Erstellen der Teilzeitanträge und Vorvereinbarungen - ASV

21.07.2016 15:25
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Erstellen der Teilzeitanträge und Vorvereinbarungen
Detaillierte Informationen zum Thema Teilzeit und Teilzeitanträge bietet diese
Präsentation.
Erstellen der Teilzeitanträge und
Vorvereinbarungen
In der Version 1.27 werden sowohl im TZ-Dialog als auch auf den gedruckten
Teilzeitvereinbarungen ab der ersten (Test-)Übermittlung jeweils die Daten der letzten UPÜbermittlung angezeigt!
Werden also nach einer Testübermittlung die UPZ und/oder das Verhältnis
wissenschaftlicher/nichtwissenschaftlicher Einsatz bei einer TZ-Lehrkraft geändert, muss
nochmals übermittelt werden und erst danach können die TZ-Vereinbarungen mit den
geänderten Daten gedruckt werden. Nach dieser weiteren Übermittlung passen auch die
Angaben auf der TZ-Maske wieder zu den geänderten Einsatzdaten im LK-Modul.
Ein „Auftauen“ der TZ-Anträge wie im Jahr 2015 ist nicht nötig!
Kurzfassung (nicht alle Sonderfälle erfasst)
Der Schulleitung muss eine schriftliche Einwilligung jeder Teilzeitlehrkraft zur
Teilzeitbeschäftigung im neuen Schuljahr vorliegen, mindestens als Teilzeitvereinbarung.
Bei TZ-Grund „an“, „fb“ erfolgt eine elektronische Übermittlung.
Bei befristet Angestellten liegt die Unterschrift im Vertrag vor.
Teilzeitmodelle werden für die gesamte Laufzeit genehmigt. Ein jährlicher Antrag ist in der
Laufzeit nicht einzureichen.
Bei allen anderen TZ-Lehrkräften muss ein TZ-Antrag für Sonderfälle eingereicht werden.
Die TZ-Daten müssen unbedingt mit den übermittelten Daten übereinstimmen. Klicken Sie dazu im
Modul TZ-Anträge bei aktiviertem Bearbeitungsmodus alle Teilzeilanträge durch!
Amtliche Schulverwaltung - Dokumentation - http://www.asv.bayern.de/wiki/
Letzte Änderung: 16.06.2016 10:33
rs:up:teilzeit
http://www.asv.bayern.de/wiki/rs/up/teilzeit
Beschreibung des Verfahrens
Bereits vor Einführung von ASV wurde das Verfahren zu den Teilzeitanträgen vereinfacht.
Zu unterscheiden ist die Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung (bzw. der allgemeine Lehrereinsatz)
im Laufe des Abgleichs mit dem Personalreferat und der Einstellung der Bezüge in VIVA durch die
personalführende Stelle („Rechnungsstelle“, bei Beamten SG II-6 im KM, bei befristet und unbefristet
angestellten Lehrkräften die jeweilige Regierung). Anstatt nun zur UP und zur US jeweils für jede
Teilzeitlehrkraft einen eigenen Antrag zu schicken, wird zur UP weitestgehend die elektronische
Übermittlung der Daten genutzt um die Teilzeitbezüge festzulegen. Liegen keine Teilzeitmeldungen
vor, wird die Lehrkraft im neuen Schuljahr automatisch in Vollzeit bezahlt. Vom LfF wird dann eine
Rückzahlung in einer Rate eingefordert. Dies kann für die Lehrkräfte unschön sein.
Da nicht alle Fälle automatisiert behandelt werden können ist es für manche Fälle notwendig zur UP
einen Teilzeitantrag für Sonderfälle einzureichen. Diese Fälle werden unten beschrieben.
Zur Information der Lehrkräfte und auch zur rechtlichen Absicherung der Planungen der Schulleitung
ist mit den Lehrkräften eine Teilzeitvereinbarung über das geplante TZ-Maß abzuschließen und zu
unterschreiben. Diese verbleiben an der Schule.
Für befristet angestellte Lehrkräfte, wie z.B. Aushilfen oder Absteller von der Kirche, ist weder zur
US noch zur UP ein Teilzeitantrag zu stellen. In diesen Fällen wurde ein eigener Vertrag mit der
genehmigten Stundenzahl geschlossen. Dies zu bestätigen ist schlicht nicht notwendig. Diese Fälle
werden mit Teilzeitgrund „vu - Vertragsumfang“ gekennzeichnet.
Nachträgliche Änderungen müssen vom Personalreferat genehmigt werden und dann auch mit Antrag
http://www.asv.bayern.de/wiki/
Stand: 21.07.2016 15:25
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Erstellen der Teilzeitanträge und Vorvereinbarungen
„Abweichende Meldung zur Unterrichtsplanung“ von der KM-Homepage einzureichen, um auch die
Bezüge neu festzulegen.
Teilzeitvereinbarungen
Wie oben beschreiben ist für jede Teilzeitlehkraft eine Teilzeitvereinbarung zu erstellen. Dies kann
entfallen, wenn wie unten beschreiben ein TZ-Antrag für Sonderfälle eingereicht werden muss. Gehen
Sie zur Erstellung des Berichts wie folgt vor: Teilzeitvereinbarungen (Berichtsbibliothek –
Datenbereich Lehrkräfte, Bericht Teilzeitvereinbarung):
Drucken Sie den Bericht für alle TZ-Lehrkräfte (nur familienbezogene Teilzeit sowie Antragsteilzeit)
aus und lassen Sie sie von den Lehrkräften unterschreiben.
Diese Vereinbarungen verbleiben an der Schule und werden nicht an das Staatsministerium
verschickt! Es werden keine „echten“ Teilzeitanträge aus dem Modul Teilzeitanträge gedruckt. Diese
werden in diesen Fällen nur zur US benötigt.
Teilzeitanträge für Sonderfälle
In folgenden Fällen ist es erforderlich einen TZ-Antrag für Sonderfälle einzureichen (Formular für
Sonderfälle im BRN):
Teilzeit in Elternzeit
Wiedereingliederung
Längerfristige Erkrankung im neuen Schuljahr
Mutterschutz (MuSchu ist Dienst!)
Teilzeitbeschäftigung am 1.8. des neuen Schuljahres aber Teilzeitgrund nicht „fb“, „an“ oder
„vu“ (in diesen Fällen findet nämlich keine elektronische Übermittlung statt).
Fallbeispiele
1. Eine Lehrkraft befindet sich bis 6.8. des neuen Schuljahres in Mutterschutz und ist ab 7.8. für die
nächsten drei Jahre in Elternzeit. → In diesem Fall ist ein Teilzeitantrag für Sonderfälle für die Zeit vom
1.8. bis zum 6.8. zu stellen.
2. Eine LK wird mit 19 Stunden in Teilzeit arbeiten. Für die Zeit vom 1.9. bis zum 1.12. ist eine Kur
genehmigt. Die LK wird mit UPZ 19 und gleichzeitig 19 Stunden Ermäßigung wegen langfristiger
Erkrankung geführt. So kann zur UP bereits eine Aushilfe für die dauer der Erkrankung eingeplant
werden. Die Eintragung wäre zur Stichtagsmeldung im Oktober auf jeden Fall so vorzunehmen. → Für
die Lehrkraft ist ein TZ-Antrag für Sonderfälle einzureichen. Alternative: Die Lehrkraft wird zur UP
eingeplant als wäre sie das ganze Jahr tätig, z.B. mit Antragsteilzeit. Dann wird ein TZ-Antrag
elektronisch übermittelt. Es ist eine Teilzeitvereinbarung zu unterschreiben. In diesem Fall kann die
Aushilfe nicht eingeplant werden (sonst zählen die Stunden doppelt auf das Budget). Zur US ist die
Eintragung nach obigen Vorgaben zu ändern.
Amtliche Schulverwaltung - Dokumentation - http://www.asv.bayern.de/wiki/
Letzte Änderung: 16.06.2016 10:33
rs:up:teilzeit
http://www.asv.bayern.de/wiki/rs/up/teilzeit
Änderungen nach Übermittlung
Sind Änderungen in der TZ ab drei Stunden unter Einhaltung des Budgets eingetreten, so ist der
Antrag „Abweichende Meldung zur Unterrichtsplanung“ von der KM-Homepage zu verwenden.
Quelle:
http://www.asv.bayern.de/wiki/ - Amtliche Schulverwaltung - Dokumentation
Permanenter Link:
http://www.asv.bayern.de/wiki/rs/up/teilzeit
Letzte Änderung: 16.06.2016 10:33
http://www.asv.bayern.de/wiki/
Stand: 21.07.2016 15:25