet? DWA-EnergieTag in Verbindung mit ERWAS-DACH-Seminar 12. – 13. September 2016, Augsburg Foto v.l.n.r.: Rainer Sturm (pixelio.de), Architektur-Bildarchiv/Thomas Robbin Themenschwerpunkte Tag 1: Energieoptimierung auf Kläranlagen – immer noch ein weiter Weg! Interaktion der Energiewirtschaft mit der Abwasserwirtschaft Energieanalysen und Energieeffizienz auf Kläranlagen Neue Entwicklungen/Innovationen Praxisbeispiele Tag 2: ERWAS-DACH-Seminar – Grenzen überschreiten zum Thema Wasser und Energie in Deutschland (D), Österreich (A) und der Schweiz (CH) Mensch, Wasser und Energie Nutzung von Energiepotentialen Auswirkungen für die Wasserwirtschaft Zielgruppe Ingenieure und Naturwissenschaftler, Betreiber, Planer und Bauausführende, Mitarbeiter der zuständigen Behörden, Vertreter von Firmen, Hochschulen, Fachverbänden und Sachverständigenorganisationen Fax-Antwort: +49 2242 872-135 Teilnahmegebühren Tageskarte 12./13.09.2016: 370 €/450 € EnergieTag (12.09.2016) und ERWAS-DACH-Seminar (13.09.2016) Tageskarte 13.09.2016: 100 € nur ERWAS-DACH-Seminar Inkl. Tagungsunterlagen und Tagesverpflegung. Mitglieder der DACH-Kooperationspartner (ÖWAV, SWV und VSA) und BWK erhalten Mitgliedspreise. Preise für Studenten und Pensionäre auf Anfrage. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten. Veranstaltungsort Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 · 86179 Augsburg Tel.: 08 21/ 9071-0 Weitere Informationen Frau Barbara Sundermeyer-Kirstein: +49 2242 872-181 · [email protected] Teilnehmer: Vor- und Zuname, Titel Hiermit melde ich mich verbindlich an: zum EnergieTag 12.09.2016 (10EN001/16) Ich nehme auch kostenlos am ERWAS-DACH-Seminar (10MH212/16) am 13.09.2016 teil Firma/Behörde Straße zum ERWAS-DACH-Seminar 13.09.2016 (10MH212/16) Anmeldebestätigung: per Mail per Post PLZ/Ort Telefon Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Frau Barbara Sundermeyer-Kirstein Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef DWA-Mitgliedsnummer E-Mail Datum/Unterschrift Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DWA sind unter www.dwa.de/veranstaltungen/agb hinterlegt. Bei Bedarf schicken wir Ihnen die AGB gerne zu. Ja, ich willige ein, künftig Informationen der DWA/GFA per E-Mail zu erhalten. DWA . Theodor-Heuss-Allee 17 . 53773 Hennef . Deutschland . Tel.: +49 2242 872-222 . E-Mail: [email protected] . Internet: www.dwa.de Editorial 653 Energieoptimierung auf Abwasseranlagen – Aufgabe erfüllt? Bereits seit vielen Jahren steht die Energieoptimierung von Abwasseranlagen auf der Agenda von Betreibern, Ingenieurbüros, Industrie und Forschungseinrichtungen. Ausgelöst wurden diese Aktivitäten unter anderem aus der Erkenntnis, dass eine auf fossilen Energieträgern aufbauende Energieversorgung keine nachhaltige und kostengünstige Lösung darstellt. Schon 1999 erschien das „Handbuch Energie in Kläranlagen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, das eine gute fachliche Grundlage zur systematischen Auseinandersetzung mit diesem Thema bot. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Steigerung der Energieeffizienz auf Abwasseranlagen heute weitgehend abgeschlossen ist. Sicherlich wurde auch einiges erreicht, einzelne Betreiber haben große Erfolge bei der Energieoptimierung erzielt, in der Summe sind die Ergebnisse allerdings noch nicht deutlich genug. Das vom Umweltbundesamt im Jahr 2009 identifizierte Einsparpotenzial beim Stromverbrauch von Kläranlagen von bis zu 50 % und auch die im Jahr 2010 reduzierte Erwartungshaltung der DWA von maximal 25 % wurden bisher nicht annähernd erreicht. Eine Umfrage im Bereich des DWA-Landesverbandes Nord-Ost hat seit 2007 keine nennenswerte Verbesserung beim spezifischen Stromverbrauch der Kläranlagen ergeben. Allerdings belief sich die Stromerzeugung aus Klärgas im Jahr 2014 auf 1340 GWh. Im Jahr 2006 lag diese Zahl noch bei 936 GWh, dies entspricht einer Steigerung von über 40 %. Aber auch hier besteht noch ein großes Ausbaupotenzial. Um diese Potenziale noch besser nutzen zu können, wurden politisch viele Aktivitäten initiiert. So existiert seit Dezember ein neues Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums zur Aufstellung von Energiechecks und Energieanalysen für Abwasseranlagen. Fördervoraussetzung ist die Erstellung der www.dwa.de/KA Energiechecks und Energieanalysen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 216. Dieses im Jahr 2016 erschienene Arbeitsblatt liefert eine neue bundeseinheitliche Grundlage für die Energieoptimierung von Abwasseranlagen. Darauf aufbauend wird das Land Nordrhein-Westfalen voraussichtlich noch im Jahr 2016 eine komplett überarbeitete Neufassung des Energiehandbuchs von 1999 herausgeben. Allerdings müssen vielfach die traditionellen Lösungswege verlassen und neue, innovative Ansätze verfolgt werden, wenn man dem Ziel einer deutlichen Energieoptimierung, eines Beitrages zum Klimaschutz und letztlich einer Energiekostenoptimierung flächendeckend näherkommen will. In der vorliegenden Ausgabe der KA – und parallel in einem gwf-Heft, das zeitgleich für den Bereich Energieoptimierung in der Trinkwasserversorgung erscheint – werden solche innovativen Ansätze beschrieben. Dabei geht es nicht nur um energie- und verfahrenstechnische Innovationen auf den Anlagen, sondern es werden auch Möglichkeiten zur verbesserten Interaktion der Abwasseranlagen mit den Energienetzen beschrieben sowie organisatorische Chancen, wie sie sich zum Beispiel aus der DIN 50001 ergeben. Die veröffentlichten neuen Erkenntnisse aus der Forschung im Bereich Wasser und Energie basieren wesentlich auf Forschungsprojekten, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte für eine energieeffiziente und ressourcenschonende Wasserwirtschaft – ERWAS“ finanziert werden. Viele weitergehende Erkenntnisse kann man aus der ERWAS-Homepage gewinnen und sicherlich im Rahmen der Abschlusskonferenz, die am 23. und 24. Mai 2017 in Berlin stattfinden wird. Auch der vom Bundesumweltministerium im Umweltinnovationsprogramm im Jahr 2010 ausgerufene Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ zeigt viele neue Möglichkeiten auf, die Ergebnisse werden im Rahmen eines Abschlussworkshops am 3. und 4. November 2016 in Berlin präsentiert werden. Diese positiven Entwicklungen werden zurzeit allerdings durch Änderungen des Energierechtes behindert (zum Beispiel EEG, Stromsteuergesetz). Hier muss die Politik erkennen, dass Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge eine Sonderrolle im Energierecht einnehmen müssen. Beim jetzigen Vorgehen wird die Umsetzung der F&E-Ergebnisse in die Praxis erheblich verlangsamt werden oder findet gar nicht mehr statt. Energieoptimierung von Trink- und Abwasseranlagen ist eine Daueraufgabe, die einer fortwährenden Auseinandersetzung mit dem Thema bedarf. Ihr Prof. Dr.-Ing. Markus Schröder Vizepräsident der DWA Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8 654 Spektrum Gesetzpaket zum Fracking vom Bundestag angenommen Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasserund naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie (Bundestags-Drucksachen 18/4713 und 18/4949) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen. Nachdem auch der Bundesrat am 8. Juli 2016 zugestimmt hat, kann das Gesetzespaket in Kraft treten. Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen nahm das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung an. Zu den wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf gehört ein im Wasserhaushaltsgesetz verankertes generelles Verbot des unkonventionellen Frackings, also der Förderung von Erdgas und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein. Im Regierungsentwurf war dieses nur für oberhalb von 3000 Meter Tiefe unter Normalnull vorgesehen. Ausnahmen sind in dem geänderten Gesetzentwurf nur für insgesamt vier „Erprobungsmaßnahmen“ zur wissenschaftlichen Untersuchung der Frage, wie sich der Technologieeinsatz auf die Umwelt, „insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt“, auswirkt. Im Regierungsentwurf war die Zahl nicht begrenzt. Zudem muss nach der geänderten Fassung nun auch die betroffene Landesregierung der „Erprobungsmaßnahme“ zustimmen. Auch die Rolle der schon im Regierungsentwurf vorgesehenen Expertenkommission hat der Bundestag neu justiert. Sie hat nicht mehr die Möglichkeit, den gegebenenfalls beantragten Einsatz unkonventionellen Frackings für unbedenklich zu erklären, was wiederum eine der Grundlagen für eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständigen Behörden gewesen wäre. Die Kommission soll vielmehr nur noch an Öffentlichkeit und Bundestag berichten. Der Bundestag soll im Jahr 2021 die Angemessenheit des generellen Verbotes „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ überprüfen. Im Hinblick auf erlaubnisfähiges Fracking schränkt das Gesetz dessen Nutzung auch für Einzugsgebiete eines Mineralwasservorkommens, einer Heilquelle sowie einer „Stelle zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln“ ein. Weitere Änderungen betreffen die Ablagerung von Lagerstättenwasser. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Opposition ein Änderungsantrag der Grünen, das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen („Fracking“) zu verbieten. Die Grünen scheiterten auch mit ihrem Entschließungsantrag, Fracking zu verbieten und strengere Umweltauflagen für die Erdgas- und Erdölförderung ohne Einsatz der Fracking-Technik zu erlassen. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde auch ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts so zu erweitern, dass auch Schäden einbezogen werden, die durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können. Schließlich scheiterte auch Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag, wonach die Regierung einen Gesetzentwurf zum Fracking-Verbot vorlegen sollte, der sicherstellt, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels hydraulischen Aufbrechens von Gestein ohne Ausnahme verboten ist. Nur die Grünen hatten noch dafür gestimmt. www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20160627_002 A BMUB erarbeitet übergreifende Stickstoffstrategie Das Bundesumweltministerium erarbeitet eine nationale Strategie zur Minderung reaktiver Stickstoffverbindungen in Wasser, Luft und Boden. „Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, eine nationale Stickstoffminderungsstrategie zu erarbeiten, um die schädlichen Emissionen zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt auf ein umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Die bestehenden Minderungsmaßnahmen haben bisher nicht zu einer ausreichenden Reduzierung der Emissionen geführt. Infolge dessen sind wir mit verschiedensten Vertragsverletzungsverfahren der EU konfrontiert“, begründet Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Planungen. Hendricks belegt ihre Forderung mit aktuellen Zah- KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8 len. Danach hat sich die jährliche Umwandlungsrate in reaktiven Stickstoff durch anthropogene Prozesse in den vergangenen 100 Jahren in Europa vervierfacht und zwar hauptsächlich durch die Herstellung mineralischer Dünger und Verbrennung von Treib- und Brennstoffen. So stehen EU-weit dem Nutzen mineralischer Dünger durch zusätzliche Ernteerträge, die schätzungsweise zwischen 20 und 80 Milliarden Euro pro Jahr liegen, Schäden in Form gesellschaftlicher Kosten gegenüber, die schätzungsweise zwischen 70 und 320 Milliarden Euro liegen. 60 Prozent davon beziehen sich auf gesundheitliche Schäden, 35 Prozent auf Schäden an Ökosystemen und 5 Prozent auf Auswirkungen auf das Klima. Um eine breite Diskussion über das Thema Stickstoffminderung anzustoßen, hat das Bundesumweltministerium in dieser Woche zu zwei Dialogforen eingeladen, auf denen verschiedene Interessenvertreter Handlungsoptionen, Inte ressenkonflikte und Synergien diskutierten. Das erste Forum stand unter dem Titel „Stickstoffemissionen deutlich mindern: Wie können wir Mobilität, Energie und Wohnen stickstoffarm gestalten?“ Das zweite Dialogforum befasste sich mit dem Thema „Wie können wir uns stickstoffarm ernähren und gesund leben?“ An den Foren nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz sowie von verschiedenen Natur- und Umweltschutzorganisationen teil. Für Juli und September sind zwei weitere Foren geplant. Die Ergebnisse der Gespräche werden in die Stickstoffminderungsstrategie einfließen und im Internet des BMUB veröffentlicht. A Beschluss der Umweltministerkonferenz zu Starkregen Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 17. Juni 2016 in Berlin einstimmig eine gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zum Thema „Starkregen“ beschlossen. Der insgesamt zwölf Punkte umfassende Beschluss enthält Hinweise und Vorschläge, um die von extremen Niederschlägen drohenden Schäden an Mensch und Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Vorschläge der UMK befassen sich unter anderem mit dem Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. Die UMK bittet die Justizministerkonferenz www.dwa.de/KA Spektrum 655 bei ihrer anstehenden Prüfung, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregen ereignisse zu berücksichtigen. Daneben bittet die Umweltministerkonferenz den Bund, den Deutschen Wetterdienst (DWD) personell und finanziell zu stärken, damit die Warnung der Bevölkerung vor Sturzfluten weiter entwickelt werden könne. Zudem weist die UMK darauf hin, dass Hochwasserschutz in den öffentlichen Haushalten ausreichende Mittel und qualifiziertes Fachpersonal erfordere, womit ein vielfach höherer Finanzaufwand für die ansonsten später erforderliche Beseitigung von Schäden vermieden werden könne. Außerdem soll dem Beschluss zufolge die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser eine Strategie mit gezielten Maßnahmen für ein effektives Starkregenmanagement entwickeln. Hierbei seien unter anderem Fragen der Verbesserung der Vorhersage- und Frühwarnsysteme, der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung und Verhaltensweise im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung und der Stadtplanung zu berücksichtigen. A Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes Die Landesregierung von Brandenburg hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigt werden. Durch den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung www.dwa.de/KA von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in Brandenburg nicht rechtssicher möglich. Des Weiteren soll mit der Novelle das Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden. A Bundeskartellamt legt Wasserbericht vor Das Bundeskartellamt hat am 30. Juni 2016 einen Bericht über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung und die Aufsicht über die Entgelte der Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Die Behörde beschreibt in dem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen der Wasserversorger dargestellt und den Preisniveaus gegenübergestellt. Die Angemessenheit der Wasser entgelte könne allerdings nur mit einer vertieften behördlichen Prüfung und der Gesamtschau aller Strukturbedingungen im Einzelfall festgestellt werden, so das Bundeskartellamt. Daher seien reine Entgeltvergleiche für Verbraucher nicht sehr aussagekräftig. Ein eigenes Kapitel des Berichts ist der kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen und den Folgen der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2013 gewidmet. Durch die Gesetzesänderung wurde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Gebühren ausgeschlossen. Gebühren unterliegen damit nur der Kommunalaufsicht der Länder, die nach Auffassung des Bundeskartellamts weniger strenge Maßstäbe als die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zugrunde legt. Dies eröffne kommunalen Wasserversorgern die Möglichkeit einer „Flucht in die Gebühr“, wenn sie die Preismissbrauchsaufsicht vermeiden wollen. Gerade Unternehmen, gegen die Kartellbehörden Verfahren eingeleitet hatten, seien in der Vergangenheit zu Gebühren gewechselt. Der Bericht schließt mit einer Aufzählung von Handlungsempfehlungen. Das Bundeskartellamt empfiehlt eine Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte. Eine Ausdehnung der kartellrechtlichen Aufsicht auf Wassergebühren würde die Entgeltkontrolle effektivieren und die ökonomisch unsinnige Zweiteilung der Aufsicht beenden. Eine „Flucht in die Gebühr“ würde so vermieden. Darüber hinaus ließe sich durch weitere Maßnahmen das Effizienzbewusstsein der Wasserversorger stärken, um überhöhte Preise von Vornherein zu vermeiden. Überlegenswert wäre angesichts der gegebenen Monopolstellungen in der Branche beispielsweise der Ausbau von Benchmarking-Projekten, durch die Wasserversorger Erkenntnisse über ihr relatives Abschneiden im Vergleich mit anderen Wasserversorgern erhalten, Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können. www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20160630_001 A GreenTec Awards 2017 – Bewerber gesucht Für die GreenTec Awards 2017 werden Projekte, die für eine Preisverleihung in Frage kommen, gesucht. Unter anderem ist die Kategorie „Recycling und Ressourcen“ für 2017 ausgeschrieben. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, nehmen automatisch und zusätzlich in der Kategorie Start-up teil. Privatpersonen können sich in den Kategorien Galileo Wissenspreis und WWF Galileo Green Youngster Award bewerben. Für Letzteren müssen die Bewerber zwischen 14 und 18 Jahren alt sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2016. www.greentec-awards.com A Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie ausgeschrieben Die Wasserchemische Gesellschaft schreibt wieder den mit 1500 Euro dotierten Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie – gefördert von der Walter-Kölle-Stiftung – aus, der auf der kommenden Jahrestagung „Wasser 2017“ im Mai 2017 in Donaueschingen verliehen wird. Der Promotionspreis wird für herausragende Dissertationen auf den in der Gesellschaft vertretenen wissenschaftlichen Gebieten verliehen, die eine besondere Leistung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes darstellen. Vorschläge für die Verleihung können bis zum 30. November 2016 (in der Regel Betreuer der Arbeit) an den Vorsitzenden der Was- KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8 656 Spektrum serchemischen Gesellschaft gerichtet werden. Voraussetzungen: ben beschlossen, der die Aktivitäten für den Zeitraum 2016–2021 festlegt. Demnach wird sich die IKSR künftig auch mit dem Thema Niedrigwasser im Rheineinzugsgebiet befassen. ●● Die Arbeit muss mindestens mit der Gesamtnote „sehr gut“ bewertet worden sein. ●● Das Promotionsverfahren muss abgeschlossen sein und die Prüfung darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. ●● Ausdrücklich ausgeschlossen sind Eigenbewerbungen. Details zum Vorschlagsverfahren: www.wasserchemische-gesellschaft.de/de/ die-walter-koelle-stiftung A Nachweisinstrument der IKSR für die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen Mit einem neuen Instrument der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) kann die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen am Rhein quantitativ nachgewiesen werden. Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass das 1998 festgelegte ehrgeizige Ziel des Aktionsplans Hochwasser, die Hochwasserrisiken im Zeitraum 1995 bis 2020 um 25 % zu verringern, mit den bereits umgesetzten und bis 2020 vorgesehenen Maßnahmen erreicht wird. Dieses Instrument könnte auch für andere Flussgebietskommissionen interessant sein. Die IKSR stellt das neu entwickelte Instrument einschließlich der zugrunde liegenden Methoden auf Wunsch auch anderen Staaten bzw. deren Behörden oder wissenschaftlichen Einrichtungen zur Verfügung, wie die Organisation anlässlich ihrer Plenarsitzung am 7./8. Juli 2016 im luxemburgischen Echternach mitteilte. Auch über weitere Schritte bei der ökologischen Durchgängigkeit berichtete die IKSR: Erstmals sind 2015 am Fischpass Iffezheim am Oberrhein mehr als 200 Lachse aufgestiegen, und an der Staustufe Straßburg ist seit Kurzem der dritte große Oberrhein-Fischpass funktionsfähig. Seit Mai 2016 ist auch die Fischwanderung zwischen Nordsee und IJsselmeer über einen neuen Fischpass und fischfreundlichen Siel- und Schleusenbetrieb deutlich verbessert worden. Ferner hat die IKSR in ihrer Plenarsitzung einen aktualisierten Arbeitsplan mit fortgeschriebenen und neuen Aufga- www.iksr.org A Phosphor-Dünger aus Klärschlamm: Pilotanlage zum Hohenheimer Verfahren gestartet Eine Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphat aus Klärschlamm, die auf der hydrothermalen Carbonisierung (HTC) beruht, ging im Juli 2016 bei der AVA Green Chemistry Development GmbH in Karlsruhe in Betrieb. Entwickelt wurde das in der Anlage angewendete Verfahren (cleanphos) von der Hohenheimer Agrartechnologin Prof. Dr. Andrea Kruse. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert das Projekt. Die HTC wandelt Klärschlamm zuerst in Biokohle um. Dann wird das Phosphat isoliert und zurückgewonnen. So entstehen gleich zwei wirtschaftlich interessante Produkte: als Dünger geeignetes Phosphat und die phosphorfreie HTC-Klärschlammkohle. Diese lässt sich als Ersatz für Braun- oder Steinkohle in der Mitverbrennung einsetzen. Das cleanphos-HTC-Verfahren soll 80 Prozent des Phosphats aus dem Klärschlamm erhalten. Die Schwermetalle bleiben jedoch in der Kohle zurück. Das Projekt von Andrea Kruse ist eine Kooperation mit dem Schweizer Biotechnologie-Unternehmen AVA-CO2 und der IWKS des Fraunhofer-Instituts für Silicatforschung (ISC). Ziel ist es, eine Produktion in großen Mengen zu ermöglichen. E-Mail: [email protected] A Entwicklung. Die Landesumweltministerin kündigte an, ihr Haus werde in den kommenden Monaten mit allen betroffenen Akteuren themenbezogen und regional ausgerichtet in einen Dialog treten. Dabei würden auch die möglichen finanziellen Auswirkungen berücksichtigt. „Mein Anliegen ist es, die anfallenden Kosten für die Umstellung auf eine Phosphorrückgewinnung in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Dazu werden kluge und auf die regionalen Verhältnisse angepasste Lösungen erarbeitet werden, um Synergieeffekte zu erzielen“, so die Ministerin. A Baden-Württemberg: zwölf Millionen Euro für die Phosphorrückgewinnung In Baden-Württemberg läuft die zweite Bewerbungsphase für die Förderung von Projekten zur Phosphorrückgewinnung. Grundsätzlich förderfähig sind Versuchsanlagen und großtechnische Pilotanlagen. Das Förderprogramm richtet sich an privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent. Die Möglichkeit zur Einreichung der Projektskizzen besteht bis zum 30. November 2016. Das Land fördert mithilfe der Europäischen Union die Entwicklung und den Bau von Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm oder Klärschlammasche. Insgesamt stehen in dem Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) acht Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg ergänzt diese Mittel durch weitere vier bis sechs Millionen Euro. www.efre-bw.de www.um.baden-wuerttemberg.de A Hessen: Projekt zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm gestartet HyReKA – multiresistente Keime im Abwasser Das hessische Umweltministerium hat ein Gutachten erstellen lassen, mit dem die Voraussetzungen für eine Phosphorrückgewinnung in Hessen aus dem Abwasser, dem Klärschlamm beziehungsweise der Klärschlammasche detailliert untersucht und bewertet werden. Es berücksichtigt insbesondere die regionale Siedlungsstruktur und die demografische Welche Rolle spielt die Abwasserwirtschaft im Zusammenhang mit multiresistenten Keimen? Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt „Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8 www.dwa.de/KA Spektrum 657 und deren Bedeutung in Rohwässern (HyReKA)“ untersucht die Ausbreitung resistenter Erreger über Abwässer aus Krankenhäusern, kommunalen Bereichen, Tiermast- und Schlachtbetrieben sowie aus Flughäfen und prüft geeignete Gegenstrategien. In dem Verbundvorhaben soll die Ausbreitung antibiotikaresistenter Erreger aus den genannten Bereichen über die Abwässer und Kläranlagen in die Oberflächengewässer nachverfolgt werden. Darüber hinaus werden in einer Großkläranlage neue Abwasserbehandlungstechniken getestet, mit denen resistente Erreger zurückgehalten werden können. Die Wissenschaftler wollen außerdem untersuchen, wie groß das Risiko ist, dass sich multiresistente Bakterien in vom Menschen genutzten Gewässern und in Konsumgütern (wie Fleischprodukte oder Trinkwasser) und Ressourcen (wie etwa Rohwasser) verbreiten können. Eine weitere Frage ist, ob die Antibiotikakonzentrationen in Abwässern und Oberflächengewässern ausreichen, um resistenten Erregern einen Vorteil zu verschaffen, denn das würde die Ausbreitung resistenter – und dadurch schwerer zu behandelnder – Infektionserreger begünstigen. Zu den Forschungspartnern des Verbundprojektes HyReKA zählen das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit dem Institut für funktionelle Grenzflächen und dem Institut für Mikrosystemtechnik, das Universitätsklinikum Bonn mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH) und dem Institut für Medizinische Mikrobiologie, Immunologie und Parasitologie (IMMIP), die Universität Bonn mit dem International Food Net Center (FNC) und den Fokusgruppen Food Waste und One Health, die Technische Universität Dresden mit dem Institut für Hydrobiologie, die RWTH Aachen mit dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft, das Umweltbundesamt (UBA), das Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe (TZW) und kommunale Partner, wie der Erftverband Bergheim, der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV), der Zweckverband Klärwerk Steinhäule und der Industriepartner Xylem Services GmbH. Das Verbundprojekt HyReKA ist Teil der BMBF-Fördermaßnahme „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf (RiSKWa)“ im Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement (NaWaM)“. www.hyreka.net www.dwa.de/KA A Bayern: 1,2 Milliarden Euro für die Gewässer Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen. A Bayern investiert zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität. Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte: Die Struktur der Oberflächengewässer einschließlich der Ufer- und Auenbereiche muss verbessert, die biologische Durchgängigkeit von Fließgewässern hergestellt und der Eintrag von Nährstoffen reduziert werden. Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1400 Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt bzw. begonnen, für die neue Periode sind solche Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant. In den kommenden Jahren sind an fast 70 Prozent der bayerischen Flüsse und Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur vorgesehen. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf appelliert auch an die Landwirte, freiwillig gewässerschonende Maßnahmen umzusetzen. Fördermöglichkeiten gibt es dafür zum Beispiel über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm. www.wrrl.bayern.de A EU-Kommission fordert von Österreich die Umsetzung der Richtlinie über prioritäre Stoffe Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dies hätte bereits bis zum 14. September 2015 geschehen müssen. Nachdem Österreich die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, übermittelte die Europäische Kommission am 20. November 2015 ein Aufforderungsschreiben. Da die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie sich nach wie vor im Stadium der Konsultation und der Prüfung befinden, folgt nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Österreich muss nun der Kommission binnen zwei Monaten die Maßnahmen melden, die es ergriffen hat, um seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Portugal vom Europäischen Gerichtshof wegen Kommunalabwasserbehandlung verurteilt Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde Portugal vom Europäischen Gerichtshof zu einem Pauschalbetrag von drei Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 8000 Euro pro Tag des Verzugs verurteilt (C-557/14). Der Gerichtshof hatte die Vertragsverletzung Portugals bereits mit einem Urteil von 2009 erstmals festgestellt. Da die Kommission der Ansicht war, dass mehrere portugiesische Gemeinden mit mehr als 15 000 EW weder mit einer Kanalisation noch mit einer Behandlungsanlage ausgestattet waren, erhob sie 2007 beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Portugal. Dieser stellte mit Urteil vom 7. Mai 2009 fest, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, weil 22 Gemeinden noch nicht mit Kanalisationen und/oder mit Anlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser ausgestattet waren. 2014 beschloss die Kommission, da Portugal ihrer Auffassung nach das Urteil von 2009 in zwei der 22 betroffenen Gemeinden (nämlich in den Gemeinden Vila Real de Santo António und Matosinhos) noch immer nicht durchgeführt hatte, eine neue Vertragsverletzungsklage gegen Portugal zu erheben. Portugal macht allgemein geltend, dass das Urteil von 2009 weitestgehend durchgeführt worden sei. Was die Gemeinde Vila Real de Santo António anbelange, seien die letzten Arbeiten am 11. April 2015 abgeschlossen worden. Bezüglich der Gemeinde Matosinhos macht Portugal zum einen geltend, dass die bestehende Erstbehandlung ausreiche, um die Gewässerqualität zu gewährleisten und Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, und zum anderen, dass zwar Maßnahmen getroffen worden seien, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen, jedoch Finanzierungsschwierigkeiten die Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage verhindert hätten. www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20160630_004 A KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 8 www.dwa.de Vorteile einer DWA-Mitgliedschaft Kostenlos Weitere Informationen zu einer Mitgliedschaft finden Sie unter Eine der beiden monatlich erscheinenden Verbandszeitschriften – KA Korrespondenz Abwasser, Abfall inkl. der Beilage Betriebs-Info (4 x jährlich) www.dwa.de/ mitgliedschaft oder als Printversion, Online unter www.dwa.de/direkt und mobil als App. Zusätzliche Exemplare oder die zweite Verbandszeitschrift gibt es zu günstigen Konditionen. DWA-Branchenführer Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall Auskünfte zu Fragen im Bereich Abwasser- und Abfallwesen sowie Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Literaturrecherche Mitgliederbereich im Internet – KA oder KW online lesen – KA oder KW im iPad®-Abo lesen – Literaturdatenbank – Fachwörterbücher in vielen Sprachen – Mitgliederverzeichnis – Arbeitsberichte und Fachinformationen Kostenlos Fort- und Weiterbildungsangebote Als Mitglied der DWA und der European Water Association (EWA), des BWK und der Partnerverbände in der Schweiz (VSA, SVW) und Österreich (ÖWAV) Option, das Logo "Mitglied in der DWA" im Firmen-Briefbogen zu nutzen (www.dwa.de/direkt) Ermäßigt 20 % Ermäßigung beim Erwerb des DWA-Regelwerks und vieler weiterer DWA-Publikationen Fort- und Weiterbildungsangebote für alle Mitarbeiter Teilnahme an den DWA-Erfahrungsaustauschen für Kommunen oder Ingenieurbüros 50 % Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag für Anmeldungen von Niederlassungen, wenn der Hauptsitz bereits Mitglied ist Günstige Konditionen für eine Umwelt-Strafrechtsschutzversicherung für Kommunen, Kreisverwaltungen und Abwasserzweckverbände DWA-Jahrbuch (auf Anforderung) Ermäßigt Zusätzlich für fördernde Mitglieder Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Theodor-Heuss-Allee 17 · 53773 Hennef Telefon: 02242 872-123 · Fax: 02242 872-200 [email protected] · www.dwa.de 2016 – KW Korrespondenz Wasserwirtschaft inkl. der Beilage Gewässer-Info (3 x jährlich)
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