Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom 08.07.2016) Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel Räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, 2. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan "Erneuerbare Energien" (Windenergie/Photovoltaik); erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Verbandsgemeinde Südeifel führt ein bauplanungsrechtliches Verfahren zur Änderung ihres räumlichen Teilflächennutzungsplanes für den Bereich Neuerburg durch. Die Planänderung bezieht sich auf eine sachliche Fortschreibung für die Steuerung/Nutzung von erneuerbarer Energien (hier: Windenergie/Photovoltaik). Der Verbandsgemeinderat Südeifel hat in seiner Sitzung vom 03.05.2016 einen geänderten Planentwurf gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten Bereich des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg (gesamtes Gebiet der früheren Verbandsgemeinde Neuerburg vor dem 01.07.2014). Der Planentwurf mit Begründung einschl. Umweltbericht und die nach Einschätzung des Planungsträgers wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 17.08.2016 während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags - mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus. Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist Herr Wolfgang Thiel, Tel. 06564-69-0 (Durchwahl: 69-220). Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Planungsbüro ISU, Fischer+bhm Planungsgesellschaft i.G., Trier, 2016: Überarbeitete Fassung des Umweltberichtes für die geplanten Sonderbauflächen, Teil 1 ‘Windenergie’, Teil 2 ‘Photovoltaik‘ jeweils mit den umweltbezogenen Informationen und Bewertungen, die die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Erholung, Arten/Biotope sowie Kultur- und Sachgüter betreffen. Planungsbüro ISU Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung, Bitburg, 2015: Sichtfeld- und Sichtbarkeitsanalyse, Anlage 1 zum Umweltbericht. Fischer + bhm Planungsgesellschaft i.G., Trier, 2016: Digitale Landschaftsraumanalyse, Anlage 2 zum Umweltbericht. bgh-Plan - Umweltplanung und Landschaftsarchitektur, Trier, 2003: Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Neuerburg. Fischer Landschaftsarchitekt BDLA, Trier 2016: Vorgezogene Bearbeitung zum Schutzgut Landschaftsbild in der Landschaftsplan-Fortschreibung der Verbandsgemeinde Südeifel zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (Räumlicher Teilflächennutzungsplan Irrel, sachlicher Teil-FNP "Windkraft" und Räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, Sachlicher Teil-FNP "Erneuerbare Energien"). Seite 1 von 7 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom 08.07.2016) Gutachten Avifauna Jan-Roeland Vos, Avifaunistische Gutachten, Habscheid, für Windenergie Tieltges GmbH: Avifaunistische Untersuchung und Artenschutzprüfung gem. § 44 und § 45 BNatSchG, Windpark Obergeckler, Habscheid, 2014. Jan-Roeland Vos, Avifaunistische Gutachten, Habscheid, für Windenergie Tieltges GmbH: Windpark Obergeckler, Raumnutzungsanalyse Rotmilan, Habscheid, 2015. Jan-Roeland Vos, Avifaunistische Gutachten, Habscheid: Rotmilan-Untersuchung 2014 - Geplante WEA-Standorte Scheuern 2, Fischbach-Oberraden 1, 2, 3, 4 und 6, Habscheid, 2014. ISU-Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung, Faunistisches Gutachten zur Planung von Windenergieanlagen in der VG Südeifel für: C4 Planung und Betreuung GmbH, Bitburg, Bitburg, 2014. ISU-Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung, Faunistisches Gutachten Rastund Zugvögel 2014 für: C4 Planung und Betreuung GmbH, Bitburg, 2015. Dr. rer. nat. Olaf Denz, Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz (BfVTN), Wachtberg, Dipl. Biol. Torsten Weber, Bürogemeinschaft Naturschutz und Landschaftsökologie (bnl), Stadtkyll, für bgh-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier: Untersuchungen zu den Auswirkungen zweier geplanter Windparks auf den Vogelzug bei Bauler und Sevenig / Scheitenkorb, 2014. Fledermäuse Dr. rer.nat. Olaf Denz, Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz (BfVTN), Wachtberg: Fledermauskundliche Untersuchungen zu zwei geplanten Windparks bei Bauler und Dauwelshausen im Eifelkreis Bitburg-Prüm, RheinlandPfalz, Januar 2014. ISU-Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung, Faunistisches Gutachten zur Planung von Windenergieanlagen in der VG Südeifel, Bitburg, Dezember 2014. Markus Thies, Pronsfeld, für C4 Planungs- und BetreuungsGmbH: Untersuchung der Fledermausfauna - Einrichtung eines neuen Windparks Scheuern / Oberraden, Pronsfeld 2014. Markus Thies, Pronsfeld, für C4 Planungs- und BetreuungsGmbH: Untersuchung der Fledermausfauna - Einrichtung eines neuen Windparks Weidingen / Utscheid, Pronsfeld 2015. Photovoltaik Transferstelle für Rationelle und Regenerative Energienutzung Bingen (TSB): Fotovoltaik-Freiflächenanlagen, Standortsuche für mensch-, raum- und naturverträgliche Fotovoltaik-Freiflächenanlagen und Wirkungsanalyse ausgewählter Flächen in der VG Neuerburg, Bingen, 2010. Themenübergreifende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen Landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom 31.03.2014 mit allgemeinen Hinweisen und konkreten Anregungen bezogen auf einzelne Prüfflächen der Planung von Sonderbauflächen Windenergie. Benennung der landes- und regionalplanerischen Anforderungen, insbesondere unter den Aspekten Freiraum, Freiraumschutz, Ressourcen- und Artenschutz, landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften, Biotopverbund, Sicherung landespflegerisch bedeutsamer Flächen, Grundwasserschutz, Klima und Luftreinhaltung, Forstwirtschaft, Rohstoffvorkommen, Erholung/Tourismus, Immissionsschutz. Weiterhin sind Hinweise zu Überarbeitung / Ergänzung der Planunterlagen bzgl. der Ermittlung und Erläuterung der Kriterien, die den Bau/Betrieb von Seite 2 von 7 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom 08.07.2016) Windenergieanlagen rechtlich oder tatsächlich ausschließen bzw. einschränken können und zum Erfordernis einer standortbezogenen Bewertung / Risikoeinschätzung ergangen. Weitere landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom 17.03.2016 mit Benennung der landes- und regionalplanerischen Anforderungen: Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV, des verbindlichen regionalen Raumordnungsplanes (RROP) und des Entwurfes des Raumordnungsplanes (ROPneu) vom Januar 2014), allgemein sowie die umweltbezogenen Belange betreffend. Als diese sind benannt: Alte Laubholzbestände, Naturschutzgebiete, Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften, Naturpark Südeifel, FFH- und Vogelschutzgebiete, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz sowie Wasserschutzgebiete, Vorrangund Vorbehaltsgebiete für den regionalen Biotopverbund, offen zu haltende Wiesentäler, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Land- und Forstwirtschaft, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Erholung und Tourismus. Die konkrete Betroffenheit einzelner Sonderbauflächen sowohl die der Windenergie als auch die der Photovoltaik- durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung ist für jede der im vorgelegten Planentwurf dargestellten Sonderbaufläche wiedergegeben. Ebenfalls sind Hinweise zum Umgang mit Abweichungen von den Zielen der Raumordnung ergangen. Industrie- und Handelskammer, 14.12.2015, zur allgemeinen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen. Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 19.11.2013, zu Vorsorgeabständen zu Siedlungen, zum Umgang und Schutzzweck des Naturparks und der NaturparkKernzonen sowie damit verbunden differenzierte Aussagen zur möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, zum Umgang mit den FFH-Gebieten in der Planung, zu den Anforderungen an die Landschaftsplanung, zu den artenschutzrechtlichen Fragestellungen, insbesondere mit Hinweis auf den hierzu veröffentlichten Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung (VSG/LUWG 2012); zur Sichtexposition des geplanten Standortes Photovoltaik Nr. 2. Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 15.12.2015, zu Nutzung der windhöffigsten Standorte und zur Anforderung der Konzentration in Bezug auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; mit Anforderungen an die Berücksichtigung des Artenschutzes und die artenschutzrechtliche Prüfung bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung u. a. mit Hinweis auf den hierzu veröffentlichten Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung (VSG/LUWG 2012) und zur Anwendung der Abstände zu Horststandorten als weiches Tabukriterium; zur Berücksichtigung der gemäß § 15 LNatSchG vom 15.06.2015 pauschal geschützten Biotope; zur Erfordernis der Fortschreibung der Landschaftsplanung gemäß § 11 Abs. 1 BNatSchG; ausführliche Erläuterungen zur Vereinbarkeit mit den Schutzzwecken der Rechtsverordnung zum Naturpark Südeifel und i.V. damit detaillierte Ausführungen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, teils bezogen auf einzelne geplante Sonderbauflächen; Ausführungen zu Flächengrößen und projektierter Anlagenzahl generell und im Naturpark und den damit verbundenen potentiellen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft; zu Betrachtung und Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild; zu den Beeinträchtigungswirkungen von Windkraftanlagen auf Waldflächen und zum Seite 3 von 7 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom 08.07.2016) (mangelnden) Erfordernis der Einbeziehung von Waldflächen in die Konzentrationsflächenplanung; Erläuterung ergänzender Artenschutzaspekte für einzelne Sonderbauflächen (2b, 3a Süd, 3b Nord; 4, 5, 7, 8 10 und 14) und Anforderung zur Berücksichtigung von Abstandsradien zu einzelnen Horststandorten; zu Konflikten bei den geplanten Standorten Photovoltaik (F 1 und F 6), insbesondere bezüglich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Planungsgemeinschaft Region Trier, 15.11.2013, mit Angabe zur Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des geltenden Raumordnungsplanes, bezogen auf die einzelnen Prüfflächen (Biotopverbund, Artenschutz, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Tourismus, Erholung, Land- und Forstwirtschaft), vom 07.12.2015 mit Hinweisen auch unter Berücksichtigung der in Aussicht genommenen Ziele des Entwurfs des Raumordnungsplanes (ROPneu, Januar 2014) zu den Belangen des Immissionsschutz, zur Sicherung von Wasservorkommen, zur Sicherung der landwirtschaftlich gut geeigneten Nutzflächen, zur Sicherung von landespflegerisch bedeutsamen Flächen, zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und Stärkung des Fremdenverkehrs / Sicherung der Erholungsräume, jeweils unter Angabe der Betroffenheit der einzelnen Prüfflächen. Zum Themenfeld Windenergie erfolgen ergänzend Hinweise zu den Aspekten der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft als zukünftige Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen. Ortsgemeinde Sevenig, 15.10.2013, mit insbesondere Angaben, zum Artenschutz (Beobachtete Vorkommen Avifauna, Wildtiere) und Immissionsschutz, hier insbesondere zu den Vorsorgeabständen zu Siedlungen. Enno und Anja Harms, 14.12.2015, umfangreiche Ausführungen zu den umweltbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV. Pächtergemeinschaft Jagdrevier Mettendorf II, 05.12.2015, themenübergreifende Informationen zur Prüffläche 11. Teils umfangreiche Stellungnahmen aus dem Dezember 2015 zur Thematik von Geräuschimmissionen, Infraschall, Eiswurf, Schattenwurf und damit generell zu den Abständen von Siedlungen; zur Beeinträchtigung von Naturhaushalt und Landschaftsbild. Ergänzend dazu insbesondere zum Thema Sichtfeld: Frau Dorothee Müller, 14.12.2015, zur Situation durch vorhandene Windkraftanlagen in der Ortslage Mettendorf. Herr Dieter Lehnen, 14.12.2015, zur Situation durch vorhandene Windkraftanlagen in der Ortslage Neuerburg. Alois Hamper und Susanne Hamper-Adam, 11.12.2015, zum Bereich der Prüffläche 11. Herbert Molitor, 11.12.2015, zum Bereich der Prüffläche 10. Helmut Hengels, 11.12.2015, zum Bereich der Prüffläche 11. Hiltrud Köppchen, Werner Petry, Andreas Habscheid, Werner Mettel, jeweils 10.12.2015, zum Bereich der Prüffläche 10. ABO Wind, 14.12.2015, bezogen auf die geplante Sonderbaufläche 2a im Verhältnis zur Fläche 2bHeilbach, Plascheid, Uppershausen, (Scheuern). EEG EifelEnergiegesellschaft GmbH & Co. KG, 15.12.2015, zur Fläche 10 aus der Ortslage Körperich und Fläche 11 aus der Ortslage Hüttingen. Umweltbezogene Stellungnahmen zum Arten und Biotopschutz Eifel Energie-Gesellschaft GmbH & Co. KG (EEG), 22.10.2013, mit Informationen zum Brutplatz eines Uhus in der Gemarkung Heilbach. Neven Windenergie GmbH, Seite 4 von 7 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom 08.07.2016) 22.10.2013, zur Einschätzung der Haselhuhnvorkommen westlich der Ortslage Sevenig. Teils umfangreiche Stellungnahmen von Privatpersonen aus dem Dezember 2015 mit Angaben zur Artenvorkommen, insbesondere: Enno und Anja Harms, 14.12.2015, zu verschiedenen Artenvorkommen, insbesondere im Bereich Neuerburg / Scheuern (geplante Fläche 3a); Auflistung zu Biotoptypen und Biotopkomplexen sowie umfangreiche Ausführungen zu den umweltbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV. Horst Kickert und Norbert Meyer, 12.12.2015 mit Angaben zu Artenvorkommen (Flora) im Bereich der Prüfflächen Nr. 13 sowie 11a und 11b. Brecht Vergote, 09.12.2015, Veronique Middeldorp, 12.12.2015, Laurentz Vergote, 12.12.2015, Marie-Caroline Vergote, 12.12.2015, insbesondere zu Artenvorkommen Bereich Sevenig mit Vorlage der ‚Kontrolle von Greifvogelvorkommen 2015 im Raum Sevenig’‚ S. Twietmeyer, August 2015. Günter Müller, Iris Müller, jeweils 09.12.2015 zum Brutrevier des Rotmilans im Bereich zwischen Körperich und Hüttingen. Manfred Krämer, 06.12.2015 zur Beobachtung des Schwarzstorchs und von Rotmilanen im Bereich Uppershausen. Wolfgang Moraw, 15.12.2015, Angaben zu Artenvorkommen mit Verweis auf Lanis und Artefakt, Auflistung zu Biotoptypen und Biotopkomplexen sowie umfangreiche Ausführungen zu den umweltbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV. Klaus Schäfer, 08.12.2015 mit dem Hinweis auf Vorkommen geschützter Tierarten im Bereich Daudistel/Obergeckler, Niederraden/Lindscheid, Görgenhof/Muxerath. Dr. Joachim Moraw, Eva Schwenkenbecher, jeweils am 30.11.2015, insbesondere zu Vorsorgeabständen von Rotmilan-Bruthorsten. NABU Gruppe Südeifel, 15.12.2015, mit detaillierten Angaben zur Flächennutzung innerhalb der jeweiligen Prüfflächen sowie zu Artenvorkommen. OG Sevenig, 09.12.2015, Umfangreiche Stellungnahme zu mehreren Aspekten, insbesondere mit Angaben zu Artenvorkommen im Bereich Sevenig mit Vorlage der‚ Kontrolle von Greifvogelvorkommen 2015 im Raum Sevenig’‚ S. Twietmeyer, August 2015. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Natur, Landschaft und Erholung Zweckverband Naturpark Südeifel, 11.12.2015, zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung mit Angabe der Berührung von Wanderwegen durch Prüfflächen und mit Hinweisen auf die besondere Bedeutung der Höhenlagen; Informationen zum Schutzgut Kulturlandschaft (landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft). Eifelverein Bezirksgruppe Bitburg-Prüm, 12.12.2015, mit Angaben zum überörtlichen Hauptwanderweg Nr. 16 Mosel-Our und dessen Querung der Prüfflächen 3a und 7. OG Sevenig, 09.12.2015, u.a. zum Schutzzweck des Naturparks Südeifel. Umweltbezogene Informationen zum Schutz von Wald, Land- und Forstwirtschaft Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, 15.10.2013 und 07.12.2015, u.a. mit Anregungen zu Belangen der Landwirtschaft im Hinblick auf Flächenverbrauch sowie zu den Möglichkeiten der späteren Umsetzung landespflegerischer Kompensationsmaßnahmen. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, 28.10.2013 und 11.12.2015, Seite 5 von 7 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom 08.07.2016) zum Planteil Photovoltaik: Bedeutung des Flächenverlustes für die Landwirtschaft; vom 11.12.2015 zum Teil Windkraft: Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange i.R. der Erschließung; zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Landesforsten Rheinland-Pfalz für die Zentralstelle der Forstverwaltung sowie die Forstämter Bitburg und Neuerburg, 17.10.2013, mit Hinweisen auf Nutzwirkung, Schutzwirkung, Erholungswirkung des Waldes; zur Lage von Potentialflächen innerhalb des Naturparks Südeifel, zur Überplanung von Tallagen, Bachauenniederungen und Steilhängen. Zudem werden Anforderungen an den Ausschluss von Gebieten mit hohem Konfliktpotential benannt mit Verweis auf das Rundschreiben ‚Windenergie‘ es Landes Rheinland-Pfalz sowie zum Umgang mit Kompensationsmaßnahmen in Waldflächen. Forstamt Neuerburg, 08.12.2015, als gebündelte forstbehördliche Stellungnahme der Unteren (Forstämter Neuerburg und Bitburg) und Oberen Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung Neustadt/Weinstraße). Es erfolgen Anregungen zur planerischen Berücksichtigung von Naturwaldreservaten, wertvollen Laubwaldbeständen, größeren zusammenhängenden Laubwaldbeständen 120 Jahre, Schutzkategorien von Wald (Naturwaldreservate, forstliche Versuchsflächen, Saatgutgewinnungs- und Genressourcenbestände), sowie zu dem gesetzlichen Gebot der Walderhaltung. (Nutz-, Schutz-. und Erholungswirkung). Zu den einzelnen Prüfflächen ist Kartenmaterial beigefügt, aus welchem Hinweise zu Waldbereichen und deren besondere Berücksichtigung in der weiteren Planung bzw. für eine spätere Bebauung hervorgehen. Zu den Prüfflächen für Photovoltaik ergehen Hinweise zum Waldabstand. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 und 10.12.2015, zur Windenergie mit Hinweisen zur Umsetzung einer agrarstrukturell verträglichen landespflegerischen Kompensationsplanung sowie zur Problematik des Ausgleichs von Eingriffen in Waldstandorte innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie zu Anforderungen bei der Erschließung der Anlagenstandorte. Zur Photovoltaik insbesondere mit Darlegung der Konflikte durch die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen (mit Ausnahme der Flächen bei Utscheid und Weidingen) sowie von Vorrang- und Vorbehaltsflächen der Raumordnungsplanung. Umweltinformationen zu Bodenschutz und Geologie Landesamt für Geologie und Bergbau, 09.12.2015, mit Hinweisen beim Thema Boden und Baugrund zu möglichen Baugrundrisiken im Bereich des mittleren Muschelkalks bei den Flächen 11 und 13 im Bereich Mettendorf; zur Vermeidung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb Flächen der rohstoffgeologischen Fachplanung. SGD-Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 14.10.2013, mit der Angabe zu Altablagerungsstellen im Plangebiet. Umweltinformationen zu Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz Forstamt Neuerburg, 08.12.2015, als gebündelte forstbehördliche Stellungnahme der Unteren (Forstämter Neuerburg und Bitburg) und Oberen Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung Neustadt/Weinstraße) mit Hinweisen zur Lage einzelner geplanter Konzentrationsflächen im Wasserschutzgebiet der Zone II. SGD-Nord Seite 6 von 7 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom 08.07.2016) Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 14.10.2013 und 21.12.2015, mit Hinweisen zum Teil Windenergie bzgl. Betroffenheit der Schutzzone II des Wasserschutzgebietes Lahr-Hüttingen, insbesondere hinsichtlich Neuabgrenzung, Verbotstatbeständen und Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie zu den Abstandsanforderungen im Umfeld von Gewässern. Umweltinformationen zum Immissionsschutz SGD-Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 23.10.2013 und 14.12.2015, jeweils mit Hinweis auf die detaillierte Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange im Genehmigungsverfahren und den möglichen Auswirkungen. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 und 10.12.2015, zu Abständen geplanter Sonderbauflächen zu Siedlungsflächen unter dem Aspekt des Immissionsschutzes (insbesondere zu Siedlungen im Außenbereich). Verbandsgemeinde Arzfeld, 21.10.2013, zu Siedlungsabständen bei einzelnen Ortsteilen. Verbandsgemeinde Bitburg-Land, 11.12.2013, zu Siedlungsabständen und zur möglichen Sichtbeeinträchtigung vor allem touristisch genutzter Bereiche bei geplanten Windkraftanlagen im Randbereich zur VG Bitburg-Land unter Angabe einzelner Ortslagen/Situationen. Schulelternbeirat des Staatlichen Eifel-Gymnasiums Neuerburg, Schulelternbeirat der Grund- und Realschule Plus, Neuerburg, jeweils vom 21.11.2015, mit Ausführungen und Quellenangaben zu Untersuchungen über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Arten von Schallimmissionen, insbesondere Infraschall. Ortsgemeinde Sevenig, 09.12.2015, umfangreiche Stellungnahme zu mehreren Aspekten, insbesondere mit Informationen (Hinweise zu Veröffentlichungen) zum Thema Infraschall. Sonstige Stellungnahmen: Brecht Vergote, 09.12.2015, Veronique Middeldorp, 12.12.2015, Laurentz Vergote, 12.12.2015, Marie-Caroline Vergote, 12.12.2015, insbesondere mit Informationen (Hinweise zu Veröffentlichungen) zum Thema Infraschall. Dieter und Barbara Müller, 15.12.2015, zum vorbeugenden Immissionsschutz bezüglich des Siedlungsabstands Daudistel und dessen Einschätzung als Siedlung im Außenbereich. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 54673 Neuerburg, den 30.06.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel (Siegel), gez. Norbert Schneider 1. Beigeordneter Seite 7 von 7
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