NFV Kreis Wolfsburg Spielausschreibung Jugend 2016/2017 Maßgebend für die Durchführung des Juniorenspielbetriebes im NFV Kreis Wolfsburg sind die Satzungen und Ordnungen des NFV, sowie die nachfolgend ergänzende Kreis-Jugendspielausschreibung. Die Bezeichnungen Spieler und Junioren gelten auch für Mädchen. 1. Spielberechtigung / Spieldauer 2. Auswechseln / Festspielen 3. Kreispokalspiele 4. Wartezeiten 5. Spielkleidung 6. Schiedsrichter 7. Spielausfälle 8. Spielberichte / Online-Spielbericht / Turnierspielbogen / Spielerpässe 9. Spielpläne / Spielansetzungen / Spielverlegungen 10. Spielgemeinschaften / Anschriften / Ehrungen 11. Turniere / Freundschaftsspiele 12. Flutlichtspiele 13. Strafen / Ausscheiden von Mannschaften 14. Kreismeister / Staffelsieger 15. Mannschaftsmeldung / Staffeleinteilung / Spielmodus 16. Auf- und Abstiegsregelung 17. Altersklassen 18. Sonderbestimmungen 19. Ergebnismeldungen / Einsendung Spielberichte Anhang 1.1 Sonderbestimmungen A- bis C-Junioren Anhang 1.2 Sonderbestimmungen D9- bis G-Junioren Anhang 1.3 Kindgerechtes Fußballspiel für G- und F-Junioren 1.3.1 Auszug aus Anhang 1 der NFV-Jugendordnung 1.3.2 Einsatz von Aufsichtspersonen Anhang 2 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb Anhang 3 Kleinspielfelderskizzen Anhang 4 Strafenkatalog Für die Spielausschreibung Jugend ist der Kreisjugendausschuss (KJA) verantwortlich. gez. Martin Pfeil Vorsitzender Kreisjugendausschuss Stand: 29.07.2016 Seite 1 von 19 1. Spielberechtigung / Spieldauer 1.1. Spielberechtigt sind nur die jugendlichen Vereinsmitglieder, die nach den Vorschriften des NFV eine gültige Spielerlaubnis für ihren Verein besitzen. 1.2. Bei den A- bis G-Junioren dürfen Mädchen und Jungen in einer Mannschaft spielen (§ 3.7 NFV-JO). Alle Mädchen dürfen in den Spielklassen A bis G ein Geburtsjahr älter sein, als die für die jeweilige Altersklasse zugelassenen Jungen. Reine Juniorinnen Mannschaften dürfen eine ganze Altersklasse tiefer spielen (B-bis EJuniorinnen), d.h. sie dürfen Jahrgänge der höheren Alterklasse sein. 1.3. Jeder Spieler kann ein Zweitspielrecht beantragen. 1.4. Die Spieldauer in den einzelnen Altersklassen richtet sich nach Sonderbestimmungen im Anhang 1.1. bzw. 1.2 dieser Spielausschreibung. 2. den Auswechseln / Festspielen 2.1. Die Anzahl der Auswechselspieler in den einzelnen Altersklassen richtet sich nach den Sonderbestimmungen im Anhang 1.1. bzw. 1.2. dieser Spielausschreibung. 2.2. D-, E- F- und G-Junioren spielen sich beim Einsatz in höheren Altersklassen nicht fest. Beim Einsatz innerhalb verschiedener Mannschaften einer Altersklasse gilt bei den E- u. höher die Festspielregelung nach § 10 der NFV-SpO. Bei den G- u. FJunioren darf ein Spieler am Turnierspieltag grundsätzlich nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. 2.3. Ein Spieler darf an einem Tag nur einmal spielen. Dies gilt auch für A- Junioren die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2.4. Die Festspielregelung § 5.5 NFV-JO wird bei den D-, E-Junioren nicht angewendet. 3. Kreispokalspiele 3.1. Alle Mannschaften von A- bis E-Junioren die am Punktspielbetrieb auf Kreisebene in Wolfsburg teilnehmen, müssen an den ausgeschriebenen Kreispokalspielen ihrer Altersklasse teilnehmen. 3.2. Für die Durchführung aller Kreispokalspiele gilt folgender Zusatz: Spieler, die insgesamt fünfmal pro Saison bei Pflichtspielen auf Bezirksebene oder höher auf dem Spielbericht stehen und eingesetzt wurden, sind für Kreispokalspiele ihrer Altersklasse nicht spielberechtigt. 3.3. Bei Unbespielbarkeit des Platzes wechselt der Heimvorteil. Die Schiedsrichter-kosten tragen Heim- und Gastverein zu gleichen Teilen. 3.4. Pokalspiele können nur aus verbandsseitigem Interesse vorverlegt werden. 3.5. Bei Unentschieden nach der regulären Spielzeit wird das Spiel durch Schüsse von der Strafstoßmarke bis zur Entscheidung fortgesetzt. Die Anzahl der Schüsse richtet sich nach den Sonderbestimmungen 1.1 / 1.2 im Anhang dieser Spielausschreibung 3.6. Für die Kreispokalendspiele gilt folgende Regelung: Der erstgenannte Verein ist platzbauender Verein. Außerdem hat jede Mannschaft für ihr Spiel einen wettkampffähigen Spielball zu stellen. 3.7. Grundsätzlich hat der klassenniedere Verein Heimrecht. Auf dieses kann mit Einverständnis des Gegners verzichtet werden. 3.8. Die Schiedsrichterkosten aller Pokalendspiele trägt der NFV Kreis Wolfsburg. Seite 2 von 19 4. Wartezeiten Die Mannschaften sind verpflichtet, pünktlich zur angesetzten Zeit spielbereit zu sein. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen einer Mannschaft haben Gegner und Schiedsrichter nach § 36.2 der NFV-SpO 45 Minuten zu warten. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist nach Punkt 6.4 dieser Ausschreibung zu verfahren. Die Wartezeit für D- und E-Junioren beträgt nur 30 Minuten. 5. Spielkleidung Auf Kreisebene wechselt bei farblich nicht zu unterscheidender Spielkleidung der in der Spielansetzung zuerst genannte Verein die Spielkleidung. 6. Schiedsrichter 6.1. Die Besetzung der Spiele mit Schiedsrichtern erfolgt durch den KSA. 6.2. Bei Punkt- u. Pokalspielen ohne angesetzten Schiedsrichter ab den E-Junioren stellt der platzbauende Verein den Schiedsrichter. 6.3. Vom KJA angesetzte Turnierspiele der „Fair-Play-Ligen bei den G- u. F-Junioren werden ohne Schiedsrichter durchgeführt. Anstelle der Schiedsrichter dürfen Aufsichtspersonen nach den Sonderbestimmungen im Anhang 1.3.2 dieser Spielausschreibung eingesetzt werden. 6.4. Erscheint bis 15 Min. vor einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, ist nach § 30 der NFV-SpO zu verfahren. Gespielt werden muss in jedem Fall! 6.5. Der KJA kann unanfechtbar einzelne Spiele, der sonst nicht mit Schiedsrichtern besetzten Spiele, durch den KSA besetzen lassen oder umgekehrt. 6.6. Bei sehr kurzfristigen Spielverlegungen wird eventuell kein Schiedsrichter mehr neu angesetzt. 7. Spielausfälle 7.1. Spielausfälle/Spielabsagen sind sofort fernmündlich und per E-Mail dem zuständigen Staffelleiter zu melden und unverzüglich im DFBnet einzugeben. 7.2. Bei Unbespielbarkeit eines Platzes ist unbedingt nach § 28 der NFV-SpO zu verfahren. Ein Protokoll oder der Spielbericht sind vom platzbauenden Verein innerhalb von 7 Tagen an den zuständigen Staffelleiter einzusenden. 7.3. Spiele dürfen erst ausfallen, wenn alle Plätze eines Vereins Spielgemeinschaften alle Plätze des Spielortes, unbespielbar sind! bzw. bei 7.4. Durch höhere Gewalt begründete Spielausfälle, z.B. plötzlich auftretenden gefährlichen Straßenverhältnissen oder ähnlich gelagerten Verhinderungen, gelten folgende Bestimmungen: Auf mündlichen Antrag eines Spielpartners kann der zuständige Staffelleiter (im Verhinderungsfall der Jugendspielleiter oder der KJA Vorsitzende) eine kurzfristige Spiel-/Turnierabsage telefonisch vornehmen. Ein entsprechender Antrag kann nur vom Jugendleiter eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft (im Verhinderungsfall vom Fußball-Abteilungsleiter) gestellt werden. Im Falle einer kurzfristigen Spielabsage aufgrund von höherer Gewalt, obliegt der Antrag stellenden Partei für den Nachweis der Gründe eine erhöhte Beweispflicht innerhalb von 7 Tagen. Wird diese Frist versäumt, erfolgt eine Bestrafung wegen Nichtantretens. Der Antrag stellende Verein trägt alle im Zusammenhang mit der Spielverlegung entstehenden Kosten. Seite 3 von 19 7.5. Krankheitsbedingte Absagen stellen eine höhere Gewalt dar. Ab den E-Junioren und höher gelten sie als begründet, wenn mehr als 1/3 der spielberechtigten Spieler aus diesem Grund ausfallen. Der Spielausfall ist in geeigneter Weise, z.B. durch Vorlage von Attesten, nachzuweisen. Maßgebend für die 1/3 Berechnung ist die vom Verein im DFBnet angelegte Spielberechtigungsliste. Die Abläufe nach Punkt 7.4. dieser Ausschreibung sind im Übrigen einzuhalten. 7.6. Um die vom Kreis angesetzten Turnierspiele bei den G- u. F-Junioren vor kurzfristigen Absagen aus Gründen zu geringer Spieleranzahl (auch krankheitsbedingt) besonders zu schützen, gelten erweiterte Bestimmungen: Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse sind verpflichtet, die verfügbaren, vereinsangehörigen Spieler so einzuteilen, dass alle Mannschaften des Vereins zu den angesetzten Turnierspielen antreten können. Einzubeziehen sind alle Spieler derselben oder niedrigeren Altersklasse. Erreicht eine Mannschaft zum Spiel-/Turnierantritt nicht die erforderliche Sollmannschaftsstärke (F-Junioren 7 Spieler; G-Junioren 6 Spieler), darf die Mannschaft in einvernehmlicher Abstimmung der verantwortlichen Vereinspersonen durch Spieler der übrigen direkt am Turnier beteiligten Vereinsmannschaften ausnahmsweise unterstützt werden. Sollte eine Mannschaft zum Turnierstart trotz Einhaltung der genannten Vorkehrungen die Sollmannschaftsstärke nicht erreichen, sind die Spielgegner dazu verpflichtet, zur Begegnung mit dieser Mannschaft in gleicher Spieler-(unter-)zahl anzutreten, z.B. Spiel 4 gegen 4. 8. Spielberichte / Online-Spielbericht / Turnierspielbogen / Spielerpässe 8.1. Von den A- bis zu den E-Junioren wird der Online-Spielbericht nach § 12.1 der NFVSpO verpflichtend angewendet. 8.2. Nach Veröffentlichung und Freigabe der Spielpläne im DFBnet durch den KJA sind die Vereine verpflichtet, im DFBnet-Modul des Onlinespielberichts, ihre Spielerberechtigungslisten anzulegen. Spätestens 4 Kalendertage vor dem ersten Pflichtspiel müssen diese vollständig einschließlich Namen der Trainer/Betreuer vorliegen. Die Spielerberechtigungslisten sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. 8.3. Für den Onlinespielbericht ist der Platzverein verantwortlich. Dieser muss binnen 3 Tagen nach dem Spiel im DFBnet-Modul des Onlinespielberichts ordnungsgemäß ausgefüllt sein. Die Frist ist auch bei nicht angetretenen Spielen oder Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter einzuhalten. Sind keine Einwechselspieler im Onlinespielbericht aufgeführt oder besondere Vermerke zu den Einwechslungen angegeben, werden alle Spieler als eingesetzt gewertet. Auf die Angaben zu den Namen der Torschützen, zum Zeitpunkt erzielter Tore, sowie auf die Namen der ausgewechselten Spieler darf verzichtet werden. 8.4. Für die F- u. G-Junioren wird ein vom Platzverein zu stellender kreiseigener Turnierspielbogen verwendet. Es können alle Spieler eingetragen werden. Er ist von allen Mannschaften gut lesbar und ordnungsgemäß auszufüllen. Bei Verletzungen ist immer ein originaler NFV-Spielberichtsbogen zusätzlich auszufüllen. 8.5. Jugendliche mit Zweitspielrecht sind auf dem Spielbericht mit „Z“ zu kennzeichnen. 8.6. Für die ordnungsgemäße Einsendung des kreiseigenen Turnierspielbogens bzw. Spielberichts binnen 5 Tagen nach dem Turnier an den zuständigen Staffelleiter, ist der jeweilige Platzverein verantwortlich. Er ist unbedingt von den Trainern/ Betreuern der betroffenen Mannschaften gut leserlich zu unterschreiben Seite 4 von 19 Die Nichteinhaltung von Bestimmungen der Punkte 8.1 ff bis 8.6 dieser Ausschreibung wird nach § 24 b 13 bzw. 16 der NFV-JO geahndet. 8.7. Jeder Trainer und Betreuer hat das Recht, Einsicht in die Spielerpässe des Gegners zu nehmen. 8.8. Eine Kopie fehlender oder beanstandeter Spielerpässe ist binnen 3 Tagen nach dem Spiel an den zuständigen Staffelleiter zur Einsicht zu senden oder ihm persönlich vorzulegen. Wird dieses versäumt, kann der Spieler bis zur Vorlage vorgesperrt werden. 8.9. Der Schiedsrichter muss einen Vergleich zwischen allen Spielern und deren Lichtbildern in den Spielerpässen vor dem Spiel durchführen. 9. Spielpläne / Spielansetzungen / Spielverlegungen 9.1. Pflichtspiele können durch den KJA am Samstag, Sonntag und anderen Wochentagen angesetzt werden. Bei den A-, B- und C-Junioren können auch in den Oster- und Herbstferien Punkt- oder Pokalspiele angesetzt werden. 9.2. Am Samstag haben Juniorenspiele immer Vorrang vor Herrenspielen. 9.3. Der KJA kann in zwingenden Fällen (auch fernmündlich) Pflichtspiele bis 3 Tage vor dem Spieltag im DFBnet ansetzen (vergl. § 27.5 der NFV-SpO). 9.4. Jeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne sofort nach Bekanntgabe im DFBnet auf Spielüberschneidungen oder andere Fehler zu überprüfen. Diese sind dem zuständigen Jugendspielleiter unverzüglich mitzuteilen. 9.5. Generell werden Spiele nur aus Verbandsinteresse verlegt. 9.6. Von den C- bis zu den E-Junioren sind Spielverlegungen ausschließlich über das DFBnet-Modul online abzuwickeln. 9.7. Grundsätzlich werden Spielverlegungen nur dann vorgenommen, wenn spätestens 10 Tage vor dem Spieltag ein Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Zustimmung beider Vereine dem Staffelleiter vorliegt. 9.8. Anträge auf Verlegungen von Turnierspielen der F- u. G-Junioren werden grundsätzlich nur dann berücksichtigt, wenn spätestens 10 Tage vor dem Turnier-spieltag ein Antrag über das DFBnet-Postfach mit allen erforderlichen Angaben dem Staffelleiter vorliegt und der Antragssteller eine Bestätigung aller am Turnier beteiligten Mannschaften beibringen kann. 9.9. Der neue Spiel-/Turniertermin ist möglichst als vorgezogener Termin einzurichten und darf grundsätzlich nicht auf einem Nachhol- oder Pokalspieltermin des Rahmenspielplans fallen. Bei kreisübergreifendem Spielbetrieb, z.B. D-JuniorenKreisoberliga, sind gegebenenfalls. die Ansetzungstermine der zutreffenden Rahmenspielpläne zu beachten. Der Antragssteller hat die freie Verfügbarkeit eines geeigneten Spielfeldes für das verlegte Spiel zu prüfen. Die Verwaltungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Antrag auf Spielverlegung kann nur von dafür berechtigten Vereinsvertretern gestellt werden. 9.10. Anträge auf Verlegung von Endspielen sowie von Spielen der letzten beiden Spieltage eines Spieljahres werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn dadurch Auf- oder Abstieg bzw. Meisterschaftsentscheidungen betroffen sind. 9.11. Uhrzeitliche Verlegungen bis zu einer Stunde können vom Platzverein selbstständig vorgenommen werden. Gegner, Staffelleiter, Schiedsrichteransetzer und Schiedsrichter müssen spätestens 2 Tage vor dem Spiel vom Jugendleiter des Heimvereins unterrichtet werden. Zeitliche Verlegungen über einer Stunde werden Seite 5 von 19 nach Punkt 9.7 abgewickelt, sind aber gebührenfrei. Dies gilt nicht für Pflichtspiele der letzten beiden Spieltage. 9.12. Vereine, die ihre Punktspiele vorverlegen, bezahlen nur die Hälfte (10 €) der anfallenden Verwaltungskosten (20 €). Eigenmächtiges Verlegen von Spielen (ohne Zustimmung der spielleitenden Instanz) wird bestraft. Diese Spiele können zusätzlich als verloren gewertet werden. 10. Spielgemeinschaften / Ehrungen / Anschriften 10.1. Die Beantragung von Jugendspielgemeinschaften (JSG) muss jedes Jahr neu formlos bis zum 15.Juni des Jahres durch den federführenden Verein beantragt werden. Sie gilt immer nur für ein Jahr. Eine JSG setzt sich aus maximal drei aufgeführten Vereinen zusammen. Die Abwicklung und Abrechnung des Spielbetriebes erfolgt über den federführenden Verein. 10.2. Bei Auflösung von Jugendspielgemeinschaften entscheidet der KJA über die Eingliederung der betreffenden Vereine mit ihren Mannschaften in die Spielklasse für die neue Saison. 10.3. Anträge, betreffs Ehrungen, müssen fristgerecht auf dem entsprechenden Formular beim KJO eingereicht werden. Dort sind Name, Geburtsdatum, Verein sowie Art und Dauer/Beginn der Tätigkeit des Betreffenden in der Jugendarbeit anzugeben. 10.4. Die Anschriften der im Jugendbereich zuständigen Leiter und Mannschaftsverantwortlichen (Trainer / Betreuer) sind im DFBnet Meldebogen einzutragen. Mindestens anzugeben sind Name u. Vorname, die vollständige Adresse, eine fernmündliche Rufnummer sowie eine E-Mail-Adresse. Die Angaben müssen stets aktuell sein. Anschriftenänderungen im Jugendleiterbereich müssen dem KJO durch eine offizielle Vereinsmitteilung unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Nachteile, die sich aus verspäteter Meldung ergeben, gehen zu Lasten des säumigen Vereins. 11. Turniere / Freundschaftsspiele 11.1. Jugendturniere müssen beim Jugendspielleiter nach § 18 NFV-JO mit den erforderlichen Angaben (Spielplan/Mannschaften) spätestens 7 Tage vorher auf dem NFV Formblatt beantragt werden. Sie gelten als angemeldet und genehmigt, wenn die max. Spielzeit lt. DFB JO eingehalten wird. 11.2. Freundschaftsspiele von Kreismannschaften sind spätestens 7 Tage vorher beim Staffelleiter formlos mit den erforderlichen Angaben (Altersklasse, Mannschaften, Spielstätte, Spieltermin und Anstoßzeit) anzumelden. 11.3. Für Freundschaftsspiele und Turniere ab den D-Junioren sind beim KSO immer Schiedsrichter anzufordern. In den Altersklassen E-, F- und G-Junioren bei Bedarf. Die Freundschaftsspiele gelten dann als angemeldet und genehmigt. 12. Flutlichtspiele 12.1. Flutlichtspiele sind zulässig. Spiele, die bei Tageslicht begonnen wurden und deren vollständige Durchführung durch die hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist, müssen unter Flutlicht auf demselben Platz zu Ende gespielt werden. Sie gelten nicht als Flutlichtspiele. Über die Inbetriebnahme der Flutlichtanlage entscheidet der Schiedsrichter. Seite 6 von 19 13. Strafen / Ausscheiden von Mannschaften 13.1. Verstöße gegen die Ordnungen des NFV und gegen diese Spielausschreibung können vom KJO und den beauftragten Staffelleitern gem. § 40 der Verbandssatzung, nach § 24 der NFV-JO und Anhang 2 der NFV-SpO geahndet werden. 13.2. Für Anrufungen, Einsprüche und Proteste ist das Kreissportgericht Wolfsburg zuständig. 13.3. Das Zurückziehen von Mannschaften muss beim Jugendspielleiter beantragt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Freigabe und Veröffentlichung der Spielpläne durch den KJA im DFBnet. Während der Vorrunde werden die Bestimmungen des § 34 der NFV-SpO nicht angewendet. Stattdessen gelten folgende Bestimmungen: Ein Zurückziehen von Mannschaften wird frühestens nach dem Ende der Vorrunde wirksam. Das bedeutet für den Antrag stellenden Verein, dass die restlichen, geplanten Spielansetzungen in der Vorrunde als „Nichtangetreten“ für die Mannschaft gewertet werden. Ab Datum des Antragseingangs beim Jugendspielleiter zahlen die Vereine für den Nichtantritt der restlichen ausfallenden Spiele nur den halben im Strafenkatalog festgelegten Betrag, aber nicht mehr als für höchstens drei Plichtspiele. Bei den G- u. F-Junioren werden die vom KJA angesetzten Turnierteilnahmen als ein Pflichtspiel gewertet Sofern sich die Voraussetzungen der Antrag stellenden Vereinsmannschaft für eine Wiedereingliederung in den Spielbetrieb eignen, kann der Verein dieses beim Jugendspielleiter bis spätestens 06.01.2017 formlos schriftlich beantragen. Der KJA entscheidet unanfechtbar über die Wiedereingliederung der Mannschaft in den Spielbetrieb. Sofern kein Wiedereingliederungsantrag vom Verein gestellt oder die Eignung für eine Wiedereingliederung der Mannschaft vom KJA negativ bewertet wird, wird der gestellte Rückzugsantrag des Vereins wirksam und die Mannschaft aus dem Spielbetrieb entfernt. Dem Verein entstehen keine weiteren Verwaltungsgebühren für den Rückzug. Während der Rückrunde werden die Bestimmungen des § 34 der NFV-SpO angewendet: Eingereichte Rückzugsanträge werden sofort wirksam und die Mannschaft aus dem Spielbetrieb entfernt. Der Antrag stellende Verein hat die Verwaltungskosten in Höhe von 50 € nach § 24 c) (4) der NFV-JO zu tragen. 14. Kreismeisterschaft / Staffelsieger 14.1. Zur Bestimmung des Meisters und Staffelsiegers entscheidet in allen Kreisligen und Kreisklassen bei Punktgleichheit zuerst der direkte Vergleich gegeneinander, danach das Torverhältnis, danach die Anzahl der erzielten Tore. Es werden keine Entscheidungsspiele mehr ausgetragen. 14.2. Die Erstplazierten der Kreisligen sind Kreismeister. Die Erstplazierten der Kreisklassen sind Staffelsieger. 15. Mannschaftsmeldung / Staffeleinteilung / Spielmodus 15.1. Mannschaftsmeldungen erfolgen nur über das DFBnet. Mit Fristablauf des Meldefensters sind die Mannschaftsmeldungen verbindlich! Nachmeldungen und Ummeldungen nach Meldeschluss sind grundsätzlich nicht möglich. Seite 7 von 19 15.2. Der KJA nimmt auf Grundlage des DFBnet Meldebogens unter Berücksichtigung sportlicher Belange die Einteilung/Neubildung von Spielstaffeln ab den E-Junioren sowie von Turnierspielen der G- u. F-Junioren vor. 15.3. Bei den G-Junioren stellt der KJA rechtzeitig vor Beginn der Saison den Vereinen eine Turnierbörse auf seiner Kreis-Homepage online zur Verfügung. In einem vom KJA ausreichend bemessenen Zeitfenster von mindestens 3 Wochen werden die Vereine aufgefordert, ihre im DFBnet angemeldeten Mannschaften zu den angebotenen Turnierterminen einzuteilen. Der KJA behält sich vor, vom Verein nicht eingeteilte Mannschaften vom Spielbetrieb der Saison nach § 34 (3) der NFV-SpO auszuschließen und das Versäumnis nach § 24 b) (16) der NFV-JO zu ahnden. 15.4. Der Spielmodus wird in den Durchführungsbestimmungen für jedes Spieljahr geregelt (siehe Anhang 2 „Durchführungsbestimmungen“). 15.5. Auf Beschluss des KJA kann ein gemeinsamer Spielbetrieb in den Altersklassen A bis D-Junioren mit den NFV Kreisen Helmstedt, Gifhorn, Braunschweig und Peine durchgeführt werden. In dieser Saison wird bei den A- u. B-Junioren kein kreiseigener Spielbetrieb durchgeführt (siehe Punkt 18.2 dieser Ausschreibung). 15.6. Die Staffeleinteilungen und der Spielmodus werden vom KJA unanfechtbar festgelegt. 16. Auf- und Abstiegsregelung 16.1. Die Kreismeister der A-, B- und C- Junioren steigen direkt in den Bezirk auf. Verzichtet der Kreismeister auf den Aufstieg oder erfüllt er die Bedingungen des Bezirks nicht, entscheidet der KJA unanfechtbar, ob und welche Mannschaft in den Bezirk aufsteigt. 16.2. Die Absteiger aus dem Bezirk werden in die jeweiligen Kreisligen eingeordnet. 16.3. In den Durchführungsbestimmungen (siehe Anhang 2) werden die jeweils gültigen Regelungen für die neue Saison und alle Altersklassen festgelegt. 16.4. In kreisübergreifenden Spielbetrieben mit den NFV Kreisen Gifhorn und Helmstedt wird die Regelung der Aufstiegsrechte in den Bezirk, sowie die Anzahl der Absteiger der betreffenden Altersklassen in den Kreis, durch eine zusätzliche Jugendspielausschreibung z.B. Helmstedt/Gifhorn/Wolfsburg und die Bezirksausschreibung geregelt. 17. Altersklassen 17.1. Im Spieljahr 2016/2017 (01.07.16 bis 30.06.17) gelten nachstehende Altersklasseneinteilungen: A-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 1998 und 1999 B-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2000 und 2001 C-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2002 und 2003 D-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2004 und 2005 E-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2006 und 2007 F-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2008 und 2009 G-Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2010 und jünger Für den Einsatz von Juniorinnen in diesen Alterklassen ist Punkt 1.2 dieser Spielausschreibung zu beachten. Ein Juniorenspieler kann grundsätzlich in höheren Altersklassen eingesetzt werden. Seite 8 von 19 18. Sonderbestimmungen 18.1. Für den Spielbetrieb auf Kleinfeldern gelten Sonderbestimmungen. Für Juniorinnen gilt Anhang 1 der NFV-SpO sowie diese Spielausschreibung. 18.2. Spielbetrieb mit den NFV Kreisen Gifhorn und Helmstedt (wenn durchgeführt): Für die Durchführung der Spiele aller Altersklassen mit den Kreisen Gifhorn und Helmstedt gilt die Spielausschreibung Jugend der leitenden Spielinstanz (Kreis). Die vorhandenen Wolfsburger Mannschaften der A- u. B-Junioren können in den Nachbarkreisen am Spielbetrieb teilnehmen, wenn der aufnehmende Kreis zustimmt. 18.3. Spielbetrieb mit Gastvereinen fremder Kreise: Vereine anderer Kreise können nach Vorlage einer Genehmigung ihres Kreises am Spielbetrieb selbständig oder in Juniorenspielgemeinschaften teilnehmen. Mit der Teilnahme am Spielbetrieb erkennen die Vereine diese geltenden Bestimmungen an. Die Teilnahme an Kreispokalspielen ist möglich. 18.4. Der Hallenpunktspielbetrieb auf Kreisebene wird durch eine gesonderte Hallenausschreibung geregelt. Diese ist über www.nfv.de oder www.kreis-wolfsburg.nfv.de Ausschreibung abrufbar. 18.5. Jede Art der Kommunikation zwischen den Vereinen, dem Kreis, dem Bezirk und dem Verband, wird nur noch über das DFBnet-Postfach abgewickelt. Daher ist es wichtig einmal pro Tag ins System zu gehen. Die Vereinsstammdaten (Funktionsträger, etc.) sind im DFBnet-Meldebogen von den Vereinen stets aktuell zu halten. Unterlassungen gehen zu Lasten der Vereine und können bestraft werden. 19. Ergebnismeldung / Einsendung Turnierspielbogen / Presse / Homepage 19.1. Ab der E-Junioren ist der gastgebende Verein bei nicht angesetzten Schiedsrichtern verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnetErgebnismodul zu melden. Nicht rechtzeitiges Melden wird bestraft. F- u. G-Junioren Ergebnisse müssen dem Staffelleiter telefonisch / per Mail bis Sonntagabend mitgeteilt werden. 19.2. Die Spielberichte der F- und G-Junioren müssen in der Saison 16/17 an folgende Adressen geschickt werden: F-Junioren (Turnierspielbetrieb, Freundschaftsspiele): Angelina Pfeil, Grauhorststr. 27, 38440 Wolfsburg Mobil: 0176/29362925, E-Mail: [email protected] G-Junioren (Turnierspielbetrieb, Freundschaftsspiele): Oliver Stützer, Im Sommerfeld 4, 38448 Wolfsburg Mobil: 0172/4473450, E-Mail: [email protected] Weitere zuständige Staffelleiter (über Online-Spielbericht): E-Junioren (Punkt-, Pokal- u. Freundschaftsspiele): Dirk Kinne, Frickengarten 1b, 38471 Rühen Privat: 05367/323614, E-Mail: [email protected] D-, C-Junioren (Punkt-, Pokal- u. Freundschaftsspiele), A- u. B-Junioren (Freundschaftsspiele): André Michel, Zu dem Balken 17a, 38448 Wolfsburg Mobil: 0163/9198950, E-Mail: [email protected] Seite 9 von 19 Kreismädchenbeauftragte: Anja Hoppe, Im Sommerfeld 6a, 38448 Wolfsburg Privat: 05363/30009, E-Mail: [email protected] 19.3. Mail Adressen der Wolfsburger Zeitungen: Wolfsburger Allgemeine Zeitung (WAZ) E-Mail: [email protected] Wolfsburger Nachrichten (WN) E-Mail: [email protected] 19.4. Homepage Jugend: kreis-wolfsburg.nfv.de Schlussbemerkung: Telefongespräche mit der Spielinstanz (Staffelleiter und Spielleiter) sind grundsätzlich vor 20:00 Uhr zu führen. Gegen diese Spielausschreibung ist Einspruch nur in schriftlicher Form bis 7 Tage nach Veröffentlichung auf der Homepage des NFV beim Kreissportgericht Wolfsburg möglich. gez. Martin Pfeil KJO Wolfsburg Grauhorststr. 27, 38440 Wolfsburg Mobil: 0176/61296311, E-Mail: [email protected] Stand: 29.07.16 Seite 10 von 19 Anhang 1.1 Sonderbestimmungen A- bis C-Junioren Altersklasse Junioren A B C Jahr 1998/99 2000/01 2002/03 Minuten 2 x 45 2 x 40 2 x 35 Verwarnung „Gelbe Karte“ Anwendung ja ja Ja 5 Minuten Zeitstrafe / Platzverweis „Rote Karte“ Anwendung ja ja ja Jahrgang Spieldauer je Begegnung Pokal-/Entscheidungsspiele (nur bei Unentschieden) Anzahl Strafstöße 5 (bzw. weitere von anderen Spielern ausgeführte Strafstöße bis zur Entscheidung) Spielzeiten für vereinseigene Feld-/Hallenturniere: Mindestspielzeit Maximale Gesamtturnierzeit Minuten je Spiel 10 10 10 Minuten pro Mannschaft 180 160 140 Seite 11 von 19 Anhang 1.2 Sonderbestimmungen D9- bis G-Junioren Altersklasse Junioren D E F G Jahr 2004/05 2006/07 2008/09 2010 u. jünger Spieler Feldspieler+Torwart Anzahl 8+1 6+1 6+1 5+1 Auswechselspieler Anzahl 4 beliebig beliebig beliebig Jahrgang Auswechslungen Anzahl/Ort Anmeldung Spieler können während einer Spielunterbrechung in Höhe der Spielfeldmitte beliebig oft ein- u. ausgewechselt werden beim Schiedsrichter nein nein 1 x 15 (5) 1 x 12 (5) 1 x 20 (bis 4) 1 x 16 (bis 4) Spieldauer je Begegnung (F-/G-Jun.: Anzahl Turnierteilnehmer) Minuten 2 x 30 2 x 25 Zugelassener Spielfeldoberbau (der Anstoßpunkt ist in Spielfeldmitte zu markieren) Eigenschaft alle zulässigen nur Rasen/Kunstrasen nur Rasen/Kunstrasen nur Rasen/Kunstrasen Spielfeldgröße Meter (ca.) 70 x 50 55 x 35 40 x 35 35 x 32 Strafraumgröße Meter (ca.) 29 x 12 15 x 9 15 x 9 15 x 7 Torgröße (Tore sind gegen Umfallen durch Bodenverankerung oder geeignete Maßnahmen zu sichern) Meter 5x2 5x2 5x2 5x2 Strafstoß (Entfernung von Mitte der Torlinie) Meter 8 8 8 8 Eckstoßausführung Ort am Schnittpunkt v. Toraus- u. Seitenlinie (keine kurzen Ecken) Eltern-/Fanzone lt.Anhang 1.3 (Entfernung vom Spielfeldrand) Meter Coachingzone lt. Anhang 1.3 Anwendung empfohlen Nr. 5 5 empfohlen Pflicht Pflicht 4 oder 5 4 oder 5 4 oder 5 3 oder 4 Gramm 350 290 290 290 Abseits-/Torwartrückpassregel Anwendung ja nein nein nein Torabstoß aus dem Strafraum Ausführung normal Beliebig - darf aber nie über die Mitte gehen beliebig Spiel über die Mittellinie Ausführung normal nur Feldspieler außerhalb des Strafraums dürfen den Ball über die Mitte schießen beliebig Freistoß Ausführung normal darf direkt darf direkt darf direkt Regel normal wiederholen mit Anleitung nein nein Verwarnung „Gelbe Karte“ Anwendung Ja nein – aber verbale Ermahnung 5 Minuten Zeitstrafe / Platzverweis „Rote Karte“ Anwendung ja nein – kann aber bei groben Unsportlichkeiten/Tätlichkeiten ausgesprochen werden Spielball - Größe Spielball - Gewicht Falscher Einwurf Pokal-/Entscheidungsspiele (nur bei Unentschieden) 5 (empfohlen) Anzahl Strafstöße 3 (bzw. weitere von anderen Spielern ausgeführte Strafstöße bis zur Entscheidung) - - Spielzeiten für vereinseigene Feld-/Hallenturniere: Mindestspielzeit Minuten pro Spiel 10 10 10 10 Maximale Gesamtturnierzeit Minuten pro Mannschaft 120 100 80 80 Die Nichtbeachtung der unterstrichenen Sonderbestimmungen der Anhänge 1.1 u. 1.2, sowie die Nichtbeachtung aller nachfolgend genannten Grundsätze für Fair-Play-Ligen des Anhangs 1.3, werden nach § 24 der NFV JO geahndet Seite 12 von 19 1.3 Kindgerechtes Fußballspiel für G- und F-Junioren 1.3.1 Auszug aus Anhang 1 der NFV-Jugendordnung I. Spielbetrieb/Spielregeln Bei Spielen der G- und F-Junioren/Juniorinnen sollen zur Ermöglichung eines kindgerechten Fußballspiels nachfolgende Grundsätze der so genannten „Fair-PlayLiga“ beachtet werden: a) Die Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen. Die Spielerinnen und Spieler treffen die Entscheidungen auf dem Platz selbst. b) Die Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen und halten sich zurück. Sie unterstützen die Spielerinnen und Spieler unter Berücksichtigung ihrer Vorbildfunktion aus einer gemeinsamen Coaching-Zone. c) Alle Zuschauer halten mindestens 5 Meter Abstand zum Kleinspielfeld ein, wobei das Großfeld nicht betreten werden darf. Dies gilt insbesondere auch für Familienmitglieder der Spielerinnen und Spieler. 1.3.2 Einsatz von Aufsichtspersonen Abweichend von den Grundsätzen des Anhang 1 der NFV-Jugendordnung, ist die Spielbegleitung durch eine neutrale Aufsichtsperson gestattet. Diese Aufsichtsperson übernimmt anstelle der zuständigen Mannschaftstrainer/-betreuer die Rolle im Sinne des Punktes 1.3.1, I.b). Eine Aufsichtsperson erwirbt durch die Übernahme der Rolle keinen Schiedsrichterstatus im Sinne der NFV-Schiedsrichterordnung (NFV-SO). Die Einhaltung der NFVSO-Bestimmungen durch die Aufsichtsperson sind aber erwünscht. Die Mannschaftstrainer/-betreuer akzeptieren bei Einsatz einer Aufsichtsperson, dass gegen getroffene Entscheidungen der Aufsichtsperson, keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden können, z.B. gegen die Wertung eines Spiels nach § 16 der NFVRecht- u. Verfahrensordnung. Auf die Aufsichtsperson haben sich die betroffenen Mannschaftstrainer/-betreuer rechtzeitig vor Beginn des Spiels einvernehmlich zu einigen. Bei Turnierveranstaltungen dürfen mehrere Aufsichtspersonen eingesetzt werden. Es darf aber immer nur eine Aufsichtsperson ein Spiel begleiten. Sofern die Mannschaftsbetreuer/Trainer keine Aufsichtsperson einsetzen wollen oder sich auf keine einigen können, ist nach den Spielregeln des Anhang 1 I. (1) b) der NFVJO. zu handeln und das Spiel zur festgelegten Anstoßzeit pünktlich auszutragen. 1.3.3 Eltern-/Fan- u. Coaching Zone Die Eltern und Zuschauer halten mindestens 5 Meter Abstand zum Kleinspielfeld an, wobei das Großfeld nicht betreten werden darf. Sind Banden vorhanden, müssen alle dahinter stehen. Für die Mannschaftstrainer/-betreuer ist eine gemeinsame Coaching-Zone mit Hütchen oder ähnlichen Markierungen an nur einer Seite des Spielfeldes auf Höhe der Mittellinie festzulegen. Hier halten sich auch die Einwechselspieler auf. Die Nichtbeachtung wird nach § 24 NFV-JO geahndet. Seite 13 von 19 Anhang 2 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb Meister, Staffelsieger, Spielmodus, Auf– und Abstieg Meister u. Staffelsieger In den Altersklassen A- bis E-Junioren werden Meisterschaften ausgetragen. Meister und Staffelsieger werden nach den Regeln des Punkt 14.1 u. 14.2 dieser Ausschreibung bestimmt. Die Sieger werden vom KJA Wolfsburg angemessen geehrt. In einem kreisübergreifenden Spielbetrieb, z.B. WOB/HE, werden die nach Abschluss aller Spiele bestplatzierten Mannschaften der teilnehmenden Kreise zu Meistern bzw. Staffelsiegern ernannt. Nehmen Kreismannschaften derselben Altersklasse am Spielbetrieb unterschiedlicher Kreise teil, wird der Wolfsburger Kreismeister in einem vom KJA gesondert angesetzten Entscheidungsspiel ermittelt. Der Stichtag für die Wertung wird den Vereinen spätestens zur Rückserie Anfang KJ 2017 bekannt gegeben, A- u. B-Junioren Im Kreis Wolfsburg findet kein Spielbetrieb statt. Angemeldete Kreismannschaften werden dem Vereinswunsch entsprechend an die benachbarten Kreise Helmstedt oder Gifhorn zur Aufnahme in den dortigen Spielbetrieb und unter Voraussetzung der Zustimmung des aufnehmenden Kreises weitergegeben. Es gelten die festgelegten Bestimmungen der Kreisausschreibungen in denen die Mannschaften spielen. Der Kreismeister ist berechtigt in den Bezirk aufzusteigen, wenn die Voraussetzungen des Bezirkes erfüllt sind. Es gibt keine Absteiger. C-Junioren kreisübergreifende Liga WOB/HE Gespielt wird ein Play-Off System. In zwei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt. Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und eine 1.Kreisklasse ein. Die beiden Meister ihrer Kreise sind berechtigt in den Bezirk aufzusteigen, wenn die Voraussetzungen des Bezirkes erfüllt sind. Es gibt keine Absteiger. D-Junioren kreisübergreifende Liga GF/BS/WOB/PE Die Kreise GF, WOB, BS und PE spielen kreisübergreifend eine Hin- und Rückrunde. Keine Auf- oder Absteiger. Mannschaftsstärke 9 Spieler. Für die Liga gelten die in der Ausschreibung des Kreises GF festgelegten Bestimmungen. D9-Junioren Gespielt wird ein Play-Off System. In zwei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt. Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und eine 1. Kreisklasse ein. E-Junioren Gespielt wird ein Play Off System. In drei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt. Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und in zwei Staffeln einer 1.Kreisklasse ein. F- und G-Junioren Nach einem vom KJA aufgestellten Turnierspielplan werden nur Freundschaftsspiele gespielt. In den Turnieren wird jeweils einmal jeder gegen jeden gespielt. Allgemein Die Einteilung nimmt der KJA unanfechtbar vor. Nur bei den C- bis G-Junioren sind Nachmeldungen zur Rückserie möglich. Nachgemeldete Mannschaften können kein Meister/Staffelsieger werden. Diese Durchführungsbestimmungen können zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes ergänzt bzw. geändert werden. Stand: 29.07.2016 Jugendspielleiter Andreas Herrmann Seite 14 von 19 Anhang 3 Kleinspielfelderskizzen G – Junioren Strafraum 15 x 7 m Strafraum 15 x 7 m Fan- und Coachingzone Seite 15 von 19 F–Junioren Strafraum 15 x 9 m Strafraum 15 x 9 m Fan- und Coachingzone Seite 16 von 19 E–Junioren Strafraum 15 x 9 m Strafraum 15 x 9 m Fan- und Coachingzone Seite 17 von 19 D9–Junioren 5m 5m 29 m 29 m 12 m 12 m 5m 5m Seite 18 von 19 Anhang 4 NFV Kreis Wolfsburg Strafenkatalog Junioren Gültig ab 01.07.2016 Geldstrafen gegen Vereine nach § 24 b) JO des NFV Strafe Verwk. 10.50.25.100.100.50.10,- 10.10.10.10.10.10,- a.) wenn Spielausfall die Folge war (nicht befestigen der kleinen Tore) 25.- 10.- b.) in allen anderen Fällen 10. Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung durch den Schiedsrichter oder ein KJA - Mitglied 10.- 10.- 5.15.15.- 10.10.10.- 15.50.40,- 10.10.10.- 20.25.10.XXXXX XXXXX 10.10.10.20.10.- 1. Fehlender oder nicht vollständger Nachweis der Spielerlaubnis / Spielerpass bei Pflichtspielen und Freundschaftsspielen 2. Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis ( § 3+6 SpO ) 3. Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung ( § 10 SpO ) 4. Einsatz eines Spielers unter Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers 6. Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel der oder Turnierspielbetrieb bei F + G-Junioren A bis D-Junioren E bis G-Junioren bei Absage bis 48 Std. vor Spielbeginn beim Turnierveranstalter und Staffelleiter ( nur F+GJun.) 7. Nicht ordnungsgemäßer Platzbau 11. Verspätete oder Nichteinsendung der Spielberichte des Turnierspielbetriebs F + G-Junioren 12. Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen/Turnieren (A - D-Junioren) 13. Nicht ordnungsgemäß, rechtzeitig bearbeiteter Onlinespielbericht; nicht ordnungsgemäß ausgefüllter / fehlerhafter Spielbericht 14. Veranstaltung nicht genehmigter Turniere 15. Spielverlegung ohne Genehmigung 16. Nichteinhaltung eines Termines oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung und schuldhafte Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen des Kreises 17. Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrängen ( unentschuldigt ) 18. Verspätete oder Nichtmeldung der Spielergebnisse online 19. Spielverlegung auf späteren Termin 20. Spielverlegung auf früheren Termin 21. Spielsperren und Feldverweise auf Dauer (rote Karte) Spielsperre gemäß § 24 a) JO 22. Ausscheiden einer Mannschaft aus dem Spielbetrieb nach JuSpO XXXXX 20,50.- bis 250.bis 50.bis 150.bis 150.bis 100.bis 150.bis 250.- 25.25.25.25.25.25.25.- Strafen nach § 24 c) JO des NFV gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre c 1 Verbandsschädigendes Verhalten c 2 Unsportliches Verhalten c 3 Beleidigung c 4 Bedrohung c 5 Auflehnung gegen die Anordnung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichterassistenten c 6 Tätlichkeiten c 7 Diskriminierendes Verhalten C1 bis C7 Festlegung der Strafe nach Absprache im Jugendspielausschuss Strafen nach § 24 a) JO des NFV gegen Spieler entsprechend der Jugendordnung Seite 19 von 19
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