AMTSBLATT der Stadt Höchstadt a. d. Aisch Herausgeber: Stadt Höchstadt a. d. Aisch Internet: www.hoechstadt.de · e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen und nichtamtlichen Teils: Gerald Brehm, Bürgermeister Erscheinungsweise: jeden zweiten Freitag 19. Jahrgang Verantwortlich für Anzeigenteil und Druck: Druck- und Verlagshaus Dennhardt, Höchstadt, Schwarzenbacher Ring 5 u. Hauptstr. 4 Tel. 091 93 / 82 55, Fax 0 91 93 / 31 03 Höchstadt a. d. Aisch, Freitag, 12. August 2016 Redaktionsschluß für das nächste Amtsblatt ist Montag, der 22. August 2016, 12.00 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Nummer 16 Erscheinungstag: Freitag, 26. August 2016 Vollzug des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Notrufnummern Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch erlässt folgende A L L G E M E I NV E R F Ü G U N G I. Auf dem Höchstadter Altstadtfest gelten vom 26.08.2016 bis 28.08.2016 vor, während und nach den Öffnungszeiten, auf dem im beiliegenden Plan eingezeichneten öffentlichen Bereich der Innenstadt und dem Engelgarten, folgende Anordnungen: 1. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen in dem o. g. Gebiet mitgeführt werden. 2. Personen, die gegen das Mitbring- bzw. Mitführverbot verstoßen oder erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und die Besucher oder Passanten mehr als nach den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen, kann der Aufenthalt untersagt werden. II. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nr. I der Allgemeinverfügung wird unmittelbarer Zwang angedroht. III. Für die Allgemeinverfügung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung der Nr. I angeordnet. IV. Diese Verfügung richtet sich als Allgemeinverfügung gemäß Art. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) an jedermann, der vom 26.08.2016 bis 28.08.2016 im auf dem beiliegenden Plan ersichtlichen Bereich vor, während und nach den Öffnungszeiten des Höchstadter Altstadtfestes 2016 teilnehmen möchte. Sie wird gemäß Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG im verfügenden Teil ortsüblich bekannt gemacht und kann mit der Begründung im Rathaus der Stadt Höchstadt a.d.Aisch, Ordnungsamt, Zi.-Nr: 02 von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie gilt am 12.08.2016 als amtlich bekannt gemacht und wird mit der 16. Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Höchstadt a.d. Aisch veröffentlicht. Gründe: I. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Stadt Höchstadt a.d.Aisch zum Erlass dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG und Art. 23 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Die Allgemeinverfügung beruht auf Art. 23 Abs. 1 LStVG. Danach können Städte zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz für Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. Dies trifft auch auf das Höchstadter Altstadtfest zu. Bereits in den vergangenen Jahren kam es nach den Erkenntnissen und Berichten des Jugendpflegers und der Polizei während des Altstadtfestes auf dem Gebiet der Stadt Höchstadt a.d.Aisch immer wieder zu alkoholbedingten Sicherheitsstörungen. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren verdeutlichen, dass die sichere Durchführung des Höchstadter Altstadtfestes größtenteils nur mit einer zusätzlichen Anzahl an Polizei- und Ordnungskräften in einem vernünftigen Rahmen sichergestellt werden kann. Eine Ausdehnung der Kontrollen über die regulären Öffnungszeiten des Altstadtfestes hinaus wird als dringend erforderlich erachtet, da die Erfahrung gezeigt hat, dass diesbezüglich relevante Vorfälle sich auch außerhalb der Öffnungszeit des Höchstadter Altstadtfestes ereignet haben. Die Polizei stellt fest, dass oftmals insbesondere Jugendliche Alkohol im Bereich der Innenstadt und im Engelgarten und in die angrenzenden Bereiche mitbrachten oder mitführten und sich dort niederließen. Dieses Verhalten hat in der Vergangenheit wiederholt zu erheblichen Problemen und Störungen geführt. Aufgrund dieser Erfahrungen und Entwicklungen ist zu befürchten, dass sich die Störungen auch dieses Jahr einstellen oder verstärken. Zur Vermeidung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Eigenschutz der Jugendlichen während des Höchstadter Altstadtfestes ist es erforderlich, geeignete Maßnahmen zu treffen. Das Verbot des Mitbringens und Mitführens von Zu erreichen über die Rufnummer 116 117 Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Mittelfrankens zur Hausarzt- und Facharztvertretung in dringenden Fällen. Zahnärztlicher Notfalldienst Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht 13.08.2016 + 14.08.2016 Dr.Werner Ziegler, Grof-GoswinWeg 12, 91086 Aurachtal, 09132 / 735333 20.08.2016 + 21.08.2016 Jens Heuckelbach, Zeckerner Hauptstr. 4, 91334 Hemhofen, 09195 / 7062 Dienstbereit: jeweils 10.00 - 12.00 Uhr u. 18.00 - 19.00 Uhr in der Praxis. Rettungsdienst Wir sind jetzt noch schneller für Sie da! 110 112 112 19222 Polizei (Überfall, Einbruch) Notarzt + Rettungsdienst Feuerwehr (Brand, Katastrophe) Krankentransport Wichtiger Hinweis: Bei Verkehrsunfällen, Unglücksfällen und anderen Notfällen, nicht nur bei Überfall, sollte der Anrufer immer den Ort, seinen Namen und das Ausmaß (Verletzte?) nennen. Notdienst der Apotheken in Höchstadt und Umgebung 12. bis 18.August 2016 - Paracelsus-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Hauptstraße 35, Tel. 09193/8305 19. bis 25.August 2016 - Vitalo-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Anton-Bruckner-Straße 2, Tel. 09193/7575 TelefonSeelsorge Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 Kinder- und Jugendtelefon 0800 – 111 0 333 rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich anonym Weitere Notrufnummern Gas (Störung) Giftnotrufzentrale Strom (Störung) 0941/28003355 089/19240 0941/28003366 2 Bereichsplan zur Allgemeinverfügung Alkohol ist geeignet, den Aufenthalt von alkoholisierten Personen auf dem Altstadtfest und in den angrenzenden Bereichen und den Alkoholkonsum von mitgebrachtem Alkohol zu unterbinden sowie den Alkoholkonsum auf den kontrollierbaren Bereich der genehmigten Schankflächen zu begrenzen. Darüber hinaus ist es zweckmäßig und erforderlich, Personen, die bereits alkoholisiert sind, bzw. unter dem Einfluss von Drogen stehen und Besucher oder Passanten mehr als nach den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen, aus dem Bereich des Altstadtfestes zu verweisen. Die Anordnungen sind geeignet und erforderlich, da nur hierdurch vermieden werden kann, dass erneut Körperverletzungen und Sachbeschädigungen in den Ausmaßen der vergangenen Jahre verübt werden. Das öffentliche Interesse, Gesundheitsgefährdungen und Sachschäden zu verhindern, überwiegt das Interesse der betroffenen Personen möglichst günstig alkoholische Getränke zu sich zu nehmen und/oder das im Plan bezeichnete Gebiet unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Durch die getroffenen Verfügungen werden die Sicherheit der Besucher und ein geordneter Ablauf des Höchstadter Altstadtfestes gewährleistet. Die Platzverweisung stellt zwar einen wesentlichen Eingriff in die Freizügigkeit dar, ist aber zum Schutz der übrigen Besucher erforderlich und verhältnismäßig. II. Die Androhung unmittelbaren Zwangs beruht auf Art. 29 und 34 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG). Andere, mildere Zwangsmittel wie Zwangsgeld würden nicht den erhofften Erfolg versprechen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs ist das einzig taugliche und auch angemessene Mittel, um den Zweck der Allgemeinverfügung durchsetzen zu können. Dieser liegt in der Unversehrtheit der Altstadtfestbesucher sowie in der Unterbindung von Sachschäden durch mutwillige Zerstörung. III. Die Androhung des Sofortvollzuges unter Nr. III der Allgemeinverfügung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und ist im öffentlichen Interesse geboten, da der Schutz der Altstadtfestbesucher bei einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfes gefährdet wäre. Angesichts der Erfahrungen benachbarter Veranstaltungen in den umliegenden Ortschaften ist auch während des Höchstadter Altstadtfestes mit Störungen durch zumeist noch jugendliche Alkoholisierte zu rechnen. Die hierdurch drohende Gefahr von Verletzungen Unbeteiligter oder die Zerstörung fremden Eigentums lässt ein Zuwarten bis zur Entscheidung über einen möglichen Rechtsbehelf nicht zu. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht, Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Höchstadt a.d.Aisch) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die Beteiligten beigefügt werden. Öffnung des Heimatmuseums Das Heimatmuseum hat am Sonntag, den 14.08.2016 von 14.00 – 16.00 Uhr geöffnet. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung. Öffnung des Spixmuseums Höchstadt, Badgasse 7 Das Spixmuseum ist jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 14:0016:00 Uhr geöffnet. Davon unabhängig können auf Wunsch Führungen vereinbart werden. (Eintritt frei) Mitteilung der Stadtkasse Steuern und Abgaben fällig: Die Stadtkasse der Stadt Höchstadt a. d. Aisch macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2016 folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig werden: 1. Gewerbesteuervorauszahlung, 3. Rate 2016 2. Grundsteuer A und B, 3. Rate 2016 3. Wasser-/Kläranlagen- und Entwässerungsgebühren, 3. Rate 2016 Für alle Steuern und Abgaben gelten die zuletzt ergangenen Bescheide. Neue Bescheide werden grundsätzlich nur bei einer Änderung der Berechnungs- u. Bemessungsgrundlage erstellt. Soweit der Stadtkasse Höchstadt a. d. Aisch eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bank- bzw. Girokonten abgebucht. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Freistaates Bayern abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bei Überweisungen ist die Adressnummer des Steuerkontos anzugeben. 3 Bekanntmachung Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2015 die 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Die Abwägung der in der Auslegungsphase und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im August und September 2015 eingegangenen Stellungnahmen wurde in einem Abwägungsprotokoll zusammen gestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2016 beschlossen. Der überarbeitete Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst nunmehr folgende Bereiche: Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung und den Festsetzungen durch Planzeichen und Text, liegt erneut in der Zeit vom 12.08.- 12.09.2016 im Rathaus der Stadt Höchstadt a.d.Aisch, Marktplatz 5, Zimmer E 01, während der üblichen Dienststunden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig erfolgt die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB). Höchstadt, 02.08.2016 Stadt Höchstadt a.d.Aisch Brehm, Bürgermeister Bekanntmachung Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2014 die 18. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Abwägung der in der Auslegungsphase und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Februar und März 2015 eingegangenen Stellungnahmen wurde in einem Abwägungsprotokoll zusammen gestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2016 beschlossen. Der überarbeitete Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst folgende zwei Bereiche: Wohngebiet westlich der Aischtalhalle (links) sowie die Freizeitanlage in der Aischaue (rechts) 4 Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt erneut in der Zeit vom 12.08. - 12.09.2016 im Rathaus der Stadt Höchstadt a.d.Aisch, Marktplatz 5, Zimmer E 01, während der üblichen Dienststunden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig erfolgt die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB). Stadt Höchstadt a.d.Aisch Brehm, 1. Bürgermeister Höchstadt, 12.08.2016 Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Etzelskirchen West“ Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch hat mit Beschluss vom 25.07.2016 den Bebauungsplan „Etzelskirchen West“ als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und den Festsetzungen in Planzeichen und Text wird vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Höchstadt a.d.Aisch, Rathaus, Marktplatz 5, Zimmer E 01, während der Dienststunden zur Einsicht bereit gehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. Hinweise gemäß § 44 BauGB: Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 + 2 sowie auf Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 – 42 BauGB eingetretene Vermögensansprüche wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Hinweis gemäß § 215 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Höchstadt a.d.Aisch unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Höchstadt, 12.08.2016 Stadt Höchstadt .d.Aisch Brehm, 1. Bürgermeister Verschiebung der Müllabfuhr Aufgrund des Feiertages „Maria Himmelfahrt“ am 15.08.2016 ergeben sich Verschiebungen bei der Müllabfuhr in der Stadt Höchstadt a. d. Aisch (inkl. Ortsteile) und ihrem Ortsteil Medbach: statt Dienstag, 16.08.2016, wird die Müllabfuhr nachgefahren am Mittwoch, 17.08.2016 statt Freitag, 19.08.2016, wird die Müllabfuhr nachgefahren am Samstag, 20.08.2016 Es wird gebeten, die Bio-/Hausmülleimer bereits ab 6.00 Uhr zur Entleerung am Straßenrand bereitzustellen. 5 Sonderfall Praktikum Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren. Nähere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“ und „Minijob / Midijob: Bausteine für die Rente“. Die Broschüren und weitere Auskünfte erhält man am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48088 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Stellenausschreibung Die Stadt Höchstadt a. d. Aisch sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Bauverwaltung eine/n Beamtin / Beamten der 3. Qualifikationsebene (ehem. gehobener, nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder eine/n Verwaltungsfachwirt/in (AL II) in Vollzeit Aufgaben: - Bearbeitung der Bauleitplanverfahren - Bauanträge in schwierigerer Anforderung - Schwierigere Aufgaben im gesamten Bereich Bauverwaltung - Veranlagung von Erschließungs- u. Ausbaubeiträgen - Wasserrechtsverfahren - Sitzungsdienst/Vorbereitung und Mitwirkung an BauausschussSitzungen Qualifikation: - Berufserfahrung und fundierte Fachkenntnisse in den einschlägigen Rechtsvorschriften (Baurecht, Beitrags- u. Erschließungsrecht, Straßen- u. Wegerecht, Verkehrsrecht etc.), sowie gute EDVu. Verwaltungskenntnisse - Bürgerorientiertes Handeln, Kooperations- u. Teamfähigkeit, zuverlässiges und selbständiges Arbeiten sowie Flexibilität und Belastbarkeit - Bereitschaft zur Fortbildung und Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten Wir bieten: Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung Eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit Die Vergütung erfolgt entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach den besoldungsrechtlichen bzw. tariflichen Bestimmungen. Die Stelle ist mit Bes.Gr. A10 bzw. EGr. 9 bewertet. Der Stadtrat der Stadt Höchstadt a.d.Aisch hat in seiner Sitzung am 25.7.2016 eine neue Satzung für die Kindertagestätte „Regenbogen“ sowie die dazugehörige Gebührensatzung erlassen. Satzung für die Kindertageseinrichtung „Kindertagesstätte Regenbogen“ der Stadt Höchstadt a.d.Aisch (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS) Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung Inhaltsübersicht Erster Teil:Allgemeine Vorschriften § 1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche Einrichtung § 2 Personal § 3 Gebühren § 4 Elternbeirat Zweiter Teil:Aufnahme § 5 Anmeldung; Betreuungsvereinbarung § 6 Aufnahme Ihre vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis spätestens 15.09.2016 an die Stadtverwaltung Höchstadt a. d. Aisch, Personalamt, Marktplatz 5, 91315 Höchstadt a. d.Aisch Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Fr. Scharold, Tel. Nr. 09193/626136 Email: [email protected] Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Dritter Teil:Abmeldung und Ausschluss § 7 Abmeldung; Ausscheiden § 8 Ausschluss § 9 Krankheit, Anzeige Viertel Teil: Besuchsregelungen; Sonstiges § 10 Öffnungszeiten, Schließzeiten § 11 Kernzeit, Mindestbuchungszeit § 12 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten; Regelmäßiger Besuch § 13 Betreuung auf dem Wege § 14 Unfallversicherungsschutz § 15 Haftung Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Ferienjobs und Sozialversicherung Die bayerischen Schülerinnen und Schüler trennen nur noch wenige Tage von den Sommerferien. Ferienzeit bedeutet für viele auch Arbeitszeit: sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf. Müssen dafür auch Sozialabgaben gezahlt werden? Schüler und Studenten haben grundsätzlich die gleichen Abgaben wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Ferien zum Arbeiten nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen nur eine kurzfristige Beschäftigung aus. Aus dieser Beschäftigung werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. So die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Als „kurzfristig“ gilt eine Beschäftigung, wenn diese insgesamt drei Monate oder siebzig Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Wie hoch der Verdienst und die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle. Der Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet. Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, ist automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Das hat viele Vorteile, nicht nur bei der späteren Rente. Fünfter Teil: Schlussbestimmungen § 16 Inkrafttreten ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften §1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt ist kommunaler Träger der Kindertageseinrichtung „Kindertagesstätte Regenbogen“. Die Kindertagesstätte wird von der Stadt verwaltet. (2) Die Stadt betreibt die Kindertageseinrichtung als öffentliche Einrichtung, um die Bildung und Betreuung, die körperliche und geistige Entwicklung sowie die Erziehung des Kindes nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zu fördern. Der Besuch der Einrichtung ist freiwillig und wird ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 6 (2) Kinder mit einer Behinderung werden aufgenommen, wenn eine Integration möglich ist und gegebenenfalls eine notwendige therapeutische Versorgung sichergestellt ist. (3) Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Kind die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung nachgewiesen wird. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetz (IfSG). (4) Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird die Auswahl entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung und nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen: - Kinder mit Hauptwohnsitz in Höchstadt a.d.Aisch; - Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist; - Erwerbstätigkeit alleinerziehender Mütter oder Väter; Erwerbstätigkeit beider Personensorgeberechtigten; - Schwierige familiäre Situation oder andere soziale Gründe, die hinreichend gerechtfertigt erscheinen; besonderer Förderbedarf des Kindes; - Einzugsbereich (umliegendes Wohngebiet, Schulsprengel); - Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden; - Kinder, die bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung haben; (5) Die Aufnahme erfolgt für die im Stadtgebiet der Stadt Höchstadt a.d.Aisch wohnenden Kinder unbefristet, soweit ein Platz in der darauffolgenden Gruppe gewährleistet werden kann. (6) Die Kindertagesstätte ist vorrangig für Kinder aus dem Stadtgebiet der Stadt Höchstadt a.d.Aisch bestimmt. Die Aufnahme eines nicht mit Hauptwohnsitz in Höchstadt a.d.Aisch gemeldeten Kindes ist möglich, wenn freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. (7) Kommt ein Kind nicht zum angemeldeten Termin und wird es nicht entschuldigt, kann der Platz im nächsten Monat nach Maßgabe des Absatzes 4 anderweitig vergeben werden. Die Gebührenpflicht bleibt hiervon unberührt. (8) Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine Vormerkliste eingetragen. Bei frei werdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge ihrer Aufnahme nach der Dringlichkeitsstufe, innerhalb derselben Dringlichkeitsstufe nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. (3) In der Kindertageseinrichtung befinden sich: a) Die Kinderkrippe, für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, in begründeten Ausnahmefällen ab der achten Lebenswoche, bis zum 3. Lebensjahr, zum Wohl des Kindes bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. b) Der Kindergarten, für Kinder ab einem Alter von 2,5 Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres vor dem Schuleintritt. c) Der Kinderhort, für Schulkinder in der Regel im Alter zwischen sechs Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat. (4) Modellversuche oder andere Formen einrichtungsbezogener Betreuung im Bereich Kindertageseinrichtung können durchgeführt werden; in diesen Fällen kann von den Regelungen in dieser Satzung abgewichen werden. (5) Betriebsjahr: Das Betreuungsjahr in der Kindertagesstätte beginnt jeweils zum 01. September und endet zum 31. August des Folgejahres. §2 Personal (1) Die Stadt stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb ihrer Kindertagesstätte notwendige Personal. (2) Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder muss durch geeignetes und ausreichendes pädagogisches Personal gesichert sein. §3 Gebühren (1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte werden Gebühren nach der Kindertagesstättengebührensatzung (KitaGebS) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. (2) Verpflegungsentgelte, Lehr-, Projekt- und sonstige Verfügungsmittel, Aufwendungen für Bustransfer werden gesondert schriftlich vereinbart. §4 Elternbeirat (1) Für die Kindertagesstätte ist ein Elternbeirat zu bilden. Aufgaben und Befugnisse des Elternbeirats ergeben sich aus Art. 14 BayKiBiG. ZWEITER TEIL Aufnahme (1) (2) (3) (1) DRITTER TEIL Abmeldung und Ausschluss §5 Anmeldung; Betreuungsvereinbarung Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Einrichtung voraus. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zum Kind und zur Person zu machen, soweit diese für die Aufnahme des Kindes erforderlich sind. Alle Änderungen zu den gemachten Angaben sind unverzüglich der Leitung mitzuteilen. Bei der Anmeldung haben die Personensorgeberechtigten in einer Betreuungsvereinbarung mit der Stadt Buchungszeiten für das Betreuungsjahr festzulegen. Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Sie umfassen die innerhalb der Stadt festgelegten Öffnungszeiten (§10), jedenfalls die Kernzeit (§11), die Bring- und Abholzeiten sowie die weiteren (von den Personensorgeberechtigten festgelegten) Betreuungszeiten. Um die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder sicherstellen zu können, werden für die Kindertageseinrichtung dabei Mindestbuchungszeiten festgelegt (§11). Die Anmeldung und die vereinbarten Buchungszeiten gelten grundsätzlich für das gesamte Betreuungsjahr. Änderungen der Buchungszeiten können zu den jeweiligen Quartalen eines jeden Betreuungsjahres unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen erfolgen und bedürfen einer neuer schriftlichen Vereinbarung. §6 Aufnahme Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die Stadt im Benehmen mit der Leitung der Kindertageseinrichtung nach Maßgabe des Absatzes 4. Die Entscheidung wird den Personensorgeberechtigten mitgeteilt. §7 Abmeldung; Ausscheiden (1) Das Ausscheiden aus der Kindertagesstätte erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Kindertagesstätte. (2) Die Abmeldung während des Betreuungsjahres ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Umzug), jeweils zum Monatsende, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich. Eine Abmeldung zum Ende des Betreuungsjahres muss spätestens zum 01. Februar erfolgen. §8 Ausschluss (1) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, wenn a) innerhalb einer 3-monatigen Probezeit ab Besuchsbeginn festgestellt wird, dass es für den Besuch der Einrichtung nicht geeignet ist; b) es sich durch sein Verhalten nicht in die Gemeinschaft in tegrieren lässt oder andere Kinder gefährdet; c) es länger als zwei Wochen unentschuldigt fernbleibt; d) das Kind starke Verhaltensauffälligkeiten zeigt und es der Betreuung einer Sondereinrichtung bedarf; e) die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachgekommen sind; f) erkennbar ist, dass die Personensorgeberechtigten an einem regelmäßigen Besuch ihres Kindes nicht interessiert sind, sowie wiederholt und nachhaltig gegen Regelungen der Betreuungsvereinbarung verstoßen; g) die Personensorgeberechtigten durch falsche Angaben einen Platz in der Kindertagesstätte erhalten haben. 7 (2) Eine wirkungsvolle Bildungs-und Erziehungsarbeit hängt entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Personensorgeberechtigten ab. Diese sollen daher regelmäßig an den Elternabenden teilnehmen und auch die Möglichkeit nutzen, die Sprechstunden zu besuchen. (3) Sprechstunden finden mindestens einmal jährlich statt. Die Termine werden in der Kindertageseinrichtung bekanntgegeben. Unbeschadet hiervon können Sprechzeiten schriftlich oder mündlich vereinbart werden. (2) Die Entscheidung obliegt der Leitung der Einrichtung in Absprache mit der Stadt. Vor dem Ausschluss sind die Personensorgeberechtigten des Kindes und auf deren Antrag der Elternbeirat (§4) zu hören. (1) (2) (3) (4) (5) (6) (1) (2) (3) (4) §9 Krankheit,Anzeige Jede Erkrankung eines Kindes ist unverzüglich der Kindertagesstätte mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll angegeben werden. Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Kindertagesstätte während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Wenn ein Kind an einer übertragbaren Krankheit im Sinne der §§33 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) leidet oder in Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, darf es die Kindertagesstätte nicht besuchen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. In besonderen Fällen kann verlangt werden, dass die Gesundung durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Gesundheitsamtes für eine Wiederaufnahme nachgewiesen wird. Erwachsene, die an einer übertragbaren Krankheit nach dem IfSG leiden, dürfen die Kindertagesstätte nicht betreten. Alle nicht erkennbaren Besonderheiten, bezüglich der Gesundheit oder Konstitution des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Behinderungen, Anfalls- und Bluterkrankungen, Unverträglichkeiten, Allergien, körperliche Beeinträchtigungen etc., sowie Vorfälle mit möglichen Spätfolgen wie Unfälle oder Verletzungen. Leidet ein Kind an der Hand-Mund-Fußkrankheit, wird es für die Dauer von 10 Tagen vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen, da in dieser Zeit die Ansteckungsgefahr am größten ist. VIERTER TEIL Besuchsregelungen; Sonstiges § 13 Betreuung auf dem Wege Die Personensorgeberechtigten haben für die Betreuung der Kinder auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte zu sorgen. Das Kind muss vor Ende der Öffnungszeit persönlich oder von einer dazu von den Personensorgeberechtigten bestimmten Person abgeholt werden. Sollen Kinder den Heimweg alleine antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Einrichtung. § 14 Unfallversicherungsschutz Kinder in Kindertagesstätten sind bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Das durch den Aufnahmebescheid begründete Betreuungsverhältnis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase (Schnupperphase) des Kindes mit ein. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden. § 15 Haftung (1) Die Stadt haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kindertagesstätte entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. (2) Unbeschadet von Abs. 1 haftet die Stadt für Schäden, die sich aus der Benutzung der Kindertagesstätte ergeben nur dann, wenn einer Person, deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Insbesondere haftet die Stadt nicht für Schäden, die Benutzern durch Dritte zugefügt werden. § 10 Öffnungszeiten, Schließzeiten Die Öffnungszeiten und die Schließzeiten der Kindertageseinrichtung werden von der Stadt rechtzeitig in Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung festgelegt und bekanntgegeben. Dies gilt insbesondere auch für die Kernzeit der Einrichtung, die verbindlich für jedes Kind zu buchen ist (§ 5 Abs. 2). Die Öffnungszeiten können jeweils zu Beginn eines Betreuungsjahres neu geregelt werden. Die Kindertageseinrichtung bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Die Kindertagesstätte schließt an maximal 30 Tagen im Betreuungsjahr. Die genauen Schließzeiten werden von der Leitung der Kindertagesstätte rechtzeitig bekannt gegeben. FÜNFTER TEIL Schlussbestimmungen § 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) vom 28.7.2015, die Änderungssatzung vom 13. 10. 2015 und die Änderungssatzung vom 25.11.2015 außer Kraft. § 11 Kernzeit, Mindestbuchungszeit (1) Um die regelmäßige Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kinder sicherzustellen, wird eine tägliche Kernzeit am Tag festgelegt und bekanntgegeben. Höchstadt a.d.Aisch, den 28. Juli 2016 Stadt Höchstadt a.d.Aisch a) Mindestbuchungszeit: In der städtischen „Kindertagestätte Regenbogen“ wird als Mindestbuchungszeit die Kategorie 3 bis 4 Stunden festgelegt. Die Kinder müssen an 4 Tagen pro Woche anwesend sein, dabei soll möglichst der Montag oder der Freitag ausgenommen werden. b) Kurzzeitbetreuung: Kurzzeitbetreuungen (externe Kinder) müssen mindestens 15 Betriebstage im Betreuungsjahr umfassen und werden für die Woche gebucht. Einzelne Betreuungstage können nicht gebucht werden. Gerald Brehm 1. Bürgermeister Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung „Kindertagesstätte Regenbogen“ der Stadt Höchstadt a.d.Aisch (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KitaGebS) Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung: § 12 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten; Regelmäßiger Besuch (1) Die Kindertagesstätte kann ihre Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das angemeldete Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Die Personensorgeberechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen Besuch Sorge zu tragen. Inhaltsübersicht Erster Teil:Allgemeine Vorschriften § 1 Gebührenpflicht § 2 Benutzungsgebühren § 3 Gebührenschuldner, Entstehung und Fälligkeit der Gebühr 8 (3) Im Kindergarten, für Kinder ab einen Alter von 2,5 Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres vor dem Schuleintritt. Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit Kategorien Erziehungsbeitrag a) von drei bis vier Stunden 92,00 Euro b) von vier bis fünf Stunden 101,50 Euro c) von fünf bis sechs Stunden 111,00 Euro d) von sechs bis sieben Stunden 120,50 Euro e) von sieben bis acht Stunden 130,00 Euro f) von acht bis neun Stunden 139,50 Euro g) von neun bis zehn Stunden 149,00 Euro Zweiter Teil: Einzelne Gebühren § 4 Gebührenmaßstab § 5 Erziehungsbeiträge § 6 Geschwisterermäßigung § 7 Beitragsentlastung Dritter Teil: Schlussbestimmungen § 8 Inkrafttreten ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften §1 Gebührenpflicht Die Stadt erhebt für die Benutzung Ihrer Kindertageseinrichtung „Kindertagesstätte Regenbogen“ Gebühren nach dieser Satzung. (1) (2) (3) (4) (1) (2) (3) (4) (4) Im Hort, für Schulkinder in der Regel im Alter zwischen sechs Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit §2 Benutzungsgebühren Für die Benutzung der Kindertageseinrichtung werden die in § 5 dieser Satzung festgesetzten Gebühren erhoben. Verpflegungsentgelte, Lehr-, Projekt- und sonstige Verfügungsmittel, Aufwendungen für Bustransfer sind nicht Gegenstand dieser Satzung, diese werden gesondert schriftlich vereinbart. Soweit Modellversuche oder andere Formen einrichtungsbezogener Betreuung im Bereich der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden, ist die Zahlung eines Entgeltes für die Nutzung durch besondere Vereinbarung zu regeln. Sonstige Kosten sind im Einzelfall zu ersetzen. Kategorien Erziehungsbeitrag a) von drei bis vier Stunden b) von vier bis fünf Stunden c) von fünf bis sechs Stunden d) von sechs bis sieben Stunden e) von sieben bis acht Stunden f) von acht bis neun Stunden Für Buchungszeiten in den Ferien wird eine einmalige Pauschale nach gebuchten Betriebstagen erhoben. g) h) i) §3 Gebührenschuldner, Entstehung und Fälligkeit der Gebühr Gebührenschuldner sind die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in der Kindertageseinrichtung aufgenommen wird, oder diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in die Einrichtung angemeldet haben. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren i.S. von § 5 fallen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend zu Beginn eines Monats. Die Gebühren sind jeweils zum 7. Tag des Monats im Voraus zu bezahlen – und zwar ohne Rücksicht darauf, an wie vielen Tagen die Kindertageseinrichtung besucht wird. Bei Aufnahme während des Betriebsjahres entsteht die Gebührenpflicht zum Ersten des jeweiligen Aufnahmemonats. Die Gebühr für den Aufnahmemonat ist in voller Höhe bis spätestens zum 7. des Folgemonats (zuzüglich der Gebühr für den Folgemonat) zu bezahlen. von 15 bis 29 Betriebstagen von 30 bis 44 Betriebstagen ab 45 Betriebstagen 30,00 Euro 60,00 Euro 90,00 Euro (5) In der Kurzzeitbetreuung, für Schulkinder in der Regel im Alter zwischen sechs Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Kategorien Erziehungsbeitrag a) von drei bis vier Stunden b) von vier bis fünf Stunden c) von fünf bis sechs Stunden d) von sechs bis sieben Stunden e) von sieben bis acht Stunden f) von acht bis neun Stunden g) von neun bis zehn Stunden 25,00 Euro 29,00 Euro 33,00 Euro 37,00 Euro 41,00 Euro 45,00 Euro 49,00 Euro (6) Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt bei einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten, sowie Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben unberücksichtigt. (7) Die monatlichen Gebühren sind in der Regel während der gesamten Dauer des Betreuungsjahres (01.09. bis 31.08. des darauffolgenden Jahres) zu entrichten. Erfolgt die Aufnahme erst im Verlauf des Betreuungsjahres oder scheidet das Kind vorzeitig aus, sind die entsprechenden vollen Monatsgebühren zu bezahlen. §6 Geschwisterermäßigung (1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die anstelle der Eltern treten und im gleichen Haushalt leben, gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, werden die Gebühren ab dem 2. Kind um 20,00 Euro pro Monat verringert. (2) Die Geschwisterermäßigung gilt nicht bei Kurzzeitbetreuungen. ZWEITER TEIL Einzelne Gebühren §4 Gebührenmaßstab Die Höhe der Gebühren i.S. des § 5 richtet sich nach der Dauer des Besuchs in der Kindertageseinrichtung. §5 Erziehungsbeiträge (1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben: (2) In der Krippe, für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, in begründeten Ausnahmefällen ab der achten Lebenswoche, bis zum 3. Lebensjahr, zum Wohl des Kindes bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit Kategorien Erziehungsbeitrag a) von drei bis vier Stunden b) von vier bis fünf Stunden c) von fünf bis sechs Stunden d) von sechs bis sieben Stunden e) von sieben bis acht Stunden f) von acht bis neun Stunden g) von neun bis zehn Stunden 92,00 Euro 101,50 Euro 111,00 Euro 120,50 Euro 130,00 Euro 139,50 Euro §7 Beitragsentlastung (1) Für den Besuch der Kindertageseinrichtung im letzten Betreuungsjahr, welches der Vollzeitschulpflicht nach Art. 35 f, 37 ff, des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) unmittelbar vorausgeht, reduziert sich die errechnete Gebühr nach § 5 Abs. 3, seit 01.09.2013 um 100 Euro. Ein sich eventuell errechnendes Plus wird nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt. (2) Eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG unterbricht die Betragsentlastung ab Zugang des dem zurückstellenden 160,00 Euro 190,00 Euro 220,00 Euro 250,00 Euro 275,00 Euro 300,00 Euro 320,00 Euro 9 Bescheides folgenden Monat bis zum Beginn des tatsächlichen letzten Betreuungsjahres. Die bis zur Zurückstellung gewährten Beitragsentlastung ist nicht zurückzuzahlen. Die Gebührenschuldner haben die Kindertageseinrichtung unverzüglich über die Zurückstellung des Kindes nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zu informieren. ßig ihre Zeit für die Schule geopfert haben und bis zum Schluss auch für das Gelingen des Musikfestes einen wesentlich Beitrag leisteten. Ebenso bedanken wir uns bei der Gemeinde Pommersfelden und dem Schulverband Pommersfelden, v.a. Herrn Bürgermeister Hans Beck für sein persönliches Engagement für die Schule sowie seiner Frau und allen Angestellten der Gemeinde, die für die Schule tätig waren. Last but not least, allen, die bis jetzt noch nicht genannt wurden: Für die Zeit, die Kraft, die organisatorische und sonstige Unterstützung, die im vergangenen Schuljahr für die Schule, die Kinder und die Lehrkräfte geleistet wurden. Ohne die vielen helfenden Hände an vielen Stellen wäre der Schulbetrieb und der Unterricht bei weitem nicht so interessant, spannend, abwechslungsreich und vor allem lehrreich. Vielen DANK dafür! DRITTER TEIL Schlussbestimmung §8 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KitaGebS) vom 28.07.2015, die Änderungssatzung vom 13.10.2015 und die Änderungssatzung vom 25.11.2015 außer Kraft. Höchstadt a.d.Aisch, den 28. Juli 2016 Stadt Höchstadt a.d.Aisch 2. Erreichbarkeit der Schulleitung während der Sommerferien Woche Wochentag Datum Uhrzeit von- bisName 3. Woche Mittwoch 17.08.16 10.00-12.00 4. Woche Mittwoch 24.08.16 10.00-12.00 5. Woche Mittwoch 31.08.16 10.00-12.00 Bitte melden Sie ihr Anliegen telefonisch über die Gemeinde an 6. Woche Mittwoch 07.09.16 10.00-12.00 Claudio Pütz, Rektor Gerald Brehm 1. Bürgermeister Schulbeginn in der Anton-Wölker-Grundschule und im Schulhaus Etzelskirchen Der Tabelle können Sie entnehmen, wann das Sekretariat besetzt ist. Auch wenn nicht durchgängig jemand persönlich anzutreffen sein wird, bitten wir Sie, bei Weg- oder Zuzügen, zumindest über die Gemeinde genaue Informationen zu hinterlassen. Für alle Schüler beginnt der Unterricht am Dienstag, 13. September 2016. Für die Schulanfänger findet um 08:00 Uhr der Anfangsgottesdienst in der Christus¬kirche bzw. St. Georg oder St. Jakobus statt. Um 09:00 Uhr treffen sich alle 1. Klassen in der Aula der Anton-WölkerGrundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen. 3. Informationen zum neuen Schuljahr Alle Vorschulkinder haben bereits den ausführlichen Schulinformationsordner „Schulio“ der Grundschule Pommersfelden erhalten. Für Zuzüge werden im Amtsblatt September alle notwendigen Informationen für das Schuljahr 2016/17 veröffentlicht: die Unterrichtszeiten der ersten Schulwoche, der allgemeine Busfahrplan sowie der Sonderfahrplan für den Tag der Einschulung. Der Förderverein sorgt für die Bewirtung der Erstklasseltern. Am ersten Schultag endet der Unterricht für die 1. Klassen um 10:30 Uhr, für die Klassen 2 – 4 um 11:15 Uhr. Von Mittwoch, 14.09.2016 bis einschl. Freitag, 16.09.2016 endet der Unterricht für alle Klassen um 11:15 Uhr. Ab Montag, 19.09.2016 findet stundenplanmäßiger Unterricht statt. Der erste Schultag im neuen Schuljahr ist Dienstag, der 13. September 2016. Die Klassen 2 bis 4 der Anton-Wölker-Grundschule haben am Dienstag, 20.09.2016 um 10:00 Uhr in der Christuskirche bzw. St. Jakobus ihren Anfangsgottesdienst. 4. Die Grundschule nimmt Abschied In diesem Schuljahr verabschieden wir uns von Frau Bogner und Frau Zehner, beides Fachlehrerinnen für Werken und Gestalten, von Frau Schmitt, Lehramtsanwärterin im zweiten Dienstjahr und von Frau Simon, die Vertretungslehrkraft für Herrn Liebel im Juni und Juli. Wir bedanken uns für den engagierten Einsatz an der Grundschule Pommersfelden und wünschen allen gute Erholung in den Ferien, alles Gute auf dem weiteren Weg und viel Erfolg am zukünftigen Einsatzort. Wir verabschieden uns auch von allen Schülerinnen und Schülern der Klassen 4a und 4b. Wir wünschen euch viel Glück und Erfolg sowie gute Kontakte und Freundschaften an der neuen Schule! Wir würden uns freuen, den oder die eine/n oder andere/n hier in Pommersfelden wieder zu sehen! Was die Schülerinnen und Schülern in den letzten Wochen und Monaten alles erlebt haben, können Sie auf der Homepage der Schule mit vielen Bildern und interessanten Texten betrachten und genießen. Schauen Sie doch mal rein unter: • www.vs-pommersfelden.de • Schüler 2015/16 • Feste und Veranstaltungen Vielen Dank allen Fotografen und den Kolleginnen und Kollegen, die sich regelmäßig die Mühe machen, die Texte und Bilder zur Verfügung zu stellen und ganz besonders Herrn Popp für die Konfiguration der Homepage! Elternabende mit Wahl der Klassenelternsprecher: 1. Klassen: Donnerstag, 15.09.2016, 19:00 Uhr Anton-Wölker-Grundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen 2. Klassen: Dienstag, 20.09.2016, 19:00 Uhr Anton-Wölker-Grundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen 3. Klassen: Mittwoch, 21.09.2016, 19:00 Uhr Anton-Wölker-Grundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen 4. Klassen: Donnerstag, 22.09.2016, 19:00 Uhr Anton-Wölker-Grundschulebzw. im Schulhaus Etzelskirchen Wichtig!!! Donnerstag, 22.09.2016, 20:00 Uhr Die gewählten Klassenelternsprecher aller Klassen treffen sich im Lehrerzimmer der Anton-Wölker-Grundschule zur Abstimmung, mit welchem Verfahren die Wahl - aufgrund der neuen Bestimmungen - des Elternbeirats zukünftig erfolgen soll. Die Schulleitung Grundschule Pommersfelden 1. Die Grundschule Pommersfelden bedankt sich Im Namen der Schüler und der Lehrkräfte der Grundschule Pommersfelden bedankt sich die Schulleitung sehr herzlich bei allen Unterstützern der Schule, sei es, dass Sie mit Ihrer Arbeitskraft zum Gelingen des Schullebens beitragen oder durch finanzielle oder materielle Unterstützung. Ganz besonders danken möchten wir dem Elternbeirat und den Elternhelfern, die das ganze Jahr über regelmä- Mit sommerlichen Grüßen 10 Claudio Pütz, Rektor 11 JUGEND IN HÖCHSTADT DEIN PROGRAMM IM CHILL OUT Das chill out hat bis 4.10. Sommerpause! Am Sa, 13.8. findet das AKKU-Kino wie gewohnt ab 19 Uhr statt! Wie immer ist der Eintritt für die ganze Familie frei! DEIN PROGRAMM IN DEN SOMMERFERIEN Hier findest du eine Übersicht was in den Sommerferien in Höchstadt geboten ist. Genaue Informationen findest du im Sommerferien-Programm der Stadt Höchstadt. Das Heft bekommst du in Fortuna Kulturfabrik, Rathaus, Sparkasse, Raiffeisenbank, Kreislaufkaufhaus und Lebensmittelpunkt. Und es kann im Internet heruntergeladen werden: www.fortuna-kulturfabrik.de/de/jugendpflege/ferienverzeichnis Wann? Was? Wer? Fr, 12.8. Wachswindlicht Verein mehr Platz für Kinder Sa, 13.8. Ab in die Höhle Verein mehr Platz für Kinder So, 14.8. Retten aus dem Wasser Wasserwacht Tag des Abzeichens Wasserwacht Mo, 15.8.—Do, 18.8. Reiten wie die Indianer Abenteuer Pferd Mo, 15.8. Mode entwerfen/ nähen Kunstschule Zeichnen/ Malen Kunstschule Zeichnen/ Malen Kunstschule Modellieren mit Ton Kunstschule Fuchsjagd per Funk Deutscher Amateur Radio Club Schürzen Verein mehr Platz für Kinder Schnupperangeln Fischereiverein Rattanwandkorb Verein mehr Platz für Kinder Team Workout A4plus Kursstudio Schutzengel Verein mehr Platz für Kinder Hip Hop A4plus Kursstudio Töpferspaß Kulturverein Bänkla Fensterdeko Verein mehr Platz für Kinder Di, 16.8. Mi, 17.8. Do, 18.8. Fr, 19.8. Sa, 20.8. Töpferspaß So, 21.8. Kart Slalom Mo, 22.8. Ingwer-Orangen-Bad Kulturverein Bänkla 12 Automobilclub Verein mehr Platz für Kinder Fr, 19.8. Hip Hop A4plus Kursstudio Töpferspaß Kulturverein Bänkla Fensterdeko Verein mehr Platz für Kinder Sa, 20.8. Töpferspaß Kulturverein Bänkla So, 21.8. Kart Slalom Automobilclub Mo, 22.8. Ingwer-Orangen-Bad Verein mehr Platz für Kinder Di, 23.8. Marmelade Verein mehr Platz für Kinder Mi, 24.8. Windlicht Verein mehr Platz für Kinder Do, 25.8. Pesto Verein mehr Platz für Kinder Fr, 26.8. Kochen Christustreff Höchstadt Beruhigungskissen Verein mehr Platz für Kinder Sa, 27.8. Töpferspaß Kulturverein Bänkla So, 28.8. Buntes Familienprogramm Jugendarbeit Höchstadt Mo, 29.8. Duftpotpouree Verein mehr Platz für Kinder Di, 30.8. Maintalrundfahrt AWO Zistrosen Seife Verein mehr Platz für Kinder Mi, 31.8. Wärme-mich-Salbe Verein mehr Platz für Kinder Do, 1.9. Rabe Verein mehr Platz für Kinder Fr, 2.9. Töpferspaß Kulturverein Bänkla Prinz oder Frosch Verein mehr Platz für Kinder Sa, 3.9. Super-Flieger Kinderschutzbund Mo, 5.9. Basteln mit Büchern Christustreff Höchstadt Heudrache Verein mehr Platz für Kinder Mo, 5.9. – Fr, 9.9. Schach – das Spiel der Könige Schachclub Höchstadt Di, 6.9. WingTjung-KungFu WingTjung-KungFu Schule Stock- und Schwertfechten WingTjung-KungFu Schule Vorballett Ballettschule Höps-Reuter Gespenst Verein mehr Platz für Kinder Mi, 7.9. Spinnenlicht Verein mehr Platz für Kinder Do, 8.9. Cookies Verein mehr Platz für Kinder Fr, 9.9. Modern Dance Ballettschule Höps-Reuter Kälte- und Wärmekissen Verein mehr Platz für Kinder So, 11.9. Kart Slalom Automobilclub Mo, 12.9. Mode entwerfen/ nähen Kunstschule Zeichnen/ Malen Kunstschule Immer das Aktuellste findest du auf unserer Internetseite www.fortuna-kulturfabrik.de Für Fragen stehen Julia Weiland(09193/ 50 33 16 33, 0178/ 63 67 529, [email protected]) und Julia Gally zur Verfügung (09193/ 50 33 16 32, 0174 / 88 11 213, [email protected] ). Ist kein Preis angegeben, sind Teilnahme und Eintritt kostenlos! Höchstadter - Ehrenamt - Börse - Bürger helfen Bürgern Obere Brauhausgasse 3 · Tel. (09193) 626 - 156 • Fax. (09193) 626 - 153 • E-Mail. [email protected] Sprechzeiten: Di. 10.00 -12.00 Uhr, Do. 16.00 -18.00 Uhr, vertrauliche Terminvereinbarungen möglich. 13 Veranstaltungen: Informations- und Schlichtungsstelle in der Pflege im Landkreis ERH Patchwork und andere Handarbeiten Seniorengymnastik Seniorennachmittag Seniorennachmittag, Theresa von Avila Spielenachmittag Spielenachmittag Es wurde die „Neutrale und unabhängige Informations-, Beschwerde- und Schlichtungsstelle in der Pflege im Landkreis ERH“ eingerichtet. Jeden 2. Dienstag im Monat von 14.00 – 17.00 Uhr. Anleitung durch Mitglieder der „Aischtal Quilters“ Jeweils Dienstag von 17.00 – 18.00 Uhr in der Aischtalhalle Mittwochs, 15.00 – 18.00 Uhr, laden wir ein zum gemütlichen Treffen bei Schafkopf und Skat. Auch andere Spiele bieten wir an, für Frauen und Männer. AWO-Seniorentreff, Petersbeckhäuschen, Kellerberg 7. Es werden noch Kartler gesucht. Dienstag, 16.08.2016, 14.00 Uhr im kath. Pfarrsaal St. Georg, Ref.: Anne Mausfeld Eckental Montag, 22.08.2016, 14.00 Uhr im Gemeindesaal der Christuskirche Dienstag, 23.08.2016, 14.00 – 17.00 Uhr im Mediencafe, Fortuna Kulturfabrik Neue Teilnehmer sind herzlich willkommen. Zuständig/Ansprechpartner: Terminvereinbarungen erforderlich unter Tel. 09193/5033191, Frau Rosi Schmitt Fortuna Kulturfabrik, 1. Stock Zimmer 12 Frau Hedwig Wengler, Tel. 2560 Senioren-Gymnastik-Gruppe Frau Gerlinde Bethke, Tel. 8869 Arbeiterwohlfahrt Fam. Politaj, Tel. 8701 Seniorenkreis St. Georg, Frau Pia Hackenberg, Tel. 8495 Seniorentreff der evang. Kirche, Frau Marianne Paulini, Tel. 7151 Fortuna Kulturfabrik Herr Michael Weltz, Tel. 1507 Informationen für unsere Bürger Freiwillige Feuerwehr Förtschwind-Greuth Herzliche Einladung zum Grillfest am Montag, 15. August 2016. O’zapft is um 13.30 Uhr am Feuerwehrhaus in Förtschwind. Für den Hunger gibt’s Bratwürste, Steaks, Fleischspieße, die Kaffee-Bar bietet Kaffee und hausgemachte Kuchen für den Durst gibt’s u.a. Lager und Weizen aus der Brauerei FISCHER GREUTH Auf Ihren Besuch freut sich die Freiwillige Feuerwehr FörtschwindGreuth FFW Saltendorf-Bösenbechhofen Das diesjährige Grillfest der FFW Saltendorf –Bösenbechhofen findet am Sonntag, den 21. August am Feuerwehrhaus in Saltendorf statt. Das Fest beginnt um 10:00 Uhr mit dem FRÜHSCHOPPEN und ab 11:00 Uhr steht der MITTAGSTISCH mit den bekannten fränkischen Spezialitäten bereit. Während Sie sich dann am Nachmittag bei KAFFEE und KUCHEN erholen, können sich die Kids auf dem Spielplatz oder auf den bereit stehenden Big Fahrzeugen vergnügen. Ab 17:00 gibt es Karpfenchips. Auf zahlreichen Besuch freuen sich die Mitglieder der FFW Saltendorf-Bösenbechhofen Second-Hand Herbst/Winterbasar Im Höchstadter Paul-Gerhardt-Kindergarten Am Samstag, den 24. September 2016 veranstaltet der Paul-Gerhardt Kindergarten in der Gablonzer Str. 2 in Höchstadt seinen diesjährigen Second-Hand Herbst/Winterbasar ( 10.00 bis 12.00 Uhr; Einlass für Schwangere ab 09.00 Uhr). 14 Am Sonntagnachmittag, den 28. August 2016 beteiligen sich die Musiker aus Castlebar und Krasnogorsk ab 14 Uhr als Helfer beim Kinderprogramm. Neben vielen lustigen Bewegungsspielen können die Kinder auch einfache irische Tänze lernen. Also bitte gerne im Engelgarten vorbeischauen! Kontaktadressen: Dagmar Wennmacher Jay Kaspar (1. Vorsitzende) (2. Vorsitzender) Mathildenstraße 18 Graf-Goswin-Weg 1 90489 Nürnberg 91315 Höchstadt / Aisch Tel.-Nr.: 0911 / 581 57 31 Tel.-Nr.: 09193 / 92 89 www.hoechstadt-castlebar.de Die Artikellistenausgabe für interessierte Verkäufer findet am Montag, 05. September und am Dienstag, 06. September, jeweils von 07:45 Uhr – 15 Uhr, im Kindergarten statt. Termine für öffentliche Stadtführungen der Höchstadter Stadtführer/-innen Lernen Sie die Höchstadter St. Georg Kirche bei einer Kirchenführung kennen. Sie erfahren das Wichtigste über die Baugeschichte und Ausstattung der Kirche. An die Kirchenführung schließt sich ein Spaziergang durch die Altstadt mit ihrer über 1000 jährigen Geschichte an. Dauer ca. 90 Minuten Termine nach Vereinbarung (ab 4 Personen) Kosten: Erwachsene ? 6.- , Kinder bis 16 Jahre ? 4.Bei Interesse melden Sie sich bei der Stadtführerin Birgit Keller, Tel. 09193/ 6258248 oder 0157-70686262 Aischtaler Filmtheater „Wie die Bilder laufen lernten“ - Anmeldung für das (Sommer-) Ferienprojekt 2016 Das „Aischtaler Filmtheater Höchstadt“ (Verein Förderung der Filmkultur e.V.) lädt erneut zu einer Entdeckungsreise in die Geschichte des Kinos ein: Gefilmt wird dabei sowohl in Super 8-Film als auch auf Video. Die Ergebnisse dieses Morgens werden – nach Entwicklung des Filmmaterials –zugänglich gemacht. (Max. Teilnehmerzahl 10 Pers.) Der kostenfreie Kurs für Kinder (nach der 2. Klasse) findet am Montag, 05.09. im Filmtheater (Koslinger Str.) vormittags statt (Dauer etwa 2 ? Std.). Der Kurs wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Anmeldungen vereinbart. Ulrike und Werner Schramm, [email protected], Tel/Fax: 09193-508-6832 (-4034). Jazzchor der Musikschule ab September kostenlos Ab September 2016 ist die Teilnahme am Jazzchor der Musikschule Höchstadt unter Leitung von Leo Gußner kostenlos. Er und seine Sängerinnen würden sich über Verstärkung, auch von männlichen Sängern, sehr freuen. Treffpunkt ist jeden Mittwoch um 19.30 Uhr in der Fortuna Kulturfabrik, 3. Stock. Während der Schulferien finden keine Proben statt. Wir freuen uns auf alle, die gerne singen und gerne Jazz hören. Notenkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich, da alle Stimmen im mp3-Format zur Verfügung gestellt werden können. Nachfragen und Anmeldungen bei: Leo Gußner, Tel. 09164 - 339 SOMMERFEST für Jung und Alt mit Kaffee und Kuchen sowie einer amüsanten französischen Komödie „Willkommen bei den Schti’s“. Zwecks Planung der Kuchenmengen bitten wir um Anmeldung bis zum 17.08.3016, T 09193 5086832 Email: [email protected] Samstag, 20.08.2016, von 15 bis 19 Uhr Freundeskreis Höchstadt-Castlebar Englisch Stammtisch - jeweils am 2. Freitag im Monat ab 19.30 Uhr. An unserem Englisch Stammtisch kann j e d e r teilnehmen, auch wenn er kein oder nur wenig Englisch spricht … es kann schließlich nur besser werden! Auch Nichtmitglieder sind jederzeit herzlich willkommen! Nächster Englisch Stammtischtermin: Freitag, den 12.Aug. 2016 im Aischblick Freitag, den 09. Sept. im Weberskeller Beim Höchstadter Altstadtfest vom 26. – 28.August 2016 werden sich die beiden Freundeskreise Castlebar und Krasnogorsk wieder gemeinsam im Kommunbrauhaus präsentieren und mit interessanten Powerpoint Präsentationen die vielfältigen Aktivitäten der letzten 12 Monate Revue passieren lassen. Lernen Sie bei einem Quiz, bei dem es nette Preise zu gewinnen gibt, beide Partnerstädte besser kennen. Für Kinder gibt es Malaktionen, bei denen man u.a. süße Schäfchenpreise gewinnen kann. Schauen Sie also beim Altstadtfest im 1. Stock des Kommunbrauhaus gerne bei uns vorbei! Informationsbroschüren zu Irland sowie Infos zu den Freundeskreisen können kostenlos mitgenommen werden. Und bei unserem Bücher-, DVD- und CD-Markt sind sicherlich interessante Schnäppchen gegen Spende für unsere Besucher zu finden. Darüber hinaus treten am Freitagabend, den 26. August 2016 im Engelgarten die irischen Bands The New Social sowie Chris & Dave auf. Gemeinsam mit Trouble X aus Höchstadt und zwei Bands aus Krasnogorsk werden die 7 jungen Musiker aus Castlebar garantiert für gute Laune und tolle Songs sorgen. Diesen internationalen Musikgenuss sollte sich niemand entgehen lassen! 01. September - Antikriegstag The Day After – Der Tag danach (USA 1983) Aus aktuellem Anlaß: Die deutsche Regierung will wieder aufrüsten, und das „Feindbild Russland“ scheint Regierungsdoktrin geworden zu sein. Deutschland ist folglich beteiligt daran, daß es tatsächlich zu einer Katastrophe kommen kann. Bekanntermaßen sollen auch in Mitteleuropa die nuklearen Bedrohungsszenarien ausgebaut werden. Washington ist gegenwärtig der Meinung, so warnende Stimmen, man könne einen Atomkrieg gewinnen und bereitet einen Erstschlag gegen Rußland und vielleicht China vor, damit Amerikas Weltherrschaft offensichtlich nicht in Gefahr gerät. Der Spielfilm zeigt den Tag nach einem atomaren Schlagabtausch der beiden Supermächte. In den USA ringen die Überlebenden mit der steigenden Radioaktivität und dem schleichenden, unaufhaltsamen Zerfall der gesellschaftlichen Strukturen. Mittwoch, 31.08.2016, 19.30 Uhr Unterwegs mit Jacqueline (F 2016) Montag, 12.09. – Mittwoch, 14.09.2016, jeweils 19.30 Uhr Schweinskopf al dente (D 2016) Montag, 26.09. – Mittwoch,28.09.2016, jeweils 19.30 Uhr Toni Erdmann (D 2016) Montag, 10.10. – Mittwoch, 12.10.2016, jeweils 19.30 Uhr Frühstück bei Monsieur Henri (F 2016) El Olivio Der Olivenbaum Kulturkino Koslinger Str., Höchstadt 15 Verbindliche Anmeldung über Kontaktformular unter www.hoechstadt-herzogenaurach.bn.de/kontakt oder bei Helmut König, [email protected] bzw. 09195-997186 bis spätestens 05.09.2016. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Fahrt inklusive dem Eintritt zum Baumwipfelpfad kostet 20,00 € für Erwachsene und 11,00 € für Kinder (6-16 Jahre). Die Führung ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Helmut König Fischereiverein Höchstadt e.V. Terminverschiebung Vereinsfischen am 14.08.2016 Der Fischereiverein Höchstadt weist darauf hin, dass das Pokalfischen und die Vereinsmeisterschaft am kommenden Sonntag den 14.08.2016 aufgrund Terminüberschneidung mit dem Hanni Schüpferling Gedächtnisfischen unserer Anglerkollegen vom Fischereiverein Aisch auf 13.00-18.00 Uhr verschoben wird. Die Vorstandschaft bittet um Verständnis und Kenntnisnahme. Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischerprüfung Auf dem Weg zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern wird der Fischereiverein Höchstadt wieder einen Schulungskurs durchführen. Die Prüfung wird nur noch „Online“ durchgeführt. Der Vorbereitungskurs ist nach wie vor Pflicht für jeden, der die Fischerprüfung machen möchte. Ohne den Nachweis für die Teilnahme und der erforderlichen Mindestanzahl der Schulungsstunden von den jeweiligen Sachgebieten keine Prüfungszulassung. Schulungsbeginn ist Mittwoch, der 02. November um 19.00 Uhr. Schulungsort: Der Vorbereitungskurs findet im Vereinsraum der Fortuna Kulturfabrik (3. Stock) in Höchstadt statt. Nähere Information und Anmeldung bei: Klaus Müller, Tel.: 09193/7357; Gustav Lierzer, Tel. 09193/ 2461 od. Georg Lenk, Tel. 09193 / 2619 bzw. auf der Internetseite des Fischereivereins Höchstadt (www.fischereiverein-hoechstadt.de). Selbsthilfegruppe Körperbehinderter Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, den 16.08.2016, um 19.00 Uhr im Restaurant „Saloniki“, Kieferndorfer Weg 77, 91315 Höchstadt, statt. Wir freuen uns über jeden Teilnehmer! Auch Angehörige und Partner/innen sind herzlich willkommen. Energieberatung für alle Haushalte aus Höchstadt a.d. Aisch und Ortsteilen Beratung zu Wärmedämmung, Heizungsanlagen, erneuerbaren Energien und Fördermitteln Wann: Jeden dritten Donnerstag im Monat von 14-18 Uhr Wo: Landratsamt in Höchstadt, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a.d. Aisch Beratungsgebühr: 5 €/halbe Stunde Auch Gebäude-Check am Wohnhaus möglich: 20 € Anmeldungen: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Frau Ulrike Saul, Tel. 09131/803-380229 Obst- und Gartenbauverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. Letzter Getränkeverkauf vor der neuen Obstsaison Der nächste und vorläufig letzte Termin ist Mittwoch, 17. August von 16:30 bis 17:30 Uhr in der Mosterei und Brennerei, Obere Brauhausgasse 6. Erwerben können Sie unsern naturtrüben Apfelsaft in 10 und 5 Liter Gebinden. Auch unsere selbst hergestellten Obstbrände und Liköre stehen zum Verkauf. Mit den regelmäßigen Verkaufsterminen starten wir wieder im November. Landratsamt Erlangen-Höchstadt Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Finanzen verständlich erklärt auf dem 6. „Netzwerktreffen Unternehmer(innen)“ am 18. Oktober 2016 in Tennenlohe. HEC Höchstadt Im Förderdschungel den Durchblick zu wahren fällt selbst Experten schwer. Am Dienstag, 18. Oktober 2016 will das sechste Netzwerktreffen Unternehmer(innen) kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) dabei helfen, sich einen Überblick über geeignete Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Von 16:30 bis 19 Uhr bieten die Wirtschaftsförderung des Landkreises Erlangen-Höchstadt, die Stadt Erlangen, die Coutandin & Wacker Unternehmensberatung, das Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) sowie die Steuerkanzlei Güllich in den Räumen des IGZ, Am Weichselgarten 7, 91058 Erlangen-Tennenlohe, den Unternehmen Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen. Erfahrene Referenten erklären Fördermöglichkeiten der Region, von EU und Bund sowie Finanzierungen durch die Hausbank, die ebenfalls Fördermittel oder Kreditvergünstigungen der öffentlichen Hand miteinbeziehen. Der nächste Fastnacht in Franken–Star kommt nach Höchstadt! Kabarettist und Wortakrobat Oliver Tissot – LIVE! REDEN IST SILBER, TISSOT IST GOLD! Samstag, 05. November 2016 Fortuna Kulturfabrik Höchstadt Einlass: 19 Uhr, Beginn: 20 Uhr Der Vorverkauf startet am 11.08.2016 bei: Wigwam Outdoor - Hauptstraße 26 – 91315 Höchstadt BUND Naturschutz - Kreisgruppe Tagesexkursion in den Nordsteigerwald am Sonntag 18.09.2016 Der BN lädt ein zur Fahrt in den geplanten Nationalpark Steigerwald, ein Streitpunkt zwischen Bayerischer Staatsregierung und Umweltverbänden. Im Rahmen einer Exkursion kann sich jeder vor Ort zu dem umstrittenen Thema informieren. Außerdem ist der herbstlich gefärbte Laubwald ein imposanter Eindruck und jede Reise wert. Abfahrt um 9:15 bis 10:00 (Zusteigemöglichkeiten in Herzogenaurach, Röttenbach, Adelsdorf und Höchstadt, Änderungen vorbehalten). Besuch des Baumwipfelpfades, Mittagessen und anschließender Wanderung (ca. 5.5 km) in das Naturwaldreservat und den ehemals geschützten Landschaftsbestandteil Hoher Buchener Wald bis ca. 15:00. Rückfahrt ab 17:00 in Ebrach. Geführte Wanderung mit Hartmut Strunz (Forstoberrat i.R.). Detailinformationen finden Sie unter www.hoechstadt-herzogenaurach.bn.de/veranstaltungen Bis 14. Oktober 2016 anmelden Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an Unternehmer(innen), Freiberufler, Gewerbetreibende, Geschäftsinhaber, Handwerker, Kleinund Mittelständische Unternehmen und Start-Ups. Interessenten können sich per E-Mail an [email protected] bis Freitag, 14. Oktober 2016 anmelden. Es sind 30 Plätze verfügbar. Klimagerecht sanieren Landratsamt bietet Energiespar-Kurs mit individueller Beratung für Hauseigentümer an. 16 Neue Heizung einbauen, Fenster ersetzen, das Dach sanieren – und alles auch noch klimagerecht: Beim Umbau müssen Hauseigentümer vieles beachten. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt greift zusammen mit der Energieagentur Oberfranken e.V. Häuslebauern mit einem Energiesparkurs unter die Arme. Der Kurs ist kostenlos und findet an drei aufeinanderfolgenden Donnerstagabenden (13. Oktober im Rathaus Baiersdorf, 20. Oktober im Rathaus Bubenreuth und 27. Oktober im Rathaus Möhrendorf) jeweils um 18 Uhr statt. Die Teilnehmer lernen dabei das Energiesparpotenzial ihres Hauses kennen. MuKuThe – Greuth präsentiert „Wanderer zwischen den Welten" Erzählungen und Gedichte von Rudyard Kipling (dem Autor des Dschungelbuchs) Ausgewählt und gelesen von Barbara Schofer Technik Wolfgang Kierstein Bühne Inge Lieberth Fr. 7. und Sa. 8. Oktober 2016 - 20.01 Uhr Blaues Haus, Greuth Nr. 9 Kurs als Workshop am eigenen Haus „Als Grundlage berechnen wir im Kurs die Energieeffizienzklasse der Gebäude der Teilnehmer sowie deren Energiebedarf“, erklärt Kursleiter und Gebäudeenergieberater Jürgen Ramming von der Energieagentur Oberfranken. Anschließend gehe es darum, wie sich Dämmung, Heizung, Haustechnik, Innenraumklima und der Einsatz von Sonnenenergie optimieren lassen. Die Teilnehmer können ihre Baupläne mitbringen, damit sie das Gelernte direkt auf ihr Objekt übertragen können. Kursleiter Ramming berät sie, schätzt die Kosten der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und informiert die Teilnehmer über entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Unkostenbeitrag: 10,- / 8,- € Anmeldungen : 0911/552060 Eine Traumkultur. e.V. Greuth Produktion www.mukuthe.de „Wanderer zwischen den Welten“ Rudyard Kipling, geboren im Viktorianischen Zeitalter vor 151 Jahren in Bombay, gestorben vor 80 Jahren in London, lebte zwischen zwei Welten. Weitgereister Humanist, Brite mit Leib und Seele, Journalist, umstrittenes Sprachrohr des englischen Kolonialismus – seine Biographie weist viele gegensätzliche Facetten auf. Im Alter von 29 Jahren veröffentlichte er mit großem Erfolg sein „Dschungelbuch“, die Abenteuer des Menschenjungen Mogli, der von Wölfen aufgezogen wird und die Sprache der Tiere beherrscht. Der bekannte Zeichentrickfilm von Walt Disney basiert auf diesen Erzählungen, die seinen Schöpfer unsterblich machten. Kipling schrieb Romane, Erzählungen, Gedichte und erhielt 1907 als erster Engländer den Nobelpreis für Literatur. Ein schillerndes Leben in einer Zeit des Umbruchs – nach Mark Twain und Oscar Wilde widmet sich MuKuThe Greuth in seiner diesjährigen Lesung diesem berühmten Autor , der West und Ost miteinander verband – mit ausgesuchten Geschichten, biographischen Notizen und Lyrik wird ein Bild seines reichen Schaffens gegeben, das weit über das Dschungelbuch hinausreicht. „Je mehr man sich erträumt, desto voller und reicher lebt man.“ Mit diesem Zitat Kiplings möchten wir herzlich einladen zu einem Abend über einen Autor, den es sich neu zu entdecken lohnt. Anmeldung erbeten Interessenten melden sich bitte bei Ulrike Saul, Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Erlangen-Höchstadt, unter der Telefonnummer 09131/803-380229 oder über die E-Mail-Adresse [email protected] für den Workshop an. Mehr Informationen sind im Internet unter www.erlangenhoechstadt.de/klimaschutz zu finden. Werden Sie Familienpatin/Familienpate! Der Kinderschutzbund sucht weitere engagierte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen Auch in Ihrer Nähe gibt es Familien und Alleinerziehende, die sich Hilfe und Unterstützung im Alltag wünschen. Stehen dann weder Verwandte noch Freunde zur Verfügung, können Familienpaten eine wichtige Stütze für diese Familien sein. Ihre Aufgabenfelder reichen dabei von Kinderbetreuung über Hilfe bei den Hausaufgaben bis hin zur Unterstützung bei der Alltagsorganisation und vieles mehr. Familienpaten schenken durch ihren ehrenamtlichen Einsatz Zeit, Erfahrung und Wertschätzung. Mit ihrer Hilfe erfahren Familien Entlastung im Alltag! Unsere bereits aktiven Familienpaten sind Frauen und Männer mit Lebenserfahrung, die Freude am vertrauensvollen Umgang mit Familien haben und diese möglichst einmal wöchentlich in ihrer Alltagssituation bei Problemen, Sorgen und Nöten unterstützen. Familienpaten werden auf diese Aufgabe gut vorbereitet und von einer pädagogischen Fachkraft begleitet, geschult und beraten. Falls wir Ihr Interesse an diesem Ehrenamt geweckt haben, dann besuchen Sie doch unverbindlich unseren Informationsabend am 21.09.2016 um 18.00 Uhr beim Kinderschutzbund, Strümpellstraße 10 in Erlangen. Arbeitsgemeinschaft zur Zucht Altdeutscher Hütehunde Leistungshüten 13. & 14. August bei Schäferei Josef Roß in Peppenhöchstädt Am Freitag den 07.10.2016, ab 15 Uhr beginnt die Schulung neuer Familienpaten in Kooperation von Kinderschutzbund Erlangen, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und dem Erlanger Bündnis für Familien. Die Schulung umfasst ein Wochenende und vier Abende. Unsere Koordinatorinnen informieren Sie jederzeit gerne: Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt: Anne Gick, 01520-1941934 oder [email protected] Für die Stadt Erlangen: Michaela Kanawin 09131-6859665 oder [email protected] Weitere Informationen unter www.kinderschutzbund-erlangen.de Samstag: 8.00 12.00 ca. 14.00 ab 19.00 Beginn des Leistungshüten Mittagstisch mit Spezialitäten vom Lamm Leistungshüten Tanzmusik mit „ Ludwig Behr “ Sonntag: 9.00 13.00 15.00 15.00 Leistungshüten mit Frühschoppen und Weißwurstfrühstück Mittagstisch mit Spezialitäten vom Lamm Kaffee und Kuchen Grußwort vom Landrat Helmut Weiß und Siegerehrung • Strohhüpfburg • Eselreiten • Streichelzoo • Filzen • Sonntag Schauscheren von Schafen 17 Mission: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Urlaub für die Seele: Ein weiterer Sommerabend mit den Perlen des Glaubens Im Innenhof der Kirche einen Sommerabend genießen. Sich dabei kreativ-meditativ mit den „Perlen des Glaubens“ beschäftigen. Auch das Singen wird nicht zu kurz kommen. Groß und Klein, Alt und Jung sind willkommen. Ausklingen werden die Abende bei einem Glas Limo oder Wein. Um zu wissen, wie alt die Kinder sind, die kommen, und um abschätzen zu können, wie viele wir insgesamt sein werden, ist eine Anmeldung hilfreich (aber nicht Pflicht): 8200 oder [email protected]. Mittwoch 19. August, 19.00 im Innenhof der Christuskirche (bei schlechtem Wetter im Gemeindesaal) Amt für Verst. Willi u. Kunigunda Hartenfels Amt für Leb. Thorsten Wittgens Mo., 22.08.2016 - Maria Königin St. Georg 19.00 Uhr Amt für verst. Mitglieder des Katholischen Männervereins St. Michael Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens Di., 23.08.2016 - Hl. Rosa v. Lima St. Georg 08.30 Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Steger u. Häfner Seniorenz. 10.00 Uhr Amt für Verst. Men Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens Mi., 24.08.2016 - Hl. Bartholomäus,Apostel Fest St. Anna 19.00 Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Mauer, Hofmann, Kalb u. Scholian Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens Kirchliche Nachrichten Gottesdienstordnung der Katholischen Pfarrei St. Georg Höchstadt/Aisch Do., 25.08.2016 - Hl. Ludwig Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens Fr., 26.08.2016 - vom Tag St. Hedwig 18.30 Uhr Monatliche Totenmesse Mission: Amt für Verst. Reinhold Rieder Amt für Leb. Thorsten Wittgens So., 14.08.2016 - 20. Sonntag im Jahreskreis St. Georg 08.30 Uhr Amt für Verst. Kunigunda u. Georg Bayer mit Sohn u. Angehörige 10.30 Uhr Pfarrgottesdienst St. Laurentius 09.30 Uhr Festgottesdienst zum Patrozinium (Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Kupfer u. Leuthäußer) Sa., 27.08.2016 - Hl. Monika 15.00 Uhr Große Beichtgelegenheit zum Heiligen Jahr (mehrere Beichtväter) 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr VAM Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Kellermann u. Grohganz Mission: Amt für Verst. der Fam. Amtmann, Leithardt u. Schäfer Amt für Leb. Canh Mo., 15.08.2016 - Mariä Aufnahme in den Himmel, Hochfest St. Georg 08.30 Uhr Amt für Verst. Maria Rascher-Skora u. Anghörige 10.30 Uhr Fest-/Pfarrgottesdienst Mission: Amt für Verst. Fritz u. Franziska Gerner So., 28.08.2016 - 22. Sonntag im Jahreskreis St. Georg 08.30 Uhr Amt für Verst. Hilde Kunzelmann, Luise Riegler, Wolfgang Kunzelmann u. Angehörige 10.30 Uhr Pfarrgottesdienst 17.00 Uhr Konzert zum Altstadtfest Mission: Amt für Leb. Canh Di., 16.08.2016 - Hl. Stephan v. Ungarn St. Georg 08.30 Uhr Amt für verst. Eltern Karl u. Kunigunde Wagner Seniorenz. 10.00 Uhr Amt für Verst. Men Mi., 17.08.2016 - vom Tag St. Anna 19.00 Uhr Amt für Verst. Adolf u. Gretl Trautmann und Paul u. Betty Weber Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens Katholische Pfarrei St. Vitus - Sterpersdorf Gottesdienstordnung vom 12.08.-28.08.2016 Freitag 12.08.16 - Antoniuskapelle 19.00 Hl.Mss. f. Verst. Kaspar u. Elisabeth Jäger; f. Verst. Fam. Förner u. Zapf. Do., 18.08.2016 - vom Tag Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens Fr., 19.08.2016 - vom Tag St. Hedwig 18.30 Uhr Amt für Verst. Georg Riegler u. Verst. der Fam. Seelmann Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens Samstag 13.08.16 19.00 VAMss. f. Verst. Fritz Beßler, Heinrich Maier u. alle Verwandten. Sonntag 14.08.16 10.30 Hl.Mss. In Uehlfeld. Sa., 20.08.2016 - Hl. Bernhard v. Clairvaux St. Georg 16.00 Uhr Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr VAM Amt für Verst. des Jahrgangs 1929/ 1930 Mission: Amt für Verst. Georg u. Theresia Thomann mit Sohn Andreas Amt für Leb. Thorsten Wittgens Montag 15.08.16 - Hochfest Mariä Himmelfahrt 10.30 Hl.Mss. f. Ilena und Titus. Mit Kräutersegnung. In Uehlfeld kein Gottesdienst. Freitag 19.08.16 - Antoniuskapelle 19.00 Hl.Mss. f. Verst. Eltern Josef u. Anna Warter, Sohn Franz, Tochter Rita u. alle Verst. Fam. Warter u. Schäfer; f. Verst. Betty u. Josef Scharold. So., 21.08.2016 - 21. Sonntag im Jahreskreis St. Georg 08.30 Uhr Amt für Verst. Theresia u. Wilhelm Brodmerkel 10.30 Uhr Pfarrgottesdienst 18 Sonntag 21.08.16 - Pfarrfest 9.00 Hl.Mss. f. Leb. u. Verst. Fam. Zenkel u. Bayer; f. Verst. Fam. Betty u. Josef Scharold. 10.30 Hl.Mss. In Uehlfeld. Sonntag, 28.08.16- 22. Sonntag im Jahreskreis 10.30 Uhr Amt f. Verst. Franz Klein Verst. Rössert, Habersack u. Hackenberg Verst. Dorothea Händel u. Angeh. Freitag 26.08.16 - Antoniuskapelle 19.00 Hl.Mss. f. Verst. Paul u. Christine Ackermann ; f. Verst. Fam. Scharold, Müller, Gemeiner u. Dresel. Gottesdienstordnung der Katholischen Pfarrei St. Leonhard Zentbechhofen für die Zeit vom 14.08. bis 28.08.2016 Samstag 27.08.16 19:00 VAMss. f. Verst. Hans Dresel, Isabella Burda u. Geschwister. Anschließend Beichtgelegenheit. Sonntag, 14.08.16 - 20. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Pfarramt Sonntag 28.08.16 In Uehlfeld kein Gottesdienst. Montag, 15.08.16 - Mariä Aufnahme in den Himmel Kräutersegnung 09.30 Uhr Amt z. E. d. Hl. MG v. d. i. Hilfe, Höchstadter Str.13 f. Verst. Hildegard Fischer, Greuth Verst. Kramer u. Neugebauer; anschl. Prozession 13.30 Uhr Marienandacht In der Zeit vom 18. August bis einschl. 06. September 2016 ist das Kath. Pfarramt in Sterpersdorf nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt in Höchstadt unter der Telefonnummer 09193/8392. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Sonntag, 21.08.16 - 21. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Amt f. Verst. Rebhan u. Birkmann Verst. Denzler u. Brehm Verst. Johann u. Katharina Starklauf m. Kindern Einladung zum Pfarrfest Freitag, 26.08.16 - Wochentag Antoniuskapelle 19.00 Uhr Abendmesse; Lauberberg anschl. Besuch der Gaststätte Sterpersdorf: Die Pfarrgemeinde St. Vitus, Sterpersdorf, lädt ein zum Pfarrfest am Sonntag, 21.August 2016 Sonntag, 28.08.16 - 22. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Pfarramt Am Samstag, den 20.08. wird um 18.00 Uhr das Pfarrfest mit unserem beliebten Dämmerschoppen im Pfarrgarten eröffnet. Zu Essen gibt es unsere Spezialität Saure Lunge/Herz, sowie Salzknöchle und Gegrilltes. Am Sonntag findet um 9.00 Uhr der Festgottesdienst statt. Danach geht´s auf zum Frühschoppen mit anschließendem Mittagstisch. Es gibt verschiedene Braten, sowie unsere Spezialität „Lamm in Folie“, mit Kloß und Salat. Zur Kaffeezeit bieten wir, wie jedes Jahr, selbstgebackene Kuchen und Küchla an. Für die Kinder steht der angrenzende Spielplatz mit all seinen Geräten zur Verfügung. Ein Ballonweitfliegen mit Preisverteilung für die Sieger des letzten Luftballonfliegen wird wieder durchgeführt. Bitte die zurückbekommenen Karten vom letzten Pfarrfest bis spätestens 15.August 2016 bei Zenkel Michael, Sterpersdorf 45, abgeben. Der Erlös kommt der Instandhaltung unserer Pfarrkirche und der Antoniuskapelle zugute. Wir wünschen allen Besuchern unseres Pfarrfestes einige schöne und unterhaltsame Stunden, mit Freunden, Verwandten und Bekannten bei uns in Sterpersdorf. Evangelische Kirchengemeinde Höchstadt Sonntag, 14.08.2016 09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst 11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst Donnerstag, 18.08.2016 17.00 Uhr Senioren Centrum St. Anna: Gottesdienst im Seniorenheim 18.30 Uhr BRK Alten- und Pflegeheim: Gottesdienst im Seniorenheim Sonntag, 21.08.2016 09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst 11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst Montag, 22.08.2016 14.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Spielenachmittag des Offenen Seniorentreffs Mittwoch, 24.08.2016 19.00 Uhr Christuskirche, Innenhof: Perlen des Glaubens - Im Innenhof der Kirche wollen wir einen Sommerabend genießen und die Glaubensfreude vertiefen. Es freut sich auf ihr Kommen, Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung St.Vitus Sterpersdorf Sonntag, 28.08.2016 09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst 11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst Gottesdienstordnung der Katholischen Pfarrei St. Jakobus Etzelskirchen für die Zeit vom 14.08. bis 28.08.2016 Evangelische Kirchengemeinde Lonnerstadt Sonntag, 14.08.16 - 20. Sonntag im Jahreskreis 10.30 Uhr Amt f. Verst. Thomas Geyer, Kieferndorf Leb. u. Verst. Peßler/Geyer Verst. Maria Lechner u. Schwiegereltern Sonntag, 14.08.2016 So 14.08., 09.30 Uhr Gottesdienst mit Diakon Jürgen Hofmann aus Bamberg So 14.08., 10.30 Uhr Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus Montag, 15.08.16 - Mariä Aufnahme in den Himmel Kräutersegnung 08.00 Uhr Pfarramt Donnerstag, 18.08.2016 Do 18.08., 09.00 Uhr Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus Samstag, 20.08.2016 Sa 20.08., 17.00 Uhr Tanznachmittag, Kreistänze für alle, Anmeldung bei Martina Wenten tel. 4932, Gemeindehaus Sonntag, 21.08.16 - 21. Sonntag im Jahreskreis 10.30 Uhr Pfarramt 19 Sonntag, 21.08.2016 So 21.08., 09.30 Uhr Gottesdienst mit Lektor Eichbauer So 21.08., 09.30 Uhr Kindergottesdienst, , So 21.08., 10.30 Uhr Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus Donnerstag, 25.08.2016 Do 25.08., 09.00 Uhr Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus Do 25.08., 14.00 Uhr Diakonie-Kaffee, Gemeindehaus Samstag, 27.08.2016 Sa 27.08., 11.00 Uhr Taufe Sonntag, 28.08.2016 So 28.08., 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Sauer So 28.08., 10.30 Uhr Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus So 28.08., 11.00 Uhr Taufe Kirche Kairlindach Sonntag, den 14.08.2016 09:30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach Sonntag, den 21.08.2016 09:30 Uhr Festgottesdienst anl. der Kirchweih in Kairlindach mit Fränkischer Predigt von Marco Winkler 14:00 Uhr Konzert „Orgel & Songs“ mit Lena&Annelies und Marco Winkler in Kairlindach Andere christliche Gemeinschaften Christustreff der Stadtmission in Höchstadt Evangelische Gemeinschaft im Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. 91315 Höchstadt a.d.Aisch, Lappacher Weg 2 Sonntag, 14.08.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Überraschungsgast Sonntag, 31.07.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Martin Kugler Sonntag, 07.08.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Pauli Pulkkinen Parallell zu den Gottesdiensten gibt es ein eigenes Programm für Kinder. Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern haben auch die Möglichkeit im Eltern-Kind-Raum am Gottesdienst teilzunehmen. Ferienprogamm Freitag, 26.08.2016, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Kochen - Wir zaubern leckere Köstlichkeiten, die wir anschließend mit den Eltern gemeinsam genießen. Für Kids ab 7 Jahren - Unkosten: 5 Euro Anmeldung bei Ute Fischer, Tel. 0171/950 5585 Montag, 05.09.2016, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Basteln und Spielen mit (alten) Büchern: Aus Büchern, die keiner mehr lesen will, wollen wir verschiedene Blumen und andere Kunstwerke basteln. Für Kids ab 6 Jahren - Unkosten: 2 Euro Mitzubringen: wenn vorhanden alte Bücher Anmeldung bei Gaby Holzer, Tel. 0160/ 962 358 94 (per SMS) Bibelgesprächskreise Montag, 20.00 Uhr - vierzehntägig, Kontakt: 09193/50 15 34 Donnerstag, 9.30 Uhr, Kontakt 0177/310 42 12 Donnerstag, 20.00 Uhr - vierzehntägig, Kontakt 09193/50 30 06 Aktuelle Infos siehe unter www.christustreff-hoechstadt.de 20
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