01_Bekanntmachung

Wettbewerb "Casino Köln"
Wettbewerbsbekanntmachung
Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:
Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co.KG
Postanschrift:
Landfermannstraße 6
47051 Duisburg
Ansprechpartner:
Stefan Bielig
E-Mail:
Telefon:
Telefax:
Web:
[email protected]
+49 203 / 71391-207
+49 203 / 71391-139
www.westspiel.de
Weitere Auskünfte erteilen/Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten
an:
Offizielle Bezeichnung:
assmann GmbH
Postanschrift:
Baroper Straße 237
44227 Dortmund
Ansprechpartner:
Christine Dern
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Web:
+49 231 / 75445-333
+49 231 / 75445-5333
[email protected]
www.vergabe.assmanngruppe.com
Dortmund, 18.07.2016
cde
4262
dern-0103.docx
assmann GmbH
Baroper Straße 237
44227 Dortmund
Fon 0231.75445.0
Fax 0231.756010
[email protected]
www.assmanngruppe.com
AG Dortmund HRB 3836
Geschäftsführer
Wolfgang Ußler, Ulrich Tillmann,
Andreas Krebs, Ulrich Schneider
assmann architekten GmbH
Sitz 44227 Dortmund
AG Dortmund HRB 4210
Geschäftsführender Gesellschafter
Burkhard Grimm
assmann frankfurt GmbH
Sitz 60486 Frankfurt am Main
AG Frankfurt am Main HRB 94095
Geschäftsführender Gesellschafter
Mohamed Genedy
assmann münster GmbH
Sitz 48149 Münster
AG Münster HRB 14735
Geschäftsführender Gesellschafter
Ralf Uennigmann
Wir planen und managen.
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Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
a) Bezeichnung des Wettbewerbs:
Einphasiger nichtoffener Wettbewerb "Casino Köln"
b) Kurze Beschreibung:
Die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co.KG beabsichtigt ein neues Casino am
Ottoplatz am Bahnhof Köln-Deutz zu errichten.
Die Rahmenerlaubnis für die bestehenden vier Standorte wurde durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW am 20.12.2012
erneuert und um einen fünften Standort im Land NRW erweitert. Am 29.01.2013
wurde durch das Landeskabinett beschlossen, den fünften Standort in der Stadt
Köln anzusiedeln.
Das Casino soll in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Köln-Deutz errichtet werden.
Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 2.300 qm. Auf Grundlage des
vorhandenen Raumprogramms wird entwurfsabhängig eine BGF für die Spielbank
und Gastronomie von ca. 7.500 qm vorgesehen. Hinzu kommen Flächen für ca.
170-200 Pkw-Stellplätze in einer im Gebäude zu integrierenden Parkgarage.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein einphasiger nichtoffener
Wettbewerb mit 20 Teilnehmern nach RPW 2013 mit voraussichtlich
anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich
an Architekten als Generalplaner. Weitere Fachplanungsleistungen werden erst
nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens abgefragt. Die Westdeutsche
Spielbanken GmbH & Co.KG ist privater Auftraggeber.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als
Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Der Auslober beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den
Preisträgern ein gesamtes Generalplanerteam, mindestens aber den Architekten
für die Leistungsphasen 2-5 nach §34 HOAI zu beauftragen. Einzelne weitere
Leistungen können auch anderweitig und/oder stufenweise vergeben werden.
Der Auslober behält sich vor, einzelne Leistungsbilder mit getrennten Verträgen
zu beauftragen.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis
zum 16. August 2016, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich
hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags beim
Wettbewerbsbetreuer (assmann GmbH, Kontaktdaten s.o.). Teilnahmeanträge
können per Post, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender
Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner
können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB
genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem
Teilnahmeantrag anzugeben, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen, und in
Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis
einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte
Verfahren bis zur Auftragserteilung und auch dann, wenn sie bei einem Mitglied
des später zu benennenden Generalplanungsteams vorliegen.
Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, das im Internet unter
der Adresse http:/www.vergabe.assmanngruppe.com heruntergeladen werden
kann.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
enthalten:
-
Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und
Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb
teilnehmen wird;
Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
„Architekt“;
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-
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW
2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer).
Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb
NICHT notwendig!
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich mit außen deutlich sichtbarer Aufschrift
„Wettbewerb Casino Köln“ bei dem für die Einreichung der Teilnahmeanträge
zuständigen Wettbewerbsbetreuer (assmann GmbH, s.o.) einzureichen. Alternativ
sind per Telefax oder E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge zulässig. Auch diese
sind deutlich mit o.g. Kennwort „Wettbewerb Casino Köln“ zu versehen.
Bewerbungen per Mail sind ausschließlich als Scan im pdf-Format zugelassen. Das
Original ist auf Anfrage nachzureichen. Es werden keine Eingangsbestätigungen
für die Bewerbungen ausgestellt.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn
Wettbewerbsteilnehmern sowie fünf weiteren Bewerbern als potentiellen
Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden geöffnet und formal geprüft. Fehlende
Erklärungen und Nachweise werden nach der Auslosung von den erfolgreichen
Bewerbern unter Setzung einer kurzen Nachfrist vom Auftraggeber
nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige
Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden
Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund
nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im
Ermessen des Auslobers.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden zehn Bewerber
durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie fünf weitere Bewerber
als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt.
Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah
benachrichtigt.
Zehn weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden (siehe unten).
Anschließendes Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb:
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h.
eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb zu
vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des sich voraussichtlich
anschließenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt.
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Es ist beabsichtigt, im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens an den Nachweis
der Eignung für die Erteilung des Planungsauftrages Anforderungen an folgende
Kriterien für die jeweiligen Planungsdisziplinen zu stellen:
a) Referenzen des Bewerbers über die wesentlichen in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen (Nachweis einer Referenz einer bestimmten Größe und
einer Referenz einer bestimmten Nutzungsart);
b) Referenzen des Bewerbers über die Tätigkeit als Generalplaner innerhalb der
letzte fünf Jahre;
b) Gesamtumsatz des Bewerbers;
c) Umsatz des Bewerbers für die jeweiligen Planungsleistungen;
Die Preisträger erhalten die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden
Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von
Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; sie müssen in diesem Fall
nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden
Verpflichtungserklärung).
Darüber hinaus wird das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit
Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie für Sachund Vermögensschäden verlangt, wobei der Abschluss einer entsprechenden
Versicherung im Auftragsfall genügt.
b) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem
Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in einem sonstigen Mitgliedstaat des
WTO-Dienstleistungsabkommens haben und die nach den Rechtsvorschriften
ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“
berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der
Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem
Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in einem sonstigen Mitgliedstaat des
WTO-Dienstleistungsabkommens haben und zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten
Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen)
Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en)
die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung
natürlicher Personen erfüllen.
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Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer
Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen
Teilnahme ausgeschlossen.
Verfahren
a) Art des Wettbewerbs:
Nichtoffen; geplante Teilnehmerzahl: 20
b) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Burkard Partner, Basel/Schweiz
Delugan Meissl Associated Architects, Wien/Österreich
EM2N Architekten AG, Zürich/Schweiz
GATERMANN + SCHOSSIG Architekten GmbH & Co.KG, Köln
gernot schulz : architektur GmbH, Köln
HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH + Co.KG, Düsseldorf
kadawittfeldarchitektur, Aachen
Peter Kulka Architektur, Köln
schneider+schumacher, Frankfurt a.M.
Staab Architekten GmbH, Berlin
c) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei
die Reihenfolge der Nennung keine entsprechende Rangfolge zum Ausdruck
bringt:
-
Raumprogramm und Funktionalität
Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten)
Nachhaltigkeit
Städtebauliche und architektonische Qualität
d) Verwaltungsangaben:
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
16. August 2016, 15 Uhr
Versand der Wettbewerbsunterlagen:
30. August 2016
Sprache, in der Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
deutsch
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e) Preise und Preisgericht:
Angaben zu Preisen:
Gesamtwert der Wettbewerbssumme: 170.000 EUR (inkl. MwSt. und NK.)
Jeder Teilnehmer erhält aus der Wettbewerbssumme ein Bearbeitungshonorar
von 2.800 Euro (inkl. MwSt. und Nebenkosten).
Es sind folgende Preise und Anerkennungen durch den Auslober vorgesehen,
wobei das Preisgericht unter Beibehaltung des Gesamtwertes der Preissumme
eine abweichende Verteilung beschließen kann (Angaben inkl. MwSt. und
Nebenkosten):
1. Preis:
2. Preis:
3. Preis:
Zwei Anerkennungen je
45.600 EUR;
28.500 EUR;
17.100 EUR;
11.400 EUR.
Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer erhält ein Bearbeitungshonorar von 2.800 Euro (inkl. MwSt. und
Nebenkosten).
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter:
- Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Stuttgart
- Stefan Bielig, Leitung Bauwesen, Westdeutsche Spielbanken GmbH
- Prof. Julia Bolles-Wilson, Architektin, Münster
- Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln
- Franz-Josef Höing, Stadtplaner, Beigeordneter, Dezernat Stadtentwicklung,
Planen, Bauen und Verkehr, Stadt Köln
- Christoph Ingenhoven, Architekt, Düsseldorf
- Prof. Natascha Meuser, Architektin, Berlin
- Jürgen Minkus, Architekt, Vorsitzender des Gestaltungsbeirats, Stadt Köln
- Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin
- Dr. Thomas Werner, Architekt, Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und
Denkmalpflege, Stadt Köln
Sachpreisrichter:
- Dr. Peter Güllmann, Bankdirektor, Bereich Unternehmens- und
Infrastrukturfinanzierung, NRW.BANK und Vorsitzender des Bauausschusses,
Westdeutsche Spielbanken GmbH
- Jens Hashagen, Arbeitnehmervertreter, Westdeutsche Spielbanken GmbH
- NN, Finanzministerium NRW
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-
Dr. Jürgen Schulte, NRW.BANK
Steffen
Stumpf,
Geschäftsführer,
Mitglied
Westdeutsche Spielbanken GmbH
Monika Roß-Belkner, CDU-Fraktion
Martin Börschel, SPD-Fraktion
Kirsten Jahn, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lothar Müller, Fraktion DIE LINKE
Ralph Sterck, FDP-Fraktion
der
Geschäftsführung,
Weitere Angaben
Es ist folgender Zeitablauf für das Wettbewerbsverfahren vorgesehen, wobei
Änderungen vorbehalten bleiben:
18.07.2016
16.08.2016
KW 34
30.08.2016
16.09.2016
KW 43
KW 45
07.12.2016
Absendung der Bekanntmachung
Bewerbungsschluss (Eingang bis 15 Uhr bei der assmann GmbH)
Auslosung der Teilnehmer
Versand der Auslobungsunterlagen
Einführungskolloquium
Abgabe der Planunterlagen
Abgabe der Modelle
Sitzung des Preisgerichts
Rückfragen im Rahmen der Bewerbungsphase sind schriftlich an die genannte
Kontaktstelle für weitere Auskünfte (assmann GmbH, Frau Dern) zu richten. Sie
werden fortlaufend anonymisiert mitgeteilt und beantwortet unter der
Internetadresse http://www.vergabe.assmanngruppe.com. Der Auslober behält
sich vor, nach dem 11.08.2016 eingehende Rückfragen zur Bewerbungsphase
wegen Verspätung nicht mehr zu beantworten.
Es ist beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb das zur Vergabe
des Planungsauftrages notwendige Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern
durchzuführen. Hierzu werden die Preisträger zunächst zum Nachweis ihrer
Eignung insbesondere auch als Generalplaner aufgefordert. Zum Nachweis ihrer
Eignung können sich die Preisträger auf die Ressourcen anderer Unternehmen
(z.B. Nachunternehmer) berufen, wenn sie die Verfügbarkeit dieser Ressourcen im
Auftragsfall nachweisen (z.B. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen);
die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist unzulässig. Preisträger,
deren Eignung festgestellt wird, werden unter Angabe der Zuschlagskriterien zur
Angebotsabgabe und zu einem Verhandlungsgespräch aufgefordert.