AD MM/JJJJ - Vermittlerbund

M3/2016
Neues aus der Hauptverwaltung
02.08.2016
Beitragsanpassung ÖRAG Rechtsschutz
Die Schadenaufwände der ÖRAG für das Jahr 2015 liegen in einigen Bereichen deutlich über denen
des Vorjahres. Gründe hierfür sind u. a. gestiegene Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und Sachverständige sowie die gestiegene Anzahl an Schadenfällen. Die Schadenaufwendungen wurden durch
einen unabhängigen Treuhänder geprüft und bestätigt. Beginnend ab dem 01.10.2016 erfolgt die
Beitragsanpassung im Bestand. Verträge im aktuellen Tarif sind von der Beitragsanpassung nicht
betroffen
Die Kalkulation der Rechtsschutzprämie orientiert sich an den zurückliegenden Schadenaufwendungen mit einer Prognose für die nähere Zukunft. Im Laufe der Zeit ändern sich die Rahmenbedingungen, z. B. durch Mehrkosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Sachverständige usw. Es ändert sich
aber auch die Häufigkeit von Schadenfällen, z. B. im Arbeitsrecht oder auch im Vertragsrecht. In
Summe sind die Schadenaufwendungen im Rechtsschutzsegment gestiegen – eine Beitragsanpassung ist unumgänglich und vom Treuhänder bestätigt. Dies gilt nicht nur für die ÖRAG, sondern
generell für die gesamte Rechtsschutzbranche.
Wie sieht die konkrete Beitragsanpassung aus?
Eins vorweg: Alle Verträge im aktuellen Tarif (ARB 2015) sind von der Beitragsanpassung ausgeschlossen. Gemäß den Vertragsbedingungen gilt für diesen Tarif Beitragsstabilität bis Ende 2018.
Zudem sind alle Bestandsverträge von der Beitragsanpassung ausgeschlossen – unabhängig von
der Tarifgeneration – bei denen ausschließlich der Baustein Haus- und Wohnungsrechtsschutz (Baustein H) abgeschlossen wurde.
Für die übrigen Bestandsverträge gilt: Private Rechtsschutzkombinationen ab Bedingungswerk ARB
94 werden um 5 % angepasst. Im Verkehrsbereich beträgt die Anpassungsmöglichkeit für eine geringe Vertragsanzahl 12,5 %, ansonsten ebenfalls 5 %. Für den Firmen-Rechtsschutz gilt: Eine Anpassung ist nur bei Bestandsverträgen ohne SB erforderlich. Diese Verträge werden um 5 % angepasst.
Beginnend mit der Hauptfälligkeit 10/2016 erfolgt der Versand der Anpassungsschreiben. Etwa 5 bis
6 Wochen vor der Fälligkeit werden die Anschreiben an den Kunden verschickt.
Was Sie Ihren Kunden sagen könnten:
Die ÖRAG wurde in der Vergangenheit mehrfach
ausgezeichnet und bietet mit INFO§TEL einen einzigartigen Service. Kunden, die in Ihrem Vertrag
bisher keine oder eine geringe Selbstbeteiligung
vereinbart haben, können durch die Vereinbarung
einer höheren SB Beiträge sparen und genießen die
Vorteile des aktuellen Tarifs.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an MD1 - Frau Bartmann, Telefon 0351 4235-345
Ihre Sparkassen-Versicherung Sachsen