Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Südeifel im

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel
(Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom
08.07.2016)
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel
Räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, 2. Änderung, sachlicher
Teilflächennutzungsplan "Erneuerbare Energien" (Windenergie/Photovoltaik);
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsgemeinde Südeifel führt ein bauplanungsrechtliches Verfahren zur
Änderung ihres räumlichen Teilflächennutzungsplanes für den Bereich Neuerburg
durch. Die Planänderung bezieht sich auf eine sachliche Fortschreibung für die
Steuerung/Nutzung von erneuerbarer Energien (hier: Windenergie/Photovoltaik).
Der Verbandsgemeinderat Südeifel hat in seiner Sitzung vom 03.05.2016 einen
geänderten Planentwurf gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gem. § 4
a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der
Änderung umfasst den gesamten Bereich des räumlichen Teilflächennutzungsplanes
Neuerburg (gesamtes Gebiet der früheren Verbandsgemeinde Neuerburg vor dem
01.07.2014).
Der Planentwurf mit Begründung einschl. Umweltbericht und die nach Einschätzung
des Planungsträgers wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 17.08.2016
während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von
08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags - mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel,
Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus. Ansprechpartner bei der
Verbandsgemeindeverwaltung ist Herr Wolfgang Thiel, Tel. 06564-69-0 (Durchwahl:
69-220).
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Planungsbüro ISU, Fischer+bhm Planungsgesellschaft i.G., Trier, 2016:
Überarbeitete Fassung des Umweltberichtes für die geplanten Sonderbauflächen,
Teil 1 ‘Windenergie’, Teil 2 ‘Photovoltaik‘ jeweils mit den umweltbezogenen
Informationen und Bewertungen, die die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser,
Klima/Luft, Landschaft/Erholung, Arten/Biotope sowie Kultur- und Sachgüter
betreffen.
Planungsbüro ISU Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung, Bitburg, 2015:
Sichtfeld- und Sichtbarkeitsanalyse, Anlage 1 zum Umweltbericht.
Fischer + bhm Planungsgesellschaft i.G., Trier, 2016: Digitale
Landschaftsraumanalyse, Anlage 2 zum Umweltbericht.
bgh-Plan - Umweltplanung und Landschaftsarchitektur, Trier, 2003:
Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Neuerburg.
Fischer Landschaftsarchitekt BDLA, Trier 2016: Vorgezogene Bearbeitung zum
Schutzgut Landschaftsbild in der Landschaftsplan-Fortschreibung der
Verbandsgemeinde Südeifel zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
(Räumlicher Teilflächennutzungsplan Irrel, sachlicher Teil-FNP "Windkraft" und
Räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, Sachlicher Teil-FNP "Erneuerbare
Energien").
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel
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Gutachten
Avifauna
Jan-Roeland Vos, Avifaunistische Gutachten, Habscheid, für Windenergie Tieltges
GmbH: Avifaunistische Untersuchung und Artenschutzprüfung gem. § 44 und § 45
BNatSchG, Windpark Obergeckler, Habscheid, 2014.
Jan-Roeland Vos, Avifaunistische Gutachten, Habscheid, für Windenergie Tieltges
GmbH: Windpark Obergeckler, Raumnutzungsanalyse Rotmilan, Habscheid, 2015.
Jan-Roeland Vos, Avifaunistische Gutachten, Habscheid: Rotmilan-Untersuchung
2014 - Geplante WEA-Standorte Scheuern 2, Fischbach-Oberraden 1, 2, 3, 4 und 6,
Habscheid, 2014.
ISU-Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung, Faunistisches Gutachten zur
Planung von Windenergieanlagen in der VG Südeifel für: C4 Planung und Betreuung
GmbH, Bitburg, Bitburg, 2014.
ISU-Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung, Faunistisches Gutachten Rastund Zugvögel 2014 für: C4 Planung und Betreuung GmbH, Bitburg, 2015.
Dr. rer. nat. Olaf Denz, Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz
(BfVTN), Wachtberg, Dipl. Biol. Torsten Weber, Bürogemeinschaft Naturschutz und
Landschaftsökologie (bnl), Stadtkyll, für bgh-Plan, Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH, Trier: Untersuchungen zu den Auswirkungen zweier
geplanter Windparks auf den Vogelzug bei Bauler und Sevenig / Scheitenkorb, 2014.
Fledermäuse
Dr. rer.nat. Olaf Denz, Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz
(BfVTN), Wachtberg: Fledermauskundliche Untersuchungen zu zwei geplanten
Windparks bei Bauler und Dauwelshausen im Eifelkreis Bitburg-Prüm, RheinlandPfalz, Januar 2014. ISU-Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung, Faunistisches
Gutachten zur Planung von Windenergieanlagen in der VG Südeifel, Bitburg,
Dezember 2014. Markus Thies, Pronsfeld, für C4 Planungs- und BetreuungsGmbH:
Untersuchung der Fledermausfauna - Einrichtung eines neuen Windparks Scheuern /
Oberraden, Pronsfeld 2014. Markus Thies, Pronsfeld, für C4 Planungs- und
BetreuungsGmbH: Untersuchung der Fledermausfauna - Einrichtung eines neuen
Windparks Weidingen / Utscheid, Pronsfeld 2015.
Photovoltaik
Transferstelle für Rationelle und Regenerative Energienutzung Bingen (TSB):
Fotovoltaik-Freiflächenanlagen, Standortsuche für mensch-, raum- und
naturverträgliche Fotovoltaik-Freiflächenanlagen und Wirkungsanalyse ausgewählter
Flächen in der VG Neuerburg, Bingen, 2010.
Themenübergreifende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen
Landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) der
Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom
31.03.2014 mit allgemeinen Hinweisen und konkreten Anregungen bezogen auf
einzelne Prüfflächen der Planung von Sonderbauflächen Windenergie. Benennung
der landes- und regionalplanerischen Anforderungen, insbesondere unter den
Aspekten Freiraum, Freiraumschutz, Ressourcen- und Artenschutz, landesweit
bedeutsame historische Kulturlandschaften, Biotopverbund, Sicherung
landespflegerisch bedeutsamer Flächen, Grundwasserschutz, Klima und
Luftreinhaltung, Forstwirtschaft, Rohstoffvorkommen, Erholung/Tourismus,
Immissionsschutz.
Weiterhin sind Hinweise zu Überarbeitung / Ergänzung der Planunterlagen bzgl. der
Ermittlung und Erläuterung der Kriterien, die den Bau/Betrieb von
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(Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom
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Windenergieanlagen rechtlich oder tatsächlich ausschließen bzw. einschränken
können und zum Erfordernis einer standortbezogenen Bewertung /
Risikoeinschätzung ergangen.
Weitere landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)
der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom
17.03.2016 mit Benennung der landes- und regionalplanerischen Anforderungen:
Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV, des
verbindlichen regionalen Raumordnungsplanes (RROP) und des Entwurfes des
Raumordnungsplanes (ROPneu) vom Januar 2014), allgemein sowie die
umweltbezogenen Belange betreffend. Als diese sind benannt: Alte
Laubholzbestände, Naturschutzgebiete, Landesweit bedeutsame historische
Kulturlandschaften, Naturpark Südeifel, FFH- und Vogelschutzgebiete, Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz sowie Wasserschutzgebiete, Vorrangund Vorbehaltsgebiete für den regionalen Biotopverbund, offen zu haltende
Wiesentäler, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Land- und Forstwirtschaft,
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Erholung und Tourismus. Die konkrete
Betroffenheit einzelner Sonderbauflächen sowohl die der Windenergie als auch die
der Photovoltaik- durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung ist für jede der im
vorgelegten Planentwurf dargestellten Sonderbaufläche wiedergegeben. Ebenfalls
sind Hinweise zum Umgang mit Abweichungen von den Zielen der Raumordnung
ergangen.
Industrie- und Handelskammer, 14.12.2015, zur allgemeinen Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 19.11.2013, zu Vorsorgeabständen
zu Siedlungen, zum Umgang und Schutzzweck des Naturparks und der NaturparkKernzonen sowie damit verbunden differenzierte Aussagen zur möglichen
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, zum Umgang mit den FFH-Gebieten in der
Planung, zu den Anforderungen an die Landschaftsplanung, zu den
artenschutzrechtlichen Fragestellungen, insbesondere mit Hinweis auf den hierzu
veröffentlichten Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der
Windenergienutzung (VSG/LUWG 2012); zur Sichtexposition des geplanten
Standortes Photovoltaik Nr. 2.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 15.12.2015, zu Nutzung der
windhöffigsten Standorte und zur Anforderung der Konzentration in Bezug auf die
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; mit Anforderungen an die Berücksichtigung
des Artenschutzes und die artenschutzrechtliche Prüfung bereits auf der Ebene der
Flächennutzungsplanung u. a. mit Hinweis auf den hierzu veröffentlichten
Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung (VSG/LUWG
2012) und zur Anwendung der Abstände zu Horststandorten als weiches
Tabukriterium; zur Berücksichtigung der gemäß § 15 LNatSchG vom 15.06.2015
pauschal geschützten Biotope; zur Erfordernis der Fortschreibung der
Landschaftsplanung gemäß § 11 Abs. 1 BNatSchG; ausführliche Erläuterungen zur
Vereinbarkeit mit den Schutzzwecken der Rechtsverordnung zum Naturpark Südeifel
und i.V. damit detaillierte Ausführungen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,
teils bezogen auf einzelne geplante Sonderbauflächen; Ausführungen zu
Flächengrößen und projektierter Anlagenzahl generell und im Naturpark und den
damit verbundenen potentiellen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft; zu
Betrachtung und Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild; zu den
Beeinträchtigungswirkungen von Windkraftanlagen auf Waldflächen und zum
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(mangelnden) Erfordernis der Einbeziehung von Waldflächen in die
Konzentrationsflächenplanung; Erläuterung ergänzender Artenschutzaspekte für
einzelne Sonderbauflächen (2b, 3a Süd, 3b Nord; 4, 5, 7, 8 10 und 14) und
Anforderung zur Berücksichtigung von Abstandsradien zu einzelnen Horststandorten;
zu Konflikten bei den geplanten Standorten Photovoltaik (F 1 und F 6), insbesondere
bezüglich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Planungsgemeinschaft Region Trier, 15.11.2013, mit Angabe zur Berücksichtigung
der Ziele und Grundsätze des geltenden Raumordnungsplanes, bezogen auf die
einzelnen Prüfflächen (Biotopverbund, Artenschutz, Hochwasserschutz,
Gewässerschutz, Tourismus, Erholung, Land- und Forstwirtschaft), vom 07.12.2015
mit Hinweisen auch unter Berücksichtigung der in Aussicht genommenen Ziele des
Entwurfs des Raumordnungsplanes (ROPneu, Januar 2014) zu den Belangen des
Immissionsschutz, zur Sicherung von Wasservorkommen, zur Sicherung der
landwirtschaftlich gut geeigneten Nutzflächen, zur Sicherung von landespflegerisch
bedeutsamen Flächen, zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und Stärkung
des Fremdenverkehrs / Sicherung der Erholungsräume, jeweils unter Angabe der
Betroffenheit der einzelnen Prüfflächen. Zum Themenfeld Windenergie erfolgen
ergänzend Hinweise zu den Aspekten der landesweit bedeutsamen historischen
Kulturlandschaft als zukünftige Ausschlussgebiete für die Errichtung von
Windkraftanlagen.
Ortsgemeinde Sevenig, 15.10.2013, mit insbesondere Angaben, zum Artenschutz
(Beobachtete Vorkommen Avifauna, Wildtiere) und Immissionsschutz, hier
insbesondere zu den Vorsorgeabständen zu Siedlungen.
Enno und Anja Harms, 14.12.2015, umfangreiche Ausführungen zu den
umweltbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV.
Pächtergemeinschaft Jagdrevier Mettendorf II, 05.12.2015, themenübergreifende
Informationen zur Prüffläche 11.
Teils umfangreiche Stellungnahmen aus dem Dezember 2015 zur Thematik von
Geräuschimmissionen, Infraschall, Eiswurf, Schattenwurf und damit generell zu den
Abständen von Siedlungen; zur Beeinträchtigung von Naturhaushalt und
Landschaftsbild.
Ergänzend dazu insbesondere zum Thema Sichtfeld:
Frau Dorothee Müller, 14.12.2015, zur Situation durch vorhandene Windkraftanlagen
in der Ortslage Mettendorf. Herr Dieter Lehnen, 14.12.2015, zur Situation durch
vorhandene Windkraftanlagen in der Ortslage Neuerburg. Alois Hamper und
Susanne Hamper-Adam, 11.12.2015, zum Bereich der Prüffläche 11. Herbert Molitor,
11.12.2015, zum Bereich der Prüffläche 10.
Helmut Hengels, 11.12.2015, zum Bereich der Prüffläche 11. Hiltrud Köppchen,
Werner Petry, Andreas Habscheid, Werner Mettel, jeweils 10.12.2015, zum Bereich
der Prüffläche 10.
ABO Wind, 14.12.2015, bezogen auf die geplante Sonderbaufläche 2a im Verhältnis
zur Fläche 2bHeilbach, Plascheid, Uppershausen, (Scheuern). EEG EifelEnergiegesellschaft GmbH & Co. KG, 15.12.2015, zur Fläche 10 aus der Ortslage
Körperich und Fläche 11 aus der Ortslage Hüttingen.
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Arten und Biotopschutz
Eifel Energie-Gesellschaft GmbH & Co. KG (EEG), 22.10.2013, mit Informationen
zum Brutplatz eines Uhus in der Gemarkung Heilbach. Neven Windenergie GmbH,
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(Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom
08.07.2016)
22.10.2013, zur Einschätzung der Haselhuhnvorkommen westlich der Ortslage
Sevenig.
Teils umfangreiche Stellungnahmen von Privatpersonen aus dem Dezember 2015
mit Angaben zur Artenvorkommen, insbesondere:
Enno und Anja Harms, 14.12.2015, zu verschiedenen Artenvorkommen,
insbesondere im Bereich Neuerburg / Scheuern (geplante Fläche 3a); Auflistung zu
Biotoptypen und Biotopkomplexen sowie umfangreiche Ausführungen zu den
umweltbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV. Horst Kickert
und Norbert Meyer, 12.12.2015 mit Angaben zu Artenvorkommen (Flora) im Bereich
der Prüfflächen Nr. 13 sowie 11a und 11b. Brecht Vergote, 09.12.2015, Veronique
Middeldorp, 12.12.2015, Laurentz Vergote, 12.12.2015, Marie-Caroline Vergote,
12.12.2015, insbesondere zu Artenvorkommen Bereich Sevenig mit Vorlage der
‚Kontrolle von Greifvogelvorkommen 2015 im Raum Sevenig’‚ S. Twietmeyer, August
2015. Günter Müller, Iris Müller, jeweils 09.12.2015 zum Brutrevier des Rotmilans im
Bereich zwischen Körperich und Hüttingen. Manfred Krämer, 06.12.2015 zur
Beobachtung des Schwarzstorchs und von Rotmilanen im Bereich Uppershausen.
Wolfgang Moraw, 15.12.2015, Angaben zu Artenvorkommen mit Verweis auf Lanis
und Artefakt, Auflistung zu Biotoptypen und Biotopkomplexen sowie umfangreiche
Ausführungen zu den umweltbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes
LEP IV. Klaus Schäfer, 08.12.2015 mit dem Hinweis auf Vorkommen geschützter
Tierarten im Bereich Daudistel/Obergeckler, Niederraden/Lindscheid,
Görgenhof/Muxerath. Dr. Joachim Moraw, Eva Schwenkenbecher, jeweils am
30.11.2015, insbesondere zu Vorsorgeabständen von Rotmilan-Bruthorsten.
NABU Gruppe Südeifel, 15.12.2015, mit detaillierten Angaben zur Flächennutzung
innerhalb der jeweiligen Prüfflächen sowie zu Artenvorkommen.
OG Sevenig, 09.12.2015, Umfangreiche Stellungnahme zu mehreren Aspekten,
insbesondere mit Angaben zu Artenvorkommen im Bereich Sevenig mit Vorlage der‚
Kontrolle von Greifvogelvorkommen 2015 im Raum Sevenig’‚ S. Twietmeyer, August
2015.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Natur, Landschaft und
Erholung
Zweckverband Naturpark Südeifel, 11.12.2015, zum Schutzgut Landschaftsbild und
Erholung mit Angabe der Berührung von Wanderwegen durch Prüfflächen und mit
Hinweisen auf die besondere Bedeutung der Höhenlagen; Informationen zum
Schutzgut Kulturlandschaft (landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft).
Eifelverein Bezirksgruppe Bitburg-Prüm, 12.12.2015, mit Angaben zum überörtlichen
Hauptwanderweg Nr. 16 Mosel-Our und dessen Querung der Prüfflächen 3a und 7.
OG Sevenig, 09.12.2015, u.a. zum Schutzzweck des Naturparks Südeifel.
Umweltbezogene Informationen zum Schutz von Wald, Land- und
Forstwirtschaft
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, 15.10.2013 und 07.12.2015, u.a. mit
Anregungen zu Belangen der Landwirtschaft im Hinblick auf Flächenverbrauch sowie
zu den Möglichkeiten der späteren Umsetzung landespflegerischer
Kompensationsmaßnahmen.
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, 28.10.2013 und 11.12.2015,
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zum Planteil Photovoltaik: Bedeutung des Flächenverlustes für die Landwirtschaft;
vom 11.12.2015 zum Teil Windkraft: Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange
i.R. der Erschließung; zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Landesforsten Rheinland-Pfalz für die Zentralstelle der Forstverwaltung sowie die
Forstämter Bitburg und Neuerburg, 17.10.2013, mit Hinweisen auf Nutzwirkung,
Schutzwirkung, Erholungswirkung des Waldes; zur Lage von Potentialflächen
innerhalb des Naturparks Südeifel, zur Überplanung von Tallagen,
Bachauenniederungen und Steilhängen. Zudem werden Anforderungen an den
Ausschluss von Gebieten mit hohem Konfliktpotential benannt mit Verweis auf das
Rundschreiben ‚Windenergie‘ es Landes Rheinland-Pfalz sowie zum Umgang mit
Kompensationsmaßnahmen in Waldflächen. Forstamt Neuerburg, 08.12.2015, als
gebündelte forstbehördliche Stellungnahme der Unteren (Forstämter Neuerburg und
Bitburg) und Oberen Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung
Neustadt/Weinstraße). Es erfolgen Anregungen zur planerischen Berücksichtigung
von Naturwaldreservaten, wertvollen Laubwaldbeständen, größeren
zusammenhängenden Laubwaldbeständen 120 Jahre, Schutzkategorien von Wald
(Naturwaldreservate, forstliche Versuchsflächen, Saatgutgewinnungs- und
Genressourcenbestände), sowie zu dem gesetzlichen Gebot der Walderhaltung.
(Nutz-, Schutz-. und Erholungswirkung). Zu den einzelnen Prüfflächen ist
Kartenmaterial beigefügt, aus welchem Hinweise zu Waldbereichen und deren
besondere Berücksichtigung in der weiteren Planung bzw. für eine spätere
Bebauung hervorgehen.
Zu den Prüfflächen für Photovoltaik ergehen Hinweise zum Waldabstand.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 und 10.12.2015, zur
Windenergie mit Hinweisen zur Umsetzung einer agrarstrukturell verträglichen
landespflegerischen Kompensationsplanung sowie zur Problematik des Ausgleichs
von Eingriffen in Waldstandorte innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie zu
Anforderungen bei der Erschließung der Anlagenstandorte.
Zur Photovoltaik insbesondere mit Darlegung der Konflikte durch die
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen (mit Ausnahme der Flächen bei
Utscheid und Weidingen) sowie von Vorrang- und Vorbehaltsflächen der
Raumordnungsplanung.
Umweltinformationen zu Bodenschutz und Geologie
Landesamt für Geologie und Bergbau, 09.12.2015, mit Hinweisen beim Thema
Boden und Baugrund zu möglichen Baugrundrisiken im Bereich des mittleren
Muschelkalks bei den Flächen 11 und 13 im Bereich Mettendorf; zur Vermeidung von
Kompensationsmaßnahmen innerhalb Flächen der rohstoffgeologischen
Fachplanung.
SGD-Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz,
14.10.2013, mit der Angabe zu Altablagerungsstellen im Plangebiet.
Umweltinformationen zu Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz
Forstamt Neuerburg, 08.12.2015, als gebündelte forstbehördliche Stellungnahme der
Unteren (Forstämter Neuerburg und Bitburg) und Oberen Forstbehörde (Zentralstelle
der Forstverwaltung Neustadt/Weinstraße) mit Hinweisen zur Lage einzelner
geplanter Konzentrationsflächen im Wasserschutzgebiet der Zone II. SGD-Nord
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel
(Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel im Mitteilungsblatt-Nr. 27 vom
08.07.2016)
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 14.10.2013 und
21.12.2015, mit Hinweisen zum Teil Windenergie bzgl. Betroffenheit der Schutzzone
II des Wasserschutzgebietes Lahr-Hüttingen, insbesondere hinsichtlich
Neuabgrenzung, Verbotstatbeständen und Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 52
Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie zu den Abstandsanforderungen
im Umfeld von Gewässern.
Umweltinformationen zum Immissionsschutz
SGD-Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 23.10.2013 und 14.12.2015, jeweils mit
Hinweis auf die detaillierte Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange im
Genehmigungsverfahren und den möglichen Auswirkungen. Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 und 10.12.2015, zu Abständen geplanter
Sonderbauflächen zu Siedlungsflächen unter dem Aspekt des Immissionsschutzes
(insbesondere zu Siedlungen im Außenbereich). Verbandsgemeinde Arzfeld,
21.10.2013, zu Siedlungsabständen bei einzelnen Ortsteilen. Verbandsgemeinde
Bitburg-Land, 11.12.2013, zu Siedlungsabständen und zur möglichen
Sichtbeeinträchtigung vor allem touristisch genutzter Bereiche bei geplanten
Windkraftanlagen im Randbereich zur VG Bitburg-Land unter Angabe einzelner
Ortslagen/Situationen. Schulelternbeirat des Staatlichen Eifel-Gymnasiums
Neuerburg, Schulelternbeirat der Grund- und Realschule Plus, Neuerburg, jeweils
vom 21.11.2015, mit Ausführungen und Quellenangaben zu Untersuchungen über
mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Arten von
Schallimmissionen, insbesondere Infraschall. Ortsgemeinde Sevenig, 09.12.2015,
umfangreiche Stellungnahme zu mehreren Aspekten, insbesondere mit
Informationen (Hinweise zu Veröffentlichungen) zum Thema Infraschall.
Sonstige Stellungnahmen:
Brecht Vergote, 09.12.2015, Veronique Middeldorp, 12.12.2015, Laurentz Vergote,
12.12.2015, Marie-Caroline Vergote, 12.12.2015, insbesondere mit Informationen
(Hinweise zu Veröffentlichungen) zum Thema Infraschall. Dieter und Barbara Müller,
15.12.2015, zum vorbeugenden Immissionsschutz bezüglich des Siedlungsabstands
Daudistel und dessen Einschätzung als Siedlung im Außenbereich.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu
den ausgelegten Planunterlagen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass ein Antrag nach §
47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
54673 Neuerburg, den 30.06.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
(Siegel), gez. Norbert Schneider
1. Beigeordneter
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