01_12.01.2007 Höchstadt - Höchstadt an der Aisch

AMTSBLATT
der Stadt
Höchstadt a. d. Aisch
Herausgeber: Stadt Höchstadt a. d. Aisch
Internet: www.hoechstadt.de · e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen und
nichtamtlichen Teils: Gerald Brehm, Bürgermeister
Erscheinungsweise: jeden zweiten Freitag
19. Jahrgang
Verantwortlich für Anzeigenteil und Druck:
Druck- und Verlagshaus Dennhardt, Höchstadt,
Schwarzenbacher Ring 5 u. Hauptstr. 4
Tel. 091 93 / 82 55, Fax 0 91 93 / 31 03
Höchstadt a. d. Aisch, Freitag, 12. August 2016
Redaktionsschluß für das nächste Amtsblatt ist Montag, der 22. August 2016, 12.00 Uhr
Amtliche Bekanntmachungen
Nummer 16
Erscheinungstag: Freitag, 26. August 2016
Vollzug des Bayerischen Landesstraf- und
Verordnungsgesetz (LStVG)
Notrufnummern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch erlässt folgende
A L L G E M E I NV E R F Ü G U N G
I. Auf dem Höchstadter Altstadtfest gelten vom 26.08.2016 bis 28.08.2016
vor, während und nach den Öffnungszeiten, auf dem im beiliegenden Plan
eingezeichneten öffentlichen Bereich der Innenstadt und dem Engelgarten,
folgende Anordnungen:
1. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der
genehmigten Schankflächen in dem o. g. Gebiet mitgeführt werden.
2. Personen, die gegen das Mitbring- bzw. Mitführverbot verstoßen oder
erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und die Besucher
oder Passanten mehr als nach den Umständen
vermeidbar behindern oder belästigen, kann der Aufenthalt untersagt
werden.
II. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nr. I der Allgemeinverfügung
wird unmittelbarer Zwang angedroht.
III. Für die Allgemeinverfügung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung der
Nr. I angeordnet.
IV. Diese Verfügung richtet sich als Allgemeinverfügung gemäß Art. 35 Satz
2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) an jedermann,
der vom 26.08.2016 bis 28.08.2016 im auf dem beiliegenden Plan ersichtlichen Bereich vor, während und nach den Öffnungszeiten des
Höchstadter Altstadtfestes 2016 teilnehmen möchte. Sie wird gemäß Art.
41 Abs. 4 BayVwVfG im verfügenden Teil ortsüblich bekannt gemacht
und kann mit der Begründung im Rathaus der Stadt Höchstadt a.d.Aisch,
Ordnungsamt, Zi.-Nr: 02 von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Sie gilt am 12.08.2016 als amtlich bekannt gemacht und wird mit der 16.
Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Höchstadt a.d. Aisch veröffentlicht.
Gründe:
I.
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Stadt Höchstadt a.d.Aisch zum
Erlass dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG
und Art. 23 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Die Allgemeinverfügung beruht auf Art. 23 Abs. 1 LStVG. Danach können
Städte zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und
Besitz für Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen Anordnungen
für den Einzelfall erlassen. Dies trifft auch auf das Höchstadter Altstadtfest
zu.
Bereits in den vergangenen Jahren kam es nach den Erkenntnissen und
Berichten des Jugendpflegers und der Polizei während des Altstadtfestes
auf dem Gebiet der Stadt Höchstadt a.d.Aisch immer wieder zu alkoholbedingten Sicherheitsstörungen. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren verdeutlichen, dass die sichere Durchführung des Höchstadter Altstadtfestes
größtenteils nur mit einer zusätzlichen Anzahl an Polizei- und Ordnungskräften
in einem vernünftigen Rahmen sichergestellt werden kann. Eine Ausdehnung
der Kontrollen über die regulären Öffnungszeiten des Altstadtfestes hinaus
wird als dringend erforderlich erachtet, da die Erfahrung gezeigt hat, dass
diesbezüglich relevante Vorfälle sich auch außerhalb der Öffnungszeit des
Höchstadter Altstadtfestes ereignet haben. Die Polizei stellt fest, dass oftmals
insbesondere Jugendliche Alkohol im Bereich der Innenstadt und im
Engelgarten und in die angrenzenden Bereiche mitbrachten oder mitführten
und sich dort niederließen. Dieses Verhalten hat in der Vergangenheit wiederholt zu erheblichen Problemen und Störungen geführt. Aufgrund dieser
Erfahrungen und Entwicklungen ist zu befürchten, dass sich die Störungen
auch dieses Jahr einstellen oder verstärken. Zur Vermeidung von Störungen
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Eigenschutz der Jugendlichen
während des Höchstadter Altstadtfestes ist es erforderlich, geeignete
Maßnahmen zu treffen. Das Verbot des Mitbringens und Mitführens von
Zu erreichen über die Rufnummer 116 117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der
Kassenärztlichen Vereinigung Mittelfrankens zur Hausarzt- und
Facharztvertretung in dringenden Fällen.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht
13.08.2016 + 14.08.2016
Dr.Werner Ziegler,
Grof-GoswinWeg 12, 91086 Aurachtal, 09132 / 735333
20.08.2016 + 21.08.2016
Jens Heuckelbach,
Zeckerner Hauptstr. 4, 91334 Hemhofen, 09195 / 7062
Dienstbereit: jeweils 10.00 - 12.00 Uhr u. 18.00 - 19.00 Uhr
in der Praxis.
Rettungsdienst
Wir sind jetzt noch schneller für Sie da!
110
112
112
19222
Polizei (Überfall, Einbruch)
Notarzt + Rettungsdienst
Feuerwehr (Brand, Katastrophe)
Krankentransport
Wichtiger Hinweis:
Bei Verkehrsunfällen, Unglücksfällen und anderen Notfällen, nicht nur bei Überfall, sollte der Anrufer immer den
Ort, seinen Namen und das Ausmaß (Verletzte?) nennen.
Notdienst der Apotheken in Höchstadt
und Umgebung
12. bis 18.August 2016
- Paracelsus-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Hauptstraße 35, Tel.
09193/8305
19. bis 25.August 2016
- Vitalo-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Anton-Bruckner-Straße 2,
Tel. 09193/7575
TelefonSeelsorge
Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den bundeseinheitlichen
Rufnummern: 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222
Kinder- und Jugendtelefon 0800 – 111 0 333
rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich anonym
Weitere Notrufnummern
Gas (Störung)
Giftnotrufzentrale
Strom (Störung)
0941/28003355
089/19240
0941/28003366
2
Bereichsplan zur Allgemeinverfügung
Alkohol ist geeignet, den Aufenthalt von alkoholisierten Personen auf dem
Altstadtfest und in den angrenzenden Bereichen und den Alkoholkonsum von
mitgebrachtem Alkohol zu unterbinden sowie den Alkoholkonsum auf den
kontrollierbaren Bereich der genehmigten Schankflächen zu begrenzen.
Darüber hinaus ist es zweckmäßig und erforderlich, Personen, die bereits alkoholisiert sind, bzw. unter dem Einfluss von Drogen stehen und Besucher
oder Passanten mehr als nach den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen, aus dem Bereich des Altstadtfestes zu verweisen.
Die Anordnungen sind geeignet und erforderlich, da nur hierdurch vermieden werden kann, dass erneut Körperverletzungen und Sachbeschädigungen
in den Ausmaßen der vergangenen Jahre verübt werden. Das öffentliche
Interesse, Gesundheitsgefährdungen und Sachschäden zu verhindern, überwiegt das Interesse der betroffenen Personen möglichst günstig alkoholische
Getränke zu sich zu nehmen und/oder das im Plan bezeichnete Gebiet unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Durch
die getroffenen Verfügungen werden die Sicherheit der Besucher und ein geordneter Ablauf des Höchstadter Altstadtfestes gewährleistet. Die
Platzverweisung stellt zwar einen wesentlichen Eingriff in die Freizügigkeit
dar, ist aber zum Schutz der übrigen Besucher erforderlich und verhältnismäßig.
II.
Die Androhung unmittelbaren Zwangs beruht auf Art. 29 und 34 des
Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG).
Andere, mildere Zwangsmittel wie Zwangsgeld würden nicht den erhofften
Erfolg versprechen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs ist das einzig
taugliche und auch angemessene Mittel, um den Zweck der
Allgemeinverfügung durchsetzen zu können. Dieser liegt in der Unversehrtheit
der Altstadtfestbesucher sowie in der Unterbindung von Sachschäden durch
mutwillige Zerstörung.
III.
Die Androhung des Sofortvollzuges unter Nr. III der Allgemeinverfügung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und ist im
öffentlichen Interesse geboten, da der Schutz der Altstadtfestbesucher bei einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfes gefährdet wäre. Angesichts
der Erfahrungen benachbarter Veranstaltungen in den umliegenden Ortschaften
ist auch während des Höchstadter Altstadtfestes mit Störungen durch zumeist
noch jugendliche Alkoholisierte zu rechnen. Die hierdurch drohende Gefahr
von Verletzungen Unbeteiligter oder die Zerstörung fremden Eigentums lässt
ein Zuwarten bis zur Entscheidung über einen möglichen Rechtsbehelf nicht
zu.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht, Promenade 24
- 28, 91522 Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Höchstadt a.d.Aisch) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Abschriften für die Beteiligten beigefügt werden.
Öffnung des Heimatmuseums
Das Heimatmuseum hat am Sonntag, den 14.08.2016 von 14.00 –
16.00 Uhr geöffnet.
An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung.
Öffnung des Spixmuseums
Höchstadt, Badgasse 7
Das Spixmuseum ist jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 14:0016:00 Uhr geöffnet.
Davon unabhängig können auf Wunsch Führungen vereinbart werden. (Eintritt frei)
Mitteilung der Stadtkasse
Steuern und Abgaben fällig:
Die Stadtkasse der Stadt Höchstadt a. d. Aisch macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2016 folgende Steuern und Abgaben zur
Zahlung fällig werden:
1. Gewerbesteuervorauszahlung, 3. Rate 2016
2. Grundsteuer A und B, 3. Rate 2016
3. Wasser-/Kläranlagen- und Entwässerungsgebühren, 3. Rate
2016
Für alle Steuern und Abgaben gelten die zuletzt ergangenen Bescheide.
Neue Bescheide werden grundsätzlich nur bei einer Änderung der
Berechnungs- u. Bemessungsgrundlage erstellt.
Soweit der Stadtkasse Höchstadt a. d. Aisch eine Einzugsermächtigung
vorliegt, werden die fälligen Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bank- bzw. Girokonten abgebucht.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das
Widerspruchsverfahren im Bereich des Freistaates Bayern abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten
seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Bei Überweisungen ist die Adressnummer des Steuerkontos anzugeben.
3
Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2015 die 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Die Abwägung der in der Auslegungsphase und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im August und September 2015 eingegangenen Stellungnahmen
wurde in einem Abwägungsprotokoll zusammen gestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2016 beschlossen.
Der überarbeitete Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst nunmehr folgende Bereiche:
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung und den Festsetzungen durch Planzeichen und
Text, liegt erneut in der Zeit vom
12.08.- 12.09.2016
im Rathaus der Stadt Höchstadt a.d.Aisch, Marktplatz 5, Zimmer E 01, während der üblichen Dienststunden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig erfolgt die Behördenbeteiligung
(§ 4 Abs. 2 BauGB).
Höchstadt, 02.08.2016
Stadt Höchstadt a.d.Aisch
Brehm, Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2014 die 18. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Abwägung der in der Auslegungsphase und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Februar und März 2015 eingegangenen Stellungnahmen
wurde in einem Abwägungsprotokoll zusammen gestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2016 beschlossen.
Der überarbeitete Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst folgende zwei Bereiche: Wohngebiet westlich der Aischtalhalle (links) sowie
die Freizeitanlage in der Aischaue (rechts)
4
Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt erneut in der Zeit vom
12.08. - 12.09.2016
im Rathaus der Stadt Höchstadt a.d.Aisch, Marktplatz 5, Zimmer E 01, während der üblichen Dienststunden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig erfolgt die Behördenbeteiligung
(§ 4 Abs. 2 BauGB).
Stadt Höchstadt a.d.Aisch
Brehm, 1. Bürgermeister
Höchstadt, 12.08.2016
Bekanntmachung
über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Etzelskirchen West“
Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch hat mit Beschluss vom 25.07.2016 den Bebauungsplan „Etzelskirchen West“ als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und den Festsetzungen in Planzeichen und Text wird vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Höchstadt a.d.Aisch, Rathaus, Marktplatz 5, Zimmer E 01, während der Dienststunden zur Einsicht bereit gehalten.
Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben.
Hinweise gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 + 2 sowie auf Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§
39 – 42 BauGB eingetretene Vermögensansprüche wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Höchstadt a.d.Aisch unter Darlegung
des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Höchstadt, 12.08.2016
Stadt Höchstadt .d.Aisch
Brehm, 1. Bürgermeister
Verschiebung der Müllabfuhr
Aufgrund des Feiertages „Maria Himmelfahrt“ am 15.08.2016 ergeben sich Verschiebungen bei der Müllabfuhr in der Stadt Höchstadt a. d.
Aisch (inkl. Ortsteile) und ihrem Ortsteil Medbach:
statt Dienstag, 16.08.2016, wird die Müllabfuhr nachgefahren am Mittwoch, 17.08.2016
statt Freitag, 19.08.2016, wird die Müllabfuhr nachgefahren am Samstag, 20.08.2016
Es wird gebeten, die Bio-/Hausmülleimer bereits ab 6.00 Uhr zur Entleerung am Straßenrand bereitzustellen.
5
Sonderfall Praktikum
Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung
zahlreiche Sonderregelungen. Die Regionalträger der Deutschen
Rentenversicherung in Bayern empfehlen daher, sich vor Aufnahme
eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur,
Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren.
Nähere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren
„Tipps für Studenten: Jobben und studieren“ und „Minijob / Midijob:
Bausteine für die Rente“. Die Broschüren und weitere Auskünfte erhält
man am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48088 und in
allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Stellenausschreibung
Die Stadt Höchstadt a. d. Aisch sucht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt für die Bauverwaltung eine/n
Beamtin / Beamten der 3. Qualifikationsebene
(ehem. gehobener, nichttechnischer Verwaltungsdienst)
oder eine/n
Verwaltungsfachwirt/in (AL II)
in Vollzeit
Aufgaben:
- Bearbeitung der Bauleitplanverfahren
- Bauanträge in schwierigerer Anforderung
- Schwierigere Aufgaben im gesamten Bereich Bauverwaltung
- Veranlagung von Erschließungs- u. Ausbaubeiträgen
- Wasserrechtsverfahren
- Sitzungsdienst/Vorbereitung und Mitwirkung an BauausschussSitzungen
Qualifikation:
- Berufserfahrung und fundierte Fachkenntnisse in den einschlägigen Rechtsvorschriften (Baurecht, Beitrags- u. Erschließungsrecht, Straßen- u. Wegerecht, Verkehrsrecht etc.), sowie gute EDVu. Verwaltungskenntnisse
- Bürgerorientiertes Handeln, Kooperations- u. Teamfähigkeit, zuverlässiges und selbständiges Arbeiten sowie Flexibilität und
Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Fortbildung und Teilnahme an Sitzungen und
Versammlungen außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten
Wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung
Eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Qualifikation und
Berufserfahrung nach den besoldungsrechtlichen bzw. tariflichen Bestimmungen.
Die Stelle ist mit Bes.Gr. A10 bzw. EGr. 9 bewertet.
Der Stadtrat der Stadt Höchstadt a.d.Aisch hat in
seiner Sitzung am 25.7.2016 eine neue Satzung für die
Kindertagestätte „Regenbogen“
sowie die dazugehörige Gebührensatzung erlassen.
Satzung für die Kindertageseinrichtung
„Kindertagesstätte Regenbogen“
der Stadt Höchstadt a.d.Aisch
(Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS)
Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr.
1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung
Inhaltsübersicht
Erster Teil:Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche Einrichtung
§ 2 Personal
§ 3 Gebühren
§ 4 Elternbeirat
Zweiter Teil:Aufnahme
§ 5 Anmeldung; Betreuungsvereinbarung
§ 6 Aufnahme
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen senden Sie
bitte bis spätestens 15.09.2016 an die Stadtverwaltung
Höchstadt a. d. Aisch, Personalamt, Marktplatz 5, 91315
Höchstadt a. d.Aisch
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Fr. Scharold, Tel. Nr. 09193/626136
Email: [email protected]
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Dritter Teil:Abmeldung und Ausschluss
§ 7 Abmeldung; Ausscheiden
§ 8 Ausschluss
§ 9 Krankheit, Anzeige
Viertel Teil: Besuchsregelungen; Sonstiges
§ 10
Öffnungszeiten, Schließzeiten
§ 11
Kernzeit, Mindestbuchungszeit
§ 12
Mitwirkung der Personensorgeberechtigten; Regelmäßiger Besuch
§ 13
Betreuung auf dem Wege
§ 14
Unfallversicherungsschutz
§ 15
Haftung
Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
Ferienjobs und Sozialversicherung
Die bayerischen Schülerinnen und Schüler trennen nur noch wenige
Tage von den Sommerferien. Ferienzeit bedeutet für viele auch
Arbeitszeit: sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf.
Müssen dafür auch Sozialabgaben gezahlt werden?
Schüler und Studenten haben grundsätzlich die gleichen Abgaben wie
normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Ferien zum Arbeiten
nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen nur eine kurzfristige
Beschäftigung aus. Aus dieser Beschäftigung werden keine Beiträge
zur Sozialversicherung gezahlt. So die Regionalträger der Deutschen
Rentenversicherung in Bayern.
Als „kurzfristig“ gilt eine Beschäftigung, wenn diese insgesamt drei
Monate oder siebzig Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreitet.
Wie hoch der Verdienst und die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt
dabei keine Rolle. Der Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres
werden zusammengerechnet. Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt,
ist automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Das hat
viele Vorteile, nicht nur bei der späteren Rente.
Fünfter Teil: Schlussbestimmungen
§ 16
Inkrafttreten
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
§1
Gegenstand der Satzung; Öffentliche Einrichtung
(1) Die Stadt ist kommunaler Träger der Kindertageseinrichtung
„Kindertagesstätte Regenbogen“. Die Kindertagesstätte wird von der
Stadt verwaltet.
(2) Die Stadt betreibt die Kindertageseinrichtung als öffentliche Einrichtung,
um die Bildung und Betreuung, die körperliche und geistige Entwicklung
sowie die Erziehung des Kindes nach Maßgabe des Bayerischen
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zu fördern. Der
Besuch der Einrichtung ist freiwillig und wird ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
6
(2) Kinder mit einer Behinderung werden aufgenommen, wenn eine
Integration möglich ist und gegebenenfalls eine notwendige therapeutische Versorgung sichergestellt ist.
(3) Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Kind die zuletzt
fällige Früherkennungsuntersuchung nachgewiesen wird. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetz (IfSG).
(4) Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird die Auswahl
entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung und nach folgenden
Dringlichkeitsstufen getroffen:
- Kinder mit Hauptwohnsitz in Höchstadt a.d.Aisch;
- Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist;
- Erwerbstätigkeit alleinerziehender Mütter oder Väter;
Erwerbstätigkeit beider Personensorgeberechtigten;
- Schwierige familiäre Situation oder andere soziale Gründe,
die hinreichend gerechtfertigt erscheinen; besonderer Förderbedarf des Kindes;
- Einzugsbereich (umliegendes Wohngebiet, Schulsprengel);
- Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden;
- Kinder, die bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung
haben;
(5) Die Aufnahme erfolgt für die im Stadtgebiet der Stadt Höchstadt a.d.Aisch
wohnenden Kinder unbefristet, soweit ein Platz in der darauffolgenden
Gruppe gewährleistet werden kann.
(6) Die Kindertagesstätte ist vorrangig für Kinder aus dem Stadtgebiet der
Stadt Höchstadt a.d.Aisch bestimmt. Die Aufnahme eines nicht mit
Hauptwohnsitz in Höchstadt a.d.Aisch gemeldeten Kindes ist möglich,
wenn freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme beschränkt sich auf
das jeweilige Betreuungsjahr.
(7) Kommt ein Kind nicht zum angemeldeten Termin und wird es nicht
entschuldigt, kann der Platz im nächsten Monat nach Maßgabe des
Absatzes 4 anderweitig vergeben werden. Die Gebührenpflicht bleibt hiervon unberührt.
(8) Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine Vormerkliste eingetragen. Bei frei werdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge ihrer
Aufnahme nach der Dringlichkeitsstufe, innerhalb derselben
Dringlichkeitsstufe nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.
(3) In der Kindertageseinrichtung befinden sich:
a) Die Kinderkrippe, für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, in begründeten Ausnahmefällen ab der achten
Lebenswoche, bis zum 3. Lebensjahr, zum Wohl des Kindes bis zum
Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat.
b) Der Kindergarten, für Kinder ab einem Alter von 2,5
Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres vor dem Schuleintritt.
c) Der Kinderhort, für Schulkinder in der Regel im Alter
zwischen sechs Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem
das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat.
(4) Modellversuche oder andere Formen einrichtungsbezogener Betreuung
im Bereich Kindertageseinrichtung können durchgeführt werden; in diesen Fällen kann von den Regelungen in dieser Satzung abgewichen werden.
(5) Betriebsjahr: Das Betreuungsjahr in der Kindertagesstätte beginnt jeweils
zum 01. September und endet zum 31. August des Folgejahres.
§2
Personal
(1) Die Stadt stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den
Betrieb ihrer Kindertagesstätte notwendige Personal.
(2) Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder muss durch geeignetes und ausreichendes pädagogisches Personal gesichert sein.
§3
Gebühren
(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte werden Gebühren nach der
Kindertagesstättengebührensatzung (KitaGebS) in der jeweils geltenden
Fassung erhoben.
(2) Verpflegungsentgelte, Lehr-, Projekt- und sonstige Verfügungsmittel,
Aufwendungen für Bustransfer werden gesondert schriftlich vereinbart.
§4
Elternbeirat
(1) Für die Kindertagesstätte ist ein Elternbeirat zu bilden. Aufgaben und
Befugnisse des Elternbeirats ergeben sich aus Art. 14 BayKiBiG.
ZWEITER TEIL
Aufnahme
(1)
(2)
(3)
(1)
DRITTER TEIL
Abmeldung und Ausschluss
§5
Anmeldung; Betreuungsvereinbarung
Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die
Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Einrichtung voraus.
Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zum Kind und zur Person zu machen, soweit diese für die Aufnahme des Kindes erforderlich sind. Alle Änderungen zu
den gemachten Angaben sind unverzüglich der Leitung mitzuteilen.
Bei der Anmeldung haben die Personensorgeberechtigten in einer
Betreuungsvereinbarung mit der Stadt Buchungszeiten für das
Betreuungsjahr festzulegen. Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das
Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Sie umfassen die innerhalb der
Stadt festgelegten Öffnungszeiten (§10), jedenfalls die Kernzeit (§11),
die Bring- und Abholzeiten sowie die weiteren (von den Personensorgeberechtigten festgelegten) Betreuungszeiten.
Um die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder sicherstellen zu
können, werden für die Kindertageseinrichtung dabei Mindestbuchungszeiten festgelegt (§11).
Die Anmeldung und die vereinbarten Buchungszeiten gelten grundsätzlich für das gesamte Betreuungsjahr. Änderungen der Buchungszeiten
können zu den jeweiligen Quartalen eines jeden Betreuungsjahres unter
Einhaltung einer Frist von vier Wochen erfolgen und bedürfen einer neuer schriftlichen Vereinbarung.
§6
Aufnahme
Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die Stadt im
Benehmen mit der Leitung der Kindertageseinrichtung nach Maßgabe
des Absatzes 4. Die Entscheidung wird den Personensorgeberechtigten
mitgeteilt.
§7
Abmeldung; Ausscheiden
(1) Das Ausscheiden aus der Kindertagesstätte erfolgt durch schriftliche
Abmeldung seitens der Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung
der Kindertagesstätte.
(2) Die Abmeldung während des Betreuungsjahres ist nur aus wichtigem
Grund (z.B. Umzug), jeweils zum Monatsende, unter Einhaltung einer
Frist von 4 Wochen möglich. Eine Abmeldung zum Ende des
Betreuungsjahres muss spätestens zum 01. Februar erfolgen.
§8
Ausschluss
(1) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, wenn
a) innerhalb einer 3-monatigen Probezeit ab Besuchsbeginn festgestellt
wird, dass es für den Besuch der Einrichtung nicht geeignet ist;
b) es sich durch sein Verhalten nicht in die Gemeinschaft in
tegrieren lässt oder andere Kinder gefährdet;
c) es länger als zwei Wochen unentschuldigt fernbleibt;
d) das Kind starke Verhaltensauffälligkeiten zeigt und es der Betreuung
einer Sondereinrichtung bedarf;
e) die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen trotz
Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachgekommen sind;
f) erkennbar ist, dass die Personensorgeberechtigten an einem regelmäßigen Besuch ihres Kindes nicht interessiert sind, sowie wiederholt
und nachhaltig gegen Regelungen der Betreuungsvereinbarung verstoßen;
g) die Personensorgeberechtigten durch falsche Angaben einen Platz in
der Kindertagesstätte erhalten haben.
7
(2) Eine wirkungsvolle Bildungs-und Erziehungsarbeit hängt entscheidend
von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Personensorgeberechtigten ab. Diese sollen daher regelmäßig an den Elternabenden
teilnehmen und auch die Möglichkeit nutzen, die Sprechstunden zu besuchen.
(3) Sprechstunden finden mindestens einmal jährlich statt. Die Termine werden in der Kindertageseinrichtung bekanntgegeben. Unbeschadet hiervon können Sprechzeiten schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
(2) Die Entscheidung obliegt der Leitung der Einrichtung in Absprache mit
der Stadt. Vor dem Ausschluss sind die Personensorgeberechtigten des
Kindes und auf deren Antrag der Elternbeirat (§4) zu hören.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(1)
(2)
(3)
(4)
§9
Krankheit,Anzeige
Jede Erkrankung eines Kindes ist unverzüglich der Kindertagesstätte mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll angegeben werden.
Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Kindertagesstätte während der Dauer
der Erkrankung nicht besuchen.
Wenn ein Kind an einer übertragbaren Krankheit im Sinne der §§33 ff.
Infektionsschutzgesetz (IfSG) leidet oder in Wohngemeinschaft des Kindes
eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, darf es die Kindertagesstätte
nicht besuchen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes eine
Weiterverbreitung der Krankheit durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. In besonderen Fällen kann verlangt werden, dass die Gesundung
durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Gesundheitsamtes
für eine Wiederaufnahme nachgewiesen wird.
Erwachsene, die an einer übertragbaren Krankheit nach dem IfSG leiden,
dürfen die Kindertagesstätte nicht betreten.
Alle nicht erkennbaren Besonderheiten, bezüglich der Gesundheit oder
Konstitution des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Dazu
gehören insbesondere Behinderungen, Anfalls- und Bluterkrankungen,
Unverträglichkeiten, Allergien, körperliche Beeinträchtigungen etc.,
sowie Vorfälle mit möglichen Spätfolgen wie Unfälle oder Verletzungen.
Leidet ein Kind an der Hand-Mund-Fußkrankheit, wird es für die Dauer
von 10 Tagen vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen, da in dieser
Zeit die Ansteckungsgefahr am größten ist.
VIERTER TEIL
Besuchsregelungen; Sonstiges
§ 13
Betreuung auf dem Wege
Die Personensorgeberechtigten haben für die Betreuung der Kinder auf dem
Weg zur und von der Kindertagesstätte zu sorgen. Das Kind muss vor Ende
der Öffnungszeit persönlich oder von einer dazu von den Personensorgeberechtigten bestimmten Person abgeholt werden. Sollen Kinder den
Heimweg alleine antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der
Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Einrichtung.
§ 14
Unfallversicherungsschutz
Kinder in Kindertagesstätten sind bei Unfällen auf dem direkten Weg zur
oder von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und
während Veranstaltungen der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Das durch den Aufnahmebescheid begründete Betreuungsverhältnis
schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase (Schnupperphase) des
Kindes mit ein. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg
unverzüglich zu melden.
§ 15
Haftung
(1) Die Stadt haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der
Kindertagesstätte entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) Unbeschadet von Abs. 1 haftet die Stadt für Schäden, die sich aus der
Benutzung der Kindertagesstätte ergeben nur dann, wenn einer Person,
deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Insbesondere haftet die Stadt nicht für Schäden, die Benutzern durch Dritte zugefügt werden.
§ 10
Öffnungszeiten, Schließzeiten
Die Öffnungszeiten und die Schließzeiten der Kindertageseinrichtung
werden von der Stadt rechtzeitig in Abstimmung mit der Leitung der
Einrichtung festgelegt und bekanntgegeben. Dies gilt insbesondere auch
für die Kernzeit der Einrichtung, die verbindlich für jedes Kind zu buchen ist (§ 5 Abs. 2).
Die Öffnungszeiten können jeweils zu Beginn eines Betreuungsjahres
neu geregelt werden.
Die Kindertageseinrichtung bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Die Kindertagesstätte schließt an maximal 30 Tagen im Betreuungsjahr.
Die genauen Schließzeiten werden von der Leitung der Kindertagesstätte
rechtzeitig bekannt gegeben.
FÜNFTER TEIL
Schlussbestimmungen
§ 16
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01. September 2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) vom
28.7.2015, die Änderungssatzung vom 13. 10. 2015 und die Änderungssatzung vom 25.11.2015 außer Kraft.
§ 11
Kernzeit, Mindestbuchungszeit
(1) Um die regelmäßige Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kinder sicherzustellen, wird eine tägliche Kernzeit am Tag festgelegt und bekanntgegeben.
Höchstadt a.d.Aisch, den 28. Juli 2016
Stadt Höchstadt a.d.Aisch
a) Mindestbuchungszeit:
In der städtischen „Kindertagestätte Regenbogen“ wird als
Mindestbuchungszeit die Kategorie 3 bis 4 Stunden festgelegt. Die
Kinder müssen an 4 Tagen pro Woche anwesend sein, dabei soll möglichst der Montag oder der Freitag ausgenommen werden.
b) Kurzzeitbetreuung:
Kurzzeitbetreuungen (externe Kinder) müssen mindestens 15
Betriebstage im Betreuungsjahr umfassen und werden für die Woche
gebucht. Einzelne Betreuungstage können nicht gebucht werden.
Gerald Brehm
1. Bürgermeister
Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung
„Kindertagesstätte Regenbogen“
der Stadt Höchstadt a.d.Aisch
(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung –
KitaGebS)
Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung:
§ 12
Mitwirkung der Personensorgeberechtigten;
Regelmäßiger Besuch
(1) Die Kindertagesstätte kann ihre Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur
dann sachgerecht erfüllen, wenn das angemeldete Kind die Einrichtung
regelmäßig besucht. Die Personensorgeberechtigten sind daher verpflichtet,
für den regelmäßigen Besuch Sorge zu tragen.
Inhaltsübersicht
Erster Teil:Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Benutzungsgebühren
§ 3 Gebührenschuldner, Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
8
(3) Im Kindergarten, für Kinder ab einen Alter von 2,5 Jahren bis zum Ende
des Betreuungsjahres vor dem Schuleintritt. Bei einer durchschnittlichen
täglichen Buchungszeit
Kategorien Erziehungsbeitrag
a)
von drei bis vier Stunden
92,00 Euro
b)
von vier bis fünf Stunden
101,50 Euro
c)
von fünf bis sechs Stunden
111,00 Euro
d)
von sechs bis sieben Stunden
120,50 Euro
e)
von sieben bis acht Stunden
130,00 Euro
f)
von acht bis neun Stunden
139,50 Euro
g)
von neun bis zehn Stunden
149,00 Euro
Zweiter Teil: Einzelne Gebühren
§ 4 Gebührenmaßstab
§ 5 Erziehungsbeiträge
§ 6 Geschwisterermäßigung
§ 7 Beitragsentlastung
Dritter Teil: Schlussbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
§1
Gebührenpflicht
Die Stadt erhebt für die Benutzung Ihrer Kindertageseinrichtung
„Kindertagesstätte Regenbogen“ Gebühren nach dieser Satzung.
(1)
(2)
(3)
(4)
(1)
(2)
(3)
(4)
(4) Im Hort, für Schulkinder in der Regel im Alter zwischen sechs Jahren
bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das vierzehnte
Lebensjahr vollendet. Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit
§2
Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der Kindertageseinrichtung werden die in § 5 dieser
Satzung festgesetzten Gebühren erhoben.
Verpflegungsentgelte, Lehr-, Projekt- und sonstige Verfügungsmittel,
Aufwendungen für Bustransfer sind nicht Gegenstand dieser Satzung,
diese werden gesondert schriftlich vereinbart.
Soweit Modellversuche oder andere Formen einrichtungsbezogener
Betreuung im Bereich der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden,
ist die Zahlung eines Entgeltes für die Nutzung durch besondere
Vereinbarung zu regeln.
Sonstige Kosten sind im Einzelfall zu ersetzen.
Kategorien Erziehungsbeitrag
a)
von drei bis vier Stunden
b)
von vier bis fünf Stunden
c)
von fünf bis sechs Stunden
d)
von sechs bis sieben Stunden
e)
von sieben bis acht Stunden
f)
von acht bis neun Stunden
Für Buchungszeiten in den Ferien wird eine einmalige Pauschale nach gebuchten Betriebstagen erhoben.
g)
h)
i)
§3
Gebührenschuldner,
Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
Gebührenschuldner sind die Personensorgeberechtigten des Kindes, das
in der Kindertageseinrichtung aufgenommen wird, oder diejenigen, die
das Kind zur Aufnahme in die Einrichtung angemeldet haben.
Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
Die Gebühren i.S. von § 5 fallen erstmals mit der Aufnahme des Kindes
in die Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend zu Beginn eines Monats. Die Gebühren sind jeweils
zum 7. Tag des Monats im Voraus zu bezahlen – und zwar ohne Rücksicht
darauf, an wie vielen Tagen die Kindertageseinrichtung besucht wird.
Bei Aufnahme während des Betriebsjahres entsteht die Gebührenpflicht
zum Ersten des jeweiligen Aufnahmemonats. Die Gebühr für den
Aufnahmemonat ist in voller Höhe bis spätestens zum 7. des Folgemonats
(zuzüglich der Gebühr für den Folgemonat) zu bezahlen.
von 15 bis 29 Betriebstagen
von 30 bis 44 Betriebstagen
ab 45 Betriebstagen
30,00 Euro
60,00 Euro
90,00 Euro
(5) In der Kurzzeitbetreuung, für Schulkinder in der Regel im Alter zwischen
sechs Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das
vierzehnte Lebensjahr vollendet.
Kategorien Erziehungsbeitrag
a)
von drei bis vier Stunden
b)
von vier bis fünf Stunden
c)
von fünf bis sechs Stunden
d)
von sechs bis sieben Stunden
e)
von sieben bis acht Stunden
f)
von acht bis neun Stunden
g)
von neun bis zehn Stunden
25,00 Euro
29,00 Euro
33,00 Euro
37,00 Euro
41,00 Euro
45,00 Euro
49,00 Euro
(6) Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt bei einer
5-Tage-Woche umgerechnet. Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten,
sowie Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben unberücksichtigt.
(7) Die monatlichen Gebühren sind in der Regel während der gesamten Dauer
des Betreuungsjahres (01.09. bis 31.08. des darauffolgenden Jahres) zu
entrichten. Erfolgt die Aufnahme erst im Verlauf des Betreuungsjahres
oder scheidet das Kind vorzeitig aus, sind die entsprechenden vollen
Monatsgebühren zu bezahlen.
§6
Geschwisterermäßigung
(1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die anstelle
der Eltern treten und im gleichen Haushalt leben, gleichzeitig die
Kindertageseinrichtung, werden die Gebühren ab dem 2. Kind um 20,00
Euro pro Monat verringert.
(2) Die Geschwisterermäßigung gilt nicht bei Kurzzeitbetreuungen.
ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren
§4
Gebührenmaßstab
Die Höhe der Gebühren i.S. des § 5 richtet sich nach der Dauer des Besuchs
in der Kindertageseinrichtung.
§5
Erziehungsbeiträge
(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
(2) In der Krippe, für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, in begründeten Ausnahmefällen ab der achten Lebenswoche, bis zum 3. Lebensjahr,
zum Wohl des Kindes bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das
Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit
Kategorien Erziehungsbeitrag
a)
von drei bis vier Stunden
b)
von vier bis fünf Stunden
c)
von fünf bis sechs Stunden
d)
von sechs bis sieben Stunden
e)
von sieben bis acht Stunden
f)
von acht bis neun Stunden
g)
von neun bis zehn Stunden
92,00 Euro
101,50 Euro
111,00 Euro
120,50 Euro
130,00 Euro
139,50 Euro
§7
Beitragsentlastung
(1) Für den Besuch der Kindertageseinrichtung im letzten Betreuungsjahr,
welches der Vollzeitschulpflicht nach Art. 35 f, 37 ff, des Bayerischen
Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) unmittelbar vorausgeht, reduziert sich die errechnete Gebühr nach § 5 Abs. 3,
seit 01.09.2013 um 100 Euro. Ein sich eventuell errechnendes Plus wird
nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt.
(2) Eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG unterbricht die Betragsentlastung ab Zugang des dem zurückstellenden
160,00 Euro
190,00 Euro
220,00 Euro
250,00 Euro
275,00 Euro
300,00 Euro
320,00 Euro
9
Bescheides folgenden Monat bis zum Beginn des tatsächlichen letzten
Betreuungsjahres. Die bis zur Zurückstellung gewährten Beitragsentlastung
ist nicht zurückzuzahlen. Die Gebührenschuldner haben die
Kindertageseinrichtung unverzüglich über die Zurückstellung des Kindes
nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zu informieren.
ßig ihre Zeit für die Schule geopfert haben und bis zum Schluss auch
für das Gelingen des Musikfestes einen wesentlich Beitrag leisteten.
Ebenso bedanken wir uns bei der Gemeinde Pommersfelden und dem
Schulverband Pommersfelden, v.a. Herrn Bürgermeister Hans Beck
für sein persönliches Engagement für die Schule sowie seiner Frau
und allen Angestellten der Gemeinde, die für die Schule tätig waren.
Last but not least, allen, die bis jetzt noch nicht genannt wurden: Für
die Zeit, die Kraft, die organisatorische und sonstige Unterstützung,
die im vergangenen Schuljahr für die Schule, die Kinder und die
Lehrkräfte geleistet wurden. Ohne die vielen helfenden Hände an vielen Stellen wäre der Schulbetrieb und der Unterricht bei weitem nicht
so interessant, spannend, abwechslungsreich und vor allem lehrreich.
Vielen DANK dafür!
DRITTER TEIL
Schlussbestimmung
§8
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01. September 2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
(KitaGebS) vom 28.07.2015, die Änderungssatzung vom 13.10.2015 und
die Änderungssatzung vom 25.11.2015 außer Kraft.
Höchstadt a.d.Aisch, den 28. Juli 2016
Stadt Höchstadt a.d.Aisch
2. Erreichbarkeit der Schulleitung während der Sommerferien
Woche
Wochentag Datum Uhrzeit von- bisName
3. Woche Mittwoch 17.08.16 10.00-12.00
4. Woche Mittwoch 24.08.16 10.00-12.00
5. Woche Mittwoch 31.08.16 10.00-12.00
Bitte melden Sie ihr Anliegen telefonisch über die Gemeinde an
6. Woche Mittwoch 07.09.16 10.00-12.00
Claudio Pütz,
Rektor
Gerald Brehm
1. Bürgermeister
Schulbeginn
in der Anton-Wölker-Grundschule und im
Schulhaus Etzelskirchen
Der Tabelle können Sie entnehmen, wann das Sekretariat besetzt ist.
Auch wenn nicht durchgängig jemand persönlich anzutreffen sein
wird, bitten wir Sie, bei Weg- oder Zuzügen, zumindest über die
Gemeinde genaue Informationen zu hinterlassen.
Für alle Schüler beginnt der Unterricht am Dienstag, 13.
September 2016.
Für die Schulanfänger findet um 08:00 Uhr der Anfangsgottesdienst
in der Christus¬kirche bzw. St. Georg oder St. Jakobus statt. Um 09:00
Uhr treffen sich alle 1. Klassen in der Aula der Anton-WölkerGrundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen.
3. Informationen zum neuen Schuljahr
Alle Vorschulkinder haben bereits den ausführlichen Schulinformationsordner „Schulio“ der Grundschule Pommersfelden erhalten. Für Zuzüge werden im Amtsblatt September alle notwendigen
Informationen für das Schuljahr 2016/17 veröffentlicht: die
Unterrichtszeiten der ersten Schulwoche, der allgemeine Busfahrplan
sowie der Sonderfahrplan für den Tag der Einschulung.
Der Förderverein sorgt für die Bewirtung der Erstklasseltern.
Am ersten Schultag endet der Unterricht für die 1. Klassen um 10:30
Uhr, für die Klassen 2 – 4 um 11:15 Uhr.
Von Mittwoch, 14.09.2016 bis einschl. Freitag, 16.09.2016 endet der
Unterricht für alle Klassen um 11:15 Uhr.
Ab Montag, 19.09.2016 findet stundenplanmäßiger Unterricht statt.
Der erste Schultag im neuen Schuljahr ist Dienstag, der 13. September
2016.
Die Klassen 2 bis 4 der Anton-Wölker-Grundschule haben am
Dienstag, 20.09.2016 um 10:00 Uhr in der Christuskirche bzw. St.
Jakobus ihren Anfangsgottesdienst.
4. Die Grundschule nimmt Abschied
In diesem Schuljahr verabschieden wir uns von Frau Bogner und Frau
Zehner, beides Fachlehrerinnen für Werken und Gestalten, von Frau
Schmitt, Lehramtsanwärterin im zweiten Dienstjahr und von Frau
Simon, die Vertretungslehrkraft für Herrn Liebel im Juni und Juli. Wir
bedanken uns für den engagierten Einsatz an der Grundschule
Pommersfelden und wünschen allen gute Erholung in den Ferien,
alles Gute auf dem weiteren Weg und viel Erfolg am zukünftigen
Einsatzort.
Wir verabschieden uns auch von allen Schülerinnen und Schülern der
Klassen 4a und 4b. Wir wünschen euch viel Glück und Erfolg sowie
gute Kontakte und Freundschaften an der neuen Schule!
Wir würden uns freuen, den oder die eine/n oder andere/n hier in
Pommersfelden wieder zu sehen!
Was die Schülerinnen und Schülern in den letzten Wochen und Monaten
alles erlebt haben, können Sie auf der Homepage der Schule mit vielen Bildern und interessanten Texten betrachten und genießen. Schauen
Sie doch mal rein unter:
• www.vs-pommersfelden.de
• Schüler 2015/16
• Feste und Veranstaltungen
Vielen Dank allen Fotografen und den Kolleginnen und Kollegen, die
sich regelmäßig die Mühe machen, die Texte und Bilder zur Verfügung
zu stellen und ganz besonders Herrn Popp für die Konfiguration der
Homepage!
Elternabende mit Wahl der Klassenelternsprecher:
1. Klassen: Donnerstag, 15.09.2016, 19:00 Uhr
Anton-Wölker-Grundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen
2. Klassen: Dienstag, 20.09.2016, 19:00 Uhr
Anton-Wölker-Grundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen
3. Klassen: Mittwoch, 21.09.2016, 19:00 Uhr
Anton-Wölker-Grundschule bzw. im Schulhaus Etzelskirchen
4. Klassen: Donnerstag, 22.09.2016, 19:00 Uhr
Anton-Wölker-Grundschulebzw. im Schulhaus Etzelskirchen
Wichtig!!!
Donnerstag, 22.09.2016, 20:00 Uhr
Die gewählten Klassenelternsprecher aller Klassen treffen sich
im Lehrerzimmer der Anton-Wölker-Grundschule zur
Abstimmung, mit welchem Verfahren die Wahl - aufgrund der
neuen Bestimmungen - des Elternbeirats zukünftig erfolgen soll.
Die Schulleitung
Grundschule Pommersfelden
1. Die Grundschule Pommersfelden bedankt sich
Im Namen der Schüler und der Lehrkräfte der Grundschule
Pommersfelden bedankt sich die Schulleitung sehr herzlich bei allen
Unterstützern der Schule, sei es, dass Sie mit Ihrer Arbeitskraft zum
Gelingen des Schullebens beitragen oder durch finanzielle oder materielle Unterstützung. Ganz besonders danken möchten wir dem
Elternbeirat und den Elternhelfern, die das ganze Jahr über regelmä-
Mit sommerlichen Grüßen
10
Claudio Pütz, Rektor
11
JUGEND IN HÖCHSTADT
DEIN PROGRAMM IM CHILL OUT
Das chill out hat bis 4.10. Sommerpause!
Am Sa, 13.8. findet das AKKU-Kino wie gewohnt ab 19 Uhr statt! Wie immer ist der Eintritt für die ganze
Familie frei!
DEIN PROGRAMM IN DEN SOMMERFERIEN
Hier findest du eine Übersicht was in den Sommerferien in Höchstadt geboten ist.
Genaue Informationen findest du im Sommerferien-Programm der Stadt Höchstadt.
Das Heft bekommst du in Fortuna Kulturfabrik, Rathaus, Sparkasse, Raiffeisenbank, Kreislaufkaufhaus und
Lebensmittelpunkt. Und es kann im Internet heruntergeladen werden:
www.fortuna-kulturfabrik.de/de/jugendpflege/ferienverzeichnis
Wann?
Was?
Wer?
Fr, 12.8.
Wachswindlicht
Verein mehr Platz für Kinder
Sa, 13.8.
Ab in die Höhle
Verein mehr Platz für Kinder
So, 14.8.
Retten aus dem Wasser
Wasserwacht
Tag des Abzeichens
Wasserwacht
Mo, 15.8.—Do, 18.8. Reiten wie die Indianer
Abenteuer Pferd
Mo, 15.8.
Mode entwerfen/ nähen
Kunstschule
Zeichnen/ Malen
Kunstschule
Zeichnen/ Malen
Kunstschule
Modellieren mit Ton
Kunstschule
Fuchsjagd per Funk
Deutscher Amateur Radio Club
Schürzen
Verein mehr Platz für Kinder
Schnupperangeln
Fischereiverein
Rattanwandkorb
Verein mehr Platz für Kinder
Team Workout
A4plus Kursstudio
Schutzengel
Verein mehr Platz für Kinder
Hip Hop
A4plus Kursstudio
Töpferspaß
Kulturverein Bänkla
Fensterdeko
Verein mehr Platz für Kinder
Di, 16.8.
Mi, 17.8.
Do, 18.8.
Fr, 19.8.
Sa, 20.8.
Töpferspaß
So, 21.8.
Kart Slalom
Mo, 22.8.
Ingwer-Orangen-Bad
Kulturverein Bänkla
12
Automobilclub
Verein mehr Platz für Kinder
Fr, 19.8.
Hip Hop
A4plus Kursstudio
Töpferspaß
Kulturverein Bänkla
Fensterdeko
Verein mehr Platz für Kinder
Sa, 20.8.
Töpferspaß
Kulturverein Bänkla
So, 21.8.
Kart Slalom
Automobilclub
Mo, 22.8.
Ingwer-Orangen-Bad
Verein mehr Platz für Kinder
Di, 23.8.
Marmelade
Verein mehr Platz für Kinder
Mi, 24.8.
Windlicht
Verein mehr Platz für Kinder
Do, 25.8.
Pesto
Verein mehr Platz für Kinder
Fr, 26.8.
Kochen
Christustreff Höchstadt
Beruhigungskissen
Verein mehr Platz für Kinder
Sa, 27.8.
Töpferspaß
Kulturverein Bänkla
So, 28.8.
Buntes Familienprogramm
Jugendarbeit Höchstadt
Mo, 29.8.
Duftpotpouree
Verein mehr Platz für Kinder
Di, 30.8.
Maintalrundfahrt
AWO
Zistrosen Seife
Verein mehr Platz für Kinder
Mi, 31.8.
Wärme-mich-Salbe
Verein mehr Platz für Kinder
Do, 1.9.
Rabe
Verein mehr Platz für Kinder
Fr, 2.9.
Töpferspaß
Kulturverein Bänkla
Prinz oder Frosch
Verein mehr Platz für Kinder
Sa, 3.9.
Super-Flieger
Kinderschutzbund
Mo, 5.9.
Basteln mit Büchern
Christustreff Höchstadt
Heudrache
Verein mehr Platz für Kinder
Mo, 5.9. – Fr, 9.9.
Schach – das Spiel der Könige
Schachclub Höchstadt
Di, 6.9.
WingTjung-KungFu
WingTjung-KungFu Schule
Stock- und Schwertfechten
WingTjung-KungFu Schule
Vorballett
Ballettschule Höps-Reuter
Gespenst
Verein mehr Platz für Kinder
Mi, 7.9.
Spinnenlicht
Verein mehr Platz für Kinder
Do, 8.9.
Cookies
Verein mehr Platz für Kinder
Fr, 9.9.
Modern Dance
Ballettschule Höps-Reuter
Kälte- und Wärmekissen
Verein mehr Platz für Kinder
So, 11.9.
Kart Slalom
Automobilclub
Mo, 12.9.
Mode entwerfen/ nähen
Kunstschule
Zeichnen/ Malen
Kunstschule
Immer das Aktuellste findest du auf unserer Internetseite www.fortuna-kulturfabrik.de
Für Fragen stehen Julia Weiland(09193/ 50 33 16 33, 0178/ 63 67 529, [email protected])
und Julia Gally zur Verfügung (09193/ 50 33 16 32, 0174 / 88 11 213, [email protected] ).
Ist kein Preis angegeben, sind Teilnahme und Eintritt kostenlos!
Höchstadter - Ehrenamt - Börse - Bürger helfen Bürgern
Obere Brauhausgasse 3 · Tel. (09193) 626 - 156 • Fax. (09193) 626 - 153 • E-Mail. [email protected]
Sprechzeiten: Di. 10.00 -12.00 Uhr, Do. 16.00 -18.00 Uhr, vertrauliche Terminvereinbarungen möglich.
13
Veranstaltungen:
Informations- und
Schlichtungsstelle in der
Pflege im Landkreis ERH
Patchwork und andere
Handarbeiten
Seniorengymnastik
Seniorennachmittag
Seniorennachmittag,
Theresa von Avila
Spielenachmittag
Spielenachmittag
Es wurde die „Neutrale und unabhängige
Informations-, Beschwerde- und Schlichtungsstelle in der Pflege im Landkreis ERH“
eingerichtet.
Jeden 2. Dienstag im Monat von 14.00 – 17.00
Uhr. Anleitung durch Mitglieder der „Aischtal
Quilters“
Jeweils Dienstag von 17.00 – 18.00 Uhr in der
Aischtalhalle
Mittwochs, 15.00 – 18.00 Uhr, laden wir ein
zum gemütlichen Treffen bei Schafkopf und
Skat. Auch andere Spiele bieten wir an, für
Frauen und Männer. AWO-Seniorentreff,
Petersbeckhäuschen, Kellerberg 7. Es werden
noch Kartler gesucht.
Dienstag, 16.08.2016, 14.00 Uhr im kath.
Pfarrsaal St. Georg, Ref.: Anne Mausfeld
Eckental
Montag, 22.08.2016, 14.00 Uhr im Gemeindesaal der Christuskirche
Dienstag, 23.08.2016, 14.00 – 17.00 Uhr im
Mediencafe, Fortuna Kulturfabrik
Neue Teilnehmer sind herzlich willkommen.
Zuständig/Ansprechpartner:
Terminvereinbarungen erforderlich unter
Tel. 09193/5033191, Frau Rosi Schmitt
Fortuna Kulturfabrik, 1. Stock Zimmer 12
Frau Hedwig Wengler, Tel. 2560
Senioren-Gymnastik-Gruppe
Frau Gerlinde Bethke, Tel. 8869
Arbeiterwohlfahrt
Fam. Politaj, Tel. 8701
Seniorenkreis St. Georg,
Frau Pia Hackenberg, Tel. 8495
Seniorentreff der evang. Kirche,
Frau Marianne Paulini, Tel. 7151
Fortuna Kulturfabrik
Herr Michael Weltz, Tel. 1507
Informationen für unsere Bürger
Freiwillige Feuerwehr Förtschwind-Greuth
Herzliche Einladung zum Grillfest am Montag, 15. August 2016.
O’zapft is um 13.30 Uhr am Feuerwehrhaus in Förtschwind.
Für den Hunger gibt’s Bratwürste, Steaks, Fleischspieße,
die Kaffee-Bar bietet Kaffee und hausgemachte Kuchen
für den Durst gibt’s u.a. Lager und Weizen aus der Brauerei FISCHER
GREUTH
Auf Ihren Besuch freut sich die Freiwillige Feuerwehr FörtschwindGreuth
FFW Saltendorf-Bösenbechhofen
Das diesjährige Grillfest der FFW Saltendorf –Bösenbechhofen findet am Sonntag, den 21. August am Feuerwehrhaus in Saltendorf statt.
Das Fest beginnt um 10:00 Uhr mit dem FRÜHSCHOPPEN und ab
11:00 Uhr steht der MITTAGSTISCH mit den bekannten fränkischen Spezialitäten bereit.
Während Sie sich dann am Nachmittag bei KAFFEE und KUCHEN
erholen, können sich die Kids auf dem Spielplatz oder auf den bereit
stehenden Big Fahrzeugen vergnügen. Ab 17:00 gibt es Karpfenchips.
Auf zahlreichen Besuch freuen sich die
Mitglieder der FFW Saltendorf-Bösenbechhofen
Second-Hand Herbst/Winterbasar
Im Höchstadter Paul-Gerhardt-Kindergarten
Am Samstag, den 24. September 2016 veranstaltet der Paul-Gerhardt
Kindergarten in der Gablonzer Str. 2 in Höchstadt seinen diesjährigen
Second-Hand Herbst/Winterbasar ( 10.00 bis 12.00 Uhr; Einlass für
Schwangere ab 09.00 Uhr).
14
Am Sonntagnachmittag, den 28. August 2016 beteiligen sich die
Musiker aus Castlebar und Krasnogorsk ab 14 Uhr als Helfer beim
Kinderprogramm. Neben vielen lustigen Bewegungsspielen können
die Kinder auch einfache irische Tänze lernen. Also bitte gerne im
Engelgarten vorbeischauen!
Kontaktadressen:
Dagmar Wennmacher
Jay Kaspar
(1. Vorsitzende)
(2. Vorsitzender)
Mathildenstraße 18
Graf-Goswin-Weg 1
90489 Nürnberg
91315 Höchstadt / Aisch
Tel.-Nr.: 0911 / 581 57 31
Tel.-Nr.: 09193 / 92 89
www.hoechstadt-castlebar.de
Die Artikellistenausgabe für interessierte Verkäufer findet am Montag,
05. September und am Dienstag, 06. September, jeweils von 07:45
Uhr – 15 Uhr, im Kindergarten statt.
Termine für öffentliche Stadtführungen
der Höchstadter Stadtführer/-innen
Lernen Sie die Höchstadter St. Georg Kirche bei einer
Kirchenführung kennen.
Sie erfahren das Wichtigste über die Baugeschichte und Ausstattung
der Kirche.
An die Kirchenführung schließt sich ein Spaziergang durch die Altstadt
mit ihrer über 1000 jährigen Geschichte an.
Dauer ca. 90 Minuten
Termine nach Vereinbarung (ab 4 Personen)
Kosten: Erwachsene ? 6.- , Kinder bis 16 Jahre ? 4.Bei Interesse melden Sie sich bei der Stadtführerin Birgit Keller, Tel.
09193/ 6258248 oder 0157-70686262
Aischtaler Filmtheater
„Wie die Bilder laufen lernten“ - Anmeldung für das (Sommer-)
Ferienprojekt 2016
Das „Aischtaler Filmtheater Höchstadt“ (Verein Förderung der
Filmkultur e.V.) lädt erneut zu einer Entdeckungsreise in die Geschichte
des Kinos ein: Gefilmt wird dabei sowohl in Super 8-Film als auch
auf Video. Die Ergebnisse dieses Morgens werden – nach Entwicklung
des Filmmaterials –zugänglich gemacht. (Max. Teilnehmerzahl 10
Pers.) Der kostenfreie Kurs für Kinder (nach der 2. Klasse) findet am
Montag, 05.09. im Filmtheater (Koslinger Str.) vormittags statt (Dauer
etwa 2 ? Std.). Der Kurs wird in Abhängigkeit von der Anzahl der
Anmeldungen vereinbart.
Ulrike und Werner Schramm, [email protected], Tel/Fax:
09193-508-6832 (-4034).
Jazzchor der Musikschule
ab September kostenlos
Ab September 2016 ist die Teilnahme am Jazzchor der Musikschule
Höchstadt unter Leitung von Leo Gußner kostenlos. Er und seine
Sängerinnen würden sich über Verstärkung, auch von männlichen
Sängern, sehr freuen.
Treffpunkt ist jeden Mittwoch um 19.30 Uhr in der Fortuna
Kulturfabrik, 3. Stock. Während der Schulferien finden keine Proben
statt. Wir freuen uns auf alle, die gerne singen und gerne Jazz hören.
Notenkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich, da alle Stimmen
im mp3-Format zur Verfügung gestellt werden können.
Nachfragen und Anmeldungen bei:
Leo Gußner, Tel. 09164 - 339
SOMMERFEST für Jung und Alt
mit Kaffee und Kuchen sowie einer amüsanten französischen
Komödie
„Willkommen bei den Schti’s“.
Zwecks Planung der Kuchenmengen bitten wir um Anmeldung bis
zum 17.08.3016, T 09193 5086832 Email: [email protected]
Samstag, 20.08.2016, von 15 bis 19 Uhr
Freundeskreis Höchstadt-Castlebar
Englisch Stammtisch - jeweils am 2. Freitag im Monat ab 19.30
Uhr. An unserem Englisch Stammtisch kann j e d e r teilnehmen,
auch wenn er kein oder nur wenig Englisch spricht … es kann schließlich nur besser werden!
Auch Nichtmitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!
Nächster Englisch Stammtischtermin:
Freitag, den 12.Aug. 2016 im Aischblick
Freitag, den 09. Sept. im Weberskeller
Beim Höchstadter Altstadtfest vom 26. – 28.August 2016 werden
sich die beiden Freundeskreise Castlebar und Krasnogorsk wieder
gemeinsam im Kommunbrauhaus präsentieren und mit interessanten
Powerpoint Präsentationen die vielfältigen Aktivitäten der letzten 12
Monate Revue passieren lassen. Lernen Sie bei einem Quiz, bei dem
es nette Preise zu gewinnen gibt, beide Partnerstädte besser kennen.
Für Kinder gibt es Malaktionen, bei denen man u.a. süße
Schäfchenpreise gewinnen kann. Schauen Sie also beim Altstadtfest
im 1. Stock des Kommunbrauhaus gerne bei uns vorbei!
Informationsbroschüren zu Irland sowie Infos zu den Freundeskreisen
können kostenlos mitgenommen werden. Und bei unserem Bücher-,
DVD- und CD-Markt sind sicherlich interessante Schnäppchen gegen Spende für unsere Besucher zu finden.
Darüber hinaus treten am Freitagabend, den 26. August 2016 im
Engelgarten die irischen Bands The New Social sowie Chris & Dave
auf. Gemeinsam mit Trouble X aus Höchstadt und zwei Bands aus
Krasnogorsk werden die 7 jungen Musiker aus Castlebar garantiert
für gute Laune und tolle Songs sorgen. Diesen internationalen
Musikgenuss sollte sich niemand entgehen lassen!
01. September - Antikriegstag
The Day After – Der Tag danach (USA 1983)
Aus aktuellem Anlaß: Die deutsche Regierung will wieder aufrüsten,
und das „Feindbild Russland“ scheint Regierungsdoktrin geworden
zu sein. Deutschland ist folglich beteiligt daran, daß es tatsächlich
zu einer Katastrophe kommen kann. Bekanntermaßen sollen auch
in Mitteleuropa die nuklearen Bedrohungsszenarien ausgebaut werden. Washington ist gegenwärtig der Meinung, so warnende Stimmen,
man könne einen Atomkrieg gewinnen und bereitet einen Erstschlag
gegen Rußland und vielleicht China vor, damit Amerikas Weltherrschaft
offensichtlich nicht in Gefahr gerät. Der Spielfilm zeigt den Tag nach
einem atomaren Schlagabtausch der beiden Supermächte. In den USA
ringen die Überlebenden mit der steigenden Radioaktivität und dem
schleichenden, unaufhaltsamen Zerfall der gesellschaftlichen
Strukturen.
Mittwoch, 31.08.2016, 19.30 Uhr
Unterwegs mit Jacqueline (F 2016)
Montag, 12.09. – Mittwoch, 14.09.2016, jeweils 19.30 Uhr
Schweinskopf al dente (D 2016)
Montag, 26.09. – Mittwoch,28.09.2016, jeweils 19.30 Uhr
Toni Erdmann (D 2016)
Montag, 10.10. – Mittwoch, 12.10.2016, jeweils 19.30 Uhr
Frühstück bei Monsieur Henri (F 2016)
El Olivio Der Olivenbaum
Kulturkino Koslinger Str., Höchstadt
15
Verbindliche Anmeldung über Kontaktformular unter
www.hoechstadt-herzogenaurach.bn.de/kontakt oder bei
Helmut König, [email protected] bzw. 09195-997186
bis spätestens 05.09.2016.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Fahrt inklusive dem
Eintritt zum Baumwipfelpfad kostet 20,00 € für Erwachsene und
11,00 € für Kinder (6-16 Jahre). Die Führung ist kostenlos.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Helmut König
Fischereiverein Höchstadt e.V.
Terminverschiebung Vereinsfischen am 14.08.2016
Der Fischereiverein Höchstadt weist darauf hin, dass das Pokalfischen
und die Vereinsmeisterschaft am kommenden Sonntag den 14.08.2016
aufgrund Terminüberschneidung mit dem Hanni Schüpferling
Gedächtnisfischen unserer Anglerkollegen vom Fischereiverein Aisch
auf 13.00-18.00 Uhr verschoben wird.
Die Vorstandschaft bittet um Verständnis und Kenntnisnahme.
Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischerprüfung
Auf dem Weg zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern wird der
Fischereiverein Höchstadt wieder einen Schulungskurs durchführen.
Die Prüfung wird nur noch „Online“ durchgeführt. Der
Vorbereitungskurs ist nach wie vor Pflicht für jeden, der die
Fischerprüfung machen möchte. Ohne den Nachweis für die Teilnahme
und der erforderlichen Mindestanzahl der Schulungsstunden von den
jeweiligen Sachgebieten keine Prüfungszulassung.
Schulungsbeginn ist Mittwoch, der 02. November um 19.00 Uhr.
Schulungsort: Der Vorbereitungskurs findet im Vereinsraum der Fortuna
Kulturfabrik (3. Stock) in Höchstadt statt.
Nähere Information und Anmeldung bei:
Klaus Müller, Tel.: 09193/7357; Gustav Lierzer, Tel. 09193/ 2461 od.
Georg Lenk, Tel. 09193 / 2619
bzw. auf der Internetseite des Fischereivereins Höchstadt
(www.fischereiverein-hoechstadt.de).
Selbsthilfegruppe Körperbehinderter
Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, den 16.08.2016, um 19.00
Uhr im Restaurant „Saloniki“, Kieferndorfer Weg 77, 91315
Höchstadt, statt.
Wir freuen uns über jeden Teilnehmer! Auch Angehörige und Partner/innen sind herzlich willkommen.
Energieberatung für alle Haushalte aus
Höchstadt a.d. Aisch und Ortsteilen
Beratung zu Wärmedämmung, Heizungsanlagen, erneuerbaren
Energien und Fördermitteln
Wann: Jeden dritten Donnerstag im Monat von 14-18 Uhr
Wo: Landratsamt in Höchstadt, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a.d.
Aisch
Beratungsgebühr: 5 €/halbe Stunde
Auch Gebäude-Check am Wohnhaus möglich: 20 €
Anmeldungen: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Frau Ulrike Saul,
Tel. 09131/803-380229
Obst- und Gartenbauverein
Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V.
Letzter Getränkeverkauf vor der neuen Obstsaison
Der nächste und vorläufig letzte Termin ist Mittwoch, 17. August von
16:30 bis 17:30 Uhr in der Mosterei und Brennerei, Obere
Brauhausgasse 6. Erwerben können Sie unsern naturtrüben Apfelsaft
in 10 und 5 Liter Gebinden. Auch unsere selbst hergestellten
Obstbrände und Liköre stehen zum Verkauf.
Mit den regelmäßigen Verkaufsterminen starten wir wieder im
November.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Finanzen verständlich erklärt auf dem 6. „Netzwerktreffen
Unternehmer(innen)“ am 18. Oktober 2016 in Tennenlohe.
HEC Höchstadt
Im Förderdschungel den Durchblick zu wahren fällt selbst Experten
schwer. Am Dienstag, 18. Oktober 2016 will das sechste
Netzwerktreffen Unternehmer(innen) kleinen und mittelständischen
Unternehmen (KMU) dabei helfen, sich einen Überblick über geeignete Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Von 16:30 bis 19 Uhr bieten die Wirtschaftsförderung des Landkreises Erlangen-Höchstadt,
die Stadt Erlangen, die Coutandin & Wacker Unternehmensberatung,
das Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen
GmbH (IGZ) sowie die Steuerkanzlei Güllich in den Räumen des IGZ,
Am Weichselgarten 7, 91058 Erlangen-Tennenlohe, den Unternehmen
Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen. Erfahrene Referenten
erklären Fördermöglichkeiten der Region, von EU und Bund sowie
Finanzierungen durch die Hausbank, die ebenfalls Fördermittel oder
Kreditvergünstigungen der öffentlichen Hand miteinbeziehen.
Der nächste Fastnacht in Franken–Star kommt nach Höchstadt!
Kabarettist und Wortakrobat Oliver Tissot – LIVE!
REDEN IST SILBER, TISSOT IST GOLD!
Samstag, 05. November 2016
Fortuna Kulturfabrik Höchstadt
Einlass: 19 Uhr, Beginn: 20 Uhr
Der Vorverkauf startet am 11.08.2016 bei:
Wigwam Outdoor - Hauptstraße 26 – 91315 Höchstadt
BUND Naturschutz - Kreisgruppe
Tagesexkursion in den Nordsteigerwald am Sonntag 18.09.2016
Der BN lädt ein zur Fahrt in den geplanten Nationalpark Steigerwald,
ein Streitpunkt zwischen Bayerischer Staatsregierung und
Umweltverbänden. Im Rahmen einer Exkursion kann sich jeder vor
Ort zu dem umstrittenen Thema informieren. Außerdem ist der herbstlich gefärbte Laubwald ein imposanter Eindruck und jede Reise wert.
Abfahrt um 9:15 bis 10:00 (Zusteigemöglichkeiten in Herzogenaurach,
Röttenbach, Adelsdorf und Höchstadt, Änderungen vorbehalten).
Besuch des Baumwipfelpfades, Mittagessen und anschließender
Wanderung (ca. 5.5 km) in das Naturwaldreservat und den ehemals
geschützten Landschaftsbestandteil Hoher Buchener Wald bis ca.
15:00. Rückfahrt ab 17:00 in Ebrach.
Geführte Wanderung mit Hartmut Strunz (Forstoberrat i.R.).
Detailinformationen finden Sie unter
www.hoechstadt-herzogenaurach.bn.de/veranstaltungen
Bis 14. Oktober 2016 anmelden
Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an Unternehmer(innen),
Freiberufler, Gewerbetreibende, Geschäftsinhaber, Handwerker, Kleinund Mittelständische Unternehmen und Start-Ups. Interessenten können sich per E-Mail an
[email protected]
bis Freitag, 14. Oktober 2016 anmelden. Es sind 30 Plätze verfügbar.
Klimagerecht sanieren
Landratsamt bietet Energiespar-Kurs mit individueller Beratung für
Hauseigentümer an.
16
Neue Heizung einbauen, Fenster ersetzen, das Dach sanieren – und
alles auch noch klimagerecht: Beim Umbau müssen Hauseigentümer
vieles beachten. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt greift zusammen mit der Energieagentur Oberfranken e.V. Häuslebauern mit einem Energiesparkurs unter die Arme. Der Kurs ist kostenlos und findet an drei aufeinanderfolgenden Donnerstagabenden (13. Oktober
im Rathaus Baiersdorf, 20. Oktober im Rathaus Bubenreuth und 27.
Oktober im Rathaus Möhrendorf) jeweils um 18 Uhr statt. Die
Teilnehmer lernen dabei das Energiesparpotenzial ihres Hauses kennen.
MuKuThe – Greuth
präsentiert
„Wanderer zwischen den Welten"
Erzählungen und Gedichte von Rudyard Kipling
(dem Autor des Dschungelbuchs)
Ausgewählt und gelesen von Barbara Schofer
Technik Wolfgang Kierstein
Bühne Inge Lieberth
Fr. 7. und Sa. 8. Oktober 2016 - 20.01 Uhr
Blaues Haus, Greuth Nr. 9
Kurs als Workshop am eigenen Haus
„Als Grundlage berechnen wir im Kurs die Energieeffizienzklasse
der Gebäude der Teilnehmer sowie deren Energiebedarf“, erklärt
Kursleiter und Gebäudeenergieberater Jürgen Ramming von der
Energieagentur Oberfranken. Anschließend gehe es darum, wie sich
Dämmung, Heizung, Haustechnik, Innenraumklima und der Einsatz
von Sonnenenergie optimieren lassen. Die Teilnehmer können ihre
Baupläne mitbringen, damit sie das Gelernte direkt auf ihr Objekt
übertragen können. Kursleiter Ramming berät sie, schätzt die Kosten
der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und informiert die Teilnehmer
über entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten.
Unkostenbeitrag: 10,- / 8,- €
Anmeldungen : 0911/552060
Eine Traumkultur. e.V. Greuth Produktion
www.mukuthe.de
„Wanderer zwischen den Welten“
Rudyard Kipling, geboren im Viktorianischen Zeitalter vor 151 Jahren
in Bombay, gestorben vor 80 Jahren in London, lebte zwischen zwei
Welten. Weitgereister Humanist, Brite mit Leib und Seele, Journalist,
umstrittenes Sprachrohr des englischen Kolonialismus – seine
Biographie weist viele gegensätzliche Facetten auf.
Im Alter von 29 Jahren veröffentlichte er mit großem Erfolg sein
„Dschungelbuch“, die Abenteuer des Menschenjungen Mogli, der von
Wölfen aufgezogen wird und die Sprache der Tiere beherrscht. Der
bekannte Zeichentrickfilm von Walt Disney basiert auf diesen
Erzählungen, die seinen Schöpfer unsterblich machten.
Kipling schrieb Romane, Erzählungen, Gedichte und erhielt 1907 als
erster Engländer den Nobelpreis für Literatur.
Ein schillerndes Leben in einer Zeit des Umbruchs – nach Mark Twain
und Oscar Wilde widmet sich MuKuThe Greuth in seiner diesjährigen Lesung diesem berühmten Autor , der West und Ost miteinander verband – mit ausgesuchten Geschichten, biographischen Notizen
und Lyrik wird ein Bild seines reichen Schaffens gegeben, das weit
über das Dschungelbuch hinausreicht.
„Je mehr man sich erträumt,
desto voller und reicher lebt man.“
Mit diesem Zitat Kiplings möchten wir herzlich einladen zu einem
Abend über einen Autor, den es sich neu zu entdecken lohnt.
Anmeldung erbeten
Interessenten melden sich bitte bei Ulrike Saul, Klimaschutzbeauftragte
des Landkreises Erlangen-Höchstadt, unter der Telefonnummer
09131/803-380229 oder über die E-Mail-Adresse [email protected] für den Workshop an.
Mehr Informationen sind im Internet unter www.erlangenhoechstadt.de/klimaschutz zu finden.
Werden Sie Familienpatin/Familienpate!
Der Kinderschutzbund sucht weitere engagierte Bürgerinnen und
Bürger im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen
Auch in Ihrer Nähe gibt es Familien und Alleinerziehende, die sich
Hilfe und Unterstützung im Alltag wünschen. Stehen dann weder
Verwandte noch Freunde zur Verfügung, können Familienpaten eine
wichtige Stütze für diese Familien sein. Ihre Aufgabenfelder reichen
dabei von Kinderbetreuung über Hilfe bei den Hausaufgaben bis hin
zur Unterstützung bei der Alltagsorganisation und vieles mehr.
Familienpaten schenken durch ihren ehrenamtlichen Einsatz Zeit,
Erfahrung und Wertschätzung. Mit ihrer Hilfe erfahren Familien
Entlastung im Alltag!
Unsere bereits aktiven Familienpaten sind Frauen und Männer mit
Lebenserfahrung, die Freude am vertrauensvollen Umgang mit
Familien haben und diese möglichst einmal wöchentlich in ihrer
Alltagssituation bei Problemen, Sorgen und Nöten unterstützen.
Familienpaten werden auf diese Aufgabe gut vorbereitet und von einer pädagogischen Fachkraft begleitet, geschult und beraten.
Falls wir Ihr Interesse an diesem Ehrenamt geweckt haben, dann besuchen Sie doch unverbindlich unseren Informationsabend am
21.09.2016 um 18.00 Uhr beim Kinderschutzbund, Strümpellstraße
10 in Erlangen.
Arbeitsgemeinschaft
zur Zucht Altdeutscher Hütehunde
Leistungshüten 13. & 14. August bei Schäferei Josef Roß in
Peppenhöchstädt
Am Freitag den 07.10.2016, ab 15 Uhr beginnt die Schulung neuer Familienpaten in Kooperation von Kinderschutzbund Erlangen,
dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und dem Erlanger Bündnis
für Familien. Die Schulung umfasst ein Wochenende und vier
Abende.
Unsere Koordinatorinnen informieren Sie jederzeit gerne:
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt: Anne Gick, 01520-1941934
oder [email protected]
Für die Stadt Erlangen: Michaela Kanawin 09131-6859665 oder [email protected]
Weitere Informationen unter www.kinderschutzbund-erlangen.de
Samstag:
8.00
12.00
ca. 14.00
ab 19.00
Beginn des Leistungshüten
Mittagstisch mit Spezialitäten vom Lamm
Leistungshüten
Tanzmusik mit „ Ludwig Behr “
Sonntag:
9.00
13.00
15.00
15.00
Leistungshüten mit Frühschoppen und Weißwurstfrühstück
Mittagstisch mit Spezialitäten vom Lamm
Kaffee und Kuchen
Grußwort vom Landrat Helmut Weiß und Siegerehrung
• Strohhüpfburg
• Eselreiten
• Streichelzoo
• Filzen
• Sonntag Schauscheren von Schafen
17
Mission:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Urlaub für die Seele: Ein weiterer Sommerabend mit den Perlen des
Glaubens
Im Innenhof der Kirche einen Sommerabend genießen. Sich dabei
kreativ-meditativ mit den „Perlen des Glaubens“ beschäftigen. Auch
das Singen wird nicht zu kurz kommen. Groß und Klein, Alt und Jung
sind willkommen. Ausklingen werden die Abende bei einem Glas
Limo oder Wein.
Um zu wissen, wie alt die Kinder sind, die kommen, und um abschätzen
zu können, wie viele wir insgesamt sein werden, ist eine Anmeldung
hilfreich (aber nicht Pflicht): 8200 oder [email protected].
Mittwoch 19. August, 19.00 im Innenhof der Christuskirche (bei
schlechtem Wetter im Gemeindesaal)
Amt für Verst. Willi u. Kunigunda Hartenfels
Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Mo., 22.08.2016 - Maria Königin
St. Georg
19.00 Uhr Amt für verst. Mitglieder des Katholischen Männervereins
St. Michael
Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Di., 23.08.2016 - Hl. Rosa v. Lima
St. Georg
08.30 Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Steger u. Häfner
Seniorenz.
10.00 Uhr Amt für Verst. Men
Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Mi., 24.08.2016 - Hl. Bartholomäus,Apostel Fest
St. Anna
19.00 Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Mauer, Hofmann, Kalb
u. Scholian
Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung der Katholischen
Pfarrei St. Georg Höchstadt/Aisch
Do., 25.08.2016 - Hl. Ludwig
Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Fr., 26.08.2016 - vom Tag
St. Hedwig
18.30 Uhr Monatliche Totenmesse
Mission: Amt für Verst. Reinhold Rieder
Amt für Leb. Thorsten Wittgens
So., 14.08.2016 - 20. Sonntag im Jahreskreis
St. Georg
08.30 Uhr Amt für Verst. Kunigunda u. Georg Bayer mit Sohn u.
Angehörige
10.30 Uhr Pfarrgottesdienst
St. Laurentius
09.30 Uhr Festgottesdienst zum Patrozinium
(Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Kupfer u. Leuthäußer)
Sa., 27.08.2016 - Hl. Monika
15.00 Uhr Große Beichtgelegenheit zum Heiligen Jahr
(mehrere Beichtväter)
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr VAM Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Kellermann u.
Grohganz
Mission: Amt für Verst. der Fam. Amtmann, Leithardt u. Schäfer
Amt für Leb. Canh
Mo., 15.08.2016 - Mariä Aufnahme in den Himmel, Hochfest
St. Georg
08.30 Uhr Amt für Verst. Maria Rascher-Skora u. Anghörige
10.30 Uhr Fest-/Pfarrgottesdienst
Mission: Amt für Verst. Fritz u. Franziska Gerner
So., 28.08.2016 - 22. Sonntag im Jahreskreis
St. Georg
08.30 Uhr Amt für Verst. Hilde Kunzelmann, Luise Riegler, Wolfgang
Kunzelmann u. Angehörige
10.30 Uhr Pfarrgottesdienst
17.00 Uhr Konzert zum Altstadtfest
Mission: Amt für Leb. Canh
Di., 16.08.2016 - Hl. Stephan v. Ungarn
St. Georg
08.30 Uhr Amt für verst. Eltern Karl u. Kunigunde Wagner
Seniorenz.
10.00 Uhr Amt für Verst. Men
Mi., 17.08.2016 - vom Tag
St. Anna
19.00 Uhr Amt für Verst. Adolf u. Gretl Trautmann und Paul u. Betty
Weber
Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Katholische Pfarrei
St. Vitus - Sterpersdorf
Gottesdienstordnung vom 12.08.-28.08.2016
Freitag 12.08.16 - Antoniuskapelle
19.00 Hl.Mss.
f. Verst. Kaspar u. Elisabeth Jäger;
f. Verst. Fam. Förner u. Zapf.
Do., 18.08.2016 - vom Tag
Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Fr., 19.08.2016 - vom Tag
St. Hedwig
18.30 Uhr Amt für Verst. Georg Riegler u. Verst. der Fam. Seelmann
Mission: Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Samstag 13.08.16
19.00 VAMss.
f. Verst. Fritz Beßler, Heinrich Maier u.
alle Verwandten.
Sonntag 14.08.16
10.30 Hl.Mss.
In Uehlfeld.
Sa., 20.08.2016 - Hl. Bernhard v. Clairvaux
St. Georg
16.00 Uhr Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr VAM Amt für Verst. des Jahrgangs 1929/ 1930
Mission: Amt für Verst. Georg u. Theresia Thomann mit Sohn
Andreas
Amt für Leb. Thorsten Wittgens
Montag 15.08.16 - Hochfest Mariä Himmelfahrt
10.30 Hl.Mss.
f. Ilena und Titus.
Mit Kräutersegnung.
In Uehlfeld kein Gottesdienst.
Freitag 19.08.16 - Antoniuskapelle
19.00 Hl.Mss.
f. Verst. Eltern Josef u. Anna Warter, Sohn Franz,
Tochter Rita u. alle Verst. Fam. Warter u. Schäfer;
f. Verst. Betty u. Josef Scharold.
So., 21.08.2016 - 21. Sonntag im Jahreskreis
St. Georg
08.30 Uhr Amt für Verst. Theresia u. Wilhelm Brodmerkel
10.30 Uhr Pfarrgottesdienst
18
Sonntag 21.08.16 - Pfarrfest
9.00 Hl.Mss.
f. Leb. u. Verst. Fam. Zenkel u. Bayer;
f. Verst. Fam. Betty u. Josef Scharold.
10.30 Hl.Mss.
In Uehlfeld.
Sonntag, 28.08.16- 22. Sonntag im Jahreskreis
10.30 Uhr Amt f. Verst. Franz Klein
Verst. Rössert, Habersack u. Hackenberg
Verst. Dorothea Händel u. Angeh.
Freitag 26.08.16 - Antoniuskapelle
19.00 Hl.Mss.
f. Verst. Paul u. Christine Ackermann ;
f. Verst. Fam. Scharold, Müller, Gemeiner u. Dresel.
Gottesdienstordnung der Katholischen
Pfarrei St. Leonhard Zentbechhofen
für die Zeit vom 14.08. bis 28.08.2016
Samstag 27.08.16
19:00 VAMss.
f. Verst. Hans Dresel, Isabella Burda u. Geschwister.
Anschließend Beichtgelegenheit.
Sonntag, 14.08.16 - 20. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr Pfarramt
Sonntag 28.08.16
In Uehlfeld kein Gottesdienst.
Montag, 15.08.16 - Mariä Aufnahme in den Himmel
Kräutersegnung
09.30 Uhr Amt z. E. d. Hl. MG v. d. i. Hilfe, Höchstadter Str.13
f. Verst. Hildegard Fischer, Greuth
Verst. Kramer u. Neugebauer; anschl. Prozession
13.30 Uhr Marienandacht
In der Zeit vom 18. August bis einschl. 06. September 2016
ist das Kath. Pfarramt in Sterpersdorf nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt in
Höchstadt unter der Telefonnummer 09193/8392. Vielen
Dank für Ihr Verständnis.
Sonntag, 21.08.16 - 21. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr Amt f. Verst. Rebhan u. Birkmann
Verst. Denzler u. Brehm
Verst. Johann u. Katharina Starklauf m. Kindern
Einladung zum Pfarrfest
Freitag, 26.08.16 - Wochentag
Antoniuskapelle 19.00 Uhr Abendmesse;
Lauberberg
anschl. Besuch der Gaststätte
Sterpersdorf: Die Pfarrgemeinde St. Vitus, Sterpersdorf, lädt ein zum
Pfarrfest am Sonntag, 21.August 2016
Sonntag, 28.08.16 - 22. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr Pfarramt
Am Samstag, den 20.08. wird um 18.00 Uhr das Pfarrfest mit unserem beliebten Dämmerschoppen im Pfarrgarten eröffnet. Zu Essen
gibt es unsere Spezialität Saure Lunge/Herz, sowie Salzknöchle und
Gegrilltes.
Am Sonntag findet um 9.00 Uhr der Festgottesdienst statt.
Danach geht´s auf zum Frühschoppen mit anschließendem Mittagstisch.
Es gibt verschiedene Braten, sowie unsere Spezialität „Lamm in Folie“,
mit Kloß und Salat.
Zur Kaffeezeit bieten wir, wie jedes Jahr, selbstgebackene Kuchen
und Küchla an.
Für die Kinder steht der angrenzende Spielplatz mit all seinen Geräten
zur Verfügung. Ein Ballonweitfliegen mit Preisverteilung für die Sieger
des letzten Luftballonfliegen wird wieder durchgeführt. Bitte die zurückbekommenen Karten vom letzten Pfarrfest bis spätestens 15.August
2016 bei Zenkel Michael, Sterpersdorf 45, abgeben.
Der Erlös kommt der Instandhaltung unserer Pfarrkirche und der
Antoniuskapelle zugute.
Wir wünschen allen Besuchern unseres Pfarrfestes einige schöne und
unterhaltsame Stunden, mit Freunden, Verwandten und Bekannten bei
uns in Sterpersdorf.
Evangelische Kirchengemeinde Höchstadt
Sonntag, 14.08.2016
09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst
11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst
Donnerstag, 18.08.2016
17.00 Uhr Senioren Centrum St. Anna: Gottesdienst im Seniorenheim
18.30 Uhr BRK Alten- und Pflegeheim: Gottesdienst im
Seniorenheim
Sonntag, 21.08.2016
09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst
11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst
Montag, 22.08.2016
14.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Spielenachmittag des
Offenen Seniorentreffs
Mittwoch, 24.08.2016
19.00 Uhr Christuskirche, Innenhof: Perlen des Glaubens - Im
Innenhof der Kirche wollen wir einen Sommerabend
genießen und die Glaubensfreude vertiefen.
Es freut sich auf ihr Kommen,
Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung St.Vitus Sterpersdorf
Sonntag, 28.08.2016
09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst
11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst
Gottesdienstordnung der Katholischen Pfarrei
St. Jakobus Etzelskirchen
für die Zeit vom 14.08. bis 28.08.2016
Evangelische Kirchengemeinde Lonnerstadt
Sonntag, 14.08.16 - 20. Sonntag im Jahreskreis
10.30 Uhr Amt f. Verst. Thomas Geyer, Kieferndorf
Leb. u. Verst. Peßler/Geyer
Verst. Maria Lechner u. Schwiegereltern
Sonntag, 14.08.2016
So 14.08., 09.30 Uhr Gottesdienst mit Diakon Jürgen Hofmann aus
Bamberg
So 14.08., 10.30 Uhr Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus
Montag, 15.08.16 - Mariä Aufnahme in den Himmel
Kräutersegnung
08.00 Uhr Pfarramt
Donnerstag, 18.08.2016
Do 18.08., 09.00 Uhr Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus
Samstag, 20.08.2016
Sa 20.08., 17.00 Uhr Tanznachmittag, Kreistänze für alle, Anmeldung
bei Martina Wenten tel. 4932, Gemeindehaus
Sonntag, 21.08.16 - 21. Sonntag im Jahreskreis
10.30 Uhr Pfarramt
19
Sonntag, 21.08.2016
So 21.08., 09.30 Uhr Gottesdienst mit Lektor Eichbauer
So 21.08., 09.30 Uhr Kindergottesdienst, ,
So 21.08., 10.30 Uhr Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus
Donnerstag, 25.08.2016
Do 25.08., 09.00 Uhr Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus
Do 25.08., 14.00 Uhr Diakonie-Kaffee, Gemeindehaus
Samstag, 27.08.2016
Sa 27.08., 11.00 Uhr Taufe
Sonntag, 28.08.2016
So 28.08., 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Sauer
So 28.08., 10.30 Uhr Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus
So 28.08., 11.00 Uhr Taufe
Kirche Kairlindach
Sonntag, den 14.08.2016
09:30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach
Sonntag, den 21.08.2016
09:30 Uhr Festgottesdienst anl. der Kirchweih in Kairlindach
mit Fränkischer Predigt von Marco Winkler
14:00 Uhr Konzert „Orgel & Songs“ mit Lena&Annelies und Marco
Winkler in Kairlindach
Andere christliche Gemeinschaften
Christustreff der Stadtmission in Höchstadt
Evangelische Gemeinschaft im Hensoltshöher
Gemeinschaftsverband e.V.
91315 Höchstadt a.d.Aisch, Lappacher Weg 2
Sonntag, 14.08.2016
10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Überraschungsgast
Sonntag, 31.07.2016
10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Martin Kugler
Sonntag, 07.08.2016
10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Pauli Pulkkinen
Parallell zu den Gottesdiensten gibt es ein eigenes Programm für
Kinder.
Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern haben auch die Möglichkeit
im Eltern-Kind-Raum am Gottesdienst teilzunehmen.
Ferienprogamm
Freitag, 26.08.2016, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Kochen - Wir zaubern leckere Köstlichkeiten, die wir anschließend
mit den Eltern gemeinsam genießen.
Für Kids ab 7 Jahren - Unkosten: 5 Euro
Anmeldung bei Ute Fischer, Tel. 0171/950 5585
Montag, 05.09.2016, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Basteln und Spielen mit (alten) Büchern: Aus Büchern, die keiner
mehr lesen will, wollen wir verschiedene Blumen und andere
Kunstwerke basteln.
Für Kids ab 6 Jahren - Unkosten: 2 Euro
Mitzubringen: wenn vorhanden alte Bücher
Anmeldung bei Gaby Holzer, Tel. 0160/ 962 358 94 (per SMS)
Bibelgesprächskreise
Montag, 20.00 Uhr - vierzehntägig, Kontakt: 09193/50 15 34
Donnerstag, 9.30 Uhr, Kontakt 0177/310 42 12
Donnerstag, 20.00 Uhr - vierzehntägig, Kontakt 09193/50 30 06
Aktuelle Infos siehe unter www.christustreff-hoechstadt.de
20