Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Deutschland BMVg, Stand: 02. August.. Die bisherige umfangreiche Unterstützung durch die Bundeswehr hat den Ländern und Kommunen Zeit verschafft, eigene personelle Kapazitäten aufzubauen sowie materielle Ressourcen und Strukturen zu stärken. Damit konnten die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr in Absprache mit den Bedarfsträgern weiter reduziert werden. So wurden die als Reserve in den Ländern vorgehaltenen Schnellen Unterstützungskräfte bundesweit um ein Drittel, jetzt 320 Soldaten, reduziert, sowie deren anteilige 24 Stunden Rufbereitschaft beendet. Eine bedarfsorientierte Unterstützung der Länder ist innerhalb von 72 Stunden nach wie vor gewährleistet. Bei gleichbleibender Entwicklung werden diese Kräfte im Zeitraum August/September2016 weiter reduziert. Die Bundeswehr wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen und unter ständiger Überprüfung des Bedarfs ihre Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe temporär weiter fortsetzen. Mittelfristig bleibt es die Absicht des BMVg, die in der Amtshilfe gemäß Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz gebundenen Kräfte schrittweise herauszulösen und in ihre originären Aufgaben zurückzuführen. Unterbringung in Liegenschaften Bei der Flüchtlingshilfe konnte der Bund die Länder und Gemeinden insgesamt mit über 170.000 Unterbringungsplätzen unterstützen. Dazu hat die Bundeswehr mit über 51.000 Unterbringungsplätzen für Asylsuchende und Flüchtlinge beigetragen, so durch Mitbenutzungsverträge in 72 Liegenschaften und vorzeitige Rückgabe von (Teil-) Liegenschaften. Die tatsächlichen Belegungszahlen werden durch die verantwortlichen Gebietskörperschaften festgelegt. Die Bundeswehr hat darauf keinen Einfluss. Die Bedarfsträger haben in einigen Fällen bereits die Kündigung von Mitbenutzungsverträgen angekündigt. Personelle und materielle Unterstützungsleistungen 314 Angehörige der Bundeswehr unterstützen als Abordnungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Einsatz von mobilen Teams zur bundesweiten Unterstützung der Registrierung wurde planmäßig zum Ende Juni 2016 beendet. Aktuell sind 924 Bundeswehr-Angehörige, zum Teil im Schichtbetrieb, in der Flüchtlingshilfe gebunden. Unterstützungsleistungen der Bundeswehr 12 mobile Röntgengeräte werden bereitgestellt, von den 0 ausgegeben sind. 12 Sanitätskräfte werden im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung und der allgemeinen medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eingesetzt. In 3 Liegenschaften ist die Bundeswehr für den abwehrenden Brandschutz zuständig. Verpflegung: über 991.716 Einheiten ausgegeben. Bisher wurden 14.809 Betten bereitgestellt. Die dargelegten Unterstützungsleistungen zählen nicht zu dem originären Auftrag der Bundeswehr. Die Bundeswehr leistet diese Flüchtlingshilfe für die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren Nach dem Wartezentrum Erding ist auch das Wartezentrum Feldkirchen in Abstimmung mit dem BAMF bis auf weiteres reaktivierbar stillgelegt. Es wird lediglich Personal in geringer Stärke zum Erhalt der Aufwuchsfähigkeit bereitgehalten.
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