service- heft 2016

SERVICEHEFT
2016
17. – 18.9.2016
CRUISE CENTER ALTONA
Alle Infos für Aussteller:
› Messe-Teilnahme
› Werbung
› Standbau
› Standtechnik
› Standausstattung
› Stand-/Ausstellerservice
www.hamburger-immobilienmesse.de
ALLES
ZUR
MESSE
2016
Liebe Aussteller der HAMBURGER IMMOBILIENMESSE 2015,
das vorliegende Serviceheft soll Ihnen als Leitfaden für Ihre Messebeteiligung dienen.
Der Service-Gedanke steht bei uns an erster Stelle. Daher haben wir für Sie alle relevanten
Dienstleistungen und Service-Angebote, die Sie für eine erfolgreiche Messeteilnahme
benötigen, in einem, nach Formularen gegliederten, übersichtlichen Bestellheft zusammengefasst.
Gleichzeitig regelt das Serviceheft auch Details zum Ablauf der Messe.
Das Handbuch ist nach folgendem Schema gegliedert:
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
(Ansprechpartner, Anfahrt, Parken, Auf- und Abbau)
FORMULARE
(Allgemeine Bestimmungen, Inhalt)
0.Adressdaten
1.Messe-Teilnahme
(Ausstellerausweise, Fachforum, Parkausweise)
2.Werbung
(Ausstellerverzeichnis, Werbemöglichkeiten, Eintrittsgutscheine, Werbemittel)
3.Standbau
(Genehmigung, Komplettstände, Zusätzliche Ausstattung, Bodenbeläge)
4.Standtechnik
(Stromanschlüsse, Leuchten & Strahler, Telefon & Internet, Medientechnik)
5.Standausstattung
(Mietmöbel, Messetafeln, Folierungen, Präsentationssysteme, Pflanzen & Floristik)
6.
Stand- / Ausstellerservice
(Standreinigung, Versicherung, Standbewachung, Stand-Personal, Foto- & Video-Service)
TECHNISCHE RICHTLINIEN
Die genannten Ziffern entsprechen auch der Nummerierung der Formulare im Serviceheft.
Sofern gewünschte Dienstleistungen nicht aufgeführt sind, sprechen Sie uns bitte an.
Wir wünschen Ihnen eine gute Messevorbereitung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr acm-Team
2
2016
Allgemeine Informationen (Seite 1 von 4)
Ansprechpartner
Messeleitung:
acm medien GmbH, Welfenstraße 22, 81541 München,
Tel: 089 480901-55 , Fax: 089 480901-98, Mail: [email protected]
Leitung
Dr. Florian Forster
Tel: 089 480901-17
Mail: [email protected]
Stefani Simic
Tel: 089 480901-53
Mail: [email protected]
Team Vermarktung:
Leitung
Stefan Gruchow
IMMOBILIEN, KFZ, REISE
Tel: 040 5544-71193
Mail: [email protected]
Hendrik Glatz
Tel: 089 480901-15
Mail: [email protected]
Gunnar Knappe
Tel: 040 5544-71212
Mail: [email protected]
Team Verkaufsservice (Anzeigenabwicklung + Rechnungsstellung):
Christiane Hartl
Tel: 040 5544-71196
Mail: [email protected]
Martina Wortmann
Verkaufsservice Hamburg/Berlin
[email protected]
Tel: 040 5544-72958
Nico Meier
Verkaufsservice Hamburg/Berlin
[email protected]
Tel: 040 5544-72945
3
2016
Allgemeine Informationen (Seite 2 von 4)
Lage der Halle
Adresse:
Cruise Center Altona
Van-der-Smissen-Str. 4
22767 Hamburg
Duvenstedt
Norderstedt
LemsahlMellingstedt
Bergstedt
432
4
23
Poppenbüttel
Langenhorn
Ellerbek
7
1
Flughafen Hamburg
Halstenbek
447
Rissen
Rahlstedt
433
Schenefeld
Wedel
Volksdorf
Winterhude
Stellingen
75
Wandsbek
4
Blankenese
Bahrenfeld
431
24
Nienstedten
Altona
Elbe
Jenfeld Barsbüttel
24
Hamburg
Hafencity
7
Billbrook
255
Altenwerder
Moorfleet
Billwerder
25
73
Harburg
1
ße
stra
sen
Jes
Unzerst
raße
Große Bergstraße
Kirchwerder
Thed
estraß
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Virch
owstr
aße
4
Spritzenplatz
Bergedorf
Neuland
ße
Stra
Louise-S
chroe derNobis
tor
Ehrenbergstraße
Platz der
Republik
Max-Brauer-Allee
Mörk
enstraße
e
straß
König
Hamburg Königstraße
Klopstockstr
aße
traße
Breite S
ße
Kaistra
eg
Olbersw
Fähre 62
Dockland
(Fischereihafen)
ße
tra
-S
ße
tra
tts
Bu
St. Pa
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chma
uli Fis
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raß
lbst
ße E
Gro
Große Elbstr
aße
Große Elbstraße
Ca
rs
te
nRe
hd
er
Palmaille
Nordelbe
4
2016
Allgemeine Informationen (Seite 3 von 4)
Anfahrt / Parken
238 Parkplätze direkt vor dem Eingang.
Anreise mit dem PKW:
A7 Richtung Norden: A7› Abfahrt 29 › HH-Othmarschen › Behringstraße › rechts in den Hohenzollerning › links
auf die Elbchaussee › links in die Kaistraße › Ausschilderung „Cruise Center Altona“ folgen oder weiter in die Große
Elbstraße › Van-der-Smissen-Straße
Aus Richtung A1/ A255/ A252/ B4/ B75: Von der A1/A255 Richtung Hamburg Zentrum, über die
Billhorner Bückenstraße weiter Richtung Centrum auf der B4 › auf der Amsinckstraße dem Straßenverlauf folgen
› Deichtorplatz › abbiegen Richtung HafenCity › Brooktorkai › Am Sandtorkai › Baumwall › Vorsetzen › Landungs­
brücken vorbei › St.Pauli Hafenstraße › St. Pauli Fischmarkt › der Beschilderung „Cruise Center Altona“ folgen
Aus Richtung City West: Ab der B 431 › Osdorfer Landstraße › Osdorfer Weg › Pfitznerstraße › Friedensallee
› Hohenzollernring › Elbchaussee › Kaistraße › Ausschilderung „Cruise Center Altona“ folgen oder weiter: Große
Elbstraße › Van-der-Smissen-Straße
Aus Richtung City Ost: B5 Bergedorfer Straße › Eiffestraße › Spaldingstraße › Richtung Deichtorhallen › weiter
Willy-Brandt-Straße › Reeperbahn › links Pepermölenbek › Ausschilderung „Cruise Center Altona“ folgen oder weiter: Breite Straße › Palmaille › Kaistraße › Große Elbstraße › Van-der-Smissen-Straße
Große Elbstra
ße
Große Elbstra
ße
H
Van-der Smissen-Straße
Fischmarkt
Hamburg-Alto
na
Van-der Sm
issen-Straße
Eingang
Cruise Center Altona
HVV-Fähre 62
Dockland
(Fischereihafen)
5
2016
Allgemeine Informationen (Seite 4 von 4)
Anfahrt mit dem ÖPNV
Vom Hauptbahnhof: Nehmen Sie die S1/S3/U3 bis „Landungsbrücken“ und dort steigen Sie in die HVV-Fähre
(Linie 62) in Richtung Finkenwerder und fahren bis „Dockland“ (Fischereihafen). Das Cruise Center Altona befindet
sich direkt neben dem Fähranleger.
Vom Bahnhof Altona: Nehmen Sie die Buslinie 111 und fahren bis „Große Elbstraße“.
Vom Flughafen Hamburg: Nehmen Sie die S1 bis „Landungsbrücken“ und dort steigen Sie in die HVV-Fähre
(Linie 62) in Richtung Finkenwerder und fahren bis „Dockland“. Das Cruise Center Altona befindet sich direkt
neben dem Fähranleger.
Auf- und Abbau
Aufbauzeiten:
Donnerstag, 15. September 2016, 12:00 bis 22:00 Uhr
Freitag, 16. September 2016, 08:00 bis 22:00 Uhr
Abbauzeiten:
Sonntag, 18. September 2016, 18:00 bis 24:00 Uhr
Montag, 19. September 2016, 08:00 bis 12:00 Uhr
6
2016
Formulare
Allgemeine Hinweise
AUSFÜLLEN DER FORMULARE
Alle Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Zur Vereinfachung können Sie Ihre Adressdaten
einmalig in Formular 0 (Seite 11) eingeben. Diese werden dann automatisch auf alle weiteren Formulare übertragen.
Bitte füllen Sie die benötigten Formulare vollständig aus. Drucken Sie dann das entsprechende Formular aus und
unterschreiben es. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bzw. die entsprechenden Service-Partner nur rechtsverbindlich unterschriebene Formulare akzeptieren können.
EINREICHEN DER FORMULARE
Einige Formulare müssen eingereicht werden, andere reichen Sie je nach Bedarf ein.
Verpflichtend müssen die Formulare 1a (Ausstellerausweise) sowie 2a (Verzeichniseintrag) eingereicht werden.
Sofern Sie eine reine Standfläche gebucht haben, so sind zusätzlich auch die Formulare 3a (Standbau-Genehmigung) und 4a (Stromanschlüsse) erforderlich.
Wir bitten Sie, die Formulare termingerecht zurückzusenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei verspäteter
Einsendung keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung und Prüfung übernehmen können. Haben Sie bitte ebenso Verständnis, dass bei einigen Leistungen ein Preisaufschlag in Höhe von 25% angesetzt wird,
sofern die Bestellung nach der gesetzten Frist eingeht.
ART DER FORMULARE
Es gibt zwei Arten von Formularen: grüne und blaue Formulare.
Die Dienstleistungen und Produkte der grünen
Formulare können ausschließlich über die Messeleitung bzw. über die genannten Servicepartner bestellt
werden. Hierzu zählen unter anderem Ausstellerausweise, Stromanschlüsse, Abfallentsorgung und Standbewachung.
4a
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Die Dienstleistungen der blauen Formulare sind als
Angebot der Messeleitung zu verstehen und können
auch bei anderen Anbietern bestellt werden. Der Vorteil
der Nutzung der in diesem Serviceheft genannten
Leistungen liegt jedoch in einem evtl. günstigerem Preis
aufgrund der Bündelung von Aufträgen vieler Aussteller.
4b
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Stromanschlüsse (inkl. Verbrauch)
Miet-Leuchten / -Strahler (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 24.08.15
Fax
Tel.
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Bitte zurücksenden bis: 24.08.15
Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
Hinweise:
�
Für alle Aussteller ist der Standardanschluss 230 V / 2kW mit einer Schukosteckdose inkl. Verbrauch bereits im
Paket enthalten.
Ein weiterer bzw. größerer Stromanschluss kann mit diesem Formular bestellt werden.
�
Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Montage, Demontage, Mietgebühr sowie Verbrauch.
�
Bitte geben Sie beim Einreichen der Standbaupläne zur Genehmigung (Formular 2a) die gewünschte Lage des
Stromanschlusses an.
�
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bestellung der Stromanschlüsse
�
Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
�
Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
�
Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage.
�
Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter.
�
Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits
verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.
�
Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 5b – Versicherung).
�
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen bzw. Stückzahl angeben)
Zweiter Anschluss:
230V / 2kW (Wechselstrom), inkl. 1 Schukosteckdose, FI-Schutzschalter
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
180,00 Euro
Bis 10 kW / 16A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 16A, FI-Schutzschalter;
550,00 Euro
Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________
Bis 20 kW / 32A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 32A, FI-Schutzschalter,
Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________
1.000,00 Euro
L1
L2
Displaystrahler
Energiespar 9W, inkl. Klemme
Displaystrahler
max. 150W, inkl. Klemme
______ Stk. Adapter Eingang CEE 16 A, 5-polig, Ausgang
3 x Schukosteckdosen 3-polig 230 V
je 25,00 Euro
____ Stk. je 36,00 E
____ Stk. je 42,00 E
______ Stk. Adapter Eingang CEE 32 A, 5-polig 400 V, Ausgang CEE 16 A, 5-polig 400 V
je 40,00 Euro
L3
L4
Halogen Stromschienenstrahler
75W, Euro Spot
HQI Stromschienenstrahler
70W
Ort und Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
____ Stk. je 36,00 E
____ Stk. je 54,00 E
L5
L6
HQI Stromschienenstrahler
150W
PAR 46 chrom
100W, inkl. Klemme
____ Stk. je 60,00 E
____ Stk. je 42,00 E
31
Beispiel eines grünen Formulars
32
Beispiel eines blauen Formulars
7
Formulare
Allgemeine Bestimmungen (Seite 2 von 2)
2016
RICHTLINIEN UND HINWEISE
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, sowie die Technischen Richtlinien am
Ende des Serviceheftes. Für weitere Information gehen Ihnen gegebenenfalls weitere Schreiben über Einzelheiten
der Vorbereitung und Durchführung der Messe zu.
Mit Abgabe eines Formulars werden auch die Regelungen dieses Servicehefts anerkannt.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
8
Formulare
Inhalt (Seite 1 von 2)
0.Adressdaten
2016
S.11
1.Messe-Teilnahme
a.
Ausstellerausweise
S.12
b.
Fachforum
S.13
c.Parkausweis
S.14
2.Werbung
a.
Verzeichnis-EintragS.15
b.
Erweiterter- Verzeichnis-Eintrag
S.16
c.
Ankündigungsanzeigen
S.17
d.
Online-Werbung
S.19
e.
Werbeflächen
S.20
f.
Eintrittsgutscheine / Gastkarten
S.22
g.
Kostenfreie Werbemittel S.23
3.Standbau
a.
Standbau / Genehmigung
S.24
b.
Anmeldung genehmigungspflichtiger Bauten / Exponate
S.25
c.
System-Komplettpakete
S.26
d.
Systemstand – Beschriftung Blende S.28
e.
Systemstand – Zusätzliche Ausstattung S.29
f.
Systemstand – Bodenbeläge S.30
g.
System-Standbau Individual S.32
4.Standtechnik
a.
Stromanschlüsse S.33
b.
Miet-Leuchten / -Strahler S.34
c.
Kommunikation (Telefon, Internet)
S.36
d.
Miet-Audio- / -Video- / -PC-Technik S.37
9
Formulare
Inhalt (Seite 2 von 2)
2016
5.Standausstattung
a.
Mietmöbel S.39
b.
Messetafel / Wandfolierung S.45
c.
Präsentationssysteme S.46
d.
Mietpflanzen und Floristik S.48
6.
Stand- / Ausstellerservice
a.
Standreinigung S.52
b.
Versicherung S.53
c.
Standbewachung S.54
d.
Stand-Personal / Hostessen S.55
e.
Foto- / Video-Service S.56
f.
Catering / Miet-Equipment S.58
10
0
Adressdaten
Adressdaten-Eingabe
Bitte geben Sie in diesem Formular Ihre Adressdaten ein. Diese werden dann automatisch auf alle
weiteren Formulare übernommen.
Sie können Ihre Eingaben jederzeit auf den einzelnen Formularen wieder ändern.
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
E-Mail
Daten übernehmen
11
1a
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Ausstellerausweise
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Später eingehende Bestellungen werden nicht mehr verschickt, sondern auf der Messe zur Abholung bereitgelegt.
E-Mail
Hinweise:
� Die Ausstellerausweise berechtigen zum Zugang zur Messe für die gesamte Laufzeit ab jeweils 2 Stunden vor
Messebeginn bis eine halbe Stunde nach Messeende.
� Die Ausstellerausweise beinhalten den Ausstellernamen und sind innerhalb des für den Aussteller tätigen Personenkreises übertragbar. Die Weitergabe an Besucher, sowie der Verkauf von Ausweisen ist untersagt.
Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen.
� Die Zusendung der bestellten Ausweise erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Standmieten-Rechnung
und auf Gefahr des Bestellers. Ersatz kann bei Verlust nicht geleistet werden.
Sie erhalten aufgrund Ihrer gebuchten Standfläche folgende Ausstellerausweise kostenlos:
bis 10 m² = 3 Ausweise
bis 15 m² = 4 Ausweise
bis 20 m² = 5 Ausweise
bis 25 m² = 6 Ausweise
bis 30 m² = 7 Ausweise
bis 35 m² = 8 Ausweise
bis 40 m² = 9 Ausweise
bis 45 m² = 10 Ausweise
bis 50 m² = 11 Ausweise
Die Kosten für weitere Ausweise betragen 15,00 Euro je Stück (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Bestellung der Ausweise
HA01
Anzahl der benötigten kostenlosen Ausstellerausweise: ________________
HA02
Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerausweise:
Firmenname auf den Ausstellerausweisen:
________________
_________________________________________________
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
12
1b
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Fachforum
Besteller Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Später eingehende Formulare können leider nicht mehr
berücksichtigt werden.
E-Mail
Hinweise:
� Alle Aussteller haben die Möglichkeit einen Vortrag zu halten, bzw. an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen.
� Der Inhalt des Vortrags muss thematisch zur Messe passen und darf keine reine Werbung für die Produkte oder
Dienstleistungen des Vortragenden enthalten.
� Die Einteilung der Vorträge und Podiumsdiskussionen erfolgt durch die Veranstalter. Die Messeleitung wird
sich rechtzeitig mit den Antragstellern in Verbindung setzen.
� Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Fachforum.
Antrag für die Teilnahme am Fachforum
Vortrag
Podiumsdiskussion
Thema
Name des Referenten
Titel, Berufsbezeichnung des Referenten
Tel.Fax
E-Mail
Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift
13
1c
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Parkausweise
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 02.09.16
E-Mail
Hinweise:
�
Ein Parkausweis berechtigt zur beliebigen Ein- und Ausfahrt auf dem Parkplatz vor dem Cruise Center sowie an
den Veranstaltungstagen (vom 17. und 18. September 2016).
� Die Parkausweise sind übertragbar.
� Pro Aussteller ist ein Parkausweis inklusive.
� Weitere Parkausweise können für 5 Euro (zzgl. MwSt.) bestellt werden.
�
Vor Ort können an der Parkplatz-Einfahrt nur Tagestickets (gültig zur einmaligen Ein- und Ausfahrt – nicht
übertragbar) für 4 Euro (inkl. MwSt.) erworben werden.
Bestellung zusätzlicher Parkausweise:
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
HP01 ______
Parkausweise á 5,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
14
2a
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Verzeichnis-Eintrag
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
In der Messe-Anmeldegebühr sind folgende Einträge enthalten:
ƒƒ Ausstellerverzeichnis im Messemagazin: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, Internet
ƒƒ Online-Ausstellerverzeichnis unter www.hamburger-immobilienmesse.de: Firma, Adresse, Internet (Link)
Standardeintrag
Eintrag unter Buchstabe: _____
Firma
Ansprechpartner
Straße
PLZ / Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
Branche
Beispiel:
Stand A1
Musterfirma
Muster Weg 123 · 12345 Hamburg
Tel. 040 1234567 · Fax 040 1234567
[email protected]
www.musterfirma.de
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
15
2b
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Erweiterter Verzeichnis-Eintrag
Erweiterter Eintrag im Aussteller-Verzeichnis:
Hiermit bestellen wir:
HV 01
Beispiel:
Eintrag mit farbigem Firmen-Logo150,00 Euro
Logo
Stand A1
Musterfirma
Muster Weg 123 · 12345 Hamburg
Tel. 040 1234567 · Fax 040 1234567
[email protected]
www.musterfirma.de
HV 02
Infotext über max. 400 Zeichen150,00 Euro
(keine Verkaufsangebote)
Beispiel:
Stand A1
Musterfirma
Weit hinten, hinter den Wortbergen, fern der
Länder Vokalien und Konsonantien leben die
Blindtexte. Abgeschieden wohnen sie in
Buchstabhausen an der Küste des Semantik,
eines großen Sprachozeans. Ein kleines
Bächlein namens Duden fließt durch ihren Ort
und versorgt sie mit den nötigen Regelialien.
Es ist ein paradiesmatisches Land, in dem einem gebratene Satzteile in den Mund fliegen.
Muster Weg 123 · 12345 Hamburg
Tel. 040 1234567 · Fax 040 1234567
[email protected]
www.musterfirma.de
Erweiterter Eintrag im Online-Ausstellerverzeichnis:
Hiermit bestellen wir:
HV 03
H
150,00 Euro
ervorgehobener Eintrag
(Farbiger Hintergrund in der Ergebnisliste mit ergänzenden Informationen inkl. Firmenlogo)
Alle Angaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Freigabe
Vor Druck des Verzeichnisses wird Ihnen ein Korrekturabzug als PDF-Datei zugesandt.
Bitte geben Sie hierzu Ihre E-Mail-Adresse an:
_____________________________________________________________________________________________
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggeber
16
2c
An Vanessa Meyer · Hamburger Abendblatt
[email protected] · Tel. 040 5544-71178
Ankündigungsanzeigen
im Hamburger Abendblatt im Vorfeld der Messe
Bitte zurücksenden bis: 05.08.16
In den Standpaketen ist eine Ankündigungsanzeige im
„Hamburger Abendblatt“ enthalten:
· Format: Textteilanzeige 90mm / 1spaltig
· Erscheinungstermin abhängig vom Zeitpunkt des Auftragseingangs*
Folgende Inhalte werden von Ihnen benötigt:
· Foto von Ihnen (min. 25x35 mm, 300dpi)
· Ihr Logo (min. 300 dpi, wenn möglich als Vektor Datei)
· Ihre Kontaktdaten, siehe Muster der Printanzeige
· Ihr Statement: „Ich bin dabei! ...“
(max. 71 Zeichen inkl. dem festen Satz „Ich bin dabei!“, inkl. Leerstellen)
Bitte senden Sie alle Inhalte gesammelt an:
Vanessa Meyer
Hamburger Abendblatt
[email protected]
Tel. +49 (0)40 / 55 44 7 11 78
*Abhängig von der Verfügbarkeit von Werbeplätzen im Hamburger Abendblatt. Zeitpunkt der Auftragseingänge und schnellstmögliche
Datenlieferung seitens des Kunden entscheiden über die Platzierungsreihenfolge. Bei Datenlieferung nach 05.08.2015 keine Veröffentlichungsgarantie. Die Anzeige erscheint frühestens 5 Werktage nach Datenanlieferung, da für die Erstellung ca. 5 Werktage benötigt
werden. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig vorher per E-Mail mitgeteilt.
Beispiel einer Ankündigungsanzeige:
Foto
MUSTERFIRMA
Max Mustermann
Musterstraße 123 • 21029 Hamburg
Tel.: 040 / 123 456 - 78 • Fax: - 79
www.mustermann.de
[email protected]
„Ich bin dabei und
freue mich auf viele
gute Gespräche auf der
Messe!“
Logo
17
2d
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Online-Werbung (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 29.07.16
E-Mail
Auf der offiziellen Website der HAMBURGER IMMOBILIENMESSE (www.hamburger-immobilienmesse.de)
können Sie die hohe Kontaktfrequenz für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte nutzen:
Online-Bannerwerbung:
Auf der Website www.hamburger-immobilienmesse.de stehen mehrere Möglichkeiten für Online-Banner zur
Verfügung (siehe nächste Seite). Die Preise verstehen sich immer für den Zeitraum von 01.08.2016 bis
31.09.2016. (Bei kürzeren Belegungen reduziert sich der Preis nicht.)
Hiermit bestellen wir: (siehe auch nächste Seite)
HO01
Button 262,5 x 80 Pixel
HO02
Doppel-Button
262,5 x 160 Pixel
HO03
Skyscraper
120 x 600 Pixel
HO04
Fullbanner
1170 x 120 Pixel
500,00 Euro
800,00 Euro
1.000,00 Euro
1.000,00 Euro
Alle Angaben zzgl. gesetzlicher MwSt.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
18
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
2d
Online-Werbung (Seite 2 von 2)
SkyScraper
120
x
600
Button
262,5x80
Doppel-Button
262,5x160
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19
2e
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Werbeflächen (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Werbe-Stellwände
Im Eingangsbereich der Halle sowie im Forum können Werbe-Stellwände angemietet werden.
Diese sind jeweils 2 x 2 m groß und bestehen aus einem Mietstellgerüst, welches mit einem Stoff-Banner
bespannt wird. Optional kann Beleuchtung hinzubestellt werden.
Hiermit bestellen wir:
____ Stk. Werbe-Stellwände (2 x 2 m), je 700,00 Euro
(Die Kosten beinhalten Flächenmiete, Miete Stellrahmen, Produktion PVC-Banner sowie
Montage und Demontage)
Gewünschte Nr. laut Plan (siehe nächste Seite): ____________________________
HW02
____ Stk. Beleuchtung (Displaystrahler, inkl. Stromanschluss und Montage), je 150,00 Euro
HW01
Beispiel:
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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2e
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Werbeflächen (Seite 2 von 2)
Parkplätze
Werbeflächen
Eingang
G ,5cm
ST
/29
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.57
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G ,5cm
ST
/29
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G ,5cm
ST
/29
18
.57
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G ,5cm
ST
/29
18
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17
Garderobe
Info/
Kasse
1
2
A5
3
A
WC
4
Messebüro
HAUPTEINGANG
Parkplätze
Parkplätze
Cafeteria
B
Forum
Eingang
5
7
6
8
STG ,5cm
18 7/29
17.5
STG ,5cm
18 7/29
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STG ,5cm
18 7/29
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STG ,5cm
18 7/29
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Garderobe
Info/
Kasse
1
Forum
A5
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Elbe
A
A
A16
WC
4
B17
ardeobe
nfo/
asse
A5
Messebüro
B11
B15
A
A
Cafeteria
Vorwand,
raumhoch
B
B
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A16
4
B17
5
0
Elbe
Messebüro
10
B11
B15
Vorwand,
raumhoch
B
B
Forum
Elbe
5
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A
A16
B17
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An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Eintrittsgutscheine / Gastkarten
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Eintrittsgutscheine können für die Messe in zwei Varianten bestellt werden:
1.Ticket-Code
Sie erhalten per E-Mail die bestellte Anzahl von Ticket-Codes. Mit einem Ticket-Code können Ihre Gäste ein
gültiges Messe-Ticket online kostenfrei bestellen und am eigenen PC ausdrucken (Print@Home).
2. Gedruckte Eintritts-Gutscheine
Sie erhalten die gedruckten Gutscheine per Post. Auf den Eintritts-Gutscheinen kann ein individueller Firmeneintrag gedruckt werden.
Es können nur normale Eintrittskarten (zu je 10,00 Euro) bestellt werden. Es werden dabei nur die tatsächlich
eingelösten (am Eingang der Messe entwerten) Gutscheine und Codes berechnet.
Hiermit bestellen wir:
HE01
HE02
______ Stück Ticket-Codes (je 10,00 Euro* – bei tatsächlicher Einlösung)
Versand an folgende E-Mail-Adresse: ___________________________________
______ Stück gedruckte Eintritts-Gutscheine (je 10,00 Euro* – bei tatsächlicher Einlösung)
mit folgendem Firmennamen: ____________________________________________________
* Alle Angaben verstehen sich inkl. Mwst.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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2g
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Kostenfreie Werbemittel
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Hier finden Sie Ihr
neues Zuhause!
Hiermit bestellen wir folgende kostenfreie Werbematerialien:
HH01
______ Stück Poster (DIN A1)
HH02
______ Stück Flyer (DIN lang)
HH03
______ Stück Aufkleber (für Ihre Geschäftspost)
Besuchen Sie die Messe für den Kauf & Verkauf von Wohneigentum!
BIS
18 UHR
17. – 18.9.2016 10
Hier finden Sie Ihr
neues Zuhause!
CRUISE CENTER ALTONA
Besuchen Sie die Messe für den
Kauf & Verkauf von Wohneigentum!
17. – 18.9.2016
10 BIS
18 UHR
CRUISE CENTER ALTONA
Regulärer Eintrittspreis: € 10,– für Erwachsene, Kinder haben freien Eintritt bis zum 16. Lebensjahr.
Unter anderem mit diesen Ausstellern:
WARNHOLZ Immobilien GmbH
— gegründet 1995 —
www.hamburger-immobilienmesse.de
www.hamburger-immobilienmesse.de
Hinweis:
Die Messeleitung behält sich vor, Bestellungen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, in Rechnung zu stellen.
Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift
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3a
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Standbau / Genehmigung
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie eine reine Standfläche gebucht haben.
Mit dem Standbau für unsere Beteiligung auf der HAMBURGER IMMOBILIEN MESSE haben wir folgendes
Messebauunternehmen beauftragt:
Firma
Anschrift
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
E-Mail
Einreichung der Standgestaltungspläne
Alle Aussteller, die eine Standfläche ohne Standbau gebucht haben, müssen ihre Standgestaltungspläne zur
Genehmigung bei der Messeleitung einreichen:
ƒƒ Seitenansichtspläne mit Höhenangabe
ƒƒ Grundrissplan mit Maßen
ƒƒ 3D-Plan, soweit vorhanden
Die Pläne sind bis spätestens 19.08.2016 per E-Mail (PDF) an [email protected] oder per Post
(Adresse siehe oben) einzureichen.
Die Bearbeitung der Genehmigung erfolgt nur, wenn alle erforderlichen Pläne vorliegen.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Antragstellers
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An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
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Anmeldung von genehmigungspflichtigen
Bauten, Einrichtungen oder Exponaten
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
3b
Ansprechpartner/in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Auf unserem Stand möchten wir Einrichtungen verwenden oder Exponate ausstellen, die gemäß den
Technischen Richtlinien genehmigt werden müssen: (Bitte ankreuzen)
Druckgasflaschen
Feuergefährliche Handlungen (Grillen, Heizen, Kochen, Kerzen, Brennpaste, etc.)
Feuergefährliche Exponate (Öfen, Brenner, Pellets, etc.)
Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Pyrotechnische Vorführungen (Feuerwerk etc.)
Einsatz von Nebelgeräten (Nebelmaschine)
Verwendung von gasbefüllten Luftballons
Abgasemissionen (Motoren / Heizöfen,…)
Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge, etc.)
Verwendung radioaktiver Stoffe
Technische Anlagen (Lasergeräte, Röntgenstrahler, Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, etc.)
Sonstiges / Beschreibung: ______________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________________
Bitte fügen Sie diesem Formular weitere Details zu den genehmigungspflichtigen Bauten, Einrichtungen oder
Exponaten bei. Die Messeleitung setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Antragstellers
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3c
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
System-Komplettpakete (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
�
�
�
�
�
�
Aussteller, die bereits eines der Komplettpakete gebucht haben, können hier nochmals ihre Bestellung verändern.
Aussteller, die reine Standfläche gebucht haben, können aus den folgenden System-Komplettpaketen wählen.
Der Stand wird an die tatsächliche Größe und Form angepasst.
Die Mietpreise gelten für die Veranstaltungdauer und sind inkl. Auf- und Abbau.
Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherung der Standbauteile (Schäden durch Dritte) sowie zzgl. gesetzl. MwSt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich zum Preis "reine Standfläche" und "Mediapaket".
Anmeldung
Seite 3 von 3
Anmeldung
HAMBURGER IMMOBILIENMESSE
Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen)
HAMBURGER IMMOBILIEN
26. – 27.
2015
In jedem Standsystem
sindSeptember
folgende Standbau-Leistungen
inkludiert:
� Systemstand Octanorm
26. – 27. September 2015
In jedem Standsystem sind folgende Leistungen
� Wände weiß matt
inkludiert:
Systemstand
Octanorm
� 1 Strahler pro§4
qm Standfläche
In jedem Standsystem sind folgende Leistungen
§ Wände weiß
� Teppich inkl. Verlegen
undmatt
Entsorgen
§ 1 Strahler pro 4 qm Standfläche
inkludiert:
� Grundreinigung
nach inkl.
Aufbau
§ Teppich
Verlegen und Entsorgen
§ Systemstand Octanorm
§ Grundreinigung nach Aufbau
§ Wände weiß matt
Anmeldung
SYSTEMSTAND
STANDARD:
§ 1 Strahler pro 4 qm Standfläche
HY01
Messe-Stand - STANDARD
§ Teppich
anthrazit
� Teppich
anthrazit
§ Teppich inkl. Verlegen und Entsorgen
§ 1 Blende inkl. Firmenname
� 1 Blende
inkl. Firmenname
§ Grundreinigung nach Aufbau
§ 1 Tisch
HAMBURGER IMMOBILIENMESSE
2,50
Firmenname
26. – 27.
� 1 Tisch
§ 4 Stühle
� 4 Stühle
September 2015
SYSTEMSTAND STANDARD:
In jedem Standsystem sind folgende
Leistungen
§ Teppich
anthrazit
80 € / qm
inkludiert:
§ 1 Blende inkl. Firmenname
§ Systemstand Octanorm
§ 1 Tisch
§ Wände weiß matt
§ 4 Stühle
§ 1 Strahler pro 4 qm Standfläche
§ Teppich inkl. Verlegen und Entsorgen
§ Grundreinigung nach Aufbau
3,00
2,50
Firmenname
4,00
3,00
2,50
Firmenname
4,00
Kabine
1 qm
4,00
26
3,00
§ Teppich aus 4 Farben wählbar
§ 1 Blende inkl. Firmenname
§ 1 Tisch
§ 4 Stühle
§ 1 Infotheke
§ 1 Barhocker
Firmenname
2,50
SYSTEMSTAND STANDARD:
§ Teppich anthrazit
§ 1 Blende inkl. Firmenname
§ 1 Tisch PREMIUM:
SYSTEMSTAND
§ Kabine
Tür (abschließbar)
§ 4 mit
Stühle
§ §Grundreinigung
nach Aufbau
Teppich inkl. Verlegen
und Entsorgen
2,
1 Strahler
Blende inkl.
§§ 1
pro Firmenname
4 qm Standfläche
§ Teppich§§ Teppich
inkl.
Entsorgen
1
TischVerlegen
inkl. Verlegenund
und Entsorgen
§§ 4
Stühle nach
Grundreinigung
nachAufbau
Aufbau
§ Grundreinigung
§ Grundreinigung nach Aufbau
SYSTEMSTAND STANDARD:
§ SYSTEMSTAND
Teppich anthrazitSTANDARD:
SYSTEMSTAND
STANDARD:
An acm medien GmbH
· Welfenstraße
22 · 81541 München
§ §1Teppich
Blende anthrazit
inkl.
Firmenname
Firmenname
§ Teppich anthrazit
SYSTEMSTAND
STANDARD:
Fax: 089 480901-98
· [email protected]
§ §11Tisch
§ 1 Blende
inkl. Firmenname
Blende inkl. Firmenname
§ Teppich§ 1anthrazit
Tisch
§ §41Stühle
Tisch
3c
Firmenname
Firmenname
3,00
§ 4 Stühle
2,50
§ 4 Stühle
§ 1 Blende
inkl. Firmenname
§ 1 Tisch
§ 4 Stühle
2,50
2,50
2,50
Firmenname
System-Komplettpakete (Seite 2 von 2)
3,00
3,00
4,00
3,00
Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen)
4,00
Firmenname
Kabine
1 qm
4,00
Firmenname
4,00
4,00 2,50
� 1 Infotheke
§ Teppich aus 4 Farben wählbar
� 1§Barhocker
1 Blende inkl. Firmenname
Firmenname
2,50
Info-Counter
Firmenname
6,00
4,00
Kabine
1 qm
SYSTEMSTAND PREMIUM:
PREMIUM:
§ SYSTEMSTAND
Kabine mit Tür (abschließbar)
Kabine aus
mit 4
TürFarben
(abschließbar)
§ §Teppich
wählbar
Farben wählbar
§ §1Teppich
Blende aus
inkl.4Firmenname
Blende inkl. Firmenname
§ §11Tisch
Tisch
§ §41Stühle
Stühle
§ §14Infotheke
Infotheke Firmenname
§ §11Barhocker
§ 1 Barhocker
2,50
§ 1 Tisch
4 Stühle
100§ €
/ qm
§ 1 Infotheke
§ 1 Barhocker
3,00
4,00
2,50
HY02
SYSTEMSTAND PREMIUM:
Messe-Stand
- (abschließbar)
PREMIUM
§ Kabine mit Tür
� Kabine
mitaus
Tür4 (abschließbar)
§ Teppich
Farben wählbar
§ 1 Blende
Firmenname
� Teppich
ausinkl.
4 Farben
wählbar
1 Tisch inkl. Firmenname
� 1§Blende
4 Stühle
� 1§Tisch
§ 1 Infotheke
PREMIUM:
� 4SYSTEMSTAND
Stühle
§§ 1
Barhocker
Kabine
mit Tür (abschließbar)
4,00
4,00
2,50
e
m
na
en
m
3,50
Fir
6,00
2,50
m
en
na
m
e
Kabine
1 qm
6,00
Kabine
1 qm
3,50
4,00
Info-Counter
Fir
en
6,00
m
2,50 2,50
Info-Counter
4,004,00
Kabine
1 qm
Kabine
1 qm
na
m
e
6,00
3,50 3,50
Info-Counter
Fir
6,00
m
en
na na
m
m
e
e
SYSTEMSTAND PREMIUM PLUS:
PREMIUM
§ SYSTEMSTAND
2 Türme (Höhe 350
cm) PLUS:
§
2
Türme
(Höhe
350
cm)
§ Kabine mit Tür (abschließbar)
§ Kabine mit Tür (abschließbar)
§ Teppich aus 4 Farben wählbar
§ Teppich aus 4 Farben wählbar
§ 2 Langarmstrahler (150 W)
§ 2 Langarmstrahler (150 W)
§ 2 Blenden inkl. Firmenname
§ 2 Blenden inkl. Firmenname
§ 1 Tisch
§ 1 Tisch
§ 4 Stühle
§ 4 Stühle
§ 1 Infotheke
§ 1 Infotheke
§ 1 Barhocker
§ 1 Barhocker
en
6,00
Info-Counter
Info-Counter
2,50
3,50
6,00
Kabine
1 qm
4,00
Kabine
1 qm
rm
SYSTEMSTAND PREMIUM PLUS:
§ 2 Türme (Höhe 350 cm)
§ Kabine mit Tür (abschließbar)
§ Teppich aus 4 Farben wählbar
§ 2 Langarmstrahler (150 W)
§ 2 Blenden inkl. Firmenname
§ 1 Tisch
§ 4 Stühle
§ 1 Infotheke
§ 1 Barhocker
Info-Counter
Fi
120 € / qm
Info-Counter
4,00
2,50
2§§Türme
(Höhe
cm)
1
Infotheke
Kabine
mit Tür 350
(abschließbar)
1 Barhocker
Kabine
mitaus
Tür4 (abschließbar)
§§ Teppich
Farben wählbar
§ 2 Langarmstrahler
(150
W)
Teppich
aus 4 Farben
wählbar
2 Blenden inkl. Firmenname
2§Langarmstrahler
(150 W)
1 Tisch inkl. Firmenname
2§Blenden
§ 4 Stühle
1§Tisch
1 Infotheke
4§Stühle
1 Barhocker
1 Infotheke
1 Barhocker
Kabine
1 qm
6,00
4,00
�
�
�
�
�
�
�
�
�
Info-Counter
Fir
SYSTEMSTAND PREMIUM:
§ Kabine mit Tür (abschließbar)
§ TeppichSYSTEMSTAND
aus 4 Farben
wählbar
PREMIUM
PLUS:
§
2
Türme
(Höhe
350
cm)
§ 1 Blende inkl. Firmenname
§ Kabine mit Tür (abschließbar)
§ 1 Tisch§ Teppich aus 4 Farben wählbar
§ 2 Langarmstrahler (150 W)
§ 4 Stühle
§ 2 Blenden inkl. Firmenname
§ 1 Infotheke
§SYSTEMSTAND
1 Tisch
PLUS:
Messe-Stand
- PREMIUM
PREMIUM
PLUS
HY03 § 1 Barhocker
§§ 4
2 Stühle
Türme (Höhe 350 cm)
Kabine
1 qm
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
6,00
Info-Counter
27
3d
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
– Blende(n)
Beschriftung / Logo
Systemstand
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Folierung Standblende
ƒƒ In den Komplettpaketen „STANDARD“, "PREMIUM" und „PREMIUM PLUS" ist die Beklebung der Blende(n)
mit Einzelbuchstaben in Schwarz enthalten:
„STANDARD“ = 1 Zeile, max. 20 Buchstaben,
„PREMIUM“ und "PREMIUM PLUS" = 2 Zeilen, je max. 20 Buchstaben enthalten.
ƒƒ Es können jedoch alternativ – gegen Aufpreis – auch Buchstaben mit eigenen Schrifttypen, Farben
und auch eigene Grafiken auf die Blende(n) foliert werden.
ƒƒ Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bestellung Folierung / Zusätzliche Standblende
Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen)
HD01
Standard-Beschriftung der Blende (im Komplettpaket enthalten)
Beschriftungstext:
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
(Zweite Zeile nur bei Paket „PREMIUM“ oder „PREMIUM PLUS“ –
max. 20 Zeichen pro Zeile)
HD02
Extra-Folierung Standblende 85,– €
Beklebung der Standblende je nach Layout mit selbstklebender Folie oder 4-farbigen Druck,
inkl. Montage & Demontage. Bitte Logo bis 19.08.2016 zusenden an: [email protected]
HD03
Zusätzliche Standblende inkl. Folierung 150,– €
Für Eckstände und Stände mit langen Fronten
Beklebung der Standblende je nach Layout mit selbstklebender Folie oder 4-farbigen Druck,
inkl. Montage & Demontage. Bitte Logo bis 19.08.2016 zusenden an: [email protected]
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
28
3e
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Systemstand
Zusätzliche Ausstattung
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
� Die Mietpreise gelten für die Veranstaltungsdauer.
� Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherung der Standbauteile (Schäden durch Dritte) sowie zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
Miet-Systemtrennwände
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
HZ01
______Stk. Wand (3mm)
weiß
100 x 250 cm
je 42,00 Euro
HZ02
______Stk. Wand (3mm)
weiß
70 x 250 cm
je 32,00 Euro
HZ03
______Stk. Wand (3mm)
weiß
50 x 250 cm
je 25,00 Euro
HZ04
______Stk. Tür
abschließbar, weiß
je 90,00 Euro
HZ05
______Stk. Vorhang
weiß
je 34,00 Euro
HZ06
______Stk. Vorhang
grau
je 34,00 Euro
HZ07
______Stk. Vorhang
schwarz
je 34,00 Euro
Miet-Türen / Vorhänge
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
29
3f
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Systemstand
Bodenbeläge (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
� Im Systemstand „STANDARD“ ist der Bodenbelag Rips in Farbe anthrazit enthalten.
� In den Systemständen „PREMIUM“ und „PREMIUM PLUS“ ist der Bodenbelag Rips enthalten. Bei der Farbe
können Sie zwischen 4 Varianten wählen.
� Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit in den Komplettpaketen gegen Aufpreis auch andere Teppich-Sorten
und -Farben, sowie PVC-Laminat in verschiedenen Versionen zu bestellen.
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
� Dieses Formular benötigen Sie nur, wenn Sie einen Systemstand der Firma Messe Service Bau gebucht haben.
Für Bestellungen ohne Messebau Preise auf Anfrage.
Farbauswahl Fertigstand-Paket „PREMIUM“ und „PREMIUM PLUS“
Für den im Paket enthaltenen Teppichboden „Rips“ wählen wir folgende Farbe: (Bitte ankreuzen)
HB01
Anthrazit
HB02
Rot
HB03
Tanne
HB04
Marine
Bestellung alternativer Bodenbeläge (gegen Aufpreis) (Bitte ankreuzen)
1. Expo-Rips (9,90 Euro / m2)
HB05
Sahara
HB11
Tanne
HB06
Gelb
HB12
Aqua
HB07
Orange
HB13
Marine
HB08
Rot
HB14
Silber
HB09
Rubin
HB10
Smaragd
HB15
Schwarz
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An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Systemstand
Bodenbeläge (Seite 2 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
2. Velours Standard (17,90 Euro / m2)
HB16
HB17
HB18
HB19
HB20
Bitte zurücksenden
bis: 19.08.16
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
Weiß
HB21
Rot HB26
Schwarz Beige
HB22
Bordeaux
HB27
Blau
Mocca
HB23
Safran
HB24
Silber
HB28
Sunrise
HB25
Carbon
Anthrazit
HB29
Royal
Kobalt
3. PVC Design (24,90 Euro / m2)
HB30
Noppe Weiß HB35
Marmor Anthrazit HB39
Ahorn HB44
Graueiche
HB31
Noppe Silber
HB36
Marmor Grau
HB40
Buche
HB45
Weißeiche
HB32
HB33
Noppe Schwarz
HB37
Mosaik
Riffelblech Schwarz
HB42
Brasil
HB46
Schachbrett
HB38
Riffelblech
HB41
HB34
HB43
Buche Holz-Grip
Nussbaum
HB19
Räuchereiche Schwarz
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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3g
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
System-Standbau Individual
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Der offizielle Messebauer bietet neben den Fertigstandpaketen auch individuelle Messestände an.
Hier einige Beispiele:
Wir haben Interesse an einem unverbindlichen Angebot. Bitte melden Sie sich bei uns!
Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift
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4a
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Stromanschlüsse (inkl. Verbrauch)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
� Für alle Aussteller ist der Standardanschluss 230 V / 2kW mit einer Schukosteckdose inkl. Verbrauch bereits im
Paket enthalten. Bei größerem Anschlussbedarf, mit mehr als 2 Schukosteckdosen, ist zwingend ein Drehstrom­
anschluss mit passendem Anschlussadapter zu bestellen.
Ein weiterer bzw. größerer Stromanschluss kann mit diesem Formular bestellt werden.
� Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Montage, Demontage, Mietgebühr sowie Verbrauch.
� Bitte geben Sie beim Einreichen der Standbaupläne zur Genehmigung (Formular 3a) die gewünschte Lage des
Stromanschlusses an.
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bestellung der Stromanschlüsse
Hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen bzw. Stückzahl angeben)
Zweiter Anschluss:
230V / 2kW (Wechselstrom), inkl. 1 Schukosteckdose, FI-Schutzschalter
180,00 Euro
Bis 10 kW / 16A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 16A, FI-Schutzschalter;
550,00 Euro
Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________
Bis 20 kW / 32A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 32A, FI-Schutzschalter,
Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________
1.000,00 Euro
______ Stk. Adapter Eingang CEE 16 A, 5-polig, Ausgang
3 x Schukosteckdosen 3-polig 230 V
je 25,00 Euro
______ Stk. Adapter Eingang CEE 32 A, 5-polig 400 V, Ausgang CEE 16 A, 5-polig 400 V je 40,00 Euro
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
33
4b
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Miet-Leuchten / -Strahler (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
� Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
� Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
� Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage.
� Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter.
� Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits
verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.
� Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 6b – Versicherung).
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
HL01
HL02
Displaystrahler
Energiespar 9W, inkl. Klemme
Displaystrahler
max. 150W, inkl. Klemme
____ Stk. je 36,00 E
____ Stk. je 42,00 E
HL03
HL04
Halogen Stromschienenstrahler
75W, Euro Spot
HQI Stromschienenstrahler
70W
____ Stk. je 36,00 E
____ Stk. je 54,00 E
HL05
HL06
HQI Stromschienenstrahler
150W
PAR 46 chrom
100W, inkl. Klemme
____ Stk. je 60,00 E
____ Stk. je 42,00 E
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4b
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Miet-Leuchten / -Strahler (Seite 2 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HL07
HL08
Arri 300W
Stufellinse mit Tor, inkl. Klemme
Arri 650W
Stufenlinse mit Tor, inkl. Klemme
____ Stk. je 58,80 E
____ Stk. je 70,80 E
HL09
HL10
Arri 1000W
Stufenlinse mit Tor, inkl. Klemme
ETC Source 4
750W Profilscheinwerfer, Klemme
____ Stk. je 82,80 E
____ Stk. je 82,80 E
HL11
HL12
Studio PAR 150W
HQI Scheinwerfer, Wechsellinsen
Dimmer
max 2kW
____ Stk. je 48,00 E
____ Stk. je 24,00 E
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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4c
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Kommunikation (Telefon, Internet)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Wir haben für die Laufzeit der Messe an folgenden Leistungen Interesse:
(Bitte Stückzahl angeben)
______ Stk. LAN-Anschluss
200,00 Euro
______ Stk. WLAN-Zugang mit eigenem Namen und eigenem Passwort
100,00 Euro
______ Stk. Telefonanschluss
auf Anfrage

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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4d
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Miet-Audio-/-Video-/-PC-Technik (S. 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
� Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
� Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
� Im Preis enthalten sind Lieferung sowie Mietgebühr.
� Im Preis nicht enthalten ist Montage, Inbetriebnahme und Demontage. Diese Leistung ist extra zu beauftragen.
� Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter.
� Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits
verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.
� Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 6b – Versicherung).
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
HT01
HT02
Beamer
3000ANSI
Beamer
3000ANSI
(Wechseloptiken)
___ Stk. je 260,00 E
___ Stk. je 525,00 E
__ Stk. je 1.200,00
E
HT04
HT05
HT06
Traversenhalter für
kleinen Beamer
Flugrahmen für
großen Beamer
___ Stk. je 30,00 E
___ Stk. je 75,00 E
Full HD Beamer
4000ANSI
___ Stk. je 649,00 E
HT03
Beamer
7000ANSI
(Wechseloptiken)
HT07
HT08
HT09
HT10
Beamertisch mit
Laptopablage
Leinwand
1,43 x 2,38 m
(Rückprojektion
möglich)
Leinwand
1,70 x 2,38 m
(Rückprojektion
möglich)
Leinwand
2,30 x 3,92 m
(Rückprojektion
möglich)
___ Stk. je 54,00 E
___ Stk.210,00 E ___ Stk. je 230,00 E ___ Stk. je 408,00 E
37
4d
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
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Miet-Audio-/-Video-/-PC-Technik (S. 2 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HT11
HT12
HT13
LCD 22“
16:9 mit Tischfuß
LCD 37“
16:9 mit Tischfuß
LCD 40“
16:9 mit Tischfuß
___ Stk. je 90,00 E
___ Stk. je 318,00 E
___ Stk. je 420,00 E
HT14
HT15
HT16
Full HD LCD 50“
16:9 mit Tischfuß
LED ultraflach
Passender Standfuß höhenverstellbar
max. Bildunterkante
ca. 180cm
Passende Ablage
für Laptop,
DVD-Player
___ Stk. je 780,00 E
___ Stk. je 215,00 E
___ Stk. je 36,00 E
HT17
HT18
HT19
DVD Player
Blueray Player
Laptop
inkl. Windows
und Office 2010
___ Stk. je 48,00 E
___ Stk. je 72,00 E
___ Stk. je 260,00 E
HT20
HT21
HT22
Macbook Pro 13“
inkl. iwork
15“ und 17“
auf Anfrage
Presenter
Funkmaus
Montage der Medientechnik, nach
Aufwand
___ Stk. je 408,00 E
___ Stk. je 30,00 E
50,00 E / Stunde
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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5a
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Mietmöbel (Seite 1 von 6)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
� Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
� Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
� Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage.
� Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter.
� Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits
verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.
� Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 6b – Versicherung).
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sitzmöbel · Barhocker · Sitztische · Stehtische · Kombinationen / Sitzgruppen ·
Loungemöbel · Büromöbel / PC Arbeitsplätze · Sideboards / Schränke / Regale ·
Infotheken / Counter · Vitrinen · Prospektständer · Kühlmöbel · Sonstige Möbel
und Zubehör
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
HM01
Sitzmöbel
Stuhl ohne Armlehne „Kimi“
Gestell Chrom
��
____ Stk. schwarz
____ Stk. weiß
je 18,00 E
HM02
HM03
Stuhl ohne Armlehne "Objektstuhl"
Gestell Chrom
Konferenzsessel "Metroline"
____ Stk. anthrazit
____ Stk. blau
je 22,50 E
Gestell Chrom, Polster schwarz
____ Stk. schwarz
je 30,00 E
39
5a
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Mietmöbel (Seite 2 von 6)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HM04
Barhocker
Barhocker "München"
mit Rückenlehne
Gestell schwarz, Polster schwarz
��
____ Stk. schwarz
je 48,00 E
HM05
HM06
Barhocker "Bent"
mit Rückenlehne
Gestell Chrom, Polster weiß
Barhocker "Leipzig"
ohne Rückenlehne
Gestell schwarz, Polster schwarz
____ Stk. weiß
____ Stk.schwarz
je 54,00 E
je 24,00 E
HM07
Barhocker "Wave"
Sitztische
____ Stk. schwarz
____ Stk. weiß
��
____ Stk. silbergrau
je 30,00 E
HM08
Bistrotisch, rund Gestell schwarz,
72 cm hoch, Durchmesser 70 cm:
____ Stk. schwarz
HM09
Bistrotisch, rund Gestell schwarz,
70 cm hoch, Durchmesser 70 cm:
Platte grau meliert
___ Stk. je 30,00 E
je 36,00 E
Platte weiß
___ Stk. je 36,00 E
HM10
Platte Buche
___ Stk. je 42,00 E
Tisch, quadratisch 80 Gestell Chrom,
80 / 80 cm / 70 cm hoch
Platte schwarz
___ Stk. je 24,00 E
Platte weiß
___ Stk. je 30,00 E
Platte Buche
___ Stk. je 36,00 E
HM11
Tisch, quadratisch 120 Gestell Chrom,
120 / 80 cm / 70 cm hoch
Platte schwarz
___ Stk. je 30,00 E
Platte weiß
___ Stk. je 36,00 E
Platte Buche
___ Stk. je 42,00 E
40
5a
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Mietmöbel (Seite 3 von 6)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HM12
Stehtische
��
Stehtisch rund, Gestell schwarz, 110
cm hoch, Durchmesser 60 cm:
Platte grau meliert
___ Stk. je 48,00 E
Platte weiß
___ Stk. je 54,00 E
Platte Buche
HM13
___ Stk. je 60,00 E
Stehtisch rund, Gestell Chrom, 112 cm
hoch, Durchmesser 70 cm:
____ Stk. schwarz
je 54,00 E
HM14
Kombinationen / Sitzgruppen
Hightable
130 / 60 cm / 110 cm hoch
____ Stk. weiß
��
je 108,00 E
HM15 Kombination „Metroline“
HM16 Kombination „Club“
4 x Stuhl „Metroline“, 1x Bistrotisch
3 x Clubsessel weiß oder schwarz
1 x Clubtisch
____ Stk.
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
je 150,00 E
je 180,00 E
HM17 Kombination „Favara“
HM18 Kombination „AZ“
3 x Clubsessel weiß
1 x Tisch weiß
3 x Barhocker weiß
1 x Stehtisch chrom, Platte Glas
satiniert
____ Stk. weiß
____ Stk.
je 420,00 E
je 180,00 E
Loungemöbel / Kombinationen
HM19 Cube SEAT weiß
40 / 40 cm / 45 cm
��
____ Stk. weiß
je 33,60 E
41
5a
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
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Mietmöbel (Seite 4 von 6)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HM20 Loungeelement Cubix
HM21
100 cm / 80 cm / 45 cm
Cube TABLE
50 / 50 cm / 50 cm
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
je 90,00 E
HM22
weiß
___ Stk. je 66,00 E
schwarz ___ Stk. je 66,00 E
Clubtisch, Gestell Chrom,
weiß mit LED
___ Stk. je 78,00 E
___ Stk. Platte Glas
schwarz mit LED
___ Stk. je 78,00 E
je 42,00 E
HM23
Bürmöbel / PC Arbeitsplätze
Clubsessel
___ Stk. schwarz
___ Stk. weiß
��
je 54,00 E
HM24
HM25
Computerarbeitsplatz BST
halbrund, 55 / 55 / 112 cm hoch
Computerarbeitsplatz Highpoint
halbrund, 80 / 40 / 110 cm hoch
____ Stk.
____ Stk.
je 90,00 E
je 114,00 E
HM26
Sideboards / Schränke
Computerarbeitsplatz Offboard
quadratisch, 40 / 40 / 110 cm hoch
��
____ Stk.
je 150,00 E
HM27
HM28
Sideboard Starnberg
verschließbar, 80 / 45 / 75 cm hoch
Sideboard Newline
verschließbar, 95 / 35 / 96 cm hoch
____ Stk. grau
____ Stk. schwarz
je 72,00 E
je 90,00 E
42
5a
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Mietmöbel (Seite 5 von 6)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HM29
Infotheken / Counter
Schließfachsäule, 5 Fächer
��
HM30
____ Stk.
je 90,00 E
HM31
Counter „Magic mit Aufsatz“
108 / 58,5 / 114 cm
Counter „Magic“
108 / 58,5 / 92 cm
____ Stk. natur
____ Stk.
je 132,00 E
je 150,00 E
HM32
HM33
Counter „ColourStar“
transluzent
Counter „Mühlenbeck“
rechteckig, 100/ 60 / 104 cm
____ Stk.
____ Stk.
je 300,00 E
je 78,00 E
HM34
HM35
Counter „Mühlenbeck HR“
halbrund, 100/ 60 / 104 cm
Counter „Maxima MB“
verschließbar, 100/ 60 / 104 cm
____ Stk.
____ Stk.
je 102,00 E
je 150,00 E
Vitrinen
HM36
Tischvitrine
verschließbar, beleuchtet,
100 / 50 / 100 cm
��
____ Stk. Alu, weiß, Glas
je 162,00 E
HM37
H M38
Säulenvitrine
verschließbar, beleuchtet, mit
Unterschrank,45 / 45 / 180 cm
Schrankvitrine
verschließbar, beleuchtet,
100 / 52 / 200 cm
____ Stk. schwarz
____ Stk. weiß, Glas
je 180,00 E
je 300,00 E
43
5a
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Mietmöbel (Seite 6 von 6)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HM39
Prospektständer
Prospektständer „Potsdam“
Plexiglas,
3 Fächer für DIN A4
��
____ Stk.
je 90,00 E
HM40
HM41
Prospektständer „drehbar“
Chrom,
40 / 40 / 170 cm
Prospektständer „ZickZack“
Chrom,
60 / 50 / 155 cm
____ Stk.
____ Stk.
je 90,00 E
je 114,00 E
Kühlmöbel, sonstige Möbel
und Zubehör
HM42
Kühlschrank
140 Liter, 50 / 60 / 84 cm
��
____ Stk.
je 72,00 E
HM43
HM44
Getränkekühlschrank
350 Liter, mit Glastür,
Garderobenständer
Gestell Chrom
60 / 60 / 180 cm
____ Stk.
____ Stk.
je 144,00 E
je 21,60 E
HM45
Absperrständer mit Teleskopband
Gestell schwarz, Band blau
____ Stk.
je 36,00 E
44
5b
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Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Messetafeln / Wandfolierung
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Messetafeln
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl bzw. Maße angeben)
Messetafeln, Forexplatte Stärke 5 mm, bedruckt in 4c nach Layout
inkl. Montage und Demontage
HR01 ______
Stk. 90 x 120 cm, Standardformat (Oktanorm-Stände), je 120,00 Euro
HR02 ______
m2 je 120,00 Euro Maße:________ Breite
________ Höhe
Voll- oder teilflächige Grafik von Wandflächen (in 4c-Druck)
Hiermit bestellen wir: (Bitte Maße angeben)
Beklebung von Messewänden oder anderen glatten Flächen, je nach Layout mit selbstklebender Folie oder
4c Druck, inkl. Montage & Demontage
HR03 ______
m2 je 95,00 Euro Maße:________ Breite
________ Höhe
Wandfolierung (einfarbig)
Hiermit bestellen wir: (Bitte Maße angeben)
Beklebung von Messewänden oder anderen glatten Flächen, mit einfarbiger selbstklebender Folie,
inkl. Montage & Demontage
HR04 ______
m2 je 55,00 Euro Maße:________ Breite
________ Höhe
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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5c
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Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Präsentationssysteme (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Bitte zurücksenden bis: 24.08.15
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
Rollup, 1 m Breite (Kauf)
Einfachste Handhabung, hoher Qualitätsanspruch,
stabiles Aluminiumgehäuse, zeitloses Design, inkl. Transporttasche,
Grafikmaß: 1 x 2 m, Druck 4c nach Layout.
HC01 Rollup ____ Stk. je 150,00 E
Rollup, 2 m Breite (Kauf)
Einfachste Handhabung, hoher Qualitätsanspruch,
stabiles Aluminiumgehäuse, zeitloses Design, inkl. Transporttasche,
Grafikmaß: 2 x 2 m, Druck 4c nach Layout.
HR02 Rollup ____ Stk. je 350,00 E
Messe-Falt-Display mit Theke (Kauf)
Hochwertiges Pop-Up Faltsystem, starke Magnete an Schienen und Knotenpunkten für
einfache und schnelle Präsentation Ihrer durchgehend nahtlosen Werbefläche, stabiles
Aluminium-Gestell in der Farbe metallic-blaugrau, systemeigene Halogenspots mit Adapterfuß, rollbarer Transportcontainer verwandelt sich in eine Theke (Thekenplatte schwarz),
inkl. Druck in 4c (Pop-Up und Theke), inkl. Montage und Demontage.
HC05 9 Felder, gerade (2,75 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.440,00 E
HC06 9 Felder, gebogen (2,50 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.440,00 E
HC07 12 Felder, gerade (3,50 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.540,00 E
HC08 12 Felder, gebogen (3,00 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.540,00 E
46
5c
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Präsentationssysteme (Seite 2 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
Beachflag (Kauf)
Premium-Flagge mit verstärktem Alu Mast und Fiberglasrute. Wahlweise als runde, abgerundete oder eckige Version. Kreuz-Fuß mit kugelgelagertem Rotator, inkl.
Schlauchgewicht, Transporttasche, inkl. Druck in 4c (Fahne). Inkl. Montage und Demontage.
HC09 RUND
90 x 272 cm ____ Stk. je 120,00 E 90 x 422 cm ____ Stk. je 135,00 E
HC10 ABGERUNDET 87 x 303 cm ____ Stk. je 120,00 E 88 x 460 cm ____ Stk. je 135,00 E
rund
abgerundet
Kundenstopper DIN A1 (Kauf)
Leichter Kundenstopper aus Aluminium. Wechselrahmen mit aufklappbaren Rahmenprofilen zum schnellen und problemlosen Plakatwechsel.
Inkl. 2 x DIN-A1 Plakate in 4c.
HC11 ____ Stk. je 140,00 E
3-D Leuchtsäule (Kauf)
Konvex gewölbte, doppelseitige Leuchtsäule aus Aluminium,
Grafikformat: 594 x 1682 mm (entspricht 2 x DIN A1 übereinander),
Hinterleuchtung mit einer Leuchtstofflampe, inkl. beidseitigem Druck in 4c,
inkl. Montage und Demontage (ohne Stromanschluss).
HC12 ____ Stk. je 480,00 E
Banner (Kauf)
Banner wahlweise aus lichtdurchlässigem Netzvinyl oder PVC Plane,
Druck 4c Layout auf beliebigen Format, gesäumt und geöst, auch für mehrfache
Anwendung geeignet.
HC13 ____ m2 Netzvinyl, je 40,00 E
Maße: _______ Breite ________ Höhe
HC14 ____ m PVC-Plane, je 40,00 E
Maße: _______ Breite ________ Höhe
2
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
47
5d
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Mietpflanzen und Floristik (Seite 1 von 4)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
�
�
�
�
Die Anlieferung wird mit 10,00 Euro netto berechnet.
Alle Preise verstehen sich exklusive Pflanzentopf bzw. Gefäß. Diese müssen bitte separat bestellt werden.
Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
HF01
Mietpflanzen
��
Bux Kugel
Durchmesser 40 cm
___ Stk. je 26,00 E
HF02
HF03
Bux Kegel
130 cm
Schneeball
100 cm
___ Stk. je 37,00 E
___ Stk. je 26,00 E
HF04
HF05
Pfaffenhütchen
100 cm
Kirschlorbeer
___ Stk. je 30,00 E
120 cm ___ Stk. je 25,00 E
150 cm ___ Stk. je 32,00 E
HF06
HF07
Bux Kugel auf Stamm
140 cm
Pfaffenhütchen Stamm
150 cm
___ Stk. je 30,00 E
___ Stk. je 30,00 E
48
5d
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Mietpflanzen und Floristik (Seite 2 von 4)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HF08
HF09
Oleander
180 cm
Olive
150 cm
___ Stk. je 35,00 E
___ Stk. je 25,00 E
HF10
HF11
Zypressenspirale
200 cm
Lorbeer schmal
180 cm
___ Stk. je 35,00 E
___ Stk. je 25,00 E
HF12
HF13
Glanzmispel
200 cm
Kentiapalme
___ Stk. je 40,00 E
150 cm ___ Stk. je 35,00 E
200 cm ___ Stk. je 45,00 E
HF14
HF15
Lorbeer
200 cm
Lorbeer Kegel
180 cm
___ Stk. je 35,00 E
___ Stk. je 40,00 E
HF16
HF17
Olive auf Stamm
160 cm
Lorbeer auf Stamm
___ Stk. je 35,00 E
150 cm ___ Stk. je 35,00 E
180 cm ___ Stk. je 45,00 E
HF18
HF19
Liguster auf Stamm
160 cm
Phönix Palme
___ Stk. je 35,00 E
150 cm ___ Stk. je 35,00 E
200 cm ___ Stk. je 45,00 E
49
5d
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Mietpflanzen und Floristik (Seite 3 von 4)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HF20
HF21
Hanfpalme
150 cm
Hanfpalme
180–200 cm
___ Stk. je 45,00 E
___ Stk. je 55,00 E
HF22
HF23
Hanfpalme
200–250 cm
Phönix Palme auf Stamm
170 cm
___ Stk. je 60,00 E
___ Stk. je 55,00 E
HF24
HF25
Bambus
150–180 cm
Bambus
200–250 cm
___ Stk. je 30,00 E
___ Stk. je 35,00 E
HF26
HF27
Bambus
250–300 cm
Pampasgras
150 cm
___ Stk. je 45,00 E
___ Stk. je 26,00 E
HF28
HF29
Efeupyramide
180 cm
Pfaffenhütchen Kegel
100 cm
___ Stk. je 35,00 E
___ Stk. je 26,00 E
HF30
HF31
Sonnenblume
150 cm
Pfaffenhütchen
30 cm
___ Stk. je 55,00 E
___ Stk. je 20,00 E
50
5d
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Mietpflanzen und Floristik (Seite 4 von 4)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
HF32
HF33
Sonnenblume
230 cm
Pferd
200 cm
___ Stk. je 75,00 E
___ Stk. je 65,00 E
HF34
HF36
HF35
Übertopf weiss
Durchmesser: 60 cm
Olive auf Stamm
130 cm
___ Stk. je 30,00 E
___ Stk. je 10,00 E
HE36
HF37
Übertopf terracotta
Durchmesser: 42 cm
Übertopf weiss
Durchmessser: 36 oder 42 cm
im Mietpreis enthalten
___ Stk. je 5,00 E
HF38
HF39
Übertopf anthrazit
Durchmesser: 42 cm
Übertopf anthrazit (eckig)
Durchmesser: 50 cm
___ Stk. je 5,00 E
___ Stk. je 10,00 E
Kaufware – Blumen, Floristik
HF40
Tischgesteck cremfarbende Rosen
��
___ Stk. je 27,00 E
HF41
HF42
Tischgesteck Gerbera
Tischgesteck rote Rosen
___ Stk. je 27,00 E
___ Stk. je 32,00 E
51
6a
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Standreinigung
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
E-Mail
Hinweise:
ƒƒ Die allgemeine Reinigung der Messehalle erfolgt auf Veranlassung der Messeleitung.
ƒƒ Die Reinigung des eigenen Standes kann nachfolgend bestellt werden.
Wir bestellen wie folgt: (Bitte ankreuzen)
HJ01
Grundreinigung des Standes nach Standaufbau (Bei den System-Komplettpaketen bereits inklusive)
Abrechnung pro qm je 5,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Zuständig für den Aufbau: ________________________________________
Reinigung des Standes ab 06:00 Uhr (Saugen und Wischen)
Abrechnung pro qm je 2,50 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
HJ02
Sonntag, ab 06:00 Uhr
Sonstige Leistungen
Glasreinigung
HJ03
Samstag
Sonntag
Teppichspezialreinigung
HJ04
Samstag
Sonntag
Abrechnung nach Regiestunden je 30,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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6b
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Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Versicherung für Transport- und Ausstellungsgüter
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Hinweis:
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden und Verluste an eingebrachten Ausstellungsgütern.
Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.
Ich habe Interesse an einer Versicherung für Transport- und Ausstellungsgüter. Bitte lassen Sie mir die
Versicherungsunterlagen zukommen.
Gegenstände:
(Auflistung der Ausstellungs- bzw. Einrichtungsgegenstände, die versichert werden sollen, inkl. Einzelwertangabe)
Ort und DatumFirmenstempel und Unterschrift
53
6c
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Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Standbewachung
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Hinweise:
�
Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt beim Sicherheitsunternehmen.
�
Das Sicherheitsunternehmen wird die Bewachung des auf diesem Formular bezeichneten Ausstellungsstandes während der vereinbarten Zeit
durch einen zuverlässigen Mitarbeiter, der ausschließlich für die Bewachung zuständig ist durchführen. Der Wachmann führt als Arbeitszeitnachweis einen Stundenzettel, der Grundlage für die Berechnung ist.
�
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind sofort nach Feststellung der Messeleitung zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht
geltend gemacht werden, soweit dadurch eine sichere Feststellung des Sachverhaltes nicht mehr möglich ist.
�
Die Messeleitung haftet nicht für Schadenersatzansprüche jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund. Das Sicherheitsunternehmen
haftet nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Sicherheitsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen des Wachpersonals entstehen, die mit der
eigentlichen Wachtätigkeit nicht in Zusammenhang stehen, wie die Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, elektrischen oder
ähnlichen Anlagen, soweit diese Handlungen auf Wunsch des Auftraggebers vom Wachpersonal vorgenommen wurden. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, Ansprüche sofort nach Kenntniserlangung schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus diesem
Vertrag verjähren in einem Jahr.
Hiermit bestellen wir:
Preis pro Wachperson pro Stunde 27,00 Euro (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
HU01
Bewachung beim Aufbau
Datum: vom __________ bis __________
Uhrzeit: von __________ bis __________
HU02
Bewachung während der Messe
Datum: vom __________ bis __________
Uhrzeit: von __________ bis __________
HU03
Bewachung beim Abbau
Datum: vom __________ bis __________
Uhrzeit: von __________ bis __________
Anzahl Wachpersonen ________________
Anzahl Wachpersonen ________________
Anzahl Wachpersonen ________________
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
54
6d
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Stand-Personal / Hostessen
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
Tel.Fax
E-Mail
Wir stellen Ihnen kompetentes und kommunikationsfreudiges Personal, wie Messe-Hostessen oder Servicekräfte zur
Verfügung. Nach Rücksendung des Formulars werden Ihnen geeignete Personen vorgeschlagen sowie ein
konkretes Angebot erstellt.
HN01
Anzahl Personen: _________________
Geschlecht: Männlich
Weiblich
Beides
Egal
Promotion
Service
Sonstiges:____________
Alter: ca. ______________
Aufgaben: Information
Einsatzzeiten:
Vorabbriefing notwendig
Samstag, 17.09.2016
von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Sonntag, 18.09.2016
von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Kleidung:
Bekleidung wird vom Aussteller gestellt. Konfektionsgrößen: __________________
Bekleidung wird nicht gestellt. Bitte folgende Kleidung: ____________________________________________
Kosten:
Pro Person und Stunde ab 25,00 Euro
evtl. zzgl. Bekleidungskosten und Fahrtkosten
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsetzer
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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6e
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Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Foto- / Video-Service (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner / in
Tel.Fax
Bitte zurücksenden bis: 19.08.16
E-Mail
Messe-Fotos:
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
Professionelle Aufnahmen verschiedener Motive und Ansichten
Grundoptimierung und digitale Entwicklung aller Aufnahmen
Abgabe hochauflösender druckfertiger Dateien (ca. 21 MPx, 300 dpi, RGB, jpg) auf Datenträger in
gestalteter Box
Zeitloses, einfaches Nutzungsrecht der Werke (für Präsentationen, web, Print, TV) gilt für den
Besteller / Rechnungsempfänger
Auf Wunsch: einfaches Nutzungsrecht auch für Andere
HQ01
HQ02
HQ03
Messe-Fotos Paket A
mind. 10 Motive / Shooting dauert max. 30 min.
500,00 Euro
Messe-Fotos Paket B
mind. 20 Motive / Shooting dauert max. 60 min.
600,00 Euro
Messe-Fotos Paket C mind. 30 Motive / Shooting dauert max. 90 min.
700,00 Euro
Messe-Foto Clip:
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
Ansprechende Bildanimation aus den Bildern der Pakete A, B, C in Full-HD (1920x1080p25 mp4)
Musikuntermalung (GEMA-frei)
Auf Wunsch mit LOGO und Text
HQ04
Foto-Clip
450,00 Euro
56
6e
An acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Foto- / Video-Service (Seite 2 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
FirmaStand
Messe-Videos:
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
Aufnahmen Full HD 1920x1080p25
Inhalte / Gestaltung nach Wunsch (Interviews und Kundenstimmen möglich)
SteadyCam, Stativ, SchulterCam
kurzer Vor- / Abspann mit Logo und Text möglich
Film-Datei im Full-HD Original (.mov h264), als Flash .flv, als .mp4 für iPhone und als .mp4 für
Youtube & Co (Pixel-Größe auch individuell) auf USB-Stick in gestalteter Box
uneingeschränktes Nutzungsrecht (für Veröffentlichungen in Web, TV etc.)
Model-Release-Vertrag für interviewte Personen zur rechtlichen Absicherung
HQ05
HQ06
HQ07
HQ08
HQ09
Messe-Video Paket A
900,00 Euro
30 Sek. Standimpressionen (max. Drehdauer 30 Min.)
Messe-Video Paket B
1.200,00 Euro
90 Sek. Standimpressionen (max. Drehdauer 60 Min.)
Messe-Video Paket C
1.400,00 Euro
3 Min. Standimpressionen (max. Drehdauer 90 Min.)
spezielle Musikuntermalung
Preis je nach Titel (GEMA-freie, einmalige Lizenz Gebühr an den Komponisten; ca. 100 - 250 Euro)
SprecherIn – auch Vor-Produktion möglich (Kosten je nach Projektlänge und Stimme)
einfach: Ihre Textvorlage, SprecherIn (bis 5 Min. 350,00 Euro)
speziell: Stimmen-Beratung / Auswahl geeigneter SprecherIn, Textkonzeption, Tonstudio-Aufnahmen
(nach Aufwand)
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
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6f
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Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Catering / Miet-Equipment (Seite 1 von 3)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma
Anschrift
Stand
Ansprechpartner/in
Bitte zurücksenden bis: 02.09.16
Tel.Fax
E-Mail
Hinweise:
Hier steht ein Blindtext Blindtext:
� Die Bestellung wird gültig nach der Auftragsbestätigung.
� Die Anlieferung erfolgt jeweils ein- bis zweimal täglich. Pro Lieferung wird eine Servicepauschale in Höhe von 10,00 Euro berechnet.
� Bitte beachten Sie, dass nach Auftragsvergabe eine Änderung der Bestellmenge aus logistischen Gründen leider maximal bis sieben
Werktage vor Messebeginn möglich ist.
� Bei Rücktritt von einem Auftrag behält sich der Vermieter vor, je nach Zeitpunkt der Stornierung eine Gebühr zu erheben.
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ergänzende Hinweise zum Miet-Equipment:
� Bitte beachten Sie die angegebene Verpackungseinheit je Artikel. Die Bestellung kann entsprechend nur zu den angegebenen Mindestmengen erfolgen.
� Etwaige Bruch- und Verlustmengen werden nach der Wareneingangsprüfung in unserem Hause mit den Wiederbeschaffungspreisen
berechnet.
� Gerne werden wir täglich das benutzte Geschirr von Ihrem Stand abholen.
Getränke: (Bitte Stückzahl angeben)
Preis in €
(netto)
Mindestbestellmenge
Magnus Mineralwasser 0,75l
3,50 €
1
Magnus stilles Wasser 0,75l
3,50 €
1
Artikel
17.09.16
10:00 Uhr
17.09.16
14:00 Uhr
18.09.16
10:00 Uhr
18.09.16
14:00 Uhr
Blindtext:
Bis
sandis et
eiunte nus, volupti
con€exero tem quam,1
vento officti busdaec umquat.
Magnus
Apfelschorle
0,75lassimporum natqui
4,00
Iqui quiam nonecta quodipsum quundiosam fugiand iossint, tem. Sunt modi aute reptas nulla poreicae omnia sequianti quas preptas illa voluptate dem
acersperro omnissimus ant, quaerum quaecab orerro occaectur rem ipiet volori officiis sitatqu iatasim illabore qui volupta quidigenis sequamu sdandis
Apfelsaftex1,0l
4,50 €volorum simus etust
1 maion nobitat landae nimil es et ratur sequia
vendande
et volent eserum qui ditem ad es demporem
Orangensaft 1,0l
5,00 €
1
Kaffee 1,0l
9,00 €
1
15,00 €
1
Prosecco 0,75l
58
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Catering / Miet-Equipment (Seite 2 von 3)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma Stand
Speisen: (Bitte Menge angeben)
Preis in €
(netto)
Mindestbestellmenge
Emmentaler
2,00 €
5
Mettwurst
2,00 €
5
Putenbrust
2,00 €
5
Räucherlachs
2,50 €
5
Bifi
1,50 €
1 Stück
Grissini
1,50 €
1 Packung
à 125g
Laugenbrezel
1,50 €
1 Stück
Haribo Goldbären
1,50 €
1 Packung
à 100g
M+M
1,50 €
1 Packung
à 45g
Prinzenrolle
2,00 €
1 Packung
à 141g
Salzstangen
2,50 €
1 Packung
à 250g
Erdnüsse
3,00 €
1 Dose
à 200g
Dickmann mini
3,00 €
1 Packung
à 24 Stück
25,00 €
1 Packung à
1,5 kg/161
Stück
Artikel
17.09.16
10:00 Uhr
17.09.16
14:00 Uhr
18.09.16
10:00 Uhr
18.09.16
14:00 Uhr
kleine Brötchen, belegt mit
Snacks
Mini Celebrations
59
6f
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Fax: 089 480901-98 · [email protected]
Catering / Miet-Equipment (Seite 3 von 3)
Besteller / Rechnungsempfänger
Aussteller (falls abweichend)
Firma
Firma Stand
Miet-Equipment: (Bitte Stückzahl angeben)
Preis in €
(netto)
Mindestbestellmenge
Kaffeetasse
0,35 €
25
Kaffeeuntertasse
0,35 €
25
Espressotasse
0,35 €
25
Espressountertasse
0,35 €
25
Mittelteller 19cm
0,35 €
25
Kaffeelöffel
0,35 €
25
Espressolöffel
0,35 €
25
Kuchengabel
0,35 €
25
Wasser/Weinglas
0,40 €
36
Sektglas
0,40 €
36
10,00 €
1 Packung
à 250 Stück
Artikel
17.09.16
10:00 Uhr
17.09.16
14:00 Uhr
18.09.16
10:00 Uhr
18.09.16
14:00 Uhr
Geschirr
Besteck
Gläser
Sonstiges
Cocktailservietten weiß 24
Ort und DatumFirmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Auftraggebers
60
2016
Anhang 1
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 1 von 5)
1.
Gegenstand / Veranstalter
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für Aussteller der Publikumsmesse „HAMBURGER
IMMOBILIENMESSE“.
Veranstalter / Messeleitung sind die acm medien GmbH. Die Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, Hamburger Abendblatt ist exklusiver
Mediapartner und Vermarkter der Messe.
2.Nomenklatur
Zur Teilnahme an der Messe sind nur juristische Personen bzw.
Firmen berechtigt, die der folgenden Nomenklatur der Messe entsprechen:
(1) Produkte/Objekte des Ausstellers befinden sich unter anderem
im Großraum Hamburg.
(2) Anbieter von Wohnimmobilien
• Bauträger, Projektentwickler und Privatisierer
• Anbieter von Fertig-, Muster- und Massivhäusern
• Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften
• Anbieter von speziellen Wohnformen wie Studentenwohnen oder betreutes Wohnen
• Makler und Vertriebsunternehmen
• Hausverwaltungen
• Immobilienvermittler
(3) Dienstleister
• Immobilienberater
• Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater
• Technische Berater und Sachverständige,
• Überwachungs- und Prüfgesellschaften
• sonstige Dienstleister mit Immobilienbezug
(5) Finanzdienstleister
• Banken, Finanz- und Kreditinstitute
• Bausparkassen
• Finanzierungsberater
• Versicherungen
(6) Organisationen, Institutionen
• Stadt Hamburg und Bezirke, Länder Schleswig-Holstein und
Niedersachen sowie Umland-Kommunen
• Verbände, Vereine mit Immobilienbezug
• Förderberatungsstellen mit Immobilienbezug
3. Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars,
welches ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an den
persönlichen Ansprechpartner des Ausstellers einzusenden ist.
(2) Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Erst mit Eingang der Bestätigung für die
Zulassung oder mit Erhalt der ersten Rechnung beim Aussteller
kommt der Vertrag zwischen Aussteller und Messeleitung
zustande.
(3)Der Anmelder ist an seine Anmeldung 30 Tage gebunden,
sofern inzwischen nicht die Zulassung bzw. eine Rechnungsstellung oder eine schriftliche Absage seitens der Messeleitung
erfolgt ist.
(4) Vorbehalte oder Bedingungen seitens des Ausstellers sind nicht
zulässig und führen dazu, dass die Anmeldung nicht angenommen wird.
(5) Die gemeinsame Anmietung eines Gemeinschaftsstands durch
mehrere Aussteller ist nicht möglich.
(6) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Teilnahmebedingungen“, die „Hausordnung“ sowie die „Technischen Richtlinien“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe
Beschäftigten an. Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung, Preisauszeichnung sowie das Mindestlohngesetz sind einzuhalten. Bezüglich
der Media-Bestandteile der Messepakete stimmt der Aussteller
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeitungsgruppe
Hamburg GmbH für Print-und Onlineanzeigen zu.
4. Zulassung
(1) Die Messeleitung entscheidet nach pflichtbewusstem Ermessen
über die Zulassung als Aussteller.
(2) Die Messeleitung kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf
bestimmte Aussteller- und Anbietergruppen beschränken.
(3) Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt
werden.
(4) Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die
Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr
gegeben sind.
(5) Die Messeleitung ist berechtigt, eine sofortige Kündigung aus
dem Vertrag auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung
Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Schadenspauschale zur Deckung der bereits entstandenen Kosten zu
entrichten. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach §7, Nr. 2
dieser Bedingungen.
(6) Ergeben sich berechtigte Reklamationen in Bezug auf angebotene Produkte oder Arbeitsweisen einer beteiligten Firma, ist die
Messeleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt,
sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen.
In einem solchen Fall kann die Messeleitung bestehende
Verträge für nachfolgende Messen stornieren, da wesentliche
Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht
mehr gegeben sind.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Fakturierung der Messepakete erfolgt über die Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, Hamburger Abendblatt. Eventuelle
Zusatzbestellungen zum Messebedarf werden über die acm
medien Gmbh fakturiert.
(3) Bei Anmeldung bzw. mit der Zusendung der Zulassung sind
50% der Beteiligungskosten fällig. Die restlichen 50% spätestens 6 Wochen vor Messebeginn.
(4) Die Zahlungstermine sind unbedingt einzuhalten. Die rechtzeitige und vollständige Bezahlung der Rechnungsbeträge ist
Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche und für
die Aushändigung der Ausstellerausweise. In einer eventuellen
Abweichung von dieser Regelung ist keine Stundung zu sehen.
(5) Nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift oder der
Flächenbuchung oder Buchung der Ausstattung ist nur nach
schriftlicher Benachrichtigung der Messeleitung und bis zur
Rechnungsstellung möglich.
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Anhang 1
2016
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 2 von 5)
(6) Die Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschriftverfahren
vereinbart, so ist der Aussteller dazu verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen.
Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen
Werktag vor Kontobelastung.
(7) Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich zu den gesetzlichen
Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Die
Messeleitung kann darüber hinaus die weitere Ausführung der
laufenden Leistungen bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Leistungen Vorauszahlung verlangen.
6. Standzuteilung
(1) Detailfragen zur Messeorganisation / -ablauf (bspw. Standbau, Auf- und Abbau, Bestellungen, Beiträge im Messeforum,
Werbemittel) sind an die Messeleitung, Welfenstraße 22,
81541 München zu richten.
(2) Es gelten folgende Mindestbeteiligungsgrößen: Reine Standfläche 18 qm, Komplettstand 9 qm sowie Präsentationseinheit
2 laufende Meter.
(3) Die Standzuteilung erfolgt nach gründlicher Prüfung aller
Angaben und Wünsche – mit einer Priorisierung nach Auftragseingang.
(4) Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit
berücksichtigt.
(5) Abweichungen der zugewiesenen Platzierung gegenüber diesen
Wünschen ergeben sich aus dem vorliegenden Gesamtbedarf
sowie den tatsächlich vorhandenen Umsetzungsmöglichkeiten
und berechtigen nicht zu einer Stornierung.
(6) Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand
ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst Dritten zu
überlassen oder zu tauschen.
(7) Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit
der Zulassung und der Bekanntgabe der Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach
Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen.
(8) Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen
Gründen eine geringfügige Beschränkung bzw. Erweiterung des
zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese berechtigt nicht zur
Minderung bzw. Erhöhung der Standmiete. Das gilt nicht für
ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände.
(9) Die Messeleitung kann nach Zulassung des Ausstellers diesem
eine andere als die in der Zulassung vorgesehene Ausstellungsfläche zuweisen oder die ursprüngliche Fläche verschieben,
wenn dies bei nicht vollständiger Vermietung der von der Messeleitung angebotenen Ausstellungsflächen zur Wahrung des
Gesamtbildes erforderlich ist oder dies zur Realisierung weiterer
Interessen notwendig wird und dem Aussteller eine nach Lage
und Größe im wesentlichen gleichwertige Fläche zur Verfügung
gestellt wird.
(10) Im Falle von behördlichen Auflagen, die auch die Standfläche
des Ausstellers betreffen, ist die Messeleitung zur Befriedigung dieser Auflagen berechtigt, die angemeldete und/oder
zugelassene Ausstellungsfläche in der Größe bis max. 10% der
gebuchten Flächengröße zu verändern oder die ursprüngliche
Fläche zu verschieben. Schadensersatzansprüche sind in jedem
Fall ausgeschlossen.
7. Rücktritt / Vertragsaufhebung
(1) Wird dem Aussteller nach verbindlicher Anmeldung oder nach
erfolgtem Vertragsabschluss ausnahmsweise von der Messeleitung ganz oder teilweise ein Rücktritt von der Anmeldung oder
eine Vertragsaufhebung zugestanden, so hat der Aussteller der
Messeleitung dafür eine pauschale Entschädigung (Schadenspauschale) zu entrichten.
(2) Die Höhe der Schadenspauschale hängt davon ab, wann der
Messeleitung die schriftliche Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten
Vertragsabschluss Abstand nehmen zu wollen. Die Höhe der
Schadenspauschale in % bezieht sich auf die Entgelte und die
Vergütungen, die der Messeleitung bei Vertragsdurchführung
zustünden:
• Weniger als vier Monate vor dem ersten Messetag: 100%
• Vier Monate oder mehr vor dem ersten Messetag: 50%
(3) Zusätzlich zu der Schadenspauschale hat der Aussteller die auf
seine Veranlassung entstandenen Kosten aus bereits erteilten
Aufträgen zu ersetzen.
(4) Weist der Aussteller nach, dass der Messeleitung kein Schaden
oder nur ein Schaden entstanden ist, der niedriger ist als die
Schadenspauschale, hat er nur den entsprechend geminderten
Ersatz zu leisten.
(5) Der Antrag auf Rücktritt oder Vertragsaufhebung kann nur
schriftlich erfolgen.
(6) Der Rücktritt oder die Vertragsaufhebung ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn die Messeleitung schriftlich hierzu ihr
Einverständnis gegeben hat.
(7) Die Messeleitung kann ihr Einverständnis davon abhängig
machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden,
so ist die Messeleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand
zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen.
In diesem Fall hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minderung
der Standmiete. Etwa entstehende Kosten für Dekoration bzw.
Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des
Ausstellers.
8. Änderungen / Höhere Gewalt
(1) Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung
der Messe unmöglich machen und nicht von der Messeleitung
zu vertreten sind, berechtigen diese, die Messe zu verschieben,
zu verkürzen, zu verlängern, ganz oder teilweise zu schließen
oder abzusagen.
(2) Bei Absage der Messe mehr als sechs Wochen, längstens jedoch
drei Monate vor dem festgesetzten Beginn, werden 25% der
Flächenmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in
den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag
auf 50%. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers
bereits entstandenen Kosten zu entrichten.
(3) Muss die Messe/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf
behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller
Höhe zu bezahlen. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall
für beide Teile ausgeschlossen.
62
2016
Anhang 1
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 3 von 5)
(4) Die Messeleitung ist berechtigt, die Messe bis zwei Monate
vor Beginn abzusagen, sofern die Veranstaltung mangels ausreichender Ausstellerbeteiligung nicht zu einem angemessenen
Erfolg für die Aussteller führen wird. In diesem Fall wird kein
Kostenbeitrag fällig, noch ist die Messeleitung schadensersatzpflichtig. Eventuell bereits einbehaltene Beträge werden seitens
der Messeleitung zurückerstattet.
9. Ausweise / Freikarten
(1) Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes
für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal kostenlose Ausstellerausweise bis 10 qm 3 Ausstellerausweise und
im Bedarfsfall je weitere volle 5 qm Standfläche ein weiterer
Auweis kostenlos.
(2) Weitere Ausweise können für 15,00 Euro pro Stück bei der
Messeleitung erworben werden.
(3) Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen.
(4) Jeder Aussteller erhält pro qm Messefläche eine Freikarte
kostenlos, weitere Eintrittskarten (Gastkarten) können darüber
hinaus für 10,00 Euro pro Stück bei der Messeleitung kostenpflichtig bestellt werden, wobei Kosten erst bei Einlösung der
Eintrittskarte anfallen.
10. Austellerverzeichnis
(1) Jeder Aussteller wird mit der in der Anmeldung bzw. im Serviceheft angegeben Bezeichnung in folgenden alphabetischen
Verzeichnissen kostenlos eingetragen:
•Sonderveröffentlichung zur Messe, die dem Hamburger
Abendblatt beiliegt und an die Besucher auf der Messe verteilt
wird (Firmenname, Adresse, Telefon, Fax, Email, InternetAdresse)
• Ausstellerdatenbank auf der Messewebseite (Firmenname,
Adresse, Link Homepage)
(2) Weitere Eintragungs- und Werbemöglichkeiten werden den
Ausstellern gesondert angeboten und sind dem Serviceheft zu
entnehmen.
11. Serviceheft
(1) Das aktuelle Aussteller-Serviceheft mit Bestellformularen ist
drei Monate vor Messebeginn online abrufbar unter www.
hamburger-immobilienmesse.de.
(2) Mit Einsendung der Bestellscheine erteilt der Aussteller der
Messeleitung den Auftrag und verpflichtet sich zur Übernahme
der entstehenden Kosten.
(3) Einige Formulare des Servicehefts sind verpflichtend einzureichen.
Hierzu zählen beispielsweise die Formulare „Ausstellerausweise“
und „Verzeichniseintrag“.
(4) Die Formulare sind termingerecht zurückzusenden. Bei verspäteter Einsendung kann keine Gewähr für eine ordnungs- und
fristgemäße Erledigung und Prüfung übernommen werden. Bei
einigen Leistungen wird zudem ein Preisaufschlag in Höhe von
25% angesetzt um höhere Beschaffungskosten an den Kunden
weiterzureichen, sofern die Bestellung nach der gesetzten Frist
eingeht.
(5) Einige Dienstleistungen können ausschließlich über die Messeleitung bzw. über die genannten Servicepartner bestellt werden.
Hierzu zählen unter anderem Ausstellerausweise, Stromanschlüsse, Abhängungen und Standbewachung.
12. Aufbau
(1) V
eranstaltungsort ist das Cruise Center Altona,
Van-der-Smissen-Str. 4, 22767 Hamburg.
(2) Zeiten:
• Donnerstag vor der Messe, 12.00 Uhr – 22.00 Uhr
• Freitag vor der Messe, 8.00 Uhr – 22.00 Uhr
(3) Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten (s. o.) kann
in der Halle gearbeitet werden. Aus Gründen der allgemeinen
Sicherheit bleibt die Halle außerhalb dieser Zeiten geschlossen.
Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt an die Halle je
nach Möglichkeit gestattet.
(4) Stände, mit deren Aufbau bis Freitag 12 Uhr nicht begonnen
worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers aufgebaut und
dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht
werden, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmietvertrag bleiben bestehen.
(5) Aussteller, die einen Fertigstand gebucht haben, können zu
nachfolgenden Zeiten ihren Stand bestücken und dekorieren:
Freitag vor der Messe 14:00 Uhr – 22:00 Uhr
Eine Standbestückung ist auch während der Messelaufzeit täglich – bis 30 Minuten vor Messebeginn – über den Haupteingang möglich. Hierzu ist ein Ausstellerausweis nötig!
• Sonnabend, 08:00 - 9:30 Uhr
• Sonntag, 08:00 - 9:30 Uhr
13. Abbau
(1) Zeiten:
• Sonntag, am letzten Messetag, 18.00 Uhr – 24.00 Uhr
• Montag, am Folgetag der Messe, 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
(2) Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise
geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller verlieren bei der
nachfolgenden Messe ihre Buchungspriorität.
(3) Die Stände sind nach Messeende und die Standflächen nach
Abbauzeit in besenreinem Zustand zu übergeben. Beklebungen,
Klebereste und Verschmutzungen sind vom Aussteller bzw.
eigenem Messebauer auf eigene Kosten zu entfernen.
(4) Sofern auf den Ständen eigene Wertsachen bzw. Material
(z.B. Flyerständer, Dekoration etc.), technisches Equipment
(z.B. Computer, Tablets, Monitore etc.), Werbemittel (z.B.
Prospekte, Flyer, Kugelschreiber etc.) eingebracht wurde, so
muss dieses nach Messeende (Sonntag, am letzten Messetag
18:00 Uhr) mitgenommen werden, da unverzüglich mit dem
Abbau der Systemstände begonnen wird. Auch in den Kabinen
gelagertes und evtl. dort eingesperrtes Material muss entfernt
werden. Die Kabinen werden zum Abbau vom Messebauer
geöffnet. Die Messeleitung übernimmt keine Haftung.
(3) Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden nach dem für die Beendigung des Abbaus
festgelegten Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers
entfernt, entsorgt bzw. kostenpflichtig eingelagert.
63
Anhang 1
2016
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 4 von 5)
(4) Die Standflächen und das Mietmaterial der Vertragsfirmen sind
in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens
und des Geländes haftet der Aussteller.
14. Messelaufzeit
(1) Die Öffnungszeiten der Messe sind wie folgt:
• Sonnabend, 10.00 – 18.00 Uhr
• Sonntag, 10.00 – 18.00 Uhr
(2) Während der Veranstaltungslaufzeit wird die Halle zwei Stunden
vor Messebeginn geöffnet und eine halbe Stunde nach Messeschluss geschlossen, soweit nicht andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über
diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen,
bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung.
15. Standnutzung
(1) Der Aussteller ist verpflichtet, den Messestand während der
gesamten Öffnungszeit der Veranstaltung personell ausreichend
besetzt zu halten.
(2) Bei Nichtbeachtung erhebt die Messeleitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der gebuchten Standfläche, mindestens jedoch 500 Euro, und behält sich einen Ausschluss des
Ausstellers für zukünftige Teilnahmen vor bzw. den Verlust der
Buchungspriorität für zukünftige Messen.
(3) Die Nutzung des Messestands außerhalb der Messeöffnungszeiten (Besprechungen, Standparties) muss der Messeleitung
mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich
avisiert werden. Sie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Genehmigung durch die Messeleitung.
(4) Die Nutzung des Messestandes außerhalb der Messeöffnungszeiten (Besprechungen, Standparties) ist grundsätzlich bis 22
Uhr möglich, muss jedoch der Messeleitung mindestens vier
Wochen vor der Veranstaltung schriftlich avisiert werden. Sie
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch
die Messeleitung. Die Kosten für den zusätzlichen Sicherheitsdienst, sowie ggf. weitere anfallende Kosten trägt der
betreffende Aussteller. Sofern durch die besondere Nutzung
des Messestandes angrenzende Allgemeinflächen, Gänge oder
benachbarte Stände verunreinigt werden, berechnet die Messeleitung die anfallenden Reinigungskosten dem verursachenden
Aussteller. Standparties dürfen erst nach Messeende beginnen.
Bei Zuwiderhandlung erhebt die Messeleitung eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro.
16. Werbeaktivitäten der Messeleitung
(1) Die Messeleitung ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo
des Ausstellers im Zusammenhang mit der Aussteller- und
Besucherwerbung für die Messe in beliebiger Form (Broschüren,
Messekatalog, Anzeigen, Plakate, Internet etc.) zu verwenden.
Der Aussteller kann zu diesem Zweck gebeten werden, eine
Datei mit Firmenschriftzug und Logo in elektronischer Form zur
Verfügung stellen.
(2) Wird in der Messehalle eine Lautsprecheranlage betrieben, so
behält sich die Messeleitung Durchsagen vor.
(3) Die Messeleitung ist berechtigt, Fotos oder Filmaufnahmen
vom Messegeschehen und den Ausstellungsständen anfertigen zu lassen und für Presseveröffentlichungen zu verwenden,
ohne dass der Aussteller aus irgendeinem Grund Einwendungen
dagegen geltend machen kann.
17. Werbeaktivitäten und Veranstaltungen der Aussteller
(1) Werbeaktivitäten, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, sind nur innerhalb
des Standes gestattet. Eine Nutzung der Veranstalterlogos bzw.
des Messelogos ist nur nach vorheriger, schriftlicher Freigabe durch die Messeleitung gestattet. Der Messeleitung ist ein
Belegexemplar zukommen zu lassen.
(2) Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, sowie akustische und
audiovisuelle Werbeträger bzw. entsprechende ton- bzw. musikgebende technische Anlagen sind nicht zulässig.
(3) Promotionaktionen in den Gängen und auf Allgemeinflächen
sind untersagt.
(4) Glücksspiele, Tombolas und Verlosungen sowie eintrittskartenabhängige Gewinnspiele sind nur im Rahmen der geltenden
Gesetze, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften des
UWG, zulässig. Bei Zuwiderhandlungen ist der Aussteller verpflichtet, die Messeleitung von Ansprüchen Dritter freizustellen
sowie - nach vorheriger Abmahnung durch die Messeleitung an die Messeleitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000
Euro pro Messetag zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der
Messeleitung bleiben unberührt.
(5) Veranstaltungen außerhalb des Messegeländes sind während
der Öffnungszeiten der Messe untersagt, wenn diese dazu
führen, dass Teilnehmer dieser Veranstaltung vom Besuch der
Messe abgehalten werden. Dies gilt unter anderem für Empfänge, Einladungen, Betriebs- und sonstige Besichtigungen.
In Zweifelsfällen wird sich der Aussteller vorab mit der Messeleitung abstimmen. Kommt die Messeleitung zu dem Ergebnis,
dass eine Veranstaltung im oben genannten Sinne vorliegt, wird
der Aussteller von der Veranstaltung absehen. Verstößt der
Aussteller gegen vorstehende Verpflichtungen, stehen der Messeleitung nach eigener Wahl folgende Ansprüche zu: Sofortige
Standschließung und/oder Hausverbot und/ oder Ausschluss
des Ausstellers von der nächsten Messe. Die Geltendmachung
der Ansprüche entbindet den Aussteller nicht von den Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmietvertrag.
18. Abgabe von Getränken oder Speisen
(1) Handverkauf oder Abgabe von Getränken oder Speisen (auch
von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Messeleitung sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst
verantwortlich.
(2) Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer zusätzlichen
Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos
erfolgt. Auch hierfür ist der Aussteller selbstverantwortlich.
(3) Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen
auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschankanlagen,
BetrSichV zu beachten.
64
Anhang 1
2016
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Seite 5 von 5)
(4) Bei der Abgabe bzw. Verkauf von Kostproben zum Verzehr an
Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an
Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,
insbesondere die Lebensmittelhygieneverordnung.
(5) Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen
und Getränken, ist außerhalb der Gaststätten um 19.00 Uhr
einzustellen.
19. Haftung, Versicherung
(1) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden,
einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen
Einrichtungen entstehen.
(2) Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung, wobei auch der
An- und Abtransport des Ausstellungsgutes eingeschlossen
werden kann, und einer Haftpflicht-Versicherung für Personenund Sachschäden wird von der Ausstellungsleitung ausdrücklich
empfohlen.
(3)Die Messeleitung haftet für eine schuldhafte Verletzung ihre
wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ihnen weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften sie allerdings nur für den
typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
(4) In allen übrigen Fällen haftet die Messeleitung, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen
leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden ist. Für Schäden aus der Verletzung des
Körpers oder der Gesundheit wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Ansonsten sind Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(5) Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für Schäden und
Verluste an eingebrachten Ausstellungsgütern, Werbematerial und Wertgegenständen, sowie an Standbaumaterial. Der
Abschluss einer Versicherung wird ausdrücklich empfohlen und
kann über das Serviceheft angefragt werden.
20. Sonstige Bestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ergänzend gelten
die „Hausordnung“, die „Technischen Richtlinien“ sowie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeitungsgruppe Hamburg GmbH für Print-und Onlineanzeigen, soweit sich aus den
vorliegenden Teilnahmebedingungen nichts anderes ergibt.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Hamburg.
Hamburg, Juli 2016
65
Anhang 2
2016
Technische Richtlinien (Seite 1 von 6)
Vorbemerkungen
Die technischen Richtlinien sind bindend für alle Aussteller. Sie
enthalten Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse der Aussteller
und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und
gestalterischen Ausstattung der Veranstaltung bieten sollen. Die
geltenden Bauordnungs-, Brandschutz und sonstigen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Die Messeleitung behält sich vor,
die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem gelten die
gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Wenn
vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt
worden sind, kann die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes
im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden.
Weitere Bedingungen zur Sicherheit und zum Messestandbau, die
sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten.
gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Den
Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung
eingeteilten Personals der Messeleitung ist unbedingt Folge zu
leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten.
2.2. Parken
Das Parken von Fahrzeugen aller Art vor der Halle außerhalb der
gekennzeichneten Flächen und vor den Ausgängen, ist während
der Laufzeit der Messe unzulässig. Widerrechtlich abgestellte
Fahrzeuge, Container, Behälter und Leergut jeder Art können
auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Während
der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw.
Entladen an ausgewiesenen Stellen halten. Nach Beendigung
dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge sofort zu entfernen und
können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
3. Sicherheitsbestimmungen
1. Technische Daten und Ausstattung der Halle
1.1. Hallendaten
Hallenhöhe: 5,86m – 6,50m
Boden-Belastung: 500kg/m² Technische Richtlinien
1.2. Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung,
Stromanschlüsse
3 x Bodentanks (West + Süd + Ost)
Je Bodentank: 1 x dreiphasiger 32A CEE, 1 x 16A CEE, 3 x
einphasige Schuko
1.3. Elektroversorgung
Die Elektroversorgung der Stände erfolgt in der Halle in den
meisten Fällen aus den Versorgungskanälen im Hallenboden.
1.4. Kommunikationseinrichtungen
Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und
Antennenanschlüssen, sowie WLAN erfolgt in allen Hallen
gegen Auftrag an den zuständigen Servicepartner.
1.5. Sprinkleranlagen
Die Halle sowie die Nebenräume sind mit Sprinkleranlagen
ausgestattet. Diese müssen aus brandschutz- und versicherungstechnischen Gründen einen Sicherheitsabstand von mehr
als 1,00 m zur Standobergrenze haben.
1.6. Heizung, Lüftung
Die Halle ist mit einer Heizungs- und Lüftungsanlage ausgestattet.
1.7. Störungen
Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die
Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die
durch diese Störungen entstehen, haftet die Messeleitung nicht.
3.1. Flächen für die Feuerwehr, Hydranten
Die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig
freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den
Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind,
können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden.
Gekennzeichnete Feuerlöscheinrichtungen in der Halle und im
Freigelände dürfen nicht verbaut, unzugänglich oder unkenntlich
gemacht werden. Die Druckschläuche der Wandhydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke (z.B. Behälter, Becken) verwendet
werden.
3.2. Rettungswege und Notausgänge
Sämtliche Rettungswege sind jederzeit (während Auf- und Abbau, sowie während der Messelaufzeit) in voller Breite freizuhalten. Die Türen von Rettungswegen müssen von innen leicht
und in voller Breite geöffnet werden können. Die Ausgangstüren
und deren Kennzeichnungen dürfen nicht verbaut, überbaut,
verhängt, versperrt oder unkenntlich gemacht werden. Die
Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den
Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen
im Notfall als Rettungswege.
3.3. Sicherheitseinrichtungen
Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen,
Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere
Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen
Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und
sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt, zugebaut, verhängt,
versperrt oder unkenntlich gemacht werden.
3.4. Standnummerierung
Alle Stände werden von der Messeleitung mit Standnummern
in einheitlicher Form gekennzeichnet, soweit dies technisch
möglich ist.
2. Verkehrsordnung
2.1. Regelungen
Um einen reibungslosen Ablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind
verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich
der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Im gesamten Gelände und auf messeeigenen Parkplätzen
3.5. Bewachung
Die allgemeine Bewachung der Messehalle während der Laufzeit der Messe erfolgt durch die Messeleitung. Während der
Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Die
Messeleitung ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung
erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des
Standes muss im Bedarfsfall von den Ausstellern über das
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Anhang 2
2016
Technische Richtlinien (Seite 2 von 6)
Serviceheft selbst beauftragen. Standwachen dürfen ausschließlich nur durch die von der Messeleitung beauftragten
Sicherheitsfirma gestellt werden.
4. Brandschutz
4.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien
Zum Ausstatten (Dekorieren) und als Vorhänge dürfen nur mindestens schwerentflammbare Gegenstände und Stoffe verwendet werden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens
2,5 m vom Fußboden entfernt sein. Ausschmückungen aus
natürlichem Laub und Nadelholz sind ausschließlich im frischen
Zustand zu verwenden. Leichtentflammbare Baustoffe wie
Papier, Stroh-, Bast- oder Schilfmatten dürfen zu Dekorationszwecken nicht verwendet werden.
Loses Verpackungsmaterial (Zeitungen, Holzwolle u. ä.) ist in
festen Kartonagen unterzubringen. Verpackungsmaterial darf an
den Ständen nur für den Tagesbedarf bereitgehalten werden.
Hinweis: Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen muss
nachgewiesen werden:
•DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis
(allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bzw. allgemein
bauaufsichtliche Zulassung)
•DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für klassifizierte Baustoffe
(z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101), oder
•DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C -s3, d2, bestätigt
durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten
Prüfinstitutes
Eine Kopie des Nachweises ist der Messeleitung rechtzeitig vor
dem Standaufbau zu übermitteln.
4.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Fahrzeuge sind als Ausstellungsgegenstände in der Halle genehmigungspflichtig. Fahrzeuge müssen so abgestellt werden,
dass sie aus eigenem Antrieb nicht gefahren werden können und
von außen gegen wegrollen gesichert auf einer statisch geeigneten Unterlage abgestellt werden. Bei Ausstellungsfahrzeugen
ist die Batterie der Fahrzeuge abzuklemmen, der Treibstofftank
ist auszubauen oder mit einem Löschmittel zu inertisieren.
4.3. Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz
und dürfen auf der Messe nicht ausgestellt werden.
4.4. Pyrotechnik
Pyrotechnische Vorführungen sind, unabhängig und vorbehaltlich behördlicher Genehmigung, erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Messeleitung zulässig. Es sind die Nachweise
über den Inhaber des Erlaubnis- und Befähigungsscheins
vorzulegen. Zur Genehmigung müssen Angaben zu Ort und
Zeitpunkt der Vorführung, Anzahl und Art der Effekte, Zulassungsnummern der Effekte (BAM), Dauer der Effekte, erforderliche Sicherheitsabstände sowie eine Gefährdungsbeurteilung
gemacht werden. Die erforderlichen Unterlagen sind frühzeitig,
mindestens jedoch sechs Wochen vor Messebeginn vollständig
einzureichen. Ein Anspruch auf Genehmigung seitens der Messeleitung besteht nicht.
4.5. Nebelgeräte
Der Einsatz von Nebelmaschinen ist bei der Messeleitung vorher
schriftlich zu beantragen und erst nach Vorliegen der Erlaubnis zulässig. Alle Genehmigungsanträge müssen spätestens
acht Wochen vor Messebeginn eingereicht werden. Kosten für
Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen ebenso wie Kosten für einen Feuerwehreinsatz
bei Auslösung der Brandmeldeanlage werden dem Verursacher
weiterverrechnet.
4.6. Brennbare Flüssigkeiten
Der Gebrauch von lösungsmittelhaltigen Lacken und Farben ist
in der Messehalle verboten. Die Verwendung brennbarer Flüssigkeiten zu Reinigungszwecken innerhalb der Hallen ist ebenso
unzulässig. Reinigungsmittel, die Gesundheit schädigende Mittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend zu verwenden.
Die Lagerung und Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten
der Gefahrenklassen F+, F und R10 in der Halle ist generell
verboten.
4.7. Technische Gase
Die Lagerung und Verwendung von Druckgas in der Messehalle und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der
Messeleitung verboten. Die Verwendung von Flüssiggasen ist
untersagt. Bei der Nutzung von anderen technischen Gasen ist
die Bevorratung im Stand auf die geringste mögliche Menge zu
beschränken und gegebenenfalls ist der Behälter auch mehrmals
täglich zu erneuern. Gasflaschen müssen über zugelassene Sicherheitsventile verfügen und bei Betriebsschluss verschlossen
werden. In den Hallen darf nur eine einzelne Flasche brennbarer
technischer Gase bis zum Füllgewicht von max. 5 kg verwendet werden. Nichtbrennbare technische Gase sind auf max.
14 kg beschränkt. Am Stand darf sich nur die angeschlossene
Gebrauchsflasche befinden. Leere Behälter, in denen brennbare
Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand und in der
Halle aufbewahrt oder gelagert werden.
4.8. Luftballons
Die Verwendung von Luftballons, die mit brennbarem Gas
gefüllt sind, ist in der Halle verboten. Mit Sicherheitsgas gefüllte
Ballons, die statisch fest verankert sind, können auf Antrag von
der Messeleitung genehmigt werden. Dies gilt auch für das Verteilen gasbefüllter Luftballons. Der Antrag auf Genehmigung ist
mindestens drei Wochen vor Messebeginn einzureichen.
4.9. Glas und Acrylglas
Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas verwendet werden. Kanten von Glasscheiben müssen so
geschützt oder bearbeitet sein, dass eine Verletzungsgefahr
ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu
markieren. Acrylglas muss mindestens die Anforderungen nach
DIN 4102 (B1) oder DIN EN 13501-1 (C) erfüllen und darf
nicht brennend abtropfen.
4.10. Elektrogeräte, Beleuchtung
Zum besonderen Schutz sind alle Wärme erzeugenden und
entwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer,
Kaffeemaschinen usw.) auf nichtbrennbaren, wärmebeständigen, asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend
der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu
brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper
dürfen ausschließlich an nichtbrennbaren Dekorationen o.ä.
angebracht werden. Strahler, Scheinwerfer und deren Versorgungskonstruktionen wie Stromschienen oder ähnlichem sind
einzeln mit Sicherungsseilen nach aktueller Norm zu sichern.
67
Anhang 2
2016
Technische Richtlinien (Seite 3 von 6)
4.11. Einsatz von Arbeitsmitteln
Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist verboten. Der
Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung
ist nicht zulässig. Späneabsaugungen oder Spänesilos sind mit
selbsttätigen Löschanlagen oder trockenen Steigleitungen zu
versehen. Zusätzlich ist ein geeigneter Feuerlöscher PG12 DIN
EN 3 vorzuhalten.
4.12. Schweißgeräte und alle Arbeiten mit offener Flamme
Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten
sind in der Halle nicht zulässig.
4.13. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
In den Ständen dürfen keine Behälter für Abfall, Wertstoffe
oder Reststoffe aus brennbaren Materialien aufgestellt werden.
Die Behälter auf den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden
Abend nach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere Mengen
brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen.
4.14. Leergut
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und
Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in der Halle
ist während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau verboten.
Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen.
4.15. Feuerlöscher
Für jeden Messestand wird ein Feuerlöscher nach DIN EN 3
empfohlen vorzuhalten. Es dürfen ausschließlich Wasser- oder
Schaumlöscher mit aktuellem Prüfsiegel verwendet werden.
Pulverlöscher sind lediglich bei Vorführungen mit brennbaren
Gasen zugelassen. Für Bereiche mit Lichttechnik (Dimmer, etc.)
oder Elektroverteilungen ab einer Gesamtleistung von mindestens 6 KW ist ein CO²-Feuerlöscher nach DIN EN3 oder DIN
14406 mit mindestens 5 kg Löschmittelmenge gut sichtbar
und jederzeit griffbereit bereitzustellen. Die Größe ist auf max.
12 kg beschränkt. Sollten auf Messeständen Küchen vorhanden sein, sind entsprechend geeignete Feuerlöscher (Klasse
A, B, F) vorzuhalten, wenn Fette und Öle erhitzt werden. Die
Feuerlöscher müssen von einem Sachkundigen geprüft sein
(mindestens alle 2 Jahre). Es besteht die Möglichkeit, geeignete
und geprüfte Feuerlöscher über die Messeleitung anzumieten.
Die Messeleitung behält sich vor, benutzte oder beschädigte
Feuerlöscher in Rechnung zu stellen.
4.16. Anzeige- und Abnahmepflichtige Anlagen und
Einrichtungen
Vorführungen, die mit offenem Feuer und starker Erwärmung
verbunden sind, sind bei der Messeleitung und bei der Brandschutzdirektion genehmigungspflichtig. Darunter fallen u.a. das
Anzünden von Kerzen sowie Vorführungen von nicht elektrisch
betriebenen Koch-, Grill-, Back- und Heizgeräten. Das gleiche
gilt für nicht elektrisch betriebene Geräte, die der Standeigenversorgung dienen. Für Ölfeuerungen, Ölbrenner gelten die
entsprechenden Verordnungen für brennbare Flüssigkeiten.
Rauchgase, Abgase und Dämpfe müssen grundsätzlich aus
der Halle geleitet werden. Dies darf nur vom entsprechenden
Servicepartner der Messeleitung vorgenommen werden.
Petroleum, Benzin o.ä. dürfen zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken wegen der Leichtentzündlichkeit nicht verwendet oder
gelagert werden. Alle Genehmigungsanträge müssen spätestens sechs Wochen vor Messebeginn eingereicht werden.
4.17. Standüberdachung
Wird die Wirkung der Deckensprinkler durch Standabdeckungen,
horizontal angeordnete Segel, Plafonds, o. ä. beeinträchtigt,
müssen unter diesen Einrichtungen zusätzlich Sprinkler angebracht werden.
Auf zusätzliche Sprinkler kann verzichtet werden, wenn
• die Abdeckung max. 1 m breit ist,
•die Abdeckung sich bei max. 70 °C über eine Schmelzsicherung großflächig öffnet,
•die Abdeckung schwer entflammbar und vom Verband der
Schadenversicherer zum horizontalen Einbau unter Sprinklerebenen zugelassen ist
•es sich bei der Abdeckung um eine Rasterdecke mit einem
Öffnungsmaß von 1 x 1 cm handelt. Unter Berücksichtigung
der Beleuchtungskörper und ähnlicher Einbauten muss das
Öffnungsmaß dabei mind. 70 % betragen.
Die Verwendung von Kunststoffen für abgehängte Decken,
Deckenbespannungen oder Deckenbekleidungen, die bei
Wärmeeinwirkung brennend abtropfen, ist unzulässig.
Entsprechende Nachweise sind der Messeleitung rechtzeitig vor
Beginn des Aufbaus zu übermitteln.
5. Standbaubestimmungen
5.1. Standsicherheit
Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate
sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und
Gesundheit, nicht gefährdet werden. Hierfür ist der Aussteller
verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
5.2. Standbaugenehmigung
Bei der Gestaltung und Ausführung des Standes sind die
vorliegenden technischen Richtlinien einzuhalten. Bei allen
Standbauten ist es erforderlich, bis spätestens drei Wochen vor
Messebeginn maßstabsgerechte Zeichnungen zur Genehmigung
bei der Messeleitung einzureichen. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Abhandenkommens, Beschädigung oder
Beeinträchtigungen der eingesandten Entwürfe, Modelle oder
sonstiger Unterlagen gegen die Messeleitung, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen könnten, sind ausgeschlossen.
5.3. Anschlüsse und Geräte
Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen
nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Messeleitung
entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Standinhaber
haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter
und nicht von den Messeinstallateuren ausgeführter Anschlüsse
entstehen. Die Messeleitung haftet nicht für Unterbrechungen
oder Leistungsschwankungen der Stromversorgung.
5.4. Beseitigung nicht genehmigter Bauteile
Standbauten, die nicht genehmigt sind und / oder den technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen
gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die Messeleitung berechtigt, auf
Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen.
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6. Standgestaltung
nicht überschritten werden. Sämtliche Rückwände sind zum
Nachbarn hin sauber und neutral zu halten. Bebauungen bzw.
Einrichtungen sind innerhalb der Standgrenzen so einzuordnen, dass Nachbaraussteller nicht beeinträchtigt werden. Der
Aussteller verpflichtet sich die geschlossenen Standseiten mit
blickdichtem Trennwand-System abzugrenzen. Die Trennwände
(Octanorm weiß) können mit dem Serviceheft kostenpflichtig
bestellt werden.
6.1. Barrierefreiheit
Beim Standbau sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden.
Stände und deren Einrichtungen sollten auch für behinderte
Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.
6.2. Mietfläche
Die Mietfläche wird von der Messeleitung am Hallenboden
markiert bzw. gekennzeichnet. Jeder Aussteller ist verpflichtet,
sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten zu informieren und gegebenenfalls seinen Standbauer zu unterrichten.
Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten. Der Aussteller
muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Maße kann
nicht übernommen werden. Die Versorgungspunkte innerhalb
der Standfläche müssen zugänglich bleiben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Standbegrenzungswände und Feuerlöscheinrichtungen
sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche. Jeder Aussteller
und dessen Standbauer ist verpflichtet, sich vor Aufbaubeginn von dem ordnungsgemäßen Zustand seiner Standfläche
zu überzeugen. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich
vor Beginn des Standaufbaus der Messeleitung anzuzeigen.
Alle nicht protokollierten Mängel werden nach Beendigung der
Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers beseitigt.
6.3. Eingriffe in die Bausubstanz
Hallenbauteile und technische Einrichtungen dürfen nicht
beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden
(z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Bodenbeläge dürfen nur
mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern) befestigt werden. Folgekosten bei Nichtbeachtung
gehen zu Lasten des Ausstellers. Hallenteile und technische
Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch
Exponate belastet werden. Hallensäulen bzw. -stützen können
innerhalb der Standfläche ohne Beschädigung derselben im
Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut bzw. dekoriert werden. An Hallenwänden und Hallensäulen darf keine Beschriftung
unmittelbar angebracht werden. Beschädigungen oder Verunreinigungen werden auf Kosten des Ausstellers behoben.
6.4. Hallenböden
Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu
verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen.
Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt
werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden
darf weder gestrichen noch beklebt werden. Verankerungen
und Befestigungen sind verboten. Eine Ausnahmegenehmigung
kann nur von der Messeleitung erteilt werden. Ein Anspruch
auf das Einbringen und die Nutzung von Bodenverankerungen
besteht nicht. Die Kosten der Wiederherstellung des Bodens
trägt der Aussteller. Die Abluftplatten am Hallenrand dienen der
Klimatisierung der Halle und dürfen nicht durch Bodenbeläge
oder Bauten abgedeckt werden.
6.5. Erscheinungsbild
Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig.
Bei der Gestaltung der Ausstellungsstände sind Standabgrenzungswände zu den Nachbarständen sowie Teppichboden zwingend vorgeschrieben. Eine Bauhöhe von 3,5 m darf
Für Abhängungen gilt ebenfalls eine maximale Bauhöhe von
3,5 m. Ausnahme sind reine Leuchten und Strahler, die bis
maximal 4,5 m Höhe angebracht werden können. Leuchtkuben, Leuchtdekorationen oder ähnliches sowie Banner, Segel
etc. – egal ob mit oder ohne Werbeaufdruck – zählen als
Standbau und können daher maximal bis zu einer Höhe von 3,5
m angebracht werden. Bei Stoffabhängungen sind zudem die
entsprechenden Bestimmungen für Brandschutz (siehe 4.1 und
4.17.) zu beachten.
6.6. Gefangene Räume
Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer
kontrollierbaren Winkel entstehen. Gefangene Räume, die als
Aufenthaltsräume genutzt werden (z. B. Büros) müssen jeweils
einen unmittelbar ins Freie führenden Notausstieg (Fenster
mindestens 60 cm breit und 100 cm hoch, Brüstungshöhe
maximal 1,20 m) erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass
optisch ein Raum erhalten bleibt.
6.7. Podeste
Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an mehr als 20
cm tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Brüstungen zu
sichern. Brüstungen, wie Umwehrungen und Geländer, müssen
mindestens 110 cm hoch sein. Sie müssen mindestens aus
einem Holm (Handlauf) und zwei Zwischenholmen bestehen.
Der Abstand der Geländerteile darf in einer Richtung nicht mehr
als 12 cm betragen.
7. Technische Sicherheitsbestimmungen
7.1. Allgemeine Vorschriften
Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt
werden.
7.2. Schäden
Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Für Beschädigungen der
Hallendecke, der Wände, des Fußbodens und der technischen
Einrichtungen haftet der Aussteller. Nicht abgebaute Stände
oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter können nach dem
Ende des offiziellen Abbaus auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt werden. Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen sowie der Außenanlagen durch Aussteller oder deren
Beauftragte müssen in jedem Fall der Messeleitung gemeldet
werden. Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung wird nach Beendigung der Veranstaltung
auf Kosten des Ausstellers beseitigt.
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7.3. Elektroinstallation
Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll,
erhält einen oder mehrere Anschlüsse mit dem erforderlichen
Übergabepunkt. Die Installation dieser Anschlüsse darf nur vom
zuständigen Servicepartner der Messeleitung durchgeführt werden. Den entsprechenden Bestellungen ist eine Grundrissskizze
beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse
ersichtlich ist. Der Stromverbrauch wird pauschal verrechnet
und ist in den Anschlusskosten enthalten. Es ist untersagt,
anstatt oder neben den bereitgestellten Anschluss-Übergabepunkten direkt von den Hallenverteilern Strom zu beziehen.
Die Stromversorgung steht ab Aufbaubeginn bis Abbauende zur
Verfügung. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Anschlusspunkt gegen Beschädigung und Unfall zu schützen.
Elektroinstallationen innerhalb der Stände können entweder
nach Bestellung vom zuständigen Servicepartner der Messeleitung ausgeführt werden oder ab dem Übergabepunkt der
Stände auch von ausstellereigenen Elektrofachkräften oder von
zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden.
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten
Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) und der Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen
(BGV A3) auszuführen. Die im Ausstellungsstand vorhandene
Elektroinstallation darf für die Veranstaltung erst in Betrieb
genommen werden, wenn sie durch eine befähigte Person
abgenommen und freigegeben ist. Ein Abnahmeprotokoll muss
am Stand vorgehalten werden.
7.4. Wasser- und Abwasserinstallation
Wasser- und Abwasseranschlüsse sind in der Messehalle nicht
möglich.
7.5. Abgase und Dämpfe
Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und
Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen
über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes ins Freie abgeführt werden. Abgasanlagen sind von der Messeleitung schriftlich zu genehmigen
und dürfen nur vom autorisierten Servicepartner durchgeführt
werden.
7.6. Andere Gefahrenstoffe
Der Einsatz und die Verwendung von Gefahrstoffen und gefahrstoffhaltigen Baustoffen sowie radioaktiven Stoffen ist
spätestens zwei Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung
zu beantragen.
7.7. Laseranlagen, Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen.
Der Betrieb von Laseranlagen, Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen ist genehmigungspflichtig und muss spätestens zwei
Monate vor Messebeginn beantragt werden.
7.8. Krane, Stapler
Der Betrieb von eigenen Kränen und Staplern im Messegelände
ist nicht gestattet. Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Arbeitsbühnen, Stapler usw. ausschließlich über die
Messeleitung angefordert werden.
8. Abfall und Reinigung
8.1. Abfallentsorgung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht die Verpflichtung,
Abfall zu vermeiden und nach verwertbaren Stoffen zu trennen sowie für eine sachgerechte Müllbeseitigung zu sorgen.
Umwelt belastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden,
Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle und Werbemittel werden nicht als Restmüll behandelt und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Speisen und
Getränke müssen in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden.
Generell sind für Standbau und –betrieb wieder verwendbare
und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen.
Die Abfälle können entweder in Eigenregie und auf eigene
Kosten außerhalb des Geländes entsorgt werden oder über
das entsprechende Serviceheft-Formular bei der Messeleitung
beauftragt werden, die sachgerechte Abfallentsorgung gegen
Gebühr vornimmt. Die Beauftragung anderer Unternehmen oder
Dienstleister zur Müllentsorgung ist nicht zulässig.
Im Rahmen der verpflichtenden Entsorgungspauschale sind ein
Müllsack (60 Liter) täglich inkl. dessen Entsorgung sowie die
Entsorgung von max. je einen halben Kubikmeter Restmüll bei
Auf- und Abbau enthalten.
Eine Entsorgung in Müllcontainer oder in sonstige Einrichtungen
des Cruise Center Altona ist ausdrücklich untersagt. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Standflächen nach Beendigung der
Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt insbesondere für
Rückstände auf dem Hallenboden (z.B. Klebebandreste o.ä.).
Abfälle, die in den Hallen verbleiben, werden nach Kubikmeter geschätzt und gemäß dem offiziellen Preisspiegel an den
Aussteller verrechnet. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen
Entsorgung aller Abfälle ist auch den vom Aussteller beauftragten Subunternehmern, den Messebauern und sonstigen am
Stand beteiligten Partnern aufzuerlegen.
8.2. Sonder-Abfälle
Der Aussteller ist verpflichtet, der Messeleitung Abfälle, die
nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße
gesundheits-, luft-, oder wassergefährdend, explosiv oder
brennbar sind (z.B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.), zu melden und ihre ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen Servicepartner zu veranlassen.
8.3. Sonstige Abfälle
Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht
auf das Gelände gebracht werden.
8.4. Reinigung/Reinigungsmittel
Der Aussteller ist verpflichtet, seine Standfläche nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt
besonders für Rückstände auf dem Hallenboden. Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten
durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende
Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend
nur im Ausnahmefall zu verwenden.
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8.5. Umweltschäden
Umweltschäden / Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl,
Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der Messeleitung zu
melden.
Hamburg, Juli 2016
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Messeleitung:
acm medien GmbH · Welfenstraße 22 · 81541 München
Tel.: 089 480901-55 · Fax: 089 480901-98 · [email protected]