Jahrgang 21, Herzberg (Elster), 20. Juli 2016, Nummer 12 Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster n Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster Veröffentlichung der in der 11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster am 11.07.2016 gefassten Beschlüsse bzw. des wesentlichen Inhalts der gefassten Beschlüsse A) in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Beschluss Nr. BV-325/2016 Änderungsantrag zur Nachnutzung des bisherigen Standortes des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Herzberg, RosaLuxemburg-Straße 44, 04916 Herzberg (Elster) - Haus 1 Beschluss: Der Kreistag beabsichtigt die Sanierung des bisherigen Standortes des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Herzberg, Rosa-Luxemburg-Straße 44, 04916 Herzberg (Elster). Dieser Beschluss steht unter Vorbehalt der Beschlussfassung und einer ggf. notwendigen Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018. Beschluss Nr. BV-315/2016 Nachnutzung des bisherigen Standortes des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Herzberg, Rosa-Luxemburg-Str. 44, 04916 Herzberg (Elster) - Haus 1 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2016 mit der Planung dieser Investitionsmaßnahme bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung gem. HOAI §34) zu beginnen. Im Erdgeschoss wird im Fall der Sanierung die Verwaltung und Schulungsräume der Kreisvolkshochschule untergebracht. Das 1. und 2. Obergeschoss wird künftig als Verwaltungsstandort der Kreisverwaltung genutzt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Cottbus Verhandlungen zur Anmietung von Büroflächen im Verwaltungsgebäude Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster) aufzunehmen. Beschluss Nr. BV-313/2016 Richtlinie für das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von unterstützenden Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern Beschluss: Der Kreistag beschließt die Richtlinie für das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von unterstützenden Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Siehe gesonderte Bekanntmachung! Beschluss Nr. BV-324/2016 Beschluss zur Verwaltungsstrukturreform 2019 Beschluss: Der Kreistag möge beschließen: 1. Der Leitbildentwurf der Landesregierung für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/1788) einschließlich des Antrags der Landtagsfraktionen der SPD und DIE LINKE „Entwurf einer Beschlussempfeh- lung des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019“ (A3/274) werden abgelehnt. 2. Der Landtag und der Ausschuss für Inneres und Kommunales werden gebeten, ein Leitbild vorzulegen, das den Grundsatz „Kooperation statt Zwangsfusion“ berücksichtigt. Beschluss Nr. BV-309/2016 Abberufung beratender Mitglieder und eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss Beschluss: Der Kreistag beruft Frau Christiane Winzer (Kreislehrerrat) als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab. Der Kreistag beruft Frau Silke Löwe (Kreiselternrat) als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab. Der Kreistag beruft Frau Sarah Dammerboer (Kreisschülerrat) als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab. Der Kreistag beruft Frau Carolin Meißner (Kreisschülerrat) als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ab. Beschluss Nr. BV-310/2016 Berufung beratender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Beschluss: Der Kreistag beruft Herrn Mike Enge (Kreiselternrat) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Der Kreistag beruft Frau Lena Fellenberg (Kreisschülerrat) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Beschluss Nr. BV-311/2016 Berufung stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Beschluss: Der Kreistag beruft Frau Heike Zipser (AG 78) als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Beschluss Nr. BV-312/2016 Berufung des Vorsitzenden des Kreisschulbeirates, Herrn Toni Lehnert, mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschluss: Der Kreistag beschließt die Berufung des Vorsitzenden des Kreisschulbeirates, Herrn Toni Lehnert, mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Beschluss Nr. BV-319/2016 Neubesetzung des Kreisausschusses Beschluss: Der Kreistag stellt fest, dass dem Kreisausschuss im Ergebnis der Neubesetzung nach §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit 49 Abs. 2 und 41 Abs. 6 sowie Abs. 2 bis 5 BbgKVerf neben dem Landrat folgende Mitglieder angehören: 2 Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster FraktionMitglied stellvertretende Mitglieder CDU Thomas Boxhorn 1 Andreas Holfeld Thomas Lehmann 2 Gerd Rothaug Anja Heinrich 3 Dr. Sebastian Rick Rainer Genilke 4 Dr. Erhard Wolf LUN/BVB/BfF/Hz Uve Gliemann 1 Frank Neczkiewicz Daniel Mende 2 Dieter Heyde Dieter Kestin 3 Ernst Hampicke SPD/FDP Lutz Kilian 1 Barbara Hackenschmidt Ulrich Hartenstein 2 Sandra Nauck DIE LINKE/ Joachim Pfützner 1 Uwe Mader B90-Grüne Bernd Raum 2 Helmut Andrack Beschluss Nr. BV-320/2016 Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses Beschluss: Der Kreistag stellt fest, dass dem Jugendhilfeausschuss im Zuge der Neubesetzung nach §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 6 und Abs. 2 bis 5 BbgKVerf folgende sechs Mitglieder aus den Reihen des Kreistages bzw. in der Jugendhilfe erfahrener Männer und Frauen angehören: FraktionMitglied stellvertretende Mitglieder CDU Ute Lubk 1 Norbert Herbrig Bernd Heinke 2 Kurt Herrmann CDU (durch Los- Dr. Sebastian Rick 3 Mathias Lehmann entscheid) LUN/BVB/BfF/Hz Johannes Berger Petra Lentz SPD/FDP Sandra Nauck Alexander Piske DIE LINKE./ Uwe Mader Gabriele Willing B90-Grüne Beschluss Nr. BV-321/2016 Neubesetzung des Beirates der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH Beschluss: Der Kreistag stellt fest, dass dem Beirat der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH im Zuge der Neubesetzung nach §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 6 und Abs. 2 bis 5 BbgKVerf folgende Mitglieder angehören: FraktionMitglied CDU Andreas Holfeld Thomas Lehmann LUN/BVB/BfF/Hz Hansgeorg Löwe Ernst Hampicke SPD/FDP Barbara Hackenschmidt DIE LINKE./B90-Grüne Bernd Raum Beschluss Nr. BV-322/2016 Neubesetzung des Beirates der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH Beschluss: Der Kreistag stellt fest, dass dem Beirat der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster GmbH im Zuge der Neubesetzung nach §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 6 und Abs. 2 bis 5 BbgKVerf folgende Mitglieder angehören: FraktionMitglied CDU Cornelia Schülzchen LUN/BVB/BfF/Hz Dieter Kestin DIE LINKE./B90-Grüne Bernd Raum Nr. 12/2016 Richtlinie für das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von unterstützenden Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern vom 12. Juli 2016 Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2016 folgende Richtlinie beschlossen. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Allgemeine Grundsätze und Ziele (Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage) 1.1. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Landesaufnahmegesetz Brandenburg fördert der Landkreis Elbe-Elster nach dieser Richtlinie und in entsprechender Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO des Landes Brandenburg insbesondere solche Maßnahmen, die einen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft leisten. 1.2. Ein Anspruch des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landkreis Elbe-Elster aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 2. 2.1. 2.2. Gegenstand der Förderung Es werden Projekte und Veranstaltungen gefördert, die einen Beitrag zur Integration in das Aufnahmeland leisten, die Selbsthilfepotenziale und die Partizipation der Flüchtlinge unterstützen, und somit die Lebensbedingungen von Flüchtlingen verbessern. Des Weiteren solche, die das Verständnis der ansässigen Bevölkerung über Flüchtlinge und Flucht stärken. Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden Maßnahmen, die zur Etablierung einer Willkommenskultur und zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern dienen, insbesondere: - Maßnahmen zur Unterstützung, Initiierung oder Aufbau von Willkommensinitiativen für Flüchtlinge, Willkommensfeste, Freizeitaktivitäten, Gemeinschaftsveranstaltungen - Aufbau von Patenschaften -Maßnahmen zum Aufbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, z. B. Kinderbetreuung während Sprachkursen oder Behördengängen, Hausaufgabenbetreuung oder Nachbereitung von Unterrichtsstoff für Schüler - Maßnahmen zur unterstützenden Vermittlung von Deutschkenntnissen - Maßnahmen zur Vermittlung von gesellschaftlichen Normen, Rechten und Pflichten unserer Gesellschaft Förderfähige Ausgaben Gefördert werden je nach Einzelfall Sachausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen stehen, wie z. B.: - Veranstaltungsausgaben (z. B. Saalmiete, Bastelmaterial) -Fachliteratur - Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen - Beförderungskosten zu Veranstaltungen - Büromaterial (z.B. Kopierpapier, Stifte, Schreibhefte) Ausgenommen von der Förderung sind Personalkosten. 3.Zuwendungsempfänger 3.1. Zuwendungsempfänger sind vorrangig: - Ehrenamtsstrukturen, welche sich mit ihren Aktivitäten um die Integration der im Landkreis Elbe-Elster lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber bemühen (z. B. Vereine, Bürgerinitiativen) - Kommunen, welche zusätzliche integrationsfördernde Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber schaffen Nr. 12/2016 Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster 3.2. Ehrenamtliche Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, haben eine vertretungsberechtigte Privatperson zu benennen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des geförderten Projektes verantwortlich ist 3.3. Die Zuwendungsempfänger sind Letztempfänger und nicht berechtigt, diese Mittel an Dritte weiterzugeben. 4.Zuwendungsvoraussetzungen 4.1. Die durchzuführenden Projekte und Veranstaltungen sind auf Migranten aber auch einheimische Personen ausgerichtet, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis ElbeElster haben. 4.2. Die Zuwendungsempfänger sind zur Kooperation untereinander verpflichtet. 4.3. Förderungsmöglichkeiten aus dem Bundes- oder Landeshaushalt oder andere öffentlich Zuwendungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Nichterlangung von Zuschüssen und anderen öffentlichen Mitteln ist bei Bedarf nachzuweisen. 4.4. Die Förderung setzt voraus, dass die Mittel sachgerecht, zweckentsprechend und wirtschaftlich verwendet werden. Nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel sind zu erstatten. 4.5. Eingeworbene Drittmittel sind anzurechnen. 5.Verfahren 5.1.Antragsverfahren Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind für spätestens einen Monat vor Projektbeginn beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt, einzureichen. Das jeweilige Angebot ist in einer Kurzkonzeption mit einem eindeutig festgelegten Ziel darzustellen und mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung sowie mit einem detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan bei Antragsstellung einzureichen. Des Weiteren soll ein Zeitplan mit der festgelegten Projektlaufzeit eingereicht werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist auf Antrag möglich. 5.2.Bewilligungsverfahren Die Bewilligungsbehörde des Landkreises Elbe-Elster, das Sozialamt, erteilt dem Antragssteller nach Prüfung der Antragsunterlagen einen schriftlichen Bescheid. 6. 7.Verwendungsnachweis 7.1. Die Zuwendungsempfänger erbringen gegenüber dem Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster in der jeweils im entsprechenden Bewilligungsbescheid genannten Frist einen Verwendungsnachweis. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid. 7.2. Es ist nachzuweisen, dass die gewährten Zuwendungen zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden. 7.3. Die Zuwendungsempfänger haben die Originalbelege zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen. 7.4. Die Originalbelege sind nach Anforderung jederzeit einem mit der Prüfung des Verwendungsnachweises beauftragten Bediensteten des Landkreises Elbe-Elster oder einer Rechnungsprüfungsbehörde vorzulegen. 8. Inkrafttreten/ Außerkrafttreten Die Richtlinie tritt mit Bekanntgabe in Kraft. Herzberg (Elster), den 12. Juli 2016 Christian Heinrich-Jaschinski Landrat Sitzungsplan für den Zeitraum 1. August 2016 bis 31. August 2016 Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises ElbeElster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt Es sind keine Sitzungen für den Monat August geplant! (Änderungen bleiben vorbehalten) Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212. Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis-elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online; Kreistag/Kalender. Das nächste Amtsblatt erscheint am 3. August 2016. Abgabetermin für Veröffentlichungen ist der 29. Juli 2016, bis spätestens 10 Uhr beim Landkreis Elbe-Elster, Pressestelle, Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg. E-Mail: [email protected] IMPRESSUM Art und Umfang der Zuwendung Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung in der Regel in Höhe von maximal 500,- EUR pro Fördermaßnahme gewährt. Einzelfallhilfen sind von der Förderung ausgenommen. 3 Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster - Herausgeber: Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Christian Heinrich-Jaschinski, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2 Pressestelle: Tel.: 03535 46-1243 Internet: http://www.landkreis-elbe-elster.de, E-Mail: [email protected] - Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel.: 03535 489-0, www.wittich.de/agb/herzberg - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat: Christian Heinrich-Jaschinski, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2 Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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