Wettbewerb "Casino Köln" Wettbewerbsbekanntmachung Auftraggeber Offizielle Bezeichnung: Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co.KG Postanschrift: Landfermannstraße 6 47051 Duisburg Ansprechpartner: Stefan Bielig E-Mail: Telefon: Telefax: Web: [email protected] +49 203 / 71391-207 +49 203 / 71391-139 www.westspiel.de Weitere Auskünfte erteilen/Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH Postanschrift: Baroper Straße 237 44227 Dortmund Ansprechpartner: Christine Dern Telefon: Telefax: E-Mail: Web: +49 231 / 75445-333 +49 231 / 75445-5333 [email protected] www.vergabe.assmanngruppe.com Dortmund, 18.07.2016 cde 4262 dern-0103.docx assmann GmbH Baroper Straße 237 44227 Dortmund Fon 0231.75445.0 Fax 0231.756010 [email protected] www.assmanngruppe.com AG Dortmund HRB 3836 Geschäftsführer Wolfgang Ußler, Ulrich Tillmann, Andreas Krebs, Ulrich Schneider assmann architekten GmbH Sitz 44227 Dortmund AG Dortmund HRB 4210 Geschäftsführender Gesellschafter Burkhard Grimm assmann frankfurt GmbH Sitz 60486 Frankfurt am Main AG Frankfurt am Main HRB 94095 Geschäftsführender Gesellschafter Mohamed Genedy assmann münster GmbH Sitz 48149 Münster AG Münster HRB 14735 Geschäftsführender Gesellschafter Ralf Uennigmann Wir planen und managen. Seite 2 von 8 – Wettbewerb “Casino Köln” Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts a) Bezeichnung des Wettbewerbs: Einphasiger nichtoffener Wettbewerb "Casino Köln" b) Kurze Beschreibung: Die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co.KG beabsichtigt ein neues Casino am Ottoplatz am Bahnhof Köln-Deutz zu errichten. Die Rahmenerlaubnis für die bestehenden vier Standorte wurde durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW am 20.12.2012 erneuert und um einen fünften Standort im Land NRW erweitert. Am 29.01.2013 wurde durch das Landeskabinett beschlossen, den fünften Standort in der Stadt Köln anzusiedeln. Das Casino soll in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Köln-Deutz errichtet werden. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 2.300 qm. Auf Grundlage des vorhandenen Raumprogramms wird entwurfsabhängig eine BGF für die Spielbank und Gastronomie von ca. 7.500 qm vorgesehen. Hinzu kommen Flächen für ca. 170-200 Pkw-Stellplätze in einer im Gebäude zu integrierenden Parkgarage. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein einphasiger nichtoffener Wettbewerb mit 20 Teilnehmern nach RPW 2013 mit voraussichtlich anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten als Generalplaner. Weitere Fachplanungsleistungen werden erst nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens abgefragt. Die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co.KG ist privater Auftraggeber. Seite 3 von 8 – Wettbewerb “Casino Köln” Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben a) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist. Der Auslober beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern ein gesamtes Generalplanerteam, mindestens aber den Architekten für die Leistungsphasen 2-5 nach §34 HOAI zu beauftragen. Einzelne weitere Leistungen können auch anderweitig und/oder stufenweise vergeben werden. Der Auslober behält sich vor, einzelne Leistungsbilder mit getrennten Verträgen zu beauftragen. Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 16. August 2016, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags beim Wettbewerbsbetreuer (assmann GmbH, Kontaktdaten s.o.). Teilnahmeanträge können per Post, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung und auch dann, wenn sie bei einem Mitglied des später zu benennenden Generalplanungsteams vorliegen. Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, das im Internet unter der Adresse http:/www.vergabe.assmanngruppe.com heruntergeladen werden kann. Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: - Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift); Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird; Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“; Seite 4 von 8 – Wettbewerb “Casino Köln” - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer). Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb NICHT notwendig! Der Teilnahmeantrag ist schriftlich mit außen deutlich sichtbarer Aufschrift „Wettbewerb Casino Köln“ bei dem für die Einreichung der Teilnahmeanträge zuständigen Wettbewerbsbetreuer (assmann GmbH, s.o.) einzureichen. Alternativ sind per Telefax oder E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge zulässig. Auch diese sind deutlich mit o.g. Kennwort „Wettbewerb Casino Köln“ zu versehen. Bewerbungen per Mail sind ausschließlich als Scan im pdf-Format zugelassen. Das Original ist auf Anfrage nachzureichen. Es werden keine Eingangsbestätigungen für die Bewerbungen ausgestellt. Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmern sowie fünf weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden geöffnet und formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nach der Auslosung von den erfolgreichen Bewerbern unter Setzung einer kurzen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen des Auslobers. Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden zehn Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie fünf weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt. Zehn weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden (siehe unten). Anschließendes Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb: Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des sich voraussichtlich anschließenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt. Seite 5 von 8 – Wettbewerb “Casino Köln” Es ist beabsichtigt, im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens an den Nachweis der Eignung für die Erteilung des Planungsauftrages Anforderungen an folgende Kriterien für die jeweiligen Planungsdisziplinen zu stellen: a) Referenzen des Bewerbers über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Nachweis einer Referenz einer bestimmten Größe und einer Referenz einer bestimmten Nutzungsart); b) Referenzen des Bewerbers über die Tätigkeit als Generalplaner innerhalb der letzte fünf Jahre; b) Gesamtumsatz des Bewerbers; c) Umsatz des Bewerbers für die jeweiligen Planungsleistungen; Die Preisträger erhalten die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Darüber hinaus wird das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie für Sachund Vermögensschäden verlangt, wobei der Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall genügt. b) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in einem sonstigen Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in einem sonstigen Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. Seite 6 von 8 – Wettbewerb “Casino Köln” Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verfahren a) Art des Wettbewerbs: Nichtoffen; geplante Teilnehmerzahl: 20 b) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Burkard Partner, Basel/Schweiz Delugan Meissl Associated Architects, Wien/Österreich EM2N Architekten AG, Zürich/Schweiz GATERMANN + SCHOSSIG Architekten GmbH & Co.KG, Köln gernot schulz : architektur GmbH, Köln HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH + Co.KG, Düsseldorf kadawittfeldarchitektur, Aachen Peter Kulka Architektur, Köln schneider+schumacher, Frankfurt a.M. Staab Architekten GmbH, Berlin c) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine entsprechende Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Raumprogramm und Funktionalität Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) Nachhaltigkeit Städtebauliche und architektonische Qualität d) Verwaltungsangaben: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16. August 2016, 15 Uhr Versand der Wettbewerbsunterlagen: 30. August 2016 Sprache, in der Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: deutsch Seite 7 von 8 – Wettbewerb “Casino Köln” e) Preise und Preisgericht: Angaben zu Preisen: Gesamtwert der Wettbewerbssumme: 170.000 EUR (inkl. MwSt. und NK.) Jeder Teilnehmer erhält aus der Wettbewerbssumme ein Bearbeitungshonorar von 2.800 Euro (inkl. MwSt. und Nebenkosten). Es sind folgende Preise und Anerkennungen durch den Auslober vorgesehen, wobei das Preisgericht unter Beibehaltung des Gesamtwertes der Preissumme eine abweichende Verteilung beschließen kann (Angaben inkl. MwSt. und Nebenkosten): 1. Preis: 2. Preis: 3. Preis: Zwei Anerkennungen je 45.600 EUR; 28.500 EUR; 17.100 EUR; 11.400 EUR. Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Jeder Teilnehmer erhält ein Bearbeitungshonorar von 2.800 Euro (inkl. MwSt. und Nebenkosten). Namen der ausgewählten Preisrichter: Fachpreisrichter: - Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Stuttgart - Stefan Bielig, Leitung Bauwesen, Westdeutsche Spielbanken GmbH - Prof. Julia Bolles-Wilson, Architektin, Münster - Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln - Franz-Josef Höing, Stadtplaner, Beigeordneter, Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, Stadt Köln - Christoph Ingenhoven, Architekt, Düsseldorf - Prof. Natascha Meuser, Architektin, Berlin - Jürgen Minkus, Architekt, Vorsitzender des Gestaltungsbeirats, Stadt Köln - Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin - Dr. Thomas Werner, Architekt, Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Stadt Köln Sachpreisrichter: - Dr. Peter Güllmann, Bankdirektor, Bereich Unternehmens- und Infrastrukturfinanzierung, NRW.BANK und Vorsitzender des Bauausschusses, Westdeutsche Spielbanken GmbH - Jens Hashagen, Arbeitnehmervertreter, Westdeutsche Spielbanken GmbH - NN, Finanzministerium NRW Seite 8 von 8 – Wettbewerb “Casino Köln” - Dr. Jürgen Schulte, NRW.BANK Steffen Stumpf, Geschäftsführer, Mitglied Westdeutsche Spielbanken GmbH Monika Roß-Belkner, CDU-Fraktion Martin Börschel, SPD-Fraktion Kirsten Jahn, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lothar Müller, Fraktion DIE LINKE Ralph Sterck, FDP-Fraktion der Geschäftsführung, Weitere Angaben Es ist folgender Zeitablauf für das Wettbewerbsverfahren vorgesehen, wobei Änderungen vorbehalten bleiben: 18.07.2016 16.08.2016 KW 34 30.08.2016 16.09.2016 KW 43 KW 45 07.12.2016 Absendung der Bekanntmachung Bewerbungsschluss (Eingang bis 15 Uhr bei der assmann GmbH) Auslosung der Teilnehmer Versand der Auslobungsunterlagen Einführungskolloquium Abgabe der Planunterlagen Abgabe der Modelle Sitzung des Preisgerichts Rückfragen im Rahmen der Bewerbungsphase sind schriftlich an die genannte Kontaktstelle für weitere Auskünfte (assmann GmbH, Frau Dern) zu richten. Sie werden fortlaufend anonymisiert mitgeteilt und beantwortet unter der Internetadresse http://www.vergabe.assmanngruppe.com. Der Auslober behält sich vor, nach dem 11.08.2016 eingehende Rückfragen zur Bewerbungsphase wegen Verspätung nicht mehr zu beantworten. Es ist beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb das zur Vergabe des Planungsauftrages notwendige Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchzuführen. Hierzu werden die Preisträger zunächst zum Nachweis ihrer Eignung insbesondere auch als Generalplaner aufgefordert. Zum Nachweis ihrer Eignung können sich die Preisträger auf die Ressourcen anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) berufen, wenn sie die Verfügbarkeit dieser Ressourcen im Auftragsfall nachweisen (z.B. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen); die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist unzulässig. Preisträger, deren Eignung festgestellt wird, werden unter Angabe der Zuschlagskriterien zur Angebotsabgabe und zu einem Verhandlungsgespräch aufgefordert.
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