Amtsblatt EE 12-2016 - Landkreis Elbe

Jahrgang 21, Herzberg (Elster), 20. Juli 2016, Nummer 12
Amtsblatt
für den Landkreis Elbe-Elster
n Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
Veröffentlichung der in der 11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster
am 11.07.2016 gefassten Beschlüsse bzw. des wesentlichen Inhalts der gefassten Beschlüsse
A) in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Beschluss Nr.
BV-325/2016
Änderungsantrag zur Nachnutzung des
bisherigen Standortes des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Herzberg, RosaLuxemburg-Straße 44, 04916 Herzberg
(Elster) - Haus 1
Beschluss:
Der Kreistag beabsichtigt die Sanierung des bisherigen Standortes des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Herzberg, Rosa-Luxemburg-Straße 44, 04916 Herzberg (Elster). Dieser Beschluss
steht unter Vorbehalt der Beschlussfassung und einer ggf. notwendigen Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018.
Beschluss Nr.
BV-315/2016
Nachnutzung des bisherigen Standortes
des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums
Herzberg,
Rosa-Luxemburg-Str.
44,
04916 Herzberg (Elster) - Haus 1
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2016 mit der Planung
dieser Investitionsmaßnahme bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung gem. HOAI §34) zu beginnen.
Im Erdgeschoss wird im Fall der Sanierung die Verwaltung und
Schulungsräume der Kreisvolkshochschule untergebracht. Das
1. und 2. Obergeschoss wird künftig als Verwaltungsstandort der
Kreisverwaltung genutzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Cottbus Verhandlungen zur Anmietung von Büroflächen im Verwaltungsgebäude Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster)
aufzunehmen.
Beschluss Nr.
BV-313/2016
Richtlinie für das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von
unterstützenden Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Richtlinie für das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von unterstützenden Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Siehe gesonderte Bekanntmachung!
Beschluss Nr.
BV-324/2016
Beschluss zur Verwaltungsstrukturreform 2019
Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Leitbildentwurf der Landesregierung für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (Landtag Brandenburg, Drucksache
6/1788) einschließlich des Antrags der Landtagsfraktionen
der SPD und DIE LINKE „Entwurf einer Beschlussempfeh-
lung des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum
Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform
2019“ (A3/274) werden abgelehnt.
2. Der Landtag und der Ausschuss für Inneres und Kommunales werden gebeten, ein Leitbild vorzulegen, das den Grundsatz „Kooperation statt Zwangsfusion“ berücksichtigt.
Beschluss Nr.
BV-309/2016
Abberufung beratender Mitglieder und
eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der Kreistag beruft Frau Christiane Winzer (Kreislehrerrat) als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab.
Der Kreistag beruft Frau Silke Löwe (Kreiselternrat) als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab.
Der Kreistag beruft Frau Sarah Dammerboer (Kreisschülerrat) als
beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab.
Der Kreistag beruft Frau Carolin Meißner (Kreisschülerrat) als
stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
ab.
Beschluss Nr.
BV-310/2016
Berufung beratender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der Kreistag beruft Herrn Mike Enge (Kreiselternrat) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Der Kreistag beruft Frau Lena Fellenberg (Kreisschülerrat) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Beschluss Nr.
BV-311/2016
Berufung stellvertretendes beratendes
Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der Kreistag beruft Frau Heike Zipser (AG 78) als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Beschluss Nr.
BV-312/2016
Berufung des Vorsitzenden des Kreisschulbeirates, Herrn Toni Lehnert, mit
beratender Stimme in den Ausschuss für
Bildung, Kultur und Sport
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Berufung des Vorsitzenden des
Kreisschulbeirates, Herrn Toni Lehnert, mit beratender Stimme
in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
Beschluss Nr.
BV-319/2016
Neubesetzung des Kreisausschusses
Beschluss:
Der Kreistag stellt fest, dass dem Kreisausschuss im Ergebnis der
Neubesetzung nach §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit 49 Abs. 2
und 41 Abs. 6 sowie Abs. 2 bis 5 BbgKVerf neben dem Landrat
folgende Mitglieder angehören:
2
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
FraktionMitglied stellvertretende
Mitglieder
CDU
Thomas Boxhorn 1 Andreas Holfeld
Thomas Lehmann 2 Gerd Rothaug
Anja Heinrich
3 Dr. Sebastian Rick
Rainer Genilke
4 Dr. Erhard Wolf
LUN/BVB/BfF/Hz Uve Gliemann
1 Frank Neczkiewicz
Daniel Mende
2 Dieter Heyde
Dieter Kestin
3 Ernst Hampicke
SPD/FDP
Lutz Kilian
1 Barbara
Hackenschmidt
Ulrich Hartenstein 2 Sandra Nauck
DIE LINKE/
Joachim Pfützner 1 Uwe Mader
B90-Grüne
Bernd Raum
2 Helmut Andrack
Beschluss Nr.
BV-320/2016
Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses
Beschluss:
Der Kreistag stellt fest, dass dem Jugendhilfeausschuss im
Zuge der Neubesetzung nach §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit
41 Abs. 6 und Abs. 2 bis 5 BbgKVerf folgende sechs Mitglieder
aus den Reihen des Kreistages bzw. in der Jugendhilfe erfahrener Männer und Frauen angehören:
FraktionMitglied stellvertretende
Mitglieder
CDU
Ute Lubk
1 Norbert Herbrig
Bernd Heinke
2 Kurt Herrmann
CDU (durch Los- Dr. Sebastian Rick 3 Mathias Lehmann
entscheid)
LUN/BVB/BfF/Hz Johannes Berger Petra Lentz
SPD/FDP
Sandra Nauck
Alexander Piske
DIE LINKE./
Uwe Mader
Gabriele Willing
B90-Grüne
Beschluss Nr.
BV-321/2016
Neubesetzung des Beirates der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH
Beschluss:
Der Kreistag stellt fest, dass dem Beirat der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH im Zuge der Neubesetzung nach §§ 131
Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 6 und Abs. 2 bis 5 BbgKVerf
folgende Mitglieder angehören:
FraktionMitglied
CDU
Andreas Holfeld
Thomas Lehmann
LUN/BVB/BfF/Hz
Hansgeorg Löwe
Ernst Hampicke
SPD/FDP
Barbara Hackenschmidt
DIE LINKE./B90-Grüne Bernd Raum
Beschluss Nr.
BV-322/2016
Neubesetzung des Beirates der Regionalen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH
Beschluss:
Der Kreistag stellt fest, dass dem Beirat der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster GmbH im Zuge der
Neubesetzung nach §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 6
und Abs. 2 bis 5 BbgKVerf folgende Mitglieder angehören:
FraktionMitglied
CDU
Cornelia Schülzchen
LUN/BVB/BfF/Hz Dieter Kestin
DIE LINKE./B90-Grüne Bernd Raum
Nr. 12/2016
Richtlinie für das Sozialamt des
Landkreises Elbe-Elster zur Förderung
von unterstützenden Maßnahmen zur
Integration von Flüchtlingen und
Asylbewerbern vom 12. Juli 2016
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2016 folgende
Richtlinie beschlossen.
Allgemeine Förderungsgrundsätze
1. Allgemeine Grundsätze und Ziele (Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage)
1.1. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Landesaufnahmegesetz
Brandenburg fördert der Landkreis Elbe-Elster nach dieser Richtlinie und in entsprechender Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO des Landes Brandenburg insbesondere solche Maßnahmen, die einen Beitrag
zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft leisten.
1.2. Ein Anspruch des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landkreis Elbe-Elster aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
2.
2.1.
2.2.
Gegenstand der Förderung
Es werden Projekte und Veranstaltungen gefördert, die
einen Beitrag zur Integration in das Aufnahmeland leisten, die Selbsthilfepotenziale und die Partizipation der
Flüchtlinge unterstützen, und somit die Lebensbedingungen von Flüchtlingen verbessern. Des Weiteren solche,
die das Verständnis der ansässigen Bevölkerung über
Flüchtlinge und Flucht stärken.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Etablierung einer
Willkommenskultur und zur Integration von Flüchtlingen
und Asylbewerbern dienen, insbesondere:
- Maßnahmen zur Unterstützung, Initiierung oder Aufbau von Willkommensinitiativen für Flüchtlinge, Willkommensfeste, Freizeitaktivitäten, Gemeinschaftsveranstaltungen
- Aufbau von Patenschaften
-Maßnahmen zum Aufbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, z. B. Kinderbetreuung während
Sprachkursen oder Behördengängen, Hausaufgabenbetreuung oder Nachbereitung von Unterrichtsstoff
für Schüler
- Maßnahmen zur unterstützenden Vermittlung von
Deutschkenntnissen
- Maßnahmen zur Vermittlung von gesellschaftlichen
Normen, Rechten und Pflichten unserer Gesellschaft
Förderfähige Ausgaben
Gefördert werden je nach Einzelfall Sachausgaben, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen
stehen, wie z. B.:
- Veranstaltungsausgaben (z. B. Saalmiete, Bastelmaterial)
-Fachliteratur
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Beförderungskosten zu Veranstaltungen
- Büromaterial (z.B. Kopierpapier, Stifte, Schreibhefte)
Ausgenommen von der Förderung sind Personalkosten.
3.Zuwendungsempfänger
3.1. Zuwendungsempfänger sind vorrangig:
- Ehrenamtsstrukturen, welche sich mit ihren Aktivitäten um die Integration der im Landkreis Elbe-Elster lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber bemühen (z. B.
Vereine, Bürgerinitiativen)
- Kommunen, welche zusätzliche integrationsfördernde
Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber schaffen
Nr. 12/2016
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
3.2.
Ehrenamtliche Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, haben eine vertretungsberechtigte Privatperson zu benennen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des geförderten Projektes verantwortlich ist
3.3. Die Zuwendungsempfänger sind Letztempfänger und
nicht berechtigt, diese Mittel an Dritte weiterzugeben.
4.Zuwendungsvoraussetzungen
4.1. Die durchzuführenden Projekte und Veranstaltungen sind
auf Migranten aber auch einheimische Personen ausgerichtet, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis ElbeElster haben.
4.2. Die Zuwendungsempfänger sind zur Kooperation untereinander verpflichtet.
4.3. Förderungsmöglichkeiten aus dem Bundes- oder Landeshaushalt oder andere öffentlich Zuwendungen sind
vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Nichterlangung
von Zuschüssen und anderen öffentlichen Mitteln ist bei
Bedarf nachzuweisen.
4.4. Die Förderung setzt voraus, dass die Mittel sachgerecht,
zweckentsprechend und wirtschaftlich verwendet werden. Nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel
sind zu erstatten.
4.5. Eingeworbene Drittmittel sind anzurechnen.
5.Verfahren
5.1.Antragsverfahren
Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind für
spätestens einen Monat vor Projektbeginn beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt, einzureichen.
Das jeweilige Angebot ist in einer Kurzkonzeption mit
einem eindeutig festgelegten Ziel darzustellen und mit
einer entsprechenden Leistungsbeschreibung sowie
mit einem detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan
bei Antragsstellung einzureichen. Des Weiteren soll ein
Zeitplan mit der festgelegten Projektlaufzeit eingereicht
werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist auf Antrag
möglich.
5.2.Bewilligungsverfahren
Die Bewilligungsbehörde des Landkreises Elbe-Elster,
das Sozialamt, erteilt dem Antragssteller nach Prüfung
der Antragsunterlagen einen schriftlichen Bescheid.
6.
7.Verwendungsnachweis
7.1. Die Zuwendungsempfänger erbringen gegenüber dem
Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster in der jeweils im
entsprechenden Bewilligungsbescheid genannten Frist
einen Verwendungsnachweis. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
7.2. Es ist nachzuweisen, dass die gewährten Zuwendungen
zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden.
7.3. Die Zuwendungsempfänger haben die Originalbelege
zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises
aufzubewahren, sofern nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen.
7.4. Die Originalbelege sind nach Anforderung jederzeit einem
mit der Prüfung des Verwendungsnachweises beauftragten Bediensteten des Landkreises Elbe-Elster oder einer
Rechnungsprüfungsbehörde vorzulegen.
8.
Inkrafttreten/ Außerkrafttreten
Die Richtlinie tritt mit Bekanntgabe in Kraft.
Herzberg (Elster), den 12. Juli 2016
Christian Heinrich-Jaschinski
Landrat
Sitzungsplan für den Zeitraum
1. August 2016 bis 31. August 2016
Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises ElbeElster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt
Es sind keine Sitzungen für den Monat August geplant!
(Änderungen bleiben vorbehalten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212. Die Tagesordnung
zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter
www.landkreis-elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online;
Kreistag/Kalender.
Das nächste Amtsblatt erscheint am 3. August 2016. Abgabetermin für Veröffentlichungen ist der 29. Juli 2016, bis spätestens
10 Uhr beim Landkreis Elbe-Elster, Pressestelle, Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg. E-Mail: [email protected]
IMPRESSUM
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung in der Regel in Höhe von maximal 500,- EUR pro
Fördermaßnahme gewährt.
Einzelfallhilfen sind von der Förderung ausgenommen.
3
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
- Herausgeber:
Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Christian Heinrich-Jaschinski, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2
Pressestelle:
Tel.: 03535 46-1243
Internet: http://www.landkreis-elbe-elster.de, E-Mail: [email protected]
- Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel.: 03535 489-0, www.wittich.de/agb/herzberg
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat: Christian Heinrich-Jaschinski, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2
Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster