SERVICEHEFT 2016 17. – 18.9.2016 CRUISE CENTER ALTONA Alle Infos für Aussteller: › Messe-Teilnahme › Werbung › Standbau › Standtechnik › Standausstattung › Stand-/Ausstellerservice www.hamburger-immobilienmesse.de ALLES ZUR MESSE 2016 Liebe Aussteller der HAMBURGER IMMOBILIENMESSE 2015, das vorliegende Serviceheft soll Ihnen als Leitfaden für Ihre Messebeteiligung dienen. Der Service-Gedanke steht bei uns an erster Stelle. Daher haben wir für Sie alle relevanten Dienstleistungen und Service-Angebote, die Sie für eine erfolgreiche Messeteilnahme benötigen, in einem, nach Formularen gegliederten, übersichtlichen Bestellheft zusammengefasst. Gleichzeitig regelt das Serviceheft auch Details zum Ablauf der Messe. Das Handbuch ist nach folgendem Schema gegliedert: ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Ansprechpartner, Anfahrt, Parken, Auf- und Abbau) FORMULARE (Allgemeine Bestimmungen, Inhalt) 0.Adressdaten 1.Messe-Teilnahme (Ausstellerausweise, Fachforum, Parkausweise) 2.Werbung (Ausstellerverzeichnis, Werbemöglichkeiten, Eintrittsgutscheine, Werbemittel) 3.Standbau (Genehmigung, Komplettstände, Zusätzliche Ausstattung, Bodenbeläge) 4.Standtechnik (Stromanschlüsse, Leuchten & Strahler, Telefon & Internet, Medientechnik) 5.Standausstattung (Mietmöbel, Messetafeln, Folierungen, Präsentationssysteme, Pflanzen & Floristik) 6. Stand- / Ausstellerservice (Standreinigung, Versicherung, Standbewachung, Stand-Personal, Foto- & Video-Service) TECHNISCHE RICHTLINIEN Die genannten Ziffern entsprechen auch der Nummerierung der Formulare im Serviceheft. Sofern gewünschte Dienstleistungen nicht aufgeführt sind, sprechen Sie uns bitte an. Wir wünschen Ihnen eine gute Messevorbereitung! Mit freundlichen Grüßen Ihr acm-Team 2 2016 Allgemeine Informationen (Seite 1 von 4) Ansprechpartner Messeleitung: acm medien GmbH, Welfenstraße 22, 81541 München, Tel: 089 480901-55 , Fax: 089 480901-98, Mail: [email protected] Leitung Dr. Florian Forster Tel: 089 480901-17 Mail: [email protected] Stefani Simic Tel: 089 480901-53 Mail: [email protected] Team Vermarktung: Leitung Stefan Gruchow IMMOBILIEN, KFZ, REISE Tel: 040 5544-71193 Mail: [email protected] Hendrik Glatz Tel: 089 480901-15 Mail: [email protected] Gunnar Knappe Tel: 040 5544-71212 Mail: [email protected] Team Verkaufsservice (Anzeigenabwicklung + Rechnungsstellung): Christiane Hartl Tel: 040 5544-71196 Mail: [email protected] Martina Wortmann Verkaufsservice Hamburg/Berlin [email protected] Tel: 040 5544-72958 Nico Meier Verkaufsservice Hamburg/Berlin [email protected] Tel: 040 5544-72945 3 2016 Allgemeine Informationen (Seite 2 von 4) Lage der Halle Adresse: Cruise Center Altona Van-der-Smissen-Str. 4 22767 Hamburg Duvenstedt Norderstedt LemsahlMellingstedt Bergstedt 432 4 23 Poppenbüttel Langenhorn Ellerbek 7 1 Flughafen Hamburg Halstenbek 447 Rissen Rahlstedt 433 Schenefeld Wedel Volksdorf Winterhude Stellingen 75 Wandsbek 4 Blankenese Bahrenfeld 431 24 Nienstedten Altona Elbe Jenfeld Barsbüttel 24 Hamburg Hafencity 7 Billbrook 255 Altenwerder Moorfleet Billwerder 25 73 Harburg 1 ße stra sen Jes Unzerst raße Große Bergstraße Kirchwerder Thed estraß e Virch owstr aße 4 Spritzenplatz Bergedorf Neuland ße Stra Louise-S chroe derNobis tor Ehrenbergstraße Platz der Republik Max-Brauer-Allee Mörk enstraße e straß König Hamburg Königstraße Klopstockstr aße traße Breite S ße Kaistra eg Olbersw Fähre 62 Dockland (Fischereihafen) ße tra -S ße tra tts Bu St. Pa rkt chma uli Fis e raß lbst ße E Gro Große Elbstr aße Große Elbstraße Ca rs te nRe hd er Palmaille Nordelbe 4 2016 Allgemeine Informationen (Seite 3 von 4) Anfahrt / Parken 238 Parkplätze direkt vor dem Eingang. Anreise mit dem PKW: A7 Richtung Norden: A7› Abfahrt 29 › HH-Othmarschen › Behringstraße › rechts in den Hohenzollerning › links auf die Elbchaussee › links in die Kaistraße › Ausschilderung „Cruise Center Altona“ folgen oder weiter in die Große Elbstraße › Van-der-Smissen-Straße Aus Richtung A1/ A255/ A252/ B4/ B75: Von der A1/A255 Richtung Hamburg Zentrum, über die Billhorner Bückenstraße weiter Richtung Centrum auf der B4 › auf der Amsinckstraße dem Straßenverlauf folgen › Deichtorplatz › abbiegen Richtung HafenCity › Brooktorkai › Am Sandtorkai › Baumwall › Vorsetzen › Landungs brücken vorbei › St.Pauli Hafenstraße › St. Pauli Fischmarkt › der Beschilderung „Cruise Center Altona“ folgen Aus Richtung City West: Ab der B 431 › Osdorfer Landstraße › Osdorfer Weg › Pfitznerstraße › Friedensallee › Hohenzollernring › Elbchaussee › Kaistraße › Ausschilderung „Cruise Center Altona“ folgen oder weiter: Große Elbstraße › Van-der-Smissen-Straße Aus Richtung City Ost: B5 Bergedorfer Straße › Eiffestraße › Spaldingstraße › Richtung Deichtorhallen › weiter Willy-Brandt-Straße › Reeperbahn › links Pepermölenbek › Ausschilderung „Cruise Center Altona“ folgen oder weiter: Breite Straße › Palmaille › Kaistraße › Große Elbstraße › Van-der-Smissen-Straße Große Elbstra ße Große Elbstra ße H Van-der Smissen-Straße Fischmarkt Hamburg-Alto na Van-der Sm issen-Straße Eingang Cruise Center Altona HVV-Fähre 62 Dockland (Fischereihafen) 5 2016 Allgemeine Informationen (Seite 4 von 4) Anfahrt mit dem ÖPNV Vom Hauptbahnhof: Nehmen Sie die S1/S3/U3 bis „Landungsbrücken“ und dort steigen Sie in die HVV-Fähre (Linie 62) in Richtung Finkenwerder und fahren bis „Dockland“ (Fischereihafen). Das Cruise Center Altona befindet sich direkt neben dem Fähranleger. Vom Bahnhof Altona: Nehmen Sie die Buslinie 111 und fahren bis „Große Elbstraße“. Vom Flughafen Hamburg: Nehmen Sie die S1 bis „Landungsbrücken“ und dort steigen Sie in die HVV-Fähre (Linie 62) in Richtung Finkenwerder und fahren bis „Dockland“. Das Cruise Center Altona befindet sich direkt neben dem Fähranleger. Auf- und Abbau Aufbauzeiten: Donnerstag, 15. September 2016, 12:00 bis 22:00 Uhr Freitag, 16. September 2016, 08:00 bis 22:00 Uhr Abbauzeiten: Sonntag, 18. September 2016, 18:00 bis 24:00 Uhr Montag, 19. September 2016, 08:00 bis 12:00 Uhr 6 2016 Formulare Allgemeine Hinweise AUSFÜLLEN DER FORMULARE Alle Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Zur Vereinfachung können Sie Ihre Adressdaten einmalig in Formular 0 (Seite 11) eingeben. Diese werden dann automatisch auf alle weiteren Formulare übertragen. Bitte füllen Sie die benötigten Formulare vollständig aus. Drucken Sie dann das entsprechende Formular aus und unterschreiben es. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bzw. die entsprechenden Service-Partner nur rechtsverbindlich unterschriebene Formulare akzeptieren können. EINREICHEN DER FORMULARE Einige Formulare müssen eingereicht werden, andere reichen Sie je nach Bedarf ein. Verpflichtend müssen die Formulare 1a (Ausstellerausweise) sowie 2a (Verzeichniseintrag) eingereicht werden. Sofern Sie eine reine Standfläche gebucht haben, so sind zusätzlich auch die Formulare 3a (Standbau-Genehmigung) und 4a (Stromanschlüsse) erforderlich. Wir bitten Sie, die Formulare termingerecht zurückzusenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei verspäteter Einsendung keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung und Prüfung übernehmen können. Haben Sie bitte ebenso Verständnis, dass bei einigen Leistungen ein Preisaufschlag in Höhe von 25% angesetzt wird, sofern die Bestellung nach der gesetzten Frist eingeht. ART DER FORMULARE Es gibt zwei Arten von Formularen: grüne und blaue Formulare. Die Dienstleistungen und Produkte der grünen Formulare können ausschließlich über die Messeleitung bzw. über die genannten Servicepartner bestellt werden. Hierzu zählen unter anderem Ausstellerausweise, Stromanschlüsse, Abfallentsorgung und Standbewachung. 4a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Die Dienstleistungen der blauen Formulare sind als Angebot der Messeleitung zu verstehen und können auch bei anderen Anbietern bestellt werden. Der Vorteil der Nutzung der in diesem Serviceheft genannten Leistungen liegt jedoch in einem evtl. günstigerem Preis aufgrund der Bündelung von Aufträgen vieler Aussteller. 4b An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Stromanschlüsse (inkl. Verbrauch) Miet-Leuchten / -Strahler (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Firma Firma Anschrift Stand Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel. Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 24.08.15 Fax Tel. Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Bitte zurücksenden bis: 24.08.15 Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: Hinweise: � Für alle Aussteller ist der Standardanschluss 230 V / 2kW mit einer Schukosteckdose inkl. Verbrauch bereits im Paket enthalten. Ein weiterer bzw. größerer Stromanschluss kann mit diesem Formular bestellt werden. � Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Montage, Demontage, Mietgebühr sowie Verbrauch. � Bitte geben Sie beim Einreichen der Standbaupläne zur Genehmigung (Formular 2a) die gewünschte Lage des Stromanschlusses an. � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bestellung der Stromanschlüsse � Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt. � Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe. � Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage. � Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter. � Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss. � Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 5b – Versicherung). � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen bzw. Stückzahl angeben) Zweiter Anschluss: 230V / 2kW (Wechselstrom), inkl. 1 Schukosteckdose, FI-Schutzschalter Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) 180,00 Euro Bis 10 kW / 16A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 16A, FI-Schutzschalter; 550,00 Euro Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________ Bis 20 kW / 32A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 32A, FI-Schutzschalter, Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________ 1.000,00 Euro L1 L2 Displaystrahler Energiespar 9W, inkl. Klemme Displaystrahler max. 150W, inkl. Klemme ______ Stk. Adapter Eingang CEE 16 A, 5-polig, Ausgang 3 x Schukosteckdosen 3-polig 230 V je 25,00 Euro ____ Stk. je 36,00 E ____ Stk. je 42,00 E ______ Stk. Adapter Eingang CEE 32 A, 5-polig 400 V, Ausgang CEE 16 A, 5-polig 400 V je 40,00 Euro L3 L4 Halogen Stromschienenstrahler 75W, Euro Spot HQI Stromschienenstrahler 70W Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers ____ Stk. je 36,00 E ____ Stk. je 54,00 E L5 L6 HQI Stromschienenstrahler 150W PAR 46 chrom 100W, inkl. Klemme ____ Stk. je 60,00 E ____ Stk. je 42,00 E 31 Beispiel eines grünen Formulars 32 Beispiel eines blauen Formulars 7 Formulare Allgemeine Bestimmungen (Seite 2 von 2) 2016 RICHTLINIEN UND HINWEISE Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, sowie die Technischen Richtlinien am Ende des Serviceheftes. Für weitere Information gehen Ihnen gegebenenfalls weitere Schreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Messe zu. Mit Abgabe eines Formulars werden auch die Regelungen dieses Servicehefts anerkannt. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 8 Formulare Inhalt (Seite 1 von 2) 0.Adressdaten 2016 S.11 1.Messe-Teilnahme a. Ausstellerausweise S.12 b. Fachforum S.13 c.Parkausweis S.14 2.Werbung a. Verzeichnis-EintragS.15 b. Erweiterter- Verzeichnis-Eintrag S.16 c. Ankündigungsanzeigen S.17 d. Online-Werbung S.19 e. Werbeflächen S.20 f. Eintrittsgutscheine / Gastkarten S.22 g. Kostenfreie Werbemittel S.23 3.Standbau a. Standbau / Genehmigung S.24 b. Anmeldung genehmigungspflichtiger Bauten / Exponate S.25 c. System-Komplettpakete S.26 d. Systemstand – Beschriftung Blende S.28 e. Systemstand – Zusätzliche Ausstattung S.29 f. Systemstand – Bodenbeläge S.30 g. System-Standbau Individual S.32 4.Standtechnik a. Stromanschlüsse S.33 b. Miet-Leuchten / -Strahler S.34 c. Kommunikation (Telefon, Internet) S.36 d. Miet-Audio- / -Video- / -PC-Technik S.37 9 Formulare Inhalt (Seite 2 von 2) 2016 5.Standausstattung a. Mietmöbel S.39 b. Messetafel / Wandfolierung S.45 c. Präsentationssysteme S.46 d. Mietpflanzen und Floristik S.48 6. Stand- / Ausstellerservice a. Standreinigung S.52 b. Versicherung S.53 c. Standbewachung S.54 d. Stand-Personal / Hostessen S.55 e. Foto- / Video-Service S.56 f. Catering / Miet-Equipment S.58 10 0 Adressdaten Adressdaten-Eingabe Bitte geben Sie in diesem Formular Ihre Adressdaten ein. Diese werden dann automatisch auf alle weiteren Formulare übernommen. Sie können Ihre Eingaben jederzeit auf den einzelnen Formularen wieder ändern. Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax E-Mail Daten übernehmen 11 1a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Ausstellerausweise Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Später eingehende Bestellungen werden nicht mehr verschickt, sondern auf der Messe zur Abholung bereitgelegt. E-Mail Hinweise: � Die Ausstellerausweise berechtigen zum Zugang zur Messe für die gesamte Laufzeit ab jeweils 2 Stunden vor Messebeginn bis eine halbe Stunde nach Messeende. � Die Ausstellerausweise beinhalten den Ausstellernamen und sind innerhalb des für den Aussteller tätigen Personenkreises übertragbar. Die Weitergabe an Besucher, sowie der Verkauf von Ausweisen ist untersagt. Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen. � Die Zusendung der bestellten Ausweise erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Standmieten-Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Ersatz kann bei Verlust nicht geleistet werden. Sie erhalten aufgrund Ihrer gebuchten Standfläche folgende Ausstellerausweise kostenlos: bis 10 m² = 3 Ausweise bis 15 m² = 4 Ausweise bis 20 m² = 5 Ausweise bis 25 m² = 6 Ausweise bis 30 m² = 7 Ausweise bis 35 m² = 8 Ausweise bis 40 m² = 9 Ausweise bis 45 m² = 10 Ausweise bis 50 m² = 11 Ausweise Die Kosten für weitere Ausweise betragen 15,00 Euro je Stück (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Bestellung der Ausweise HA01 Anzahl der benötigten kostenlosen Ausstellerausweise: ________________ HA02 Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerausweise: Firmenname auf den Ausstellerausweisen: ________________ _________________________________________________ Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 12 1b An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Fachforum Besteller Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Später eingehende Formulare können leider nicht mehr berücksichtigt werden. E-Mail Hinweise: � Alle Aussteller haben die Möglichkeit einen Vortrag zu halten, bzw. an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen. � Der Inhalt des Vortrags muss thematisch zur Messe passen und darf keine reine Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen des Vortragenden enthalten. � Die Einteilung der Vorträge und Podiumsdiskussionen erfolgt durch die Veranstalter. Die Messeleitung wird sich rechtzeitig mit den Antragstellern in Verbindung setzen. � Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Fachforum. Antrag für die Teilnahme am Fachforum Vortrag Podiumsdiskussion Thema Name des Referenten Titel, Berufsbezeichnung des Referenten Tel.Fax E-Mail Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift 13 1c An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Parkausweise Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 02.09.16 E-Mail Hinweise: � Ein Parkausweis berechtigt zur beliebigen Ein- und Ausfahrt auf dem Parkplatz vor dem Cruise Center sowie an den Veranstaltungstagen (vom 17. und 18. September 2016). � Die Parkausweise sind übertragbar. � Pro Aussteller ist ein Parkausweis inklusive. � Weitere Parkausweise können für 5 Euro (zzgl. MwSt.) bestellt werden. � Vor Ort können an der Parkplatz-Einfahrt nur Tagestickets (gültig zur einmaligen Ein- und Ausfahrt – nicht übertragbar) für 4 Euro (inkl. MwSt.) erworben werden. Bestellung zusätzlicher Parkausweise: Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) HP01 ______ Parkausweise á 5,00 Euro (zzgl. MwSt.) Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 14 2a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Verzeichnis-Eintrag Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail In der Messe-Anmeldegebühr sind folgende Einträge enthalten: Ausstellerverzeichnis im Messemagazin: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, Internet Online-Ausstellerverzeichnis unter www.hamburger-immobilienmesse.de: Firma, Adresse, Internet (Link) Standardeintrag Eintrag unter Buchstabe: _____ Firma Ansprechpartner Straße PLZ / Ort Telefon Fax E-Mail Internet Branche Beispiel: Stand A1 Musterfirma Muster Weg 123 · 12345 Hamburg Tel. 040 1234567 · Fax 040 1234567 [email protected] www.musterfirma.de Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 15 2b An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Erweiterter Verzeichnis-Eintrag Erweiterter Eintrag im Aussteller-Verzeichnis: Hiermit bestellen wir: HV 01 Beispiel: Eintrag mit farbigem Firmen-Logo150,00 Euro Logo Stand A1 Musterfirma Muster Weg 123 · 12345 Hamburg Tel. 040 1234567 · Fax 040 1234567 [email protected] www.musterfirma.de HV 02 Infotext über max. 400 Zeichen150,00 Euro (keine Verkaufsangebote) Beispiel: Stand A1 Musterfirma Weit hinten, hinter den Wortbergen, fern der Länder Vokalien und Konsonantien leben die Blindtexte. Abgeschieden wohnen sie in Buchstabhausen an der Küste des Semantik, eines großen Sprachozeans. Ein kleines Bächlein namens Duden fließt durch ihren Ort und versorgt sie mit den nötigen Regelialien. Es ist ein paradiesmatisches Land, in dem einem gebratene Satzteile in den Mund fliegen. Muster Weg 123 · 12345 Hamburg Tel. 040 1234567 · Fax 040 1234567 [email protected] www.musterfirma.de Erweiterter Eintrag im Online-Ausstellerverzeichnis: Hiermit bestellen wir: HV 03 H 150,00 Euro ervorgehobener Eintrag (Farbiger Hintergrund in der Ergebnisliste mit ergänzenden Informationen inkl. Firmenlogo) Alle Angaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Freigabe Vor Druck des Verzeichnisses wird Ihnen ein Korrekturabzug als PDF-Datei zugesandt. Bitte geben Sie hierzu Ihre E-Mail-Adresse an: _____________________________________________________________________________________________ Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggeber 16 2c An Vanessa Meyer · Hamburger Abendblatt [email protected] · Tel. 040 5544-71178 Ankündigungsanzeigen im Hamburger Abendblatt im Vorfeld der Messe Bitte zurücksenden bis: 05.08.16 In den Standpaketen ist eine Ankündigungsanzeige im „Hamburger Abendblatt“ enthalten: · Format: Textteilanzeige 90mm / 1spaltig · Erscheinungstermin abhängig vom Zeitpunkt des Auftragseingangs* Folgende Inhalte werden von Ihnen benötigt: · Foto von Ihnen (min. 25x35 mm, 300dpi) · Ihr Logo (min. 300 dpi, wenn möglich als Vektor Datei) · Ihre Kontaktdaten, siehe Muster der Printanzeige · Ihr Statement: „Ich bin dabei! ...“ (max. 71 Zeichen inkl. dem festen Satz „Ich bin dabei!“, inkl. Leerstellen) Bitte senden Sie alle Inhalte gesammelt an: Vanessa Meyer Hamburger Abendblatt [email protected] Tel. +49 (0)40 / 55 44 7 11 78 *Abhängig von der Verfügbarkeit von Werbeplätzen im Hamburger Abendblatt. Zeitpunkt der Auftragseingänge und schnellstmögliche Datenlieferung seitens des Kunden entscheiden über die Platzierungsreihenfolge. Bei Datenlieferung nach 05.08.2015 keine Veröffentlichungsgarantie. Die Anzeige erscheint frühestens 5 Werktage nach Datenanlieferung, da für die Erstellung ca. 5 Werktage benötigt werden. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig vorher per E-Mail mitgeteilt. Beispiel einer Ankündigungsanzeige: Foto MUSTERFIRMA Max Mustermann Musterstraße 123 • 21029 Hamburg Tel.: 040 / 123 456 - 78 • Fax: - 79 www.mustermann.de [email protected] „Ich bin dabei und freue mich auf viele gute Gespräche auf der Messe!“ Logo 17 2d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Online-Werbung (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 29.07.16 E-Mail Auf der offiziellen Website der HAMBURGER IMMOBILIENMESSE (www.hamburger-immobilienmesse.de) können Sie die hohe Kontaktfrequenz für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte nutzen: Online-Bannerwerbung: Auf der Website www.hamburger-immobilienmesse.de stehen mehrere Möglichkeiten für Online-Banner zur Verfügung (siehe nächste Seite). Die Preise verstehen sich immer für den Zeitraum von 01.08.2016 bis 31.09.2016. (Bei kürzeren Belegungen reduziert sich der Preis nicht.) Hiermit bestellen wir: (siehe auch nächste Seite) HO01 Button 262,5 x 80 Pixel HO02 Doppel-Button 262,5 x 160 Pixel HO03 Skyscraper 120 x 600 Pixel HO04 Fullbanner 1170 x 120 Pixel 500,00 Euro 800,00 Euro 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro Alle Angaben zzgl. gesetzlicher MwSt. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 18 An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] 2d Online-Werbung (Seite 2 von 2) SkyScraper 120 x 600 Button 262,5x80 Doppel-Button 262,5x160 Fullbanner 1170x120 19 2e An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Werbeflächen (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Werbe-Stellwände Im Eingangsbereich der Halle sowie im Forum können Werbe-Stellwände angemietet werden. Diese sind jeweils 2 x 2 m groß und bestehen aus einem Mietstellgerüst, welches mit einem Stoff-Banner bespannt wird. Optional kann Beleuchtung hinzubestellt werden. Hiermit bestellen wir: ____ Stk. Werbe-Stellwände (2 x 2 m), je 700,00 Euro (Die Kosten beinhalten Flächenmiete, Miete Stellrahmen, Produktion PVC-Banner sowie Montage und Demontage) Gewünschte Nr. laut Plan (siehe nächste Seite): ____________________________ HW02 ____ Stk. Beleuchtung (Displaystrahler, inkl. Stromanschluss und Montage), je 150,00 Euro HW01 Beispiel: Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 20 2e An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Werbeflächen (Seite 2 von 2) Parkplätze Werbeflächen Eingang G ,5cm ST /29 18 .57 17 G ,5cm ST /29 18 .57 17 G ,5cm ST /29 18 .57 17 G ,5cm ST /29 18 .57 17 Garderobe Info/ Kasse 1 2 A5 3 A WC 4 Messebüro HAUPTEINGANG Parkplätze Parkplätze Cafeteria B Forum Eingang 5 7 6 8 STG ,5cm 18 7/29 17.5 STG ,5cm 18 7/29 17.5 STG ,5cm 18 7/29 17.5 STG ,5cm 18 7/29 17.5 2 7 5 Garderobe Info/ Kasse 1 Forum A5 6 3 8 Elbe A A A16 WC 4 B17 ardeobe nfo/ asse A5 Messebüro B11 B15 A A Cafeteria Vorwand, raumhoch B B 9 A16 4 B17 5 0 Elbe Messebüro 10 B11 B15 Vorwand, raumhoch B B Forum Elbe 5 7 6 8 9 0 5 10 A A16 B17 21 2f An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Eintrittsgutscheine / Gastkarten Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Eintrittsgutscheine können für die Messe in zwei Varianten bestellt werden: 1.Ticket-Code Sie erhalten per E-Mail die bestellte Anzahl von Ticket-Codes. Mit einem Ticket-Code können Ihre Gäste ein gültiges Messe-Ticket online kostenfrei bestellen und am eigenen PC ausdrucken (Print@Home). 2. Gedruckte Eintritts-Gutscheine Sie erhalten die gedruckten Gutscheine per Post. Auf den Eintritts-Gutscheinen kann ein individueller Firmeneintrag gedruckt werden. Es können nur normale Eintrittskarten (zu je 10,00 Euro) bestellt werden. Es werden dabei nur die tatsächlich eingelösten (am Eingang der Messe entwerten) Gutscheine und Codes berechnet. Hiermit bestellen wir: HE01 HE02 ______ Stück Ticket-Codes (je 10,00 Euro* – bei tatsächlicher Einlösung) Versand an folgende E-Mail-Adresse: ___________________________________ ______ Stück gedruckte Eintritts-Gutscheine (je 10,00 Euro* – bei tatsächlicher Einlösung) mit folgendem Firmennamen: ____________________________________________________ * Alle Angaben verstehen sich inkl. Mwst. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 22 2g An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Kostenfreie Werbemittel Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Hier finden Sie Ihr neues Zuhause! Hiermit bestellen wir folgende kostenfreie Werbematerialien: HH01 ______ Stück Poster (DIN A1) HH02 ______ Stück Flyer (DIN lang) HH03 ______ Stück Aufkleber (für Ihre Geschäftspost) Besuchen Sie die Messe für den Kauf & Verkauf von Wohneigentum! BIS 18 UHR 17. – 18.9.2016 10 Hier finden Sie Ihr neues Zuhause! CRUISE CENTER ALTONA Besuchen Sie die Messe für den Kauf & Verkauf von Wohneigentum! 17. – 18.9.2016 10 BIS 18 UHR CRUISE CENTER ALTONA Regulärer Eintrittspreis: € 10,– für Erwachsene, Kinder haben freien Eintritt bis zum 16. Lebensjahr. Unter anderem mit diesen Ausstellern: WARNHOLZ Immobilien GmbH — gegründet 1995 — www.hamburger-immobilienmesse.de www.hamburger-immobilienmesse.de Hinweis: Die Messeleitung behält sich vor, Bestellungen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, in Rechnung zu stellen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift 23 3a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Standbau / Genehmigung Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie eine reine Standfläche gebucht haben. Mit dem Standbau für unsere Beteiligung auf der HAMBURGER IMMOBILIEN MESSE haben wir folgendes Messebauunternehmen beauftragt: Firma Anschrift Ansprechpartner / in Tel.Fax E-Mail Einreichung der Standgestaltungspläne Alle Aussteller, die eine Standfläche ohne Standbau gebucht haben, müssen ihre Standgestaltungspläne zur Genehmigung bei der Messeleitung einreichen: Seitenansichtspläne mit Höhenangabe Grundrissplan mit Maßen 3D-Plan, soweit vorhanden Die Pläne sind bis spätestens 19.08.2016 per E-Mail (PDF) an [email protected] oder per Post (Adresse siehe oben) einzureichen. Die Bearbeitung der Genehmigung erfolgt nur, wenn alle erforderlichen Pläne vorliegen. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers 24 An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Anmeldung von genehmigungspflichtigen Bauten, Einrichtungen oder Exponaten Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand 3b Ansprechpartner/in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Auf unserem Stand möchten wir Einrichtungen verwenden oder Exponate ausstellen, die gemäß den Technischen Richtlinien genehmigt werden müssen: (Bitte ankreuzen) Druckgasflaschen Feuergefährliche Handlungen (Grillen, Heizen, Kochen, Kerzen, Brennpaste, etc.) Feuergefährliche Exponate (Öfen, Brenner, Pellets, etc.) Ausstellung von Kraftfahrzeugen Pyrotechnische Vorführungen (Feuerwerk etc.) Einsatz von Nebelgeräten (Nebelmaschine) Verwendung von gasbefüllten Luftballons Abgasemissionen (Motoren / Heizöfen,…) Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge, etc.) Verwendung radioaktiver Stoffe Technische Anlagen (Lasergeräte, Röntgenstrahler, Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, etc.) Sonstiges / Beschreibung: ______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Bitte fügen Sie diesem Formular weitere Details zu den genehmigungspflichtigen Bauten, Einrichtungen oder Exponaten bei. Die Messeleitung setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers 25 3c An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] System-Komplettpakete (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � � � � � � Aussteller, die bereits eines der Komplettpakete gebucht haben, können hier nochmals ihre Bestellung verändern. Aussteller, die reine Standfläche gebucht haben, können aus den folgenden System-Komplettpaketen wählen. Der Stand wird an die tatsächliche Größe und Form angepasst. Die Mietpreise gelten für die Veranstaltungdauer und sind inkl. Auf- und Abbau. Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherung der Standbauteile (Schäden durch Dritte) sowie zzgl. gesetzl. MwSt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich zum Preis "reine Standfläche" und "Mediapaket". Anmeldung Seite 3 von 3 Anmeldung HAMBURGER IMMOBILIENMESSE Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen) HAMBURGER IMMOBILIEN 26. – 27. 2015 In jedem Standsystem sindSeptember folgende Standbau-Leistungen inkludiert: � Systemstand Octanorm 26. – 27. September 2015 In jedem Standsystem sind folgende Leistungen � Wände weiß matt inkludiert: Systemstand Octanorm � 1 Strahler pro§4 qm Standfläche In jedem Standsystem sind folgende Leistungen § Wände weiß � Teppich inkl. Verlegen undmatt Entsorgen § 1 Strahler pro 4 qm Standfläche inkludiert: � Grundreinigung nach inkl. Aufbau § Teppich Verlegen und Entsorgen § Systemstand Octanorm § Grundreinigung nach Aufbau § Wände weiß matt Anmeldung SYSTEMSTAND STANDARD: § 1 Strahler pro 4 qm Standfläche HY01 Messe-Stand - STANDARD § Teppich anthrazit � Teppich anthrazit § Teppich inkl. Verlegen und Entsorgen § 1 Blende inkl. Firmenname � 1 Blende inkl. Firmenname § Grundreinigung nach Aufbau § 1 Tisch HAMBURGER IMMOBILIENMESSE 2,50 Firmenname 26. – 27. � 1 Tisch § 4 Stühle � 4 Stühle September 2015 SYSTEMSTAND STANDARD: In jedem Standsystem sind folgende Leistungen § Teppich anthrazit 80 € / qm inkludiert: § 1 Blende inkl. Firmenname § Systemstand Octanorm § 1 Tisch § Wände weiß matt § 4 Stühle § 1 Strahler pro 4 qm Standfläche § Teppich inkl. Verlegen und Entsorgen § Grundreinigung nach Aufbau 3,00 2,50 Firmenname 4,00 3,00 2,50 Firmenname 4,00 Kabine 1 qm 4,00 26 3,00 § Teppich aus 4 Farben wählbar § 1 Blende inkl. Firmenname § 1 Tisch § 4 Stühle § 1 Infotheke § 1 Barhocker Firmenname 2,50 SYSTEMSTAND STANDARD: § Teppich anthrazit § 1 Blende inkl. Firmenname § 1 Tisch PREMIUM: SYSTEMSTAND § Kabine Tür (abschließbar) § 4 mit Stühle § §Grundreinigung nach Aufbau Teppich inkl. Verlegen und Entsorgen 2, 1 Strahler Blende inkl. §§ 1 pro Firmenname 4 qm Standfläche § Teppich§§ Teppich inkl. Entsorgen 1 TischVerlegen inkl. Verlegenund und Entsorgen §§ 4 Stühle nach Grundreinigung nachAufbau Aufbau § Grundreinigung § Grundreinigung nach Aufbau SYSTEMSTAND STANDARD: § SYSTEMSTAND Teppich anthrazitSTANDARD: SYSTEMSTAND STANDARD: An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München § §1Teppich Blende anthrazit inkl. Firmenname Firmenname § Teppich anthrazit SYSTEMSTAND STANDARD: Fax: 089 480901-98 · [email protected] § §11Tisch § 1 Blende inkl. Firmenname Blende inkl. Firmenname § Teppich§ 1anthrazit Tisch § §41Stühle Tisch 3c Firmenname Firmenname 3,00 § 4 Stühle 2,50 § 4 Stühle § 1 Blende inkl. Firmenname § 1 Tisch § 4 Stühle 2,50 2,50 2,50 Firmenname System-Komplettpakete (Seite 2 von 2) 3,00 3,00 4,00 3,00 Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen) 4,00 Firmenname Kabine 1 qm 4,00 Firmenname 4,00 4,00 2,50 � 1 Infotheke § Teppich aus 4 Farben wählbar � 1§Barhocker 1 Blende inkl. Firmenname Firmenname 2,50 Info-Counter Firmenname 6,00 4,00 Kabine 1 qm SYSTEMSTAND PREMIUM: PREMIUM: § SYSTEMSTAND Kabine mit Tür (abschließbar) Kabine aus mit 4 TürFarben (abschließbar) § §Teppich wählbar Farben wählbar § §1Teppich Blende aus inkl.4Firmenname Blende inkl. Firmenname § §11Tisch Tisch § §41Stühle Stühle § §14Infotheke Infotheke Firmenname § §11Barhocker § 1 Barhocker 2,50 § 1 Tisch 4 Stühle 100§ € / qm § 1 Infotheke § 1 Barhocker 3,00 4,00 2,50 HY02 SYSTEMSTAND PREMIUM: Messe-Stand - (abschließbar) PREMIUM § Kabine mit Tür � Kabine mitaus Tür4 (abschließbar) § Teppich Farben wählbar § 1 Blende Firmenname � Teppich ausinkl. 4 Farben wählbar 1 Tisch inkl. Firmenname � 1§Blende 4 Stühle � 1§Tisch § 1 Infotheke PREMIUM: � 4SYSTEMSTAND Stühle §§ 1 Barhocker Kabine mit Tür (abschließbar) 4,00 4,00 2,50 e m na en m 3,50 Fir 6,00 2,50 m en na m e Kabine 1 qm 6,00 Kabine 1 qm 3,50 4,00 Info-Counter Fir en 6,00 m 2,50 2,50 Info-Counter 4,004,00 Kabine 1 qm Kabine 1 qm na m e 6,00 3,50 3,50 Info-Counter Fir 6,00 m en na na m m e e SYSTEMSTAND PREMIUM PLUS: PREMIUM § SYSTEMSTAND 2 Türme (Höhe 350 cm) PLUS: § 2 Türme (Höhe 350 cm) § Kabine mit Tür (abschließbar) § Kabine mit Tür (abschließbar) § Teppich aus 4 Farben wählbar § Teppich aus 4 Farben wählbar § 2 Langarmstrahler (150 W) § 2 Langarmstrahler (150 W) § 2 Blenden inkl. Firmenname § 2 Blenden inkl. Firmenname § 1 Tisch § 1 Tisch § 4 Stühle § 4 Stühle § 1 Infotheke § 1 Infotheke § 1 Barhocker § 1 Barhocker en 6,00 Info-Counter Info-Counter 2,50 3,50 6,00 Kabine 1 qm 4,00 Kabine 1 qm rm SYSTEMSTAND PREMIUM PLUS: § 2 Türme (Höhe 350 cm) § Kabine mit Tür (abschließbar) § Teppich aus 4 Farben wählbar § 2 Langarmstrahler (150 W) § 2 Blenden inkl. Firmenname § 1 Tisch § 4 Stühle § 1 Infotheke § 1 Barhocker Info-Counter Fi 120 € / qm Info-Counter 4,00 2,50 2§§Türme (Höhe cm) 1 Infotheke Kabine mit Tür 350 (abschließbar) 1 Barhocker Kabine mitaus Tür4 (abschließbar) §§ Teppich Farben wählbar § 2 Langarmstrahler (150 W) Teppich aus 4 Farben wählbar 2 Blenden inkl. Firmenname 2§Langarmstrahler (150 W) 1 Tisch inkl. Firmenname 2§Blenden § 4 Stühle 1§Tisch 1 Infotheke 4§Stühle 1 Barhocker 1 Infotheke 1 Barhocker Kabine 1 qm 6,00 4,00 � � � � � � � � � Info-Counter Fir SYSTEMSTAND PREMIUM: § Kabine mit Tür (abschließbar) § TeppichSYSTEMSTAND aus 4 Farben wählbar PREMIUM PLUS: § 2 Türme (Höhe 350 cm) § 1 Blende inkl. Firmenname § Kabine mit Tür (abschließbar) § 1 Tisch§ Teppich aus 4 Farben wählbar § 2 Langarmstrahler (150 W) § 4 Stühle § 2 Blenden inkl. Firmenname § 1 Infotheke §SYSTEMSTAND 1 Tisch PLUS: Messe-Stand - PREMIUM PREMIUM PLUS HY03 § 1 Barhocker §§ 4 2 Stühle Türme (Höhe 350 cm) Kabine 1 qm Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 6,00 Info-Counter 27 3d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] – Blende(n) Beschriftung / Logo Systemstand Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Folierung Standblende In den Komplettpaketen „STANDARD“, "PREMIUM" und „PREMIUM PLUS" ist die Beklebung der Blende(n) mit Einzelbuchstaben in Schwarz enthalten: „STANDARD“ = 1 Zeile, max. 20 Buchstaben, „PREMIUM“ und "PREMIUM PLUS" = 2 Zeilen, je max. 20 Buchstaben enthalten. Es können jedoch alternativ – gegen Aufpreis – auch Buchstaben mit eigenen Schrifttypen, Farben und auch eigene Grafiken auf die Blende(n) foliert werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bestellung Folierung / Zusätzliche Standblende Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen) HD01 Standard-Beschriftung der Blende (im Komplettpaket enthalten) Beschriftungstext: _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ (Zweite Zeile nur bei Paket „PREMIUM“ oder „PREMIUM PLUS“ – max. 20 Zeichen pro Zeile) HD02 Extra-Folierung Standblende 85,– € Beklebung der Standblende je nach Layout mit selbstklebender Folie oder 4-farbigen Druck, inkl. Montage & Demontage. Bitte Logo bis 19.08.2016 zusenden an: [email protected] HD03 Zusätzliche Standblende inkl. Folierung 150,– € Für Eckstände und Stände mit langen Fronten Beklebung der Standblende je nach Layout mit selbstklebender Folie oder 4-farbigen Druck, inkl. Montage & Demontage. Bitte Logo bis 19.08.2016 zusenden an: [email protected] Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 28 3e An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Systemstand Zusätzliche Ausstattung Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � Die Mietpreise gelten für die Veranstaltungsdauer. � Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherung der Standbauteile (Schäden durch Dritte) sowie zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Miet-Systemtrennwände Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) HZ01 ______Stk. Wand (3mm) weiß 100 x 250 cm je 42,00 Euro HZ02 ______Stk. Wand (3mm) weiß 70 x 250 cm je 32,00 Euro HZ03 ______Stk. Wand (3mm) weiß 50 x 250 cm je 25,00 Euro HZ04 ______Stk. Tür abschließbar, weiß je 90,00 Euro HZ05 ______Stk. Vorhang weiß je 34,00 Euro HZ06 ______Stk. Vorhang grau je 34,00 Euro HZ07 ______Stk. Vorhang schwarz je 34,00 Euro Miet-Türen / Vorhänge Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 29 3f An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Systemstand Bodenbeläge (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � Im Systemstand „STANDARD“ ist der Bodenbelag Rips in Farbe anthrazit enthalten. � In den Systemständen „PREMIUM“ und „PREMIUM PLUS“ ist der Bodenbelag Rips enthalten. Bei der Farbe können Sie zwischen 4 Varianten wählen. � Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit in den Komplettpaketen gegen Aufpreis auch andere Teppich-Sorten und -Farben, sowie PVC-Laminat in verschiedenen Versionen zu bestellen. � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. � Dieses Formular benötigen Sie nur, wenn Sie einen Systemstand der Firma Messe Service Bau gebucht haben. Für Bestellungen ohne Messebau Preise auf Anfrage. Farbauswahl Fertigstand-Paket „PREMIUM“ und „PREMIUM PLUS“ Für den im Paket enthaltenen Teppichboden „Rips“ wählen wir folgende Farbe: (Bitte ankreuzen) HB01 Anthrazit HB02 Rot HB03 Tanne HB04 Marine Bestellung alternativer Bodenbeläge (gegen Aufpreis) (Bitte ankreuzen) 1. Expo-Rips (9,90 Euro / m2) HB05 Sahara HB11 Tanne HB06 Gelb HB12 Aqua HB07 Orange HB13 Marine HB08 Rot HB14 Silber HB09 Rubin HB10 Smaragd HB15 Schwarz 30 3f An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Systemstand Bodenbeläge (Seite 2 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand 2. Velours Standard (17,90 Euro / m2) HB16 HB17 HB18 HB19 HB20 Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. Weiß HB21 Rot HB26 Schwarz Beige HB22 Bordeaux HB27 Blau Mocca HB23 Safran HB24 Silber HB28 Sunrise HB25 Carbon Anthrazit HB29 Royal Kobalt 3. PVC Design (24,90 Euro / m2) HB30 Noppe Weiß HB35 Marmor Anthrazit HB39 Ahorn HB44 Graueiche HB31 Noppe Silber HB36 Marmor Grau HB40 Buche HB45 Weißeiche HB32 HB33 Noppe Schwarz HB37 Mosaik Riffelblech Schwarz HB42 Brasil HB46 Schachbrett HB38 Riffelblech HB41 HB34 HB43 Buche Holz-Grip Nussbaum HB19 Räuchereiche Schwarz Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 31 3g An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] System-Standbau Individual Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Der offizielle Messebauer bietet neben den Fertigstandpaketen auch individuelle Messestände an. Hier einige Beispiele: Wir haben Interesse an einem unverbindlichen Angebot. Bitte melden Sie sich bei uns! Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift 32 4a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Stromanschlüsse (inkl. Verbrauch) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � Für alle Aussteller ist der Standardanschluss 230 V / 2kW mit einer Schukosteckdose inkl. Verbrauch bereits im Paket enthalten. Bei größerem Anschlussbedarf, mit mehr als 2 Schukosteckdosen, ist zwingend ein Drehstrom anschluss mit passendem Anschlussadapter zu bestellen. Ein weiterer bzw. größerer Stromanschluss kann mit diesem Formular bestellt werden. � Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Montage, Demontage, Mietgebühr sowie Verbrauch. � Bitte geben Sie beim Einreichen der Standbaupläne zur Genehmigung (Formular 3a) die gewünschte Lage des Stromanschlusses an. � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bestellung der Stromanschlüsse Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen bzw. Stückzahl angeben) Zweiter Anschluss: 230V / 2kW (Wechselstrom), inkl. 1 Schukosteckdose, FI-Schutzschalter 180,00 Euro Bis 10 kW / 16A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 16A, FI-Schutzschalter; 550,00 Euro Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________ Bis 20 kW / 32A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 32A, FI-Schutzschalter, Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________ 1.000,00 Euro ______ Stk. Adapter Eingang CEE 16 A, 5-polig, Ausgang 3 x Schukosteckdosen 3-polig 230 V je 25,00 Euro ______ Stk. Adapter Eingang CEE 32 A, 5-polig 400 V, Ausgang CEE 16 A, 5-polig 400 V je 40,00 Euro Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 33 4b An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Miet-Leuchten / -Strahler (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt. � Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe. � Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage. � Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter. � Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss. � Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 6b – Versicherung). � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) HL01 HL02 Displaystrahler Energiespar 9W, inkl. Klemme Displaystrahler max. 150W, inkl. Klemme ____ Stk. je 36,00 E ____ Stk. je 42,00 E HL03 HL04 Halogen Stromschienenstrahler 75W, Euro Spot HQI Stromschienenstrahler 70W ____ Stk. je 36,00 E ____ Stk. je 54,00 E HL05 HL06 HQI Stromschienenstrahler 150W PAR 46 chrom 100W, inkl. Klemme ____ Stk. je 60,00 E ____ Stk. je 42,00 E 34 4b An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Miet-Leuchten / -Strahler (Seite 2 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HL07 HL08 Arri 300W Stufellinse mit Tor, inkl. Klemme Arri 650W Stufenlinse mit Tor, inkl. Klemme ____ Stk. je 58,80 E ____ Stk. je 70,80 E HL09 HL10 Arri 1000W Stufenlinse mit Tor, inkl. Klemme ETC Source 4 750W Profilscheinwerfer, Klemme ____ Stk. je 82,80 E ____ Stk. je 82,80 E HL11 HL12 Studio PAR 150W HQI Scheinwerfer, Wechsellinsen Dimmer max 2kW ____ Stk. je 48,00 E ____ Stk. je 24,00 E Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 35 4c An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Kommunikation (Telefon, Internet) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Wir haben für die Laufzeit der Messe an folgenden Leistungen Interesse: (Bitte Stückzahl angeben) ______ Stk. LAN-Anschluss 200,00 Euro ______ Stk. WLAN-Zugang mit eigenem Namen und eigenem Passwort 100,00 Euro ______ Stk. Telefonanschluss auf Anfrage Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 36 4d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Miet-Audio-/-Video-/-PC-Technik (S. 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt. � Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe. � Im Preis enthalten sind Lieferung sowie Mietgebühr. � Im Preis nicht enthalten ist Montage, Inbetriebnahme und Demontage. Diese Leistung ist extra zu beauftragen. � Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter. � Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss. � Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 6b – Versicherung). � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) HT01 HT02 Beamer 3000ANSI Beamer 3000ANSI (Wechseloptiken) ___ Stk. je 260,00 E ___ Stk. je 525,00 E __ Stk. je 1.200,00 E HT04 HT05 HT06 Traversenhalter für kleinen Beamer Flugrahmen für großen Beamer ___ Stk. je 30,00 E ___ Stk. je 75,00 E Full HD Beamer 4000ANSI ___ Stk. je 649,00 E HT03 Beamer 7000ANSI (Wechseloptiken) HT07 HT08 HT09 HT10 Beamertisch mit Laptopablage Leinwand 1,43 x 2,38 m (Rückprojektion möglich) Leinwand 1,70 x 2,38 m (Rückprojektion möglich) Leinwand 2,30 x 3,92 m (Rückprojektion möglich) ___ Stk. je 54,00 E ___ Stk.210,00 E ___ Stk. je 230,00 E ___ Stk. je 408,00 E 37 4d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Miet-Audio-/-Video-/-PC-Technik (S. 2 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HT11 HT12 HT13 LCD 22“ 16:9 mit Tischfuß LCD 37“ 16:9 mit Tischfuß LCD 40“ 16:9 mit Tischfuß ___ Stk. je 90,00 E ___ Stk. je 318,00 E ___ Stk. je 420,00 E HT14 HT15 HT16 Full HD LCD 50“ 16:9 mit Tischfuß LED ultraflach Passender Standfuß höhenverstellbar max. Bildunterkante ca. 180cm Passende Ablage für Laptop, DVD-Player ___ Stk. je 780,00 E ___ Stk. je 215,00 E ___ Stk. je 36,00 E HT17 HT18 HT19 DVD Player Blueray Player Laptop inkl. Windows und Office 2010 ___ Stk. je 48,00 E ___ Stk. je 72,00 E ___ Stk. je 260,00 E HT20 HT21 HT22 Macbook Pro 13“ inkl. iwork 15“ und 17“ auf Anfrage Presenter Funkmaus Montage der Medientechnik, nach Aufwand ___ Stk. je 408,00 E ___ Stk. je 30,00 E 50,00 E / Stunde Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 38 5a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietmöbel (Seite 1 von 6) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt. � Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe. � Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage. � Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter. � Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss. � Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 6b – Versicherung). � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sitzmöbel · Barhocker · Sitztische · Stehtische · Kombinationen / Sitzgruppen · Loungemöbel · Büromöbel / PC Arbeitsplätze · Sideboards / Schränke / Regale · Infotheken / Counter · Vitrinen · Prospektständer · Kühlmöbel · Sonstige Möbel und Zubehör Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) HM01 Sitzmöbel Stuhl ohne Armlehne „Kimi“ Gestell Chrom �� ____ Stk. schwarz ____ Stk. weiß je 18,00 E HM02 HM03 Stuhl ohne Armlehne "Objektstuhl" Gestell Chrom Konferenzsessel "Metroline" ____ Stk. anthrazit ____ Stk. blau je 22,50 E Gestell Chrom, Polster schwarz ____ Stk. schwarz je 30,00 E 39 5a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietmöbel (Seite 2 von 6) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HM04 Barhocker Barhocker "München" mit Rückenlehne Gestell schwarz, Polster schwarz �� ____ Stk. schwarz je 48,00 E HM05 HM06 Barhocker "Bent" mit Rückenlehne Gestell Chrom, Polster weiß Barhocker "Leipzig" ohne Rückenlehne Gestell schwarz, Polster schwarz ____ Stk. weiß ____ Stk.schwarz je 54,00 E je 24,00 E HM07 Barhocker "Wave" Sitztische ____ Stk. schwarz ____ Stk. weiß �� ____ Stk. silbergrau je 30,00 E HM08 Bistrotisch, rund Gestell schwarz, 72 cm hoch, Durchmesser 70 cm: ____ Stk. schwarz HM09 Bistrotisch, rund Gestell schwarz, 70 cm hoch, Durchmesser 70 cm: Platte grau meliert ___ Stk. je 30,00 E je 36,00 E Platte weiß ___ Stk. je 36,00 E HM10 Platte Buche ___ Stk. je 42,00 E Tisch, quadratisch 80 Gestell Chrom, 80 / 80 cm / 70 cm hoch Platte schwarz ___ Stk. je 24,00 E Platte weiß ___ Stk. je 30,00 E Platte Buche ___ Stk. je 36,00 E HM11 Tisch, quadratisch 120 Gestell Chrom, 120 / 80 cm / 70 cm hoch Platte schwarz ___ Stk. je 30,00 E Platte weiß ___ Stk. je 36,00 E Platte Buche ___ Stk. je 42,00 E 40 5a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietmöbel (Seite 3 von 6) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HM12 Stehtische �� Stehtisch rund, Gestell schwarz, 110 cm hoch, Durchmesser 60 cm: Platte grau meliert ___ Stk. je 48,00 E Platte weiß ___ Stk. je 54,00 E Platte Buche HM13 ___ Stk. je 60,00 E Stehtisch rund, Gestell Chrom, 112 cm hoch, Durchmesser 70 cm: ____ Stk. schwarz je 54,00 E HM14 Kombinationen / Sitzgruppen Hightable 130 / 60 cm / 110 cm hoch ____ Stk. weiß �� je 108,00 E HM15 Kombination „Metroline“ HM16 Kombination „Club“ 4 x Stuhl „Metroline“, 1x Bistrotisch 3 x Clubsessel weiß oder schwarz 1 x Clubtisch ____ Stk. ____ Stk. weiß ____ Stk. schwarz je 150,00 E je 180,00 E HM17 Kombination „Favara“ HM18 Kombination „AZ“ 3 x Clubsessel weiß 1 x Tisch weiß 3 x Barhocker weiß 1 x Stehtisch chrom, Platte Glas satiniert ____ Stk. weiß ____ Stk. je 420,00 E je 180,00 E Loungemöbel / Kombinationen HM19 Cube SEAT weiß 40 / 40 cm / 45 cm �� ____ Stk. weiß je 33,60 E 41 5a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietmöbel (Seite 4 von 6) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HM20 Loungeelement Cubix HM21 100 cm / 80 cm / 45 cm Cube TABLE 50 / 50 cm / 50 cm ____ Stk. weiß ____ Stk. schwarz je 90,00 E HM22 weiß ___ Stk. je 66,00 E schwarz ___ Stk. je 66,00 E Clubtisch, Gestell Chrom, weiß mit LED ___ Stk. je 78,00 E ___ Stk. Platte Glas schwarz mit LED ___ Stk. je 78,00 E je 42,00 E HM23 Bürmöbel / PC Arbeitsplätze Clubsessel ___ Stk. schwarz ___ Stk. weiß �� je 54,00 E HM24 HM25 Computerarbeitsplatz BST halbrund, 55 / 55 / 112 cm hoch Computerarbeitsplatz Highpoint halbrund, 80 / 40 / 110 cm hoch ____ Stk. ____ Stk. je 90,00 E je 114,00 E HM26 Sideboards / Schränke Computerarbeitsplatz Offboard quadratisch, 40 / 40 / 110 cm hoch �� ____ Stk. je 150,00 E HM27 HM28 Sideboard Starnberg verschließbar, 80 / 45 / 75 cm hoch Sideboard Newline verschließbar, 95 / 35 / 96 cm hoch ____ Stk. grau ____ Stk. schwarz je 72,00 E je 90,00 E 42 5a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietmöbel (Seite 5 von 6) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HM29 Infotheken / Counter Schließfachsäule, 5 Fächer �� HM30 ____ Stk. je 90,00 E HM31 Counter „Magic mit Aufsatz“ 108 / 58,5 / 114 cm Counter „Magic“ 108 / 58,5 / 92 cm ____ Stk. natur ____ Stk. je 132,00 E je 150,00 E HM32 HM33 Counter „ColourStar“ transluzent Counter „Mühlenbeck“ rechteckig, 100/ 60 / 104 cm ____ Stk. ____ Stk. je 300,00 E je 78,00 E HM34 HM35 Counter „Mühlenbeck HR“ halbrund, 100/ 60 / 104 cm Counter „Maxima MB“ verschließbar, 100/ 60 / 104 cm ____ Stk. ____ Stk. je 102,00 E je 150,00 E Vitrinen HM36 Tischvitrine verschließbar, beleuchtet, 100 / 50 / 100 cm �� ____ Stk. Alu, weiß, Glas je 162,00 E HM37 H M38 Säulenvitrine verschließbar, beleuchtet, mit Unterschrank,45 / 45 / 180 cm Schrankvitrine verschließbar, beleuchtet, 100 / 52 / 200 cm ____ Stk. schwarz ____ Stk. weiß, Glas je 180,00 E je 300,00 E 43 5a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietmöbel (Seite 6 von 6) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HM39 Prospektständer Prospektständer „Potsdam“ Plexiglas, 3 Fächer für DIN A4 �� ____ Stk. je 90,00 E HM40 HM41 Prospektständer „drehbar“ Chrom, 40 / 40 / 170 cm Prospektständer „ZickZack“ Chrom, 60 / 50 / 155 cm ____ Stk. ____ Stk. je 90,00 E je 114,00 E Kühlmöbel, sonstige Möbel und Zubehör HM42 Kühlschrank 140 Liter, 50 / 60 / 84 cm �� ____ Stk. je 72,00 E HM43 HM44 Getränkekühlschrank 350 Liter, mit Glastür, Garderobenständer Gestell Chrom 60 / 60 / 180 cm ____ Stk. ____ Stk. je 144,00 E je 21,60 E HM45 Absperrständer mit Teleskopband Gestell schwarz, Band blau ____ Stk. je 36,00 E 44 5b An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Messetafeln / Wandfolierung Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Messetafeln Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl bzw. Maße angeben) Messetafeln, Forexplatte Stärke 5 mm, bedruckt in 4c nach Layout inkl. Montage und Demontage HR01 ______ Stk. 90 x 120 cm, Standardformat (Oktanorm-Stände), je 120,00 Euro HR02 ______ m2 je 120,00 Euro Maße:________ Breite ________ Höhe Voll- oder teilflächige Grafik von Wandflächen (in 4c-Druck) Hiermit bestellen wir: (Bitte Maße angeben) Beklebung von Messewänden oder anderen glatten Flächen, je nach Layout mit selbstklebender Folie oder 4c Druck, inkl. Montage & Demontage HR03 ______ m2 je 95,00 Euro Maße:________ Breite ________ Höhe Wandfolierung (einfarbig) Hiermit bestellen wir: (Bitte Maße angeben) Beklebung von Messewänden oder anderen glatten Flächen, mit einfarbiger selbstklebender Folie, inkl. Montage & Demontage HR04 ______ m2 je 55,00 Euro Maße:________ Breite ________ Höhe Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 45 5c An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Präsentationssysteme (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Bitte zurücksenden bis: 24.08.15 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) Rollup, 1 m Breite (Kauf) Einfachste Handhabung, hoher Qualitätsanspruch, stabiles Aluminiumgehäuse, zeitloses Design, inkl. Transporttasche, Grafikmaß: 1 x 2 m, Druck 4c nach Layout. HC01 Rollup ____ Stk. je 150,00 E Rollup, 2 m Breite (Kauf) Einfachste Handhabung, hoher Qualitätsanspruch, stabiles Aluminiumgehäuse, zeitloses Design, inkl. Transporttasche, Grafikmaß: 2 x 2 m, Druck 4c nach Layout. HR02 Rollup ____ Stk. je 350,00 E Messe-Falt-Display mit Theke (Kauf) Hochwertiges Pop-Up Faltsystem, starke Magnete an Schienen und Knotenpunkten für einfache und schnelle Präsentation Ihrer durchgehend nahtlosen Werbefläche, stabiles Aluminium-Gestell in der Farbe metallic-blaugrau, systemeigene Halogenspots mit Adapterfuß, rollbarer Transportcontainer verwandelt sich in eine Theke (Thekenplatte schwarz), inkl. Druck in 4c (Pop-Up und Theke), inkl. Montage und Demontage. HC05 9 Felder, gerade (2,75 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.440,00 E HC06 9 Felder, gebogen (2,50 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.440,00 E HC07 12 Felder, gerade (3,50 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.540,00 E HC08 12 Felder, gebogen (3,00 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.540,00 E 46 5c An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Präsentationssysteme (Seite 2 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand Beachflag (Kauf) Premium-Flagge mit verstärktem Alu Mast und Fiberglasrute. Wahlweise als runde, abgerundete oder eckige Version. Kreuz-Fuß mit kugelgelagertem Rotator, inkl. Schlauchgewicht, Transporttasche, inkl. Druck in 4c (Fahne). Inkl. Montage und Demontage. HC09 RUND 90 x 272 cm ____ Stk. je 120,00 E 90 x 422 cm ____ Stk. je 135,00 E HC10 ABGERUNDET 87 x 303 cm ____ Stk. je 120,00 E 88 x 460 cm ____ Stk. je 135,00 E rund abgerundet Kundenstopper DIN A1 (Kauf) Leichter Kundenstopper aus Aluminium. Wechselrahmen mit aufklappbaren Rahmenprofilen zum schnellen und problemlosen Plakatwechsel. Inkl. 2 x DIN-A1 Plakate in 4c. HC11 ____ Stk. je 140,00 E 3-D Leuchtsäule (Kauf) Konvex gewölbte, doppelseitige Leuchtsäule aus Aluminium, Grafikformat: 594 x 1682 mm (entspricht 2 x DIN A1 übereinander), Hinterleuchtung mit einer Leuchtstofflampe, inkl. beidseitigem Druck in 4c, inkl. Montage und Demontage (ohne Stromanschluss). HC12 ____ Stk. je 480,00 E Banner (Kauf) Banner wahlweise aus lichtdurchlässigem Netzvinyl oder PVC Plane, Druck 4c Layout auf beliebigen Format, gesäumt und geöst, auch für mehrfache Anwendung geeignet. HC13 ____ m2 Netzvinyl, je 40,00 E Maße: _______ Breite ________ Höhe HC14 ____ m PVC-Plane, je 40,00 E Maße: _______ Breite ________ Höhe 2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 47 5d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietpflanzen und Floristik (Seite 1 von 4) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: � � � � Die Anlieferung wird mit 10,00 Euro netto berechnet. Alle Preise verstehen sich exklusive Pflanzentopf bzw. Gefäß. Diese müssen bitte separat bestellt werden. Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) HF01 Mietpflanzen �� Bux Kugel Durchmesser 40 cm ___ Stk. je 26,00 E HF02 HF03 Bux Kegel 130 cm Schneeball 100 cm ___ Stk. je 37,00 E ___ Stk. je 26,00 E HF04 HF05 Pfaffenhütchen 100 cm Kirschlorbeer ___ Stk. je 30,00 E 120 cm ___ Stk. je 25,00 E 150 cm ___ Stk. je 32,00 E HF06 HF07 Bux Kugel auf Stamm 140 cm Pfaffenhütchen Stamm 150 cm ___ Stk. je 30,00 E ___ Stk. je 30,00 E 48 5d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietpflanzen und Floristik (Seite 2 von 4) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HF08 HF09 Oleander 180 cm Olive 150 cm ___ Stk. je 35,00 E ___ Stk. je 25,00 E HF10 HF11 Zypressenspirale 200 cm Lorbeer schmal 180 cm ___ Stk. je 35,00 E ___ Stk. je 25,00 E HF12 HF13 Glanzmispel 200 cm Kentiapalme ___ Stk. je 40,00 E 150 cm ___ Stk. je 35,00 E 200 cm ___ Stk. je 45,00 E HF14 HF15 Lorbeer 200 cm Lorbeer Kegel 180 cm ___ Stk. je 35,00 E ___ Stk. je 40,00 E HF16 HF17 Olive auf Stamm 160 cm Lorbeer auf Stamm ___ Stk. je 35,00 E 150 cm ___ Stk. je 35,00 E 180 cm ___ Stk. je 45,00 E HF18 HF19 Liguster auf Stamm 160 cm Phönix Palme ___ Stk. je 35,00 E 150 cm ___ Stk. je 35,00 E 200 cm ___ Stk. je 45,00 E 49 5d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietpflanzen und Floristik (Seite 3 von 4) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HF20 HF21 Hanfpalme 150 cm Hanfpalme 180–200 cm ___ Stk. je 45,00 E ___ Stk. je 55,00 E HF22 HF23 Hanfpalme 200–250 cm Phönix Palme auf Stamm 170 cm ___ Stk. je 60,00 E ___ Stk. je 55,00 E HF24 HF25 Bambus 150–180 cm Bambus 200–250 cm ___ Stk. je 30,00 E ___ Stk. je 35,00 E HF26 HF27 Bambus 250–300 cm Pampasgras 150 cm ___ Stk. je 45,00 E ___ Stk. je 26,00 E HF28 HF29 Efeupyramide 180 cm Pfaffenhütchen Kegel 100 cm ___ Stk. je 35,00 E ___ Stk. je 26,00 E HF30 HF31 Sonnenblume 150 cm Pfaffenhütchen 30 cm ___ Stk. je 55,00 E ___ Stk. je 20,00 E 50 5d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Mietpflanzen und Floristik (Seite 4 von 4) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand HF32 HF33 Sonnenblume 230 cm Pferd 200 cm ___ Stk. je 75,00 E ___ Stk. je 65,00 E HF34 HF36 HF35 Übertopf weiss Durchmesser: 60 cm Olive auf Stamm 130 cm ___ Stk. je 30,00 E ___ Stk. je 10,00 E HE36 HF37 Übertopf terracotta Durchmesser: 42 cm Übertopf weiss Durchmessser: 36 oder 42 cm im Mietpreis enthalten ___ Stk. je 5,00 E HF38 HF39 Übertopf anthrazit Durchmesser: 42 cm Übertopf anthrazit (eckig) Durchmesser: 50 cm ___ Stk. je 5,00 E ___ Stk. je 10,00 E Kaufware – Blumen, Floristik HF40 Tischgesteck cremfarbende Rosen �� ___ Stk. je 27,00 E HF41 HF42 Tischgesteck Gerbera Tischgesteck rote Rosen ___ Stk. je 27,00 E ___ Stk. je 32,00 E 51 6a An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Standreinigung Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. E-Mail Hinweise: Die allgemeine Reinigung der Messehalle erfolgt auf Veranlassung der Messeleitung. Die Reinigung des eigenen Standes kann nachfolgend bestellt werden. Wir bestellen wie folgt: (Bitte ankreuzen) HJ01 Grundreinigung des Standes nach Standaufbau (Bei den System-Komplettpaketen bereits inklusive) Abrechnung pro qm je 5,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Zuständig für den Aufbau: ________________________________________ Reinigung des Standes ab 06:00 Uhr (Saugen und Wischen) Abrechnung pro qm je 2,50 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer HJ02 Sonntag, ab 06:00 Uhr Sonstige Leistungen Glasreinigung HJ03 Samstag Sonntag Teppichspezialreinigung HJ04 Samstag Sonntag Abrechnung nach Regiestunden je 30,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 52 6b An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Versicherung für Transport- und Ausstellungsgüter Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Hinweis: Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden und Verluste an eingebrachten Ausstellungsgütern. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen. Ich habe Interesse an einer Versicherung für Transport- und Ausstellungsgüter. Bitte lassen Sie mir die Versicherungsunterlagen zukommen. Gegenstände: (Auflistung der Ausstellungs- bzw. Einrichtungsgegenstände, die versichert werden sollen, inkl. Einzelwertangabe) Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift 53 6c An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Standbewachung Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Hinweise: � Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt beim Sicherheitsunternehmen. � Das Sicherheitsunternehmen wird die Bewachung des auf diesem Formular bezeichneten Ausstellungsstandes während der vereinbarten Zeit durch einen zuverlässigen Mitarbeiter, der ausschließlich für die Bewachung zuständig ist durchführen. Der Wachmann führt als Arbeitszeitnachweis einen Stundenzettel, der Grundlage für die Berechnung ist. � Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind sofort nach Feststellung der Messeleitung zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden, soweit dadurch eine sichere Feststellung des Sachverhaltes nicht mehr möglich ist. � Die Messeleitung haftet nicht für Schadenersatzansprüche jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund. Das Sicherheitsunternehmen haftet nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Sicherheitsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen des Wachpersonals entstehen, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht in Zusammenhang stehen, wie die Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, elektrischen oder ähnlichen Anlagen, soweit diese Handlungen auf Wunsch des Auftraggebers vom Wachpersonal vorgenommen wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ansprüche sofort nach Kenntniserlangung schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Hiermit bestellen wir: Preis pro Wachperson pro Stunde 27,00 Euro (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) HU01 Bewachung beim Aufbau Datum: vom __________ bis __________ Uhrzeit: von __________ bis __________ HU02 Bewachung während der Messe Datum: vom __________ bis __________ Uhrzeit: von __________ bis __________ HU03 Bewachung beim Abbau Datum: vom __________ bis __________ Uhrzeit: von __________ bis __________ Anzahl Wachpersonen ________________ Anzahl Wachpersonen ________________ Anzahl Wachpersonen ________________ Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 54 6d An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Stand-Personal / Hostessen Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 Tel.Fax E-Mail Wir stellen Ihnen kompetentes und kommunikationsfreudiges Personal, wie Messe-Hostessen oder Servicekräfte zur Verfügung. Nach Rücksendung des Formulars werden Ihnen geeignete Personen vorgeschlagen sowie ein konkretes Angebot erstellt. HN01 Anzahl Personen: _________________ Geschlecht: Männlich Weiblich Beides Egal Promotion Service Sonstiges:____________ Alter: ca. ______________ Aufgaben: Information Einsatzzeiten: Vorabbriefing notwendig Samstag, 17.09.2016 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________ Sonntag, 18.09.2016 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________ Kleidung: Bekleidung wird vom Aussteller gestellt. Konfektionsgrößen: __________________ Bekleidung wird nicht gestellt. Bitte folgende Kleidung: ____________________________________________ Kosten: Pro Person und Stunde ab 25,00 Euro evtl. zzgl. Bekleidungskosten und Fahrtkosten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsetzer Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 55 6e An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Foto- / Video-Service (Seite 1 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner / in Tel.Fax Bitte zurücksenden bis: 19.08.16 E-Mail Messe-Fotos: Professionelle Aufnahmen verschiedener Motive und Ansichten Grundoptimierung und digitale Entwicklung aller Aufnahmen Abgabe hochauflösender druckfertiger Dateien (ca. 21 MPx, 300 dpi, RGB, jpg) auf Datenträger in gestalteter Box Zeitloses, einfaches Nutzungsrecht der Werke (für Präsentationen, web, Print, TV) gilt für den Besteller / Rechnungsempfänger Auf Wunsch: einfaches Nutzungsrecht auch für Andere HQ01 HQ02 HQ03 Messe-Fotos Paket A mind. 10 Motive / Shooting dauert max. 30 min. 500,00 Euro Messe-Fotos Paket B mind. 20 Motive / Shooting dauert max. 60 min. 600,00 Euro Messe-Fotos Paket C mind. 30 Motive / Shooting dauert max. 90 min. 700,00 Euro Messe-Foto Clip: Ansprechende Bildanimation aus den Bildern der Pakete A, B, C in Full-HD (1920x1080p25 mp4) Musikuntermalung (GEMA-frei) Auf Wunsch mit LOGO und Text HQ04 Foto-Clip 450,00 Euro 56 6e An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Foto- / Video-Service (Seite 2 von 2) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma FirmaStand Messe-Videos: Aufnahmen Full HD 1920x1080p25 Inhalte / Gestaltung nach Wunsch (Interviews und Kundenstimmen möglich) SteadyCam, Stativ, SchulterCam kurzer Vor- / Abspann mit Logo und Text möglich Film-Datei im Full-HD Original (.mov h264), als Flash .flv, als .mp4 für iPhone und als .mp4 für Youtube & Co (Pixel-Größe auch individuell) auf USB-Stick in gestalteter Box uneingeschränktes Nutzungsrecht (für Veröffentlichungen in Web, TV etc.) Model-Release-Vertrag für interviewte Personen zur rechtlichen Absicherung HQ05 HQ06 HQ07 HQ08 HQ09 Messe-Video Paket A 900,00 Euro 30 Sek. Standimpressionen (max. Drehdauer 30 Min.) Messe-Video Paket B 1.200,00 Euro 90 Sek. Standimpressionen (max. Drehdauer 60 Min.) Messe-Video Paket C 1.400,00 Euro 3 Min. Standimpressionen (max. Drehdauer 90 Min.) spezielle Musikuntermalung Preis je nach Titel (GEMA-freie, einmalige Lizenz Gebühr an den Komponisten; ca. 100 - 250 Euro) SprecherIn – auch Vor-Produktion möglich (Kosten je nach Projektlänge und Stimme) einfach: Ihre Textvorlage, SprecherIn (bis 5 Min. 350,00 Euro) speziell: Stimmen-Beratung / Auswahl geeigneter SprecherIn, Textkonzeption, Tonstudio-Aufnahmen (nach Aufwand) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 57 6f An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Catering / Miet-Equipment (Seite 1 von 3) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Anschrift Stand Ansprechpartner/in Bitte zurücksenden bis: 02.09.16 Tel.Fax E-Mail Hinweise: Hier steht ein Blindtext Blindtext: � Die Bestellung wird gültig nach der Auftragsbestätigung. � Die Anlieferung erfolgt jeweils ein- bis zweimal täglich. Pro Lieferung wird eine Servicepauschale in Höhe von 10,00 Euro berechnet. � Bitte beachten Sie, dass nach Auftragsvergabe eine Änderung der Bestellmenge aus logistischen Gründen leider maximal bis sieben Werktage vor Messebeginn möglich ist. � Bei Rücktritt von einem Auftrag behält sich der Vermieter vor, je nach Zeitpunkt der Stornierung eine Gebühr zu erheben. � Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ergänzende Hinweise zum Miet-Equipment: � Bitte beachten Sie die angegebene Verpackungseinheit je Artikel. Die Bestellung kann entsprechend nur zu den angegebenen Mindestmengen erfolgen. � Etwaige Bruch- und Verlustmengen werden nach der Wareneingangsprüfung in unserem Hause mit den Wiederbeschaffungspreisen berechnet. � Gerne werden wir täglich das benutzte Geschirr von Ihrem Stand abholen. Getränke: (Bitte Stückzahl angeben) Preis in € (netto) Mindestbestellmenge Magnus Mineralwasser 0,75l 3,50 € 1 Magnus stilles Wasser 0,75l 3,50 € 1 Artikel 17.09.16 10:00 Uhr 17.09.16 14:00 Uhr 18.09.16 10:00 Uhr 18.09.16 14:00 Uhr Blindtext: Bis sandis et eiunte nus, volupti con€exero tem quam,1 vento officti busdaec umquat. Magnus Apfelschorle 0,75lassimporum natqui 4,00 Iqui quiam nonecta quodipsum quundiosam fugiand iossint, tem. Sunt modi aute reptas nulla poreicae omnia sequianti quas preptas illa voluptate dem acersperro omnissimus ant, quaerum quaecab orerro occaectur rem ipiet volori officiis sitatqu iatasim illabore qui volupta quidigenis sequamu sdandis Apfelsaftex1,0l 4,50 €volorum simus etust 1 maion nobitat landae nimil es et ratur sequia vendande et volent eserum qui ditem ad es demporem Orangensaft 1,0l 5,00 € 1 Kaffee 1,0l 9,00 € 1 15,00 € 1 Prosecco 0,75l 58 6f An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Catering / Miet-Equipment (Seite 2 von 3) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Stand Speisen: (Bitte Menge angeben) Preis in € (netto) Mindestbestellmenge Emmentaler 2,00 € 5 Mettwurst 2,00 € 5 Putenbrust 2,00 € 5 Räucherlachs 2,50 € 5 Bifi 1,50 € 1 Stück Grissini 1,50 € 1 Packung à 125g Laugenbrezel 1,50 € 1 Stück Haribo Goldbären 1,50 € 1 Packung à 100g M+M 1,50 € 1 Packung à 45g Prinzenrolle 2,00 € 1 Packung à 141g Salzstangen 2,50 € 1 Packung à 250g Erdnüsse 3,00 € 1 Dose à 200g Dickmann mini 3,00 € 1 Packung à 24 Stück 25,00 € 1 Packung à 1,5 kg/161 Stück Artikel 17.09.16 10:00 Uhr 17.09.16 14:00 Uhr 18.09.16 10:00 Uhr 18.09.16 14:00 Uhr kleine Brötchen, belegt mit Snacks Mini Celebrations 59 6f An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Fax: 089 480901-98 · [email protected] Catering / Miet-Equipment (Seite 3 von 3) Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend) Firma Firma Stand Miet-Equipment: (Bitte Stückzahl angeben) Preis in € (netto) Mindestbestellmenge Kaffeetasse 0,35 € 25 Kaffeeuntertasse 0,35 € 25 Espressotasse 0,35 € 25 Espressountertasse 0,35 € 25 Mittelteller 19cm 0,35 € 25 Kaffeelöffel 0,35 € 25 Espressolöffel 0,35 € 25 Kuchengabel 0,35 € 25 Wasser/Weinglas 0,40 € 36 Sektglas 0,40 € 36 10,00 € 1 Packung à 250 Stück Artikel 17.09.16 10:00 Uhr 17.09.16 14:00 Uhr 18.09.16 10:00 Uhr 18.09.16 14:00 Uhr Geschirr Besteck Gläser Sonstiges Cocktailservietten weiß 24 Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 60 2016 Anhang 1 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 1 von 5) 1. Gegenstand / Veranstalter Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für Aussteller der Publikumsmesse „HAMBURGER IMMOBILIENMESSE“. Veranstalter / Messeleitung sind die acm medien GmbH. Die Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, Hamburger Abendblatt ist exklusiver Mediapartner und Vermarkter der Messe. 2.Nomenklatur Zur Teilnahme an der Messe sind nur juristische Personen bzw. Firmen berechtigt, die der folgenden Nomenklatur der Messe entsprechen: (1) Produkte/Objekte des Ausstellers befinden sich unter anderem im Großraum Hamburg. (2) Anbieter von Wohnimmobilien • Bauträger, Projektentwickler und Privatisierer • Anbieter von Fertig-, Muster- und Massivhäusern • Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften • Anbieter von speziellen Wohnformen wie Studentenwohnen oder betreutes Wohnen • Makler und Vertriebsunternehmen • Hausverwaltungen • Immobilienvermittler (3) Dienstleister • Immobilienberater • Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater • Technische Berater und Sachverständige, • Überwachungs- und Prüfgesellschaften • sonstige Dienstleister mit Immobilienbezug (5) Finanzdienstleister • Banken, Finanz- und Kreditinstitute • Bausparkassen • Finanzierungsberater • Versicherungen (6) Organisationen, Institutionen • Stadt Hamburg und Bezirke, Länder Schleswig-Holstein und Niedersachen sowie Umland-Kommunen • Verbände, Vereine mit Immobilienbezug • Förderberatungsstellen mit Immobilienbezug 3. Anmeldung (1) Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars, welches ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an den persönlichen Ansprechpartner des Ausstellers einzusenden ist. (2) Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Erst mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder mit Erhalt der ersten Rechnung beim Aussteller kommt der Vertrag zwischen Aussteller und Messeleitung zustande. (3)Der Anmelder ist an seine Anmeldung 30 Tage gebunden, sofern inzwischen nicht die Zulassung bzw. eine Rechnungsstellung oder eine schriftliche Absage seitens der Messeleitung erfolgt ist. (4) Vorbehalte oder Bedingungen seitens des Ausstellers sind nicht zulässig und führen dazu, dass die Anmeldung nicht angenommen wird. (5) Die gemeinsame Anmietung eines Gemeinschaftsstands durch mehrere Aussteller ist nicht möglich. (6) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Teilnahmebedingungen“, die „Hausordnung“ sowie die „Technischen Richtlinien“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten an. Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung, Preisauszeichnung sowie das Mindestlohngesetz sind einzuhalten. Bezüglich der Media-Bestandteile der Messepakete stimmt der Aussteller den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeitungsgruppe Hamburg GmbH für Print-und Onlineanzeigen zu. 4. Zulassung (1) Die Messeleitung entscheidet nach pflichtbewusstem Ermessen über die Zulassung als Aussteller. (2) Die Messeleitung kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller- und Anbietergruppen beschränken. (3) Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. (4) Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. (5) Die Messeleitung ist berechtigt, eine sofortige Kündigung aus dem Vertrag auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Schadenspauschale zur Deckung der bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach §7, Nr. 2 dieser Bedingungen. (6) Ergeben sich berechtigte Reklamationen in Bezug auf angebotene Produkte oder Arbeitsweisen einer beteiligten Firma, ist die Messeleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. In einem solchen Fall kann die Messeleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen stornieren, da wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. 5. Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. (2) Die Fakturierung der Messepakete erfolgt über die Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, Hamburger Abendblatt. Eventuelle Zusatzbestellungen zum Messebedarf werden über die acm medien Gmbh fakturiert. (3) Bei Anmeldung bzw. mit der Zusendung der Zulassung sind 50% der Beteiligungskosten fällig. Die restlichen 50% spätestens 6 Wochen vor Messebeginn. (4) Die Zahlungstermine sind unbedingt einzuhalten. Die rechtzeitige und vollständige Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. In einer eventuellen Abweichung von dieser Regelung ist keine Stundung zu sehen. (5) Nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift oder der Flächenbuchung oder Buchung der Ausstattung ist nur nach schriftlicher Benachrichtigung der Messeleitung und bis zur Rechnungsstellung möglich. 61 Anhang 1 2016 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 2 von 5) (6) Die Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschriftverfahren vereinbart, so ist der Aussteller dazu verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Werktag vor Kontobelastung. (7) Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Die Messeleitung kann darüber hinaus die weitere Ausführung der laufenden Leistungen bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlung verlangen. 6. Standzuteilung (1) Detailfragen zur Messeorganisation / -ablauf (bspw. Standbau, Auf- und Abbau, Bestellungen, Beiträge im Messeforum, Werbemittel) sind an die Messeleitung, Welfenstraße 22, 81541 München zu richten. (2) Es gelten folgende Mindestbeteiligungsgrößen: Reine Standfläche 18 qm, Komplettstand 9 qm sowie Präsentationseinheit 2 laufende Meter. (3) Die Standzuteilung erfolgt nach gründlicher Prüfung aller Angaben und Wünsche – mit einer Priorisierung nach Auftragseingang. (4) Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. (5) Abweichungen der zugewiesenen Platzierung gegenüber diesen Wünschen ergeben sich aus dem vorliegenden Gesamtbedarf sowie den tatsächlich vorhandenen Umsetzungsmöglichkeiten und berechtigen nicht zu einer Stornierung. (6) Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst Dritten zu überlassen oder zu tauschen. (7) Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen. (8) Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung bzw. Erweiterung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese berechtigt nicht zur Minderung bzw. Erhöhung der Standmiete. Das gilt nicht für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände. (9) Die Messeleitung kann nach Zulassung des Ausstellers diesem eine andere als die in der Zulassung vorgesehene Ausstellungsfläche zuweisen oder die ursprüngliche Fläche verschieben, wenn dies bei nicht vollständiger Vermietung der von der Messeleitung angebotenen Ausstellungsflächen zur Wahrung des Gesamtbildes erforderlich ist oder dies zur Realisierung weiterer Interessen notwendig wird und dem Aussteller eine nach Lage und Größe im wesentlichen gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt wird. (10) Im Falle von behördlichen Auflagen, die auch die Standfläche des Ausstellers betreffen, ist die Messeleitung zur Befriedigung dieser Auflagen berechtigt, die angemeldete und/oder zugelassene Ausstellungsfläche in der Größe bis max. 10% der gebuchten Flächengröße zu verändern oder die ursprüngliche Fläche zu verschieben. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. 7. Rücktritt / Vertragsaufhebung (1) Wird dem Aussteller nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsabschluss ausnahmsweise von der Messeleitung ganz oder teilweise ein Rücktritt von der Anmeldung oder eine Vertragsaufhebung zugestanden, so hat der Aussteller der Messeleitung dafür eine pauschale Entschädigung (Schadenspauschale) zu entrichten. (2) Die Höhe der Schadenspauschale hängt davon ab, wann der Messeleitung die schriftliche Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten Vertragsabschluss Abstand nehmen zu wollen. Die Höhe der Schadenspauschale in % bezieht sich auf die Entgelte und die Vergütungen, die der Messeleitung bei Vertragsdurchführung zustünden: • Weniger als vier Monate vor dem ersten Messetag: 100% • Vier Monate oder mehr vor dem ersten Messetag: 50% (3) Zusätzlich zu der Schadenspauschale hat der Aussteller die auf seine Veranlassung entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu ersetzen. (4) Weist der Aussteller nach, dass der Messeleitung kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der niedriger ist als die Schadenspauschale, hat er nur den entsprechend geminderten Ersatz zu leisten. (5) Der Antrag auf Rücktritt oder Vertragsaufhebung kann nur schriftlich erfolgen. (6) Der Rücktritt oder die Vertragsaufhebung ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn die Messeleitung schriftlich hierzu ihr Einverständnis gegeben hat. (7) Die Messeleitung kann ihr Einverständnis davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Messeleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Fall hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Etwa entstehende Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Ausstellers. 8. Änderungen / Höhere Gewalt (1) Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe unmöglich machen und nicht von der Messeleitung zu vertreten sind, berechtigen diese, die Messe zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. (2) Bei Absage der Messe mehr als sechs Wochen, längstens jedoch drei Monate vor dem festgesetzten Beginn, werden 25% der Flächenmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50%. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. (3) Muss die Messe/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen. 62 2016 Anhang 1 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 3 von 5) (4) Die Messeleitung ist berechtigt, die Messe bis zwei Monate vor Beginn abzusagen, sofern die Veranstaltung mangels ausreichender Ausstellerbeteiligung nicht zu einem angemessenen Erfolg für die Aussteller führen wird. In diesem Fall wird kein Kostenbeitrag fällig, noch ist die Messeleitung schadensersatzpflichtig. Eventuell bereits einbehaltene Beträge werden seitens der Messeleitung zurückerstattet. 9. Ausweise / Freikarten (1) Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal kostenlose Ausstellerausweise bis 10 qm 3 Ausstellerausweise und im Bedarfsfall je weitere volle 5 qm Standfläche ein weiterer Auweis kostenlos. (2) Weitere Ausweise können für 15,00 Euro pro Stück bei der Messeleitung erworben werden. (3) Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen. (4) Jeder Aussteller erhält pro qm Messefläche eine Freikarte kostenlos, weitere Eintrittskarten (Gastkarten) können darüber hinaus für 10,00 Euro pro Stück bei der Messeleitung kostenpflichtig bestellt werden, wobei Kosten erst bei Einlösung der Eintrittskarte anfallen. 10. Austellerverzeichnis (1) Jeder Aussteller wird mit der in der Anmeldung bzw. im Serviceheft angegeben Bezeichnung in folgenden alphabetischen Verzeichnissen kostenlos eingetragen: •Sonderveröffentlichung zur Messe, die dem Hamburger Abendblatt beiliegt und an die Besucher auf der Messe verteilt wird (Firmenname, Adresse, Telefon, Fax, Email, InternetAdresse) • Ausstellerdatenbank auf der Messewebseite (Firmenname, Adresse, Link Homepage) (2) Weitere Eintragungs- und Werbemöglichkeiten werden den Ausstellern gesondert angeboten und sind dem Serviceheft zu entnehmen. 11. Serviceheft (1) Das aktuelle Aussteller-Serviceheft mit Bestellformularen ist drei Monate vor Messebeginn online abrufbar unter www. hamburger-immobilienmesse.de. (2) Mit Einsendung der Bestellscheine erteilt der Aussteller der Messeleitung den Auftrag und verpflichtet sich zur Übernahme der entstehenden Kosten. (3) Einige Formulare des Servicehefts sind verpflichtend einzureichen. Hierzu zählen beispielsweise die Formulare „Ausstellerausweise“ und „Verzeichniseintrag“. (4) Die Formulare sind termingerecht zurückzusenden. Bei verspäteter Einsendung kann keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung und Prüfung übernommen werden. Bei einigen Leistungen wird zudem ein Preisaufschlag in Höhe von 25% angesetzt um höhere Beschaffungskosten an den Kunden weiterzureichen, sofern die Bestellung nach der gesetzten Frist eingeht. (5) Einige Dienstleistungen können ausschließlich über die Messeleitung bzw. über die genannten Servicepartner bestellt werden. Hierzu zählen unter anderem Ausstellerausweise, Stromanschlüsse, Abhängungen und Standbewachung. 12. Aufbau (1) V eranstaltungsort ist das Cruise Center Altona, Van-der-Smissen-Str. 4, 22767 Hamburg. (2) Zeiten: • Donnerstag vor der Messe, 12.00 Uhr – 22.00 Uhr • Freitag vor der Messe, 8.00 Uhr – 22.00 Uhr (3) Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten (s. o.) kann in der Halle gearbeitet werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bleibt die Halle außerhalb dieser Zeiten geschlossen. Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt an die Halle je nach Möglichkeit gestattet. (4) Stände, mit deren Aufbau bis Freitag 12 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers aufgebaut und dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmietvertrag bleiben bestehen. (5) Aussteller, die einen Fertigstand gebucht haben, können zu nachfolgenden Zeiten ihren Stand bestücken und dekorieren: Freitag vor der Messe 14:00 Uhr – 22:00 Uhr Eine Standbestückung ist auch während der Messelaufzeit täglich – bis 30 Minuten vor Messebeginn – über den Haupteingang möglich. Hierzu ist ein Ausstellerausweis nötig! • Sonnabend, 08:00 - 9:30 Uhr • Sonntag, 08:00 - 9:30 Uhr 13. Abbau (1) Zeiten: • Sonntag, am letzten Messetag, 18.00 Uhr – 24.00 Uhr • Montag, am Folgetag der Messe, 8.00 Uhr – 12.00 Uhr (2) Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller verlieren bei der nachfolgenden Messe ihre Buchungspriorität. (3) Die Stände sind nach Messeende und die Standflächen nach Abbauzeit in besenreinem Zustand zu übergeben. Beklebungen, Klebereste und Verschmutzungen sind vom Aussteller bzw. eigenem Messebauer auf eigene Kosten zu entfernen. (4) Sofern auf den Ständen eigene Wertsachen bzw. Material (z.B. Flyerständer, Dekoration etc.), technisches Equipment (z.B. Computer, Tablets, Monitore etc.), Werbemittel (z.B. Prospekte, Flyer, Kugelschreiber etc.) eingebracht wurde, so muss dieses nach Messeende (Sonntag, am letzten Messetag 18:00 Uhr) mitgenommen werden, da unverzüglich mit dem Abbau der Systemstände begonnen wird. Auch in den Kabinen gelagertes und evtl. dort eingesperrtes Material muss entfernt werden. Die Kabinen werden zum Abbau vom Messebauer geöffnet. Die Messeleitung übernimmt keine Haftung. (3) Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden nach dem für die Beendigung des Abbaus festgelegten Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt, entsorgt bzw. kostenpflichtig eingelagert. 63 Anhang 1 2016 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 4 von 5) (4) Die Standflächen und das Mietmaterial der Vertragsfirmen sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller. 14. Messelaufzeit (1) Die Öffnungszeiten der Messe sind wie folgt: • Sonnabend, 10.00 – 18.00 Uhr • Sonntag, 10.00 – 18.00 Uhr (2) Während der Veranstaltungslaufzeit wird die Halle zwei Stunden vor Messebeginn geöffnet und eine halbe Stunde nach Messeschluss geschlossen, soweit nicht andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung. 15. Standnutzung (1) Der Aussteller ist verpflichtet, den Messestand während der gesamten Öffnungszeit der Veranstaltung personell ausreichend besetzt zu halten. (2) Bei Nichtbeachtung erhebt die Messeleitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der gebuchten Standfläche, mindestens jedoch 500 Euro, und behält sich einen Ausschluss des Ausstellers für zukünftige Teilnahmen vor bzw. den Verlust der Buchungspriorität für zukünftige Messen. (3) Die Nutzung des Messestands außerhalb der Messeöffnungszeiten (Besprechungen, Standparties) muss der Messeleitung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich avisiert werden. Sie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Messeleitung. (4) Die Nutzung des Messestandes außerhalb der Messeöffnungszeiten (Besprechungen, Standparties) ist grundsätzlich bis 22 Uhr möglich, muss jedoch der Messeleitung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich avisiert werden. Sie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Messeleitung. Die Kosten für den zusätzlichen Sicherheitsdienst, sowie ggf. weitere anfallende Kosten trägt der betreffende Aussteller. Sofern durch die besondere Nutzung des Messestandes angrenzende Allgemeinflächen, Gänge oder benachbarte Stände verunreinigt werden, berechnet die Messeleitung die anfallenden Reinigungskosten dem verursachenden Aussteller. Standparties dürfen erst nach Messeende beginnen. Bei Zuwiderhandlung erhebt die Messeleitung eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro. 16. Werbeaktivitäten der Messeleitung (1) Die Messeleitung ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Ausstellers im Zusammenhang mit der Aussteller- und Besucherwerbung für die Messe in beliebiger Form (Broschüren, Messekatalog, Anzeigen, Plakate, Internet etc.) zu verwenden. Der Aussteller kann zu diesem Zweck gebeten werden, eine Datei mit Firmenschriftzug und Logo in elektronischer Form zur Verfügung stellen. (2) Wird in der Messehalle eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich die Messeleitung Durchsagen vor. (3) Die Messeleitung ist berechtigt, Fotos oder Filmaufnahmen vom Messegeschehen und den Ausstellungsständen anfertigen zu lassen und für Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendeinem Grund Einwendungen dagegen geltend machen kann. 17. Werbeaktivitäten und Veranstaltungen der Aussteller (1) Werbeaktivitäten, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, sind nur innerhalb des Standes gestattet. Eine Nutzung der Veranstalterlogos bzw. des Messelogos ist nur nach vorheriger, schriftlicher Freigabe durch die Messeleitung gestattet. Der Messeleitung ist ein Belegexemplar zukommen zu lassen. (2) Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, sowie akustische und audiovisuelle Werbeträger bzw. entsprechende ton- bzw. musikgebende technische Anlagen sind nicht zulässig. (3) Promotionaktionen in den Gängen und auf Allgemeinflächen sind untersagt. (4) Glücksspiele, Tombolas und Verlosungen sowie eintrittskartenabhängige Gewinnspiele sind nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften des UWG, zulässig. Bei Zuwiderhandlungen ist der Aussteller verpflichtet, die Messeleitung von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie - nach vorheriger Abmahnung durch die Messeleitung an die Messeleitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro pro Messetag zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der Messeleitung bleiben unberührt. (5) Veranstaltungen außerhalb des Messegeländes sind während der Öffnungszeiten der Messe untersagt, wenn diese dazu führen, dass Teilnehmer dieser Veranstaltung vom Besuch der Messe abgehalten werden. Dies gilt unter anderem für Empfänge, Einladungen, Betriebs- und sonstige Besichtigungen. In Zweifelsfällen wird sich der Aussteller vorab mit der Messeleitung abstimmen. Kommt die Messeleitung zu dem Ergebnis, dass eine Veranstaltung im oben genannten Sinne vorliegt, wird der Aussteller von der Veranstaltung absehen. Verstößt der Aussteller gegen vorstehende Verpflichtungen, stehen der Messeleitung nach eigener Wahl folgende Ansprüche zu: Sofortige Standschließung und/oder Hausverbot und/ oder Ausschluss des Ausstellers von der nächsten Messe. Die Geltendmachung der Ansprüche entbindet den Aussteller nicht von den Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmietvertrag. 18. Abgabe von Getränken oder Speisen (1) Handverkauf oder Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Messeleitung sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. (2) Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt. Auch hierfür ist der Aussteller selbstverantwortlich. (3) Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschankanlagen, BetrSichV zu beachten. 64 Anhang 1 2016 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 5 von 5) (4) Bei der Abgabe bzw. Verkauf von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Lebensmittelhygieneverordnung. (5) Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, ist außerhalb der Gaststätten um 19.00 Uhr einzustellen. 19. Haftung, Versicherung (1) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen. (2) Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung, wobei auch der An- und Abtransport des Ausstellungsgutes eingeschlossen werden kann, und einer Haftpflicht-Versicherung für Personenund Sachschäden wird von der Ausstellungsleitung ausdrücklich empfohlen. (3)Die Messeleitung haftet für eine schuldhafte Verletzung ihre wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ihnen weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften sie allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. (4) In allen übrigen Fällen haftet die Messeleitung, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Ansonsten sind Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen. (5) Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an eingebrachten Ausstellungsgütern, Werbematerial und Wertgegenständen, sowie an Standbaumaterial. Der Abschluss einer Versicherung wird ausdrücklich empfohlen und kann über das Serviceheft angefragt werden. 20. Sonstige Bestimmungen (1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ergänzend gelten die „Hausordnung“, die „Technischen Richtlinien“ sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeitungsgruppe Hamburg GmbH für Print-und Onlineanzeigen, soweit sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen nichts anderes ergibt. (2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Hamburg, Juli 2016 65 Anhang 2 2016 Technische Richtlinien (Seite 1 von 6) Vorbemerkungen Die technischen Richtlinien sind bindend für alle Aussteller. Sie enthalten Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse der Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausstattung der Veranstaltung bieten sollen. Die geltenden Bauordnungs-, Brandschutz und sonstigen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Die Messeleitung behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind, kann die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden. Weitere Bedingungen zur Sicherheit und zum Messestandbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der Messeleitung ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. 2.2. Parken Das Parken von Fahrzeugen aller Art vor der Halle außerhalb der gekennzeichneten Flächen und vor den Ausgängen, ist während der Laufzeit der Messe unzulässig. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Container, Behälter und Leergut jeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an ausgewiesenen Stellen halten. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. 3. Sicherheitsbestimmungen 1. Technische Daten und Ausstattung der Halle 1.1. Hallendaten Hallenhöhe: 5,86m – 6,50m Boden-Belastung: 500kg/m² Technische Richtlinien 1.2. Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung, Stromanschlüsse 3 x Bodentanks (West + Süd + Ost) Je Bodentank: 1 x dreiphasiger 32A CEE, 1 x 16A CEE, 3 x einphasige Schuko 1.3. Elektroversorgung Die Elektroversorgung der Stände erfolgt in der Halle in den meisten Fällen aus den Versorgungskanälen im Hallenboden. 1.4. Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen, sowie WLAN erfolgt in allen Hallen gegen Auftrag an den zuständigen Servicepartner. 1.5. Sprinkleranlagen Die Halle sowie die Nebenräume sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Diese müssen aus brandschutz- und versicherungstechnischen Gründen einen Sicherheitsabstand von mehr als 1,00 m zur Standobergrenze haben. 1.6. Heizung, Lüftung Die Halle ist mit einer Heizungs- und Lüftungsanlage ausgestattet. 1.7. Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die Messeleitung nicht. 3.1. Flächen für die Feuerwehr, Hydranten Die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Gekennzeichnete Feuerlöscheinrichtungen in der Halle und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unzugänglich oder unkenntlich gemacht werden. Die Druckschläuche der Wandhydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke (z.B. Behälter, Becken) verwendet werden. 3.2. Rettungswege und Notausgänge Sämtliche Rettungswege sind jederzeit (während Auf- und Abbau, sowie während der Messelaufzeit) in voller Breite freizuhalten. Die Türen von Rettungswegen müssen von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Die Ausgangstüren und deren Kennzeichnungen dürfen nicht verbaut, überbaut, verhängt, versperrt oder unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege. 3.3. Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt, zugebaut, verhängt, versperrt oder unkenntlich gemacht werden. 3.4. Standnummerierung Alle Stände werden von der Messeleitung mit Standnummern in einheitlicher Form gekennzeichnet, soweit dies technisch möglich ist. 2. Verkehrsordnung 2.1. Regelungen Um einen reibungslosen Ablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Im gesamten Gelände und auf messeeigenen Parkplätzen 3.5. Bewachung Die allgemeine Bewachung der Messehalle während der Laufzeit der Messe erfolgt durch die Messeleitung. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Die Messeleitung ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall von den Ausstellern über das 66 Anhang 2 2016 Technische Richtlinien (Seite 2 von 6) Serviceheft selbst beauftragen. Standwachen dürfen ausschließlich nur durch die von der Messeleitung beauftragten Sicherheitsfirma gestellt werden. 4. Brandschutz 4.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien Zum Ausstatten (Dekorieren) und als Vorhänge dürfen nur mindestens schwerentflammbare Gegenstände und Stoffe verwendet werden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 m vom Fußboden entfernt sein. Ausschmückungen aus natürlichem Laub und Nadelholz sind ausschließlich im frischen Zustand zu verwenden. Leichtentflammbare Baustoffe wie Papier, Stroh-, Bast- oder Schilfmatten dürfen zu Dekorationszwecken nicht verwendet werden. Loses Verpackungsmaterial (Zeitungen, Holzwolle u. ä.) ist in festen Kartonagen unterzubringen. Verpackungsmaterial darf an den Ständen nur für den Tagesbedarf bereitgehalten werden. Hinweis: Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen muss nachgewiesen werden: •DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bzw. allgemein bauaufsichtliche Zulassung) •DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für klassifizierte Baustoffe (z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101), oder •DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C -s3, d2, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes Eine Kopie des Nachweises ist der Messeleitung rechtzeitig vor dem Standaufbau zu übermitteln. 4.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen Fahrzeuge sind als Ausstellungsgegenstände in der Halle genehmigungspflichtig. Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass sie aus eigenem Antrieb nicht gefahren werden können und von außen gegen wegrollen gesichert auf einer statisch geeigneten Unterlage abgestellt werden. Bei Ausstellungsfahrzeugen ist die Batterie der Fahrzeuge abzuklemmen, der Treibstofftank ist auszubauen oder mit einem Löschmittel zu inertisieren. 4.3. Explosionsgefährliche Stoffe Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dürfen auf der Messe nicht ausgestellt werden. 4.4. Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sind, unabhängig und vorbehaltlich behördlicher Genehmigung, erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Messeleitung zulässig. Es sind die Nachweise über den Inhaber des Erlaubnis- und Befähigungsscheins vorzulegen. Zur Genehmigung müssen Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Vorführung, Anzahl und Art der Effekte, Zulassungsnummern der Effekte (BAM), Dauer der Effekte, erforderliche Sicherheitsabstände sowie eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden. Die erforderlichen Unterlagen sind frühzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor Messebeginn vollständig einzureichen. Ein Anspruch auf Genehmigung seitens der Messeleitung besteht nicht. 4.5. Nebelgeräte Der Einsatz von Nebelmaschinen ist bei der Messeleitung vorher schriftlich zu beantragen und erst nach Vorliegen der Erlaubnis zulässig. Alle Genehmigungsanträge müssen spätestens acht Wochen vor Messebeginn eingereicht werden. Kosten für Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen ebenso wie Kosten für einen Feuerwehreinsatz bei Auslösung der Brandmeldeanlage werden dem Verursacher weiterverrechnet. 4.6. Brennbare Flüssigkeiten Der Gebrauch von lösungsmittelhaltigen Lacken und Farben ist in der Messehalle verboten. Die Verwendung brennbarer Flüssigkeiten zu Reinigungszwecken innerhalb der Hallen ist ebenso unzulässig. Reinigungsmittel, die Gesundheit schädigende Mittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend zu verwenden. Die Lagerung und Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklassen F+, F und R10 in der Halle ist generell verboten. 4.7. Technische Gase Die Lagerung und Verwendung von Druckgas in der Messehalle und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der Messeleitung verboten. Die Verwendung von Flüssiggasen ist untersagt. Bei der Nutzung von anderen technischen Gasen ist die Bevorratung im Stand auf die geringste mögliche Menge zu beschränken und gegebenenfalls ist der Behälter auch mehrmals täglich zu erneuern. Gasflaschen müssen über zugelassene Sicherheitsventile verfügen und bei Betriebsschluss verschlossen werden. In den Hallen darf nur eine einzelne Flasche brennbarer technischer Gase bis zum Füllgewicht von max. 5 kg verwendet werden. Nichtbrennbare technische Gase sind auf max. 14 kg beschränkt. Am Stand darf sich nur die angeschlossene Gebrauchsflasche befinden. Leere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden. 4.8. Luftballons Die Verwendung von Luftballons, die mit brennbarem Gas gefüllt sind, ist in der Halle verboten. Mit Sicherheitsgas gefüllte Ballons, die statisch fest verankert sind, können auf Antrag von der Messeleitung genehmigt werden. Dies gilt auch für das Verteilen gasbefüllter Luftballons. Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens drei Wochen vor Messebeginn einzureichen. 4.9. Glas und Acrylglas Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas verwendet werden. Kanten von Glasscheiben müssen so geschützt oder bearbeitet sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. Acrylglas muss mindestens die Anforderungen nach DIN 4102 (B1) oder DIN EN 13501-1 (C) erfüllen und darf nicht brennend abtropfen. 4.10. Elektrogeräte, Beleuchtung Zum besonderen Schutz sind alle Wärme erzeugenden und entwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Kaffeemaschinen usw.) auf nichtbrennbaren, wärmebeständigen, asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen ausschließlich an nichtbrennbaren Dekorationen o.ä. angebracht werden. Strahler, Scheinwerfer und deren Versorgungskonstruktionen wie Stromschienen oder ähnlichem sind einzeln mit Sicherungsseilen nach aktueller Norm zu sichern. 67 Anhang 2 2016 Technische Richtlinien (Seite 3 von 6) 4.11. Einsatz von Arbeitsmitteln Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist verboten. Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig. Späneabsaugungen oder Spänesilos sind mit selbsttätigen Löschanlagen oder trockenen Steigleitungen zu versehen. Zusätzlich ist ein geeigneter Feuerlöscher PG12 DIN EN 3 vorzuhalten. 4.12. Schweißgeräte und alle Arbeiten mit offener Flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten sind in der Halle nicht zulässig. 4.13. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Behälter für Abfall, Wertstoffe oder Reststoffe aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Die Behälter auf den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend nach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen. 4.14. Leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in der Halle ist während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. 4.15. Feuerlöscher Für jeden Messestand wird ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 empfohlen vorzuhalten. Es dürfen ausschließlich Wasser- oder Schaumlöscher mit aktuellem Prüfsiegel verwendet werden. Pulverlöscher sind lediglich bei Vorführungen mit brennbaren Gasen zugelassen. Für Bereiche mit Lichttechnik (Dimmer, etc.) oder Elektroverteilungen ab einer Gesamtleistung von mindestens 6 KW ist ein CO²-Feuerlöscher nach DIN EN3 oder DIN 14406 mit mindestens 5 kg Löschmittelmenge gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzustellen. Die Größe ist auf max. 12 kg beschränkt. Sollten auf Messeständen Küchen vorhanden sein, sind entsprechend geeignete Feuerlöscher (Klasse A, B, F) vorzuhalten, wenn Fette und Öle erhitzt werden. Die Feuerlöscher müssen von einem Sachkundigen geprüft sein (mindestens alle 2 Jahre). Es besteht die Möglichkeit, geeignete und geprüfte Feuerlöscher über die Messeleitung anzumieten. Die Messeleitung behält sich vor, benutzte oder beschädigte Feuerlöscher in Rechnung zu stellen. 4.16. Anzeige- und Abnahmepflichtige Anlagen und Einrichtungen Vorführungen, die mit offenem Feuer und starker Erwärmung verbunden sind, sind bei der Messeleitung und bei der Brandschutzdirektion genehmigungspflichtig. Darunter fallen u.a. das Anzünden von Kerzen sowie Vorführungen von nicht elektrisch betriebenen Koch-, Grill-, Back- und Heizgeräten. Das gleiche gilt für nicht elektrisch betriebene Geräte, die der Standeigenversorgung dienen. Für Ölfeuerungen, Ölbrenner gelten die entsprechenden Verordnungen für brennbare Flüssigkeiten. Rauchgase, Abgase und Dämpfe müssen grundsätzlich aus der Halle geleitet werden. Dies darf nur vom entsprechenden Servicepartner der Messeleitung vorgenommen werden. Petroleum, Benzin o.ä. dürfen zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken wegen der Leichtentzündlichkeit nicht verwendet oder gelagert werden. Alle Genehmigungsanträge müssen spätestens sechs Wochen vor Messebeginn eingereicht werden. 4.17. Standüberdachung Wird die Wirkung der Deckensprinkler durch Standabdeckungen, horizontal angeordnete Segel, Plafonds, o. ä. beeinträchtigt, müssen unter diesen Einrichtungen zusätzlich Sprinkler angebracht werden. Auf zusätzliche Sprinkler kann verzichtet werden, wenn • die Abdeckung max. 1 m breit ist, •die Abdeckung sich bei max. 70 °C über eine Schmelzsicherung großflächig öffnet, •die Abdeckung schwer entflammbar und vom Verband der Schadenversicherer zum horizontalen Einbau unter Sprinklerebenen zugelassen ist •es sich bei der Abdeckung um eine Rasterdecke mit einem Öffnungsmaß von 1 x 1 cm handelt. Unter Berücksichtigung der Beleuchtungskörper und ähnlicher Einbauten muss das Öffnungsmaß dabei mind. 70 % betragen. Die Verwendung von Kunststoffen für abgehängte Decken, Deckenbespannungen oder Deckenbekleidungen, die bei Wärmeeinwirkung brennend abtropfen, ist unzulässig. Entsprechende Nachweise sind der Messeleitung rechtzeitig vor Beginn des Aufbaus zu übermitteln. 5. Standbaubestimmungen 5.1. Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Hierfür ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. 5.2. Standbaugenehmigung Bei der Gestaltung und Ausführung des Standes sind die vorliegenden technischen Richtlinien einzuhalten. Bei allen Standbauten ist es erforderlich, bis spätestens drei Wochen vor Messebeginn maßstabsgerechte Zeichnungen zur Genehmigung bei der Messeleitung einzureichen. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Abhandenkommens, Beschädigung oder Beeinträchtigungen der eingesandten Entwürfe, Modelle oder sonstiger Unterlagen gegen die Messeleitung, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen könnten, sind ausgeschlossen. 5.3. Anschlüsse und Geräte Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Messeleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter und nicht von den Messeinstallateuren ausgeführter Anschlüsse entstehen. Die Messeleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Stromversorgung. 5.4. Beseitigung nicht genehmigter Bauteile Standbauten, die nicht genehmigt sind und / oder den technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die Messeleitung berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen. 68 2016 Anhang 2 Technische Richtlinien (Seite 4 von 6) 6. Standgestaltung nicht überschritten werden. Sämtliche Rückwände sind zum Nachbarn hin sauber und neutral zu halten. Bebauungen bzw. Einrichtungen sind innerhalb der Standgrenzen so einzuordnen, dass Nachbaraussteller nicht beeinträchtigt werden. Der Aussteller verpflichtet sich die geschlossenen Standseiten mit blickdichtem Trennwand-System abzugrenzen. Die Trennwände (Octanorm weiß) können mit dem Serviceheft kostenpflichtig bestellt werden. 6.1. Barrierefreiheit Beim Standbau sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden. Stände und deren Einrichtungen sollten auch für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. 6.2. Mietfläche Die Mietfläche wird von der Messeleitung am Hallenboden markiert bzw. gekennzeichnet. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten zu informieren und gegebenenfalls seinen Standbauer zu unterrichten. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Maße kann nicht übernommen werden. Die Versorgungspunkte innerhalb der Standfläche müssen zugänglich bleiben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Standbegrenzungswände und Feuerlöscheinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche. Jeder Aussteller und dessen Standbauer ist verpflichtet, sich vor Aufbaubeginn von dem ordnungsgemäßen Zustand seiner Standfläche zu überzeugen. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich vor Beginn des Standaufbaus der Messeleitung anzuzeigen. Alle nicht protokollierten Mängel werden nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers beseitigt. 6.3. Eingriffe in die Bausubstanz Hallenbauteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Bodenbeläge dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern) befestigt werden. Folgekosten bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Ausstellers. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden. Hallensäulen bzw. -stützen können innerhalb der Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut bzw. dekoriert werden. An Hallenwänden und Hallensäulen darf keine Beschriftung unmittelbar angebracht werden. Beschädigungen oder Verunreinigungen werden auf Kosten des Ausstellers behoben. 6.4. Hallenböden Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden. Verankerungen und Befestigungen sind verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur von der Messeleitung erteilt werden. Ein Anspruch auf das Einbringen und die Nutzung von Bodenverankerungen besteht nicht. Die Kosten der Wiederherstellung des Bodens trägt der Aussteller. Die Abluftplatten am Hallenrand dienen der Klimatisierung der Halle und dürfen nicht durch Bodenbeläge oder Bauten abgedeckt werden. 6.5. Erscheinungsbild Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Bei der Gestaltung der Ausstellungsstände sind Standabgrenzungswände zu den Nachbarständen sowie Teppichboden zwingend vorgeschrieben. Eine Bauhöhe von 3,5 m darf Für Abhängungen gilt ebenfalls eine maximale Bauhöhe von 3,5 m. Ausnahme sind reine Leuchten und Strahler, die bis maximal 4,5 m Höhe angebracht werden können. Leuchtkuben, Leuchtdekorationen oder ähnliches sowie Banner, Segel etc. – egal ob mit oder ohne Werbeaufdruck – zählen als Standbau und können daher maximal bis zu einer Höhe von 3,5 m angebracht werden. Bei Stoffabhängungen sind zudem die entsprechenden Bestimmungen für Brandschutz (siehe 4.1 und 4.17.) zu beachten. 6.6. Gefangene Räume Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer kontrollierbaren Winkel entstehen. Gefangene Räume, die als Aufenthaltsräume genutzt werden (z. B. Büros) müssen jeweils einen unmittelbar ins Freie führenden Notausstieg (Fenster mindestens 60 cm breit und 100 cm hoch, Brüstungshöhe maximal 1,20 m) erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. 6.7. Podeste Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an mehr als 20 cm tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Brüstungen zu sichern. Brüstungen, wie Umwehrungen und Geländer, müssen mindestens 110 cm hoch sein. Sie müssen mindestens aus einem Holm (Handlauf) und zwei Zwischenholmen bestehen. Der Abstand der Geländerteile darf in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. 7. Technische Sicherheitsbestimmungen 7.1. Allgemeine Vorschriften Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. 7.2. Schäden Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Für Beschädigungen der Hallendecke, der Wände, des Fußbodens und der technischen Einrichtungen haftet der Aussteller. Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter können nach dem Ende des offiziellen Abbaus auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt werden. Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen sowie der Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall der Messeleitung gemeldet werden. Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers beseitigt. 69 2016 Anhang 2 Technische Richtlinien (Seite 5 von 6) 7.3. Elektroinstallation Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse mit dem erforderlichen Übergabepunkt. Die Installation dieser Anschlüsse darf nur vom zuständigen Servicepartner der Messeleitung durchgeführt werden. Den entsprechenden Bestellungen ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Stromverbrauch wird pauschal verrechnet und ist in den Anschlusskosten enthalten. Es ist untersagt, anstatt oder neben den bereitgestellten Anschluss-Übergabepunkten direkt von den Hallenverteilern Strom zu beziehen. Die Stromversorgung steht ab Aufbaubeginn bis Abbauende zur Verfügung. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Anschlusspunkt gegen Beschädigung und Unfall zu schützen. Elektroinstallationen innerhalb der Stände können entweder nach Bestellung vom zuständigen Servicepartner der Messeleitung ausgeführt werden oder ab dem Übergabepunkt der Stände auch von ausstellereigenen Elektrofachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden. Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) und der Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGV A3) auszuführen. Die im Ausstellungsstand vorhandene Elektroinstallation darf für die Veranstaltung erst in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine befähigte Person abgenommen und freigegeben ist. Ein Abnahmeprotokoll muss am Stand vorgehalten werden. 7.4. Wasser- und Abwasserinstallation Wasser- und Abwasseranschlüsse sind in der Messehalle nicht möglich. 7.5. Abgase und Dämpfe Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes ins Freie abgeführt werden. Abgasanlagen sind von der Messeleitung schriftlich zu genehmigen und dürfen nur vom autorisierten Servicepartner durchgeführt werden. 7.6. Andere Gefahrenstoffe Der Einsatz und die Verwendung von Gefahrstoffen und gefahrstoffhaltigen Baustoffen sowie radioaktiven Stoffen ist spätestens zwei Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung zu beantragen. 7.7. Laseranlagen, Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen. Der Betrieb von Laseranlagen, Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen ist genehmigungspflichtig und muss spätestens zwei Monate vor Messebeginn beantragt werden. 7.8. Krane, Stapler Der Betrieb von eigenen Kränen und Staplern im Messegelände ist nicht gestattet. Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Arbeitsbühnen, Stapler usw. ausschließlich über die Messeleitung angefordert werden. 8. Abfall und Reinigung 8.1. Abfallentsorgung Aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht die Verpflichtung, Abfall zu vermeiden und nach verwertbaren Stoffen zu trennen sowie für eine sachgerechte Müllbeseitigung zu sorgen. Umwelt belastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle und Werbemittel werden nicht als Restmüll behandelt und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Speisen und Getränke müssen in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden. Generell sind für Standbau und –betrieb wieder verwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Die Abfälle können entweder in Eigenregie und auf eigene Kosten außerhalb des Geländes entsorgt werden oder über das entsprechende Serviceheft-Formular bei der Messeleitung beauftragt werden, die sachgerechte Abfallentsorgung gegen Gebühr vornimmt. Die Beauftragung anderer Unternehmen oder Dienstleister zur Müllentsorgung ist nicht zulässig. Im Rahmen der verpflichtenden Entsorgungspauschale sind ein Müllsack (60 Liter) täglich inkl. dessen Entsorgung sowie die Entsorgung von max. je einen halben Kubikmeter Restmüll bei Auf- und Abbau enthalten. Eine Entsorgung in Müllcontainer oder in sonstige Einrichtungen des Cruise Center Altona ist ausdrücklich untersagt. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Standflächen nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Rückstände auf dem Hallenboden (z.B. Klebebandreste o.ä.). Abfälle, die in den Hallen verbleiben, werden nach Kubikmeter geschätzt und gemäß dem offiziellen Preisspiegel an den Aussteller verrechnet. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung aller Abfälle ist auch den vom Aussteller beauftragten Subunternehmern, den Messebauern und sonstigen am Stand beteiligten Partnern aufzuerlegen. 8.2. Sonder-Abfälle Der Aussteller ist verpflichtet, der Messeleitung Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft-, oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind (z.B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.), zu melden und ihre ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen Servicepartner zu veranlassen. 8.3. Sonstige Abfälle Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. 8.4. Reinigung/Reinigungsmittel Der Aussteller ist verpflichtet, seine Standfläche nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt besonders für Rückstände auf dem Hallenboden. Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden. 70 Anhang 2 2016 Technische Richtlinien (Seite 6 von 6) 8.5. Umweltschäden Umweltschäden / Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der Messeleitung zu melden. Hamburg, Juli 2016 71 Messeleitung: acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München Tel.: 089 480901-55 · Fax: 089 480901-98 · [email protected]
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