Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung
Zweck
Lohnersatz bei Krankheit, Verbesserung der bescheidenen gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des
Arbeitgebers.
Beitragspflicht
Grundsätzlich freiwillige Versicherung
Bei Kollektivversicherung durch Arbeitgeber für die Belegschaft kann der Arbeitgeber die Hälfte der
Prämie dem Arbeitnehmer belasten (Lohnabzug).
Wenn sie privat eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben sind sie allein prämienpflichtig.
Leistungen
unterschiedlich je nach Vertragsabschluss
bei KVG-Lösung (Abschluss bei der Krankenkasse) Taggeld während 720 Tagen (2 Jahre) innerhalb
von 900 Tagen (KVG Art. 72 Abs. 3)
bei VVG-Lösungen (Abschluss bei einer anderen Versicherung teilweise kürzere Leistungsdauer (z.B.
nur 1 Jahr)
Arbeitslosigkeit
Bei der Arbeitslosenversicherung erhalten sie während max. 34 Krankheitstage die Arbeitslosenentschädigung weiterhin, wobei zu berücksichtigen ist, dass pro Krankheitsfall höchstens bis zum 30. Kalendertag bezahlt wird (Art. 28 AVIG)
Klären sie ab, ob eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung beim Arbeitgeber bestand.
Wenn ja, Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung mit Leistungsbeginn ab 31. Tag beantragen (Kosten der Prämie abklären). Beim Übertritt dürfen keine neuen Versicherungsvorbehalte gemacht
werden und die bisherige Taggeldhöhe bleibt gleich (sofern nichts anderes gewünscht). (KVG Art. 71
und 73 / WG Art. 1 00 Abs. 2).
Wenn nein, Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ab 31. Tag bei Krankenkasse oder andere
Versicherung prüfen. Nachteil: evtl. neue Versicherungsvorbehalte (z.B. bei bestehenden Krankheiten).
Die Prämie für eine Krankentaggeldversicherung ab 31. Tag kann je nach Taggeldhöhe recht teuer sein.
Allenfalls prüfen ob Versicherung erst ab 60 oder 90 Tag abgeschlossen werden soll.