Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in

Überblick:
Flüchtlingshilfe der
Bundeswehr in
Deutschland
BMVg, Stand: 02. August..
Die bisherige umfangreiche Unterstützung durch
die Bundeswehr hat den Ländern und Kommunen Zeit verschafft, eigene personelle
Kapazitäten aufzubauen sowie materielle Ressourcen und Strukturen zu stärken. Damit
konnten die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr in Absprache mit den Bedarfsträgern
weiter reduziert werden. So wurden die als Reserve in den Ländern vorgehaltenen Schnellen
Unterstützungskräfte bundesweit um ein Drittel, jetzt 320 Soldaten, reduziert, sowie deren
anteilige 24 Stunden Rufbereitschaft beendet. Eine bedarfsorientierte Unterstützung der
Länder ist innerhalb von 72 Stunden nach wie vor gewährleistet. Bei gleichbleibender
Entwicklung werden diese Kräfte im Zeitraum August/September2016 weiter reduziert.
Die Bundeswehr wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen und unter
ständiger Überprüfung des Bedarfs ihre Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe temporär
weiter fortsetzen. Mittelfristig bleibt es die Absicht des BMVg, die in der Amtshilfe gemäß
Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz gebundenen Kräfte schrittweise herauszulösen und in ihre
originären Aufgaben zurückzuführen.
Unterbringung in Liegenschaften
Bei der Flüchtlingshilfe konnte der Bund die Länder und Gemeinden insgesamt mit über
170.000 Unterbringungsplätzen unterstützen. Dazu hat die Bundeswehr mit über 51.000
Unterbringungsplätzen für Asylsuchende und Flüchtlinge beigetragen, so durch
Mitbenutzungsverträge in 72 Liegenschaften und vorzeitige Rückgabe von (Teil-)
Liegenschaften. Die tatsächlichen Belegungszahlen werden durch die verantwortlichen
Gebietskörperschaften festgelegt. Die Bundeswehr hat darauf keinen Einfluss. Die
Bedarfsträger haben in einigen Fällen bereits die Kündigung von Mitbenutzungsverträgen
angekündigt.
Personelle und materielle Unterstützungsleistungen
314 Angehörige der Bundeswehr unterstützen als Abordnungen an das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Der Einsatz von mobilen Teams zur bundesweiten Unterstützung
der Registrierung wurde planmäßig zum Ende Juni 2016 beendet. Aktuell sind 924
Bundeswehr-Angehörige, zum Teil im Schichtbetrieb, in der Flüchtlingshilfe gebunden.
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr
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12 mobile Röntgengeräte werden bereitgestellt, von den 0 ausgegeben sind.
12 Sanitätskräfte werden im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung und der allgemeinen
medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eingesetzt.
In 3 Liegenschaften ist die Bundeswehr für den abwehrenden Brandschutz zuständig.
Verpflegung: über 991.716 Einheiten ausgegeben.
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Bisher wurden 14.809 Betten bereitgestellt.
Die dargelegten Unterstützungsleistungen zählen nicht zu dem originären Auftrag der
Bundeswehr. Die Bundeswehr leistet diese Flüchtlingshilfe für die ersuchenden Kommunen
und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35
Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes
des Bundes.
Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren
Nach dem Wartezentrum Erding ist auch das Wartezentrum Feldkirchen in Abstimmung mit
dem BAMF bis auf weiteres reaktivierbar stillgelegt. Es wird lediglich Personal in geringer
Stärke zum Erhalt der Aufwuchsfähigkeit bereitgehalten.