Spielausschreibung Jugend Feld 2016-2017

NFV Kreis Wolfsburg
Spielausschreibung Jugend 2016/2017
Maßgebend für die Durchführung des Juniorenspielbetriebes im NFV Kreis Wolfsburg sind
die Satzungen und Ordnungen des NFV, sowie die nachfolgend ergänzende Kreis-Jugendspielausschreibung. Die Bezeichnungen Spieler und Junioren gelten auch für Mädchen.
1.
Spielberechtigung / Spieldauer
2.
Auswechseln / Festspielen
3.
Kreispokalspiele
4.
Wartezeiten
5.
Spielkleidung
6.
Schiedsrichter
7.
Spielausfälle
8.
Spielberichte / Online-Spielbericht / Turnierspielbogen / Spielerpässe
9.
Spielpläne / Spielansetzungen / Spielverlegungen
10.
Spielgemeinschaften / Anschriften / Ehrungen
11.
Turniere / Freundschaftsspiele
12.
Flutlichtspiele
13.
Strafen / Ausscheiden von Mannschaften
14.
Kreismeister / Staffelsieger
15.
Mannschaftsmeldung / Staffeleinteilung / Spielmodus
16.
Auf- und Abstiegsregelung
17.
Altersklassen
18.
Sonderbestimmungen
19.
Ergebnismeldungen / Einsendung Spielberichte
Anhang 1.1 Sonderbestimmungen A- bis C-Junioren
Anhang 1.2 Sonderbestimmungen D9- bis G-Junioren
Anhang 1.3
Kindgerechtes Fußballspiel für G- und F-Junioren
1.3.1 Auszug aus Anhang 1 der NFV-Jugendordnung
1.3.2 Einsatz von Aufsichtspersonen
Anhang 2 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb
Anhang 3 Kleinspielfelderskizzen
Anhang 4 Strafenkatalog
Für die Spielausschreibung Jugend ist der Kreisjugendausschuss (KJA) verantwortlich.
gez.
Martin Pfeil
Vorsitzender Kreisjugendausschuss
Stand: 29.07.2016
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1. Spielberechtigung / Spieldauer
1.1. Spielberechtigt sind nur die jugendlichen Vereinsmitglieder, die nach den
Vorschriften des NFV eine gültige Spielerlaubnis für ihren Verein besitzen.
1.2. Bei den A- bis G-Junioren dürfen Mädchen und Jungen in einer Mannschaft spielen
(§ 3.7 NFV-JO). Alle Mädchen dürfen in den Spielklassen A bis G ein Geburtsjahr
älter sein, als die für die jeweilige Altersklasse zugelassenen Jungen. Reine
Juniorinnen Mannschaften dürfen eine ganze Altersklasse tiefer spielen (B-bis EJuniorinnen), d.h. sie dürfen Jahrgänge der höheren Alterklasse sein.
1.3. Jeder Spieler kann ein Zweitspielrecht beantragen.
1.4. Die Spieldauer in den einzelnen Altersklassen richtet sich nach
Sonderbestimmungen im Anhang 1.1. bzw. 1.2 dieser Spielausschreibung.
2.
den
Auswechseln / Festspielen
2.1. Die Anzahl der Auswechselspieler in den einzelnen Altersklassen richtet sich nach
den Sonderbestimmungen im Anhang 1.1. bzw. 1.2. dieser Spielausschreibung.
2.2. D-, E- F- und G-Junioren spielen sich beim Einsatz in höheren Altersklassen nicht
fest. Beim Einsatz innerhalb verschiedener Mannschaften einer Altersklasse gilt bei
den E- u. höher die Festspielregelung nach § 10 der NFV-SpO. Bei den G- u. FJunioren darf ein Spieler am Turnierspieltag grundsätzlich nur in einer Mannschaft
eingesetzt werden.
2.3. Ein Spieler darf an einem Tag nur einmal spielen. Dies gilt auch für A- Junioren die
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.4. Die Festspielregelung § 5.5 NFV-JO wird bei den D-, E-Junioren nicht angewendet.
3.
Kreispokalspiele
3.1. Alle Mannschaften von A- bis E-Junioren die am Punktspielbetrieb auf Kreisebene in
Wolfsburg teilnehmen, müssen an den ausgeschriebenen Kreispokalspielen ihrer
Altersklasse teilnehmen.
3.2. Für die Durchführung aller Kreispokalspiele gilt folgender Zusatz: Spieler, die
insgesamt fünfmal pro Saison bei Pflichtspielen auf Bezirksebene oder höher auf
dem Spielbericht stehen und eingesetzt wurden, sind für Kreispokalspiele ihrer
Altersklasse nicht spielberechtigt.
3.3. Bei Unbespielbarkeit des Platzes wechselt der Heimvorteil. Die Schiedsrichter-kosten
tragen Heim- und Gastverein zu gleichen Teilen.
3.4. Pokalspiele können nur aus verbandsseitigem Interesse vorverlegt werden.
3.5. Bei Unentschieden nach der regulären Spielzeit wird das Spiel durch Schüsse von
der Strafstoßmarke bis zur Entscheidung fortgesetzt. Die Anzahl der Schüsse richtet
sich nach den Sonderbestimmungen 1.1 / 1.2 im Anhang dieser Spielausschreibung
3.6. Für die Kreispokalendspiele gilt folgende Regelung: Der erstgenannte Verein ist
platzbauender Verein. Außerdem hat jede Mannschaft für ihr Spiel einen
wettkampffähigen Spielball zu stellen.
3.7. Grundsätzlich hat der klassenniedere Verein Heimrecht. Auf dieses kann mit
Einverständnis des Gegners verzichtet werden.
3.8. Die Schiedsrichterkosten aller Pokalendspiele trägt der NFV Kreis Wolfsburg.
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4.
Wartezeiten
Die Mannschaften sind verpflichtet, pünktlich zur angesetzten Zeit spielbereit zu sein. Bei
nicht rechtzeitigem Erscheinen einer Mannschaft haben Gegner und Schiedsrichter nach
§ 36.2 der NFV-SpO 45 Minuten zu warten. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist
nach Punkt 6.4 dieser Ausschreibung zu verfahren. Die Wartezeit für D- und E-Junioren
beträgt nur 30 Minuten.
5.
Spielkleidung
Auf Kreisebene wechselt bei farblich nicht zu unterscheidender Spielkleidung der in der
Spielansetzung zuerst genannte Verein die Spielkleidung.
6.
Schiedsrichter
6.1. Die Besetzung der Spiele mit Schiedsrichtern erfolgt durch den KSA.
6.2. Bei Punkt- u. Pokalspielen ohne angesetzten Schiedsrichter ab den E-Junioren stellt
der platzbauende Verein den Schiedsrichter.
6.3. Vom KJA angesetzte Turnierspiele der „Fair-Play-Ligen bei den G- u. F-Junioren
werden ohne Schiedsrichter durchgeführt. Anstelle der Schiedsrichter dürfen
Aufsichtspersonen nach den Sonderbestimmungen im Anhang 1.3.2 dieser
Spielausschreibung eingesetzt werden.
6.4. Erscheint bis 15 Min. vor einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, ist nach
§ 30 der NFV-SpO zu verfahren. Gespielt werden muss in jedem Fall!
6.5. Der KJA kann unanfechtbar einzelne Spiele, der sonst nicht mit Schiedsrichtern
besetzten Spiele, durch den KSA besetzen lassen oder umgekehrt.
6.6. Bei sehr kurzfristigen Spielverlegungen wird eventuell kein Schiedsrichter mehr neu
angesetzt.
7.
Spielausfälle
7.1. Spielausfälle/Spielabsagen sind sofort fernmündlich und per E-Mail dem zuständigen
Staffelleiter zu melden und unverzüglich im DFBnet einzugeben.
7.2. Bei Unbespielbarkeit eines Platzes ist unbedingt nach § 28 der NFV-SpO zu
verfahren. Ein Protokoll oder der Spielbericht sind vom platzbauenden Verein
innerhalb von 7 Tagen an den zuständigen Staffelleiter einzusenden.
7.3. Spiele dürfen erst ausfallen, wenn alle Plätze eines Vereins
Spielgemeinschaften alle Plätze des Spielortes, unbespielbar sind!
bzw.
bei
7.4. Durch höhere Gewalt begründete Spielausfälle, z.B. plötzlich auftretenden
gefährlichen Straßenverhältnissen oder ähnlich gelagerten Verhinderungen, gelten
folgende Bestimmungen:
Auf mündlichen Antrag eines Spielpartners kann der zuständige Staffelleiter (im
Verhinderungsfall der Jugendspielleiter oder der KJA Vorsitzende) eine kurzfristige
Spiel-/Turnierabsage telefonisch vornehmen. Ein entsprechender Antrag kann nur
vom Jugendleiter eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft (im Verhinderungsfall
vom Fußball-Abteilungsleiter) gestellt werden. Im Falle einer kurzfristigen Spielabsage aufgrund von höherer Gewalt, obliegt der Antrag stellenden Partei für den
Nachweis der Gründe eine erhöhte Beweispflicht innerhalb von 7 Tagen. Wird diese
Frist versäumt, erfolgt eine Bestrafung wegen Nichtantretens. Der Antrag stellende
Verein trägt alle im Zusammenhang mit der Spielverlegung entstehenden Kosten.
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7.5. Krankheitsbedingte Absagen stellen eine höhere Gewalt dar. Ab den E-Junioren und
höher gelten sie als begründet, wenn mehr als 1/3 der spielberechtigten Spieler aus
diesem Grund ausfallen. Der Spielausfall ist in geeigneter Weise, z.B. durch Vorlage
von Attesten, nachzuweisen. Maßgebend für die 1/3 Berechnung ist die vom Verein
im DFBnet angelegte Spielberechtigungsliste. Die Abläufe nach Punkt 7.4. dieser
Ausschreibung sind im Übrigen einzuhalten.
7.6. Um die vom Kreis angesetzten Turnierspiele bei den G- u. F-Junioren vor kurzfristigen Absagen aus Gründen zu geringer Spieleranzahl (auch krankheitsbedingt)
besonders zu schützen, gelten erweiterte Bestimmungen:
Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse sind verpflichtet, die
verfügbaren, vereinsangehörigen Spieler so einzuteilen, dass alle Mannschaften des
Vereins zu den angesetzten Turnierspielen antreten können. Einzubeziehen sind alle
Spieler derselben oder niedrigeren Altersklasse.
Erreicht eine Mannschaft zum Spiel-/Turnierantritt nicht die erforderliche
Sollmannschaftsstärke (F-Junioren 7 Spieler; G-Junioren 6 Spieler), darf die
Mannschaft in einvernehmlicher Abstimmung der verantwortlichen Vereinspersonen
durch Spieler der übrigen direkt am Turnier beteiligten Vereinsmannschaften
ausnahmsweise unterstützt werden.
Sollte eine Mannschaft zum Turnierstart trotz Einhaltung der genannten
Vorkehrungen die Sollmannschaftsstärke nicht erreichen, sind die Spielgegner dazu
verpflichtet, zur Begegnung mit dieser Mannschaft in gleicher Spieler-(unter-)zahl
anzutreten, z.B. Spiel 4 gegen 4.
8.
Spielberichte / Online-Spielbericht / Turnierspielbogen / Spielerpässe
8.1. Von den A- bis zu den E-Junioren wird der Online-Spielbericht nach § 12.1 der NFVSpO verpflichtend angewendet.
8.2. Nach Veröffentlichung und Freigabe der Spielpläne im DFBnet durch den KJA sind
die Vereine verpflichtet, im DFBnet-Modul des Onlinespielberichts, ihre Spielerberechtigungslisten anzulegen. Spätestens 4 Kalendertage vor dem ersten Pflichtspiel müssen diese vollständig einschließlich Namen der Trainer/Betreuer vorliegen.
Die Spielerberechtigungslisten sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
8.3. Für den Onlinespielbericht ist der Platzverein verantwortlich. Dieser muss binnen 3
Tagen nach dem Spiel im DFBnet-Modul des Onlinespielberichts ordnungsgemäß
ausgefüllt sein. Die Frist ist auch bei nicht angetretenen Spielen oder Spielen ohne
angesetzten Schiedsrichter einzuhalten. Sind keine Einwechselspieler im Onlinespielbericht aufgeführt oder besondere Vermerke zu den Einwechslungen
angegeben, werden alle Spieler als eingesetzt gewertet. Auf die Angaben zu den
Namen der Torschützen, zum Zeitpunkt erzielter Tore, sowie auf die Namen der
ausgewechselten Spieler darf verzichtet werden.
8.4. Für die F- u. G-Junioren wird ein vom Platzverein zu stellender kreiseigener
Turnierspielbogen verwendet. Es können alle Spieler eingetragen werden. Er ist von
allen Mannschaften gut lesbar und ordnungsgemäß auszufüllen. Bei Verletzungen ist
immer ein originaler NFV-Spielberichtsbogen zusätzlich auszufüllen.
8.5. Jugendliche mit Zweitspielrecht sind auf dem Spielbericht mit „Z“ zu kennzeichnen.
8.6. Für die ordnungsgemäße Einsendung des kreiseigenen Turnierspielbogens bzw.
Spielberichts binnen 5 Tagen nach dem Turnier an den zuständigen Staffelleiter, ist
der jeweilige Platzverein verantwortlich. Er ist unbedingt von den Trainern/ Betreuern
der betroffenen Mannschaften gut leserlich zu unterschreiben
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Die Nichteinhaltung von Bestimmungen der Punkte 8.1 ff bis 8.6 dieser
Ausschreibung wird nach § 24 b 13 bzw. 16 der NFV-JO geahndet.
8.7. Jeder Trainer und Betreuer hat das Recht, Einsicht in die Spielerpässe des Gegners
zu nehmen.
8.8. Eine Kopie fehlender oder beanstandeter Spielerpässe ist binnen 3 Tagen nach
dem Spiel an den zuständigen Staffelleiter zur Einsicht zu senden oder ihm
persönlich vorzulegen. Wird dieses versäumt, kann der Spieler bis zur Vorlage
vorgesperrt werden.
8.9. Der Schiedsrichter muss einen Vergleich zwischen allen Spielern und deren
Lichtbildern in den Spielerpässen vor dem Spiel durchführen.
9.
Spielpläne / Spielansetzungen / Spielverlegungen
9.1. Pflichtspiele können durch den KJA am Samstag, Sonntag und anderen
Wochentagen angesetzt werden. Bei den A-, B- und C-Junioren können auch in
den Oster- und Herbstferien Punkt- oder Pokalspiele angesetzt werden.
9.2. Am Samstag haben Juniorenspiele immer Vorrang vor Herrenspielen.
9.3. Der KJA kann in zwingenden Fällen (auch fernmündlich) Pflichtspiele bis 3 Tage vor
dem Spieltag im DFBnet ansetzen (vergl. § 27.5 der NFV-SpO).
9.4. Jeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne sofort nach Bekanntgabe im DFBnet
auf Spielüberschneidungen oder andere Fehler zu überprüfen. Diese sind dem
zuständigen Jugendspielleiter unverzüglich mitzuteilen.
9.5. Generell werden Spiele nur aus Verbandsinteresse verlegt.
9.6. Von den C- bis zu den E-Junioren sind Spielverlegungen ausschließlich über das
DFBnet-Modul online abzuwickeln.
9.7. Grundsätzlich werden Spielverlegungen nur dann vorgenommen, wenn spätestens
10 Tage vor dem Spieltag ein Antrag mit allen erforderlichen Angaben und
Zustimmung beider Vereine dem Staffelleiter vorliegt.
9.8. Anträge auf Verlegungen von Turnierspielen der F- u. G-Junioren werden grundsätzlich nur dann berücksichtigt, wenn spätestens 10 Tage vor dem Turnier-spieltag
ein Antrag über das DFBnet-Postfach mit allen erforderlichen Angaben dem
Staffelleiter vorliegt und der Antragssteller eine Bestätigung aller am Turnier
beteiligten Mannschaften beibringen kann.
9.9. Der neue Spiel-/Turniertermin ist möglichst als vorgezogener Termin einzurichten
und darf grundsätzlich nicht auf einem Nachhol- oder Pokalspieltermin des
Rahmenspielplans fallen. Bei kreisübergreifendem Spielbetrieb, z.B. D-JuniorenKreisoberliga, sind gegebenenfalls. die Ansetzungstermine der zutreffenden
Rahmenspielpläne zu beachten. Der Antragssteller hat die freie Verfügbarkeit eines
geeigneten Spielfeldes für das verlegte Spiel zu prüfen. Die Verwaltungskosten sind
vom Antragsteller zu tragen. Ein Antrag auf Spielverlegung kann nur von dafür
berechtigten Vereinsvertretern gestellt werden.
9.10. Anträge auf Verlegung von Endspielen sowie von Spielen der letzten beiden
Spieltage eines Spieljahres werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn
dadurch Auf- oder Abstieg bzw. Meisterschaftsentscheidungen betroffen sind.
9.11. Uhrzeitliche Verlegungen bis zu einer Stunde können vom Platzverein selbstständig
vorgenommen werden. Gegner, Staffelleiter, Schiedsrichteransetzer und
Schiedsrichter müssen spätestens 2 Tage vor dem Spiel vom Jugendleiter des
Heimvereins unterrichtet werden. Zeitliche Verlegungen über einer Stunde werden
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nach Punkt 9.7 abgewickelt, sind aber gebührenfrei. Dies gilt nicht für Pflichtspiele
der letzten beiden Spieltage.
9.12. Vereine, die ihre Punktspiele vorverlegen, bezahlen nur die Hälfte (10 €) der
anfallenden Verwaltungskosten (20 €). Eigenmächtiges Verlegen von Spielen (ohne
Zustimmung der spielleitenden Instanz) wird bestraft. Diese Spiele können
zusätzlich als verloren gewertet werden.
10. Spielgemeinschaften / Ehrungen / Anschriften
10.1. Die Beantragung von Jugendspielgemeinschaften (JSG) muss jedes Jahr neu
formlos bis zum 15.Juni des Jahres durch den federführenden Verein beantragt
werden. Sie gilt immer nur für ein Jahr. Eine JSG setzt sich aus maximal drei
aufgeführten Vereinen zusammen. Die Abwicklung und Abrechnung des
Spielbetriebes erfolgt über den federführenden Verein.
10.2. Bei Auflösung von Jugendspielgemeinschaften entscheidet der KJA über die
Eingliederung der betreffenden Vereine mit ihren Mannschaften in die Spielklasse
für die neue Saison.
10.3. Anträge, betreffs Ehrungen, müssen fristgerecht auf dem entsprechenden Formular
beim KJO eingereicht werden. Dort sind Name, Geburtsdatum, Verein sowie Art und
Dauer/Beginn der Tätigkeit des Betreffenden in der Jugendarbeit anzugeben.
10.4. Die Anschriften der im Jugendbereich zuständigen Leiter und Mannschaftsverantwortlichen (Trainer / Betreuer) sind im DFBnet Meldebogen einzutragen.
Mindestens anzugeben sind Name u. Vorname, die vollständige Adresse, eine
fernmündliche Rufnummer sowie eine E-Mail-Adresse. Die Angaben müssen stets
aktuell sein. Anschriftenänderungen im Jugendleiterbereich müssen dem KJO durch
eine offizielle Vereinsmitteilung unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Nachteile,
die sich aus verspäteter Meldung ergeben, gehen zu Lasten des säumigen Vereins.
11. Turniere / Freundschaftsspiele
11.1. Jugendturniere müssen beim Jugendspielleiter nach § 18 NFV-JO mit den
erforderlichen Angaben (Spielplan/Mannschaften) spätestens 7 Tage vorher auf
dem NFV Formblatt beantragt werden. Sie gelten als angemeldet und genehmigt,
wenn die max. Spielzeit lt. DFB JO eingehalten wird.
11.2. Freundschaftsspiele von Kreismannschaften sind spätestens 7 Tage vorher beim
Staffelleiter formlos mit den erforderlichen Angaben (Altersklasse, Mannschaften,
Spielstätte, Spieltermin und Anstoßzeit) anzumelden.
11.3. Für Freundschaftsspiele und Turniere ab den D-Junioren sind beim KSO immer
Schiedsrichter anzufordern. In den Altersklassen E-, F- und G-Junioren bei Bedarf.
Die Freundschaftsspiele gelten dann als angemeldet und genehmigt.
12. Flutlichtspiele
12.1. Flutlichtspiele sind zulässig. Spiele, die bei Tageslicht begonnen wurden und deren
vollständige Durchführung durch die hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist,
müssen unter Flutlicht auf demselben Platz zu Ende gespielt werden. Sie gelten
nicht als Flutlichtspiele. Über die Inbetriebnahme der Flutlichtanlage entscheidet der
Schiedsrichter.
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13. Strafen / Ausscheiden von Mannschaften
13.1. Verstöße gegen die Ordnungen des NFV und gegen diese Spielausschreibung
können vom KJO und den beauftragten Staffelleitern gem. § 40 der Verbandssatzung, nach § 24 der NFV-JO und Anhang 2 der NFV-SpO geahndet werden.
13.2. Für Anrufungen, Einsprüche und Proteste ist das Kreissportgericht Wolfsburg
zuständig.
13.3. Das Zurückziehen von Mannschaften muss beim Jugendspielleiter beantragt
werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Freigabe und Veröffentlichung der
Spielpläne durch den KJA im DFBnet.
Während der Vorrunde werden die Bestimmungen des § 34 der NFV-SpO nicht
angewendet. Stattdessen gelten folgende Bestimmungen:
Ein Zurückziehen von Mannschaften wird frühestens nach dem Ende der Vorrunde
wirksam. Das bedeutet für den Antrag stellenden Verein, dass die restlichen,
geplanten Spielansetzungen in der Vorrunde als „Nichtangetreten“ für die
Mannschaft gewertet werden. Ab Datum des Antragseingangs beim
Jugendspielleiter zahlen die Vereine für den Nichtantritt der restlichen ausfallenden
Spiele nur den halben im Strafenkatalog festgelegten Betrag, aber nicht mehr als
für höchstens drei Plichtspiele. Bei den G- u. F-Junioren werden die vom KJA
angesetzten Turnierteilnahmen als ein Pflichtspiel gewertet
Sofern sich die Voraussetzungen der Antrag stellenden Vereinsmannschaft für eine
Wiedereingliederung in den Spielbetrieb eignen, kann der Verein dieses beim
Jugendspielleiter bis spätestens 06.01.2017 formlos schriftlich beantragen. Der KJA
entscheidet unanfechtbar über die Wiedereingliederung der Mannschaft in den
Spielbetrieb. Sofern kein Wiedereingliederungsantrag vom Verein gestellt oder die
Eignung für eine Wiedereingliederung der Mannschaft vom KJA negativ bewertet
wird, wird der gestellte Rückzugsantrag des Vereins wirksam und die Mannschaft
aus dem Spielbetrieb entfernt. Dem Verein entstehen keine weiteren
Verwaltungsgebühren für den Rückzug.
Während der Rückrunde werden die Bestimmungen des § 34 der NFV-SpO
angewendet:
Eingereichte Rückzugsanträge werden sofort wirksam und die Mannschaft aus dem
Spielbetrieb entfernt. Der Antrag stellende Verein hat die Verwaltungskosten in
Höhe von 50 € nach § 24 c) (4) der NFV-JO zu tragen.
14. Kreismeisterschaft / Staffelsieger
14.1. Zur Bestimmung des Meisters und Staffelsiegers entscheidet in allen Kreisligen und
Kreisklassen bei Punktgleichheit zuerst der direkte Vergleich gegeneinander,
danach das Torverhältnis, danach die Anzahl der erzielten Tore.
Es werden keine Entscheidungsspiele mehr ausgetragen.
14.2. Die Erstplazierten der Kreisligen sind Kreismeister. Die Erstplazierten der
Kreisklassen sind Staffelsieger.
15. Mannschaftsmeldung / Staffeleinteilung / Spielmodus
15.1. Mannschaftsmeldungen erfolgen nur über das DFBnet. Mit Fristablauf des
Meldefensters sind die Mannschaftsmeldungen verbindlich! Nachmeldungen und
Ummeldungen nach Meldeschluss sind grundsätzlich nicht möglich.
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15.2. Der KJA nimmt auf Grundlage des DFBnet Meldebogens unter Berücksichtigung
sportlicher Belange die Einteilung/Neubildung von Spielstaffeln ab den E-Junioren
sowie von Turnierspielen der G- u. F-Junioren vor.
15.3. Bei den G-Junioren stellt der KJA rechtzeitig vor Beginn der Saison den Vereinen
eine Turnierbörse auf seiner Kreis-Homepage online zur Verfügung. In einem vom
KJA ausreichend bemessenen Zeitfenster von mindestens 3 Wochen werden die
Vereine aufgefordert, ihre im DFBnet angemeldeten Mannschaften zu den
angebotenen Turnierterminen einzuteilen. Der KJA behält sich vor, vom Verein nicht
eingeteilte Mannschaften vom Spielbetrieb der Saison nach § 34 (3) der NFV-SpO
auszuschließen und das Versäumnis nach § 24 b) (16) der NFV-JO zu ahnden.
15.4. Der Spielmodus wird in den Durchführungsbestimmungen für jedes Spieljahr
geregelt (siehe Anhang 2 „Durchführungsbestimmungen“).
15.5. Auf Beschluss des KJA kann ein gemeinsamer Spielbetrieb in den Altersklassen A
bis D-Junioren mit den NFV Kreisen Helmstedt, Gifhorn, Braunschweig und Peine
durchgeführt werden. In dieser Saison wird bei den A- u. B-Junioren kein
kreiseigener Spielbetrieb durchgeführt (siehe Punkt 18.2 dieser Ausschreibung).
15.6. Die Staffeleinteilungen und der Spielmodus werden vom KJA unanfechtbar
festgelegt.
16. Auf- und Abstiegsregelung
16.1. Die Kreismeister der A-, B- und C- Junioren steigen direkt in den Bezirk auf.
Verzichtet der Kreismeister auf den Aufstieg oder erfüllt er die Bedingungen des
Bezirks nicht, entscheidet der KJA unanfechtbar, ob und welche Mannschaft in den
Bezirk aufsteigt.
16.2. Die Absteiger aus dem Bezirk werden in die jeweiligen Kreisligen eingeordnet.
16.3. In den Durchführungsbestimmungen (siehe Anhang 2) werden die jeweils gültigen
Regelungen für die neue Saison und alle Altersklassen festgelegt.
16.4. In kreisübergreifenden Spielbetrieben mit den NFV Kreisen Gifhorn und Helmstedt
wird die Regelung der Aufstiegsrechte in den Bezirk, sowie die Anzahl der Absteiger
der betreffenden Altersklassen in den Kreis, durch eine zusätzliche
Jugendspielausschreibung z.B. Helmstedt/Gifhorn/Wolfsburg und die Bezirksausschreibung geregelt.
17. Altersklassen
17.1. Im Spieljahr 2016/2017 (01.07.16 bis 30.06.17) gelten nachstehende
Altersklasseneinteilungen:
A-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 1998 und 1999
B-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2000 und 2001
C-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2002 und 2003
D-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2004 und 2005
E-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2006 und 2007
F-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2008 und 2009
G-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2010 und jünger
Für den Einsatz von Juniorinnen in diesen Alterklassen ist Punkt 1.2 dieser
Spielausschreibung zu beachten.
Ein Juniorenspieler kann grundsätzlich in höheren Altersklassen eingesetzt werden.
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18. Sonderbestimmungen
18.1. Für den Spielbetrieb auf Kleinfeldern gelten Sonderbestimmungen. Für Juniorinnen
gilt Anhang 1 der NFV-SpO sowie diese Spielausschreibung.
18.2. Spielbetrieb mit den NFV Kreisen Gifhorn und Helmstedt (wenn durchgeführt):
Für die Durchführung der Spiele aller Altersklassen mit den Kreisen Gifhorn und
Helmstedt gilt die Spielausschreibung Jugend der leitenden Spielinstanz (Kreis).
Die vorhandenen Wolfsburger Mannschaften der A- u. B-Junioren können in den
Nachbarkreisen am Spielbetrieb teilnehmen, wenn der aufnehmende Kreis
zustimmt.
18.3. Spielbetrieb mit Gastvereinen fremder Kreise:
Vereine anderer Kreise können nach Vorlage einer Genehmigung ihres Kreises am
Spielbetrieb selbständig oder in Juniorenspielgemeinschaften teilnehmen. Mit der
Teilnahme am Spielbetrieb erkennen die Vereine diese geltenden Bestimmungen
an. Die Teilnahme an Kreispokalspielen ist möglich.
18.4. Der Hallenpunktspielbetrieb auf Kreisebene wird durch eine gesonderte Hallenausschreibung geregelt. Diese ist über www.nfv.de oder www.kreis-wolfsburg.nfv.de
Ausschreibung abrufbar.
18.5. Jede Art der Kommunikation zwischen den Vereinen, dem Kreis, dem Bezirk und
dem Verband, wird nur noch über das DFBnet-Postfach abgewickelt. Daher ist es
wichtig einmal pro Tag ins System zu gehen. Die Vereinsstammdaten (Funktionsträger, etc.) sind im DFBnet-Meldebogen von den Vereinen stets aktuell zu halten.
Unterlassungen gehen zu Lasten der Vereine und können bestraft werden.
19. Ergebnismeldung / Einsendung Turnierspielbogen / Presse / Homepage
19.1. Ab der E-Junioren ist der gastgebende Verein bei nicht angesetzten Schiedsrichtern verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich, spätestens eine Stunde nach
Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnetErgebnismodul zu melden. Nicht rechtzeitiges Melden wird bestraft. F- u. G-Junioren
Ergebnisse müssen dem Staffelleiter telefonisch / per Mail bis Sonntagabend
mitgeteilt werden.
19.2. Die Spielberichte der F- und G-Junioren müssen in der Saison 16/17 an folgende
Adressen geschickt werden:
F-Junioren (Turnierspielbetrieb, Freundschaftsspiele):
Angelina Pfeil, Grauhorststr. 27, 38440 Wolfsburg
Mobil: 0176/29362925, E-Mail: [email protected]
G-Junioren (Turnierspielbetrieb, Freundschaftsspiele):
Oliver Stützer, Im Sommerfeld 4, 38448 Wolfsburg
Mobil: 0172/4473450, E-Mail: [email protected]
Weitere zuständige Staffelleiter (über Online-Spielbericht):
E-Junioren (Punkt-, Pokal- u. Freundschaftsspiele):
Dirk Kinne, Frickengarten 1b, 38471 Rühen
Privat: 05367/323614, E-Mail: [email protected]
D-, C-Junioren (Punkt-, Pokal- u. Freundschaftsspiele),
A- u. B-Junioren (Freundschaftsspiele):
André Michel, Zu dem Balken 17a, 38448 Wolfsburg
Mobil: 0163/9198950, E-Mail: [email protected]
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Kreismädchenbeauftragte:
Anja Hoppe, Im Sommerfeld 6a, 38448 Wolfsburg
Privat: 05363/30009, E-Mail: [email protected]
19.3. Mail Adressen der Wolfsburger Zeitungen:
Wolfsburger Allgemeine Zeitung (WAZ)
E-Mail: [email protected]
Wolfsburger Nachrichten (WN)
E-Mail: [email protected]
19.4. Homepage Jugend: kreis-wolfsburg.nfv.de
Schlussbemerkung:
Telefongespräche mit der Spielinstanz (Staffelleiter und Spielleiter) sind grundsätzlich vor
20:00 Uhr zu führen.
Gegen diese Spielausschreibung ist Einspruch nur in schriftlicher Form bis 7 Tage nach
Veröffentlichung auf der Homepage des NFV beim Kreissportgericht Wolfsburg möglich.
gez. Martin Pfeil
KJO Wolfsburg
Grauhorststr. 27, 38440 Wolfsburg
Mobil: 0176/61296311, E-Mail: [email protected]
Stand: 29.07.16
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Anhang 1.1 Sonderbestimmungen A- bis C-Junioren
Altersklasse
Junioren
A
B
C
Jahr
1998/99
2000/01
2002/03
Minuten
2 x 45
2 x 40
2 x 35
Verwarnung „Gelbe Karte“
Anwendung
ja
ja
Ja
5 Minuten Zeitstrafe /
Platzverweis „Rote Karte“
Anwendung
ja
ja
ja
Jahrgang
Spieldauer je Begegnung
Pokal-/Entscheidungsspiele
(nur bei Unentschieden)
Anzahl
Strafstöße
5 (bzw. weitere von anderen Spielern
ausgeführte Strafstöße bis zur
Entscheidung)
Spielzeiten für vereinseigene Feld-/Hallenturniere:
Mindestspielzeit
Maximale Gesamtturnierzeit
Minuten je
Spiel
10
10
10
Minuten pro
Mannschaft
180
160
140
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Anhang 1.2
Sonderbestimmungen D9- bis G-Junioren
Altersklasse
Junioren
D
E
F
G
Jahr
2004/05
2006/07
2008/09
2010 u. jünger
Spieler Feldspieler+Torwart
Anzahl
8+1
6+1
6+1
5+1
Auswechselspieler
Anzahl
4
beliebig
beliebig
beliebig
Jahrgang
Auswechslungen
Anzahl/Ort
Anmeldung
Spieler können während einer Spielunterbrechung in Höhe der
Spielfeldmitte beliebig oft ein- u. ausgewechselt werden
beim Schiedsrichter
nein
nein
1 x 15 (5)
1 x 12 (5)
1 x 20 (bis 4)
1 x 16 (bis 4)
Spieldauer je Begegnung
(F-/G-Jun.: Anzahl Turnierteilnehmer)
Minuten
2 x 30
2 x 25
Zugelassener Spielfeldoberbau
(der Anstoßpunkt ist in Spielfeldmitte
zu markieren)
Eigenschaft
alle
zulässigen
nur Rasen/Kunstrasen
nur Rasen/Kunstrasen
nur Rasen/Kunstrasen
Spielfeldgröße
Meter (ca.)
70 x 50
55 x 35
40 x 35
35 x 32
Strafraumgröße
Meter (ca.)
29 x 12
15 x 9
15 x 9
15 x 7
Torgröße (Tore sind gegen Umfallen
durch Bodenverankerung oder
geeignete Maßnahmen zu sichern)
Meter
5x2
5x2
5x2
5x2
Strafstoß
(Entfernung von Mitte der Torlinie)
Meter
8
8
8
8
Eckstoßausführung
Ort
am Schnittpunkt v. Toraus- u. Seitenlinie (keine kurzen Ecken)
Eltern-/Fanzone lt.Anhang 1.3
(Entfernung vom Spielfeldrand)
Meter
Coachingzone lt. Anhang 1.3
Anwendung
empfohlen
Nr.
5
5
empfohlen
Pflicht
Pflicht
4 oder 5
4 oder 5
4 oder 5
3 oder 4
Gramm
350
290
290
290
Abseits-/Torwartrückpassregel
Anwendung
ja
nein
nein
nein
Torabstoß aus dem Strafraum
Ausführung
normal
Beliebig - darf aber nie über
die Mitte gehen
beliebig
Spiel über die Mittellinie
Ausführung
normal
nur Feldspieler außerhalb des
Strafraums dürfen den Ball
über die Mitte schießen
beliebig
Freistoß
Ausführung
normal
darf direkt
darf direkt
darf direkt
Regel
normal
wiederholen
mit Anleitung
nein
nein
Verwarnung „Gelbe Karte“
Anwendung
Ja
nein – aber verbale Ermahnung
5 Minuten Zeitstrafe /
Platzverweis „Rote Karte“
Anwendung
ja
nein – kann aber bei groben Unsportlichkeiten/Tätlichkeiten ausgesprochen werden
Spielball - Größe
Spielball - Gewicht
Falscher Einwurf
Pokal-/Entscheidungsspiele
(nur bei Unentschieden)
5 (empfohlen)
Anzahl
Strafstöße
3 (bzw. weitere von
anderen Spielern
ausgeführte Strafstöße bis
zur Entscheidung)
-
-
Spielzeiten für vereinseigene Feld-/Hallenturniere:
Mindestspielzeit
Minuten pro
Spiel
10
10
10
10
Maximale Gesamtturnierzeit
Minuten pro
Mannschaft
120
100
80
80
Die Nichtbeachtung der unterstrichenen Sonderbestimmungen der Anhänge 1.1 u. 1.2,
sowie die Nichtbeachtung aller nachfolgend genannten Grundsätze für Fair-Play-Ligen
des Anhangs 1.3, werden nach § 24 der NFV JO geahndet
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1.3 Kindgerechtes Fußballspiel für G- und F-Junioren
1.3.1 Auszug aus Anhang 1 der NFV-Jugendordnung
I. Spielbetrieb/Spielregeln
Bei Spielen der G- und F-Junioren/Juniorinnen sollen zur Ermöglichung eines
kindgerechten Fußballspiels nachfolgende Grundsätze der so genannten „Fair-PlayLiga“ beachtet werden:
a)
Die Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen. Die Spielerinnen und Spieler
treffen die Entscheidungen auf dem Platz selbst.
b)
Die Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen und halten sich zurück. Sie
unterstützen die Spielerinnen und Spieler unter Berücksichtigung ihrer
Vorbildfunktion aus einer gemeinsamen Coaching-Zone.
c)
Alle Zuschauer halten mindestens 5 Meter Abstand zum Kleinspielfeld ein, wobei
das Großfeld nicht betreten werden darf. Dies gilt insbesondere auch für
Familienmitglieder der Spielerinnen und Spieler.
1.3.2 Einsatz von Aufsichtspersonen
Abweichend von den Grundsätzen des Anhang 1 der NFV-Jugendordnung, ist die
Spielbegleitung durch eine neutrale Aufsichtsperson gestattet. Diese Aufsichtsperson
übernimmt anstelle der zuständigen Mannschaftstrainer/-betreuer die Rolle im Sinne
des Punktes 1.3.1, I.b).
Eine Aufsichtsperson erwirbt durch die Übernahme der Rolle keinen Schiedsrichterstatus im Sinne der NFV-Schiedsrichterordnung (NFV-SO). Die Einhaltung der NFVSO-Bestimmungen durch die Aufsichtsperson sind aber erwünscht. Die
Mannschaftstrainer/-betreuer akzeptieren bei Einsatz einer Aufsichtsperson, dass
gegen getroffene Entscheidungen der Aufsichtsperson, keine Rechtsansprüche geltend
gemacht werden können, z.B. gegen die Wertung eines Spiels nach § 16 der NFVRecht- u. Verfahrensordnung.
Auf die Aufsichtsperson haben sich die betroffenen Mannschaftstrainer/-betreuer
rechtzeitig vor Beginn des Spiels einvernehmlich zu einigen. Bei Turnierveranstaltungen
dürfen mehrere Aufsichtspersonen eingesetzt werden. Es darf aber immer nur eine
Aufsichtsperson ein Spiel begleiten.
Sofern die Mannschaftsbetreuer/Trainer keine Aufsichtsperson einsetzen wollen oder
sich auf keine einigen können, ist nach den Spielregeln des Anhang 1 I. (1) b) der NFVJO. zu handeln und das Spiel zur festgelegten Anstoßzeit pünktlich auszutragen.
1.3.3 Eltern-/Fan- u. Coaching Zone
Die Eltern und Zuschauer halten mindestens 5 Meter Abstand zum Kleinspielfeld an,
wobei das Großfeld nicht betreten werden darf. Sind Banden vorhanden, müssen alle
dahinter stehen.
Für die Mannschaftstrainer/-betreuer ist eine gemeinsame Coaching-Zone mit Hütchen
oder ähnlichen Markierungen an nur einer Seite des Spielfeldes auf Höhe der Mittellinie
festzulegen. Hier halten sich auch die Einwechselspieler auf.
Die Nichtbeachtung wird nach § 24 NFV-JO geahndet.
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Anhang 2 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb
Meister, Staffelsieger, Spielmodus, Auf– und Abstieg
Meister u. Staffelsieger
In den Altersklassen A- bis E-Junioren werden Meisterschaften ausgetragen. Meister und
Staffelsieger werden nach den Regeln des Punkt 14.1 u. 14.2 dieser Ausschreibung
bestimmt. Die Sieger werden vom KJA Wolfsburg angemessen geehrt. In einem kreisübergreifenden Spielbetrieb, z.B. WOB/HE, werden die nach Abschluss aller Spiele bestplatzierten Mannschaften der teilnehmenden Kreise zu Meistern bzw. Staffelsiegern ernannt.
Nehmen Kreismannschaften derselben Altersklasse am Spielbetrieb unterschiedlicher Kreise
teil, wird der Wolfsburger Kreismeister in einem vom KJA gesondert angesetzten
Entscheidungsspiel ermittelt. Der Stichtag für die Wertung wird den Vereinen spätestens zur
Rückserie Anfang KJ 2017 bekannt gegeben,
A- u. B-Junioren
Im Kreis Wolfsburg findet kein Spielbetrieb statt.
Angemeldete Kreismannschaften werden dem Vereinswunsch entsprechend an die
benachbarten Kreise Helmstedt oder Gifhorn zur Aufnahme in den dortigen Spielbetrieb und
unter Voraussetzung der Zustimmung des aufnehmenden Kreises weitergegeben. Es gelten
die festgelegten Bestimmungen der Kreisausschreibungen in denen die Mannschaften
spielen. Der Kreismeister ist berechtigt in den Bezirk aufzusteigen, wenn die
Voraussetzungen des Bezirkes erfüllt sind. Es gibt keine Absteiger.
C-Junioren kreisübergreifende Liga WOB/HE
Gespielt wird ein Play-Off System. In zwei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt.
Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und eine
1.Kreisklasse ein. Die beiden Meister ihrer Kreise sind berechtigt in den Bezirk aufzusteigen,
wenn die Voraussetzungen des Bezirkes erfüllt sind. Es gibt keine Absteiger.
D-Junioren kreisübergreifende Liga GF/BS/WOB/PE
Die Kreise GF, WOB, BS und PE spielen kreisübergreifend eine Hin- und Rückrunde.
Keine Auf- oder Absteiger. Mannschaftsstärke 9 Spieler. Für die Liga gelten die in der
Ausschreibung des Kreises GF festgelegten Bestimmungen.
D9-Junioren
Gespielt wird ein Play-Off System. In zwei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt.
Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und eine
1. Kreisklasse ein.
E-Junioren
Gespielt wird ein Play Off System. In drei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt.
Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und in zwei
Staffeln einer 1.Kreisklasse ein.
F- und G-Junioren
Nach einem vom KJA aufgestellten Turnierspielplan werden nur Freundschaftsspiele
gespielt. In den Turnieren wird jeweils einmal jeder gegen jeden gespielt.
Allgemein
Die Einteilung nimmt der KJA unanfechtbar vor.
Nur bei den C- bis G-Junioren sind Nachmeldungen zur Rückserie möglich.
Nachgemeldete Mannschaften können kein Meister/Staffelsieger werden.
Diese Durchführungsbestimmungen können zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes
ergänzt bzw. geändert werden.
Stand: 29.07.2016
Jugendspielleiter Andreas Herrmann
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Anhang 3 Kleinspielfelderskizzen
G – Junioren
Strafraum
15 x 7 m
Strafraum
15 x 7 m
Fan- und Coachingzone
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F–Junioren
Strafraum
15 x 9 m
Strafraum
15 x 9 m
Fan- und Coachingzone
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E–Junioren
Strafraum
15 x 9 m
Strafraum
15 x 9 m
Fan- und Coachingzone
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D9–Junioren
5m
5m
29 m
29 m
12 m
12 m
5m
5m
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Anhang 4
NFV Kreis Wolfsburg
Strafenkatalog Junioren
Gültig ab 01.07.2016
Geldstrafen gegen Vereine nach § 24 b) JO des NFV
Strafe
Verwk.
10.50.25.100.100.50.10,-
10.10.10.10.10.10,-
a.) wenn Spielausfall die Folge war (nicht befestigen der kleinen Tore)
25.-
10.-
b.) in allen anderen Fällen
10. Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung durch den Schiedsrichter oder
ein KJA - Mitglied
10.-
10.-
5.15.15.-
10.10.10.-
15.50.40,-
10.10.10.-
20.25.10.XXXXX
XXXXX
10.10.10.20.10.-
1. Fehlender oder nicht vollständger Nachweis der Spielerlaubnis / Spielerpass bei
Pflichtspielen und Freundschaftsspielen
2. Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis ( § 3+6 SpO )
3. Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung ( § 10 SpO )
4. Einsatz eines Spielers unter Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers
6. Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel der
oder Turnierspielbetrieb bei F + G-Junioren
A bis D-Junioren
E bis G-Junioren
bei Absage bis 48 Std. vor Spielbeginn beim Turnierveranstalter und Staffelleiter ( nur F+GJun.)
7. Nicht ordnungsgemäßer Platzbau
11. Verspätete oder Nichteinsendung der Spielberichte des Turnierspielbetriebs F + G-Junioren
12. Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen/Turnieren (A - D-Junioren)
13. Nicht ordnungsgemäß, rechtzeitig bearbeiteter Onlinespielbericht; nicht ordnungsgemäß
ausgefüllter / fehlerhafter Spielbericht
14. Veranstaltung nicht genehmigter Turniere
15. Spielverlegung ohne Genehmigung
16. Nichteinhaltung eines Termines oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung und
schuldhafte Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen des Kreises
17. Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrängen ( unentschuldigt )
18. Verspätete oder Nichtmeldung der Spielergebnisse online
19. Spielverlegung auf späteren Termin
20. Spielverlegung auf früheren Termin
21. Spielsperren und Feldverweise auf Dauer (rote Karte) Spielsperre gemäß § 24 a) JO
22. Ausscheiden einer Mannschaft aus dem Spielbetrieb
nach
JuSpO
XXXXX
20,50.-
bis 250.bis 50.bis 150.bis 150.bis 100.bis 150.bis 250.-
25.25.25.25.25.25.25.-
Strafen nach § 24 c) JO des NFV gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre
c 1 Verbandsschädigendes Verhalten
c 2 Unsportliches Verhalten
c 3 Beleidigung
c 4 Bedrohung
c 5 Auflehnung gegen die Anordnung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichterassistenten
c 6 Tätlichkeiten
c 7 Diskriminierendes Verhalten
C1 bis C7 Festlegung der Strafe nach Absprache im Jugendspielausschuss
Strafen nach § 24 a) JO des NFV gegen Spieler entsprechend der Jugendordnung
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